Maer
verantwortlicher
erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Zeiertage. viertel- jährl. Bezugspreis ohne vringerlohn und Bestellgeld in Fulda und auswärts l OIL 50 psg.
§christleiter:Zos.vaum
J. pärzeller in Sttlfco. Wochenbeilage: „Illustrierte bonntagzzertung
Zeitung
monatsbenagt: „Fuldaer Geschichtsblätter".
Anzeigen: Vie einspaltige Petitzeile oder deren Raum 15 Psg, Reklamen die petitzeil« 25 pfg; bei Wiederholungen wird entspr. Rabatt gewährt.
Druck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda (Harmonie) Fernsprecher Nr. 9.
fUlda, Mittwoch, den 8. Juli 1903.
30. Jahrgang.
M 152.
vestellungen
ans die ,Fuld aer Z eitung" werden noch fortwährend angenommen. Die schwere Erkrankung des hl. Vaters und die bevorstehenden wichtigen Vorgänge in Rom sollten jeden Katholiken veranlassen, ein gutes, täglich erscheinendes katholisches Blatt — auch in der arbeitreichen Sommerzeit — zu halten. Bei dieser Gelegenheit sei auch mitgeteilt, daß die ,Fuldaer Zeitung" auf vielseitigen Wunsch fortan wieder — wie früher, — die vollständigen Ziehungslisten der königl. preußischen Klassenlotterie zum Abdruck bringen wird.
Im Feuilleton der ,Fuldaer Ztg." erscheint von gestern ab eine hochinteressante und gediegene Erzählung „Fügungen", die gewiß den Beifall unserer Leserinnen finden wird. Neu hinzukommende Abonnenten werden die bereits erschienenen Nummern — so weit der Vorrat reicht — auf Wunsch nachgeliefert.
(Ein Bülow gegen den Zweikamps.
Das .Deutsche Adelsblatt" veröffentlicht gegenwärtig umfangreiche Vorschreibungen für den Adel, bezw. für die Familie v. Bülow aus deren Familienbuch vom Jahre 1780, gewidmet dem Herzog Carl Eugen, regierenden Herzog zu Württemberg und Teck usw., verfaßt von Jakob Friedrich Joachim v. Bülow, Herzog!. Mecklew burg-Strelitz'scher geheimer Kammerrat. Darin finden sich Vorschriften, wie der Edelmann sich zu benehmen hat am Host, als Minister, Kriegsmann usw. Dann folgen Vorschriften über das
Benehmen bei Zweikämpfen, die auch heute noch gelesen zu werden verdienen. Hier (Nr. 24 vom 14. Juni) heißt es:
Besonders ein Edelmann kann dabei ost in verdrießliche Situationen geraten. Die Zweikämpfe waren vormals zu den Zeiten erlaubt, da noch das Faustrecht galt und keine Gerichtshöfe bestellt waren, vor welchen der Adel seine Sache zur richterlichen Entscheidung bringen konnte. Man glaubte, daß Gott durch dieses Mittel demjenigen den Sieg zu schenken pflege, der das Recht auf seiner Seite hätte; man meinte auch, es sei doch gleichwohl besser und sei einem tapferen Rittersmann anständiger, sein Recht mit dem Schwert zu verfechten als mit vielen' weibischen Zänkereien und lateinischen Advokatenstreichen vor dem Gerichte sich herumzuziehen und sich um sein Geld bringen zu lassen. Allein dieses war so viel, als ein großes liebel vermeiden, um ein noch größeres zu begehen Wie sollte man die Gerechtigkeit einer Sache auf die Stärke des Armes oder die Zufälligkeit eines zweifelhaften Sieges ankommen lassen? Es ist eine traurige Wirkung verkehrter Begriffe, daß wir die Rettung unserer Ehre in einer der schändlichsten Taten suchen. Eine schändliche Tat ist diejenige, welche wider die Religion, wider die Vernunft und wider die Gesetze begangen wird.
Der Zweikampf läuft wider die Religion, denn sie befiehlt uns, unserem Nächsten die Beleidigung so zu vergeben, wie wir selbst wollen, daß uns Gott unsere Missetaten und Sünden vergeben solle. Christus, unser Heiland und Gesetzgeber, predigt nichts als die Liebe und verbeut die Selbstrache als das größte Verbrechen.
Der Zweikampf läuft wider die Vernunft, denn es ist unsinnig, einem Menschen zu Gefallen, der unser Feind ist, auch sein Leben preiszugeben. In einem Zweikampfe kann sowohl der Beleidiger den Beleidigten als dieser jenen des Lebens berauben. Ist dieses eine Gerechtigkeit? Ist dieses eine Ehrenrettung? Fürwahr, unvernünftiger kann man nicht denken! Haftet die Ehre nicht auf unseren Taten? Kann man uns diese nehmen, wenn wir unschuldig und
tugendhaft sind? Ist es nicht ein närrischer Hochmut, daß man nicht leiden will, daß andere Uebels von uns denken oder reden? Müssen nicht die größten Könige und Helden sowohl, als die weisesten und tugendhaftesten Leute sich lästern und verspotten lassen?
Der Zweikampf läuft wider die Gesetze. Bei allen gesitteten Völkern ist derselbe als eine ungerechte Handlung verboten. Alle bürgerlichen Gesetze betrachten Den, der einen Anderen im Zweikampfe erlegt, als einen Mörder oder Totschläger, und gewiß, die Wahrheit wird weder mit dem Degen noch Pistolen entschieden. Gesetzt, ich schlüge mich mit Zehn herum, werden deswegen die Leute nicht von mir glauben, was sie wollen?
Ja, sagt man, wenn man einen Schimpf auf sich sitzen lasset, so wiro man für einen Feigling gehalten, und andere Offiziere dienen nicht mehr mit einem! Dieses ist allerdings ein empfindlicher Umstand. Soll man sich durch den Schein einer vermeinten Zaghaftigkeit um feinen Dienst und um fein zeitliches Glück gebracht sehen? Allein, ist es denn erlaubt, deswegen ein Verbrechen zu begehen, um feinen Dienst zu erhalten und fein Glück in der Welt zu machen? Ist dieses, so würden die Verbrechen in gewissen Fällen notwendig. Diese Sittenlehre würde auf einmal alle Gerechtigkeit und alle Tugend aus der menschlichen Gesellschaft vertilgen. Was würden die Menschen unter diesem Deckmantel sich nicht erlauben! Ich halte den für einen zaghaften und unwürdigen Edelmann, der nicht das Herz hat, der wahren Ehre zu folgen. Es ist un streitig der nur ein ehrliebender Mann, der die Pflichten der Ehre beobachtet; diese Pflichten bestehen in der Beobachtung solcher Gesetze, die uns die Religion, die Vernunfl und die Gerechtigkeit vorschreibt; wer also dawiderhandelt, ist kein ehrliebender Mann, folglich verliert ein Edelmann, der sich wider die Gesetze in einen Kampf einläßt, die Ehre, die er zu verteidigen sucht.
vermischter.
* Das „Paradies der Falschmünzer"" ist nach einem Bericht des englischen Konsuls in Chemuipo Korea. In einem einzigen Jabre hat die Zollverwaltung 3,573,138 falsche Geldstücke konfisziert. Einmal hat sie 739,000 und ein zweites mal hak sie 530,090 Geldstücke zugleich beschlagnahmt. Die Schuld liegt an der koreanischen Regierung, die Privatleuten ohne jede Beschränkung das Recht erteilt, Münzen zu schlagen.
Marktberichte.
* Frankfurt a. M„ 6. Juli 1903. Notierung der Viehmarkt-Preise. Zum Verkauf standen: 534 Ochsen, 51 Bullen, 959 Kühe und Färsen, (Stiere und Rinder), 229 Kälber, 109 Schafe und tzämmel und 1160 Schweine. Bezahlt wurde für 100 Pfd/ Schlachtgewicht: Ochsen: a. vollfleischige, ausgemästele höchsten Schlachtwerts bis zu 6 Jahren 67-69 Mk., b. junge fleischige nicht ausgemästete und ältere ausgemästete 63- 65 Mk., c. mäßig genährte junge, gittgenährte ältere 57—61 Mk., 3. gering genährte jeden Alters 0-00 Mk. Bullen, a. vollfleischige höchstens Schlachtwertes 61—63 Mk., h. mäßig genährte jüngere und gut genährte ältere 58 -60 Mk., c. gering genährte -. Mk., Kühe und Färsen: Stiere und Rinder): a. vollfleischige, ausgemästete Färsen (Stiere und Rinder) höchsten Schlachtwertes 62 64 Mk., h. vollfleischige, ausgemästete Kühe höchsten Schlachtwertes bis zu 7 Jahren 59—61 Mk., r. ältere ausgemästele Kühe und wenig gut entwickelte jüngere Kühe und Färsen (Stiere und Rinder) 50^ bis 52 Mk., d. mäßig genährte Kühe und Färsen (Stiere und Rinder) 47 49 Mk., e. gering genährte Kühe und Färsen ' Stiere und Rinder) 00.00 Mk. Bezahlt wurde für 1 Pfd. Schlachtgewicht: Kälber: a. feinste Mast- (Vollm. Mast- und beste Saugkälber 80—81 Psg., b. mittlere Mast- und gute Saugkälber 70—73 Pfg., c geringe Saugkälber 55—60 Psg., d. ältere gering genährte Kälber Fresser) Pfg. Schafe: a. Mastlämmer und jüngere Masthämmel 70—72 Pfg., . älter« Masthämmel 66—68 Pfg , mäßig genährte Hämme! und Schafe Mrrzschafe 00.00 Pfg. Schweinevoll, fleischige der feineren Rassen und deren Kreuzungen im Alter bis zu :1 < Jahren 56—57 Pfg., b. fleischige 55 bis 00 Pfg., c. gering entwickelte, sowie Sauen und Eber 48— 0 Pfg., d. ausländische Schweine unter Angabe der Herkunft, —.— Pfg. Bezahlt wurde für i Pfd Lebendgewicht: Kälber a. 4 8—49 Pfg., •. 42—41 Pfg Schweine a. 43 /, Pfg., h. fleischige 42 - Pfg Geschäft in Hornvieh gedrückt, Uebersiand bedeutend, in Schweinen und Schafen gut, Markt geräumt, in Kälber gedrückt. - Aus Oesterreich standen 176 Ochsen, 2 Bullen und 21 Kühe zum Verkauf
[2771
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Norwegen Anleihe Oesterr.Goldrente. „ Kronenrente kono.Elisabethbahn Oesterr.Lokalbahn. '» „ Silberrente
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Stoots - Papiere.
A. Deutsche.
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4‘/» h Papierrente 4‘/« Portugief. St.-Anl.
5 Rumä.am.Rte.v.81 8
Vrsbk. Nürnberg unk.b.1905
Hyp.-u.Wchsb.
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3 , Eisenb.-Anl.
81/« Kass.Landeskr.-Obl.
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4 Gr.Hess.St.-Al.v.99
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3 Sächsische Rente .
4 Württemberg, v. 91
31/» „ Gold anl. 0.94 3l/a Schweden».80abg. 4 Serben (amort.) .
4 Spanische Rente . 5 Türken Zoll-Obl. .
4 Ungar. Goldrente .
4 „ Kronenrente
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5 Argentinier abgest. 4l/i „ äuß. v. 88 6 ChinesischeSt.-Anl.
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4 „Bdk.-A.Würz.l909 3'1,„ „ 1907
4 Berl. Hypothekenbk.
(vorm. Pommern) 3'/- „ 80°/o abgest.
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3'/- Fkf. Ser.XII u.XIll
4 Russische Kons., 4 Rufs. Kons. L.6.,
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Umrechnung: 1 Pfd. Sterling =^£.20.40. 1 Frk., Lira, Peseta - 80 Pfg. 1 Oesterr. Gulden (Gold) = 2 Mk. 1 Oesterr. Gulden ,Whrg.) = Mk. 1.70. 1 Oesterr -Uno Krone ______________1 alter Gold-Rubel = Mk. 3.20. 1 Rubel, 1 alter Kredit-Rubel -- Mk. 2.16. 1 Peso = Mk 4. 1 Dollar = Mk. 4.20. 7 Gulden süddeutsch Währung-^ Mk
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Deutsche Bereinsdank . Deutfch.Hypvthb.Mein.
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Pfälzische Hyp.-Bk.
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4 Galiz. Carl Ladw.
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Diskont.- Komman.- An.
Dresdener Bank . . .
186,80
147,60
14850
Unverzinsliche Lose.
101,80
101,80
Preuß.Centr.-Bod.- fireb -K 1909
99,20
Bhn. v. 90 i. S.
100,60
100,60
Frankf.Hypothekenbank
2OO30
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Ansbach-Gunzenh. 7 fl.
61,90
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Oesterr. Kreditanstalt. Preuß. Hyp.-Aktb. . .
Industrielle Aktien.
Badisch.Anilin-u.Sodaf. Höchster Farbwerke Elektr.Schuckerl.Nürnb.
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5 „ Lit. A. i. S. .
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4 Oesterr. St.-B. v. 83
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102
97,90
101,80
3 Oefter.St -B.v.1895
3 Prag-Duxerb. . .
8550
85,40
8550
85,80
Bochumer Gußstahl .
Buderus Eisenwerke .
172,80
11050
172,80
11050
Reichsbank-Diskonto:
Lombard-Zinssuß:
4°/.
5°/r
4°/o
5°/o