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fuldd, Samstag, den 5. Dezember iw
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)( Sklaverei im frühen Mittelalter.
Es gibt Leute, welche glauben, Christentum und Kirche aufs leidenschaftlichste anklagen zu dürfen, weil sie nicht auf einmal und urplötzlich die Sklaverei abges afft haben. Dabei vergessen diese Heißsporne, daß das ganze alte Wirtschaftsleben derart auf dem Institute der Sklaverei auf- gebaut war, daß eine plötzliche Abschaffung einfach ein Ding der Unmöglichkeit war und naturnotwendig Jahrhunderte vergehen mußten, bis die christlichen Ideen ihre Wirkungen im öffentlichen Leben äußern konnten.
Wie tief eingewurzelt die Anschauung von der Berechtigung der Sklaverei war und wie die Kirche Schritt für Schritt erst das Terrain erobern .mußte, zeigt ein Blick in die germanischen Volksrechte und den Wandel der Anschauungen, der sich hier vollzieht unter dem Einflüsse der Kirche.
Nach dem Zeugnisse des römischen Schriftstellers Tacitus (Germ. 14 und 15) hatte der heidnische Germane gegen jedwede Art der Handarbeit Mißachtung. Sie wurde von dem Freien, um von der mit der Arbeit verbundenen Herabwürdigung seiner Person verschont zu bleiben, dem rechtlosen Sklaven überlassen.
Am deutlichsten zeigen uns diesen alten Zustand unter den uns erhaltenen Volksrechten die der Friesen, Sachsen und Thüringer, wenn sie auch ihrer schriftlichen Fixierung nach die jüngsten sind. (Diese Stämme sind um das Jahr 800 noch nicht soweit als die Franken um das Jahr 500.) Der Sklave ist hier nicht Person, sondern Sache. Deshalb gab es auch keine Vergehen am Sklaven, sondern nur an seinem Herrn. Sehr bezeichnend in dieser Hinsicht ist die Bestimmung, daß das friesische Gesetz für den gestohlenen Sklaven dem Herrn dieselbe Genugtuung zu teil werden läßt, wie für den getöteten; denn die Verletzung des Eigentums ist dieselbe. (Vergl. Jastrow: „Zur strafrecht- lichm Stellung der Sklaven bei Deutschen und Angelsachsen." Breslau 1878, S. 12.) Wenn aber dasselbe Recht als ein Vergehen am Sklaven dessen Verkauf unter die Heiden verurteilt, so liegt es auf der Hand, daß in dieser Bestimmung, welche dem altgermanischen Rechte direkt widerspricht, die Einwirkung der Kirche zu sehen ist, welche in dem Sklaven ebenso einen Christen sieht, wie in seinem Herrn.
Für die Besserung der Lage des Sklaven «ar es bedeutsam, wenn die Kirche das Miteigentum an ihm hatte. So werden z. B. im Jahre 795 dem Kloster Fulda außer mehreren ganzen Sklaven geschenkt 5/e, ‘/s, 1 /» von einigen andern, im Jahre 824 ebenso "/,, d. d. die Teilung des Sklaven ist so zu verstehen, daß er
5>as Majorat.
R«man von Swald August König.
$7 ------ (StachdruS enbetot.)
WM- (Fortsetzung aus dem vierten Blatt.)
„Irgend jemand muß zur Stadt", fuhr sie nn- ,-dnldig fort, „mein Sohn soll unverzüglich hierher kommen, um dem Verdacht, der auf ihm ruht, ent- «egenzntreten."
Der Notar nahm mit einer Verbeugung Abschied »ud ging hinaus; ein boshafter Zug uwzuckte seine Lippe«.
„Sie glaubt selbst an diesen Verdacht, von dem lie ih» remigen will", murmelte er, „sie denkt nicht daran, ibn zur Heimkehr aufzufordern."
Er trat mit der Büchse in der Hand in das Arbeitszimmer, in dem der Staatsanwalt ihn erwartete.
Da haben wir die Waffe!" sagte er.
Der Staatsanwalt nahm die Büchse in Empfang m»d betrachtete sie, er bljckie in den Lauf, in den er mit de« Finger leicht hmeinfuhr.
„Der Pulverschleim ist noch feucht," versetzte er, „ans der Buchte ist vor kurzem geschossen worden."
„Baron Dagobert hat die Büchse stets mitge- genommen, wenn er in den Wald gmg," erroibtite der Notar, „aber niemals brachte er ei ■ Stück Wild mit"
Dec Eintritt des Arztes unterbrach das Gespräch, er begrüßte die beiden Herren und bette eine Kugel ow bev Schreibtisch.
„Er ist mir gelungen, die Kugel zu staden und aus der Wunde zu entfernen," sagte er, „ich hoffe, fik wird zur Entdeckung des Mörders beitragen."
„Des Mördrs?" fragte der Staatsauwat. „So ffi der Büro - nicht mehr unter dm Leb-ndeu?"
„Das wohl, abu ich sw. chte, er vi>v es nicht lange mehr (em. T e Kugel hat edle Teile verletzt,
während eines bestimmten Zeitraumes (m der Hälfte, dem Drittel, Sechstel der Woche) bald Sklave des einen, bald des andern ist. Denn dieses Miteigentumsrecht gab der Kirche Gelegenheit, ihre Anschauungen mehr und mehr in die allgemeine Volksanschauung überzufühten und den Sklaven gegen Mißhandlungen sicher zu stellen. Eine Weiterentwickelung in der Richtung humanerer Anschauungen zeigen aus der karolingischen Zeit zwei Briefe Einharts, des Freundes und Biographen Karls des Großen (bei Jaffa: Bibi. Rev. Germ., IV, 469 ff). Ein Sklave hatte seinen Genossen getötet. Einhart bittet den Herrn, zu gestatten, daß seine Haut mit dem Wergeld des Getöteten gelöst werde. Das beweist, daß zwar der Herr, wenn einer seiner Sklaven einen andern tötet, das Recht hat, nach Willkür zu strafen; aber auch, daß die Strafe an der Haut bereits als Härte empfunden wird und endlich, daß schon von einem Sklaven- wergeld die Rede ist (Jastrow, a. a £)., S. 26, Anm. b.). Zum Verständnis des letzteren Ausdrucks fei bemerkt, daß das Vieh in jenen altgermanischen Rechten einen Sachwert hat, ein Wergeld aber nur für die Person fixiert ist.
Einen sehr beachtenswerten Umschwung zum besseren zeigt das longobardische Recht. Kennt noch ein Gesetz Luitgrands den geschlechtlichen Verkehr des Herrn mit der Frau des Sklaven nicht als Ehebruch, so zeigt ein 9 Jahre jüngeres Gesetz desselben Königs unter dem Einfluß der kirchlichen Anschauung eine gänzlich verschiedene Beurteilung dieses Vergehens. Das Verhältnis des Sklaven zu seiner Ehefrau wird dem Verhältnis des Freien zu der (einigen gleichgestellt. Der Ehebruch mit der Frau des eigenen Sklaven hat dessen Freilassung durch den König zur Folge. Aehnliches bestimmt das angelsächsische Reichsrccht.
Wollte man einwenden, daß noch unter Karl dem Großen auch Hörige verkauft wurden, so darf man dabei vor allem nicht außer acht lassen: Einmal, daß nicht mehr die Perlon des Hörigen das Kaussobjekt war, sondern nur die Rechte und zwar beschränkte Rechte auf feine Arbeit; sodann, daß ein solcher „Verkauf" nur innerhalb der Gaugrenzen und in Gegenwart des Gaugrafen erfolgen konnte. Weil es die Juden waren, welche gerne Sklavenhandel trieben, so war es diesen verboten, einen christlichen Leibeigenen zu besitzen. Für eine in einer späteren Zeit erfolgte Knechtung der Leibeigenen ist ie Aufnahme des römischen Rechts in Deutschland haftbar zu machen, dessen Sklavenrecht von den Juristen zu ihrem eigenen Vorteil und zum besten ihrer Brotherren auf die den Römern unbekannten Hörigen des deutschen Mittelalters angewendet wurde (oergl. Michael: Geschichte des deutschen Volkes im Mittelalter, III., S. 254).
Das aber ist eine unbestreitbare Tatsache, daß die Kirche von Anfang an an der Beseitigung der Sklaverei gearbeitet unb jroar mit sehr großem Erfolg. Sie erblickt in dem Sklaven ebenso den Christen, wie in seinem Herrn. Und ein Bluterguß wird voraussichtlich plötzlich eintretert und das Leben beenden."
„Ist er bei voller Besinnung?" „Augenblicklich — ja." „Hat er Ihnen Mitteilungen gemacht?" „Nein, er nannte einmal den Namen Dagobert, ohne eine Bemerkung daran zu knüpfeu."
„Würden Sie mir erlauben, einige kurze Fragen an ihn zu richten?" fragte der Staatsanwalt.
„Hallen Sie das im Interesse der Untersuchung für durchaus notwendig?"
„Gewiß."
„Auch dann noch, wenn ich Ihnen sage, daß diese kurze Unterredung den Tod des P.aienten herbeiführen kann?"
„Es handelt sich vor allen Dingen darum, den Täter so rasch wie möglich zu ermitteln," erwiderte der Staatsanwalt ernst, „hängt das Leben des Verwundeten, wie Sie sagen, nur an einem dünnen Faden, und haben Sie bereits die Hoffnung, es w ett-alten, aufgegeben, dann dürfen keine Rücksichten mehr obwalten, Herr Doktor."
„Nun wohl," sagte der Arzt nach kurzem Nachdenken, „ich werde Sie begleiten, aber ich vertraue darauf, daß Sie sich auf die notwendigsten Fragen beschränken und Aufregung.« möglichst zu vermeiden suchen."
Der Staatsanwalt folgte ihm, sie traten in das Schlafgewach des Barons, in dem sie Theodore am Bette des Baiers fanden.
Der Arzt flüsterte der Baro-effe einige Worte zu, kie erhob sich und verließ leise das Zimmer
Der S aab’rnmalt trat an das Bett, sein Blick ruhieprüfmd a'N he.it bleichen Anil'tz :es Verwundeten.
„Fühlen S^e i.ch im stände, einige Fragen zu beantworten ?" sagte er.
„Fragen Sie nm," erwiderte der Baron.
^Rur keine Aufregung 1* warnte der Arzt.
„Haben Sie die Person gesehen, die aus Sie ge- schofs-n Hai?"
„N:in."
diese Beurteilung der allgemeinen GleichheU in religiöser Hinsicht sührte auch zur Anerkennung der sozialen Gleichheit. Daß em solcher Prozeß sich nicht im Handumdrehen vollziehen konnte, ist einleuchtend. Wie langsam derartige Umwandlungsprozesse tief gewurzelter Volksanschauungen sich vollziehen, sehen wir ja seit über 100 Jahren an den indischen Kasten. Diese Kastengliederung mit der grenzenlosen Verachtung der höheren gegen die niederen Kasteit widerspricht durchaus dem Geiste des Christentums; gleichwohl^ haben die christlichen Missionäre daraus Rücksicht zu nehmen, selbst beim Gottesdienst, und müssen es der fortgesetzten Einwirkung der christlichen Ideen und — den modernen Verkehrsmitteln (Trambahn und Eisenbahn) mit ihren demokrattsieren- den und nivellierenden Einflüssen überlassen, mit dieser unchristlichen und widerchristlichen Volksgliederung aufzuräumen, nicht von heute auf morgen, soudern tm Laufe der Zeiten! Ein direkter Angriff uuf die Kasteneintettung würde alle Wirkung christlicher Missionsarbeit von vorn herein absolut erfolglos und gänzlich unmöglich machen.
ausieicht, ist durch das schöbe Getäfel der Wände mit ihren reichen Schnitzereien von warmer, behaglicher, harmonischer Wirkung, in die durch den feinst Farben schmuck dec Deckenbalken etwas Festliches und Fröhliches hineingelragen wird. Der Tanzsaal ist ein langgestreckter überwölbter Raum, dessen elektrische Beleuchtung so eingerichtet ist, daß das Mittelfeld der Decke für ein großes Gemälde freibleibt. Die Wände erhalten ;ohe Paneele in ausgesucht schönen Hölzern von eltene, reicher Maserung, oberhalb deren dekorative Darstellungen in Plastik oder Malerei ihren Platz finden werden. Der Bureau irektor jeim Reichstag, Geh. Rat Knak, bewohnt das Erdgeschoß, während das zweite Stockwerk dem Präsidenten eingeiäumt wurde.
2. Sitzung vom 4. Dezember 1908.
Deutsches Reich.
Berlin, den 4. Dezember 1903
* Das neue Präsidialgebäude des Reichstags in der Sommerstraße ist nunmehr in allen wesentlichen Teilen vollendet. Von packender Wirkung sind, wie die ,Vofl. Ztg.' schreibt, die Festräume im ersten Stock, bei deren Anordnung, Erfindung und Durchführung Meister Wallot seine ganze Krast eingesetzt zu haben tcheint. Empfangszimmer, Bibliothek, Musikzimmer, Festsaal, Speisesaal und Tanzsaal sind in Verbindung mit dem prächtigen Treppenhause von einer großen künstlerischen Gesamtwirkung, wie sie in dieser Art ganz einzig da- stehm dürfte. Auf den gewundenen Stufen der breiten Treppe aus griechischem Marmor gelangt man zu dem geräumigen, säulengeschmückten Vorplatz, aus den das in florentinischer Art gehaltene Empfangszimmer mit tiefdunkler getafelter Decke und mit entzückender Krone sich öffnet. In Hellen Tönen mit kunstvollen Tapeten folgt das Musikzimmer, das die Ecke der Sommerstraße und des Reichstagsufers entnimmt Der Festsaal ist ganz in Marmor ausgeführt, mit prächtigen Kaminen aus italienischem Marmor. Dem Hauptraum sind zwei kleinere Kabinette von derselben Ausstattung angefchlossen und außer durch je zwei offene Prachttüren durch die volle Durchbrechung der Flächen oberhalb der Kamine intim verbunden. Durch eine äußerst kunstvolle Umrahmung aus feinsten Blüten- zweigen in Schmiedeeisen ist der Eindruck von Spiegeln hervorgerufen und der ganze Raum trotz der architektonischen Teilung durchaus von einheitlicher und geschlossener Wirkung. Auch hier sind die Beleuchtungskörper von reizvollster Erfindung und vortrefflicher Wirkung. Der Speisesaal, der für mehr als hundert Personen
Das^Präsidium^^ührt bet Alterspräsident van 381 äluf1 ^beV’ Tagesordnung steht die Wahl der Präsidenten und der Schriftführer, bte nodj der Geschäftsordnung durch Stnnmzettel erfolgen mutz.
Bei der Wahl beS ersten Prästbenten werdenWs Stimmzettel abgegeben. Davon sind 102 unbeschrieben. Von den giltigen Stimmzetteln lauten 250 auf den Namen des Grafen Balle st rem, 2 für den Abg Grafen Stolberg (kons.) und einer für den «bg. Lier ermann v. Sonnenberg (Antrs.).
Abg. Graf Ballestrem hält hierauf von der Rednertribüne folgende tofpra^e:
Herr Präsident! Meine hochverehrten Herren Kollegen! Sie haben mich wieder zum Präsidium bee Reichstages berufen, bie höchste Ehrenstelle, bte ba8 deutsche Boll durch seine Vertreter »u vergeben hat Jede hohe Ehre setzt aber auch eine hohe Pflicht und eine intensive Arbeit voraus. Wenn Ihr Prapbent ine hohe Ehre genießt, dann mutz er auch all den n'cht ganz leichten Pflichten nachkommen, die mit diesem Amte verbunden sind. Seitdem Sie mich rum ersten« male zu diesem Amte berufen haben, sind 5 Jahre vergangen, und 5 Jahre sind m meutern Lebensalter ferne Kleinigkeit. Ich stehe im 70. Lebensiahre, ich wettz nicht, ob ich auf die Dauer bte notige geistige trab körperliche Frische haben werbe (Widerspruch und lebhafte Zurufe), um ben Pflichten mein« Amtes hier nachzukommen. Ich werde mtck aber bemühen, das zu tun, das verspreche ich Ihne». (Lebhafter Beifall.) Ich kann nur das wteberholen, was ich vor 5 Jahren in diesem Hause gesagt habe, ich werde mich bemühen, unter allen Umstanden bte Würbe des Reichstages nach außen unb nach innen zu wahren (Lebhafter Beifall), ich werde mich bemühen, die Arbeiten des Reichstags zu fördern nach jeher Richtung hin, wie es bie Pflicht des Präsidenten ist (erneuter lebhafter Beifall), ich werde mrch f-'ner bemühen, die Ordnung in und außerhalb dieses Saales, so weit meine Kompetenz reicht, auf', echt zu erhalte». (Lebhafter B-ifall.) Aber, meine Herren, dreses alles kann ich nur, wenn ich Ihre allseitige Unterstützung finde (Beifall), und auf diese allseitige Unterstützung rechne ich, und um die bitte ich Sie. Ich nehme das Amr a», das Sie mir übertragen haben (Lebhafter Beifall).
Präsident Graf «nllestrem nimmt dann de» Prästdentevsitz ein und bemerkt: Meine Herren! Iw erlaube mir als erste Betätigung meinesjämteS gewiß in Ihrer aller Namen unseren herzlichen Dank dem ehr-
„So wissen Sie auch nicht —"
„Das ist eine andere Frage," unterbrach der Baron ihn, und ein Blick des Hasses zuckte dabei aus seinen Bugen, „ich hörte gleich nach dem Sckuß ein höhnisches Lachen, es war das Lachen mein-s Nässen."
„Des Herrn Baron v. Darboren."
„Jawohl. Er hatte schon vorher in Gegenwart des Verwalters und einiger Arbeiter die Büchse auf mich angelegt, und hier im Hause wird jeder Ihnen die Gründe nennen können, die meinen Tod meinem Reffen wünschenswert machen."
„Genug!" sagte der Arzt. „Ich muß S e bitten, Herr Staatsanwal-, dieses Verlor zu beenden."
„Und ich wi-derhole nochmals, daß ich meinen Neffen als den Täter betrachte!" versetzte der Baron m t scharfer A tenung, „ich kenne keine andere Person, die ich dieser Tat fähig halten könnte."
Der Staatsanwalt nick e befriedigt, es unterlag für ihn nun keinem Zweifel mehr, daß Baron Dagobert der Täter war.
Er sprach das dem Notar gegenüber unverhohlen aus, und die Entdckung, daß die Kugel genau in den Lauf der Büchse paßte, konnte den Verdacht nur bestätigen.
Bon einem Verhör des Personals konnte unter diesen Umständen Abstand genommen werden, der Staatsanwalt zog an Der Glockenschnur, er mußte ziemlich lange warten, bi« der Kammerdiener eintrot.
„Ich werde morgen mit dem H rrn Untersuchungsrichter wiederkommen", sagte er in befehlendem Tone, „sargen Sie, daß daS getarnte Dienstpersonal zur Sblle ist, ebenso die Arbeiter, die heute nachmittag im Walde beschäs'igt waren."
„Und der Förster?" warf der Notar ein.
..Jawohl, auch der", iuhr der Staatsanwalt fort. „Achten Sie Darauf, daß nichts geschieht, was den T-lbcstand verdunkeln un bie Untersuchung er« fä iLerer. könnte; ich werde jeden, der irgend etwa« unternimmt, els Mitschuldige betrachten."
„Seien Sie unbesorgt", erwiderte Jakob ruhig, „uns allen — bte Zofe des gnädigen Fräuleins viel
leicht ausgenommen, liegt daran, daß bte W hroett an den Tag kommt, Seiner von uns kann an bte Schuld des Herrn Baron Dagoberts glauben "
Men diese Zweifel, die jeder Begründung entbehren, könnten Sie rt unbesonnenen Handlungen verleiten, denen bittere Reue auf demFuhesolgentvürde. Und nun frage ich Sie noch einmal, wissen ste, wo Baron Dagobert augenblicklich ist?"
'Denken Sie nicht, daß Sie durch eine Lüge ih» vor ber Verhaftung schützen werden, ich werde »och in dieser Nacht den Telegraphen spielen lassen, Ste erzeigen ihm nur einen Gefallen, wenn Sie es möglich machen, daß die Verhaftung in aller Sttlle erfolgen kann."
„Ich kann Ihnen keine andere Antwort gebe» , sagte Jakob mit ernster, sorgenvoller Miene, der Herr Baron hat, so viel ich bemerkte, nichts von hter mitgenommen, an seine Flucht glaub' ich nicht. Er war gestern und vorgestern abend ebenfalls in ber Stadt, aus der er spät hckmkehrte, ich bin überzeugt, er totrb auch in dieser Nacht heiwkehren."
Die Herren hatten während bie; er Unterredung das Zimmer verlassen, Büchse und Kugel na;« der Protokollführer mit. „ , .
„Denken Sie an meine Warnung", nahm der Staatsanwalt noch einmal das Wort, bevor er i« den Wagen stieg, „ich werde jeden verhaften, der einen Versuch macht, die Untersuchung zü erschweren."
Der Wagen rollte in die mondhelle Nacht hinaus, Jakob blieb in der offenen Türe stehen und blickte ihm lange nach.
Der Wagen hatte *bie Lindenallee noch nicht verlassen. als hinter einem Baum eine Gestalt hervortrat, bie mit raschen Schritten sich dem Kammerdiener näherte; es war Martin.
«„Waren'» die H-rren vom Gericht?" fragte er hastig „ . .
„Unb der alte Fuchs, der Notar Tellenbach . »tckre Jakob. „Ich glaube, daß er er trat, der den erste» Verdacht auf d.n jungen Herrn lenkte " (F- b)