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Druck anb Verlag »er SalbaerAettendrackere^ in Salbe (harmonier Sernsprechrr Rr. 9.

M 296.

fUlda, Montag, den 28. Dezember 1903.

30. Jahrgang.

Pontifikats.

Pius P. P. X.

»jener sich za fragen.

lich begründeten Forderungen sprechen, wo eS sich ** christliche Liebe handelt, wie vorhin erklärt wurde. Sie mögen vielmehr daran erinnern, daß Jesus Christus alle Menschen durch das Band der gegenseitigen Liebe hu einigen trachtete, worin die Vollendung dec Gerechtig­keit liegt, und was die Pflicht auferlegt, fich zum gegeu- eitigen Wohle zu betätigen (Jnstr. Kongr. s. auß. irchl. Ang.)

Wir bestättgen hiermit aus eigenem Antrieb und auf Grund sicherer Kenntnis, kraft Unserer apostolischen Autorität, die vorstehenden Grund­regeln in allen ihren Teilen, und befehlen, daß le allen katholischen Komitees, Vereinen und Vereinigungen, welcher Art und Gestaltung sie auch sein mögen, zur Kenntnis gelangen sollen. Genannte Gesellschaften sollen fie in ihren Ver­einslokalen öffentlich anschlagen und häufig bei den Versammlungen vorlesen. Wir ordnen ferner an, daß die kacholischen Zeitungen fie vollständig abdrucken und die Erklärung abgeben, sie be­obachten zu wolle», und fie sollen fie auch wirk­lich gewissenhaft befolgen, fonst erhalten fie einen ernsten Verweis, und sollte derselbe nichts ruchten, so werden fie von der kirchlichen Behörde verboten werden.

Kräftige Sprache und Einwirkung nützen aber nichts, wenn nicht daS gute Beispiel beständig vorhergeht, fie begleitet und ihnen folgt. WaS allen Teilnehmern an irgendwelchen katholischen Veranstaltungen das Gepräge geben soll, daS ist ')o8 offene Bekenntnis des Glaubens, heiliger Lebenswandel, Reinheit der Sitten, gewiffenhafte Beobachtung der Gebote GotteS und der Kirche. Und zwar, well es die Pflicht eines jeden Christen ist, und dänn auch, damit der Widersacher fich cheue, wenn er nichts Böses von uns zu sage« hat. (Pit. II. 8.)

Wir erhoffen von dieser Unserer Bemühung um das Gedeihen der Betätigung der Katholiken tm öffentlichen Leben, besonders in Italien, mit Hilfe des göttlichen Segens, reichliche und herr­liche Früchte.

Gegeben zu Rom bei St. Peter, am 18. Dezember 1903, im ersten Jahre Unseres

Theodore von ihm eine bedeutende Ja.reSrente aus den Einkünften des Majorats empfangen.

Damit war das Gespräch beendet, der Notar nahm mit schwerem Herzen Abschied, er hatte nun die Gewißheit, daß er keine Nachsicht erwarten durfte.

Aber er trug rrotzdem da- Haupt hoch ererben, al» bet alte Kammerd.ener ihm da» Geleft zum Wagen gab. Die fiegeSfrohe triumphierendeMiene gefiel ihm nicht.

8Sit werden Sie hier «an wohl auch nicht »ft

Das Majorat.

Roman von Ewald August König.

7< ------ (Nachdruck verboten.)

(Schluß.)

Rastlos war der Inspektor tätig, e» gelang ihm, men Zeugen zu finden, der gesehen hatte, daß Anton « »er Nacht nach jenem nachmittag spät heimgekehrt -MU

Auch diese Aussage konnte den Wilderer nicht zu einem Geständnis bewegen, ebensowenig wollte Graf Morray seine Aussagen widerrufen.

Inzwischen war der Be waltet unter Mitnahme einer nicht unbedeutenden Geldsumme geflüchtet, sein Sohn hatte ebenfall» eine Reise abgetreten, man sand die Kaffe de» Bankier» leer, e» war eine Reise aus Nimmerwiedersehen!

Als der Untersuchungsrichter die» den Beiden be­richtete, lodene ihre Wut hell auf, und in diesem Aaslammen der entfeffelten Leidenschaften legten fie äa volle- Geständnis ab, um Rache an den Flüchtigen yt nehmen, von denen fie fich betrogen glaubten.

®rof Morray erklärte, der Bankier Eduard Gchreiber habe ihm für die falsche Aussage eine be­deutende Summe versprochen, er warf nun die MaSke atz und zeigte fich in seiner wahren Gestalt al» Äenteurer.

Da er seine Aussagen nicht beschworen hatte, konme tg auch nicht bestraft werden, er wurde der Behörde, Re chu verfolgte, überliefert.

Anton setzte seiner Wut gegen den Verwalter keine Schranken, er berichtete, daß dieser Mann ihn förmlich gedungen batte, den Baron Dagobert zu erschießen, daß er ihm zu diesem Zwecke die Büchse und die MmMon geliefert hatte.

Berlin, den 24. Dezember 1903.

** Aus den Boykottandrohungen, die von konservativer und steikonservativer Seite gegen die Nationalliberalen gerichtet worden find, hat sich bereits die Nachricht entwickelt, daß diesmal im Abgeordnetenhause der Posten des zweite« Vizepräsidenten nicht, wie bisher, den Nationalliberalen, sondern den Freikonservativen überlasten werden solle. National­liberale Blätter sind durch diese Nachricht in Aufregung versetzt worden und entrüsten sich nach ihrer Gepflogenheit wieder einmal. Wir glauben nicht, daß die Nachricht wahr ist, ins­besondere nicht, daß daS Zentrum den National­liberalen den zweiten Vizepräsidentenposten vor- enthalten würde. Aber geschähe den Herren nach dem Wortlaut des FamüienstaiutS bie Berech­tigung habe, gegen bie lieber gäbe be» Majorat» zu protestieren, daß es somit im Jntereffe der Familie liege, auf je^en Angriff gegen ihn zu verzichte«; aber Dagobert schnitt ihm daS Wort mit der Er­klärung ab, er bade schon beim Gericht den Antrag gestellt, den Dvkwr Hrmann Steinfelder zum Justi- üar der Famllie Darboren zu ernennen.

Verzichte er auch auf die Verfolgung de» flüch­tigen Berwafter», so sei damit doch nicht gesagt, daß er alle» Der eben und vergessen wolle, im Gegenteil, er sei entschlossen, alle Verwaltuugsbücher und amt­lichen Handlungen de» Justitiar» einer strengen Prüfung zu unterwerfen.

Et wisse, daß bet Hauptmann Tellenbach diese« Entschluß billige, und au» Rücksicht aus den Berlobte« seiner Kusine werde et auf eine kriminelle Untersuchung verzichten, da» sei aber auch die einzige Rücksicht, bie er nehmen könne unb dürfe.

Der Notar versicherte noch einmal, daß er fich von jeder Schuld frei wisse, und daß auch eine Krimiual- untersuchung nicht» Strafbare» an den Tag bringen könne. Dann warf et bie Frage auf, ob und wa» bet Majorat-herr für seine Kusine zu tun gedenke.

Daqobett antwortete darauf, daß der Nachlaß seine« Onkel» eine standesgemäße und reiche Aussteuer bet Braut sicher Helle; außerdem werde Baronesse

*. Das Hlotuproprio Pius X.

Seit Unserer ersten an den Episkopat der eien Welt gerichteten Enzyklika, in der Wir beistimmten, was Unsere glorreichen Vor- ginger betreffs der Beteiligung der katholischen Laienwelt am öffentlichen Leben feststellten, er­klärten Wir dieselbe als höchst lobenswert» und auch bei der gegenwärtigen Lage der Kirche und dor bürgerlichen Gesellschaft vonnöten. Und Wir können nichts anders als rühmend hervor- heben den Eifer von so vielen hervorragenden Persönlichkeiten, die schon seit langer Zeit sich dieser vornehmen Aufgabe widmen, sowie die rastlose Tätigkeit so zahlreicher, ausgezeichneter junger Männer, die freudig sich beeilten, in dieser Richtung ihr bestes zu tun. Die kürzlich in Bologna abgehaltene und von Uns geförderte und ermutigte Katholikenversammlung hat allen hmlänglich die Stärke der katholischen Kräfte bnviesen und gleichzeitig gezeigt, wie nützlich und ersprießlich dieselben inmitten gläubiger katholischer Kreise wirken können, wenn ihre Tätigkeit gut geleitet und wohl diszipliniert ist, wenn Einigkeit in den Grundsätzen, im Streben und Handeln herrscht.

Es gereicht Uns indessen zu nicht geringem Kummer, daß eine gewisse Meinungsoerschleden- Heit unter ihnen leider heftige Polemiken erzeugt hat, wodurch die eigenen Kräfte leicht zersplittert und weniger wirksam werden könnten, wenn diese Streitereien nicht rechtzeitig unterdrückt würden. Wir, die Wir vor allen Dingen Einigkeit und Seelenharmonie noch vor Abhal­tung der Versammlung anempfahlen, damit ge- meinschdftlich beratschlagt werden könnte über atto, was Bezug hat auf die praktischen Ver­haltungsmaßregeln für die Betätigung der Katho­liken im öffentlichen Leben, Wir könven heute nicht schweigen. Und ta die Verschiedenheiten der Ansichten auf praktischem Gebiet sich leicht auf dem theoretischen einnisten können, wo sie notwendigr.ihren!Stützpunkt suchen, ist es nötig, bie Grundsätze zu befestigen, von denen die ganze Betätigung der Katholiken im öffentlichen Leben geleitet werden muß.

Leo XIII. seligen Andenkens, Unser erhabener Vorgänger, erteilte klar die Weisungen für das öffentliche Wirken im christlichen Volke in den herrlichen Enzykliken Quod Apostolici raunens som 28. Dezember 1878, Herum novarum vom 16. Mai 1891 und Graves de communi vom 18. Januar 1901, dann noch in einer besonderen Instruktion, die von der Kongregation für außer­ordentliche kirchliche Angelegenheiten ausging.

Und Wir, die Wir nicht weniger als Unser Vorgänger die große Notwendigkeit erkennen, daß das öffentliche Wirken im christlichen Volke in korrekter Weise geleitet werde, verlangen eine genaue und vollständige Beobachtung dieser weisen Vorschriften, von denen keiner in Zukunft sich zu entfernen erkühnen möge. Um sie nun leichter gegenwärtig zu haben und sich einzuprägen, haben Wir die Anordnung getroffen, sie kurz aus den oben angeführten Dokumenten in folgenden Para­graphen zusammenzufaffen, als Fundamentalregel bei öffentlichen Wirkens im christlichen Volke.

stützung und Hilfe, durch die verschiedenartigen Pttvat- versichetungsanstalten, durch die Schutzeinrichtungen für die jugendlichen Arbeiter, und vor allen Dingen durch Handwerker- und Arbeitervereine. (Encyclica Berum novarmn.)

12. Diesem Ziele strebt vor allem zu die öffentliche Tätigkeit im christlichen Volke oder die der christlichen Demokratie mit ihren vielen und vetschiedenartrgen Veranstaltungen. Diese christliche Demokratie muß verstanden werden in dem fchon autoritativ fest­gelegten Sinne, bet, weit entfernt von dem der So­zialdemokratie, zur Grundlage die Prinzipien des ka­tholischen Glaubens und der Moral hat, und vor allen Dingen darauf bedacht ist, an dem Recht des unan­tastbaren Privateigentums nicht zu rütteln. (Encyclica Graves de communi.)

13. Ferner hat fich die christliche DemokratteMcht in die Politik einzumischen, noch darf fie jemals polt» tischen Parteien und politischen Zielen dienen; das tst nicht ihr Feld; fie soll eine wohltuende Tättgkeit zu g unsten des Volkes entwickeln, gegründet auf das Naturrecht und auf die Gebote deS Evangeliums. (Encyclica Graves de communi und Jnstr. Kong, für äußere kirchl. Ang.) Die christlichen Demokraten in Italien müssen sich vollständig der Teilnahme an irgendwelcher politischer Aktion enthalten, die unter den gegenwärtigen Umständen, aus Gründen von aller- höchster Bedeutung jedem Katholiken untersagt ist. (Obige ^st Ausübung ihrer Tätigkeit hat die christ­liche Demokratie die strengste Pflicht, der gastlichen Behörde sich zu unterwerfen, indem sie den Bischöfen und ihren Vertretern volle Unterwürfigkeit und Ge­horsam zeigt. Es zeugt von keinem verdienstlichen Eifer, noch von wahrer Frömmigkeit, selbst in fich schöne und gute Dinge zu tun, wenn fie nicht vom eigrnenIOberhirten gebilligt werden. (Encyclica Graves de communi.)

15. Damit eine derartige christlich-demokratische Tätigkeit eine einheitliche Richtung erhalte, muß sie in Italien der Kommission zur Vorbereitung der Katholtken- versammlungen und den katholischen Komitees unter­stellt sein; besagte Kommission hat seit vielen Jahren durch lobenswerte Tätigkeit sich um die Kirche wohl- verdient gemacht, und es haben ihr Pius IX und Leo XIII. seligen Andenkens den Auftrag erteilt, bie allgemeine katholische Bewegung |u leiten, immer natürlich unter den Auspizien und der Führung der Bischöfe. (Encyclica Graves de communi.) f*

16. " Die katholischen Schriftsteller müflen fich betreffs alles dessen, was die religiösen Jntereffen und die Ein­wirkung bet Kirche auf die Gesellschaft anbelangt, mit Her, unb Verstand, gleich den anderen Gläubigen, ihren Bischöfen und dem römischen Papste völlig unterwerfen. Bor allen Dingen müffen sie sich hüten, bei irgend welcher schwierigen Frage dem Urteil des apostolischen Stuhls vorzugreifen. (Jnstr. Kong. f. auß. lirchl. Ang.)

17. Die christlich-demokratischen, wie überhaupt alle katholischen Schriftsteller müssen alle ihre Schriften, weiche auf Religion, christliche Moral und Naturfitten- lehre Bezug Haden, kraft bet Konstitution Officiorum et munerum, bet Präventivzensur deS Bischofs unter­breiten. (Art. 41.) Die Geistlichen ferner müffen, laut berfelben Konstitution (Art. »4»), wenn fie auch nur Schriften vollstänbig technischen Inhaltes veröffent­lichen, fie vorher die Erlaubnis ihres Bischofs hierzu einholen. (Jnstr. der Kongr. f. auß/kirchl. Ang^) ?» 18. Sie dürfen übrigens weder Opfer noch Mühe scheuen, auf daß Untertanen Liebe und Eintracht herrsche; Beleidigungen und Borwürfe sind zu vermeiden. Sollten Meinungsverschiedenheiten entstehen, so wende man sich, anstatt etwas hierüber in den Blättern zu veröffent­lichen, an bie kirchliche Behörde, bie gerechter Weise die Sache schlichten wird. Erfolgt von dieser Seite ein Tadel, so gehorche man ohne Murren und Winkelzüge, unb ohne öffentlich Klage zu führen; höchstens roenbe man fich in ber vorgeschriebenen Art, wenn es der Fall erheischt, an die allerhöchste Behörde. (Jnstr. Kongr. s. auß. kirchl. Ang.)

19. Schließlich mögen die katholischen Schriftsteller, wenn sie die Sache der Proletarier und der Armen vertreten, ei zu vermeiden suchen, eine Sprache) zu führen, die in dem Volke Abneigung gegen die höher­stehenden Klaffen einflößt. Sie mögen nicht von recht-

So leise und heimlich auch darüber gesprochen wurde, der Notar wüßte sehr genau, wie man über ihn urteilte, er la» e» in dm GefichtSzügen seiner Kollegen, wenn er im Gericht-gebäude erschien, er empfand es mit peinlicher Schärfe, wenn bei seinem Eintritt in die Weinstube da» allgemeine Gespräch augenblicklich verstummt.-.

Am Tage nach der Entlassung Dagobert» fuhr er nach Hans Eichmhorst biraus, er mußte totff en, woran er war, und was er von dem nunmehrigen Majvrarsherrn zu erwarten hatte.

Er sand dort einen Krei» von Menschen, die alle ihm nur feindlich gesinnt waren, und deren Ge- finmmgen gegen ihn nicht einmal durch da» eigene Glück gemiißert wurden.

Baronin Adelgunde hatte kurz vorher Röschen in die Arme Dagobert» geführt und ihren mütter­lichen Segen zu dieser Verbindung gegeben. Für fie war e» ein große» Opfer gewesen, und gewisser- maßen al» Entschädigung dafür forderte fie die strengste Verfolgung de» Manne», der mit feinen schlimmen Ratschlägen stet» ihr Feind gewesen war.

Daaobett, ber Rittmeister v. Schwind, Dvftor Steinfelder und dessen Braut, ja sogar Baronesse Theodore, die doch feine Schwiegertochter werden sollte, verurteilten ihn scharf, sie nannten ihn den dösen Dämon deS Baron» Kurt v. Darboren.

Er suchte fich gegen diese Borwürfe zu recht­fettigen, die ihm gemacht wurden; e» war nutzlose Mühe, Baronin Adelgunde erinnerte ihn an i re Überführung in bi: Irrenanstalt und erklärte, e» gebx nichts, wa» diese niedetträchtige Handlung recht- fettigen könne.

ES gelang chm nur mit großer Mühe, Dagobert zur Bewilligung einer geheimen Unter»

S1UörÄU»o£e9ran nachweisen, daß der Haß dW «ehr scheu, Herr Notar?" erlaubte bet" Kammer Baronin unbegründet sei, und daß er auch jetzt noch diener fich za fragen.

Diese Vorschriften müffen für alle Katholiken ständige Verhaltungsmaßregeln sein.

Grundregeln für das ö f sentl i ch e Wirken im christlichen Volke:

1. Die menschliche Gesellschaft, wie fie von Gott geschaffen ist, ist aus ungleichen Elementen zusammen­gesetzt, ebenso wie die ©Heber des menschlichen Körpers ungleich sind; sie alle gleichförmig zu machen ist ein Ding der Unmöglichkeit, es würde zur Zerstörung btefer Gesellschaft führen. (Encyclica Quod Apostolici muneris.)

2. Die Gleichheit der verschiedenen bürgerlichen Elemente liegt nur darin begründet, daß alle Menschen ihre Abstammung von Gott dem Schöpfer abletten; sie stad von Jesus Christus erlöst worden und werden nach genauem Maße ihrer Verdienste von Goll gerichtet, unb entweder belohnt ober bestraft werden. (Encyclica Quod Apostolici muneris.)

3. Hieraus ergibt sich, da eS in der menschllchen Gesellschaft, nach der Einrichtung Gottes, Obrigkeit ' unb Untergebene, Herren unb Knechte, Reiche und Arme, 1 Gelehrte und Unwissende, Hohe und Niedrige gibt, die alle durch das Land der Liebe vereinigt, selbige sich gegenseitig beizustehen haben, um ihren Endzweck im Himmel zu erreichen und hier auf Erden materielles und sittliches Wohlergehen. (Encycl. [Quod Apostolici muneris.) ___

4. Dem Menschen kommt von den Gütern btefer Erde nicht nur der gewöhnliche Nießbrauch zu, wie den unvernünftigen Tieren, sondern ihm steht auch das Recht zu, dauerhaftes Eigentum zu besitzen, nicht nur sollen jene Dinge sein eigen fein, die beim Gebrauch vergehen, sondern auch solche, die dauernd bestehen. (Encycl. Berum novarum.)

5. Unantastbares Recht der Natur ist daS Prwat- eigentum, als Frucht der Arbeit und des Fleißes, ober als Uebertragung und Geschenk von anderen, und jeg­licher kann vernünftigerweise hierüber verfügen nach seinem Belieben. (Encyclica Berum novarum.)

6. Um den Zwiespalt zwischen arm unb reich zum Ausgleich zu bringen, ist es angebracht, die Pflichten ber Gerechtigkeit und ber Liebe auseinanberzuhalten. Rechtsansprüche entstehen nur bei Verletzung der Ge­rechtigkeit. (Encyclica Berum novarum.)

7. Rechtspflichten für den Arbeiter find folgende: .Boll und ganz seine Kraft bei der Arbeit einzusetzen, wie in voller Freiheit und gemäß der Billigkeit abge­macht ist, keinen Schaden dem Eigentum noch ber Person seines Herrn zuzufügen, bei der Selbstverteidi­gung des eigenen Rechtes sich der Gewalttätigkeiten zu enthalten und dabei nie in Meuterei zu verfallen. (Encyclica Berum novarum.)

iS. Bindende Pflichten für die Kapitalisten und Arbeitgeber find folgende: den Arbeitern den gerechten Lohn zukommen zu lassen; ihre gemachten Ersparnisse nicht durch Gewalt ober List, noch durch öffentliche ober verhüllte Wucherei zu schädigen; ihnen freie Zeit zur Ausübung ihrer religiösen Pflichte:-, zu gewähren; sie nicht verderblichen Versuchungen und sittlichen Ge­fahren auszusetzen; sie nicht von dem Familiensinn und von der Liebe zur Sparsamkeit adzuhaltcn; ihnen keine Arbeiten aufzubürden, wozu ihre Kräfte nicht aus- reichen, ober die mit ihrem Alter und Geschlecht nicht im Einklang stehen. (Encycl. Berum novarum.)

9. Pflicht der Liebe für die Reichen und be­sitzenden Klaffen ist es, die Armen unb Hilflosen zu unterstützen, wie das Evangelium e8 vorschreibt. Das Gebot ist derart streng, daß wir am Tage deS Ge- richtes ganz besonders hierüber Rechenschaft abzulegen haben (Matth. XXV). (Encyclica Berum novarum) ' 10. Die Armen aber sollen nicht erröten ob ihrer

Dürftigkeit, noch die Gaben deS Reichen zurückweisen, indem sie vor allem Jesus den Erlöser vor Augen haben sollen, der wohl in Reichtum hätte geboren werden können, aber sich arm machte, um die Dürftig­keit zu adeln und fie mit unvergleichlichen Berdiensten für das jenseitige Leben auszustatten. (Encyclica Berum novarum.)

11. Zur Lösung der Arbeiterfrage können sehr bie Kapitalisten und die Arbeiter ebenfalls beitragen, ver- mittels Einrichtungen, durch die die nötige Hilfe dem Dürftigen gebracht wird, und auch durch Annäherung und Bereinigung dieser beiden Klassen. Es geschieht dies durch Gesellschaften zur gegenseitigen Unter«

Er war fest überzeugt gewesen, baß der Verwalter ihm auch die Mittel zur Flucht liefern würde, damit seine eigene Mitschuld verschwiegen blieb, in dieser Hoffnung batte er noch einmal die Mordstelle besucht; fand er in dem hohlen Baume das ihm versprochene Geld, so wollte er ohne Verzug fich aus dem Staube machen.

" Er bekannte fich nun zu der Tat, aber er behartte dabei, daß er den Mord nicht beabsichtigt habe.

Er war in den Wald gegangen, um die Büchse zu holen, dem Förster zum Aerger wollte er das Wild in Massen niederschießen. Er hatte eben die Waffe auS dem Versteck herauSgenommen, als er den Baron kommen sah, der Haß gegen ihn flammte in seiner Stele wieder auf, zu ihm gesellte sich die Angst, daß der rohe und grausame Mann ihn entdecken unb aber­mals mißhandeln könne.

So hatten Angst unb Haß zugleich die unselige Tat bewirkt, für die da» Gesetz nur die TodeSstraie kannte.

Anton Ungewitier wurde in der Tat zum Tode verntteüt, vom LandeSherrn aber zu lebenslänglicher Gefängnisstrafe begnadigt. Dagobert mußte natürlich ssofott nach dem Vestänoni» be» Schuldigen au» ber UntersuchurgSyaft entlassen werden, und wer früher am lau'eßen feine Sckwld betont hatte, dir nahm jetzt am eifrigsten ihn in Schutz.

Daß Baron Dagobert foftfrt nach feiner Befreiung erklärt hatte, er wolle die Flüchtigen nicht verfolgen lassen, würd' ihm al» Edelmui angerechnet, d:e Schütten hatten ja solche Nachsicht nicht verdient.

Man beschSst'gte sich nun auch mit dem Notar TellenbaS, man sagte sich, daß der langjährige Justitiar der Familie den Jntrignen gegen Baron Dagobett nicht fern gestanden haben könne, man zog au» ber Verlobung der Haurtui aun» Teller buch mit der Baronesse n, Darboren Schluffe, die der Wahrheit sehr nahe tarnen.