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flllM Montag, den 7. Dezember

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daß die Regierung eine befriedigende und mit dem ihr gewordenen kaiserlichen Auftrage in Ein­klang stehende Antwort geben wird. Es handelt sich hier, wie nicht genug betont werden kann, um Forderungen der gesamten Arbeiter­schaft. Wir sollten meinen, die Entwickelung der Sozialdemokratie müßte doch für die Re­gierung eine Warnung sein, solche Forderungen nicht unbeachtet zu lassen, auch wenn sie gar nicht erst eine kaiserliche Anweisung erhalten hätte.

den Mißbrauch aller Koalitions- und Organi­sations-Rechte und -Maßnahmen durch die Sozial­demokratie.

Jedenfalls ist eine vom Kaiser feierlich für berechtigt und notwendig erklärte Einrichtung heute noch nicht getroffen. Der viel angefochtene § 153 der Gewerbeordnung, der überdies schon längst vorher bestand, kann man ebensowenig als Ausführung des Februar- erlaffes anerkennen, wie die schwächlichen Anläufe zu Arbeitervertretungen, die hie und da in privaten und staatlichen Betrieben gemacht worden sind. Diese sogen. Arbeirervertretungen ! find recht- und einflußlos. Die Thronrede konnte daher für das Zentrum nur eine Ermunterung sein, die Ausführung alsbald beim Zusammen­tritt des neuen Reichstags abermals anzuregen. Es hat diesmal zunächst nicht den Weg der Initiativanträge beschritten, sondern eine Interpellation eingebracht, worin es auf seine früheren Anträge Bezug nimmt. Die Inter­pellation ist geeignet, rascher Klarheit zu schaffen, als Anträge, von denen niemand weiß, wann und ob sie überhaupt zur Beratung kommen.

Die Interpellanten können sich zum Beweise, daß sie im Sinne der loyalen und christlichen Arbeiterschaft handeln und nicht etwa die Ver­tretung bloß sozialdemokratischer Forderungen übernommen haben, auf den deutschen Arbeiter­kongreß in Frankfurt o. M. berufen, der sich ganz auf den Boden der früheren Zentrums­anträge in der jetzigen Interpellation gestellt hat. Wir wollen nicht nochmals auseinander­setzen, wie wichtig eine geordnete und gesetzliche Vertretung der Arbeiterschaft für den sozialen Frieden ist. Der kaiserliche Erlaß sagt das wesentliche schon mit kurzen und klaren Worten. Wir schöpfen aus der Thronrede die Hoffnung,

scheint täglich, mit Lsmahme bei Sonn- M Keiertage. Mertel» Mrl. Bezugspreis vringerlohn und nßrLgeld in Lulda und MSwSrts \ Mi. 50 Pfg.

§ Vie Ausführung der kaiserlichen zebruarerlasse.

Berlin, den 5. Dezember 1903.

* Das neue Militärpenfionsgesetz ist, wie dieNeue Polit.-Korresp." mMeilt, im preußischen Staatsministerium durchberaten worden und hat dieUnterschrift desKaisers erhalten. DieEin- bringung beim Bundesrat steht unmittelbar bevor.

* Die Börsengesetznovelle ist nach der .Post' noch keineswegs fertiggestellt, und ist da­her die Einbringung beim Reichstag in nächst« Zeit noch nicht beabsichtigt. Es werden von d« Staatsregierung noch Sachverständige zugezoge« werden. Dies gilt auch hinsichtlich der Abän­derung der Stempelsteuer.

** Bei der Wahl des Reichstagsprä­sidenten haben, wie von verschiedenen Seiten berichtet wird, auch die Polen weiße Zettel | abgegeben, um gegen den Grafen Blallestrem aus den bekannten Gründen zu demonstriere«. Nachdem .Dziennik Berlinski' hat Fürst Radziwill seinernotorischen Anhängigkeit an die Zentrums- Politik", als loyaler und politisch ehrlicher Mann" 'auch in der großen Fraktionssitzung der Partei wieder Ausdruck verliehen. Das kann, meint das Blatt, beim Zusammenwirken gewiffer Umstände eine Dissonanz zwischen der Taktik der Fraktion und derjenigen von ihrem Vorsitzenden herbeiführen. Die Bemerkung bezüglich des Herrn Korfanty zeugt aber doch auch wohl davon, daß der Fürst Diffonanzen zu vermeiden wünscht.

. Verantwortlicher Wl W jchWkeiter:Zos.vaum

1 parzeller"n?ulda. wocheNbellüge:Illustrierte Sonntagszeitung"

Martin war aus seine u Brüien aufgefahren, er strich mit der Hand hastig über seine Augen.

Das war ein guter Gedanke," erwiderte er,unser Herrgott hat Ihnen denselben eingegeben. Daß ich selbst noch nicht daran gedacht babe!"

DaS begreife ich ebenfalls nicht!"

Na, in der Nacht ist nichts mehr zu machen, aber morgen gehe ich zum Untersuchungsrichter, und dann suche ich so lange, bis ich den Kerl gefunden habe."

Und wenn Baron Dagobert unterdessen verhaftet wird ?"

So werden sie ihn wohl wieder aus der Hast entlassen müssen!"

So weit find wir noch lange n-cht," sagte der Kammerdiener, das graue Haupt wiegend.Glauben Sie denn, daß der Wilddieb sofort die Tal gestehen wird? Es handelt sich um einen Mord, alter Freund, der Mörder kommt nicht mit einer geringen Strafe davon!"

Ist denn ter gnädige Herr schon tot?"

Das gerade nicht, ->ber ich hab's dem Doktor angr sehen, daß er keine Hoffnung hat, und wenn man dem Wilddieb die Geschichte nicht beweisen kann, dann bleibt die Schuld immer noch aus dem jungen Herrn ruhen, und es können Monate vergehen, ehe die Wahrheit an den Tag kommt."

Er müßte v rreisen und im Auslände die Dinge abwarten," sagte der Förster, den diese Bemerkungen wieder zaghaft gemacht hatten.Wenn ich wüßte, wo er ist, wollte ich ihn warnen."

Ich ginge selbst, wenn ich das wüßte!"

Wenn er heimkommt"

Er darf nicht ins Schloß kommen, Nanni paßt aus wie ein Sießhund, morgen kommt der Unter­suchungsrichter; sagt die Zofe ibm, der Baron sei in der Nacht geflüchtet, so ist das gleich ein Schuldbeweis, der schwer in die Wagschale fällt."

Sehr war," nickte Martin,und am Ende ist es immer noch möglich, daß er im Zorne den Schuß

Der schrille Klang der Glocke rief die Zofe ins Boudoir der Herrin, sie warf dem Kammerdiener noch einmal einen haßerfüllten Bück zu, dann ging sie mit hocherhobenem Haupte hinan».

Wer die einmal zur Frau nimmt, der braucht nicht mehr zu sagen: Gott straf' mich!" sagte Josehp.

Wenn sie an den Rechten kommt, wird sie schon zahm werden!" spottete der Kammerdiener.Eines von den Küchenmädchen muß diese Nacht wachen, dar Feuer im Herd darf nicht gelöscht werden. Der H«rr Doktor bleibt diese Nacht hier, ich übernehme die Wache am Bett des gnädigen Herrn; w-nn etwas vorkommt, werde ick läuten. Die übrigen können getrost zu Bett gehen, morgen kommt wieder ein schwerer Tag. Ueberlege jeder wohl, was er dem Untersuchungsrichter sagen will, ein unbedachtes Wort kann großes Unhell stiften. Zeder bleibe bei der Wahrheit und sage nicht mehr, als nötig ist. liebet die Bosheiten der Zofe will ich dem Richter schon die Augen öffnen und nun gute Nacht!"

Er reichte dem Kutscher die Hand, die beiden wechselten einen vielsagenden Blick miteinander und verließen zugleich das Gefindezimmer.

Martin wartet draußen auf den jungen Herrn," flüsterte der Kammerdiener,Boron Dagobert darf nicht verhaftet werden. Es ist möglich, daß er ihm verfehlt, dann wird der junge Herr sicher kommen und sein Pferd in den Stall bringen."

Ich werde esinEmpfang nehmen," sagteder Kutscher.

Dann raien Sie ihm, ohne Verzug wieder fort» zurciten und so lange sortzublerben, btS der Verbrecher em deckt ist. Sagen Sie ihm, der Verdacht ruhe auf ihm allein, und es seien Beweise für diesen Verdacht gesunden; wenn er sich auch schuldlos fühle, auf die Verhaftung dürfe er es nicht ankommen lassen!"

Ich werde ihm alles klar machen," nickte Joseph und einigermaßen beruhigt stieg der Kammerdiener jetzt die Treppen hinauf, um seine Nachtwache an- zMreten.f (F. f.)

30. Aahraanst

I *

Die Konservativen, nicht blos die ra­biaten Scharfmacher, sind recht enttäuscht und ungehalten über den soztalpotiiischen Ab- schnitt in der Reichstagsthronrede. Nach den Neu wählen von 1898 kündigte die Thronrede das Zuchthausgesetz" an. Inzwischen find die So- zialdemokraten nicht nur herausfordernder und gewalttätiger geworden, sie haben auch bei den letzten Wahlen noch 23 Mandate mehr errungen. Und jetzt kündet die Thronrede nicht etwa die so laut verlangtenenergischen Maßnahmen" gegen den Umsturz an; sie spricht nicht einmal von demZusammenschluß aller staatserhaltenden Elemente". Sie inguoriert einfach die ganze Sozialdemokratie, ihr Tun und ihr Wachstum und erklärt ruhig: Die Verbündeten Regierungen find unbeirrt durch politische Strömungen fest entschlossen, die sozialpolitische Gesetz­gebung fortzuführen, den Bedürftigen er- ! weiterte Fürsorge, den Schwachen erhöhten Schutz zu gewähren.

Das zeugt von einem erfreulichen Wechsel der Anschauungen gegen 1893. Die Bemerkungunbeirrt durch politische Strömungen" die «Nordd. Allg. Ztg.' fügt hinzu:noch durch anderweit verstellbare Be­denken" klingt wie eine runde Absage an das Scharfmacher tum. Sie kann sich allerdings auf die Sozialdemokraten beziehen, aber ebensogut auf die Scharfmacher. Jedenfalls ist es mit der Scharfmacherei nichts. Es wird auch nichts damit werden, wenngleich die Rechte bei der EtatSberatung mit der Regierung wohl scharf ms Gericht gehen wird. Mag fein, daß die Abwendung der Regierung vom Scharfmacher- lum wesentlich dem Umstande zu verdanken ist, daß dafür keine Mehrheit zu haben wäre, jeden- ffalls gereicht es uns zur Genugtuung, daß sie »ns dem rechten Wege ist und eine ge­sunde Anschauung vertritt.

Ihre soziale Fürsorge wird sie aber auch in Zukunft vermutlich beschränken wollen auf den Ärbeiterschutz und die Arbeiterversich e« r u « g. Gegen Arbeiter- Koalition en und -Organi­sationen scheint n»ch immer die alte Abneigung zu bestehen, im schroffen Gegensätze zu dem einem der kaiserlichen Erlasse vom 4. Februar 1890. Darin heißt es:Für die Pflege des Friedens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind gesetzliche Bestimmungen über die Formen in Aussicht zu nehmen, in denen die Arbeiter durch Vertreter, welche ihr Vertrauen besitzen, an der Regelung gemeinsamer Angelegenheiten beteiligt und zur Wahrnehmung ihrer Jntereffen bei Ver- i Handlung mit den Arbeitgebern und mit den ' Organen meiner Regierung befähigt weiden. Durch eine solche Einrichtung ist den Arbeitern i der freie und friedliche Ausdruck ihrer Wünsche 1 und Beschwerden zu ermöglichen und den Staats- 1 bewürben Gelegenheit zu geben, sich über die ' Verhältnisse der Arbeiter fortlaufend zu unter- ' richten und mit der letzteren Fühlung zu be- i halten." !

Aas Majorat.

Roman von Ewald August König.

ö8 ------ (Nachdruck verboten.)

Nun, natürlich", erwiderte dec Förster mit dumpfer Stimme;wenn in diesem Hause jemals Un- hell war, so hatte er die Hand dabei im Spiele! Wo ist Baron Dagobert?"

Ich weiß es nicht."

Glauben Sie an feine Schuld?" fragte Jakob oorwmySvoll.Halten Sie es für möglich, daß ein Baron Darboren kaltblütig die Büchse auf einen Menschen, auf seinen nächsten Verwandten anlegen kann?"

Kaltblütig? Nein," erwiderte Martin zögernd, während er starr in die Ferne hinausschaute.Aber wenn ein Mensch so furchtbar gereizt wird, wie Baron Dagobert gereizt worden ist, dann halte ich ign zu allem fähig."

Und ich jage Ihnen, er hat diese Tat nicht be- gangen!"

Weshalb blieb er nicht hier? Er sagte mir, er wolle hier arbeiten, eine Klage gegen seinen Vormund aussetzen. Ich weiß nicht, was ich glauben soll,Jakob, lch habe mir imm.r gedacht, daß die Geschichte kein gutes^Ende nehmen könne!"

Das lag auf der Hand," sagte der Kammerdiener, ,,zwe» harte Steine mahlen nimmer gut, das weiß man ja. Aber kann denn nicht ein anderer Mensch auf den grätigen Herrn geschossen haben? Sagten Sie mir nicht einmal von einem Wilddiebe, den der Baron mit der Peitsche geschlagen habe? Ich habe mir sagen lassen, Wilddiebe seien rohe, gefährliche Menschen, denen es auf einen Mord nicht ankomme, und der Peitschenhieb muß doch diesen Mann in un­bändige Wut versetzt haben."

[] Der Toleranzantrag,

den die Zentrumsfraktion im Reichstage wieder eingebrachl hat, lautet:

§ 1. Jedem ReichSangehörigen steht innerhalb des Reichsgebiets volle Frcibeil des religiösen Bekenntnisses, der Bereinigung zu Religionsgemeinschaften, sowie der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religions- Übung zu. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit lein Abbruch geschehen. Unberührt bleiben die allge­meinen polizeilichen Vorschriften der Bundesgesetze über das Vereins- und Versammlungswesen.

§ 2. Für die Bestimmung des religiösen Bekennt­nisses, in welchem ein Kind erzogen werden soll, ist die Vereinbarung der Eltern maßgebend, welche jederzeit vor oder nach Eingehung der Ehe getroffen werden kann. Die Vereinbarung ist auch nach dem Tode des einen oder beider Elternteile zu befolgen.

§ 3. In Ermangelung einer Vereinbarung der Eltern gelten für die Bestimmung des religiösen Be­kenntnisses, soweit nicht nachfolgend ein anderes vorge- I schrieben ist, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz­buchs über die Sorge für die Person des Kindes. Steht dem Vater oder der Mutter das Recht und die Pflicht, für die Person des Kindes zu sorgen, neben einem dem Rtnbe bestellten Vormund oder Pfleger zu, so geht bei einer Meinungsverschiedenheit über die Bestimmung des religiösen Bekenntnisses, in welchem das Kino zu er­ziehen ist, die Meinung des Vaters oder der Mutter vor. Das religiöse Bekenntnis des Kindes kann weder von dem Vormund noch von dem Pfleger geändert I werden.

§ 4. Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten darf ein Kind nicht zur Teilnahme an dem Religions­unterricht oder Gottesdienst einer anderen Religions­gemeinschaft angehalten werden, als den in § 2 und § 2a getroffenen Bestimmungen entspricht.

§ 5. Nach beendetem vierzehnten Lebensjahr steht dem Kinde die Entscheidung über sein religiöses Be­kenntnis zu.

§ 6. Der Austritt aus einer Relj^onsgemein- schaft mit bürgerlicher Wirkung erfolgt dOrch ausdrück­liche Erklärung des Äustretenden gegenüber der Religionsgemeinschaft. Die Erklärung ist dem Amts- gerichte des Wohnortes gegenüber abzugeben; von diesem ist fie der zuständigen Behörde der Religions­gemeinschaft mitzuteilen. Die Erklärung kann fchrifttich in öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden, liebet den Empfang der Erklärung ist eine Bescheinigung zu erteilen. Das Verfahren ist kosten- und stempelfrei.

§ 7. Die Abgabe der Austrittserklärung bewirkt, daß der Ausgetretene zu Leistungen, welche auf der Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft beruhen, nicht mehr verpflichtet wird. Leistungen, welche krast be­sonderen Rechtstitels auf bestimmten Grundstücken haften oder von allen Grundstücken des Bezirkes oder doch von allen Grundstücken enter gewissen Klasse in dem Bezirk ohne Unterschied des Besitzers zu entrichten | rnd, werden durch die Austrittserklärungen nicht | berührt.

§ 8. Niemand kann zu Leistungen an eine Re­ligionsgemeinschaft, zu welcher er nicht gehört, heran­gezogen werden, wenn nicht ein gemeinschaftlicher Genuß oder ein besonderes Rechtsverhältnis besteht.

§ 9. Religionsgemeinschaften, welche in einem der Äunder-staaten vom Staate anerkannt sind (aner­kannten Religionsgemeinschaften), steht innerhalb des

| Reichsgebietes die freie und öffentliche Ausüb. ng ibre^ Kultus zu. Dieselben sind insbesondere befugt, überall im Deutschen Reich ohne staatliche oder kommunale Genebmigung Gottesdienste abzuhalten, Kicchengebäuds mit Türmen zu erbauen und auf denselben Glocken an« zubringen. Ihre Religionsdiener dürfen die Religions- Handlungen bei allen Mitgliedern der Religionsgemein­schaft ausüben.

§ 10, Der Verkehr der anerkannten Religionsge­meinschaften mit ihren Obe.en ist ungehindert. Vor­schriften und Anordnungen einer anerka ulen Religions­gemeinschaft, welche sich auf die Religionsübung be­ziehen, bedürfen zu ihrer Giltigkeit weder einer Mit­teilung an die Staatsbehörd e, noch einer Genehmigung von feiten der Staatsbehörde.

§U1. Anerkannte Religionsgemeinschaften können innerhalb des Reichsgebietes Religionsgemeinschaften | oder geistliche Aemter, sofern für solche staatliche Mittel nicht in Anspruch genommen werden, ohne staatliche ! Genehmigung, errichten oder abändern. Landesrechtliche Verbote ober Beschränkungen der Verwendung aus­wärtiger ReligionSdiener zu einer seelsorgerischen Tätigkeit finden keine Anwendung auf die Religions- diener anerkannter Religionsgemeinschaften.

§ 12. Die Aufnahme in eine anerkannte Religions­gemeinschaft, die Zulassung zu deren Religionshand- lungen, sowie die Vornahme einer Taufe, einer kirch­lichen Trauung oder eines kirchlichen Begräbnisses ist von einer Mitwirkung der Behörden des Staates oder einer anderen Religionsgemeinschaft oder von einer Anzeige bei solchen Behörden unabhängig.

§ 13. Die Abhaltung von Missionen der aner­kannten Religionsgemeinschaften unterliegt keinerlei gesetzlicher Beschränkung noch Hinderung.

§ 14. Religiöse Genossenschaften, Gesellschaften und Vereine aller Art, welche einer anerkannten Sielt» gionsgememschast angehüren, bedürfen zu ihrer Grün­dung und Tätigkeit innerhalb des Reichsgebiets keinerlei staatlicher oder kommunaler Genehmigung.

abgefeuert bat. Ich will ihm auf dem Wege zur Stadt entgegeugehen, er darf sich nicht verhaften lassen, auch dann nicht, wenn er schuldlos ist Gute Nacht!"

Ohne eine Antwort abzuwarteu, stieg er die Treppe hinunter, gleich darauf war er hinter den Bäumen verschwunden.

Jakob trat ins Haus und schob den großen Riegel an l er Türe vor, dann ging er in die Gefindestube, in der das Dienstpersonal versammelt war.

Nanni führte das große Wort, fie te das alles vorausgeseyen, sie wollte morgen den llotersuchungs- richier auf Verschiedenes aufmerksam machen, was die Schuld Dagoberts außer Zweifel stellte.

Und wenn Sie das getan haben, werden Sie hoffentlich dies 8 Hau« aus immer verlassen", sagte der Kutscher, der aus seinem gewohnten PlatzamOfen land.Ich begreife nicht, daß Sie hier roch über­nachten woll-n, Baron Dagobert hat Ihnen doch heute morgen deutlich gesagt"

Er hat mir nichts zu be ehlen!"

Das gnädige F äulein hat Ihnen ebenfalls den Dienst gekündigt!" erwiderte der Kammerdiener.Sie wollen nun wohl Rache nehmen für die Dorfeige, di- der junge Herr Ihnen gegeben hat."

Ein zorniger Blick traf ihn aus den blauen Augen >er Zofe, dir Anwesenden lachten spöttisch.

Bah, Sie könnten fie einstecken, denn Sie hatten ie verdient. Sie haben hier mit Ihrer Spionage das Inheil ungerichtet. Sie haben den gnädigen Herrn aegen Baron Dagobert aufgehetzt, Sie haben dem Notar Tellenbach alles, was hier geschah, hinterbracht, I es träte eine g-rechte Strafe, wenn Sie gründlich durchgeprügett würden."

Und was Sie hier alles im Geheimen verbrochen haben, das weiß niemand außer Ihnen allein!" höhnte Nanni.In den Augen der anderen feien Sie die Splitter, aber an den Balken im eigenen denken Sie nicht. Ich werde gehen, wenn meine Zeit um ist, und Sie werden auch nicht lange mehr fier bleiben!" I

Heute, poch fast 14 Jahren, ist noch immer nichts gefchehen zur Ausführung diefer Versprechungen Das Zentrum hat sich vielfach Mühe gegeben, "die Rechtsfähigkeit der Berufsvereine, die Sicherung des Koalitions- i rechtes und die Errichtung einer geordneten Ver- I trenntg der Arbeiter (Arbeitskammern) durch i Initiativanträge zu erreichen und damit zur Ausführung des Erlasses nach Möglichkeit bei­zutragen. Es ist bis jetzt nicht gelungen, nicht I wwohl wegen der äußeren Schwierigkeiten, die der Durchberatung feiner Anträge im Reichstage entgegenstanden, als wegen des passiven oder vielmehr ablehnenden Verhaltens der Regierung. I Denn wenn diese ernstlich gewollt hätte, wäre die Sache mit Leichtigkeit durchzuführen gewesen. Die Herren v. Stumm und Genossen gewannen nicht lange nach dem Erlasse maßgebenden Ein­fluß auf die Sozialpolitik der Regierung und hinderten die Ausführung. So konnte Frhr. v. Stumm vor 6 oder 7 Jahren im Reichstage die kühne Behauptung aufstellen, die Februar- erlaffe seien bereits ausgeführt, nämlich an dem Arbeiterschutzgefetze. Und diese seine Behauptung sand vom Bundesratstische ausBestätigung". Ob dies heute noch der Fall sein würde, wollen wir dahingestellt fein lassen. Man hat später ja noch allerlei andere Ausreden gesunden, so den Hinweis auf das allgemeine Wahlrecht und auf

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