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il 1903.

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ab ist Herr Stadtkapian.Selzer zum Fratus in Bermbach (Großherzogtum Sachsen-Weimar) ernannt. Von demselben Zeitpunkte an ist Herr Stadtkaplan Kind als dessen Nachfolger bestellt worden.

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der Sekundär-

Abg. Rösicke-Tessau >freis. Bgg.i wendet sich gegen die sozialdemokratischen Anträge.

Ebenso Abg. lKamp (Rp., der erklärt: Wenn die Sozialdemokraten mit ihren Anträgen das Gesetz zu Fall bringen wollten, dann sollten sie dies lieber sagen, damit man die Zeit nicht vergeude.

Abg. Trimborn (Ztr.): Derjenige erwerbe sich die größten sozialpolitischen Verdienste, der sich in den An­trägen auf das Allernotwendigste beschränke. (Beifall). Die 25 Anträge, welche die Sozialdemokraten im ganzen gestellt haben, werden wir nicht annehmen, wir werden auch nicht näher auf sie eiiigehen, weil wir sonst das Gesetz gefährden würden. Warum befolgen die Sozial-

Staatsfekrelär Posadowskn bittet um Ablehnung dieser Anträge, da es sich bei der Vorlage nicht so wohl um eine Frage der Humanität oder um eine Finanz­frage handele. § 6 wird unter Ablehnung der sozial­demokratischen Anträge unverändert angenommen.

Zu § 6 a beantragt Abg. Dr. Esche (ntL), daß die Trunkfälligkeit nicht vom Krankengeld ausschlichen solle.

Abg. Albrecht (Soz.) beantragt, daß neben der Trunkfälligkeit auch die Schuld der Beteiligten an Schlägereien oder Raufhändeln keine Verweigerung des Krankengeldes nach sich ziehen solle.

Staatssekretär Posadowsky spricht sich gegen den Antrag Esche aus, da es nicht angängig sei, gewohn­heitsmäßigen Trinkern das Krankengeld zu geben.

Abg. Dr. Esche (ntl.) zieht seinen Antrag zurück.

Die Diskussion schließt; sämtliche Anträge werden abgelehnt, der Kommissionsbeschluß angenommen.

Morgen 1 Uhr: Interpellation Gröber über den Essener Fall, Nachtragsetat, Fortsetzung der Kranken­versicherung.

Schluß 6'/« Uhr.

Es folgt die dritte Lesung bahnvorlage.

. v) Die T a g e s o r d n u n g für die regelmäßig Sitruttg der Stadtverordneten am Montac den 27. April 1903, abends 71/» Uhr lautet 1) Genehmigung zur Führung eines Rechtsstreite (Herr Goebel); 2) Bewilligung der Gelder zu Anschaffung von Lehrmitteln für den naturwiffen schaftlichen Unterricht an der Oberrealschule (Her Schneider»; 3) Prüfung der Kämmerei- uni Gaswerksrechnung (Rechnungs-Ausfchuß); 4) Frei gabeurkunden (Herr Euler); 5) Genaue Be zeichnung der Parzelle eines von der Stadt ver kauften Grundstücks «Herr Neid Hardt); 6 Dasselbe Herr Siebert); 7) Befchlußfaffunc über die Giltigkeit der Wahl des Stadtverordneter Jahn (Herr Eschwege); 8| Erläuterung der Beschlusses der Stadtverordneten-Versammluno vom 30. März 1903, betreffend Erbauung der Kurfürstenstraße (Herr Halb leib); 9) Beitritt der Stadt zu der Ruhegehalts- und Witwen- und Waisenkafse für die Kommunalbeamten des Regierungsbezirks Kasfel (Herr Dr. Kind); 10) Genehmigung von Ueberschreitung des schlags für 1902 (Herr A. Schwarz).

$ Nächsten Sonntag, den 26. ds. Mts., findet im Zentralhotel dahier eine Zahntechnikerver- saunnlung, verbunden mit Fachvorträgen und Demonstrationen statt. Die Versammlung ist vom Verein der Dentisten des Regierungsbezirks Kassel einberufen; es haben hervorragende Fach­leute, wie z. Ä. der Altmeister der Zahnkunst, Herr Rauhe aus Düsseldorf, der auf der jährigen Düsseldorfer Ausstellung erste Auszeich nungen für hervorragende Leistungen erhielt Demonstrationsvörträge zugesagt. — Von Vor mittags 9 bis 1 Uhr mögen sich recht viele Zahn­reparaturbedürftige im Speisezimmer des Zentral­hotels einfinden; es wird in diesen Stunden alles schmerzlos und kostenfrei (felbst Arbeiten mit Ver­wendung von Gold und Platina, ferner Glas- und Porzellanfüllungen, sowie Kronen- und Brückenarbeiten usw.) ausgeführt.

In der Generaldebatte wird eine große Anzahl von Lokalwünfchen vorgebracht, u. a. von den Zentrums­abgeordneten Pleß, Krebs, Glatfelter, Wallen­born und Dr. Becker.

Freitag 11 Uhr: Kleine Vorlagen, Gesetze betr. die Bildung eines kirchlichen Hilfsfonds für die Er­richtung katholischer Pfarrstellen und betreffend die Bildung von Gesamtverbändcn in der katholischen Kirche.

Schluß: 4 Uhr.

* Paris, 23. April 1903. Vor dem Prä- monstratenserkloster in Nantes wurden Kundgebungen gegen die Mönche veranstaltet. Als die Menge mit Steinen gegen das Gebäude warf, machten die Mönche, mit Knütteln be­waffnet, einen Ausfall; es kam zu einer Rauferei, bei der ein Mann lebensgefährlich ver­letzt wurde. Auch in Angers kam es bei der Schließung des dortigen Kapuzinerklosters zu Kundgebungen, die in eine Schlägerei ausarteten, bei der mehrere Personen ver­letzt wurden. Militär stellte die Ruhe wieder hier.

* Konstantinopel, 23. April 1903. In Mazedonien fand bei dem am Fuß des Berg­rückens Zlatorh gelegenen Dorfe Zabrecani, nördlich von Prilep im Vilajet Monastir, ein Zusammenstoß der türkischen Truppen mit einer 25 Mann starken bulgarischen Bande statt. Diese rettete sich durch Werfen von Dyna­mit unter Zurücklassung von 7 Toten und Ver­wundeten. Die Türken hatten 6 Tote und 7 Verwundete.

* Kischinew (Bessarabien), 23. April 1903. Eine böse Judenhetze hat sich, wie schon be­richtet, hier zugetragen. Nach einer Meldung des W. D. B. fanden dort am 19. und 20. April Arbeiterausschreitungen gegen die Juden statt, wobei 25 Menschen getötet, gegen 70 schwer und gegen 200 leicht ver­wundet wurden. Der Minister des Innern erklärte für Stadt und Kreis Kischinew den Zu­stand des verstärkten Schutzes. Ueber die Ur­sache und die Entstehungsgeschichte des Krawalls liegen noch keine Nachrichten vor.

d Gersfeld (Rhön), 23. April 1903. Der gestrige sogenannte Ostermarkt war mit Schweinen so gut befahren, wie dies bei verschiedenen vor­hergegangenen Märkten nicht der Fall war. Der Handel war äußerst lebhaft bei angemefsenen Preisen. Besonders zahlreich war der Auftrieb in Saugschweinen und kleinen Läufern, die da­durch, daß sich jetzt die sogen, kleinen Leute ihre Schlachtfchweine für den kommenden Winter üufen, flotten Absatz fanden. Der nächste Schweinemarkt wird qm 6. Mai ftattfinden. Am 13. Mai findet dann großer Zuchtviehmarkt der Rindviehzuchtgenossenschaft Gersfeld statt.

Fr. Hanau, 23 April 1903. Die furchtbare Bluttat, welche vor etwa einem Monat die Bewohner Fuldas in Aufregunq versetzte, bildete den Gegen­land der gestrigen Verhandlung vor dem hiesigen Schwurgerichte, in der sich die Lackierersfrau Anna Bartel, geb. Reichelt, von Fulda wegen vorsätz­licher Tötung und versuchten Diebstahls zu verantworten hatte. Die Angeklagte ist am 8. Ok­tober 1853 in Pfaffendorf, Kreis Striegau (Schlesien), geboren, evangelisch und bisher noch unbestraft. Als Verteidiger steht ihr Herr Rechtsanwall Dr. Pfeiffer- Fulda zur Seite. Der Schauplatz des schrecklichen Verbrechens war das Haus Josephstraße Nr. 14 in Fulda. Im Erdgeschoß dieses Hauses wohnte der Kanzlist Gutberlet, im 1. Stock die Familie Bartel und im 2. Stock darüber das 80jährige Fräulein Anna Aut h, eine sehr fromme, wohltätige Dame, die, obwohl nicht unbemittelt, einfach und zurückgezogen lebte und bei allen, die sie kannten, sich infolge ihres bescheidenen, gutherzigen Wesens der größten Sym- rathie erfreute. Diese Dame, die nieniand etwas zu­leide tat, sollte nun ein so trauriges und beklagens­wertes Ende finden. Das alte Fräulein war am Morgen des 20. März ds. Js. aus ihrer Wohnung hinunter in den Garten gegangen, um dort Wäsche aufzuhängen. Unterwegs war ihr auf der Treppe die Frau Bartel, die nach oben ging, begegnet. Unten angekommen, bemerkte Frl. Aulb, daß das Seil zum Aushängen der Wäsche zu kurz sei und sie begab sich deshalb nochmals hinaus in chre Wohnung, um ein anderes zu holen. Als sie die von der Küche nach der Schlafstube führende Tür öffnen wollte, machte sic die Wahrnshmung, daß sich von innen jemand da­gegen stemmte. Das Fräulein dachte erst, daß sich eine ihrer Bekannten einen Scherz machen wolle und rief, wenn jemand drin s-i, solle sie doch aufmachen. Endlich gab« die Tür nach und Frl. Auth befand sich der Frau Bartel gegenüber, die sich gleich auf sie stürzte, sic in die Küche zurückürängte und zu Boden warf. Dann bearbeitete die Frau die wehrlos Da­liegende noch in unbarmherziger Weise mit einem hölzernen Handbesen unb umwickelte ‘ iesen schließlich mit e-nem Levpen und steckte diesen .i nebel der Miß-

Abgeordnetenhaus.

60. Sitzung vom 22. April 1903.

Eröffnung: 117« Uhr.

Am Ministertisch: Frhr. v. Hammerstein.

Für das Etatsjahr 1899 wird der Regierung auf Antrag des Abg. Jaeger (Ztr.) namens der Rechnungskommisston Decharge erteilt.

Es folgt die zweite Lesung des Gesetzes betreffend dieVorbereitung zum höheren Verwaltungs­dienst. Nach der Vorlage sollten die Anwärter nach dreijährigem Studium der Rechte 9 Monate bei einem Amtsgericht und 3 Jahr 3 Monate im Verwaltungs­dienst bei Kommunen, Landwirtschaflskammern :c. tätig fern. Die Kommission hat beschlossen, daß der Referendar mindestens 1 Jahr bei Gerichtsbehörden beschäftigt sein muß und daß er dann mindestens 3 Jahre rm Verwaltungsdienst arbeiten muß. Diese Tätigkeit wird der bei dem Vorstand einer Stadt- oder Landgemeinde gleichgestellt. Die Annahme derReferendare will die Vorlage dem Regierungspräsidenten selbständig überlassen, die Kommission dagegen der Zentralinstanz. Die Vorlage sah weiter vor, daß die Regierung nach Belieben Juristen für befähigt für den Verwaltungs­dienst erklären konnte. Die Kommission hat für die Juristen eine zweijährige Probezeit vorgeschrieben: Landrate erhalten die Befähigung ohne weiteres nach fünfjähriger Amtszeit, Richter nach zehnjähriger An­stellung. Die Kommission beantragt weiter die An­nahme zweier Resolutionen. In der ersten wird ge­bührende Berücksichtigung des Staats- und Ver- waltungsrechles und der Nationalökonomie beim ersten Examen gefordert, in der zweiten die Möglichkeit, den Regierungsassessoren praklischeBeschäftigung in Zweigen der Selbstverwaltung (Provinzialverwaltung, Landwirt- schastskammer usw.) sowie in geeigneten wirtschaftlichen Betrieben (Landwirtschaft, Industrie usw.) zu geben.

Die 88 1 4 der Vorlage wurden nach kurzer Debatte nach den Kommissionsbeschlüssen angenommen, ebenso die §§ 5 11 ohne Debatte. Bei § 12 beantragt 9lbg. to. »aviguy (Ztr.), die Probezeit bei Uebergang der Juristen in den Verwaltungsdienst auf ein Jahr zu beschränken.

Abg. v. Ditfurth (kons.) beantragt der betr. Fassung der Kommission den Zusatz zu geben, daß die betreffenden Juristen, während dieser 10 Jahre im Justizdienst oder im öffentlichen Verwaltungsdienste be­schäftigt worden sind.

Die Anträge von Savigny und Ditfurth nimmt das Haus an und stimmt dann den so geänderten Kommisstonsbeschlüssen zu.

Der Rest der Vorlage wird unverändert ange­nommen, ebenso die Resolutionen.

fraktion folgende Interpellation eingereicht: „Aus welchen Gründen hält der Herr Reichs­kanzler die Prüfungsvortzchriflen für die Fietsch­beschauer in den Ausführungsbeftlmmungen zu dem Gesetze, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900 mit diesem Gesetze vereinbar, obschon dieselben die bei Be­ratung des Gesetzes zum Ausdruck gekommenen Absichten nicht entsprechen und ist derselbe bereit, -«ine Abänderung herbeizuführen?"

** Die Abg. Gröber—Stötzel haben, unterstützt von der ganzen Zentrumsfraktion im Reichstage, folgende Interpellation eingebracht: 1), Was ist dem Herrn Reichskanzler über di». Tötung des Fußartilleristen Hartmann im West­fälischen Fußartillerieregiment Nr. 7 in Köln durch den Kadetten zur See Hüffener in Essen bekannt? 2) Ist der Herr Reichskanzler bereit, dahin zu wirken, daß durch Abänderung der be­stehenden Vorschriften über das Waffentragen beurlaubter Kadetten und Mannschaften der Begehung solcher und ähnlicher Verbrechen wohl mehr als bisher vorgebeugt wird?"

294. Sitzung vom 23. April, 1 Uhr.

Eröffnung 17« Uhr.

Das Reichsbeamtengesetz wirb in. dritter resung unverändert angenommen.

Es folgt das Krankenversicherungsgesetz.

Zu 8 i liegen mehrere Anträge vor. — Die Abgg. Albrecht und Gen. (Sozd.) beantragen, die Forst- und Landwirtschaft in die Krankenversicherung hineinzu­beziehen, ebenso die in der Hausindustrie selbständigen Gewerbetreibenden, sowie die Besatzung der Seeschiffe.

Abg. Raab (Antis.) will auch die Handlungs­gehilfen der Krankenversicherung unbedingt unterworfen wissen.

Abg. Stadthagen <,Sozd.) begründet die sozial­demokratischen Anträge.

Geheimrat Dr. Euckeu bemerkt, die Vorlage habe nur den Zweck, die Leistungen der Krankenkassen zu erhöhen, und deshalb schieden alle anderen Fragen ans bis zu einer allgemeinen Reform der Kranken­versicherung.

iigehen, weil wir sonst das

. - „ . , Warum befolgen die Sozial­

demokraten bei dieser Vorlage nicht den Grundsatz, den sie beim Wahlreglement befolgt haben, daß sie nämlich nehmen, was sie bekommen können. Dem Antrag Raab haben wir in der Kommission nicht zugestimmt, weil wir damals noch nicht übersehen konnten, ob er das Gesetz gefährden werde. Inzwischen haben wir uns überzeugt, daß das nicht der Fall ist. Der Antrag entspricht einem Vorschläge, den die Regierung 1890 selbst gemacht hat und ebenso entspricht er den allge­meinen Wünschen der Handlungsgehilfen. Technische Schwierigkeiten stehen ihm nicht entgegen. Bei der Ausdehnung auf die Land und Forstwirtschaft liegen die Dinge ganz anders, da hier die Beteiligten nicht wie dort sich überall privatrechtlich in der gleichen Lage befinden. Auf die Aerztefrage werden wir bei den be­treffenden Paragraphen noch ausführlich zurückkommen. (Beifall).

handelten in den Mund. Blaue Flecke am Halse und auf der Brust des Opfers, die später wahrgenommen wurden, ließen ferner noch daraus schließen, daß Fra» Bartel das Fräulein mit den Händen am Halse ge» würgt und sich ihm auf die Brust gekniet hatte. Als mdtrekte Folgen dieser Verletzungen waren hinzuge­kommen eine Eiterung und Entzündung der Gehirnhaut und diese waren die Ursache, daß die Mißhandelte etwa 14 Tage nach der blutigen Tat, in der Nacht zum 4. April, verstarb. Wie die Angeklagte angibt, war sie an dem fraglichen Morgen, während Frl. Auth die Treppe hinab in den Garten gegangen war, durch den Vorraum und die Küche in das- Schlafzimmer des Fräuleins eingetreten und hatte sich dort an der Kommode, in deren oberstem Fach ein Schlüssel steckte, zu schaffen gemacht. Sie hatte ben Schlüssel ans dem Pultfach herausgezogen und in das unterste Fach gesteckt. Es gelang ihr jedoch nicht, das Fach damit zu öffnen, ebensowenig, wie sie den Schlüssel wieder herauszuziehen vermochte. Hierbei wurde sie durch das zurückkommende Frl. Auth gestört und es folgte nun jene blutige Szene, die oben kurz geschildert wurde. Die Angeklagte bestreitet auch heute noch, daß sie die Absicht gehabt habe, zu stehlen. Sie habe sich vielmehr nur verschiedene Heiligenbilder, Reliquien und sonstige religjöse Andenken, die sie in der Schublade vermutet habe, ansehen wollen. Daß sic Frl. Auth geschlagen habe, gibt sie schließlich zu, ohne daß indes auf die die näheren Einzelheiten der Tat betreffenden Fragen des Vorsitzenden etwas Be» stimmtes aus ihr herauszubringen ist. Sie sei auch durch eine beleidigende Aeußerung von Frl. Auth zum Schlagen gereizt worden. Ihre frühere Be» hauptung, daß Frl. Auth sie bezüglich ihres evangelischen Klaubens beschimpft habe, getraute sich die Angeklagte nicht mehr aufrecht zu erhalten. Herr Amtsgerichtsrat Diels-Fulda berichtet sodann eingehend über den Sang der von ihm geleiteten Voruntersuchung. Als nichtigste Belastungsmomente kamen zwei blutbefleckte schürzen in betracht, von denen die eine der An- jeflagten am Tage der Tat in deren Wohnung ab- jenommen und die andere einige Tage später bei' iner Haussuchung unter anderen Wäschestücken ver- teckt gesunden wurde. Zu einem teilweisen Geständ- liffe entschloß sich die Angeklagte erst, als sich die 8elastungsmomente immer mehr häuften, und sie einen Ausweg mehr sah. Herr Kreisarzt, Nedizinalrat Dr. Marx-Fulda, der die Verstorbene >ach der Tat behandelt hat, schildert die Verletzungen, oelche Frl. Auth davongetragen hatte. Die linke siefichtshälfte sei dick angeschwollen gewesen, an der edfen Kopfseite und am Hinterkopf hätten sich sechs on den Schlägen herrührende Wunden vorgesunden ind am linken Ohr fei ein 1 Zentimeter Breiter Ein» iß vorhanden geiuefen. Ebcnfo hätten sich Anzeichen on Gehirnerschütterung gezeigt Nach dem von en Herren Dr. Kind und Dr. Schneider- Fulda er- ZtattetenBerichtüber dieSektiou derLeicheisteitrigeEnt- ündung der weichen Gehirnhaut, die durch die erlittenen Verlegungen hervorgerufen worden fei, die indirekte Todesursache gewesen. Und zwar habe die Wunde inter dem linken Ohr die Entzündung der Weich- file und dadurch den Tod herbeigeführt. Herr )r. Schneider gibt der Meinung Ausdruck, daß eine ingere und widerstandsfähigere Perfon bet den leichen Verletzungen vielleicht mit dem Leben davon» ckommen märe, ebenso wäre möglicherweise der ;ob nicht eingetreten, wenn die Mißhandlungen mit wem sauberen Instrument ausgeführt worden wären, lerr Medizinalrat Dr. Marx, der vom Gericht estellt worden war, um den Geisteszustand der An- etlagten zu beobachten, hält die Angeklagte für eine n hohen Grade nervöse und reizbare, leicht zu Isseklen geneigte Person, im übrigen habe er jedoch tt ihrem geistigen Zustand nichts Abnormes bemerft. )ie Zeugin Gutberlet, die Hausgenosiin der ngeklagten, sagt ans, wie sie auf die zweite Auf- irberung der Letzteren, doch mit zu kommen zu rl. Anth, da diese um Hülfe rufe, mit Frau lartel in die Wohnung der alten Dame gegangen i. Diese habe in übel zugerichtetem Zustande in rem Wohnzimmer gestanden und sei nun unter ihrer Beihilfe von Frau Bartel in einen Sessel gesetzt und izewaschen worden. Vor ihrem Tode hatte rauf ein Auth noch verschiedenen Personen, da- mter auch dem Untersuchungsrichter den Hergang '.i traurigen Vorfalls erzählt und mit Be mmtheit die Angeklagte als die Täterin bezeichnet, ach den Plaidoyets der Staatsanwaltschaft und des erteidigers zogen sich die Geschworenen zur Be- tung zurück. Durch ihren Wahrspruch wurde die ngeklagte nur der v ers uchten Tötung und des versuchten Diebstahls für schuldig erklärt. Der Staats­anwalt beantragte 5 Jahre Zuchthaus wegen der versuchten Tötung und 2 Wochen wegen des Dieb- stahlsverfuchs; außerdem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf 10 Jahre und Zulässigkeit der Poli­zeiaufsicht. Der Gerichtshof verurteilte, wie schon mit- geieilt, die Angeklagte dem Anträge der Staats­anwaltschaft entsprechend, setzte jedoch die Dauer des Ehrverlustes auf 5 Jahre fest. Die Verhandlung dauerte bis 2 Uhr Nachts.

* Hanau, 23. April 1903. Vor dem hiesi­gen Schwurgerichte begann heute morgen 9 Uhr die Verhandlung gegen die Baronesse Emilie v. Seckendorfs aus Rüsselsheim. Der Eröffnungs-Beschluß legte der Angeklagten, die am 30. Juni 1882 in Rüsselsheim geboren, katholisch und unbestraft ist, zur Last, daß sie in der Nacht vom 7. bis 8. Oktober 1901 in Fulda ihr außerehelich geborenesKind gleich nach der Geburt getötet habe. Als Verteidiger stand der Angeklagten Herr Rechtsanwalt Osius zur Seite. Sie machte einen unbefangenen, zuver­sichtlichen Eindruck und gab auf die an sie ge­richteten Fragen bezüglich ihrer persönlichen Ver­hältnisse mit Bestimmtheit Antwort. Die Ange­klagte gab an, daß ihr Vater Ernst v. Secken» dorff heiße, daß sie ihren Unterricht meistens durch Hauslehrer erhalten, 1 Jahr eine Schule in Kasfel besucht habe und 1 Jahr in Pension gewesen sei. Nach Verlesung des Eröffnungs- Beschlusses beantragte der Vertreter der Königl. Staatsanwaltschaft, Herr 1. Staatsanwalt Leh­mann die Oeffentlichkeit, und zwar, indem er noch besonders betonte, in vollem Umfange wegen Gefährdung der Sittlichkeit auszuschließen. Dem Anträge wurde stattgegeben. Dem Vertreter Her .Frankfurter Zeitung' (!) wurde gestattet, als einziger Vertreter der Preffe den Ver-

Abg. Frhr. v. Richthosen (kons.) erklärt, seine Partei werde für die Kaminissionsbeschlüsie und den Antrag Raab stimmen, wenn die Regierung mit letzterem einverstanden fei.

Abgg. Franken und Dr. Haffe (natl.) äußern sich in demselben Sinne.

Damit schließt die Diskussion. — Die Anträge Albrecht werden abgelehnt, der Antrag Raab wird ein­stimmig angenommen und mit dieser Aenderung der § 1.

Die §§ 2—5 werden unverändert angenommen.

Bei § 6, welcher von den Leistungen der Kranken­kassen handelt, begründe:

Abg. Molkenbnhr (Soz.) einen Antrag, wonach außer Arzneien, Brillen, Bruchbändern und sonstigen Heilmitteln auch „die zur Sicherung des Erfolges des Heilverfahrens und zur Erleichterung der Folgen der Verletzung erforderlichen Hilfsmittel (Krücken, Stütz­apparate und bergt)“ geliefert werden sollen. Ferner soll eine Wö chnerinnenunterstützung in Höhe des Krankengeldes auf die Dauer von 6 Wochen nach der Niederkunft gewährt werden, endlich für den Todesfall eines Mitgliedes ein Sterbegeld im zwanzigfachen Be­trage des ortsüblichen Tagelohnes gezahlt werden.

Bestimmten — ich brauch Dir's wohl nicht zu sagen, auf wen! Auch der Bürgermeister ist gewiß gut auf Euch zu sprechen, denn er fragt noch immer nach Dir und Deinem Bruder, da er weiß, daß wir uns schreiben. — Stephan Reichert ist ein tüchtiger Müller und ein ganz anderer Mensch geworden. Von dem Unfälle ist in feinem Ge cht nicht metr viel zu sehen. Er soll schon im Stillen versproch n sein mit des Lindenmüllers Tochter, die ein hübsches und gebildetes Mädchen ist. — Daß Laurenz hier im Städtchen seit einem halbe» Jahr als Kaplan angestellt ist. weißt Du wohl schon. Der Sternwirt ist ganz glücklich darüber. Auch Stephan's Bruder hat sich seit dem Unglück mit dem Vater, dem geistlichen Stande zug»wan>>t und Bürger­meisters Rudolf ist bereits Assessor. — Das war doch wenigstens ein Brief wie er fein sollte, von sämtlichen Bekannten kam noch dies s und jenes, nur vom alten Hanne-l nichts — ob es noch lebte?

So dachte die Leserin, die mit ganzer Seele daheim war. Und um sich immer mehr in die verlassene und doch so traute und gemütliche Heimat zu vertiefen, nahm sie ihre liebste Sonntagsarbeit auf und holte da« alte lerschlissene Tagebüchelchen, um es in ein bereits zur Hälfte fertig geschriebenes neues Buch zu übertragen.

So durchlebte sie Tag für Tag, jeden Gedanken, jede Freude, jeden Schmerz und Kummer in der lieben, alten Heimat Sie konnte es nicht hindern, daß dabei auch manche Träne auf die eng beschriebenen Blätter herabrollte.

(Fortsetzung folgt.)

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