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30. Jahrgang.

flllda, Samstag, dm 19. Dezember 1903.

M 291.

Deutsches Reich.

Berlin, den 14. Dezember 1903.

* -Deutsche Tagesztg.' will von einem Oernchte gehört haben, dem zufolge die Regie- Amg neuerdings beabsichtigen soll, drei v-rschiedeue wasserwirtschaftliche Vor rage» gleichzeitig einzubringen, nämlich eine Vorlage über den Hochwafferschutz, eine zweite über den Großschiffahrtsweg Berlin-Stettin und über eine dritte über den Mittellandkanal.

* Rach dem Gesetze, betr. Kinderarbeit in gewerbliche« Betrieben, vom 30. März 1903 ist der Bundesrat ermächtigt, für eine klebergangszeit von zwei Jahren nach dem In­krafttreten des Gesetzes dem 1. Jan. 1904 hinsichtlich der Beschäftigung eigener Krnder in gewiffen Werkstätten Aus­nahmen von den gesetzlichen Ein- lchränkungen der Kinderarbeit zuzulaffen. Der Bundesrat hat nunmehr von dieser Befug­nis Gebrauch gemacht. Bei dem Erlasse der Ausnahmebestimmungen, deren Veröffentlichungen nnmittrlbar bevorsteht, war, schreibt die,Nordd. Allg. Ztg.', der Gesichtspunkt maßgebend, daß nach der Absicht des Gesetzes während der Ueber- gangszeit wirtschaftliche Härten, welche sich aus der unvermittelten Anwendung der neuen Be­stimmung ergeben könnten, gemildert werden sollen. Dabei ist jedoch im Hinblick auf die Nachteile, welche für die Kinder mit der gewerb­lichen Beschäftigung verbunden sein können, daran festgehalten worden, daß für die Folge eine Be­schäftigung von Kindern in so jugendlichem Alter, wie es bisher vielfach üblich war, in gewerblichen Betrieben nicht zu dulden ist. Ebensowenig konnte e« Bedürfnis für die Zulaffung von Ausnahmen hinsichtlich der Beschäftigung am frühen Morgen »b« am späten Abend, sowie hinstchtlich der ge­setzlich vorgeschriebenen Ruhepausen anerkannt «erden. Die erlassenen Bestimmungen beschränken stch daher darauf, eine Ausnahme insoweit zu Sernähren, al« sie für die beiden nächsten fahre die Beschäftigung von eigenen Kindern bereits vom vollendeten achten Jahre au gestatten. Und zwar soll sich diese Erlaub­nis , lediglich auf die am 1. Januar 1904 bereits über acht Jahre alten Kinder er­strecke«. Hierdurch wird verhütet, daß Kinder, die erst im Laufe der kommenden zwei Jahre das achte Jahr vollenden, zur Beschäftigung herangezogen werden, und daß dann beim Ab­lauf d« zweijährigen Frist hinsichtlich der Ent­fernung der unter zehn Jahre alten Kinder aus der Beschäftigung dieselben Schwierigkeiten zutage treten, welche gegenwärtig den Erlaß einer Hebet« AangSbestimnmng notwendig machen. Ferner ist m Betracht gezogen worden, daß die für die llebsrgangszeit zugelassenen Ausnahmen nicht

dazu führen dürfen, daß eine weitere Aus­dehnung der Kinderarbeit gegenüber dem augen­blicklich bestehenden Zustande Platz greift. Die Vorschriften gestatten daher die ausnahmsweise Beschäftigung der oben näher bezeichneten Kinder unter zehn Jahren nur mit denjenigen Arbeiten und in denjenigen Bezirken, für welche eine solche Beschäftigung nach den angestellten Ermittelungen hergebracht ist. Endlich ist Sorge dafür getragen, daß die Kinder nur zu solchen Arbeiten ver­wendet werden, die als unbedenklich anzusehen sind. Einer übermäßigen Inanspruchnahme der Kinder ist dadurch vorgebeugt, daß bei der er­laubten Beschäftigung die Innehaltung der Vor- schriften des Gesetzes über den Ausschluß der Nachtarbett und der Arbeit vor dem Vormtttags- unterricht, sowie über die Gewährung von Ruhe­pausen gefordert worden ist. Hiernach werden die Ausnahmebestimmungen den Eltern. den Hebergang zu den Einschränkungen, welche ihnen durch die neuen Gesetzesbestimmungen auferlegt werden, erleichtern, während zugleich den In­teressen des Kinderschutzes in ausreichendem Maße Rechnung getragen ist. Das können wir nun gerade nicht finden.

** Das Bremer Landgericht hat stch dieser Tage mit der Frage beschäftigt:Sind Ar­beitsverträge, welche das Koalitionsrecht ausschließen, gütig?" Eine Speditions­firma in Bremerhaven hatte zwei Küper entlassen, weil sie dem Handels-, Transport- usw. Arbeiter- verbande noch weiter angehörten, trotzdem sie sich durch Namensunterschrift zum Austritt aus dem Verbände verpflichtet hatten. Als Entlaffungs- grund war Kontraktbruch angegeben worden. Das Gewerbegericht erkannte dahin, daß die bei­den Küper trotz ihres Verzichtes auf das Koalittons- recht befugt gewesen sein, Mitglieder eines er­laubten Vereins zu sein und zu bleiben. Das Landgericht sprach sich in demselben Sinne aus. Da es sich hier nicht nur um eine Beschränkung, sondern um eine Ausschließung der Koalitions­freiheit für die Kläger handle, denen jede Koa­litionsmöglichkeit zum Zwecke der Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage entzogen worden sei, so müsse der § 138 Äbs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Anwendung kommen, wonach ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, nichttg ist.

** Nach den bisher aus Neuseeland auf telegraphischem Wege eingetroffenen Nachrichten findet der «e«e neuseeländische Disfereutial- zolltaris auf Waren, die vor dem 31. März 1904 eingesührt werden, alsdann keine Anwen­dung, wenn nachgewiesen werden kann, daß ihre Bestellung vor dem 16. November d. I. von Neuseeland aus erfolgt ist. Für alle nach dem 30. Juni 1904 eingeführten Waren, welche im Tarif genannt sind, muß auf den Fakturen be­scheinigt sein, daß sie bona fide in einem Teile der britischen Besitzungen erzeugt oder fabriziert sind, wenn für sie Befreiung von Zuschlagszoll beansprucht wird. Ein solches Hrsprungszeugnis ist zwar erst für die nach dem 30. Juni 1904 eingeführten Waren unbedingt nötig, es wird jedoch sowohl zur Erleichterung für die neusee­

ländischen Zollbehörden, wie auch im Jntereffe der Importeure selbst empfohlen, für alle nach dem 16. November d. I. bestellten Waren Hr- sprungszeugmffe beizubringen. Was die in keinem Differentialzoll belegten Warengattungen betrifft, so ist darüber, wie die ,Nordd. Allg. 3tg.' be­richtet, in den bisherigen Kabelmeldungen gesagt, daß auf Zement fremder Herstellung das Dop­pelte des bisherigen Zolles und daß für Fahr­räder, Wagen, Karren, Wagenteile (optiert), Seilerwaren, Galanteriewaren, Fischkonserven, Glas, Glaswaten, Eisenwaten, Nägel, eiferne Röhren, Pianos, Tapeten, Packpapier, wenn fremdes Fabrikat, ein Zuschlagszoll in Höhe der Hälfte des bisherigen Zolles erhoben werden soll. Fahrradteile, Eisen- und Stahldrahtseile, Schienen für Eisen- und Straßenbahnen und Segeltuch unterliegen einem Zollfatze von 20 vom Hundert des Wertes, wenn fremder Herkunft, dagegen sind sie bei britischer Provenienz zollfrei.

* Auf recht seltsame Politik mancher Kafsen- vorstäude bei Konflikten mit ihren Kassen­ärzten wird von sachkundiger Seite in dem ,Korrespondenzblatte' aufmerksam gemacht, das der Verband der Aerzte Deutschlands zur Wah­rung der wirtschaftlichen Interessen des Aerzte- standes in Leipzig heraus gibt. Unter den Aerzten, die in der Organisation des Leipziger Verbandes tätig sind, erregte es seit geraunter Zeit Erstaunen, daß die Kaffenvorstände bei Konflikten mit den Aerzten, die zur Nieder- legung der ärztlichen Tätigkeit oder zur Drohung mit einer solchen führten, fast ausnahmslos nach kurzer Zeit in der Sage waren, mit einer Menge Meldungen auswärtiger Aerzte dienen zu können. Eine große Anzahl solcher Schreiben in General­versammlungen von Kcankenkaffenmitgliedern im Urtext vorlegen zu können, bleibt sicher ein Mittel, die zweifelhaft werdende Stimmung der Mitglieder zu stärken und diese mit einer ge­wiffen Siegeszuversicht zu erfüllen. Allerdings, wenn es dann schließlich zum Abschluß ber Ver­trage kommt, fo pflegt sich die Zahl der in Frage Kommenden urplötzlich auf ein Minimum, wenn nicht gar auf Null zu reduzieren. Der Grund liegt in höchst eigenartigen Annoncen. Es erscheint z. B. in einer angesehenen medi­zinischen Wochenschrift folgende Annonce:Arzt gesucht. Großes, soziales Institut sucht einen Vertrauer sarzt, Gehalt 8000 Mark; nach Ab­lauf einer einjährigen Tätigkeit erfolgt feste An­stellung. Die Stelle ist penfionsberechtigt und mit Reliktenversotgung versehen. Offerten unter I. V. an Rudolf Mosfe, Berlin. Ö.-W." Ein Arzt meldet sich. Es vergehen sechs Wochen, ohne daß er etwas erfährt. Plötzlich erhält er ein Schreiben von der Allgemeinen Ortskranken - kaffe in Solingen, die ihm höflich für feine Be­werbung dankt und mit ihm in Unterhandlung zu treten wünscht! Natürlich unter ganz anderen Bedingungen, wie sie in der Annonce angegeben werden. Der Arzt fragt an, ob er sich denn überhaupt in Solingen beworben habe, und be­kommt zur-Antwort, dieses Bewerbungsschreiben sei der Solinger Kasse von der Düsseldorfer zur Verfügung gestellt worden. Um den Arbeitern

zu zeigen: Wenn eure Aerzte nicht wollen, be­kommen wir sofort dutzendweise andere! ver­schaffen sich also die Kaffengewaltigen die Unter­lagen auf diesem nicht mehr ungewöhnliche« Wege. Der Wunsch des Aerzteoerbandes, daß die Tagespreffe dazu beiträgt, die Arbeiter auf­zuklären, welches Spiel mit ihnen getrieben wird und zu welchen Jnseratenzwecken die Arbeitergroschen verwendet werden, ist begreiflich und berechtigt.

)-( Der Staatssekretär des ReichSschatz- amtes hat Vertreter derdeutschen Äanken- roelt" eingeladen zu einer Besprechung über die Abänderung des Börsensteuergesetzes. Die Gegner der Börsensteuer erwarten wohl nicht mit Unrecht, daß die Mehrzahl der Geladenen sich dafür aussprechen, die Höhe der Sätze müsse mindestens auf den Stand vor 1900 zurück» geschraubt werden.

* In feiner zweiten Etatsrede hat der Abg. Bebel nach dem amtlichen Stenogramm u. A. gesagt:Meine Herren, wissen Sie denn, was für Intelligenzen wir in unseren Reihen haben? Wissen Sie, was für Männer schon heute z« unseren Reihen gehören, von denen Sie gar keine Ahnung haben, was für Stellungen sie im Staate und in der Armee einnehmen? Habe« Sie davon eine Ahnung!?" Die,Deutsche Tages- ztg.' glaubt das mit Rücksicht auf die zahlreiche« geheimen Aktenstücke, die der »Vorwärts' schon veröffentlicht hat, ernst nehmen zu müffen. Wir halten es für eine der bei den Sozialdemokraten üblichen Großsprechereien.

[§] Am Donnerstag abend fanden in Berlin und Umgegend 23 Volksversammluuge« statt, die von sozialdemokratischer Seile ein- berufen waren. Alle Versammlungen hatten die gleiche Tagesordnung:Der Kampf in Krim- mitschau", und waren äußerst stark besucht In allen Versammlungen wurde eine gleich­lautende Resolution angenommen, in welcher d« Ausgesperrten in Krimmitschau vollste Sympath« versichert und versprochen wird, für ihre ma­terielle Unterstützung Sorge zu tragen.

* Bern, 18. Dez. 1903. Der Schweizei: Nationalrat genehmigte mit 101 gegen 6 Stimmen den Vertrag über den Rückkauf der Jur a-Simplonbahn durch den Bund. Damit wird die Verstaatlichung des vierten schweizerischen Hauptnetzes endgiltig gutgeheißen.

* Paris, 18. Dez. 1903. In dem heute abgehaltenen Ministerrate unterzeichnete Präsident Loubet den Gesetzentwurf, nach welchem die Erteilung von Unterricht durch die Kon- greganiften verboten wird. Nach einer Frist von fünf Jahren müssen die bestehenden Unter­richtsanftalten der Kongreganisten geschloffen werden. Die Durchführung dieses Gesetzes wird während fünf Jahren eine jährliche Aufwendung

$>as Majorat.

Roman von Ewald August König.

------ (Nachdruck erboten.)

,,D«rch wen?"

Zuerst durch meine Kustne, dann durch einen Freund meiner Mama, den Rittmeister v. Schwind, beide behaupteten, es liege in seinem Blick etwas, was ihnen nickt gefalle."

Landen Sie das auch?"

Rein, aber sein Glück >m Spiel befremdete mich."

Mit wem spielte er?"

,Mit mir allein."

Es handelte sich dabei wohl um einen hohen Einsttz?"

Allerdings, und ich begreife jetzt selbst nicht die Leichtigkeit, mit der ich mich Lazu verleiten ließ."

Ich welchen Beziehungen stehen Sie zu dem Bankier Schreiber?"

J-> gar feinen. In meiner Jugend war ich zu »einem eigenen Verderben mit ihm befreundet, nach meiner Hei kehc wollte er bi ' alte Freundschaft wieder anknichfen, ich zeigte ihm die Tür."

Graf Morray soll mit diesem Herrn in Ver­bindung stehen."

In den Augen Dagoberts blitzte es auf.

/Dann glaube ich auch, daß er von diesem Bankier erkauft ist, mich auf eine Bahn zu führen, die mir abermals zum Verderben werden soll," sagte er.

Ein ungarischer Graf sollte sich dazu hergeben?" fragte ber Richter zweifelnd.

Raun er nicht ebenso wohl ein Abenteurer sein? Ich hätte an diese Möglichkeit nicht gedacht, wenn Sie mir nicht sagten, daß er mit Schreiber befreundet sei, denn er macht in seinem Auftreten und fernem ganz« Wesen den Eindruck eines vollende'en Aristo- katiu. Die Freunde Schreibers aber könnten nicht

meine Freunde sein, denn dieser Mann haßt mich, er, sein Baler, der Notar Tellenbach und mein Onkel, sie alle hatten ein persönliches Interesse daran, mich zur Begehung einer Handlung zu verleiten, die mich von der Erbfolge ausschloß."

Sie haben wohl nie den Verdacht gehegt, daß Graf Morray das Wei zeug Ihrer Feinde sein könne ?" fragte der Richter.

Nein."

Sie berufen sich jetzt auf sein Zeugnis, er hat Ihre Aussagen nicht v eftütigt. Die Begegnung mit Ihnen im Walde leugnet er nicht, ab-r er will sich nicht erinnern, daß Sie d n Schuß in seinem Beisein abgefeuert haben."

Wenn er sich dessen nicht erinnert, so"

Regen Sie sich nicht auf, ich werde den Zeugen Jbnen gegenüber stellen und in Ihrer Gegenwart ihn befragen."

Der Aktuar ging hinaus und kehrte gleich darauf mit dem Grafen Morray zurück.

Ter Graf stutz, e, als sein Blick auf Dagobert fiel, aber im nächsten Moment hatte er seine Fassung wieder gefunden.

Welches Unglück, mein teuerer Freund!" sagte er, indem er rasch auf ihn zutrat und ihm die Hand bot. Ich hofft, es wird gelingen, den Schuldigen zu ent­decken"

Dann haben Sie zu dieser Entdeckung sicherlich nichts beigetragen", unterbrach Dagobert ihn, indem er sich den Anschein gab, als ob er die ihm angebotene Hand nicht sehe.

Wie können Sie nur das glauben? Hat die kurze Host Sie schon so verbittert"

Kommen wir zur Sache!" fiel jetzt der Gerichts­rat ihm ins Wort.Ich mache Sie darauf aufmerk­sam, Herr Graf, daß Sie Ihre heutigen Aussagen mit einem Eide bekräftigen müssen!"

Graf Morray verneigte sich zum Zeichen seiner Zustimmung.

Sie waren von Herrn Suren Dagobert von

Darboren zu einem Souper aus den Abend des 26. eingcladen?" fragte der Richter.

So ist es, ich nahm die Einladung unter Vor­behalt an, Sie werden sich dessen noch erinnern, Herr Baron. Ich sagte Ihnen, Sie könnten möglicherweise nicht in der Stimmung sein, mich zu empfangen, in diesem Falle würde ich die Einladung als nicht ge­schehen betrachten."

Sie sagten mir auch, daß Sie an jenem Abend zu Fuß herauskommen und den Weg durch hcn Wald einschlagen würden."

Das habe ich auch getan."

G'nz recht, und unsere Begegnung fand zwischen dem Fölsterhanfe und der Stadt statt."

Da Sie den Wald besser kennen müssen, als ich, so muß ick diese Behauptung als richtig annehmen", nickte der Gros, mit seinem Lorgnon spielend.Sie waren sehr erregt, erzählten mir, daß Sie mit Ihrem Onkel eine ärgerliche Szene gebe bt hätten und des­halb nicht in der Sage gewesen seien, die nötigen Anordnungen zum Souper zu treffen".

Und während ich Ihnen das sagte, fiel in der Ferne ein Schuß".

Das kann fein, ich erinnere mich dessen so genau nicht mehr."

..Wir horchten beide eine Weile daraus," sagie Dagobert mir schärferer Betonung,dann fragten Sie mich, cb meine Büchse geladen sei, und als ich die Frage bejahte, gaben Sie mir Den Rat, den Schuß abufeuetn. Sie äußerten, ich könne meinem Vormunde wieder begegnen, und im Aufwallen der Leidenschaften sei eine unüberlegte Tat rasch begangen. Ich spottete über diesen Rat, aber ich feuerte dennoch den Schuß ab."

TaS Gesicht des Grafen war etwas fahler geworden, er klemmte das Lorgnon auf die Nase und ließ es wieder falle«.

Sie sehen mich in einiger Verlegenheit, mein Freund," erwiderte er,ich möchte Ihre Aussagen gerne bestätigen, denn ich kann mir wohl denken, wie

viel von dieser Bestätigung abhängt. Aber ich vermag es nicht, ich will nicht bestreiten, daß ich Ihnen den Rat gegeben habe, aber ich erinnere mich nicht, daß die Büchse noch geladen war, und daß Sie den Schuß abgefeuert haben!"

So wollen Sie sich dessen nicht erinnern!" brauste Dagobert auf.Sie sagten sogar nach der Abfenernng des Schusses, Sie könnten nun unbesorgt von mir scheiden"

Ich glaube, Sie verdrehen die Worte, die ich ge­sprochen habe." unterbrach Gras Morray ihn ruhig, so schwach ist mein Gedächtnis nicht, daß ich mich jenes Schusses nicht erinnern müßte, wenn er wirklich gefallen wäre. Ich weiß nur, daß ich in groW Sorge um Sie war, als ich den Rückweg antrat, denn die Erregung, in der Sie sich befanden, ließ mich das Schlimmste b-fürchten."

Herr Richter, die Aussagen dieses ZeuM find falsch", sagte Dagobert mit bebender Summe,ich kann nur wiederholen, daß ich die volle Wahrh-it ge­sagt habe, und daß dieser Mann von meinen Feinden erkauft sein muß!"

Tas ist eine schwere Beleidigung!" fuhr der Graf auf.Sie dürfen nicht verlangen, daß ich Ihretwegen emen Meineid aus mein Gewissen nehmen soll."

Genug!" sagte der Richter, al» Dagobert eine heftige Erwiderung geben wollte.Haben Sie noch eine Frage an diesen Zeugen zu rickten, Herr Baron.?"

Was würde -ch dadurch erreichen?" erwiderte Dagobert, dem Grafen einen Blick voll unsagbarer Verachtung zuwerfend.Dieser Herr weiß, daß er lügt, er wird auch wisstn, was ihm dafür geboten worden ist. Ich muß es Ihnen überlassen, ihn des Meineids zu überführen, meine Fragen würde er nur mit Lügen beantworten."

So muß ich Sie bitten, in Ihre Zelle zuräckz«- kebren," sagte der Richter, an der Glockenschnur ziehend,Ihre Aussagen haben keine Bestätigung ge­sunde«, also kann ich See auch nicht entlaffen."