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30. Jahrgang.
fUlda, Samstag, den 5. Dezember 1903.
M 279.
am 1. Juli
am 1. Juli
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* Pest, 4. Dez. 1903. Diejenigen Mitglieder der Unabhängigkeitspartei, die sich der Obstruktion angefchloffen haben, etwa 36, also fast die Hälfte, beschlossen in einer besonderen Konferenz, die Obstruktion fort»
schaftsverband. Der Verband schlesischer ländlicher Genossenschaften zu Neisse ist aus dieser Grupp« ausgeschieden und hat sich dem «stge- nannten allgemeinen Verbände abgeschlossen. Am 1. Juli 1902 gehörten nunmehr zur Gruppe des Allgemeinen Verbandes 25 Verbände mit 836$ Genossenschaften, zur Gruppe der isolierten Verbände 9 Verbände mit 2601 Genossenschaften und zur Gruppe der zentralistischen Verbände 2 Verbände mit 4309 Genossenschaften, zusammen 36 Verbände mit 15 273 Genossenschaften, lieber- Haupt vorhanden waren am 1. Juli 1902 -16 097 dem Genoffenschaftsgesetze unterstellte landwirtschaftliche Genossenschaften, sodaß in Verbänden
Ein Gesamtbild des ländlichen Genossenschastswesens
in Deutschland für den Zeitraum 1901/1902 entwirft das Jahrbuch des Allgemeinen Verbandes der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften für 1902. Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Deutschland stellt keine einheitliche Organisation dar; man unterscheidet zurzeit vielmehr drei Gruppen: den schon genannten Allgemeinen Verband mit seinem Sitz in Darmstadt, die beiden zentralistischen Verbände und die isolierten Verbände. Zu der zweiten Gruppe zählen der Generalverband ländlicher Genossenschaften für Deutschland in Neuwied und der Aevisions verband des Bundes der Landwirte in Berlin. Hinsichtlich des Generalverbandes ist zu bemerken, daß sich bereits im Jahre 1902 von einem Filial- verbande, dem Verbände ländlicher Genossenschaften Raiffeisenscker Organisation in Köln, eine große Anzahl von Genossenschaften losgelöst und unter dem Namen: Verband ländlicher Genossenschaften zu Köln, einen selbständigen Revisionsverband zu Köln gebildet hat. Dieser Verband hat sich mit dem Rheinischen Reviäonsverband in Kempen, der seinen Sitz von Kempen nach Köln verlegte, vereinigt und trägt nunmehr die Firma: „Verband rheinischer Genossenschaften, eingetragener Verein zu Köln." Letzterer gehört zur Gruppe der isolierten Verbände, zu welcher u. a. rechnen der Verband landwirtschaftlicher Kreditgenossenschaften in Württemberg und der Trierische Genossen
parlamentarische Nachrichten.
** Die Zeutrumsfraktiou hat sich in ihrer gestrigen Sitzung konstituiert. Zum Vorsitzenden wurde Graf Hompesch wieder gewählt. Als dessen Stellvertreter werden fungieren: 1. Abg. Dr. Schädter, 2. Abg. Dr. Spahn, 3. Abg. Gröber. Ferner gehören dem Vorstande folgende Mitglieder an: Aichbichler, Dr. Bachem, Fritzen- Düffeldorf, Glowatzki, Herold, Dr. Hitze, Horn, Dr. Jaeger, Marbe, Dr. Pichler, Dr. Rintelen. Zum Schriftführer wurde Abg. Krebs, zu deffen Stellvertreter Abg. Kohl, zum Schatzmeister Abg. Schmidt Warburg bestellt. — Die Fraktion beschloß, den Antrag wegen Aushebung des Jesuitengesetzes, sowie den Tole,ranz- antrag, und zwar sowohl den in der vorigen Legislaturperiode angenommenen ersten, als auch den s. Zt. zurückgezogenen zweiten Teil, alsbald wieder einzubringen. Die Einbringung ist bereits heute erfolgt. Ftrner wird das Zentrum mehrere sozialpolitische Anträge einbringen. Auch soll eine Interpellation eingebracht werden über die in den kaiserlichen Februar-Erlassen verheißenen Arbeitervertretungen. Die Interpellation wird jedoch erst nach Weihnachten zur Verhandlung kommen. Heute abend beriet die Fraktion den Etat.
zusetz en bis der Beschluß, Parallelsitzungen abzuhalten, als hausordnungswidrig außer Kraft gesetzt ist.
B. Rom, den 4. Dez. 1903. Der hl. Vater erteilte während der letzten Tage eine außerordentlich große Anzahl von Audienzen und empfing am letzten Sonntag nachmittag sämtlirye hier anwesende Mitglieder der deutschen Gesellschaft des Göttlichen Heilands. Dieser Empfang, welcher einen ganz besonders herzlichen Charakter trug, fand in den Loggien des Raphael statt. Der Papst, welcher nur vom Oberkämmerer Bisleti, seinem Geheimkaplan Breffan sowie einem den päpstlichen roten Hut und Mantel haltenden Kammeradjutanten begleitet war, wurde durch ein lateinisches Lied begrüßt, vorgetragen vom Chor der Studenten der Gesellschaft unter Leitung des P. Anicetas von Smigelski aus Ratibor. Der Stifter und Generalsuperior der Gesellschaft, P. Jordan, überbrachte dem hl. Vater die Glückwünsche der Anwesenden, worauf der hl. Vater durch die Reihen ging und einen Jeden mit einer kurzen Ansprache erfreute, ihm die Hand zum Kaffe reichend. Seine Heiligkeit zeigte sich sehr erfreut über die große Mitgliederzahl der Gesellschaft sowie über deren große Ausbreitung. Als das Gespräch auf die von den Patres verwaltete apostolische Präfektur von Affam in Indien kam, empfahl der hl. Vater besonders auch Nordamerika als neues Feld für christliche Misi- onsarbeit. In seiner Ansprache ermahnte der hl. Vater die anwesenden jungen Priester und Studenten, recht fleißig zu studieren, aber auch ebenso fleißig zu beten. „Betet auch für mich, denn der Papst hat der Gebete nötig. Dann werde auch ich für Euch beten." Am Schluffe der Audienz, an welcher 83 Personen teilnahmen, sang der Chor der Studenten das deutsche Lied „Lobpreiset mit lautem Jubelschalle", was dem hl. Vater ganz besonders gut gefiel. Dann erbat der Generalprokurator für die Gesellschaft und deren sämtliche Wohltäter den apostolischen Segen, welchen der hl. Vater aus vollstem Herzen erteilte. —
* Madrid, 4. Dez. 1903. In Spanien ist wieder am Donnerstag eine Ministerkrisis ausgebrochen. Am Donnerstag fand ein Ministerrat statt. Nach Beendigung des Ministerrats begab sich Ministerpräsident Villaverde in das Palais und überreichte dem Könige die Demission der Regierung. Den Grund des Rücktritts des Kabinetts bildet der Widerstand der Minderheit, namentlich der monarchistischen Minderheitsparteien, gegen einen Antrag Domingue; PaSquäl, der die Budgetgenehmigung erleichtern sollte. Die Kammer hat sich bis zur Beendigung der Krisis vertagt.
* Port Arthur, 4. Dez. 1903. Wie „Novji Krai" mitteilt, ist der Versuch der chinesischen Behörden mißlungen, bei Schanhaikwan zwei reguläre mandschurische Kompagnieen, jede zu etwa 150 bis 250 Mann zu organisieren. Die Hebungen der okalen Truppen haben zwei Monate gedauert; besondere Aufmerksamkeit wurde auf das Schießen gerichtet. Die Truppen des Generals Mah, welche ausgerückt waren, angeblich um Räuber zu verfolgen, sind zurück- gekehrt; General Mah hat den Befehl erhalten, nicht vorzurücken.
zirka 16,500 17,700 19,000 21,000
Davon waren landwirtschaftliche bezw. ländliche Genoffenschasten in vorstehender Reihenfolge 6031 7170 8986 10,669 11,83» oder i. Proz. 64 68 72 75 76
12,763 13,636 15,034 16,097 oder i. Proz. 77 77 77 77
Hiernach entfällt gleich wie in den Vorjahre« der größte Teil der Zunahme der Genoffenschaftsbewegung in dieser ganzen Zeit auf die land- wirffchaftlichen Genossenschaften. Von den am 1. Juli 1902 vorhandenen 16,097 ländlichen Genossenschaften waren 11,121 Spar- und Dar- lehnSkassev, 1422 Bezugs-, 2198 Molkerei- und 1356 sonstige Genossenschaften. Was nun die Dichtigkeit der Genoffenschasten in den einzelnen Landesteilen anbetrifft, so ergibt sich folgendes: Vergleicht man den Stand der landwirtschaftlichen Genoffenschasten in den einzelnen Länder« und Provinzen mit der ortSanwesenden Bevölkerung nach dem Ergebnis der Volkszählung vom 1. Dezember 1900, sowie mit der Größe der landwirffchastlich benutzten Fläche nach der Aufnahme von 1900, so ergibt sich, daß an erster Stelle steht die bayerische Rheinpfalz. Dort kam am 1. Juli 1902 eine landwirtschaftliche Genossenschaft auf 1188 Einwohner und 471 Hektar der landwirtschaftlich benutzten Fläche. An der Bevölkerung gemeffen sind am dichtesten mit landwirtschaftlichen Genoffenschasten besetzt an erster Stelle die Pfalz, es folgen Heffen, Oldenburg, Württemberg. An sechster Stelle steht der bayerische Staatsdurchschnitt, an sechszehnter der Reichsdurchschnitt, an zweiundzwan- zigster Stelle der preußische Staatsdurchschnitt und an letzter Stelle stehen das Königreich Sachsen und die Hansastädte. Ergibt sich aus dieser Vergleichungsart mehr die volkswirtschaftliche Bedeutung des ländlichen Genossenschaftswesens, so ist für die Durchdringung der Landwirtschaft mft Genoffenschasten der Maßstab der landwirtschaftlich benutzten Fläche belehrender. Bei ihm trete» die Bezirke mit intensiver Landwirtschaft, aber auch die dichtbevölkerten Jndustriebezirke mehr hervor, die Gegenden des extensiven Betriebes und des Großgrundbesitzes mehr zurück. Nach diesem Maßstab folgen die Pfalz, Heffen, Waldeck, Heffen - Nassau, Rheinpreußen, Württemberg, Baden 2C. Der deutsche Reichsdurchschnitt nimmt die achtzehnte, der preußische Staatsdurchschnitt die einundzwanzigste und der bayerische die neunte Stelle ein. An den letzten Stellen stehen König- reichSachsen,Westpceußen,Hohenzollern,Pommer», Mecklenburg-Schwerin, Ostpreußen, Bremen, Anhalt und Mecklenburg-Strelitz.
Die neuzeitliche Entwickelung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens ist eine gesunde. Namentlich wird auf den inneren Ausbau und die Kräftigung der bestehenden Genoffenschasten sehr viel Gewicht gelegt. Im Berichte heißt es hierüber des näheren:
„Man überläßt die Neugründung von Genossenschaften mehr der Initiative der beteiligten Kreise und widmet die Tätigkeit der Verbände in gesteigertem Grade schärferer Heberwachung und intensiverer Beratung der bestehenden Genossenschaften. Die Durchführung von alljährlicher, statt der gesetzlich alle 2 Jahre vorgeschriebenen Revision, die Einrichtung von Rechnungsrevisionsbureaus, die Veranstaltung von Rechnetkiwse«, die Abhaltung von Bezirksversammlungen, Hnter- verbandstagen dienen neben vielen anderen Maßnahmen diesem Zwecke. Es ist unbestreitbar, daß hier noch Raum zu großen bedeutenden Fortschritten vorhanden und daher diese intensive innere Organisationsarbeit der Verbände eine höchst notwendige und Erfolge versprechende ist. Das Wachsen der Mstgliederziffern, der Betriebsmittel, insbesondere der Spareinlagen und des etoenen Kapital«, die siete ' des Um»
zirka 9400 10,600 12,400 14,200 15,600
~ " 1899 1900 1901 1902
organisiert find 96 Prozent.
An dem Gesamibestande der eingetragene« Genossenschaften überhaupt haben die landwirtschaftlichen Genossenschaften bei weitem den Hauptanteil. Es bestanden jeweils eingetragene Genossenschaften überhaupt in Deutschland
1894 1895 1896 1897 1898
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woch«mxll°gk: „Illustrierte Sonntagsjeitung'
Deutscher Seich.
Berlin, den 4. Dezember 1903
3m Reichstage bat das Zentrum wieder fernen Antrag betreffend die Aufhebung des Zes«ite»gesetzes sowie den Toleranzantrag eingebracht. Der Jesuitenantrag lautet: § 1 »Das Gesetz betreffend den Orden bet Geschäft Jesu, vom 4. Juli 1872 (Reichs-Gesetz- blatt 6. 253) wird aufgehoben". § 2 „Die Mr Ausführung und zur Sicherstellung des Voll- Mgs des im § 1 genannten Gesetzes erlassenen Anordnungen verlieren ihre Giltigkeit." § 3 „Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft." — Der Toleranz- 5.«trag umfaßt den 1. und 2. Teil des früheren Toleranzantrages. Der Reichstag hat bekannt- lich nur zu dem ersten Teil Stellung genommen, «ährend der 2. Teil seiner Zeit zurückgezogen wurde. Der heute gestellte Anttag entspricht in fernem ersten Teile den Beschlüffen des Reichstags zum ftüheren Toleranzanttag, während der 2. Teil mit der Fassung dieses Teiles des ursprünglichen Anttages sich deckt.
*» Die Hebersicht über die Ergebniffe des Heer-sergauzuugs-Geschäftes für 1902 ist im Reuhslage erschienen. In den Listen werden 1610741 Mann geführt. Davon sind als un ermittelt 50636 in den Restantenlisten geführt, 79092 ohne Entschuldigung ausgeblieben, 413914 auswärts gestellungspflichtig geworden, 574425 zurückgestellt, 1337 ausgeschlossen, 41245 aus- gemustert, 78651 dem Landsturm ersten Aufgebotes, 81389 der Ersatzreseroe, 1384 der Marineersatzreserve überwiesen, 220558 aus- Hehoben, 16407 überzählig geblieben, 30162 freiwillig in das Herr, 1431 in die Marine ein« getreten. Ausgehoben sind 209200 bezw. 4413 |ßr das Heer zum Dienste mit der Waffe bezw. ohne Waffe, für die Marine 3756 bezw. 3188 aus der Land- bezw. seemännischen und halbseemännischen Bevölkerung. Vor Beginn des mili- rärffchen Alters sind in das Heer 23273, in die Marine 2024 eingetreten. Wegen unerlaubter Auswanderung find 161007 b-zw. 4024 bei der 2aud- bezw. seemännischen und halbseemännischen Bevölkerung verurteilt, 13049 bezw. 235 noch 'm Untersuchung.
* I« der Begründung der Vorlage betreffend die Haudelsbeziehunge« z«m britische« Reich heißt es: Nachdem der Handelsvertrag zwischen dem Zollverein und Großbritannien vom 30. Mai 1865 von Großbritannien am 30. Juli 1898 gekündigt war, wurde der Bundesrat ermächtigt, in der Vorlage die genannten Botteile auf ein Jahr weiter zu gewähren. Diese Befugnis wurde mehrmals, zuletzt durch das Gesetz vom 29. Mai 1901 bis 31. Dezember 1903 verlängert. Der Bundesrat machte von dieser Ermächtigung bisher gegenüber allen Teilen des Krüstchen Reichs, außer Kanada und vorübergehend Parbados Gebrauch. Der Ent- wmf will den Bundesrat in die Sage setzen, eine gleiche Befugnis weit Aber den Jahresschluß hinaus in dem durch die Sage der Handelsbeziehungen bedingten Umfange auszuüben. Solche Verlängerung der Vollmacht liegt im Interesse der Bestrebungen auf Herstellung einer dauernden Grundlage für den Warenaustausch zwischen dem deutschen Reich und verschiedenen Teilen des britischen Reiches, sie erscheint besonders auch im Hinblick auf die sonstigen Verhandlungen wegen Erneuerung von Handelsverträgen zweckmäßig und gerechtfertigt."
** Dem Reichstage ist eine Denstchrif: über die Beteiligung des Reichs an der Weltaus- steArmg in Tt. Louis zugegangen. In der- selben heißt es„So unerwünscht es auch ist, bei der gegenroärdaen Finanzlage des Reichs eine um 500,000 Mark erhöhte Ausgabe vorzusehen, so wird fich dieselbe doch nicht vermeiden lassen, nachdem durch die übet die ursprüngliche Annahme hinauSgehende Beteiligung der deutschen gewerblichen Kreise an bet Ausstellung sich die irr der vorjährigen Denkschrift vorgesehene Summe nlS nicht ausreichend erwiesen hat. Je gewaltiger sich das Ausstellungsunternehlnen entwickelt hat trab je kraftvoller der Wettbewerb der großen Industriestaaten auf demselben sich gestalten wird, desto notwendiger ist es, daß Deutschland den. u«s den früheren Weltausstellungen errungenen Platz auch in St. Louis erfolgreich behauptet."
QD Dem Reichstage ist folgende Mitteilung von dem Stellvertreter des Reichskanzlers Grasen PosadowSky jugegangen: Der Bundesrat beschloß «n.28. November, von einer Neuregelung der
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Mouatsbeilage: „SuldtM d>Cf(tyid}t$blGttcrn. sSimre^Si?
Bedingungen für die Fleischeinfuhr für die Zeit nach dem 31. Dezember 1903 bis auf weiteres Abstand zu nehmen. Die Mitteilung besagt, da daS Schlachtvieh- und Fleischbefchau- gesetz vorn 3. Juni 1900 feinem Gesamtumfange nach erst am 1. April 1903 in Kraft getreten ist, was namentlich von den Vorschriften des Paragraphen 12 über die Fleischeinfuhr gelte, haben hinreichende Erfahrungen, die als Grund- läge für die neue Ordnung der Angelegenheit dienen könnten, noch nicht gemacht werden können.
** Grundsätze für die Erteilung der Erlaubnis zum Gebrauch des rote» Kreuzes find vom Bundestat auf gestellt worden. Die EAaubnis ist den Vereinen oder Gesellschaften einschließlich der Ritterorden sowie der geistlichen Orden und Kongregationen zu erteilen, die fich im deutschen Reiche der Krankenpflege widmen und durch eine Bescheinigung des zuständigen Kriegsministetiums nachweisen, daß sie für den Kriegsfall zur Hnterstützung des müitärischen Sanitätsdienstes zugelassen find.
* Heber den neuen Oberkirchenrats- Präfidenteu Voigts weiß die ,Nat.-Zig/ etwas ihr erfteuliches zu melden: „Der deutsche evangelische Kirchenausschuß war am Geburtstage Luthers zu seiner ersten Beratung in Dresden zusammengetreten. Nachträglich wird nun ein ans diesem Anlaß ergangener Ansrus an das evangelische Deutschland bekannt. Dem Kirchenausschuß gehört auch der neue Präsident des Oberkirchenrats Voigts als Mitglied an. In dem Ausruf heißt es: Was wir anstreben, ist nicht eine kirchliche Neugestaltung nach Art eines weltlichen Reiches. Die Kirche jedes Sandes soll wie bisher nach ihrem Bekenntnis, nach ihrer Eigenart und gemäß ihren Ordnungen und Einrichtungen leben. Aber es gibt gemeinsame Interessen. Die wollen wir fördern! Wenn künftig wieder ein Reichsgesetz beschlossen werden soll, das auch für religiös-sittliche Fragen nicht ohne Bedeutung ist, so soll es nicht nut unter dem gewichtigen Einfluß der andern Kirche zu stände kommen, während die große evangelische Mehrheit des Volkes ohne gemeinjame Vertretung bleibt. Auch wir werden im gegebenen Augenblick unser« Mund auftun und an maßgebender Stelle die Interessen der evangelischen Kirche wahrnehmen. Wir wollen wahrhaftig die Kluft, die unfer Vaterland auf religiösem Gebiete durchzieht, nicht erweitern. Aber wenn die Ehre unserer evangelischen Kirche öffentlich geschmäht wird, so soll es in Zukunft nicht von ungewissen Hmständen abhängen, ob und wie dem begegnet wird, wir werden auf dem Plane sein, um sofort dem enigegenjutreten. Nicht eine neue kirchliche Oberbehörde tritt also mit dem deutschen evangelischen Kirchenausschuß ins Seben. Was wir sollen und wollen, ist einzig und allein ein Dienst, dessen die deutsche evangelische Kirche dringend bedarf und der ihr zur Zeit von keiner anderen Stelle ans geleistet werden tarnt.