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Fuldü, Freitag, den 6. November 1903.

M 255

30. Jahrgang.

> Zweites Blatt i

hängig sein soll, einerlei ob dieser vor der Ehe­schließung oder später bekundet worden ist. Das ist gewiß eine so tolerante, gerechte und freiheit. liche Bestimmung, wie man sich nur denken kann. Der duldsamen Generalsynode paßt sie aber nicht. Sie ersucht den Oberkirchenrat einstimmig, dafür einzutreten, daß reichsgesetzlich nicht, so wie es durch jenen Gesetzentwurf (Toleranzan­trag) versucht ist, in das Kirchenstaatsrecht der Einzelstaaten eingegriffen werde, insbesondere dafür, daß die für die religiöse Erziehung der Kinder in Mischehen im Bereiche der General­synode bestehenden durchaus bewährten gesetz­lichen Bestimmungen nicht abgeändert werden, wie solches in den §§ 2 und den folgenden jenes Gesetzentwurfes beabsichtigt wird".

Eine längere Debatte über diesen Gegenstand scheint nicht stattgefunden zu haben. Es wird nur berichtet, daß ein Mitglied des Oberkirchen­rates erklärt habe, der Toleranzantrag sei f. Z. dem Oberkirchenrat völlig überraschend gekommen. War es eine unangenehme Ueber- raschung? Dann würde wieder dieToleranz desOber- kirchenrats in ein wenig günstiges Licht gestellt. Der überwiegend aus Protestanten be­stehende Reichstag hat den Toleranzantrag mit großer Mehrheit angenommen. Es läßt sich ja auch ehrlicher Weise gegen den An- trag nichts vorbringen, da er der strengsten Ge- rechtigkett entspricht, insbesondere der Gleich, berechtigung der Konfessionen nicht im mindesten iu nahe tritt. Warum hat sich nun die General- ynode dagegen ausgesprochen? Sicher nicht n erster Linie deshalb, weil damit in das Kirchenstaatsrecht der Einzelstaaten eingegriffen wird. Aber der Protestantismus steht sich bei den

ziehung. Der Toleranzantrag macht allen Wider- sprüchen ein Ende und stellt die Entscheidung denen anheim, denen sie von Natur und Rechtswegen gebührt, den Eltern. Keine Konfession kann sich über Benachteiligung be­schweren. Aber eben deswegen will die General- jynode den Toleranzantrag nicht. Sie will nicht bte Gleichberechtigung, sondern nur die Bevor­zugung der Protestanten, natürlich nur aus Toleranz und Friedensliebe.

[] Vie Generalsynode scheint sich vorgenommen zu haben, ihr Toleranz­licht diesmal ganz besonders leuchten zu lasten. So vielfach und in so bösartiger Weise hat sie sich bisher noch nie mit katholischen Ange­legenheiten beschäftigt. Vermutlich haben wir auch in dieser Erscheinung eine dersegensreichen" Wirkungen der Hetzarbeit des evangelischen Bundes zu erblicken. Zuerst verlangt die Ge- ueralsynode, daß die Katholiken gezwungen werden sollen, den Charfreitag überall so zu feiern, wie es den Protestanten paßt. Sie behauptet, die protestantische Austastung des Tages sei die allein richtig und christliche und ihre Forderung daher frei von konfessioneller Einseitigkeit. Daß es den Katholiken, deren Art der Feier doch weit über 1000 Jahre älter ist als die der Protestanten, frei flehen müsse, den Tag in ihrer Weise zu begehen, ist in den Augen der duldsamen Herren Synodalen ein anmaßliches Verlangen. Dagegen protestieren sie gegen die Zumutung, daß die Protestanten katholische Feiertage auch respektieren sollen, mit großer Entrüstung. Freiheit und Toleranz, die ich meine!

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3. &ÄWochenbeilage:Illustrierte Sonntagrzeitung

Wariburg"-Scherze.

Im August dieses Jahres brachte die katho­lische Presse einen Artikel unter der Ueberschrist Wartburg"-Scherze. Es handelte sich um Be­hauptungen und Anklagen derWartburg' auf die katholische Kirche, die man ob ihrer kindlichen Naivität und Einfalt nicht widerlegt, die man einfach zur Erheiterung und Belustigung des An­gegriffenen niedriger hängt.

In jenem Artikel war auch eines Herrn D. Rogge gedacht, welcher in der Wartburg' (Nr. 33 vom 4. August 1903) überultramon­tane Friedensliebe" sich hatte vernehmen laffen in einer Weise, die des komischen Beigeschmackes nicht entbehrte, und der sich jetzt nachträglich als der Hofprediger entpuppt.

Dort roar_ die Encyklika Leo's XIII. vom 1. August 1897 herangezogen, um aus den Wor­ten, daßLuther zuerst die Fahne des Aufruhrs erhoben habe", eineinfame Schmähung" des Protestantismus herzuleiten. Auch die kirchliche Bestimmung bezüglich der Konfession der aus einer Mischehe stammenden Kinder war heran­gezogen und daran die Bemerkung geknüpft:Wir Evangelische geben dem katholischen Teile, was des katholischen Teiles ist, uns gibt man nichts und verweigert alles." Und als Hauptbeschwerde- pnnkt war angegeben: Inrömischen Katechis­men" werde gelehrt, daß Luther durch Selbst- mord geendet habe.M' - K y ,

Jetzt (Nr. 43°vom 24"Oktober 1903)"bringt die Wartburg' eine Entgegnung des Herrn Rogge, welchewegen mehrerer Sonder - Nummern sich bis jetzt verspätet hat." Man kann nicht sagen, daß Herr Rogge eine besonders gute Stunde ge- habt hat, als er diese Entgegnung schrieb.

Herr Rogge weiß auf die Bemerkung,"" daß Leo XIII. mit seiner Charakteristik des Auftretens Luthers alsAufruhr" undRevolution" eine ganze Anzahl protestantischer Geschichtsschreiber, selbst Harnack, auf seiner Seite habe, nichts zu erwidern, als daß er sich hinter den Protest des verstorbenen Oberkirchenrates Dr. Barkhausen flüchtet, der diese Charakteristik alstransalpine Anmaßung" bezeichnet habe; als ob geschichtlichen Tatsachen gegenüber Proteste etwas zu bedeuten hätten! Herr Rogge macht's wie die kleinen Kinder:Ich habe es nicht gesagt, der verstor- bene Herr Barkhausen hat es gesagt!"

Katholisch ist Trumpf" ein Schlagwort, das nach Rogge eineauf den Katholiken-Ver­sammlungen ausgegebene Losung" sein soll, wird abermals geltend gemacht, obwohl der Herr Rogge selbst zugeben muß, daßdie Aeußerung in ihrem Wortlaute abgelehnt" worden ist!! Herr Rogge schreibt:

Jede spätere Katholiken - Versammlung ist, wenn auch die Aeußerung in ihrem Wortlaute abgelehnt wor­den ist, in ihrem ganzen Verlaufe eine immer erneute Bestätigung dieses Wortes gewesen, und erst recht wird es durch den maßgebenden Einfluß bestätigt, zu dem die Zentrums-Partei auf allen Gebieten des politischen Lebens in Staat und Reich gelangt ist."

- Lehre entspräche! !* Der das sprach, war Hof- i Prediger Dr. Rogge! Aber von der politischen Stellung des Zentrums bis zu dem Nachweis, ! jenes Wort sei eine von den Katholikenversamm- 1 lungen ausgegebene Losung ist noch ein weiter 1 Weg, um so mehr als die Katholikenversamm- : lungen jenes Wort nicht blos dem Wortlaut nach, sondern auch dem Inhalt nach abgelehnt haben. Oder was hülle es denn für einen Sinn, die Katholiken immer wieder zur Wachsamkeit zu mahnen, immer wieder auf die kulturkämpferischen Neigungen gewiffer Kreise hinzuweisen, immer noch die traurigen, für das deutsche Reich so blamablen Reste einer brutalen Gewaltskultnr- kampfgesetzgebung zu beklagen, wennkatho­lisch Trumpf ist"?

Auch die Belehrung, daß eine Kirche, welche auf Selbstachtung Anspruch erhebt, niemals zu­geben könne, daß Kinder von Konfesfionsange- hörigen in einer stemden Konfession erzogen werden, hat Herr Rogge nicht verstanden. Wir wollen ihm deshalb den Sinn jener Worte etwas klarer machen. Entweder hält eine Kirche sich für die wahre und tritt deshalb mit diesem An­spruch auf, die alleinseligmachende zu sein, daun kann sie gar nicht anders handeln, als die katho­lische Kirche handelt, oder aber sie gestattet, daß die Kinder aus Mischehen bald in dieser, bald in jener Religion erzogen werden, wie kann sie dann gegen andere Konfessionen die Anklage erheben, sie seien nicht die wahre Kirche, wie es beispielsweise die protestantischen Pastoren gegen­über der katholischen Kirche machen. Entweder Oder. Aber was hat dann die ganze Polemik des Herrn Rogge gegen die katholische Kirche noch für einen Sinn und Zweck? Steht dann seine Mitarbeit an einem Hetz- und Schmäh­organ der katholischen Kirche nicht im schärfsten Widerspruch mit seinen eigenen Ansichten?

Endlich das Brillantstück: Luthers Selbst­mord als Lehrsatzin römischen Katechismen". Jener Artikel hatte Herrn Rogge aufgefordert, einen solchen Diözesankatechismus namhaft zu machen. Siehe da, er hat einen solchen glücklich entdeckt. Aber nicht in Deutschland, wie man etwa erwarten möchte, nein aus dem fernsten Ostasien, aus dem Reich der Mitte, aus China holt der Herr Rogge seinen Katechismus, der zum Verfasser einen Jesuiten namens Li hat und das Imprimatur des Bischofs von Nanking trägt.

Wir behaupten nun ohne weiteres, daß dieser Jesuitenpater Li und sein Kontroverskatechismus bis auf diesen Augenblick sämtlichen Katholiken Deutschlands gänzlich unbekannt war! Fühlt denn Herr Rogge nicht das Lächerliche dieses seinesBeweises" ? Unter allen Diözesan­katechismen, die in den deutschen Diözesen ein» geführt sind, kann er nicht einen einzigen nennen, sondern ist gezwungen, einen chinesischen Kontroverskatechismus herbeizuholen!

Aber das ist das Interessante an diesem Katechismus, daß Herr Rogge nicht einmal einen guten Griff getan hat. Denn wie er selbst zu­geben muß, steht in jenem Katechismus nur der Satz über Luther:Man sagt, daß er sich selbst erhängt hat." Und das soll nun ein Recht hergeben zu der Wendungin römischen Katechismen werde gelehrt"? Wir wollen dem Herrn Rogge verraten, daß wir es niemals ge­billigt haben, wenn in Misfionsländern die Kon­fessionen gegenseitig sich zerfleischen, weil hier die Missionsarbeit als solche Schaden leidet. Aber will Herr Rogge sich nicht einmal die Mühe nehmen und nachprüfen, was von nichtkatho­lischen Missionären an klar bewußten Ver­leumdungen der katholischen Lehre in jenen Ge­biete» geleistet wird; vielleicht wird er dann gewiß mit freudigstem Herzen zum allermindesten mildernde Umstände" anerkennen!!

Wenn Herr Rogge meint, es handle sich um eine nachträglicheAbschüttelung Majunkes von den ultramontanen Rockschößen", so bekundet er wieder eine seltsame Unkenntnis des wirkliche« Tatbestandes. Denn sofort nach dem Erfcheine» von Majunkes Schriften über Luthers Tod wurde )ie Sache von den katholischen Geschichtsschreibern abgelehnt: Herr Rogge wolle Janssen-PastorS Reformationsgeschichte und N. Paulus Schrift über Luthers Lebensende nachlesen, ehe er wieder in die Oeffentlichkeit mit Behauptungen sich begibt.

Aus dem Umstande, daß Herr Rogge da» nschöfliche Imprimatur jenes KatechismusAso ehr betont, scheint hervorzugehen, daß er recht absonderliche Vorstellungen davon hat, als ob gewissermaßen damit der gesamte JnhaÜ bee >etr. Schrift als Lehre des Bischofs und der kath. Kirche ausgegeben roetben sollte! Wir wolle« ihm bemerken, daß dasImprimatur" «ichtS anderes besagt, als daß in der betreffende» Schrift nichts gegen das kacholische Dogma ent- »allen ist, also über etwaige historische Aufstel- ungen einer solchen Schrift Damit nichts, «»er auch gar nichts gesagt wird.

Protestanten, um so mehr jede Manifestation katholischen kirchlichen Lebens. Unser Recht können wir uns nicht nach solchenEmpfindungen" zumeffen laffen, sondern nur von Gesetz und Verfassung, und diese erkennen uns volle Gleichberechtigung mit den Protestanten zu. Diese Gleichberechtigung wollen wir uns nicht durch Fanatiker verkümmern laffen. Leider sind die Zeitungsberichte über die Debatte, die in der Generalsynode zu dieser Frage stattfand, sehr kurz geraten. Es wird nur aus einer Rede des Generalsynodalen Dr. Nebe aus Münster etwas mitgeteilt. Dieser versicherte natürlich wieder salbungsvoll, daß man kein konfessioneller Streit wolle und der Antrag der Westfälischen Pro­vinzialsynodevon Friedensliebe getragen" sei. Die Herren Synodalen müssen doch ein unge­mein schlechtes Gewissen haben, daß sie jeden Augenblick von ihrer Friedensliebe reden, beson­ders dann, wenn es gegen bte Katholiken gebt. Die Westfälische Provinzialsynode will ja auch die Unterdrückung der Prozessionen, umeiner Störung des konfessionellen Friedens vorzubeugen". Wir haben allerdings von manchen Fällen ge­hört, in dem von protestantischer Seite aus Anlaß von Prozessionen der Friede ge­stört wurde es sei nur an die Taten Thüm- mels in Remscheid erinnert aber das meinen die Herren natürlich nicht. Die Friedensstörung liegt in der Veranstaltung der Prozession selbst, nämlich jede Betätigung katholischen kirchlichen Lebens ist Friedensstörung. Die Protestanten haben allein Rechte; wenn die Katholiken auch welche haben wollen, dann stören sie den schönen konfessionellen Frieden. Wenn Herr Nebe ver­langte, daß bei Einführung neuer Prozessionen es der politischen Prüfung bedürfe, ob keine Behinderung des Verkehrs entstehe, so haben wir dagegen nichts einzuwenden. Nur müssen wir dagegen Verwahrung einlegen, daß die Ver­kehrsstörung als Vorwand benutzt werde, um )er protestantischen Unduldsamkeit zuliebe die Katholiken in der freien Religionsübung zu beeinträchtigen. Der Gymnafialdirektor Dr. Goebel aus Soest hatte beantragt, daß der Ministerialerlaß von 1874, also mitten aus der Kulturkampfszeir, der sich gegen die Pro­zessionen richtete, wieder zu voller Geltung ge­lange. Leider wird von feiner Begründung des Antrages nichts mitgeteilt. Wir hätten da ver­mutlich einige weitere Proben von Friedensliebe und Duldsamkeit.

Die Schlesische Provinzialsynode hatte be­kanntlich beantragt, der Oberkirchenrat möge dahin wirken, daß dem § 2 des Toleranzan­trages die Bestätigung versagt werde. Dieser § 2 besagt, daß die konfessionelle Er­ziehung der Kinder aus Mischehen einzig von dem Willen der Eltern ab-

etzigen ungerechten, fteiheitswidrigen Zustande >effer. Die meisten Kinder der Mischehen fallen hm ohnehin zu. Die Rechtsprechung ist ihm bei Entscheidungen über die konfessionelle Eqiehung wahrlich auch nicht nachteilig. Es werden 'die widerspruchsvollsten Entscheidungen gefällt,bald o, bald so, wie's trefft". Aber eStrefft" ganz auffällig ost zugunsten der protestantischen Er-

Sodann erklärt sich die Generalsynode für die Auftechterhaltung eines gehässigen Ausnahme­gesetzes gegen Katholiken, wie es nicht einmal gegen die Sozialdemokraten besteht und selbst von den Scharfmachern nicht befürwortet wird. Zubegründen" ist der intolerante Beschluß nur unter schwerer Verletzung des 8. Gebotes; denn für die Beschuldigungen, die gegen die Jesuiten erhoben werden, fehlt es an jeglichem auf Tat­sachen beruhenden Beweise. Die Behauptungen, die von protestantischer Seite zu Verdächtigung und Verächtlichmachung der Jesuiten aufgestellt worden sind, sind hundertmal als Verleum­dungen nachgewiesen worden. Die Katholiken genießen bei uns auf gründ der Verfassung yolle Freiheit der Religionsübung. Die Generalsynode aber hat den Mut, die Empfehlung eines ge­hässigen konfessionellen Ausnahmegesetzes auch noch für ein Zeichen ihrer Friedensliebe auszu- aeben und in demselben Augenblicke, wo sie ihren Beschluß faßt, die Behauptung:Wir alle haben den lebhaften Wunsch, mit unseren katholischen Mitchristen in Frieden zu leben", mit demon- straüvem Beifall zu begleiten.

Heute (Mittwoch) hat sie abermals zwei Tole­ranzstückchen geleistet. Zunächst lag ihr ein An­trag der westfälischen Provinzial-Synode vor, der Oberkirchenrat möge mit allen Mitteln dahin wir­ken, daß die Rechte und die religiösen Empfin­dungen der evangelischen Bevölkerung gegenüber der Veranstaltung von Prozessionen geschützt und eine Störung des konfessionellen Friedens vorgebeugt werde. Die Synode nahm zwar diesen Antrag nicht an, erklärte aber, entsprechend einem Kommissions-Antrage, daß es in Westfalen und anderen Provinzen an Vorgängen nicht fehle, die zu dem Anträge der westfälischen Synode begrün­deten Anlaß gegeben hätte, und empfahl daher dringend, in jedem Falle, in dem bei Prozessio­nen der katholischen Kirche die Rechte der Evan­gelischen im Widerspruch mit den gesetzlichen Be­stimmungen verletzt werden, den Weg der Be­schwerde zu beschreiten. Alfo hier wie dort das Verlangen, daß die katholischen Prozessionen mög­lichst unterdrückt werden. Entscheidend sollen allein dieRechte" undEmpfindungen" der Prote­stanten sein. Wir möchten wohl wissen, welche Rechte" der Protestanten verletzt werden, wenn eine Prozession die öffentlichen Straßen und Plätze benutzt. Jeder Krieger-, Turn-, Gesang- und Vergnügungs-Verein erhält die Erlaubnis, Um­züge zu veranstalten. Wem fällt es ein, über Verletzung vonRechten" zu klagen, selbst wenn der Verkehr unliebsam dadurch gehemmt wird? Wenn protestantische konfessionelle Vereine ihre Feste und Versammlungen abhalten, bei prote­stantischen Missionsfesten rc. werden häufig auch große Umzüge veranstaltet, niemand nimmt daran Anstoß, am wenigsten die Katholiken. Aber wenn katholische Prozessionen abgehalten werden, dann ist das eine Verletzung derRechte" der Prote- Ben. Vermutlich gehören die Straßen und

^hnern' a^n ^en protestantischen

U«b bann: Diereligiösen Empfinbungen" der Protestanten sollen gegen Prozessionen ge­schützt werben. Ja, wenn bas Maß unserer religiösen Frerhett von denEmpfinbungen" ge- «iffer Protestanten abhängig gemacht werben sollte, dann würden rotr überhaupt keine Freiheit genießen. Schon unsere bloße Existenz verletzt diereligiösen Empfindungen" mancher

Merkt denn der Herr Hofprediger gar nicht, daß er den Streit auf ein Gebiet hinüberspielen will, das mit der Sache nichts zu tun hat? Er hatte behauptet, jenes Wort sei eine Losung, die von den Katholikenoersammlungen ausgegeben worden sei, jetzt gibt er selbst zu,daß diese Losung in ihrem Wortlaut abgelehnt worden" ist; aber Recht muß er doch haben, also siehe da die politische Bedeutung des Zentrums! Aber wo ist denn hierkatholisch Trumpf"? Wo find denn dieStiche", welche das Zentrum mit diesemTrumpf" gemacht hat? Es mag ja für ein echtes Wartburgblut ein schier uner­träglicher Anblick sein, daß das Zentrum die Bedeutung erlangt hat, die es tatsächlich hat, daß nämlich die Regierung desprotestantischen" deusscheu Reiches bte Katholiken nicht mehr als Bürger II. Klaffe behandeln kann! Das mag wohl ben Wünschen jenes Fanatikers entsprechen, bet auf ber 6. Generalversammlung bes Evange­lischen Bunbes in Speyer meinte:Es sei eine Anmaßung, wenn bie katholische Kirche Gleich­berechtigung für sich verlange: es sei eine An­maßung, wenn sie bas Wort Toleranz im Sinne von Parität erklärt; dieseVerwechslung" habe ber Kirche im öffentlichen Leben der Gegenwart eine Stelle gesichert, welche weder der Zahl ihrer Müglieder, noch dem Wahrheitsgehalt ihrer

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