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flllda. Freitag, den 25. September 1903.
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() Das letzte Urteil gegen hüffener.
Nunmehr ist in der Strafsache gegen den Fähnrich z. S. Hüsten er, der in Esten den Soldaten Hartmann erstochen hat, das vierte Urteil gefällt worden. Es wird wohl das letzte fein, denn es wäre nur Revision dagegen zulässig; Hüffener hat auf diese sofort verzichtet und der Gerichtsherr wird sie wohl auch nicht zum zweiten Male einlegen.
Das Marinekriegsgericht zu Kiel hatte Hüffener am 26. Mai zu vier Jahren und einer Woche Gefängnis nebst Degrakion verurteilt, während der Vertreter der Anklage 5 Jahre Zuchthaus beantragt hatte. Die Verurteilung erfolgte wegen vorsätzlicher Mißhandlung eines Untergebenen mit tätlichem Ausgange, wegen unbefugten Waffengebrauchs und wegen Ungehorsams gegen dienstliche Vorschriften. Das Oberkriegsgericht, an das der Verurteilte Berufung einlegte, erkannte am 6. Juli nur auf 2 Jahre und 7 Tage Festung wegen vorsätzlicher Mißhandlung eines Untergebenen mit tätlichem Ausgange und wegen vorschriftswidriger Behandlung eines Untergebenen. Während das Kriegsgericht nicht für erwiesen eracht« hatte, daß Hartmann Hüffener gestoßen habe, aber zu Gunsten des Angeklagten annahm, daß er in gutem Glauben gehandelt habe, glaubte das Oberkriegsgericht ihm, daß H..rtmann den Stoß nach ihm geführt habe, und erklärte, er sei berechtigt gewesen, die Waffe zu gebrauchen, nur hätte er den fliehenden Hartmann nicht töten, sondern nur ergreifen oder zu Boden schlagen dürfen; der Fall sei minder schwer, da es für ihn schwierig gewesen sei, im Augenblick zu ermessen, ob er Hartmann totschlagen müsse oder nicht.
Das milde Urteil, das allgemein peinliches Aufsehen erregte, wurde infolge eingelegter Revision vom Reichs-Kriegsgerichte am 26. August aufgehoben, soweit es die Mißhandlung eines Untergebenen betraf. Das Reichskriegsgericht fand bie Rüge der Nichtanwendung des § 212 des Reichsstrafgesetzbuchs (Totschlag) begründet, das Oberkliegsgericht hatte also von neuem festzustellen, ob Hüffener mit der Möglichkeit eines tätlichen Ausganges gerechnet habe.
Nun ist das Oberkriegsgericht bei seinem früheren Urteile geblieben; es hat Hüffener nicht des Totschlags schuldig gefunden und ihn nur wegen vorschriftswidriger Behandlung eines Unter-
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Berlin, den 24 September 1903
* Die meisten nationalsoziale» Landesund Ortsvereine haben in den letzten Tagen Beschlüste über ihre Zukunft gefaßt. Fast alle haben beschlosfen, ihre Organisation aufrechtzuerhalten, sich aber als korporative Mitglieder den Wahlvereinen der Liberalen anzuschließen. Wie lange diese seltsame Zwitterstellung beibehalten werden kann, ist eine offene Frage. Der Berliner Verein gedenkt einen anderen Namen anzuriehmen. Der Jenaer Verein hat zunächst nur beschlossen, sich dem Bunde der Bodenreformer anzuschließen, lieber das Verhältnis zur freisinnigen Vereinigung soll erst später Beschluß gefaßt werden.
% Die „Juugliberaleu" werden trotz Dresden an der Sozialdemokratie nicht irre. Der jungnationalliberale Verein Berlin nahm am Mittwoch nach „lebhafter und furchtbarer Debatte" fast einstimmig folgende Resolution an: „Angesichts der Gefahr der erneuten Bildung einer klerikal - konservatwen Majorität bei den nächsten Landtagswahlen erwartet der Verein der nationalliberalen Jugend zu Berlin, daß die nattonalliberalen Wahlmänner sich bei etwa nötig werdenden Stichwahlen mit den f r e i s i n n i g e n und s o z i a l d e m o- kratischen Wahlmännern über eine gegenseitige Unterstützung verständigen." Die Delegierten des jungnationalliberalen Vereins wurden beauftragt, in Hannover im Sinne
»«zeise«: vie ein» stetige petttzeNe oder deren H««w 15 pfg Meflamen die Petit;eile 25 pfg.; bei wieder- Holungen wird entspr. Rabatt gewährt.
vrnck ««b Verlag der ZHldaerActiendruckerei in Zulda (Harmonie) Zerusprecher Nr. 9.
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gebenen und vorsätzlicher Mißhandlung mit tätlichem Ausgange in rechtswidrigem Gebrauch einer Waffe verurteilt. Anscheinend hat das Gericht, entgegen den Zeugenaussagen und den Ausführungen des Vertreters der Anklage wieder angenommen, daß Hartmann den Angeklagten angegriffen habe. Es blieb dabei, daß ein „minder schwerer" Fall vorliege, weil Hüffener zum Ziehen der Waffe berechtigt gewesen sei.
Da dem Verurteilten 2 Monate und 7 Tage Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet wurden, so hat er nunmehr 1 Jahr und 10 Monate einfacher Festungshaft abzusitzen, während der er sich „erholen" und amüsieren kann. Die Haft verschafft ihm in den Augen mancher Kameraden sogar noch einen besonderen Ruhm und der junge Mensch, der für das Empfinden des Volkes ein frivoler Totschläger, der übermütige Vernichter eines blühenden Menschenlebens ist, steht in seinen und seiner Kameraden Augen als ein interessanter Held da. Wir zweifeln keinen Augenblick, daß die Richter nach bestem Wissen und Gewissen geurteilt haben, aber dem Rechtsbewußtsein des Volkes entspricht ihr Urteil nicht. Auch Blätter, die von jedem Verdacht der Animosität gesichert sind, sprechen das mit Bedauern aus. Jeder Nichtmilitär würde wohl in gleichem Falle wegen Totschlags schwer bestraft worden sein; ein Fähnrich aber kommt, auch wenn er feine dienstlichen Befugnisse überschritten und sehr unbesonnen gehandelt hat, mit einer kleinen Ehrenstrafe davon, blos weil er „Vorgesetzter", sei es noch so niedrigen Grades, ist. Für diesen Unterschied zwischen bürgerlichen und militärischen Totschlägern fehlt dem Volke jedes Verständnis.
Die Begründung der verschiedenen Urteile läßt ja auch für jeden deutlich erkennen, wie heikel es mit der Rechtfertigung Hüsseners steht. Da sind, wenn es sich um die Frage handelt, ob und wie weit er zum Waffengebrauch berechtigt gewesen sei, ob er ungehorsam gegen dienstliche Vorschriften gewesen sei oder nicht, was er hätte tun sollen und wie weit man ihm aus dem Gegenteil einen Vorwurf machen dürfe, fo feine Subtilitäten im Spiele, daß man sagen muß: Die Vorschriften sind für einen jungen, unerfahrenen Menschen durchaus unbrauchbar; sobald er in die Lage kommt, sie anwenden zu müssen, setzt er sich der Gefahr aus, zu viel oder zu wenig zu tun und daher so oder so bestraft zu werden. Kommt noch mangelhafter Unterricht über die Vorschriften hinzu, so ist das Unglück bei der ersten besten Gelegenheit fertig. Man muß verlangen, daß die'Militär-Verwaltung sich nicht mit der Vollziehung des Urteils gegen Hüffener begnügt, sondern auch ernstlich nach den tieferen Ursachen seiner Tat forscht und Abhülfe schafft, fo weit sie selbst mit schuld ist. Die öffentliche Meinung kann sich mit der bloßen Versicherung, die Vorschriften und der Unterricht über sie seien in bester Ordnung, nicht beruhigen.
Entgegen dem ersten Urteile haben die beiden Urteile des Oberkriegsgerichtes nicht auf Degradation erkannt. Danach könnte also Hüffener, wenn er feine gemütliche Haft abge-
dieses Beschluffes zu wirken. Em Passus in öe* Resolution, der das „Nichtzustandekommen eines Wahlkartells der gesamten Linken einschließlich der Sozialdemokraten" bedauert, wurde gestrichen bezw. zurückgezogen. Es lieft sich wunderlich, wenn die ,Nat.-Ztg/ ausführt, damit sei klar auSgedrückt, was die Jungliberalen^ überhaupt wollten. Sie betrachteten die Sozialdemokratie in ihrer heutigen Gestalt als nicht bündnisfähig; sie lehnten jedes würdelose Her- lausen hinter dem sozialdemokratischen Siegeswagen entschieden ab und ftänoen auf dem Standpunkte, daß die Sozialdemokratie enh schieden bekämpft werden muffe, nämlich durch eine rücksichslos liberale Politik und entschiedene Bekämpfung bei Reaktion. Es gelte bei den Urwahlen so vie le Kräsle um die Fahne des Liberalismus zu scharen, daß dem sozialdemokratischen Machtdünkel und Größenwahn ein gehöriger Dämpfer aufgesetzt und die national- liberale Partei bei Fragen des taktischen Zusammengehens gegen die vereinten konservativ- klerikalen Reaktionäre als ausschlaggebender und begehrter Faktor geachtet würden. Und diese töpfern Streiter gegen die Sozialdemokraten erklären sich in ihrer Resolution für ein Zusammengehen mit den sozialdemokratischen Wahlmännern! Uns will scheinen, die Jungliberalen leiden an Größenwahn. Sie dekretieren, daß die Nationalliberalen der „ausschlaggebende Faktor" beim „taktischen Zusammengehen" gegen die Reaktion fei« müßten, aber erstens fragt es sich, ob die Sozialdemokraten sich das in ihrem „Machtdünkel" gefallen lassen werden, und zweitens ob sich überhaupt nattonal- tiberale Wahlmänner finden werden, die zu einer „Verständigung" mit den Sozialdemokraten bereit sind. Wenn es auf die Beschlüsse der Jung- liberalen ankäme, würde die „konseroativ-klerilale Reaktion" bei den bevorstehenden Wahlen ohne Zweifel vernichtet werden. Wir vermuten aber, daß den „Reaktionären" nicht gar fo ängstlich zu Mute sein wird.
* Der Versuchsfahrten der Studiengesellschaft für elektrische Schnellbahnen auf der Militäreisenbahn zwischen Marienselde und Zossen wohnten gestern Präsident des Reichs- eisenbahnamts Dr. Schulz, General Zachariae, Geh. Oberbaurat v. Misani aus dem Rerchs- eisenbahnamt, Geh. Baurat Prof. Dr. Ulbscicht aus Dresden, sowie die Direktoren der Milttar- eisenbahn und verschiedene Mitglieder der Studiengesellschaft bei. Die in der vergangenen Woche erzielte Geschwindigkeit von 167 Kilometer wurde noch weiter gesteigert und eine Höchstgeschwindigkeit von 175 Kilometer in der Stunde erreicht.
[:] Ein Teil der Angestellten der Berliner Allgemeine« Omnibns-Aktien-Gesellschast — im ganzen etwa 800 Personen — ist heute früh in den A u s st a n d getreten. Unerwartet kam der Streik nicht, er war nach den Verhandlungen, die innerhalb der letzten Tage zwischen den Angestellten und der Gesellschaft stattgefunden haben, vorauszusehen. Der Verkehr auf den Straßen zeigte infofern ein verändertes Bild, als
essen hat, feine Marine-Laufbahn fortsetzen; er jätte weiter keinen Nachteil, als daß er einige Zeit eingebüßt hätte. Wir wollen aber doch hof- eu, daß sich trotz allem Nimbus, den er sich durch feine „Heldentat" erworben hat, im Ma- rine-Osfizierkorps kein Platz mehr für ihn findet. Unser Offizierkorps steht doch viel zu hoch dafür da, als daß solche Elemente darm einen dauernden Platz finden könnten. Man würde das Ansehen des Ossizierkorps in den Augen des Volkes herabdrücken, wenn man Leute wie Hüffener lange darin duldete. Daß dieser sich für den Offiziers - Berus nicht eignet, ließen ja schon seine bekannten Zeugnisse erkennen. Nach seiner Essener Tat könnte man es erst recht nicht verantworten, wenn man ihn Offizier werden ließe. Man könnte es nicht verantworten gegenüber den Mannschaften, auf die er „losgelassen" würde, und nicht gegenüber der Bevölkerung, deren Rechtsbewußtsein durch das überaus milde Urteil schon hinreichend verletzt worden ist. Freude an dem Urteil hat allein wieder die Sozialdemokratie. Man gibt sich so viele Mühe, die Sozialdemokratie aus der Armee fernzuhalten, und dabei wird gerade von der Armee, wenn natürlich auch fehr wider ihre Absicht, für die Sozialdemokratie gearbeitet, wie von kaum einer andern * öffentlichen Institution.
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Der Hexenpater.
Erzählung aus der Zeit des dreißigjährigen Krieges.
Bon Antonie Haupt.
20 ------ (Nachdruck verboten.)
Trotz der erfahrenen Huld ging der Pater mit sorgenschwerem Herzen. Warum hatte der Kurfürst ihm nicht heute schon die Zusage der Begnadigung gegeben? Morgen in der Frühe schon formte der mächtige französische Stad'kommandanl denselben zu des Mägdleins Ungunsten beeinflußt haben. Das mußte dem Franzosen um so leichter werden, als der Kurfürst ja seine persönliche Sicherheit unter dessen W iffen- schutz gestellt hatte.
Gesenkten Hauptes schritt Vater Spee dem Dreifaltigkeits-Kollegium zu, nicht tote ein Sieger, sondern wie ein Geschlagener.
11.
Auf der Folter.
Die Folter harret ihrer, peinlich fragt
Das Halsgericht mit Feuer und mit Schrauben, Und die Unglückliche bekennt uno sagt, Was ihre blinden Peiniger begehren;
Sie wollen ihr ja Ehr' und Leben rauben. Die Seele mit Verbrechen ihr beschweren;
Was liegt ihr an der Ehre, was am Leben Bei diesen Martern, diesen Höllenqualen? Gern will das beste Erdengut sie geben. End und Erlösung mit dem Tod bezahlen.
Franz Seraphin.
W« den sor st als sanft bekannten Herrn Kunz von Umbscheide ' zornig sehen wollte, der durste nur em Morgen nach Jutta'S Gefangennahme in das düstere, weitläufige Haus der Umbscheiden von Ehren- kron in der Jakobgaffe eintreten, so wurde >hm solcher Anblick zu teil. Im vollen kriegerischen Schmuck raste förmlich der blonde, rotbackige Herr Kunz durch alle Räume des ihm schier zu enge dünkenden Hauses.
Jeder Jn'asse des s. lvßartigen Gebäudes ging dem jungen Herrn ahrmnqsschwer aus dem Wege, was zur Folge hatte, daß desien ernster Zorn sich um so vernichtender für de wirkliche Urheberin seiner gerechten Entrüstung auispeicherte.
Alle, Vater, Mutter und er selber, waren als Zeugen gegen Jutta von Zandt, als Zeugen für deren Zauberkünste in'S Rathaus berufen, und Käthe R-u- landt, die das veranlaßt hatte, wollte noch dazu sich ihnen als Klägerin und Zeugin auf dem Gange nach dem Rathause anschließen. Da kam sie, die Beran- lafierin all' des Verdrusses, all der Sorgen.
„So frisch und maienhaft sieht sie aus, tote ein stacheliges Moosröslein", dachte grimmig Herr Kunz, dem der Anblick früher jedenfalls ein wohlgefälliges Schmunzeln entlockt hätte. Jetzt fuhr er mit verhaltenem Zorn auf sie los:
.Liebe Käthe, wenn Du klug gewesen, so hättest Du Jutta, die mir wie allen anderen Männern beim ersten Schauen schon tiefen Eindruck machte, nicht als Hexe verschrien, so daß der sianzökifcke Pomadenbeld sie anzeigen durste, sondern Du hättest den Verlauf der Dinge abgewartet. Wenn Du selber so wunderschön und liebenswürdig wärest, wie Jutta, so würdest Du wahrscheinlich auch sämtlichen Männern die Köpfe verdreht haben und Dich dann wundern, wenn Jemand Dich als Hexe verklagte."
Die schwarzäugige Käthe zuckte mutig die Achseln und tippte mit dem Zeigefinger gegen die von Löckchen umrahmte Stirn
„Ich rechne Dir die rmzar te Rede rächt rn, Kunz, denn Du list noch immer verhext."
Das schürte den Brand.
„Ich verhext?" Nein, liebe Käthe, nur verliebt; und Du bekehrst mich nimmer. Wenn Jutta v Zandt heute gefoltert, auf die Schnur gezogen und dann in ihrer Pein gefragt wird, wer ihre Mitschuldigen seien, so wundere D ch nicht, wenn sie halb wahnsinnig vor Schmerz Deinen Namen an gibt und s 'gt, Du seiest zugleich mit ihr auf einem schwarzen Bock aus-
geritten und habest zugleich mit ihr auf dem Franzens- Wppchen ober auf der Hetzerather Haide getanzt und Hexen-Sabbath feiern helfen. Und wenn sie Dich nennt," seine Stimme hob sich, „so freue ich mich darüber; denn Du hast das um Dein Anträgen verdient. So, nun weiht Du, was ich von der ganzen abscheulichen Geschickte halte, was ich von Dir selber denke und was Du von mir zu erwarten hast, ob der Prozeß nun zu Gunsten oder zu Ungunsten der von Dir Angeklagten endet. Damit drehte Herr Kunz sehr entschieden dem niedlichen schwarzlockigen Mägdlein den Rücken
Den gleich darauf eintretenden Eltern küßte er hochachtungsvoll die Hand. In wohlbegreiflichem, nachdenklichem Schweigen begaben sich dann Alle nach dem Rat Hause. Sie waren' die letzten von den vielen geladenen Zeugen, welche die Diener in den Gerichtssaal einli ßen, und welche alsdann auch auf der letzten für die Zeugen bestimmten Bank Platz nahmen.
Man brauchte gerade Line zarte, der Zauberei Angeklagte und somit dem Tode geweihte Jungftau zu sein, um beim Betreten dieses Raumes von Erschütterung ergriffen zu werden. Schwarz verhangen von der Deck- bis zum Fußboden waren die ht hen Wände; desgleichen war brr Tisch, tintr welchem im Halbkreise dreizehn Männer in schwarzen Talcren saßen, mit schwarzem Tuche bedeckt. Ein Kruzifix und brennende Kerzen erhöhten den feierlichen Eindruck.
Der kurfürstliche Statthalter und Vorsitzende des Hochgerichts, der greife Claudius von Musi 1, trug die schw-re goldene Amtskette. Er saß auf höherem Thronsessel in der Mitte. In lebhastern Gegensatz zu dem schwarz in b r Umgebung wirkte die glänzend: Uniform des französischen Kommandanten, btr hier ot# Ankläger, als Zeuge unb Mltrichter erschienen war und, sich bem Kreise ber Hochgerichtsschöffen anschließend, rechts auf einem Pmpursissel saß.
Einen grausigen Eindruck aber mußte auf za te Herzen d s scharlachrote Kleid deS Scharfrichters
machen, welcher im Hintergründe vor einem ebenfalls mit schwarz verhangenen unheimlichen hohen etwas unbeweglich stand.
Der Vorsitzende, Herr Claudius von Mnfiel, gab einen Wink und die Schergen geleiteten ober vielmehr schleppten die mit Ketten gefesselte Angeklagte m den Sack. Ihr goldener, ebelsteinflimmernder Gürtel und die kostbaren Perlenreihen am Halse bildeten einen eigentümlichen Gegensatz zu den eisernen Fesseln. Dre prachtvolle Gestalt Jutta's umhüllte noch ein weißes, schillerndes Atlaskleid; bleicher aber als das Kleid war das wunderschöne, von wirren blonden Zocken umrahmte Antlitz der „Hexe". Ihr bunfelumfäumte» Auge glitt befremdet und verstört üb-r die Versarmn- lung bin, bann senkte es sich traurig zur Erbe. Dre Henkersknechte zerrten bas Ebelfräulein nteber auf dre Anklagebank.
Dem g-eisen Vorsitzenden, einem langiahrrgen Freunde von Juttas Vater unb dessen Nachfolger als Statthalter, wurde beim Erblicken des armen Mägdleins fein Amt sehr erschwert. Ec hatte große Mühe, feine Bewegung zu verbergen, als er b*.e Aufforderung sprach:
Wohledler Herr Stadtkommandant Marquis Charles Lameth de Buffy, wiederholt Eure Anklage." Rasch trat der Franzose vor, ein Bild beleidigten Stolzes und Vergeltung fordernden Gr-mmeS.. Er rief leidenschaftlich in fast t. bellosem Deutsch:
„Wohlan, so klage ich die Jungfrau Jutta von Zandt des Lasters der Zauberei an. Erstlich beschuldige ich sie, mich selber unb manche der besten Ebelleute dieser Stadt durch teuflische Künste umgarnt und in ihr L ebesnetz gezogen zu haben Ferner erwähne ich, daß die BeNHte schon lange in der Nachbarschaft f:r eine Hexe i: d kfferftlicke Zauberin gehalten wurde Unb toetterdin daß man sogt, sie habe böses W tter gemacht, labe Säcke mit Goldstücken aus die ^treoe geworfen, die sich später als wertlose Steine erw:c;cn, und habe Kinder mit ihrem bösen Blick zum S.erben gebracht. Endlich bitte ich untertänig, die zu dem