30. Jahrgang
fUlM Samstag, den 20, Juni 1903
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Kauf nach Muster.
Von Rechtsanwalt und Notor W. Hohl.
-------- (Nachdruck »erboten.)
Der Kauf „nach Muster", oder was dasselbe bedeutet „nach Probe" hat sich im Rechte als ein Vertrag besonderer Art ausgebildet. Deshalb hat das B. G.-B. über denselben in § 494 auch eine besondere Bestimmung ausgenommen, welche lautet:
„Bei einem Kaufe nach Probe oder nach Muster sind die Eigenschaften der Probe oder des Musters als zugesichert anzusehen."
In Ansehung der Verpflichtung des Käufers, die ihm eingehändigte Probe aufzubewahren oder
Monatsbeilage: „guldaer Geschichtsblötter"
Römischer Wochenbries.
[**] Rom, 16. Juni 1903.
Alle von gewisser Seite wieder einmal in Umlauf gesetzte Gerüchte von einem schlechten Befinden des hl. Vaters waren vollständig unbegründet und böswillig erfunden. Seine Heiligkeit hat seine gewohnte Tätigkeit auch nicht ein einzigesmal unterbrochen und erteilte jeden
Anzeigen: Die ein« spaltige petttzeile ober bereit Raum 15 pfg. Reklamen bie petiheile 25 Pfg.; bei Wieber= Holungen wirb entspr. Rabatt gewährt.
Druck unb Verlag ber Znlbaer Rctienbruderei in Zulba (Harmonie) Fernsprecher Nr. 9.
Unpolitische SeitlLnse
(Nachdruck verboten.)
Berlin, 18. Juni 1903.
Wir haben das unsrige getan! Dieses Zeugnis dürfen wir uns mit Fug und Recht ausstellen angesichts der Wahlergebnisse. Es ist ja bedauerlich, wenn die Partei der Unzufriedenheit und des Umsturzes so große Fortschrilte-ge- rnacht hat. Aber sie hat die Fortschritte nicht bei uns erzielt. Die deutschen Katholiken haben ihre alte Widerstandskraft auch diesmal bewährt. Wenn die Roten bei den Protestanten ebenso wenig Anhang fänden, wie bei den Katholiken, so könnte das liebe Vaterland ruhig fein. Nur Ein Turm steht fest in der roten Hochflut: der Zentrunisturm.
Allen treuen Arbeitern beim gesegneten Wahlwerk gebührt Lob und Dank. Nicht zuletzt unseren Frauen; denn ich habe guten Grund zu der Annahme, daß die christkatholischen Frauen wesentlich mitgewirkt haben bei der Verteidigung von Altar, Thron und häuslichem Herd. _ Sie haben mit ihrem gesunden Menschenverstand manchem Mann, der von Phrasen umnebelt werden sollte, den Kopf klar und frei gehalten; sie haben manchem das abgeplatlene Gewissen geschärft, sie haben mancher Schlafmütze einen ermunternden Rippenstoß gegeben. Wir wollen die braven Frauen zu Ehrenwählerinnen ernennen. „Sie haben nur ein „indirekres" Wahlrecht, d.h. sie können nur durch ihre Männer, Brüder oder ihre erwachsenen Söhne wählen; und doch ist ihr mittelbares Wahlrecht eine wirksame Waffe in der zarten, aber zielbewußten Hand.
Wir haben unsere Pflicht und Schuldigkeit getan! Wenn das recht kräftig ausgedrückt werden soll, so spricht man von der „verdammten" oder „verfluchten" Pflicht und Schuldigkeit. Im Grunde genommen ein Unsinn, denn die Pflicht ist nie verdammt oder verflucht. Aber der militärische Kraftausdruck soll nur sagen, daß man seine Pflicht und Schuldigkeit auch dann tun will, wenn es einem so schwer und hart ankommt, daß man fluchen möchte. Nun weiß ich nicht, ob die Wahlarbeit hier oder da so sauer geworden ist, daß der Betreffende sich als verdammt oder verflucht vorkommen wollte. Aber viel Schweiß und Sorgen und manchen Seufzer hat es doch gekostet, namentlich bei den Rednern, die ihr Gewerbe im Umherziehen ausüben mußten und oft nicht mal die Sonntagsruhe sich retten konnten. Ein Teil der Arbeitsbienen steht auch jetzt noch in der mühseligen „Pflicht und Schuldigkeit", nämlich dort, wo es noch Stichwahlen gibt. Doch auch dieser Rest der Arbeit ist nach 8 Tagen zu Ende, und dann können alle sich aufatmend sagen: Wir haben unsere Pflicht und Schuldigkeit getan!
„Nach getaner Arbeit ist gut ruhen," sagt das Sprüchwort. Das soll zunächst die Mahnung enthalten, man solle nicht vor der Arbeit sich schon die Ruhe gleichsam vorausbezahlen laffen, sondern gleich die Sache in die Hand nehmen, um nach der gelösten Aufgabe die freie Zeit zu genießen. Der andere Sinn des Sprüchwortes aber geht dahin: „Erst die getane Arbeit, das Bewußtsein der Pflichterfüllung gibt uns jenes innere Behagen, das die Ruhe vollkommen und süß macht." So lange noch ein Stück der Aufgabe uncjelöft ist, haben wir noch Sorgen, und wenn wir von unserer Pflicht etwas verabsäumt haben, so haben wir Gewissensbisse, und diese beiden inneren Quälgeister stören die Ruhe. Schlimmer noch als die Sorge wegen der Zukunft ist die Reue über die verpfuschte Vergangenheit oder die vernachlässigte Gegenwart. Die Sorge drückt, aber die Reue beißt. Das Unglück, das von außen über uns hereinbricht, ist viel leichter zu ertragen, als das Unglück, das wir durch eigene Schuld uns zugezogen haben. Die Selbstvorwürfe sind das schlimmste. Aber wenn sich jemand ehrlich sagen kann, er habe das ©einige getan und sei nicht schuld an den Fehlschlägen, dann hat er lindernden Trost im Leide, Gewiffensruhe im Unglückssturm und erhebt immer wieder den Kopf in dem Bewußtsein: „Was ich tun sollte und konnte, ist geschehen, das übrige steht in Gottes Hand!"
O, die ver . . . . Pflicht und Schuldigkeit; wie wunderbar süß und segensreich wird sie, wenn sie getan ist! Dar gilt nicht nur von derWahl oder den sonstigen Aufgaben des öffentlichen Lebens, sondern auch von der häuslichen und gewerblichen Tätigkeit. Immer frisch und flott an's Werk, immer fleißig durchgeführt, was
«»scheint täglich, mit Ausnahme bet §onn- unb geiertage. viertel- jährl. Bezugspreis ohne vringerlohn und Bestellgeld in Zulba unb auswärts 1M. 5« pfg.
Verantwortlicher
Tag zahlreiche Audienzen; er empfing Kardinäle und Prälaten der Kurie und befand sich fehr wohl dabei. Es werden bereits die Vorbereitungen getroffen, um das kleine Sommerhäuschen für ihn in Stand zu fetzen, welches beim alten „Turm Leo's IV." im vatikanischen Garten vor etwa 10 Jahren errichtet wurde.
Der Königsmord in Serbien hat hier die Erinnerung an den ermordeten König wach- gerufen, welcher im Jahre 1896 mehrere Tage in Rom war. Er traf mit großem Gefolge, unter dem sich auch der ebenfalls ermordete Adjutant Petrowitsch befand, am 25. November des genanntes Jahres in Rom ein und nahm als Gast des italienischen Königs im Quirinal Wohnung. Bereits am folgenden Tage stattete er dem hl. Vater seinen Besuch ab. Im Vatikan wurden dem jungen Monarchen königliche Ehren erwiesen; die Unterredung mit Leo XIII. dauerte verhältnismäßig lange, volle 40 Minuten. Dann stattete der König auch dem Kardinal Rawpolla einen halbstündigen Besuch ab. Auch besichtigte er während seines hiesigen Aufenthaltes nicht nur die vatikanifchen Museen, sondern auch die Gänen und die Sommerwohnung Leo's XIII. Die von der Nationalversammlung vorgenommene Wahl des Fürsten Peter Karageorgiwttsch erregt hier ganz besonderes Interesse, weil der neue König der Schwager des Königs Viktor Emanuel III. ist. Ersterer war mit der ältesten 1890 verstorbenen Tochter des Fürsten von Montenegro verheiratet, also mit der Schwester der Königin Helene von Italien.
An Stelle des verstorbenen Kardinalvizekanzlers Parocchi übernahm der Generalvikar Leo's XIII., Kardinal Respighi, das Protektorat über den römischen Orden der Advokaten von St. Peter.
Die feierliche Grundsteinlegung für das internationale Arb eiterdejnk mal zu Ehren Leo's XIIL findet am 28. d. Mts. im Garten der Lateransbasilika statt. Die Zeremonie vollzieht sich in Gegenwart der Kardinäle Satolli und Ferrata sowie ber Abordnungen katholischer Arbeitervereine und vieler Eingeladenen. Man hofft die Einweihung des fertigen Denkmals bereits im November ober Dezember d. Js. vornehmen - zu können. In der letzten Sitzung des Komitees wurde beschlossen, zu dieser Feierlichkeit die Vertreter von Arbeitervereinen der ganzen Welt nach Rom einzuladen.
Dem Bürgermeister Rom's, Fürsten von Sonnino, wurde von seinen persönlichen Verehrern, größtenteils städtische Lieferanten und von der Stadtverwaltung abhängige Persönlichkeiten, auf dem Stadium des Palatins ein großes Bankett von 500 Gedecken gegeben als Ausdruck des Dankes der — römischen Bürgerschaft (!) für die Art und Weise, mit welcher der Bürgermeister den guten Namen Rom's während der letzten Fürstenbesuche hochgehalten habe. Es regnete in Strömen, sodaß viele der Festteilnehmer sich zeitweise unter die nebenstehendenRuinen der alten Kaiserpaläste flüchten mußten. Der Rest tafelte unterRegenfchirmen ruhig weiter. Schließlich triefte Alles, was selbstverständlich den Enthusiasmus ziemlich abkühlte. Auch die patriotischen Tischreden litten selbstverständlich unter dieser starken Ungunst des Wetters. Zu gleicher Zeit aber veranstalteten die politischen Gegner der gegenwärtigen Stadtverwaltung ein Pr ölest - bau kett gegen den Bürgermeister, an welchem sich mehrere Parlamentsdeputierte beteiligten.
Für die polittsche Krisis, die gegenwärtig infolge des Rücktritts des Ministeriums besteht, hat man hier nur wenig Interesse, wozu allerdings die beständigen Sensationsnachrichten aus Serbien sehr viel beigetragen haben. Die große Masse der italienischen Bevölkerung hält nicht viel von der Staatsweisheit des alternden Zanardelli. Sein Ehescheidungsprojekt ist allgemein unpopulär; seine Justizreform hat bereits zu einem förmlichen Streik der Advokaten geführt und der italienische Süden ist im höchsten Grade unzufrieden, weil ZanardMi kein einziges seiner Versprechen gehalten hat. t
vor Schaden zu hüten, solche im Prozesse vorzulegen, sowie in Ansehung ber Beweislast über die Identität ber Probe oder über die Mustermäßigkeit der Kaufsache im Falle des Verlustes ober der Veränderung ber Probe hat das B. G.-B. keine Bestimmungen treffen zu sollen geglaubt, als überflüssig und durchaus nicht unbedenklich, weil es sich um Fragen handelte, welche feststehen ober für bie Entscheidung keine besondere Schwierigkeiten bieten unb deren Lösung ber Wissenschaft unb Praxis überlassen bleiben müsse. (Motive S. 333).
Da aber ber Art. 340 bes früher geltenden Handelsgesetzbuches sachlich mit dem oben aufgeführten Paragraphen des B. G.-B. überein« stimmte, so Haden sich bereits durch die Rechtsprechung des dotmaligen Reichs-Ober-Handels- Gerichts unb des Reichsgerichts eine Reche von Grundsätzen für den „Kauf nach Muster" ergeben, bie im Folgenden kurz zusammengestellt werden sollen.
Die Probe oder das Muster kann zu verschiedenen Zwecken vorkommen, meistens bienen sie dazu, bie Beschaffenheit festzulcgen, welche bie verkaufte Ware bei der Lieferung haben soll, um als vertragsmäßig unb empfangbar zu gelten. Die Probe, oas Muster kann bet einem Dritten niedergelegt, ober bem Käufer übergeben ober auch vom Verkäufer behalten werden; jedenfalls muß aber ber Besitzer sie mit voller Sorgfalt aufbewahren, ber sie zum Zwecke ber Prüfung ber Probemäßigkeit vorlegen muß.
Ob ein Kauf nach Probe ober nach Muster vorliegt, ist nicht lediglich abhängig davon, daß eine dahin gehende ausdrückliche Verabredung ober eine Ausantwortung ber Probe erfolgt ist, fonbern ist Frage ber freien Willensauslegung. Die gebrauchten Worte allein finb nicht maßgebend, sondern es müssen je nach der Belegenheit des Falles alle für ober gegen einen „Kauf nach Muster" sprechenden Umstände in's Auge gefaßt werden.
Vom Kauf nach Probe ist auch ber Kauf „unter der Bedingung ber Probemäßigkeit" zu unterscheiben.
Während bei dem letzteren die Rechtsbeständigkeit des Geschäfts davon abhängt, daß die Ware der Probe gemäß ausfällt, ist der Kauf nach Probe ein unbedingtes Geschäft, bei welchem der Verkäufer die Probemäßigkeit vertreten muß.
Neben der Probemäßigkeit können auch nory andere Eigenschaften bedungen werden. In solchen Fällen genügt es nicht, daß die Ware der Probe entspricht, sie muß auch die sonst bedungenen Eigenschaften haben, z. B. nach Probe ausdrücklich als Brotmehl verkauftes Mehl, muß nicht nur probemäßig sein, sondern es muß sich auch zum Brotbacken eignen, sonst kann es zurückgewiesen werden. Ein Kauf unter der Bedingung, daß die Ware gleich einer früheren Sendung ausfalle, ist kein Kauf nach Probe, es kann aber verabredet werden, daß die früher gesandte Ware als Muster für einen späteren Kauf dienen solle. Der Käufer muß sich übrigens nach Treu und Glauben im Handel, wenn eine Ware sich nicht vollständig nach Probe Herstellen läßt, mit tunlichster ober Üblicher Probeähnlichkeit zufrieden geben.
Die Beweislast, daß nach Probe verkauft worden ist, trifft denjenigen, der ein Recht daraus Herl eitet. Die Ueberlieftrung einer Probe an den Käufer erweckt die Vermutung für den Kauf nach Probe; diese Vermutung kann durch die Umstände widerlegt werden.
Der Verkäufer muß die Probemäßigkeit beweisen, auch dann, wenn der Käufer, der im Voraus bezahlt ist, das Geld zurückverlangt. Hat dagegen der Käufer die Ware als Erfüllung angenommen, so trifft ihn die Beweislast (§ 363 B. G.-B.). Entsteht Streit über die Identität der im Prozesse vorgelegten, zur Verfügung gestellten Ware und Probe mit der abgelieferten, so trifft den Verkäufer die Beweislast. Ein Kontrahent aber, welcher als Inhaber der zwischen ihm und dem anderen Teile maßgebenden Probe dieselbe vor Erledigung der Frage nach der Probemäßigkeit absichtlich oder fahrlässig abhanden kommen oder unbrauchbar werden läßt, bürdet sich die Beweislast auf.
Die Eigenschaften des Musters sind als zu- gestchert anzusehen, der Verkäufer haftet also dafür, daß die verkaufte Sache zur Zeit des Ueberganges der Gefahr (bei Ueberlieferung u. s. w.) die Eigenschaften des Musters hat. Die'Haftung gilt ohne Rücksicht auf die Erheblichkeit des Mangels und ohne Rücksicht darauf, ob dem Käufer der Mangel in Folge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.
Ist die nach Probe oder Muster verkaufte Sache zur Zeit des Kaufes nicht probe- oder mustermäßig, so kann der Käufer Wandlung des Rechtsgeschäftes oder Kaufpreisminderung verlangen, oder er hat den Anspruch auf Rach
man sich für den betreffenden Tag vorgesetzt hat, immer ohne Zaudern hineingebissen in die sauren wie in die süßen Aepfel, immer treu ausgehalten trotz Verlockungen von außen oder aufsteigender Faulheit oder Feigheit von innen. Das bischen Mühe wird reichlich ausgewogen durch das selige Gefühl, das sich nach vollbrachter Tat einstellt: „Heute habe ich meinen Posten wieder rechtschaffen ausgefüllt, ich habe meine Pflicht und Schuldigkeit getan, und somit habe ich nach der Maßgabe meiner Kräfte etwas geleistet!"
Ja, die' Erde ist ein Jammertal, unb es geht nicht alles gut, wenn man auch seine Pflicht unb Schuldigkeit tut. Da arbeitet ein Familienvater nach besten Kräften für die Hebung des Wohlstandes, unb die Familie kann doch auf keinen grünen Zweig kommen. Das ist unangenehm; aber wie viel bitterer würben die Sorgen, die Verlegenheiten und die zeitweiligen Entbehrungen den Eltern auf die Seele fallen, wenn sie sich sagen müßten, sie seien selbst schuld daran, daß durch Unfleiß oder schlechte Wirtschaft ihren Kindern dies unb bas abgehe. Oder die Kinder emwickeln sich nicht ganz nach den Wünschen der Eltern. Das ist eine sehr herbe Enttäuschung, bie den Elternherzen tiefe Wunden ich lägt. Aber fließt es nicht wie ätzendes Gift in diese Herzens- rour.be, wenn bie Eltern sich sagen müssen: Es ist unsere Schulb, wenn bie Kinder mißraten; denn wir haben bei der Erziehung unb Affenliebe ober Nachlässigkeit ober eigener Verderbtheit nicht unsere Pflicht und Schuldigkeit getan!" Dieses Schuldbewußtsein wird brennen auf der Seele der Eltern in alle Ewigkeit, denn am Gericht im Jenseits wird eine Hauptfrage sein: Wo sind die Kinder geblieben, die ich dir als Vater ober Mutter anvertraut?
Eine häufige Quelle des Unglücks ist der Unfrieden im Hause selbst oder in ber Nachbarschaft und Bekanntschaft. Wenn Zwist und Zank' im Gange ist, so kann man häufig von beiden Seiten die Beteuerung hören: „Ich habe das Meinige zum Frieden getan, ich trage keine Schuld!" Ein Teil muß doch wenigstens Schuld haben; meist haben sogar, worüber alle Unbeteiligten einig sind, beide Teile Schuld. Die Beteuerung der Schuldlosigkeit ist also meistens nicht stichhaltig; wer sich selbst als Friedensengel hinstellt, will oft sich selbst und zugleich die anderen täuschen. Das gelingt aber nicht so leicht. Auch im eigenen Herzen regen sich doch in stiller Stunde die Zweifel, ob man denn wirklich so vorsichtig und so nachsichtig gewesen ist, wie ein ordentlicher Christenmensch gegenüber seinen Angehörigen und den sonstigen Mitbrüdern sein sollte. Wer seiner eigenen Unschuld nicht ganz sicher ist, der mache lieber noch einmal einen Versuch, durch ein freundliches Entgegenkommen, ein geschicktes Einlenken dem Frieden ein Weg zu bahnen. Der Klügste gibt nach. Die friedliche Nachgibizkeit ist nämlich nicht bloß eine Tugend, sondern auch eine Schlauheit. Gelingt der Ausgleichungsversuch, so ist man den Aerger los, und gelingt er nicht, so hat man wenigstens das tröstliche Bewußtsein, seine Pflicht und Schuldigkeit getan zu haben.
„Ich habe das Meinige getan" — das ist eine Labsal in all den Sorgen und Nöten dieses Lebens, lieber unsere Kräfte sollen wir nicht versucht werden. Nehmen wir uns ernstlich zusammen und tun, was wir können, so haben wir gerade genug getan und die Sache ist in der rechten Ordnung. Dann passiert, was nach Gottes Vorsehung paffieren soll, und mag es süß ober sauer fein, wir können es mit innerer Ruhe über uns ergehen lassen, da wir unsere Pflicht erfüllt haben.
Besonders beseeligend wirkt die gemeinsame Pflichterfüllung. Wenn Hunderte, sausende, Millionen sich zusammenfinden in demselben Streben und Schaffen, bann vereinigen sich die kleinen Kräfte der Einzelnen zu einer riesigen Kraftsumme, und jedes treue Rädchen in der großen Maschine fühlt sich gehoben als Mitträger dieser gewaltigen Gesamtkraft. So wollen wir auch uns in edlem Stolz als wirksame Glieder der tüchtigen Gesamtheit des katholischen Volksteils fühlen, und angesichts der neuerdings be- währten Kraft dieses Volksteils uns bemühen, der Ehre der Mitgliedschaft stets würdig zu bleiben durch unser privates und öffentliches Leben.
MaerM Zeitung
5chriftleiter:Zos.va»m ,___- ______ ..
3. wocheMUage: „Illustrierte Sonntaggzeitung"