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K'tott'u. wochenbeiiage: „Illustrierte Sonntagszeitung
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Druck und Verlag der ZuldaerAetiendruckerei in Hulda (Harmonie) Fernsprecher Rr. 9.
fulda, Mittwoch, den 21. Oktober 1903.
M 241.
30. Jahrgang.
zu Hamburg führte einen Prozeß wegen seines Gehaltes gegen die Reichspostverwaltung. Der anstehende Termin wurde aus Bllligkeitsgründen vom Oberlandesgericht gegen den Widerspruch des Anwaltes der Verwaltung vertagt, weil der Anwalt des Klägers erklärte, es sei seinem Klienten durch die Reichspostverwaltung unmöglich gemacht, ihm die nötige Instruktion für den Prozeß zu erteilen. Die Verwaltung habe nämlich eine Verfügung erlösten, wonach jeder Beamter ohne weiteres wegen Verletzung der Amls- verschwiegenheü bestraft werde, der seinem Anwälte, auch wenn dies zur Instruktion eines Prozesses geschehe, irgend etwas über die Einrichtung der Verwaltung oder über Vorgänge in derselben mitteilte. Selbst von dieser Verfügung habe er (Kläger) nach dem Inhalt der Verfügung seinem Anwälte nichts mitteilen können. Der Kläger erklärte noch, er müßte besonders vorsichtig fein, weil er, obschon er sich nichts habe zu schulden kommen lassen, anscheinend an die russische Grenze versetzt werden solle. Es gehe wenigstens das Gerücht über den Beamten, daß seine Personalakten nach Posen geschickt seien, was ein sicheres Zeichen für die beabsichtigte Versetzung sei. — Der Anwalt der Verwaltung, der der Vertagung widersprach, erklärte, nicht in der Lage zu sein, über die Verfügung Auskunft geben zu können. In Folge dessen wird wohl die Reichspostoerwaltung selbst sich zur Sache äußern müssen, und man darf gespannt sein, ob die erwähnte Verfügung tatsächlich besteht, was jedenfalls sehr merkwürdig wäre.
Bekanntlich hat das Telephon unter bieten anderen Mängeln den, daß durch dasselbe beim Sprechen sehr «eicht Mißverständnisse entstehen, die im geschäftlichen Verkehr große Nachteile herbeiführen können, sowie daß seine Wirkung dann versagt, wenn der telephonisch Singe ruf ene nicht zu Hause ist. Diesen beiden sehr großen Mängeln hilft der elektrische Ferndrucker vollständig ab, denn er zeichnet sowohl beim Absender wie beim 8lngrtu:enen sch iftlich auf, was durch seine Vermittelmn mitgete lt wird, und er tut dies auch dann bei dem Vingeiufenen, wenn dieser nicht zu Haufe ist. Absender wie Empfänger erhalten nämlich gleichzeitig auf einem Papierstreifen in Typendruck eine buchsta engetreu übereinstimmende Nieserschrist der gegebenen Mitteilung, die beim Empfänger auch während seiner Abwesenheit automatisch hergestellt wird.
Wir führen unseren Lesern deshalb beistekend die Ansicht eines solchen F-rndruckers vor, der sich als ein äußerst einfacher Typendruckapparat, ähnlich wie eine Schreibmaschine aussehend, darstellt. Die Tastatur besteht aus einer Anzahl von senkrecht stehenden Taften, die auf ihrer Ob-rfläche mit Luch- staben und Ziffern usto. versehen find. Beim Niederdrücken einer Taste druckt der Apparat sowohl beim Absender wie beim Empfänger sofort den betreffenden Buchstaben aus einen Streifen, ähnlich dem der Hughes-Telegraphenapparate. Da dieser Streifen sich nur beim Druck auf eine neue Taste um eine Typenbreite weiter bewegt, so hat selbst der ungeübteste Anfänger die Möglichkeit, sofort mit dem Apparat zu schreiben.
Zur Betätigung des Apparats bedarf es nur eines schwachen elektrischen Stromes, wie er in jeder elcktrischen Lichtanlage geboten wird. Die sehr einfache Einrichkung des Apparates ermöglicht ohne jede Schwierigkeit die Sicherung der vollständigsten Geheimnisses und schließt das beim Telephon und bei anderen telegraphischen Apparaten möglich^ Mithören vollständig aus. , ,
Der „Elektrische Ferndruck er* gestattet aber ferner noch jeden beliebigen Apparat mit einer unbegrenzten Zahl gleicher Apparate zu verbinden
und auf diese Weise von einer Stelle aus absolu gleichzeitig an eine große Anzahl anderer Stellen dieselbe Mitteilung gelangen zu lassen. Nach Aufhebung der ersten Verbindung ist jeder Teilnehmer an diesem Zirkulargespräch sofort wieder in der Sage mit jedem anderen Teilnehmer uneingeschränkt durch weitere Mitteilungen zu verkehren.
Der „Elektrische Ferndrucker* wird jetzt schon länger als zwei Jabre in einer größeren Anzahl in Berlin, Hamburg, Hannover u. a. zum Verkehr von privaten Stellen mit den Haupttelegraphenämtern zum Zweck des Aufgebens und Empfangens von Telegrammen, sowie bei verschiedenen größeren Jndustrie- gesellfchaflen zum Verkehr zwischen den einzelnen Betriebsstellen dieser Unternehmungen mit bestem Erfolge verwendet. Gegenwärtig wird die Benutzung dieser Apparate dadurch erweitert, daß auf der Grundlage eines vom Reichspostamte mit der G. m. b. H. „Elektrischer Ferndrucker" abgeschlossenen Vertrages in Berlin eine Zentralstation geschaffen wurde, welche es den bei ihr abonnierten Stellen ermöglicht, nicht nur mit dem Haupttelegraphenamt, sondern auch mit anderen Abonnenten in Einzelverbindung und schriftliche Korrespondenz zr treten. Die Tätigkeit der Zentrale ist genau dieselbe tote die einer Telephon- zentrale.
Ans unserer Abbildung geht die äußere Gestalt des Apparats so klar hervor, daß es eingehender Beschreibung nicht bedarf. Vorn erblickt man die Tasten, im Hintergrund den den inneren Mechanismus enthaltenden Kasten und vor demselben das senkrecht sichende Typenrad, welches die auf seinem Umkreise enthaltenen Typen einzeln auf den von rechts nach links unter ihm hindurchgeführten Papierstreifen abdruckt.
Man kann diesem neuen Verkehrs uittel wohl eine gute Zukunft Vorhersagen; es beseitrgt eine Lücke im Nachrichtenverkehr der Großstädte und wird sich um so leichter einbürgern, je früher eS der Ferndrucker- gesellschast möglich fein wird, bei steigender Frequenz die jetzt reckt erhebliche Jahresmiete für einen Fern- druckeranschlnß, die 500 Mark beträgt, bedeutend zu ermäßigen.
Monopol des Staates anerkennt, aber den Unterrichtszwang sehr wohl hat, d. h. die Kinder sind verpflichtet, eine Schule zu besuchen; welche, das wird mit Recht dem Ermessen der Eltern überlassen, weil die Eltern es sind, denen die unveräußerlichsten Rechte an ihre Kinder zustehen, die ihnen kein Staat konfiszieren kann, auch nicht der sozialdemokratische! Wo also ist mehr demokratische Freiheit, in dem „klerikalen" Belgien oder bei der deutschen Sozialdemokratie, die sich als ausdrücklichen Gegner der Privatschulen bekennt? Enthüllte doch seiner Zeit bei den Verhandlungen über den „Toleranzantrag" der Genosse Kunert unter dem Beifall Vollmars die sozialdemokratischen Schulpläne, als er den Antrag stellte: „Die Religionsunterweisung kommt in allen Schulen des deutschen Reiches als Unterrichtsgegenstand ausnahmslos in Wegfall". — „Unter die vorgeschlagene gesetzliche Bestimmung sollen alle Schulen, auch die Privatschulen, fallen, damit nicht durch ein Hintertürchen wieder einschleiche, was man hier beseitigen wolle"!!
Ist das demokratisch oder despotisch?
Wenn ein Politiker gegen die in diesen Worten enthaltene Despotie Front macht, so zeigt er, daß er ein Verständnis hat für die Rechte des Volks. Der ,Vorwärts" hat daher ganz entschiedenes Pech, wenn er die Worte Windthorsts gegen den Schulzwang zitiert als Beleg für die bildungsfeindliche Gesinnung des „Klerikalismus". So weit sollte doch ein sozialdemokratischer Politiker die Schulpolitik des Zentrums kennen, daß er die Worte Windthorsts: „Ich persönlich erkläre unverhohlen, daß ich den Schulzwang unhaltbar finde" in dem Sinne verstehen kann, in dem sie verstanden sein wollen, daß nämlich Windthorst damit seine grundsätzlich ablehnende Stellung gegen jenen Schulzwang zum Ausdruck bringen wollte, der darauf hinauslief, die Kinder in die Schulen des Staates zu zwingen, ohne daß die genügenden Garantien gegeben werden, daß der Schulunterricht der religiösen Anschauung der Eltern entspricht. Das hätte dem ,Vorwärts" das Datum der Rede zeigen können: Das Wort stammt aus einer Rede Windthorsts im preußischen Abgeordnetenhaus vom 4. Juni 1883, also aus einer Zeit, von der männiglich weiß, wie damals die Schule „mobil gemacht wurde gegen die Kirche".
Sachliche Berichterstattung darüber paßt ja dem ,Vorwärts" nicht; wozu auch sachlich berichten, wo es sich handelt um den „Klerikalismus" und der „Zweck heiligt ja die Mittel" — wie man's ja in Dresden praktiziert hat.
(§) Schulzwang, Zwangsschule und sozialdemokratische „Freiheit"!
Es scheint, als ob die Windthorst'sche Weissagung, daß die nächsten Jahrzehnte ausgefüllt seien mit dem Kampf um die Schule, sich bereits zu erfüllen beginne.
In dem Bestreben, die Genossen die so blamablen Vorgänge von Dresden vergessen zu laflen und ihre Aufmerksamkeit anderen Dingen zuzuwenden, ist der .Vorwärts" fleißig am Werk, gegen den „Klerikalismus" zu Hetzen (vgl. Nr. 239 vom 13. Oktober 1903). Der „Klerikalismus" wird den Genossen denunziert als Feind der Volksbildung, weil er den christlichen Charakter der Volksschulefesthaltenwolle. Um aber diese Denunziation etwas zugkräftiger zu gestalten, wird mit kühner Stirn der Welt das Märlein aufgetischt, der „Klerikalismus" wolle eine Aufhebung des Schulzwanges und hierfür als Beleg einige Zitate aus Reden Windthorst's angeführt.
Dem Artikelfchreiber ist bei seiner Arbeit ein recht arges Mißverständnis unterlaufen (absichtlich?); er verwechselt die Begriffe Schulzwang und Zwangsschule. Gegen den Schulzwang, im Sinne eines Unterrichtszwanges, d. h. daß die Eltern verpflichtet sind, ihren Kindern ein gewiffes Maß von Kenntnissen an irgend welchen Schulen beibringen zu lassen, hat kein vernünftiger Mensch etwas einzuwenden; wenn aber „Schulzwang" als Schulmonopol aufgefaßt wird, d. h. daß der Staat allein in seinen Schulen die Kinder nicht nach den Anschauungen der Eltern, sondern nach seinen Anschauungen unterrichten darf, so ist doch jeder denkende Mensch, der etwas demokratisches Ge- füyl hat, gegen eine solche Gewiffenstyrannei und Gewiffensknechtung gewesen.
Warum schreit denn die Sozialdemokratie gegen die heutige Schule? vielleicht nicht deshalb, weil die Kinder sozialdemokratischer Eltern hier nicht nach deren Wünschen unterrichtet würden! Um diese „geistige Sklaverei" zu verhöhnen und zu branomarken, schlägt die Sozialdemokratie recht starke Töne an, was freilich nicht hindert, daß sie, die sich fozialdemokratisch nennt, fo sehr alles Gefühl und Verständnis für Demokratie verliert, daß sie felbst demselben Fehler verfällt, den sie an anderen so bitter tadelt. Sie, die über die heutige Zwangsschule nicht laut genug klagen kann, hat die Zwangsschule in ihr offizielles Programm ausgenommen und verlangt „Weltlichkeil der Schule und obligatorischen Besuch der öffentlichen Volksschulen" d. h. der Volksschulen der sozialdemokratischen Zukunfts- gesellschast. In welchem Geiste in diesen Schulen der Unterricht erteilt werden soll, ist hinlänglich bekannt durch das Liebknecht'sche Schulprogramm: „Die Schule muß gegen die Kirche mobil gemacht werden": also Bekämpfung der christlichen Religion durch die Schule.
Wenn aber christliche Eltern mit einer solchen Unterrichtsweise nicht einverstanden sein können und wollen, entspräche es dann nicht den demokratischen, freiheitlichen Grundsätzen, ihn-n die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder in Privatschulen zu überlassen, bei welchen dieselben Vorschriften hinsichtlich des zu erreichenden Mindestmaßes von Kenntnissen maßgebend sein sollten, wie bei den Staatsfchulen? Man sollte das meinen und die deutsche Nationalversammlung vom Jahre 1848 hat ebenfalls fo gedacht, als sie sowohl durch ihren Schul-Ausschuß wie in ihren Grundrechten den Grundsatz aufstellte: „Unterricht zu erteilen und Unterrichtsanstalten zu gründen, steht jedem unbescholtenen Deutschen frei." Man sieht, im Jahre 1848 wird von den Demokraten das Recht, Privatschulen zu gründen, als eine ganz bedeutsame Errungenschaft der bürgerlichen, politischen und religiösen Freiheit betrachtet gegenüber einer alles erdrückenden Staatsallmacht. Den Demokraten und Sozialdemokraten von heute ist so sehr alles Ver- ständnis für wirkliche Volksfreiheit abhanden gekommen, daß sie die unerträglichste Despotie zu ihren „Grundrechten* gemacht haben, als ob es für das Volk nicht völlig gleichgültig fein könnte, ob es von dem „Diktator Bebel" ober von einer nicht republikanischen Staatsomnipotenz in tyrannische Knechtschaft hinabgedrückt werde. Von demokratischer Freiheit ist die sozialdemokratische Zwangsschule ebenso weit entfernt, als die Dres- bener Maffenschimpserei von der soviel gerühmten „Brüderlichkeit".
Warum sagt denn der .Vorwärts" seinen esern nicht, daß Belgien zwar kein Schul
veutsches Reich.
Berlin, den 20. Oktober 1903.
[()] Das sozialdemokratische Zentral- Wahlkomitee für die preußischen Landtagswahlen veröffentlicht einen Wahlaufruf von ungewöhnlicher Länge. Verwirrend reichhaltig ist die Liste der „Mindestforderungen", die die künftigen sozialdemokratischen Abgeordneten vertreten sollen. Aber während das „Ziel, das wir dem Staate zuschreiben", so umständlich bezeichnet wird, ist von dem „Endziel" der Sozialdemokratie mit keinem einzigen Worte die Rede. So treibt die ^Partei, die sich rühmt, für die unbedingte Oeffentlichkeil zu schwärmen, Ver- steckenspielen mit den Wählern. Uebrigens kein ungünstiges Zeichen. Dies hartnäckige Schweigen über das Endziel zeigt, daß man ihm keine Zugkraft zutraut und selbst nicht glaubt, die drei Millionen Stimmen bei der Reichstagswahl von „zielbewußten" Genossen erhallen zu haben. Es wird Ausgabe der übrigen Parteien fein, die Wähler über die Dinge aufzuklären, von denen die roten Bauernfänger vorsichtig schweigen. Große Erfolge erwartet das Zentralwahlkomitee übrigens von den Wahlen nicht. Es betrachtet die Wahlbeteiligung mehr als einen Versuch, „um festzustellen, wie weit das arbeitende Volk" bei dem Dreiklaffensystem „einen Erfolg zu erringen vermag". Es ist schon zufrieden, wenn die Sozialdemokraten hie und da das Zünglein an der Wage bilden können, lieber die Stellung, die die sozialdemokratischen Urwähler-Wahlmänner gegenüber den anderen Parteien einnehmen sollen, sagt der Wahlaufruf nichts. Wie ungünstig bei dem Dreiklaffensystem die Dinge für die Sozialdemokraten liegen, geht übrigens auch daraus hervor, daß sie verschiedentlich bereits Wahlenthaltung beschlossen haben, weil sie keine Wahlmänner finden konnten, so in Krefeld und Danzig, wo sie bei der Reichstagswahl doch 6—7000 Stimmen aufgebracht haben.
* Die Post und ihre Beamten. In einem Prozeß vor dem Hanseatischen Oberlandsgericht zu Hamburg kam eine sehr eigenartige Verfügung der Reichspostverwaltung zur Sprache. Der Hbertelegraphistenafsistent Tews
vermischtes.
* Barbarischer Aberglauben. Ein furchtbarer Vorfall wird aus Britisch-Guyana berichtet. Es sind gerade hundert Jahre her, seit diese Kolonie eine englische Besitzung wurde. Obwohl die Einwohner vom Heidentum und Aberglauben bekehrt sind, üben weiter im Innern die eingeborenen Indianer wenigstens zum Teil noch die grausamsten religiösen Gebräuche aus. In seinem kürzlich herausgegebenen Bericht erzählt der Bevollmächtigte von Esseqmbo- und Pomerunstuß-Bezirk, Michael Mc Turk, daß der Aberglaube des Puismus überhand nimmt. Als Beispiel führt er folgenden Fall an: Eine Frau hatte Zwillinge geboren. Zu dieser Zeit herrschten sehr viele Krankheiten in dem Bezirk, und ein Pui-Mann wurde berufen, um seinen Rat in der Sache zu geben. Er erklärte ohne Zögern, daß(der eine von den beiden Zwillingen der unglücklichen Frau die Ursache sei. Am nächsten Tage wurde auf sein Hetzen ein großes Loch gegraben und ein Feuer darin angemacht. Als es tüchtig loderte, wurde das Kind hineingeworfen und bei lebendigem Leibe verbrannt, als Opfer für eine beleidigte Gottheit. Aber dieses genügt nicht, um den Zorn des Geistes zu besänftigen, und der Pui-Mann riet, einen weiteren Bersöhnungs- akt zu versuchen. So wurde die Mutter ergriffen und gleichfalls verbrannt. Die Obrigkeit hat die Sache in vir Hand genommen. Der Pui Mann ist mit seinen Genoffen zur gerichtlichen Verhandlung in die Hauptstadt gebracht worden
* Ererbtes Fiuanztaleut. „Daß die Amerikaner so firm find in der Kunst, rasch große Vermögen zu erwerben!" — „Kein Wunder. Denken Sie, tote viele Kassierer im Saufe der Jahrhunderte nach Amerika durchgebrannt sind!"
* Auch ein Beifallsgrund. — Erster Theaterbesucher: „Warum applaudiren Sie denn gar so hitzig ?" — Z netter Theaterbesucher: „Ich will mir den Dichter anschauen, der den Schund gejchlieben hat."
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Cttche-Carr, Charlotte™.
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