fulda, Montag, den 25. Mai 1903
30. Jahrgang
M 117.
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(Nachdruck verboten.)
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erstes S'Stt
** § 166 -es Strafgesetzbuches.
Wird ein Protestant von der Anklage, die katholische Kirche, ihre Einrichtungen oder Gebräuche beschimpft zu haben, sreigesprochen, dann heißt es in den Kreisen des evangelischen Bundes: O weiser und gerechter Richter! Wird er verurteilt, so heißt es: Fort mit dem § 166 des Strafgesetzbuches, der die freie Kritik gegenüber der römischen Kirche hindert. Glaubt man, daß ein Katholik eine Einrichtung der evangelischen Kirche beschimpft habe, so wird, der Paragraph flugs gegen ihn angerufen, und wenn er versagt, erhebt sich Helle Entrüstung.
Als der Prediger Thümmel die Beschimpfung der katholischen Kirche, des Attarssakraments, der Heiligenverehrung usw. sportmäßig betrieb, da jubelte man im evangelischen Bunde, wenn er sreigesprochen wurde, und zeterte über unerträgliche Verfolgung, wenn er einmal eine kleine gerichtliche Strafe erhielt. Als der frühere protestantische Prediger Schwartz trotz ungeheuerlicher Beschimpfungen des Altarssakramentes vom Mannheimer Schwurgerichte freigesprochen wurde, da hat die Presse des evangelischen Bundes das ganz in der Ordnung gefunden und kein Wort des Tadels für den groben Schmäher gehabt. (Einem Teile der liberalen Presse sei zu ihrer Ehre bezeugt, daß sie Schwartz abgeschüttelt und ihr Befremden über das Urteil ausgesprochen hat; etwas Rücksicht auf die Wahlen dürfte dabei freilich obgewaltet haben.)
Nun hat ein katholisches Blatt die Unvorsichtigkeit begangen, von „protestantischen Bibeln und anderen Machwerken" zu sprechen, die von Kolporteuren auf dem Lande verbreitet würden. -Ein Staatsanwalt, bei dem Anzeige gemacht worden war, lehnte die Erhebung der Anklage als aussichtslos ab, weil die Bibel nicht als „Einrichtung" der evangelischen Kirche anzusehen sei, jedenfalls aber in der Bezeichnung als „Machwerk" keine Beschimpfung, sondern nur ein Mangel an Achtung zu erkennen sei.' Jetzt auf einmal regnet es von allen Ecken und Enden Artikel über und gegen § 166, der zwar den heiligen Rock von Trier, »sicht aber die Bibel schütze. Wir wollen nicht entscheiden, ob die Aeußerung des katholischen Blattes unter § 166 falle, jedenfalls billigen wir sie nicht. Wir verurteilen aber nicht nur jede Beschimpfung der protestantischen Kirche und ihrer Einrichtungen, sondern alles, was das religiöse Empfinden der Protestanten mit Recht verletzen kann. Was wollen aber diejenigen, die an dem § 166 Anstoß nehmen? Sie verlangen Schirtzpffreiheit für die Protestanten. Wohl belieben fie das Schimpfen meist „Kritik" zu nennen, aber der sachlichen Kritik steht der § 166 nicht im ^mindesten im Wege.
Consuelor Schicksale
Novelle von Marg. Schlichter.
Daß es sich Mos um das Verlangen nach Schimpffreiheit handelt, geht auch aus dem Haupteinwand hervor, der in der Regel gegen die Paragraphen erhoben wird: er verletze die Parität, da die katholische Kirche viel mehr Einrichtungen und Gebräuche habe, die durch ihn geschützt würden, als die protestantische. In Wirklichkeit besteht die „Imparität" lediglich darin, daß auf protestantischer Seile viel mehr Neigung zur Beschimpfung der katholischen Kirche, ihrer Einrichtung und Gebräuche besteht, alsumgekehrt. Bestände diese Schimpflust nicht, so könnte es den Protestanten ja ganz gleich sein, wie viel Einrichtungen und Gebräuche beschimpft werden können. Wo keine Schimpflust ist, kann sie auch nicht anstoßen.
Ein beliebter „Beweis" für die „Imparität" ist, daß Luther und die Reformation von katholischer Seite beschimpft werden dürften, weil sie keine „Einrichtung" der protestantischen Kirche seien. Wir sollten aber meinen, dafür revanchiere man sich von protestantischer Seite reichlich mit Beschimpfung der Päpste und der katholischen Vergangenheit. Wir billigen auch eine Beschimpfung Luthers und der Reformation nicht, aber sie sind gleich den Päpsten und der Vergangenheit der katholischen Kirche historische Erscheinungen. Ist den Protestanten eine schrankenlose historische „Kritik" gestaltet, so kann es doch nicht unparitätisch sein, wenn Katholiken von demselben Rechte historischer Kritik Gebrauch machen.
Wir wollen indes auf diese oft erörterten Dinge nicht näher eingehen, sondern nur noch ein paar Worte dem Heidelberger Kirchenrechtslehrer Dr. v. Kirchheim widmen, der jüngst seine Meinung über die „Religionsprozesse" öffentlich geäußert hat. Der Mann hat die Stirn, zu behaupten, der römisch-katholische Richter sei überhaupt unfähig, den § 166 auszulegen, denn dieser Paragraph sei ein Erzeugnis moderner Kulturentwickelung, beeinflußt von unferm staatskirchenrechtlichen und Toleranzgedanken. Sei nun gar ein solcher Richter Mitglied des katholischen Juristenvereins (Was der Herr Professor sich wohl darunter vorstellen mag? Offenbar ein so jesuitisches Gegenstück zum evangelischen Bunde), so sei er überhaupt als befangen im Sinne der Strafprozeßordnung abzulehnen.
Herr v. Kirchenheim vertritt also mit wahrhaft erstaunlicher „Unbefangenheit" die Ansicht: Ist ein Protestant wegen Beschimpfung der katholischen Kirche angeklagt, so können unbefangen npr protestantische Richter (am besten wohl Mitglieder des evangelischen Bundes) urteilen; ist ein Katholik wegen Beschimpfung der evangelischen Kirche angeklagt, so sind wiederum nur Protestanten (am besten evangelische Bündler) die geeigneten Richter, denn sie stehen auf dem Boden der „modernen Kulturentwickelung" und des „Toleranz-Gedankens". Katholiken müfsen in dem einen wie in dem andern Falle abgelehnt werden, denn sonst könnte es vorkommen, daß ein Protestant verurteilt und ein Katholik freigesprochen würde, während doch „Parität" und „Toleranz" unbedingt das Umgekehrte verlangen. Zu einer land. Für ihre Großeltern hatte Florentine wenig Zeit iiblig, und sie konnten sich von ihr keiner jener zarten Aufmerksamkeiten erfreuen, durch welche junge Mädchen so häufig die Tage alter Leute zu verschönen pflegen.
Ihre Mutter brachte täglich mehrere Stunden bei ihren Schwiegereltern zu, und die Gespräche, die sie mit ihnen führte, überzeugten diese, daß sie mit manchen ihrer früheren, auf Stolz und Ueberhebung gegründeten Lebensansichten gebrochen habe. Aber sie gehörte doch zu jenen Naturen, in deren Nähe dar Herz sich nicht so recht erwärmen-kann, und was das Ehepaar vergebens an Tiefe des Gemüts und Zartheit der Empfindungen bei den nächsten Verwandten vermißte, das sanden sie bei Coysuelo, welche sie vom ersten Augenblick an lieb gewonnen hatten.
Adelheid, das muntere, unschuldige Kind mit seinen tausenderlei drolligen Einfällen, und ihre Erzieherin mit der Anmut ihrer Jugend und der Liebenswürdigkeit ihres Wesens erhellten wie der heitere Sonnenschein des jungen Lenzes die Tage des alten Freiherrn und seiner Gattin. Denn auch er zei te bald ein Wohlwollen für die Gouvernante seiner Enkelin. Er führte sie in die Geheimnisse des Schachspiels ein, und sie widmete ihm manche ihrer freien Stunden, die sie gern in Wald und Flur zugebracht hätte. Sie unv Adelheid begleiteten ihn auch häufig auf seinen Spaziergängen, die sich immer nur auf die nächste Umgebung des Schlaffes beschränkten; denn seine Gicht hinderte ihn, weite Wege zu machen. Aber der alten Baronin war sie bald eine unentbehrliche Gesellschafterin geworden: sie las ihr vor, und es war der alten Dame ein Genuß, ihre Lieblingsschriftsteller durch das angenehme Organ und den verständnisinnigen Vortrag der Erzieherin interpretiert zu hören. Ein anderes mal brachte fie die wirren Fäden oder die gefallenen Maschen des Strickzeug- der Baronin wieder in Ordnung, wozu deren schwache Augen ihren Dienst versagten. Auch erfreute sie die alte Dame häufig durch ihren lieblichen Gesang; dann
Berlin, den 23. Mai 1903.
** Noch immer haben fich die Nerven der evangelischen Bündler nicht von dem Schlag erholt, den ihnen der Besuch des Feldmarschalls Grafen Waldersee bei dem Jesuitengeneral in Rom versetzt hat. Die Korrespondenz des Bundes kommt nochmals in einem längeren Artikel auf den schauerlichen Vorgang zu sprechen und äußert ihr Mißbehagen in zahlreichen besorgten Fragen und Vermutungen. Irgend einen greifbaren Grund, weshalb der Feldmarschall den Besuch nicht hätte machen sollen, findet man da nicht angegeben. Man erkennt überall nur die lächerlichste Jesuitenangst und den sinnlosesten Jesuitenhaß.
** Die zur Reichskasse gelangte Ist ein- nähme, abzüglich der Ausfuhrvergütungen 2c. ruhten deren Augen wohlgefällig auf dem jungen Mädchen und deutlicher denn je trat das Bild ihrer so früh verstorbenen Tochter vor ihre Seele. Häufig begleiteten Cpnsuelo und Adelheid auch deren Großmutter auf ihren Gängen ins Dorf, wo sie bei den Armen und Kranken einzukehren pflegte und mit freundlichen Worten und milden Gaben so manche Träne trocknete und manches Elend linderte. Es erwachte bald der Wunsch in der Baronin, Consuelo immer in ihrer Nähe zu haben, und fie teilte denselben ihrem Gatten mir, der sich sehr erfreut darüber zeigte. Es fragte sich nur, ob ihre Schwieiertochter bereit sei, ihnen das junge Mädchen abzutreten, und ob Consuelo selbst Lust habe, die Stelle einer Erzieherin gegen diejenige einer Gesellschaftevin zu vertauschen.
Die Baronin war noch unentschlossen, ob fie Consuelo ihre Stellung kündigen, oder ob sie sie noch ferner in ihrer Familie behalten solle. Sie war mit deren Leistungen sehr zuftieden, und Adelheid hatte eine große Zuneigung zu ihrer Gouvernante gefaßt, aber Consuelo war ihrer älteren Tochter ein Dorn im Auge; und diese war schon häufig in ihre Mutter gedrungen, der Srjieberin beim nächsten Quartalswechsel zu kündigen. Somit hals der Vorschlag ihrer Schwiegermutter der Baronin aus der Verlegenheit, welche Jnitiative'lfie ergreifen solle, und sie zeigte sich mit deren Projekt ganz einverstanden. Nicht so Florentine, Welche dasselbe mit großer Heiligkeit bekämpfte. Soll denn diese Person mir überall im Wege stehen? Die Alten haben sich ja rein den Narren an ihr gefressen, und behandeln fie, als wäre fie ihr eigenes Kind. Und Rudolf hat nur Augen für fie, wenn er hierher kommt. Hast Du denn nicht bemerkt, wie er fie auf Schritt und Tritt verfolgte und eine Zusammenkunft mit ihr nachsuchte, als er zuletzt hier war?
Das letztere war fastisch auch der Fall gewesen, ass Baron Rudolf eine- Tage- zmn Besuch herübergekommen war. Aber Florentine batte ein Alleirffein zwischen chm und Consuelo zu verhindern gewußt.
„Ganz wie Marias murmelte sie vor sich hin. Indem sie ihr die Hand bot, sagte sie freundlich: „Seien Sie uns herzlich willkommen auf Schloß Schwarzburg."
Da- junge Mädchen beugte sich gerührt über die Hand der Matrone und küßte sie.
Florentine fand dies furchtbar anmaßend, und als ihre Großmutter später äußerte: „Welch ein reizendes und. liebenswürdiges Mädchen ist Adelheids Lehrerin", konnte fie ez nicht unterlassen, einige bissige Bemerkungen ill-er Consuelo zu machen, die ihr aber eine scharfe Rüge von Seiten der alten Dame einbrachteu.
A°rentinens Benehmen erregte überhaupt das Mißfallen ihrer Großeltern; sie hatte die Erinnerung an Dai traurige Ereignis schnell von sich abgeschütielt und philosophierte, daß, wenn ihr Vater in trüberen Jahren einmal gefehlt habe, er jetzt schwer genug
, büßen müsse, und im Grunde fahre sie nicht schlecht dabei, daß Egon ihr den Gefallen getan habe, vom schaupwtz dieses Lebens zu verschwinden. Denn nach dem -schwarzburg'schcn Hausgesetz ging das Erbe jefct anbte Südjter des Slammherrn über, und daS Ergebuis ihrer Betrachtunq war, oaß man sich in Unabänderliches finden muffe, und daß es töricht sei, sich dE Jugend durch nutzloses Trauern zu vergällen. S'e amüsierte sich demnach auf Schwarzburg, so gut sie konnte und verbrachte täglich eimge Stunden bei den Hunden und Pferden; die übrige Zeit wurde mit Reiten, Fahren, Fischen oder Jagm auLgesüllt, und der alte Stallknecht, sowie der Förster, welche fie immer in Atem hielt, und in deren Revier fie stets etwas anzuordnen oder zu nörgeln halte, wünschten dem gnädigen Fräulein eine glückliche Reffe i«S Pfeffer-
solchen Ausgeburt konfessioneller „Unbefangenheit" bleibt uns kaum etwas zu sagen; sie wirkt für sich allein.
Konsequenterweise müßte Herr v. Kirchheim zu der Forderung kommen, Katholiken dürsten überhaupt nicht als Richter angestellt werden, denn es sei zu befürchten, daß sie immer zu Ungunsten der Protestanten und zu Gunsten der Katholiken in Zivil- wie in Strafsachen urteilten, zumal wenn sie Mitglieder des kathol. Juristen- Vereins wären. Tatsächlich ist er auch nicht weit von dieser Forderung. Er klagt, daß es römisch- katholische Richter überall gebe, nicht nur im Rheinlande, und meint: „Darin aber liegt eine große Göfahr, wenn bei Religions-Prozessen irgend ein anderer Gedanke als der der Gerechjigkeit obwaltet, und es müßte das Vertrauen weiter Kreise erschüttert werden, wenn womöglich, wie die Beschimpfungen unserer evangelischen Kirche seitens des Bischoss von Rom, unverfolgt blieben, während man es wagte, einen bekannten Geistlichen wegen seiner treffenden Bemerkungen über die. römische Kirche zwanzigmal vor Gericht zu zerren."
Die Einschränkung auf die „Religionsprozesfe" macht er offensichtlich nur, weil er sich doch noch scheut, sein ganzes Herz zu offenbaren, und an- nimmt, die Leser würden ihn schon verstehen. Behauptet er doch auch ohne jeden Beweis, die „als ungerecht empfundenen" Entscheidungen gegen Protestanten auf Grund des §’ 166 rührien von katholischen Richtern her. Er hält es, wie seine ganzen Ausführungen zeigen, für unmöglich, daß ein katholischer Richter einem Protestanten Gerechtigkeit widerfahren läßt. Herr v. Kirchheim bekämpft zwar auch den § 166, aber man trifft seine Meinung doch wohl richtiger, wenn man verlangt, daß nur protestantische Richter ihn handhaben sollen; dann genießen die Protestanten die ersehnte Schimpffreiheit, während man vorlaute Katholiken nach wie vor tüchtig abstrafen kann.
und der Verwaltungskosten, beträgt bei den nach" bezeichneten Einnahmen: Zölle 38 597 918 Mk. (+ 1983 267 Mk.), Tabaksteuer 738767 Mk. - (— 97 048 Mk.), Zuckersteuer und Zuschlag 12274509 Mk. (+ 3028711 Mk.), Salzsteuer 4386056 Mk. (+ 300880 Mk.), Maischbottichsteuer 1277 545 Mk. (— 2860 332 Mk.), Verbrauchsabgabe von Bräunt oein und Zuschlag 11043434 Mk. (-j- 740826 Mk.), Brennsteuer 293811 Mk. (+ 293 974 Mk.), Schaumweinsteuer 306842 Mk. (+ 306842 Mk.), Brau- fteuer und Uebergangsabgabe von Bier 2641763 Mk. (— 233 729 Mk ), Summe 69 005 555 Mk. (+ 3463391) — Spielkartenstempel 164264 Mk. ( - 12028 Mk.)
* Der Novelle zum Krankenversicherungsgesetz Hal der Bundesrat in feiner letzten Plenarsitzung f.'ine Zustimmung gegeben. Es ist daher darauf zu rechnen, daß demnächst das Gesetz veröffentlicht werden wird. Es werden infolgedessen in den nächsten Monaten verschiedene Instanzen für die Vorbereitung der Durchführung der Novelle tätig fein müssen. In erster Reihe sind dazu die Krankenkassen selbst und die Aufsichtsbehörden zu rechnen, aber auch andere Organe werden in Tätigkeit treten müssen. So werden die Gemeinden dafür zu sorgen haben, daß künftig vor der Festsetzung der ortsüblichen Tagelöhne, die bekanntlich bei der Krankenversicherung eine Rolle spielen, Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitern vorhanden sind, die über diese Löhne gutachtliche Aenßerungcn abzugeben gewillt sind.
* Zur weiteren Ausführung der Beschlüsse des Landtages über die Bekämpfung des Älko holgenusseshaben die pr eußischenMinister Veranlassung genommen, in einem gemeinsamen Erlasse an die Oberpräsidenten und Regierungspräsidenten darauf hinzuweisen, wie es im Interesse einer erfolgreichen Bekämpfung der Trunksucht erwünscht erscheint, daß sich immer weitere Kreise an diesem Kampfe beteiligen, und die Bestrebungen zur Einschränkung des Alkoholgenusses auch seitens der Staats- und Kommunalbehörden durch geeignete Maßnahmen wirksam unterstützt werden. Als solche Maßnahmen kommen insbesondere folgende in Betracht: 1. Vorsorge zu treffen, daß den Arbeitern in wohnlich hergerichteten Räumen Gelegenheit zum Aufenthalt und zur Unterhaltung ohne Zwang zum Genusfe geistiger Getränke gegeben wird. 2. Schaffung von Erfrischungsgelegenheiten anderer Art, wie die Errichtung von Trinkwasserbrunnen, die Bereithaltung von Obst und alkoholfteien Getränken auf den öffentlichen Plätzen und verkehrreichen Straßen der größeren Städte und auf den Bahnhöfen der Kleinbahnen. 3. Unterstützung der Bestrebungen der Mäßigkeitsvereine, inbesondere des Deutschen Vereins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke und seiner Zweigvereine. — lieber den Erfolg der Bestrebungen erwarten die Minister nach Ablauf von 2 Jahren Bericht.
** Es ist eine Bewegung im Gange, um für Einführung eines 3 Uhr-Samstagfchlusses der größeren Geschäfte namentlich im Sommer
„Nein, ich taffe mich nicht von solch einer Kokette aus dem Felde schlagen; wenn sie hier bliebe, würde Rudoli häufig einen Vorwand finden, nach Schwarzburg herüber zu reiten, und in nicht ferner Zeit hätten wir die Bescheerung: er würde fich an sie wegwersen, und ich hatte das Nachsehen! Wie prachtvoll würde es sich auf den Berlobungskarten ausnehmen: „Fräulein Consuelo Bruchhausen und Baron Rudolf von Horten auf Schloß Gronenburg, Verlobte." Eine hergelaufene, arme Gouvernante und der Svroß «ines der ältesten Adelsgeschlechter — wahrlich, eine neue Blamage!"
„Wollte Gott, Kind, wir hätten fie nie gesehen! Es ist möglich, daß ohne ihre Dazwischenkunft Rudolf Dir seine Neigung bewahrt hätte, und Ihr ein Paar geworden wäret; wie ich ihn aber kenne, ist er von einem einmal gefaßten Entschluß nicht abzubringen, und wenn seine törichte Liebe chn zu einem fo tollen Schritt verleiten sollte, FräuleinBruchüausen zu feiner Gattin zu wählen, so würde kein- Macht der Erde ibn daran hindern können; darauf kannst Du Dich verlassen. Also mußt Du Dich ruhig in das Unvermeidliche finden. Uebrigens sehe ich nicht rin, weshalb et durchaus Rudolf fein muß. Wärest Du diesen Winter klüger gewesen, so hättest Du die Choreen benutzt, die sich Dir boten, und Du könntest jetzt die Braut des Grafen Tannenberg fein." S
Florentine sagte nichts weiter. Dieser Gras T-nnen- berg mit dem blasierten, nichtssagenden Gesicht, der hageren Figur, den schlotternden Armen und Beinen und der gebückten Haltung, der in seiner ganzen Erscheinung an die Darwinsche Affentheorie erinnerte, war nun gerade nicht darnach angetan, einem jungen Mädchen zärtliche Gefühle einzuflösen. Florentine konnte ja auch ihrer SR über nicht gestehen, wie leidenschaftlich fie Rudolf liebe, und wie fie entschloßen sei, mir jedem ihr zu Gebote stehenden Mittel um seinen Besitz zn kämpfe», feit fie sehen mußte, daß er fein Jntereffe einer anderen zuwandte. ES galt, fich dieser Nebenbuhlerin za entledigen. Mit Schande beladen
He$ei|en: Vke eht- spalrigr Petitzeile oder deren Baum lS Pf«. Seklsmen die Petitzeile 25 pfg.; bei Mrder- holunzen wird entspr.
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