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Druck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda (Harmonie). Fernsprecher Nr. 9.

M 108.

fUlda, Mittwoch, den 13. Mai 1903.

30. Jahrgang.

keichstagswahlen.

I.

Die diesjährigen Reichstagswahlen werden von verschiedenen Parteien dazu benützt werden, um eine sogenannte Kraftprobe zu machen, um zu zeigen, wie viel Wähler zu der Partei gehören. Die Sozialdemokraten werden in allen Wahlkreisen, auch in solchen, wo sie auf nur wenige Stimmen zu rechnen haben, Kandi­datenZählkandidaten" aufstellen, um nach der Wahl sagen zu können:Seht, so viel Stimmen.haben wir". Sie hoffen, die Hälfte aller abgegebenen Stimmen zu erhalten. Auch die Nationalliberalen werden Zählkandi­daten aufstellen, und zwar in erster Linie in den Wahlkreisen, in welchen der Sieg des Zentrums sicher ist. Das Organ der Partei, die ,Natlib. Korrespondenz/ fordert zur Aufstellung von Zähl­kandidaten auf. Es heißt da: . ... namentlich für die ultramontanen Wahlkreise des Reiches gilt sämtlich der ernste Ruf an die dortigen kleinen liberalen Kreise:Stellt aus eurer Mitte einen Zählkandidaten auf". Und am Schluß wird noch dringender gemahnt:Ueberall müssen diesmal liberale Zählkandidaten gegen den Ultramontanismus aufgestellt werden."

Da ist es denn Aufgabe desUltramontanis­mus", der Zentrumswähler, den Herren National­liberalen und sonstigen Liberalen, insbesondere aber auch der Sozialdemokratie zu zeigen, daß das Zentrum auch noch da ist. Und das wird diesen Leuten am besten klar werden, wenn alle Zentrumswähler zur Wahl gehen Mann für Mann.

Wer ist denn berechtigt zum Reichstag zu wählen? Darüber besagt § 1 des Wahl­gesetzes : Wähler für den Reichstag ist jeder Deutsche, welcher das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat in dem Bundesstaat, in welchem er seinen Wohnsitz hat. In diesem Jahre ist also jeder im deutschen Reiche wohnende Deutscher, der am 16. Juni 1878 oder früher geboren ist, wahlberechtigt. Ausgenommen (also nicht wahlberechtigt) sind alle diejenigen, über deren Vermögen Konkurs eröffnet ist, welche unter Vormundschaft oder Kuratel stehen, welche eine Armenunterstützung beziehen oder im vorigen Jahre bezogen haben, denen durch rechtskräftiges richterliches Urteil die bürgerlichen Ehrenrechte abgesprochen sind, und endlich die Personen des Soldatenstandes, die sich bei den Fahnen befinden. (Die Militärbeamten find wahlberechtigt.) Ausdrücklich sei bemerkt, daß aucy diejenigen 25 Jahre alten männlichen Personen wahlberechtigt sind, die keine Steuern zahlen.

Jeder Wahlberechtigte, der wählen will, geht am Wahltage, Dienstag, 16. Juni, in der Zeit von vormittags 10 bis abeüds 7 Uhr in's Wahllokal, tritt an den Tisch, an welchem der Wahlvorstand sitzt und nennt zunächst dort seinen Namen. Der Protokollführer sieht dann nach, ob dieser Name sich in der Wählerliste be­findet. Befindet sich darin der Name nicht, so darf der Betreffende nicht wählen, auch wenn er nach den oben erwähnten Bedingungen wahlberechtigt ist.

Jeder Wahlberechtigte muß also dafür sorgen, daß sein Name in der Wählerliste steht. Und das läßt sich sehr einfach machen. Es werden nämlich auf Grund ministerieller Verfügung am Montag, 18. Mai, die Wählerlisten zu Jeder­manns Einsicht auf mindestens acht Tage auZ- gelegt. Jeder Wahlberechtigte gehe daher in der Zeit von Montag 18. Mai bis Montag 25. Mai nachsehen, oder lasse durch eine andere zuver­lässige Person nachsehen, ob sein Name in der Wählerliste steht. Wo (in welchem Lokale) die Liste aufliegt, wird in ortsüblicher Weise bekannt gemacht. Stellt sich heraus, daß ein Wahl­berechtigter in der Wählerliste nicht aufgeführt ist, dann melde der, dessen Name sehlt, dies bis spätestens Montag 25. Mai bei dem Gemeinde­vorstande oder bei dem von diesem dazu er­nannten Kommiffar schriftlich oder mündlich zu Protokoll an mit dem Anträge, daß sein Name nachträglich in die Liste einge­tragen werde. Er muß allerdings nachweisen, daß er wahlberechtigt ist. Bis spätestens Sonn­tag 7. Juni muß er Mitteilung haben, ob sein Name eingetragen ist, oder 'nicht, in letzterem Falle, warum das nicht geschehen. Zweifellos wird der Name eines Jeden, der wahlberechtigt ist, aber nicht in der Liste steht, auf dessen An­trag nachgetragen, es wäre sonst die ganze Liste nicht richtig.

Die bevorstehenden Reichstagswahlen sind sehr wichtig. Es ist Pflicht eines jeden Wahl­berechtigten, sei« Wahlrecht auch auszu­üben. Damit er das könne, muß er zunächst dafür sorgen, daß sein Name in der Liste nicht fehlt. Alfo, die Wählerlisten nachsehen! Sie liegen, wie gesagt, auf von Montag 18. Mai bis Montag 25. Mai.

Diejenigen wahlberechtigten Personen, welche nicht dauernd in ihrem jetzigen Aufenthaltsort wohnen, aber gegenwärtig in der Sommerzeit als Arbeiter auf längere Zeit, etwa den Sommer über, ihren Wohnsitz haben, können verlangen, daß ihre Namen in die Wählerlisten des Ortes, an dem sie jetzt wohnen, ein­getragen werden. Es gilt dies beispielsweise von Bauarbeitern, Ziegelarbeitern und dergl. Das Wahlgesetz verlangt nur, daß die Wähler in dem Wahlkreiszur Zeit ihren Wohnsitz haben" und macht daher das Wahlrecht in keiner Weise von einem längeren vorhergehenden Wohnsitz abhängig. Ausdrücklich wird dies zur Nachachtung bekannt gemacht in den Grundsätzen, welche die Wahlprüfungskommission des Reichs­tages nunmehr veröffentlicht hat zur Vermeidung von späteren Ungiltigkeitserklärungen. Diese Grundsätze, welche für die Wahlprüfung auch im Reichstag selbst in dieser Beziehung maßgebend sind, lauten wörtlich wie folgt:

Die Niederlassung an einem Orte mit der Absicht längeren Verbleibens berechtigt zur Wahl an diesem Orte. Wahlberechtigte mit mehreren Wohnsitzen sind an den mehreren Wohnsitzen in die Wählerliste aufzunehmen, wählen können die­selben nur an einem Orte. Kellner, welche in einem Badeorte für die Badesaison in Stellung treten, Saison­arbeiter, Feldarbeiter, welche die Woche hindurch außer­halb ihres Wohnortes arbeiten, den Sonntag aber am Wohnorte zubringen, sind am Orte ihrer Be­schäftigung wahlberechtigt und deshalb auch in die Wahlliste dieses Ortes einzutragen. Wechselt ein Wähler nach der Aufstellung der Wahllisten den Wohn­ort, so bleibt er in dem Orte, in dessen Wahlliste er eingetragen ist, bis zur Stichwahl wahlberechtigt."

Viele Arbeiter usw. halten sich jahraus, jahrein die Woche über in Quartieren und Schlaf­häusern am Arbeitsorte auf, während ihr eigent­licher Wohnort sonstwo, ost in einem anderen Wahlkreise, liegt. Auch diesen steht es frei, entweder an der Arbeitsstelle oder zu Hause zu wählen, nur müssen sie sorgen, daß ihr Name an derjenigen Stelle in die Listen ein­getragen wird, wo sie wählen wollen. Dem An­trag auf Eintragung in die Listen muß statt­gegeben werden, auch wenn die Wähler in einem anderen Bundesstaat wohnen. Ja, sie müssen sogar eingetragen werden bei einer Ersatzwahl, welche die Nachbar-Kreise und Bundesstaaten gar nicht berührt. Früher kamen in bezug auf diese Dinge Mißverständnisse und Mißstände vor. Bei Gelegenheit des Protestes gegen die Wahl Prietzes im Wahlkreise Ottweiler-St. Wendel- Meisenheim hat man von selten des Zentrums die Sache klarstellen lassen. Die Wahlprüfungs- Kommission des Reichstages hat in ihrem Bericht über die Wahl Prietze (Nr. 468 vom 30. Ja­nuar 1902, unter Position 10Wahlberechtigung") entschieden, daß den Schlafhausbewohnern oder Quartiergängern ohne Ausnahme (bei Ersatz­wahlen auch solchen, die bei der Hauptwahl gar nicht in betracht kamen), das Recht zusteht, sich auch an der Arbeitsstelle in die Listen eintragen zu lassen. Nachdem das jetzt sestgestellt ist, werden die auswärtigen Arbeiter gut tun, schon frühzeitig den Antrag auf Eintragung in die Listen am Orte der Arbeit zu stellen.

S Die deutsche Handelsflotte im Jahre {902.

Das Kaiser!. Statistische Amt hat kürzlich ein Tabellenwerk über den Bestand der deutschen Seeschiffe am 1. Januar 1902 veröffentlicht. Nach dieser neuesten Zählung besteht die gesamte deutsche Kauffahrtei-Flotte, ausschließlich derSchiffe unter 50 cbm oder 17,65 Reg.-Tons, aus 3959 Schiffen mit 3,080,548 Reg.-Tons Brutto-Raum- gehalt und 53,946 Mann Besatzung. Dem Raum­gehalte nach entfallen hiervon mehr als dreiviertel der ganzen deutschen Handelsflotte auf die Dampf­schiffe, während in den Rest sich Segelschiffe und Schleppschiffe, etwa im Verhältnis wie 7,: 1, teilen. Der Anzahl nach ist das Verhält­nis dagegen fast umgekehrt; nur etwas über ein Drittel aller sind Dampfschiffe.

Im Vorjahre war das Verhältnis des Raum­gehaltes der Segelschiffe zudem der Schleppschiffe noch 8:1, vor 2 Jahren sogar 11:1; seitdem haben die Schleppschiffe in jedem Jahre annähernd doppelt so viel an Raum gewonnen, als die Segelschiffe verloren haben.

Der bei weitem größte Teil der deutschen Seehandels-Flotte gehört den beiden Hansastädten Hamburg und Bremen, lieber 82 pCt. der ganzen Tonnage kommt auf die beiden Seestädte,

davon 1,607,059 Reg. - Tons oder 52 pCt. auf Hamburg und 918,605 Reg.-Tons oder 30 pCt. auf Bremen. Der Anteil Hamburgs an der Dampfer-Flotte allein ist sogar noch größer, er beträgt 1,347,824 Reg.-Tons oder 55 pCt., derjenige Bremens 699,083 Reg.-Tons oder 29 pCt. Neben diesen beiden großen Seestädten kommen, allerdings in/ weitem Abstande, eigent­lich nur noch Flensburg mit 4 pCt., Stettin mit 3 pCt. und Kiel mit 2 pCt. Anteil an der deut­schen Dampfer-Tonnage in Betracht. Dann folgen Geestemünde, Danzig und Lübeck mit 1 pCt., während Schleswig und Oldenburg schon weit unter 1 pCt. bleiben.

Auch bei der Segler-Flotte stehen Ham­burg und Bremen durchaus an erster Stelle, doch ist hier das Uebergewicht Hamburgs nicht so be­deutend wie bei den Dampfern. Hamburg besitzt 40 pCt., Bremen dagegen 32 pCt. der gesamten Segelschiffs-Tonnage. Daneben sind in erster Linie nur noch die oldenburgischen Weserhäfen Elsfleth und Brake mit einem Anteil von 6 pCt. und 4pCt., sowie Rostock und Emden mit 2pCt. von Bedeutung. Geestemünde, Barth, Stralsund und Papenburg bleiben schon unter 1 pCt.

Die Segler-Flotte ist bekanntlich beständig iu Abnahme begriffen; zugenommen hat sie nur in Bremen, Geestemünde und Emden gegen das Vorjahr.

Die See-Schleppschiffahrt beschränkt sich fast ausschließlich aus Hamburg und Bremen, und zwar steht hier Bremen an erster Stelle mit 50 pCt. Der Anteil Hamburgs beträgt nur 43 pCt. Die Seeleichter-Flotte Hamburgs hat erst in den letzten Jahren einen merklichen Zuwachs erfahren.

Was die Größe der Schiffe anbetrifft, so kommen für die großen Seeschiffe auch wieder nur Hamburg und Bremen in Betracht. Obwohl Bremen in den größten Dampfern Hamburg gegenüber nicht zurücksteht beide Seestädte besitzen je 11 Dampfer mit mehr als 10000 Registertons, hat Hamburg doch durchschnitt­lich um zirka 20 Prozent größere Dampfschiffe. Bremen hat dagegen eine verhältnismäßig stärkere Besatzung, da es mehr Passagierdampfer besitzt. Umgekehrt ist das Verhältnis bei den Seglern. Hamburg hat zweieinhalbmal so viel Segelschiffe als Bremen, doch sind die Segelschiffe Bremens durchschnittlich doppelt so groß als die Hamburgs.

Im Alter seiner Dampferflotte scheint Bremen günstiger dazustehen als Hamburg. Während dort sieben Jahre ungefähr die mittlere Alters­grenze bildet die größere Hälfte der Schiffe hat ein Alter unter sieben Jahren, sind in Hamburg 60 Prozent der Dampfer sieben und mehr Jahre alt. Bei den Segelschiffen halten sich die Altersklassen unter und über 15 Jahren in beiden Städten fast genau das Gleichgewicht.

Das Hauptmaterial ist bei den großen Dampferflotten Hamburgs und Bremens natür­lich in überwiegendem Maße Stahl. In Ham­burg sind 76 Prozent, in Bremen sogar 80 Prozent der Dampfschiffe aus Stahl erbaut; der Rest bis auf drei kleine hölzerne Dampfer, von denen zwei Hamburg gehören, besteht aus Eisen. In den weniger bedeutenden Seehäfen, namentlich im Ostseegebiet, überwog bis zum vorigen Jahre noch das Eisen als Hauptmaterial. Jetzt besteht auch dort die größere Hälfte aus Stahl. Dampf­schiffe, deren Hauptmaterial ganz oder teilweise aus Holz besteht, gibt es in der ganzen deutschen Seehandelsflotte überhaupt nur noch acht. Im Vorjahre waren es neun, vor zwei Jahren noch elf.

Bei den Segelschiffen herrscht dagegen durchaus das Holz als Baumaterial vor, 78 pCt. aller sind aus Holz erbaut. Im Ostsee-Gebiete kommen fast allein hölzerne Segelschiffe vor, und auch im Nordsee - Gebiete sind noch nicht ganz 25 pCt. aus Eisen oder Stahl. Auffallend ist in dieser Beziehung das Verhältnis von Hamburg und Bremen. Während auch i» Hamburg die hölzernen Segelschiffe vorherrschen noch nicht ganz 45 pCt. sind von Eisen oder Stahl sind in Bremen dreiviertel aller Segelschiffe ganz von Stahl oder Eisen, und von diesen die größere Mehrzahl sogar aus Stahl erbaut.

Die Schleppschiffe sind mit ganz geringen- Ausnahmen aus Stahl oder Eisen erbaut, und zwar zu zwei Dritteln aus Stahl.

Chronometer führen im ganzen noch nicht der dritte Teil aller Seeschiffe, zwar 59 pCt. der Dampfer, doch nur 15 pCt. der Segler. Zwei Chronometer gatten 11 pCt. aller Dampfer und 4 pCt. aller Segelschiffe. Ein oldenburgisches Segelschiff und nur ein Dampfer hatten drei Chronometer an Bord.

Im letzten Jahrzehnt hat die deutsche Handels-Flotte an Raumgehalt um mehr als die Hälfte zugenommen, während die Zahl derSchiffe nur um etwas über 8 pCt. gestiegen ist. Für das Nordsee-Gebiet beträgt die Zunahme sogar dreiviertel des ftüheren Raumgehaltes, während

das Ostsee-Gebiet eine Abnahme von fast 20pCt. aufweist.

Die ganzeZunahme kommt auf die Dampfer- Flotte, die sich, im ganzen genommen, seit 10 Jahren mehr als verdoppelt hat. Auch hier ist die Zunahme für das Nordsee - Gebiet allein noch bedeutend größer, sie beträgt beinahe 150 pCt., während das Ostsee-Gebiet nur um etwas über die Hälfte anjDampferraum gewonnen hat. Die S e g l e r - F l o 11 e ist dagegen in der Abnahme begriffen. Im Ostsee-Gebiete ist der Raumgehalt um 86 pCt. zurückgegangen, die Zahl der Segel­schiffe um 444, d. i. mehr als die Hälfte. Im Nordsee - Gebiete zeigt sich dagegen eine geringe Zunahme.

Die Schleppschiffe haben ihren Raum- gehalt in den letzten 10 Jahren vervierfacht.

* Ei« Knopf in der Lnnge. Eine seltene Ope­ration hat neulich Professor Killian in Freiburg aus­geführt. Verschiedene Blätter berichten darüber: Vor einigen Jahren machte dieser Forscher ein neues Ver­fahren bekannt, um Fremdkörper in den Atmungswegen erkennen und daraus entfernen zu können. Nie aber hat sich dessen Vorteil in so glänzendem Licht gezeigt, wie in jenem Fall. Zu Professor Killian kam ein 40- jähriger Mann, dem ein unglückliches Versehen mit einem Hemdenknopf geschehen war. Er hatte den Knopf zwischen die Zähne genommen und hatte ihn in Folge Stolperns beim Hin- und Hergehen im Zimmer in den Mund bekommen und scheinbar verschluckt. Nach einigem Würgen fühlte er sich wieder ganz wohl und konnte sogar am selben abend in einem Konzert singen, ohne dabei mehr Unannehmlichkeit zu spüren als einen leisen Druck in der Mitte des Brustbeins beim Atemholen. Bald nahmen aber die Beschwerden zu, es stellte sich Hustenreiz ein, und der Mann be­fragte daher den Arzt. Die Untersuchung nach dem von Professor Killian angegebenen Verfahren ergab, daß der Knopf im linken Ünterlappen der Lunge saß. Der Sitz des Fremdkörpers konnte so genau sestgestellt werden, daß es möglich war, ihn mittels eines durch die Luftröhre eingeführten Häkchens zu fassen und her- auszuzrehen. Die ganze Operation von der Entdeckung des Knopfes an,benterte nur zwei bis drei Minuten, obgleich der Abstand von besten Sitz in der Lunge bis zur oberen Zahnreihe etwa 32 cm betragen hatte. Der Eingriff wurde gut ertragen und hatte keinerlei unan­genehme Nachwirkungen. Merkwürdig war an dem ganzen Fall, daß der große Fremdkörper in der Lunge nur so geringe Störungen des Befindens verursacht hatte. Als ein Glück /mußte es allerdings betrachtet werden, daß keine gefährlichen Keime an dem Knopf gehaftet hatten, weil sonst eine Entzündung unaus­bleiblich gewesen wäre. Daß ein Mensch mit einem solchen Fremdkörper in der Lunge noch Soloparthien singen kann, wird von Professor Killian als unerhört bezeichnet. Jedenfalls muß der Erfolg der Operation hoch anerkannt werden, zumal tuberkulöse Veränderungen der Lunge ;bie Untersuchung noch erschwerten. Eine Durchleuchtung mit Röntgenstfallen würbe wohl in biesem Falle kaum zum Stele geführt haben, da der Schatten des Knopfes von dem des Herzens verdeckt worden wäre.

* Die diesjährige Generalversammlung des Verbandes deutscher Eisenwarenhändler wrrd am 7. Juni in Karlsruhe stattfinden. Außer rein ge­schäftlichen Angelegenheiten stehen auch einige Ver- hanblungsgegenstände von allgemeinem Interesse aus der Tagesordnung. Wir nennen den Bericht über die Gründung einer Pensions- und Unterstützungskasse für die Angestellten der Verbandsmitglieder, Einführung einer Versicherung gegen Beschädigungen unverpackter Gußwaren auf dem Eisenbahntransport, sowie einen Vortrag über die Gesetzgebung über den unlauteren Wettbewerb von Rechtsanwalt Dr. Fuld, Mainz. Mil der Generalversammlung wird wiederum eine Aus stellung von Eisenwaren und Haus- und Küchen­geräten verbunden fein, deren Dauer auf die Tage vom 7.10. Juni festgesetzt ist. Etwa 130 Fabrikanten haben bereits ihre Beteiligung an dieser den Charakter einer Messe tragenden Veranstaltung angemeldet.

* Das LiedDer Mai ist gekommen" wird jetzt wieder fleißig gesungen, der Komponist aber ist kaum bekannt. Wtr wollen daher seinen Namen nennen: Pastor Lyra. Am Pfarrhaus zu Gehrden unweit Hannover befindet sich eine von der Sing­akademie Hannover gestiftete Gedenktafel mit folgender Inschrift:Hier lebte und starb der Pastor prim. Justus Wilhelm Lyra. Er komponierte das LiedDer Mai ist gekommen", sowie andere Volkslieder und geistliche ^b. 23. März 1822. Gest. 30. Dezember

* Sehr richtig. HerrSehen Sie, mein Herr, da hat schon wieder eine junge Schweizerin für zwei Fakultäten den Doktorhut erworben!" Herr Z.:Ja, ja, da sieht man eben wieder deutlich genug, daß die Frauen nie Hüte genug bekommen können!"

* Gegenbeweis. Der kleine Hans:Da hab' ich in der Schul' gelernt: das Wasser sei geruch- und geschmacklos. Wie ich aber gestern dem Onkel heim­lich nur ein wenig in sein Bier hineingeschüttet hab' gleich hat er's gemerkt!"

* Ein modernes Paar. Als Verlobte empfehlen sich: Ignaz Brenzlich, rauchloser Pulverfabrikant, Claudia Tippcke, drahtlose Telegraphist n.

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