Einzelbild herunterladen
 

r

ii= i.

r t.

I

J

l»

>u r

30. Jahrgang.

fllldcl, Samstag, den 2. Mai 1903.

99

1

Zweigs Blatt

Unpolitische Zeitläufe.

(Nachdruck verboten.)

T Berlin, 30. April 1903.

Wenn es in den wunderschönen Monat Mai hineingeht, so könnte man wohl an etwas besseres denken, als an Hexenritte und Hexentanz. Aber die Sage von der Walpurgisnacht wird immer wieder aus der Rumpelkammer herausgeholt und zum 1. Mai in die gute Stube gestellt. Neulich habe ich sogar gelesen, die germanischen Neuheiden

8chriftleiter:Zos.vaum — . , . ...

3.SÄ awnwoge:,.sanierteSonntagszettung

<rfd)thrt tS-ltch.

Ausnah«« derSonn- «ud zeiertag«. viertel- jShrl. Bezugspreis ebne vringerlohn und Bestellgeld in Mda und auswärts l Ml. 5« pfg

Verantwortlicher

»uzei-e«: Vie ein» spaltige petitzeile oder deren Raum 15 pfg. Reklamen die petitzeile 25 Pfg.; bei Wieder­holungen wird tntfpr.

Rabatt gewährt.

Druck und Verlag der ZuidaerActiendruckerei in Zulda (Harmonie). Fernsprecher Rr. y.

HMaer W Zeitung

* '* ',“‘v'" " MonaKbella-e: „WöE (5cfd)id)t$bIättetM.

der Hausschlachtungen in dem Fleischbeschauzwang. Bei ihm vollzog sich aber während der mehr­wöchentlichen Ausschutzberatungen eine völlige Wandlung, indem er zum Verfechter und Ver­treter des § 1 der Regierungsvorlage ward.

Vor allen Dingen sollte durch größere Bei­träge von feiten des Staates, wie der Bericht­erstatter in seinem schriftlichen und mündlichen Berichte ausführte, ermöglicht werden, daß die Schlachtviehversicherung in die Lage gefetzt werde, die Kosten, welche unvorhergesehene Fälle bei Schlachtungen verursachen können, auf ihre Schultern zu übernehmen. Dahin seien vor allem die Kosten zu rechnen, welche dann entständen, wenn nach den Bestimmungen des Reichsgesetzes ein Tierarzt zugezogen werden müßte. Diese Kosten sollten im Falle der Annahme von § 1 nicht der Einzelne, sondern die Versicherungs­anstalt tragen. Diese Versicherungsanstalt sollte nach der ausdrücklich en Erklärung der Regierung jedoch nur dann ins Leben treten, wenn § 1 angenommen würde. Mit § 1 also sollte nicht nur die Verbilligung der Kosten fallen, sondern auch vor allem die von allen durchaus anerkannte Wohltat der staatlichen Schlachtviehversicherung.

Trotz aller Liebesmüh von feiten der Regie­rung sand sich doch keine Mehrheit für die An­nahme des § 1. Vielmehr ergab die zweimal erfolgte Abstimmung jedesmal Stimmengleich­heit, sodaß gemäß der Geschäftsordnung das Gesetz als gefallen zu betrachten war.

Ob nun diejenigen Abgeordneten, die von der wohltätigen Wirkung des Gesetzentwurfes, so rote es innerhalb des Landstags schließlich ein offenes Geheimnis war, innerlich überzeugt waren und ausgesprochener Matzen nur aus Opportunilätsrücksichten gegen das Gesetz stimmten, das Richtige getroffen haben durfte dahingestellt bleiben. Auf jeden Fall haben fie bewirkt, datz das Volk der kaum genug zu schätzenden Wohltat der Schlachtviehver­sicherung beraubt wurde, daß ferner die Kosten für die reichsgesetzlich vorgeschriebene Fleischbeschau eine verhältnismäßig enorme Höhe erreichen, und das alles in der sicheren Voraussicht, daß die gesetzliche Einführung der Trichinenschau angenommen werden mußte. Ohne eigentliche Debatte wurde nämlich § 2 des Gesetzes, welcher die Trichinenschau vorschreibt, mit 20 gegen 12 Stimmen angenommen, nach­dem der Minister erklärt hatte, daß unter Um­ständen auf dem Verordnungswege der Zwang der Trichinenschau auch fürdieHaus- schlach langen eingeführt würde.

Wenn gewisse Agitatoren behaupten, es habe die Einführung der allgemeinen Trichinenschau an einer einzigen Stimme gelegen, so ist dies einfach eine Unwahrheit und ein „mehr als plumper Baue rnfang".

Wer in objektiver Weise den Gang der Ver­handlungen in dieser Sache an der Hand der stenographischen Berichte des Landtags verfolgt, wird nicht verkennen können, daß die reichs- gesetzlichen Bestimmungen ohne Einbe­ziehung der Hausschlachtungen in der Fleischbe- schaueineweit größere Belästigung in sich birgt, als dies der Fall gewesen sein würde, wenn § 1 angenommen worden wäre. Nach dem jetzigen Stande der Dinge steht sozusagen bei jeder Hausschlachtung der Gendarm vor der Türe, um darüber zu wachen, daß kein Stück dieser Schlachtung außer Hause ge- gegeben wird. Zuwiderhandlungen werden hohe Strafen nach sich ziehen und boshaften Denunziationen sind Tür und Tor ge­öffnet. Es ist also auch nicht ausgeschlossen, daß Minister von Wurmb doch Recht behält, wenn er im Plenum des Landtags sagte: „Eins glaube ich aber, daß, wenn Sie das Gesetz jetzt ablehnen, der Landtag seinerzeit selbst bitten wird, die Vorlage, die Sie jetzt zurückweisen, wieder einzubringen. Und das wird nicht sehr lange dauern, vielleicht, ohne Prophet sein zu wollen, kürzere Zeit, als die meisten Herren denken werden."

Ob allerdings ein solches Gesetz unter gleich günstigen Aussichten besonders inbezug auf eine Schlachtviehversicherung wiederkehrt, muß dahin­gestellt bleiben!

wollten in der betreffenden Nacht auf dem Hexen- ■ tanzplatze des Brockens eine Art Hexensabbath veranstalten. Ich weiß nicht, was aus dem „mobemen“ Plane geworden ist. Wenn auch die Witterung sich in den letzten Tagen gebessert hat, kann man sich doch bei einer durchschwärmten Nacht auf dem Brocken ganz gut zwei Andenken zu gleicher Zeit holen: einen Schnupfen und einen Katzenjammer.

Was mich betrifft, so ist mir alles unange­nehm, was an den alten Hexen-Aberglauben er­innert. Denn dabei hat sich das verehrliche Menschengeschlecht fürchterlich blamiert. Was da in den Köpfen herumgespukt hat, als man überall Hexen witterte und aus den erpreßten Zugeständ­nissen der gefolterten Opfer den „Schuldbeweis" herlestete, war eine traurige Dummheit, und das grausame Verfahren gegen die sogen. 'Hexen war eine noch traurigere Roheit. In dieser Zeit der Jesuitenhetze sollte man nicht vergessen, daß em Jesuit, Friedrich v. Spee, sich um tue Be­kämpfung dieses Unwesens unsterbliche Ver­dienste erworben hat. Dazu gehört bei der un­seligen Zeitströmung nicht blos Verstand, sondern auch vier Tapferkeit.

Ein auffallender Zug der Hexen-Versolgung ist die Mißachtung und Mißhandlung des weib­lichen Geschlechts. Daß männliche Personen als Hexenmeister verfolgt wurden, war etne Aus­nahme,' die immer seltener wurde. Schließlich richtete sich das ganze Unwesen gegen das weib­liche Geschlecht; wo ein Scheiterhaufen rauchte, wurde selbstverständlich, die Hexe verbrannt. Welch eine Wandlung der Dinge von der Minne­zeit mit ihrer überschwänglichen Frauen-Verherr- lichung bis zu diesem Massenmord an Frauen wegen angeblicher Teufelei! '

In neuerer Zeit steht die Gleichberech­tigung des weiblichen Geschlechts mit dem männlichen aus der Tagesordnung. Es ist auch schon viel erreicht in dieser Beziehung. Aber noch heutzutage wird das Sprichwort, das sich aus jenen Tagen des blutrünstigen Aberglaubens ver­erbt hat, nur gegen Frauen, nicht gegen Männer gebraucht. Unangenehme Angehörige des weib­lichen Geschlechts werden noch häufig genug als „alte Hexe" bezeichnet. Wie erklärt sich das?

Die Gelehrten haben natürlich gelehrte Er­klärungen. Das Wort Hexe leiten sie von Hägsche ab, was eine Priesterin oder Anhängerin des alten Heidenglaubens sein soll, die nach Ein­führung des Christentums heimlich im heiligen Hag den alten Gottesdienst fortsetzte. Ferner sagt man, der Teufel sei als Mannesperson be­trachtet worden und deshalb habe man voraus­gesetzt, daß er sich vornehmlich mit Weibern em- lasse. Solche Dinge mögen ja zur Erklärung der Vergangenheit mit in die Wagschale fallen. Aber wenn nach hunderten von Jahren auch in der oernünftigeren Gegenwart noch immer das Wort Hexe nur auf Frauenspersonen ange­wendet wird, so muß doch wohl ein volkstüm­licher Grund vorliegen, d. h. ein Zusammen­hang mit den Erscheinungen und Gefühlen im Volksleben.

Es wird auch heutzutage noch gehext d. h. mit angeblichen übernatürlichen Kräften und Künsten gespielt, so bei der Wahrsagerei und der K u r p f u s ch e r e i. Die stehende Ankündigunc in den Berliner Zeitungen lautet. aber nicht „Wahrsagen wunderbar", sondern Wahrsagerin wunderbar. Frau Lenormand von Paris ist die Meisterin und das Mustex bei diesem Betrieb, Männliche Kartenleger, Kaffeesatzdeuter und dergleichen sind noch seltener, als vor vierhundert Jahren männliche Zauberer. Allerdings bestehen nur die Kunden, die sich die Zukunft prophezeien lasten, fast ausschließlich aus Frauenspersonen; aber das wäre doch schließlich kein Grund, wes­halb nicht auch Männer mit Erfolg das Geschäft des Wahrsagens betreiben könnten; denn der Aberglaube ist nicht fo prüde, daß er die Ein­kehr bei männlichen Propheten aus Schicklich­keitsgründen scheuen sollte. Es liegt offenbar dieser Erscheinung der Aberglaube zu Grunde, daß die Hellseherei ein besonderes Erbteil des weiblichen Geschlechtes sei.

In der Kurpfuscherei spielen auch die Männer eine erhebliche Rolle. Man kann sagen, die Männer betreiben dieses Geschäft vorwiegend im Großen. Aber int Kleinbetrieb sind doch eine überwiegende Menge von „klugen Frauen" tätig. Aucy die neueste Form des Heilschwindels, das gewerbsmäßige „Gesundbeten", ist in den Händen der Weiblichkeit.

Ich glaube, das Volk läßt sich von einem Ge­fühl leiten, das man mit Hilfe eines bekannten Verses so kennzeichnen kann: Was kein Verstand der verständigen Männer sieht, das ahnet in Einfalt ein weiblich Gemüt! Dem Manne traut man die wissenschaftliche Kenntnis der offen­baren Kräfte zu, dem Weibe dagegen die Fühlung mit geheimen Kräften. Damit stimmt

n Das zieischbeschaugchtz und der weimarische Landtag.

Heber dieses Kapitel werden seit einiger Zeit im Eisenacher Oberlande die wunderlichsten Ge­rüchte in Umlauf gebracht. Da dies hauptsäch­lich von bündlerisch-antisemitischer Seite, speziell auch dem sog. deutsch-sozialen Resormverein von Eisenach aus geschieht, ist .der Hauptzweck dieser Treibereien nur allzu durch­sichtig, indem diese Parteien, die sich bis jetzt noch in keiner Weise um das Wohl und Wehe des Oberlandes irgend welche Verdienste erworben oder auch nur -darum gekümmert haben, sich jetzt plötzlich Wor den Reichstagswahlen für berufen halten, als die Sachwalter in Angelegenheiten der Landesgefetzgebnng aufzutreten und unter teilweiser Verdrehung des wirklichen Sach­verhaltes daran Kritik zu üben.

Um weiterer Agitation in dieser Richtung von vornherein den Boden zu entziehen, lassen wir hier folgenden aufklärenden Auszug aus den stenographischen Protokollen des wei- marischen Landtages folgen. .....

In der Regierungsvorlage, wie sie über die Fleischbeschau in Verbindung mit einem Schlacht­viehversicherungsgesetz dem weimarischen Land­tage in der verstossenen Session zuging, waren die wichtigsten Paragraphen § 1 und § 2.

Ein heißer Kampf entspann sich hauptsächlich um § 1, welcher über das Reichsgesetz vom 3. Juni 1900 hinausgehend auch die Haus- schlachtungen in die Fleischbeschau einbeziehen wollte. Das Reichsgesetz hatte bekanntlich be­stimmt, daß vom 1. April 1903 an alle ge­werblichen Schlachtungen im ganzen Reiche einer Fleischbeschau vor und nach der^Tötung des Tieres unterworfen sein sollten. Insoweit ulso irgend welche Schlachtungen gewerblicher Art in Frage kamen, deren Produkte verkauft werden, hatte kein Speziallandtag irgend eine Abstimmung mehr vorzunehmen, da „Reichsrecht bekanntlich über Landrecht steht".

Wenn also Agitatoren irgend welcher Art zur Zeit in manchen Kreisen den Anschein zu erwecken Züchen, als sei auch der Fleischbeschau­zwang für gewerbliche Schlachtungen eine Folge der Beschlußfassungen des weimarischen Landtages, so ist das eine direkte Unwahr­heit.

Die weimarische Regierung war nun in ihrer Vorlage nach Vorgang eines großen Teiles Preußens und anderer Staaten roeitergegangen und hatte in § 1 die Fleischbeschau auch für Hausschlachtungen verlangt. z •

In der „Begründung" sagt die Regierungs­vorlage zu diesem Punkte Folgendes:

„Bei Schlachttieren, deren Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalte des Besitzers verwend^ werden soll, darf nach dem Reichsgesetze, sofern sie keine Merkmale einer die Genußtauglrchkeit des Fleisches ausschließenden Erkrankung zeigen, die Untersuchung vor der Schlachtung und sofern sich solche Merkmale auch bet der Schlachtung nicht ergeben, ebenfalls die Untersuchung nach der -Schlachtung unterbleiben."

Mithin ist auch nach dem Reichsge­setz die Haus schlachtung nicht ganz von dem Fleischbeschauzwang frei.

Obgleich der Departementschef v. Wurmb, welcher diesen Gesetzentwurf einbrachte und zu oertreten hatte, ein eingefleischter „Agrarier" ist und s. Zt., als er selbst noch als Abgeordneter dem Landtage angehörte, der Führer der agrari­schen Partei war, so ließen ihn doch diesmal ■•feine ehemaligen Parteigenossen schmählich im Stiche, indem sie seine erbittersten Gegner waren. Der Kampf um den § 1 war um so erbitterter, als auch kein Gegner der Vorlage einen an­deren Grund beibringen konnte, als denjenigen, daß es zur Zeit nicht opportun sei. In der zweiten Lesung zu dieser Vorlage, in welcher hauptsächlich dieser Kampf zum Austrag kam, sprachen zu der Vorlage die Abgeordneten von Boyneburgk, Kolbe, Casselmann, Neidt, Reich muth, Baudert, Döllstädt, Kühner, Krahner, Hunger, Fritsche, Meyer, v. Ro tenhan.

Berichterstatter über die Vorlage, rote sie aus den Ausschußberatungen hervorgegangen war, war von Boyneburgk. Dieser Abgeordnete hat in der Führung des agrarisch gesinnten Teils des Landtags mehr oder weniger das Erbe des s.Zt. zum Minister avancierten Abg. v. Wurmb ange­treten. Auch v. Boyneburgk war bet der ersten Lesung ein entschiedener Gegner der Einbeziehung

es auch, daß die Spiritisten gerade unter 5ent schwachen Geschlecht ihre Medien suchen.

Wenn man die Sache so betrachtet, ist eigent­lich der Glaube an weibliche Hexerei keine Miß­achtung der holden Weiblichkeit, sondern vielmehr eine Ueberschätzung. .

Anders hört sich freilich das Schimpfwort „Hexe" oder gar „alte Hexe" an. Das soll offenbar eine Beleidigung sein. Aber wer soll beleidigt werden? Gilt der Schimpf dem ganzen weiblichen Geschlecht oder nur einem Teile des- elben, den man sich vielleicht als entartet vor­teilt. Ich glaube, das Letztere ist der Fall, und ornit steckt hinter diesem Schimpfworte im Grunde eine Art Galanterie gegen die übrige, bessere Weiblichkeit. Wir verlangen nämlich von den Mädchen und Frauen sehr viel, und wenn dieses Ideal nicht zutrifft, so werden wir leicht ärger­lich und grausam.

Ein Mann z. B. kann eine tüchtige Portion Häßlichkeit haben, ohne daß sich Jemand darüber aufregt. Aber eine Frau soll immer schön oder wenigstens hübsch sein, auch dann noch, wenn die Jahre ihre Ringe auf Antlitz und Gestalt emge- graben haben. Befriedigt die Frau unser Schon- heitsgefühl nicht, so sollten wir ihr eigentlich nur reines Mitleid schenken. Aber es mischt sich meistens Abneigung, Vorurteil, Mißtrauen em. Es kommt uns unwillkürlich vor, als ob es bet o einer Häßlichkeit am «»rechten Platze Nicht mit rechten Dinge zugehe. Wir denken an em näß­liches Bild ‘ aus dem Märchenbuche oder sonst einem Bilderbuche, in bmen der Maler seine Vorstellung von einer Hexe niedergelegt hat, und dann ist die häßliche Jdeenoerbindung gleich fertig.

Vom Weibe verlangen wir auch viel nreyr Sittsamkeit, als vom Manne. Der Mann, der über Scham und Sitte sich hinwegsetzt, wird gnädig beurteilt; man findet sich nut feinen „Schwächen" ab. Das Weib aber, das nur halbsoweit sich vergißt, erregt Widerwillen und Abscheu,„wird aufs Strengste verurteilt und als mnz verdorben und verloren betrachtet. -Inan stellt sogar allen Ernstes die Behauptung auf, daß ein Weib, wenn es einmal Schranken durch­brochen, viel schamloser und gemeiner werde, als der liederliche Mann. Ich glaube, das ist m der Allgemeinheit nicht ganz richtig, sondern das tiefe Sinken vieler gefallener Weiber erklärt sich zum Teil durch die sozialen Verhältnisse, die dem verirrten Weibe den Rückweg zum Guten so schwer machen, und ferner ist zu beachten, daß wir die Tiefe des Sinkens nicht immer un- patteiisch messen, da wir an die Taten der Frauen einen strengeren Maßstab legen. Aber mag das Urteil mehr oder weniger gerecht fern, eine unsittliche Frau macht den Eindruck einer unmenschlichen Verworfenheit, und das wird wohl wesentlich dazu mitgewirkt haben, daß man schlechte Frauen für Teufelinnen hielt.

Wir verlangen von den Frauen drittens ganz besonders viel im Punkte der Nächstenliebe, der Friedlichkeit und Freundlichkeit, der Hilfs­bereitschaft und Aufopferung. Eine lieblose, ge- hässige, rohe und grausame Frau kommt unZ widernatürlich vor. So ist es begreiflich, daß den lieblosen Frauen mehr Bosheit und mehr schlimme Taten zugetraut worden sind, als rote sie wirklich verübt haben. Wenn sich ein Un­glück einstellt, das man sich nicht recht erklären konnte, so schob man die Schuld aus etne un­angenehme Weibsperson, der man nicht traute. Der weitverbreitete Aberglaube, daß einem Un­heil drohe, wenn man zuerst einem alten Weibe begegne, deutet ja aus dieses Vorurteil hin.

Also weil nicht alle Frauen dem hohen ^xdeal von Schönheit, Tugend und Nächstenliebe ent­sprechen, hat sich viel Abneigung und Mißtrauen gegen die weniger angenehme Weiblichkeit ent­wickelt, und die Vorurteile haben sich dann all­mählich zum Hexenwahn verdichtet. Jetzt ver­brennen wir freilich keine Hexen mehr, aber rotr verfolgen doch noch mit allerhand Gehässigkeiten diejenigen Frauen, die mit oder ohne Schuld an Körper oder Seele etwas an sich haben, wa. an das Bild einer Hexe erinnert.

Das ist ungerecht und grausam. Aber wer kann diesen Rest von Hexenwesen ausrotten? Und das weibliche Geschlecht im Ganzen muß sich damit trösten, daß hinter der Verfolgung von minderwertigen Frauen eine hohe Ansicht von den Fähigkeiten und dem Beruf des weiblichen Geschlechts überhaupt steckt. Und die praktische Nutzanwendung geht dahin, daß die Frauen sich besonders hüten müssen vor allem, was Anlaß zu der Titulatur „Hexe" geben könnte.

Daß die Sittsamkeit gewahrt werden muß, versteht sich für christliche Frauen von selbst. Ader wie kann man die Anforderungen nach Schön­heit und Jugend befriedigen? Wer die Ge­sundheit des Leibes und der Seele pflegt, der : wird nicht so abstoßend häßlich, daß man ihm : darob Feindschaft ansagt. Und die Hauptsache