Äfcheint täglich, mit -wrnahme der $o*e= «d Zeiertage. viertel Mhrl.v«r»S»prel, *t»e vriagerlohn und Zeßek-eldinzuldaund »nsroärts t M. 50 pfg
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$. parzeller in Zulda. wochenbriiage: „Illustrierte Sonntagszeitung"
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MmatrbeUagc: „Huldaer Geschicht' Mtter".
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druck und Verlag d« 8uldaerAetiendru<ker^ in Znlda (harmonfts 8ernsprecher Nr 9.
288.
flllda, Mittwoch, den 16. Dezember 1903.
3t). Jahrgang.
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„Hitbeirrt durch Gegenströmungen von links und rechts."
Die Thronrede hat angekündigt, daß die Regierung unbeirrt durch politische Strömungen fest entschloffen sei, die sozialpolitische Gesetzgebung sortzuführen. Die konservative und Scharfmacher- Presse hat darauf mit der Klage geantwortet, daß keine Maßnahmen zur Abwehr der Sozial- demokratie angekündigt würden. Sie fühlte, daß die Thronrede eine Absage an das Stt arfmacher- tu« enthielt. Der Reichskanzler hat sich durch die Angriffe nicht beirren lassen, sondern am letzte» Donnerstag im Reichstage abermals er- llärt, daß die Sozialreform fortgeführt werden solle und auf dem Regierungs-Programm für die nächsten 10 Jahre insbesondere die Witwen- »nd Waisen - Versorgung und die Arbeitslosen- Bersicherung stehe. Er erklärte das mitten in einer scharfen Polemik gegen die Sozialdemokratie und zeigte damit, daß die Regierung sich auch durch die Angriffe und Ausschreitungen derSozial- demskratie in ihrer sozialpolitischen Reformtätig- keü nicht beirren lassen will.
Am Sonntag empfing er die Abordnung des Frankfurter Deutschen Arbeiter-Kongresses, die ihm die bekannten Wünsche in Bezug auf Koalitions-Freiheit und Arbeiter-Organisationen vor- trug. Ihr gegenüber versicherte er, daß der Kaiser, „unbeirrt durch Gegenströmungen von links und nechts" an der Sozialreform festhalte. Da wird «lso ausdrücklich gesagt, daß auch das Scharf- machertum ihn nicht irre macht. Es ist, an dem Verhallen mancher anderen „Gewaltigen" gemessen, schon anerkennenswert, daß er die Ar- beller überhaupt empfing. Es gibt private und staatliche Machthaber, die von Arbeiter-Vertretungen irgend welcher Art mchts sehen oder hören mögen. Diesen gab der Reichskanzler ein gutes Beispiel. Auf die Arbeiter wird das Beispiel gewiß ebenfalls einen guten Eindruck machen. Es wird das Vertrauen zur Regierung stärken und sodersozialdemokratischenWühlereientgegenwirken.
Die Hauptsache ist freilich, was der Reichs- brnzler der Arbeiter-Abordnung sagte. Daß er sie frenndlich und höflich behandelte, versteht sich non fdbfL Viel Greifbares in Bezug auf ihre
Forderungen hat er ihnen allerdings nicht gesagt. Er versprach nur ernste und sachliche Prüfung der Frankfurter Resolutionen. Das ist eine Wendung, die gerne gebraucht wird, wenn man eine abschlägige Antwort nicht direkt geben will. Im vorliegenden Falle bedeutet sie gewiß ebenfalls kein Versprechen der Berücksichtigung; im Gegenteil, der Reichskanzler lehnte bindende Zusicherungen ausdrücklich ab. Aber unter den obwaltenden Umständen glauben wir seine Worte auch für etwas mehr als eine umschriebene Ablehnung halten zu dürfen. In Anbetracht der starken Gegnerschaft gerade gegen die Frankfurter Forderungen will es immer schon etwas heißen, wenn der leitende Staatsmann im Reiche nicht etwa einfach erklärt, er weise die Forderungen ab, sondern versichert, er verstehe und würdige die Bestrebungen, die Gleichberechtigung der Arbeiter auf dem Boden der Selbsthilfe und in staatlich geordneter Interessen - Vertretung noch mehr zur Geltung zu bringen.
Das ist nichts weniger als eine grundsätzliche Anerkennung dieser Bestrebungen. Freilich in den kaiserlichen Februarerlaffen sind diese Bestrebungen viel rückhaltloser anerkannt worden, und es wäre eine Desavouierung des Kaisers gewesen, wenn der Reichskanzler sie hätte verurteilen wollen. Aber wenn wir bedenken, daß die Regierung bisher nichts getan hat, um die in bin Februarerlaffen geforderten Arbeitervertretungen ins Leben zu rufen, daß vor mehreren Jahren Freiherr von Stumm sogar unter Zustimmung des Staatssekretärs Grafen Posadowsky behaupten konnte, die Erlaffe seien bereits eingeführt, dann erhält die Erklärung des Grafen Bülow doch eine höhere Bedeutung; sie kündigt eine Wendung in dieser Frage an.
Die Scharfmacherpresse ist natürlich sofort dahinter her, Maßnahmen im Sinne der Februar- erlaffe zu Hintertreiben und die Worte des Reichskanzlers jedes praktischen Wertes zu entkleiden. Sie verlangt sofort wieder Maßnahmen gegen den Terrorismus der Sozialdemokratie und jammert, daß diese jede Erweiterung der Rechte und die Organisationen der Arbeiter für ihre Parteizwecke mißbrauchen würden. Ohne Zweifel liegt hier auch der eigentliche Grund, warum die Februarerlaffe bisher nicht ausgeführt worden sind. Die Regierung teilt eben die Befürchtung, daß die Sozialdemokratie Gelegenheit zu weiterem Mißbrauch finden werde. So zeigt sich auch hier roteber, daß die Sozialdemokratie die schlimmste Gegnerin der Sozialreform und damll der Arbeiter ist.
Wir können selbstverständlich den Einwurf des sozialdemokratischen Mißbrauchs nicht als berechtigt anerkennen. Wir müffen vielmehr sagen: Durch Vorenthaltung der Koalitionsfreiheit und der gesetzlichen Organisation nutzt man der Sozialdemokratie weit wehr, als durch die Gewährung derselben. Denn es steht fest, daß alle denkenden und urtellsfähigen Arbeiter ein- mütig hinter den Frankfurter Forderungen stehen. Verweigert die Regierung die Erfüllung dieser Forderungen, so verhilft sie damit der Sozialdemokratie zu dem wirksamsten Agitationsstoff. Die Arbeiter verlieren das Vertrauen, daß die
Regierung ihnen ernstlich Helsen wolle. Sie fühlen sich gekränkt und beleidigt, weil man sie unwürdig und unfähig hält, von Rechten und Einrichtungen Gebrauch zu machen, die man allen anderen Berufsständen gewährt hat.
Der Frankfurter Kongreß kann den Anbruch einer neuen Aera in der Arbeiterbewegung bedeuten, wenn die Regierung und die bürgerlichen Parteien ihn richtig zu verwerten und zu beachten wiffen. Graf Bülow hat seine Freude darüber ausgesprochen, daß Arbeiteroertreter sich an den Kaiser gewandt haben und hat betont, daß nur unter dem Schutze der Monarchie und auf dem Boden der Solidarität aller Staatsbürger ein wirklich dauernder Fortschritt für die Arbeiter möglich sei. Die Arbeiter haben bekundet, daß sie derselben Ansicht find, und wir hoffen, daß sie sich durch keine sozialdemokratische Agitation und Verführungskunst darin irre machen lassen werden. Aber man darf sie auch nicht enttäuschen. Wenn man ihre Gleichberechtigung mit den übrigen Erwerbs ständen nicht förmlich anerkennt, werden sie das Vertrauen zur Regierung, das der Reichskanzler von ihnen erwartet, auf die Dauer nicht bewahren. Graf Bülow hat den Arbeitern gesagt, daß auch der Kaiser, „unbeirrt durch Gegenströmungen von links und rechts", an der Sozialreform festhalte. Will er die Verantwortung dafür übernehmen, daß die Millionen reichs- und kaisertreuer Arbeiter, die wir trotzalledem in Deutschland noch haben, auch das Vertrauen zum Kaiser verlieren?
(Entwurf eines helmftattengesetzes für dar Deutsche Reich.
Dem Reichstage ist bekanntlich von den Abgeordneten v. Riepenhausen, Dr. Bachem, Henning, Freiherr Hiyl zu Herrnsheim, Graf v. Hompesch und Dr. Stockmann, also von Mitgliedern des Zentrums, der beiden konservativen Parteien und der nationalliberalen Partei der Entwurf eines Heimstättengesetzes für das Deutsche Reich zugegangen. Der Entwurf hat folgenden Wortlaut:
§ 1. Jeder Angehörige des Deutschen Reiches hat nach vollendetem 24. Lebensjahre das Recht zur Errichtung einer Heimstätte. Die Errichtung erfolgt durch Eintragung eines nach Maßgabe dieses Gesetzes geeigneten Grundstückes in das Heimstättenbuch.
§ 2. Die Größe einer Heimstätte darf die eines Bauernhofes nicht übersteigen. Sie muß wenigstens einer Familie Wohnung gewähren und die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte ermöglichen.
Zubehör einer jeden Heimstätte sind: 1. die Wohnung des Heimstätteneigentümers, 2. die notwendigen Wirtschaftsgebäude, 3. das zum Wirtschaftsbetriebe unentbehrliche Gerät, Vieh- und Feldinventarium, der vorhandene Dünger, sowie die landwirtschaftlichen Er- zeugvifle, welche zur Fortsetzung der Wirtschaft dis zur nächsten Ernte unentbehrlich sind.
§ 3. Der zur Heimstätte sestzulegende Besitz darf bis zur Hälfte des Wertes und zwar nur mit Renten oder mit Annuitäteu verschuldet sein. Die Renten oder Annuitäten müffen durch Amortisation getilgt werden. Die Errichtung hat die Umwandlung der Hypotheken und Grundschulden drS Grundstückes in amortisierbare Renten oder in Annuitäten zur Voraussetzung. Höher verschuldeter Besitz kann von den durch die LandeS- gesetzgebungen zu errichtenden Landesheimstättenbe-
Das Majorat.
«•man von Ewald August König.
*' ------ (Nachdruck verboten.)
»Wenn Ihr Verdacht begründet, wenn dieser magarrsche Graf wirklich nur ein Schwindler und Abenteurer ist, dann kann er nicht auf Glaubwürdig' kett Anspruch machen", sagte er. „WaS aber könnte ihn veranlassen, den Mann, mit dem er befreundet war, zu verderben?"
„Lassen Sie mich darüber eine Weile Nachdenken," «widerte der Inspektor, indem er mit seinem Weia- glase spielte. „Ist der Bankier Schreiber nicht der Sohn d«S Verwalters auf Haus Eichenhorst? Wenn ich nicht irre, wurde dieser Eduard Schreib« damals nntn denjenigen genannt, die den jungen Majorats- «den znm Hazardspiel »«leitet haben. Kann es nicht im awweffe des Verwalters liegen, den Erben zu v«d«ben s Und kann d« Sohn des Verwalters nicht den Grafen Morray erkauft haben, um ihn als Werk- **a Mr Erreichung dieses Zweckes zu benutzen? Sie wttd« sagen, dies seien gewagte Schlüssel Jmm«hin, dee Möglichkeit ihr« Richtigkeit toeiben Sie zugebcn müssen."
»Ich bestreite sie nicht, wenn ich auch allerdings ßs gewagt finde. Wolle» Sie dem Verhör beiwohnen das ich morgen früh zehn Uhr angesetzt habe? Sie Ivmcken bis dahin toeUere Erkundigungen üb« diesen Grafen Morr^y einziehen, und finde» Sie »och bessere Beweise, so w«de ich ohne Bedenken den Haftbefehl w»f «tigert"
„0ut, sehr gut," nickte b« Inspektor, indem « «hab, „ich kehre ans meinen Posten zurück, mu Beweise zu fach«», die Sie verlangen."
„We-n Sie Zeü und Gelegenheit dazu finde»,
l-ami forschen Sie anch ber Person nach, die den
Schuß auf bett Baron abgeseuert haben könnte," bat d« Richter.
„Auch das soll geschehen — also auf Wiedersehen morgen früh."
Damit entfernte d« alte Herr sich, d« Gerichtsrat te«te die Flasche, dann verließ « ebenfalls da- Haus, « war nicht in d« Stimmung, in der Schankstube am Stammtisch den guten Freunden Rede zu stehen, die doch fichnlich nur auf ihn wartete», um zahllose Fragen an ihn zu richten.
18. Kapitel.
Mit schwer bedrücktem H«zen saß Rösche» vor ihrem kleinen Nähtisch, die sonst so flinke» Hände ruhte» müßig im Schoß, die umflorten Augen schauten sinnend in bett Wald hinaus.
Der Först« wanderte mü große» Schritten rastlos auf und niet*«, die Rauchwolken aus fein« Pfeife umhüllten immer dichter fein Haupt. „Im muß wieder sur Stadt," brach « nach ein« Weile das Schweigen, während « einen prüfenden Blick auf die Kuckucksuhr warf, die mit ihrem einförmigen Pendelschlag allein )ie Sftlle unterbrochen hatte. „Ich muß den Kerl so lange suchen, bis ich chn finde!"
„Und wenn « danr> leugnet, w« will ihm die Tat beweisen?" fragte Röschen mit einem schweren Seufzer.
„Haben wir ihn «st hint« Schloß und Riegel, bann werden wir ihn schon zahm machen."
„Und Dagobert bleibt im Gefängnis."
„Hoffentlich nicht lange mehr. Eins irritiert mich noch: die Kugel, die in d« Wunde gefunden worden st, soll genau in die Büchse unseres Freundes passen. Also muß der Wilderer eine Büchse desselben Kaliber» wen, und diese Jagdflinten find sehr tett«. Wie ist der L«l nun in den Besitz ein« solchen Büchse gekommen? Wenn « sie gekauft hat, so muß doch d« Bakäuf« sich «Mitteln lassen; das Zeugnis dies« PnsV» wäre von groß« Wichtigkeit."
Röschen blickte aus, ein Hoffnungsstrahl blitzte aus ihren Augen, die erwartungsvoll auf dem Bat« ruhte».
„Man müßte bei den Waffen-Händl«n anfragen," sagte sie.
„DaS soll geschehen," nickte er, „eS wird eine mühsame Arbeit sei» — « kann die Büchse ja auch bei einem Trödler gekauft haben, und b«en gibt eS in der Stadt eine Menge."
Die Hunde draußen schlugen an, eine hohe, breit» schulte ge Gestalt schritt am Fenster vorbei, gleich darauf trat Abraham nach kurzem Anpochen inS Zimm«.
Martin war stehen geblieben, fein Blick ruhte forschend auf dem Hüne».
„Sie find b« Schwiegersohn d« Frau Burg«?" fragte «.
„Der bin ich," nickte Abraham.
„Und d« Brud« de- Mannes —"
„Der hi« jo grausam mißhandelt worden ist."
„Und dafür blutige Rache genommen hat."
„Niemand außer Ihnen behauptet da»," «widerte Abraham, mit feiner breiten Hand durch den struppigen Bart fahrend. „Sie haben diesen Bttdacht ausgesprochen, und ich sowohl wie meine Schwiegermutt«, wir haben un» gesagt, daß d« Schuldlose nicht für die Tat eine» ander» büße» dürfte, wen» dies« anb«e auch mein Brud« wäre. Und wenn mein Brud« die Tat begangen hätte, Herr Först«," fuhr Abraham, tief aufatmenb, fort, „bann würbe ich selbst ihn dem Gericht üb «liefert haben."
„DaS ist brav gedacht", sagte Röschen.
„Komödie", spottete d« Förster achselzuckend.
„Ich bin niemals in meinem Leben Komödiant gewesen," antwortete Abraham, ihn fest anblickend, und seine Stimme klang ruhig nud leidenschaftslos, „ich habe stet« nur die Wahrhett gesprochen, ich sage sie auch jetzt. Ich war bei meinem Brud« und fand ihn im Bett, « ist vorgestern gar nicht angegangen.*
„Oh — da haben wir'» ja!" brauste Marti» aus.
Hörden zur Eintragung in bas Heimstältenbuch zuge kaffen werben, wenn Der Besitzer die Verpflichtung übernimmt, die über die Hälfte des Ertragswertes hinausgehenden Hypotheken und Grundschulden mit einem Prozent für das Jahr zu tilgen, und dir Tilgung nach Ermessen der Landesheiwstättenbehörden gesichert erscheint. Verstärkte Amorrisalion ist gestattet.
§4. Mit Bewilligung der Heimstättendehörde könne« aus begründetem Anlaß bis zur Hälfte deS Wertes Rentenschulden ober Annuitäten mit einer dem Zweck entsprechenden Amortisationsperiode eingetragen werde«. Diese Bewilligung muß erfolgen: 1. im Falle ein« Mißernte oder bei sonstigen Unglücksfällen, 2. zu notwendigen Meliorationen, 3. zur Abfindung von Miterbe».
§ 5. Die Heimstätte unterliegt der Zwangsvollstreckung nur in folgenden Fällen: 1. wenn die Forderungen aus der Zeit vor Errichtung der Heimstätte stammen und nicht drei Jahre nach Beröffentttchung d« Heimstätteneigenschaft verflossen find, 2. auch nach Errichtung wegen rechtskräftiaer Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen, die zur Einrichtung und zum Ausbau der Heimstätte verbraucht sind, 3. wegen rückständig« Renten oder Annuitäten, 4. wegen gesetzlicher Verpflichtungen, 5. wegen Verpflichtungen aus unerlaubte« Handlungen.
In den Fällen zu 2 bis 5 ist als Bollstreckungsmaßregel nur die von der Heimstältenbehörde zu vollziehende Zwangsverwaltung d« Heimstätte zulässig.
§ 6. Die Heimstätte ist unteilbar und — vorbehaltlich des Nießbrauchsrechts des überlebenden Ehegatten — durch Erbgang, im Falle des Vorhandenseins mehrer« E^ben, nur auf etnen derselben (Anerben) übertragbar. Der Umtausch von Grundstücken kann mit Genehmigung der Heimstätlenbehörde stattfinde».
§ 7. Die Veräußerung derHeimstätte unter Lebende« ist nur mit Genehmigung des Ehegatten und nur a« Angehörige des Deutschen Reiches zulässig. Niemand darf mehr als eine Heimstätte besitzen.
§ 8. Die Aufhebung der Heimstätteneigenschaft et« folgt durch Löschung im Heimstättenbuch. Die Löschung kann durch Beschluß der Heimstättenbehörde auf hinreichend begründeten Antrag des Heimstätteneigentümers dann «folgen, wenn der Ehegatte und die Reuten- oder Annuitätenberechtigten zustrmmen.
§ 9. Der landesrechtlichen Ordnung bleibe« alle näheren Bestimmungen überlaffen und speziell: 1. Bestimmungen der Maximal- und Minimalgröße bec Heimstätten innerhalb der im § 2 angegebenen Grenze«; 2. die Gewährung der Stempel- und Gebührrnfrerheik bei Errichtung der Heimstätten, 3. die Abgrenzung d« Steuerfreiheit der klemfien Heimstätten, 4. die Errichtung der Heimstättenbehörde, 5. die Errichtung der Heft» stättenrentenbanken ober ähnlicher Kreditinstitute, 6. die Regelung des Nießbrauchsrechts deS überlebende» Ehegatten an der Heimstätte, 7. die Ordnung des Heino« stättenrechts.
Der Antrag ist unterstützt von zahlreich«» Mitgliedern der Parteien, denen die Haupt«- tragsteller angehören. Im großen und ganze» deckt sich der Antrag mit früheren Entwürfe» eines Heimstättengesetzes. Dem jetzigen Anträge ist eine Majorität im Reichstage sicher.
vermischter.
♦ Der Herr im Hanse. Sie: „Wenn Du gerade Lust hättest, so darfst Du heute abend einmal iM Wirtshaus gehen!" — Er: „Lust tätt' ich schon — aber ich geh' nicht!" — Sie: „Warum den» nicht?" Er : „Ich will doch auch einmal meinen Wille» habe»!"
* Unerwartete Antwort. HauSftau: „Kanw haben Sie eigentlich keinen Schatz, Lina?" — Dienst- magb: „Ich getraue mir keinen anzuschaffen, bei ba Kost hier im Hause würde mir doch keiner treu bleiben."
* Leichte Abhilfe. Beamt« (Junggeselle, MC ein« Pensionierung): Eigentlich graut mir Mt dem Ruhestand." Freund: „So heirate doch!" —
„Ein K«l, wie t«, soll einen ganze» Tag im Seit liegen? Da möchte ich doch wissen, was ihm fehttk"
„Gliederreißen!"
„Ja, das kann man leicht sage»! Als ich Seiet Militär war, sagten'» die Rekruten auch, um sich vom Dienst zu drücken, die Doktoren konnten von dies« Krankheit nicht» sehen."
„Mei» Brud« hat mir geschworen, daß « nicht im Walde gewesen sei, ich habe auch in fein« Kam«« keine Büchse entdeckt."
„Kann ich begreifen", «widerte Martin, d« wieder auf und nieder wanderte, „die Büchse müßte je jttm Ankläger gegen ihn werden. So schlau ist d« Herr Brud« sich«lich, daß er an diese Gefahr gleich gedacht mch die Büchse versteckt hat."
„Wo ssollte « sie versteckt haben ?"
„Haben Eie sein Bett unt«fucht?"
„Nein."
„Da» Bttsteck kann dort, e» kau» auch im Wtckde fein, e» wird hoffentlich gefunden werden. Daß Sie Den Bruder zu rechtfertigen suche», begreife ich, abec gelingen wird e» Ihnen nicht."
„68 muß gelingen, denn er ist schuld!»»."
Der Först« war dicht vor dem Hünen stehen gv- blieben, feine blitzenden Augen hefteten fichdurchdringaM auf ihn.
„Sagen Sie offen und ehrlich, glauben Sie M alle» selbst?" fragte er.
„Wenn Ich e» nicht täte, bann würde ich nicht zn Ihnen gekommen fein, um Sie zu bitter, diesen Bedacht fall n zu lassen", erwiderte Abraham in sein« treubnzigen Weise.
„Und während Sie da» tu», ist Ihr Brnd« auf der Flucht und gewinnt mit jeder Stunde einen größeren Vorsprung."
„Auf d« Flucht? Anton beult nicht daran! Weshalb euch sollte « fliehen?"
(Fortsetzung folgt-)