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* Was der Hindu über den europäischen Tanz denkt. Zu einem sehr abfälligen Urteil über die eu­ropäischen Tanzfitten kommt ein indisches Blatt, Amrita Bazar Patrika, das über den Ball beim Dehli berichtet: „W r find stolz, so wenig Rassenvorurteile zu haben," schreibt das Blatt. „Vielleicht sind die Bälle in jeder Beziehung gut; aber wir haben ein Recht zu sagen, was uns bei dieser Art Vergnügen nicht einwandfrei zu sein scheint. In Europa find die Frauen in eine untergeordnete Stellung versetzt worden. Hier,lieben, dienen und opfern die Frauen. In Europa sind sie wie Puppen, die für das Vergnügen nutzbar gemacht werden. Die Tiolette beschäftigt fast ganz die Seele der Abendländerin, und wir glauben, daß sie sich ihren Gatten in vieler Beziehung sehr angenehm erweisen müssen. Und wenn ein Ball angekündigt ist, so fürchten die Männer oder die Eltern unverheirateter Mädchen ihn, weil er eine zu kostspielige Sache ist. Wie kostspielig sind die Frauen im Westen ihren Beschützern! Und dies hauptsächlich wegen ihrer Sucht nach Kleidern. In Indien tanzen die Leute nur unter dem Einfluß der Begeisterung, die aus der Frömmigkeit abgeleitet wird. Und sie haben auch ihre Berufstänzerinnen, die sie zu ihrer Belustigung engagieren. In Europa tanzt man, um ein Vergnügen zu verlängern. Als Indien unab­hängig war, hatten die Frauen hier die Freiheit, vor brn Männern zu ericheinen, und Mann urd Fran tanzten auch zusammen. Aber Mädchen dursten nicht tanzen, und Frauen nur mit ihren Männern. Mädchen sollten nach unserer Meinung nicht auf Bällen tanzen, ausgenommen mit ihren Brüdern oder zukünftigen Männern. Warum nehmen die Europäer nicht die alten hindostanischen Gebräuche an? Wir halten das für besser, als mit anderer Leute Frauen zu tanzen. 1500 Gäste sollen auf dem Ball in Dehli gewesen sein. Wenn junge Leute und Mädchen Bälle besuchen, um sich Gefährten fürs Leben auszusuchen, so liegt etwas Sinn in solchem Schritt. Aber wenn ein älterer Mann mit weißem Bart mit einer Frau seines Alters tanzt, ist er dann etwas anderes als „ein Staatsmann, der seine Sinne verloren hat"?"

Schriftleiter: A. wetzlrr

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* Kiel, 26. Mai 1903. Vor dem Kriegsgericht bet 1. Marine-Inspektion begann heute morgen 9 Uhr die Verhandlung gegen den Fähnrich Hüssener wegen Tötung des Soldaten Hartmann. Vor­sitzender ist Korvettenkapitän Starke, Verhandlungs- führer Marine-Kriegsgerichtsrot Tamaschke, Bei­sitzer Hauptmann v. Soden und Oberleutnant zur See Leonhardi, juristischer Beisitzer Gerichtsassessor Wachsmuth, Verteidiger Rechtsanwalt Stobbe- Kiel Mit der Wahrnehmung der Rechte der Eltern Hartmanns ist Rechtsanwalt Niemeyer-Essen be­traut. Die Anklage, die auf vorsätzliche Körperver­letzung mit tätlichem Ausgange lautet, vertritt Marine- Kriegsgerichtsrat de Bary. Zahlreiche Zeugen, be­sonders aus Essen, sind geladen. Nachdem der Vor­sitzende die Sitzung für eröffnet erklärt hatte, verliest Marine-Kriegsgerichtsrat Tamaschke die Liste der Zeugen. Der Angeklagte erklärt, gegen die Zusammensetzung des Gerichts keine Einwendungen zu machen. Der Verhandlungsführer macht darauf aufmerksam, daß die Anklage eventuell auf Totschlag lauten könne und sich der Verteidiger Hüsseners darauf einzurichten habe. Auf Befragen erklärt sich der Angeklagte für nichtschuldig und gibt sodann eine Darstellung des Vor­ganges. Hüssener führt aus: Er traf den Hartmann, als dieser im Begriff gewesen sei, das Lokal Müller zu betreten; er habe ihm nach der Aufforderung mit­zukommen weiterhin den Befehl gegeben, ihm zu folgen. Auf Befragen erklärt der Angeklagte, daß er den Sol­daten nur hindern wollte, noch mehr geistige Getränke einzunehmen; er wollte ihn nach Hause schicken. Hart­mann sei ein Stück mitgegangen, wendete sich„ dann aber plötzlicy um und erhob den Arm, sodaß Hüssener angenommen habe, er solle angegriffen werden. Hierauf zog er den Dolch und schlug Hartmann, der dann davon gelaufen sei. Der Angeklagte vermag nicht zu behaupten, ob er ihm befohlen habe, stillzustehen. Er will dann mehreremale zugeschlagen und einmal Widerstand be­merkt haben. Sodann stach er Hartmann in die Achsel­höhle, er habe ihn aber nur schmerzen wollen, um ihm zu zeigen, daß er Ernst mache. Als Hartmann zu­sammengebrochen sei, habe er sich zunächst nach der Stadtwache und hierauf nach der Wache des Bezirks­kommandos begeben, um durch den dort anwesenden Unteroffizier von dem Bezirksoffizier Befehl einholen zu lassen, was ersetzt tun solle. Auf der Wache schrieb er zwei Berichte, von denen er jedoch den ersten einiger nicht passender Ausdrücke wegen vernichtete. Hüssener gibt sodann zu, daß er dem Unteroffizier Schröder auf der Wache Zigaretten angeboten habe und den Aus­druck brauchte: „Es war meine Pflicht!" Hüffener be­antwortet dann mehrere an ihn gerichtete Fragen über die Lokalverhältnisse in Essen in der Nähe des Tat­ortes. Hartmann sei ihm nicht bekannt gewesen. Auf die Frage des Verhandlungsführers Tamaschke erklärt

einere Marken 25.25—25.75 M., einere Marken 23.75—24.25 M., eitlere Marken 22.75—23.25 M., einere Marken 19.75—20.25 M„ Roggenmehl, hiesiges, Nr. 0 22.75—23.25 M., Nr. 1 20.25—21.25 Ml., Nr. 2 15.75—16.25 Mk. Alles per 100 Kilo incl. Sack. — Futterartikel gesucht. Es notieren: Weizenschalen 4.70—4.80 Mk., Weizenkleie 4.70—4.80 M., Roggenkleie 4.95—5.15 M., Futtermehl 5.75—6.75 Mk., Biertreber, getrocknet, 5.50—5.60 Mk. je nach Qualität. Alles per 50 Kilo netto effektiv loco

Hüssener, daß er nicht anders gewußt habe, als daß, wenn er die Waffe ziehe, diese auch als Waffe gebraucht werden müsse. Wenn er gesagt habe, „es muffe auch Blut fließen", so habe er damit gemeint, daß der Ar­restant verletzt, nicht getötet werden könne. Hüssener erklärt, daß er den Stich mit einem Extradolch führte, an dem er die Spitze und beide Schneiden schärfen ließ. Die Vorschrift über das Schärfen der Dolche sei ihm nicht bekannt. Eine Verabredung, schlecht gimßende Sol­daten zu melden, bestand nicht. Kriegsgerichtsrat Ta­maschke verliest den von Hüssener auf der Wache fertiggestellten Bericht, der sich im wesentlichen mit Hüsseners Aussagen deckt, und weist darauf hin, daß von einer Verpflichtung zum Gebrauch der Waffe nicht die Rede sein könne, sondern nur von einer Berechti­gung. Auf Aufforderung Tamaschkes gibt Hüffener eine ausführliche Darstellung des Sachverhalts. Ge­legentlich der Silberhochzeit seiner Elterntrankerdabei viele und schwere Weine und sei wahrscheinlich betrunken gewesen. Nach einem Wortwechsel mit dem Hoteldirek­tor, wo die Hochzeit stattfand, schickte ihn sein Vater nach Hause. Zu Hause tobte er und schoß mit einem Revolver; er bereute aber sein Verhalten sehr, als er ruhig geworden war. Auf die Frage, ob ihm der Ar­tikel 13 Absatz 2 betr. den Gebrauch der Waffe bekannt sei, erklärt Hüssener, er lernte den Artikel bei den üb­lichen Vorlesungen kennen, sei aber nicht näher über denselben instruiert worden. Aus dem im weiteren Ver­laufe der Verhandlungen verlesenen Sektionsproto­koll geht hervor, daß der Tod infolge des von Hüssener mit dem Dolche geführten Stoßes erfolgt ist und daß keine Anzeichen von einem übermäßigen Alkoholgenuffe und Erbrechen vorliegen. Hüssener erklärt auf Be­fragen, er habe nicht geglaubt, daß der Stich Hartmann habe töten können. Er habe den Fliehenden nur so verletzen wollen, daß es ihm unmöglich gewesen sei, weiterzulaufen. Es wird dann die Aussage des Kapi­tänleutnants Hans Küsel verlesen, in dessen Kompagnie Hüssener eingestellt war. Hiernach war Hüssener bei den Kameraden wenig beliebt und als jähzorniger, un­berechenbarer Charakter bekannt. Bezüglich der Be­handlung Untergebener und des Benehmens auf Ur­laub, besonders in den Jndustriebezirken, sei verschiedent­lich instruiert worden. Ob Hüssener diesen Instruk­tionen beigewohnt habe, sei nicht bestimmt festzustellen. Hüssener ist dies nicht erinnerlich. Auch von der In­struktion betreffend die Behandlung Betrunkener will er nur wissen, daß dieselben mit Vorsicht zu behandeln feieu. Der Ankläger beantragte eine Strafe von sechs Jahren Zuchthaus und Ausstoßung aus der Marine.

* Arras, 26. Mai 1903. Bei einem Brande, der gestern bei einem Hochzeitsmahl auf der Zitadelle durch Umfallen einer Petroleumlampe entstand, sind drei Frauen ums Leben ge­kommen. Die Zahl der Verletzten beträgt 27; von diesen sind 8 Personen schwer verletzt. •

* Zum Massenmord des Automobilsports. Die Zahl der bei der Aulomobilfahrt Paris—Madrid Ge­töteten oder tödlich Verletzten wird nunmehr auf 17 beziffert, außerdem sollen 30 Personen mehr oder weniger schwer verletzt sein.

Frankfurt, 25..Mai 1903. Arn heutigen Wochen­markt war das Angebot von hierländischen Weizen geringfügig, dagegen von Norddeutschland erheblich stärker, bei wenig belebter Kauflust und entsprechend beschränkten Umsätzen waren die Preise gegen die Vor­woche unverändert. Landroggen bei schwachem Ange­bot eher etwas gebessert. Ausländische Brodfrüchte nur in effektiver Ware für notwendigen Bedarf gekauft und behauptet. Umsätze dementsprechend wenig be­langreich. Gerste geschäftslos. Hafer bei normalen Bedarfsgeschäft etwas billiger erlassen. Mais in guter Beschaffenheit knapp und unverändert, beschädigtes schwer verkäuflich. Es notieren heute je nach Qualität:

Weizen, hies. u. Wetterauer 16.90—17.00 M. kurhess. 16.90-17.00 Mk., norddeutscher 16.75-17.00 Mk., russischer 17.00-18.00 $9.. Redwinter 17.40—17.70 M., Kansas 17.50-17.80 M., La Plata 17.90 M., Rurnänier 00.00- 00.00 M., Roggen, hiesiger, 15.00-15.20 Mk., russischer 14.70-14.90 M., Gerste, hiesige, 00.00-00.00 Mark, Pfälzer 00.00-00.00 M., fränkische 00.00-00.00 Mark, Riedgerste00.00 - 00.00M„ ungarische—.— M., Bafer, hiesiger, 14.30—15.25 M., Württemberger —.— kark, bayerischer 14.25—15.25 M., russischer 13.50 bis 15.25 M., Mais, Donaumais, 00.00- 00.00 M., Mixed 11.50—12.00 M., La Plata —.— M. Alles per 100 Kilo netto effektiv loco hier. — Mehl unverändert. Es notiert nach Qualität: Weizenmehl, hiesiges, "einere Marken 28.75—29.25 M-,

mästete Färsen (Stiere und Rinder) höchsten Schlacht­wertes 63- 65 Mk., b. vollfleischige, ausgemästete Kühe höchsten Schlachtwertes bis zu 7 Jahren 61—62<Mk., c. ältere ausgemästete Kühe und wenig gut entwickelte jüngere Kühe und Färsen (Stiere und Rinder) 51 bis 53 Mk., d. mäßig genährte Kühe und Färsen (Stiere und Rinder) 48-50 Mk , e. gering genährte Kühe und Färsen (Stiere und Rinder) 00.00 Mk. Bezahlt wurde für 1 Pfd. Schlachtgewicht: Kälber: a. feinste Mast- (Bollm Mast: und beste Saugkälber 84—85 Pfg., b. mittlere Mast- und gute Saugkälber 78—81 Pfg., c. geringe Saugkälber 67—69 Pfg., d. ältere gering ge­nährte Kälber »Fresser) Pfg. Schafe: a. Mast­lämmer und jüngere Masthämmel 68—70 Pfg., b. ältere Masthämmel 64—66 Pfg., c mäßig genährte Hümmel und Schafe Mcrzschafe 00.00 Pfg. Schweine: a. voll­fleischige der feineren Raffen und deren Kreuzungen im Alter bis zu i1/« Jahren 55—56 Pfg., b. fleischige 54 bis 00 Pfg., c. gering entwickelte, sowie Sauen und Eber 46—50 Pfg., d. ausländische Schweine «unter An­gabe der Herkunft» —.— Pfg. Bezahlt wurde für 1 Pfd. Lebendgewicht: Kälber a. 50—52 Pfg., h. 47—50 Pfg., Schweine a. 44 Pfg., b. fleischige 43 Pfg. Geschäft in

Marktberichte.

* Frankfurt a. SOI.,’25. Mai 1903. Notierung der Viehmarkt-Preise. Zum Berkans standen: 670 Ochsen, 56 Bullen, 837 Kühe und Färsen, (Stiere und Rinder), 280 Kälber, 94 Schafe und Hämmel und 1432 Schweine. Bezahlt wurde für 100 Pfd. Schlachtgewicht: Ochsen: a. vollfleischige, ausgemästete höchsten Schlacht­werts bis zu 6 Jahren 69-71 Mk., b. junge fleischige nicht ausgemästete und ältere ausgemästete 65—67 Mk., c. mäßig genährte junge, gutgenährte ältere 62—64 Mk., e. gering genährte jeden Alters 00— 00 Mk. Bullen, a. vollflerschige höchstens Schlachtwertes 62—64 Mk., b. mäßig genährte jüngere und gut genährte älter« 59—61 Mk., c. gering genährte — — Mk., Kühe und Färsen: (Stiere und Rinder): a. vollfleischige, ausge-

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