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fulda, Samstag, den 25. April 1903.

30. Jahrgang

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8.

Zweites Blatt i

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veutscher Reich.

Berlin, den 24. April 1903.

*) Berichtigung: In unserem vorigen Artikel in Ni. 79 ds BI. waren einige Worte ausgelaffe». Es muß an der betreffenden Stelle heißen: Ts war der Abschiedssang, mit dem die Hüter des Grabes von diesem schieden, um aus ihren 'stillen Zellen in die Welt hinausjuwandern. die den meisten von ihnen längst fremd geworden war und tn der sie sich nicht mehr heimisch fühlen konnten.

rung und den übrigen Parteien zustande zu bringen. Natürlich hätten auch dann die Sozial­demokraten wie immer dagegen gestimmt.

Es lag vor allem auch nicht in der Absicht des Zentrums, durch die Ablehnung jenes Ent­wurfes des Jnoalidenversicherungsgesetzes von 1889 weiten Kreisen von Arbeitern Wohltaten zu entziehen, die chnen bei Annahme des Ent­wurfs zukommen würden. Gerade weite Kreise der nichtindustriellen Arbeiterbevölkerung erhoben selbst, wie schon betont ist, entschiedenen Wider­spruch gegen den Entwurf. Als aber das Ge­setz zustande kam und, wenn auch langsam, sich immer mehr eingebürgert hatte, stimmte auch das Zentrum, da eine Aenderung und Besserung der Grundlagen des Gesetzes nicht mehr möglich war, 1899 für die Novelle zum Jnvalidenver- ' sicherungsgesetze.

Wir können begreifen, daß die Sozialdemo­kratie, um ihre jahrzehntelange grundsätzlich ab­lehnende Haltung gegenüber der gesamten Sozial­reform zu entschuldigen, zu allerlei Ausflüchten greift und gerade dem verhaßten Zentrum eins anzuhängen sich bemüht. Wenn sie dies mit dem Vorwurf versucht, auch das Zentrum habe ein­mal gegen eines der vielen sozialen Gesetze, nämlich das Jnvalidenversicherungsgesetz vom Jahre 1889, gestimmt, so geht aus dem Ge­sagten hervor, daß dies ein. Ausnahmefall war, der durch besondere eigenartige Verhältnisse be­gründet war. Das Zentrum hat damit aber durchaus nicht dasselbe getan, was wir der Sozialdemokratie mit Recht vorwerfen, nämlich: Alle Gesetze, die jedes für sich einen nennens­werten Fortschritt zur Befferung der Lage der Arbeiter brachten, der Reihe nach immer und immer wieder ablehnen mit der törichten Aus­rede, sie seien völlig unzureichend zur Hebung des Arbeiterstandes; sie seien Bettelsuppen, kein Arbeiterschutz, sondern Arbeiterverhöhnung :c. Solche „Alles- oder Nichts-Politik" ist eine kindische Politik. Wenn die Sozialdemokratie das inzwischen selbst einsehen mußte und sie darum seit 1899 für die Novellen zur Arbeiter­gesetzgebung stimmte, so ist das eine Blamage, deren das Zentrum sich nie schuldig gemacht hat.

Ventsche IllbilällmsnMahrt nach Nom.

=2 Freiburg i. Br., 23. April 1903.

Bekanntlich sind für die große deutsche Jubiläumswallfahrt 3 Pilgerzüge notwendig ge­worden, von denen zwei in Köln abgehen werden. Der erste verläßt Köln am 1. Mai um 715 Uhr, nachdem um 6 Uhr die Pilgermesse im Dom stattgefuuden. Ankunft in Koblenz 911 Uhr, hier Anschluß der Pilger aus der Diözese Trier. Die Pilger aus der Diözese Fulda schließen sich in Mainz an, wo der Zug um ll88 Uhr eintriffc. Der zweite Zug, mit den Pilgern aus den Diözesen Münster, Paderborn, Osnabrück und den Norddeutschen Missionen geht am 2. Mai früh 715 Uhr von Köln ab und nimmt um 1188 Uhr die Pilger aus der Diözese Mainz in Mainz auf An allen drei Orten sind Pilgerbureaus errichtet, wo die Pilger ihre Fahrkarten. Wohnungs­nachweise usw. in Empfang zu nehmen haben. Auch das bestellte italienische Geld wird dort ausgehündigt. Das Pilgerbureau in Mainz ist im Hotel Barbarossa,, gegenüber dem Bahn­hof. Vertreter der Zentralstelle Herr Buchhändler Förster von Freiburg. Das Bureau ist am Vor­abende bis 10 Uhr geöffnet, desgleichen am an­deren Morgen bis eine halbe Stunde vor Ab­gang des Zuges. Man möge sich daher im eigenen Interesse zeitig einfinden und zwar nur zu dem Zuge, zu welchem man zugeteilt worden ist. Jeder Pilger erhält ein genaues Verzeichnis der Teilnehmer. Beide Züge halten in Karls­ruhe an, zur Einnahme des Mittagsmahles, wo sie 2 Uhr ankommen; auch in Freiburg i. Br. ist kurzer Aufenthalt um 417 Uhr nachmittags.

Allg. Ztg/ zum Kaiserlichen Ministerresidenten in Port au Prince ernannt worden. Ferner haben den durch das Ableben des Dr. Freiherrn v. Eyb erledigten Posten des zweiten Sekretärs bei der Gesandtschaft in Bern der frühere dritte Sekretär bei der Kaiserlichen Botschaft in Wien, Graf von Mirbach - Geldern - Egmont, und den durch die Ernennung des Legaiions- rates Dr. Freiherrn v. Heintze-Weißenrode zum Ministerresidenten in Havanna erledigten Posten des Legationssekretärs bei der Gesandtschaft in Stockholm der frühere Legationssekretär bei der Ministerresidentur in Caracas, Dr. v. Schwerin, erhalten.

% Die „freisinnige" ,Voss. Ztg/ ist „über­rascht", daß das Zentrum nicht vor Thores- schluß auch eine Anfrage an die Reichsregierung gerichtet habe über die Erfüllung der vom Reichs­kanzler gemachten Zusage wegen Aufhebung des § 2 des Jesuitengesetzes. Wir glauben nicht, daß zu einer solchen Anfrage für das Zentrum besonderer Anlaß vorliegt. In der Zwischenzeit hat sich doch nichts geändert und es liegt kein Anzeichen dafür vor, daß der Reichs­kanzler seine Zusage nicht zu erfüllen gedenke. Dem Lärm, den der evangelische Bund macht, würde doch eine zu große Bedeutung beigemesfen, wenn das Zentrum deswegen seine Anfrage schon wieder erneuern wollte. Sind die Gegner der Jesuiten neugierig, welche Wirkung der Lärm erzielt hat, so mögen sie doch selbst an­fragen. Der Wahlen wegen bedarf das Zentrum der Interpellation nicht. Wird die Zusage nicht erfüllt, so wird das seine Wirkung auf die Wählerschaft des Zentrums auch haben, ohne daß es sich ausdrücklich erkundigt hat.

** Gegenüber den Mitteilungen über den nahe bevorstehenden Abschluß der Handels­vertrags - Unterhaudlungen mit Rußland wird offiziös erklärt, daß diese Meldungen ver- stüht sind. Insofern Schritte behufs Erneuerung der Handelsverträge mit anderen Staaten erfolgt sind, und solche beziehen sich bisher nicht auf alle in Betracht kommenden Staaten, handelt es sich nur um vorbereitende Grundlagen für die späteren Verhandlungen.

% Die Erhebungen über die Herabsetzung der Arbeitszeit von Fabrikarbeiterinnen, die auf Anordnung des Reichskanzlers im ver­gangenen Jahre von den Gewerbeaufsichtsbermten

± Unsere letzten Vene-Miner. )

Mitgetcilt von Jos. Grau.

Nachdruck Mrboten!

Nicht nach der Ordnung ihrer Profeßablegung, wie sie in dem kürzlich mitgeleilten Verzeichnis maßgebend war, sondern nach ihren Würden und Aemtern wollen wir sie vorführen.

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verantwortlicher

rchriftleiterJos.Vau«

ÄÄ«. woch-nbeii-g-: „Illustrierte Sonntagrzeitung

gepflogen worden sind, dürften im allgemeinen abgeschlosfen sein. In dem Berichteter bayerischen Beamten wird nur kurz auf sie hingewiesen, der badische Jahresbericht enthält darüber ausführ­lichere Mitteilungen. Es ist anzunehmen, daß, ebenso wie seinerzeit die Erhebungen über die Arbeitszeit verheirateter Frauen in Fabriken, auch diese Ermittelungen in einem besonderen Bande veröffentlicht werden. Bis diese amtliche Publi­kation vorliegt, wird man mit seinem Urteil über die Ergebnisse der Enquete zurückhalten müssen. Es erscheint daher, wie die,Soz. Prax.' aus­führt, unzutreffend, wenn in vielen Blättern jetzt schon unter Berufung auf die einmütige Ablehnung einer Verkürzung der Arbeitszeit von der Seite der Organisationen der Arbeitgeber und Unter­nehmer behauptet wird, „daß von der geplanten Aenderung des § 137 der Gewerbeordnung Ab­stand genommen wird". Dem Votum der Arbeit­geber stehen doch ein Beschluß des Reichstages, die Forderungen der Arbeiter, die Gutachten zahlreicher unparteiischer Sachverständiger, Ge­werbeinspektoren, Aerzte, Fabrikanten, Sozial­politiker — u. A. auch der Gesellschaft für Soziale Reform — gegenüber, sodaß nicht anzu­nehmen ist, die Sache sei einfach abgetan. Reichs­kanzler undBundesrat werden, nach denErklärungen über die Sozialpolitik, die im letzten Reichstag vom Regierungstisch aus ergangen sind, sicherlich das Für und Wider einer Verkürzung der Ar­beitszeit für Fabrikarbeiterinnen sehr gründlich prüfen. Auf ein endgiltiges Ergebnis dieser Prüfung wird von der großenteils noch aus­stehenden Veröffentlichung der Gewerbeaufsichts- Berichte nicht zu rechnen sein.

** Die Verhandlungen wegen einer eng­lischen Beteiligung an der Bagdadbahn sind vorläufig abgebrochen worden, da die englische Finanzgruppe die Zusage der Erfüllung der seitens der deutschen Gruppe aufgestellten Bedingungen von der englischen Regierung nicht erlangen konnte. Diese Bedingungen waren die folgenden: Erstens sollte die englische Regierung ihre wohlwollende Unterstützung dazu leihen, daß die Garantien für den Weiterbau der Bagdad­bahn über die erste Teilstrecke hinaus durch eine mäßige Erhöhung des türkischen Zolltarifes ge­funden werden; zweitens sollte die englische Re­gierung in Aussicht stellen, die indische Post zu später zu vereinbarenden Bedingungen über die Bagdadbahn zu leiten, falls diese tatsächlich die bessere Route werden sollte; und drittens sollte die englische Regierung ihre guten Dienste zur Verfügung stellen, damit eine geeignete End­station der Bagdadbahn am Persischen Meer- basen bei Kuweit angelegt werden könne.

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Der bisherige Kaiserliche Generalkonsul in Valparaiso, v. Zimmerer, ist nach der,Nordd.

Dem Prior, dem Subprior und dem Senior der Klostergemeinde gebührt natürlich der Vor­rang.

Der Prior P. Zacharias Zahn.

Der letzte Prior war bei der Auflösung des Klosters bereits ein 71jähriger Greis. Er ent­stammte einer Musikerfamilie und war im kur- mainzifchen Städtchen Lohr am schönen Main­strom am 24. Juni 1732 geboren. Dort lebte in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts ein wissenschaftlich und musikalisch gediegen gebildeter „Ludimagister" Namens Johann Balthasar Zahn. Derselbe war gebürtig aus Großostheim am Main, hatte aber im Hochstift Fulda studiert, — zuerst in Hammelburg an dem von Franzis­kanerpatres geleiteten Gymnasium und bann im berühmten Jesuitenkolleg zu Fulda, Neunzehn Jahre lang wirkte er als wohlbestallter Schul­rektor in Lohr und hatte sich in diesem Zeitraum gewissenhaft mit den fremden Kindern geplagt und redlich auch mit seinen eigenen, die ihm in der Musen Neunzahl aus seiner Ehe mit einer Tochter des Städtchens, einer geborenen Para- sell, entsprossen waren. Dabei hatte er de« Organistendienst versehen, in kunstgemäßer Weise, die ihm Ehre eingetragen. Da sollte ihm plötzlich die Rückkehr zur Stätte seiner Studentenjahre wieder eröffnet werden. Der Fuldaer Fürstabt Am and von Bus eck, dem es, wie es scheint, darauf ankam, tüchtige Musiker in seiner Residenz zu haben, be­rief nämlich den gut empfohlenen Organisten als Kantor an die hiesige StadtpflMkirche, in welcher, da sie zugleich auch KollegiatErche zu den Heil. Bonifatius und Blasius war, fast täglich sogen, musikalische Aemter und Vespern stattfanden, natür­lich mit Pauken- und Trompetenschall, so roie’4 der damalige Kunstgeschmack verlangte.Am 17. September 1750 zog der neugebackene Stadt­kantor Balthasar Zahn durch das mittelalter­lich übertürmte Fuldator in die fürstliche Residenz­stadt Fulda ein, die er als Jüngling im Sep­tember 1728 mit einem vom Jesuiten - Rektor P. Wildericus Zinck ausgestellten vorzüg­lichen Zeugnisse frohgemut verlassen hatte. Nu« aber sollte er in der inmitte der Stadt gelegene« alten gotischen Pfarrkirche mit seinem Orgelspiel dem Gottesdienste Glanz verleihen und die Ge­meinde erbauen und erheben. Und er hat dies nach bestem Können durch zwei Jahrzehnte geta«, wenn freilich auch — dem Zeitgeschmack ent­sprechend — in einem Stile, der uns heute nichts weniger denn, kirchlich anmuten würde. Auch war er ein sehr geschätzter Musiklehrer, der viele Schüler und Schülerinnen um sich sammelte und sich in jeder Weise um die Musikpflege in Fulda ver­dient machte. Nachdem er und die Seinen in der altehrwürdigen geistlichen Stadt heimisch gewor­den waren, trat sein begabter ältester Soh« Johann Anton Philipp in das Benediktiner­kloster ein — es geschah am 14. April 1754 — und erhielt den Klosternamen Zacharias. Sim 20. April 1755 tat derselbe Profeß und am 20. Mai 1758, in schlimmen Kriegsläuften, als auch das Fuldaer Ländchen die Wirren des sieben­jährigen Krieges schwer empfinden mußte, empfing er das heil. Sakrament der Priesterweihe. Im Jahre 1779 wurde Pater Zacharias in das Klö ster- lein Holzkirchen, wo nur einige Konventuale« lebten, versetzt, und am 14. Oktober 1763, als endlich in Deutschland die Friedensglocken geläutet hatten, zog er als Pfarrer auf den anmutig gelegenen Propsteisitz Johannesberg bei Fulda. Im Jahre 1769 erwählte Fürst Heinrich von Bibra den Pater Zacharias zu feinem Beichtvater, in welcher Eigenschaft dieser auch bei dessen Nachfolger Adalbert von Horst all verblieb# Der greife Stadtkantor erlebte noch ein Jahr vor feinem Tode auch die Freude, den frommen Sohn mit Titel und Würde eines Geistlichen- und Konsistorial-Rates geschmückt zu sehen, die Letzterem 1775 verliehen wurden. Am 8. Januar 1789 wurde Pater Zacharias Zahn Prior des Konvents. Kurz vor der Säkularisierung im Jahre 1801 ließ er den Bonifatiusbrunnen in Horas renoviere« und mit dem Bilde des Heiligen schmücken, in der frommen Absicht, die Verehrung unseres hl. Landespatrons dadurch zu. erneuern und zu ver­mehren. — Nach der Aushebung lebte er noch 13 Jähre lang; er verschied am 28.Januar 1816 im hohen Alter von 84 Jahren und wurde auf den Bürger-Kirchhof begraben. Daß er gleich mehreren seiner Geschwister das Musiktalent des Vaters geerbt habe, wird nirgends ermähnt.

0 Sentrum und Arbeitewersicherung.

Der Sozialdemokratie ist nichts unangenehmer «ls der Nachweis, daß sie während der letzten Jahrzehnte bis vor kurzem gegen alle Arbeiter- fchutz- und Arbeiterversicherungsgesetze gestimmt hat. Ihr Aerger steigert sich noch dadurch, daß auf der anoeren Seite gerade das Zentrum so beharrlich und erfolgreich bei der Sozialgesetz­gebung mitgewirkt hat. Sie glaubt sich nun da- mit ausredeu zu können, daß sie triumphierend darauf hinweist: auch das Zentrum habe dasselbe getan, was es der Sozialdemokratie vorwerfe. Es habe ja 1889 gegen das Jnvalidenver­sicherungsgesetz gestimmt.

Doch das ist eine klägliche, nichtssagende Nusrede.

Wir werfen nämlich der Sozialdemokratie nicht das vor, daß sie mal während des lang­jährigen Ausbaues der Arbeiterschutz- und -Ver- stcherungsgesetzgebung gegen einen einzelnen Gesetzentwurf gestimmt hat, deffen Art und Weise ihr nicht gefiel. Unser Vorwurf trifft vielmehr ihre grundsätzliche ablehnende Haltung zu allen sozialen Gesetzen ohne Ausnahme, ihr be­harrliches Niederstimmen jeder Gesetzesvorlage. Ihre kindische Ausrede war immer: das Ge­botene sei völlig unzureichend zur Befferung der Sage der Arbeiter.

Das Ablehnen eines einzelnen Gesetzentwurfes aus dem Grunde, weil er das erstrebte Ziel nicht in der passenden und zweckmäßigen Form und mit den richtigen Mitteln zu erreichen sucht, würde man der Sozialdemokratie nicht zum Vorwurf machen, wenn sie gleichzeitig den ehrlichen Willen zeigte, in anderer Weise mit den übrigen Parteien das Gesetz zustande zu bringen. Das tun und taten auch die anderen Parteien. So und nicht anders hat das Zentrum 1889 gegen das Jnvalidenversicherungsgesetz ge­stimmt. Das Zentrum wollte eine Invaliden­versicherung. An dem von der Regierung vor- gelegten Entwürfe erschien ihm aber sehr be­denklich 1) der Umfang der Versicherung (Aus­dehnung auf Landwirtschaft, Handwerk, Handels, gewerbe und Gesinde), anstatt mit der Industrie zu beginnen; 2) das Fehlen einer berufsgenossen- fchaftlichen Organisation; 3) der Reichszuschuß; 4) das Kapitaldeckungsverfahren (statt Umlage- verfahren; 5) die Nichtberücksichtigung der teil­weisen (Halb-) und zeitweisen Invalidität; 6) das Verfahren (Begutachtung der unteren Ver­waltungsbehörde, Beschränkung des Rekurses an das Reichsversicherungsamt auf „Revision"); 7) Nichteinbeziehung der Witwen- und Waisen- verfichemng.

Von besonderem Gewichte ist, daß manche dieser Bedenken der Fraktion auch von breiten Kreisen der Bevölkerung geteilt wurden, ganz be­sonders der landwirtschaftlichen Bevölkerung und der Handwerker, und zwar nicht nur seitens Arbeitgeber, sondern auch Arbeitnehmer. Wie die jüngeren Dienstboten, Handwerker und Ge­werbetreibenden, so erstreben besonders im Süden und Westen Deutschlands, wo der bäuerliche Kleinbesitz vorherrscht und die besitzlosen Land­arbeiter seltener sind, die landwirtschaftlichen Ar­beiter danach, möglichst bald selbständig zu werden. Damit treten sie aber aus dem Stande der be­sitzlosen Arbeiter, für die doch das Jnvaliden- »erstcherungsgefetz seiner ganzen Anlage nach be­rechnet war, aus. Deshalb belastete sie nach ihrer Ansicht das Gesetz mit jahrelangen Bei­trägen, die ihnen zwecklos erschienen, da sie mög­lichst bald bei der Selbständigmacyung aus der obligatorischen Versicherung ausscheiden würden.

Ebenso begegnete die Gewährung eines Reichs- Huschuffes von 50 Mk. für jede Rente pro Jahr in weiten Kreisen sehr schweren Bedenken. Ein solcher Zuschuß der Allgemeinheit der Staats­bürger im Interesse einer bestimmten, begrenzten Beoölkerungsklaffe bedeute das Einschlagen eines Weges, deffen Ende nicht abzusehen sei. Die anderen Stände könnten, so wandte man ein, mit demselben Rechte ähnliche Forderungen er­heben.

"üht gegen das Zustandekommen einer Invalidenversicherung überhaupt und insbesondere für die -Industriearbeiter, für die das Zentrum stets energisch diese Versicherung forderte, richtete

Widerstand des Zentrums im Jahre 1889. Es bekämpfte blos die nach feiner lieber» zeugung unpraktische und unzweckmäßige Verwirk­lichung jenes an sich sehr zu begrüßenden Ge­dankens, wobei es zugleich seine Bereitwilligkeit betonte, die Invalidenversicherung für die Industriearbeiter sofort mit der Regie­

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