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30. Jahrgang

flllda, Mittwoch, den 1. April 1903

,^74.

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Druck und Verlag der Zuldaer Actiendruckerei in Zulda (Harmonie). Zernsprecher Nr. 9.

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SMaer M Zeitung

Schriftleiter:Zos.vau«

wocheEge:Illustrierte Sountagrzeitung" m«nakd-ii-g-: ,.5«ldaer Geschichtsblätter".

*# Die Gesetzentwürfe wer die Bildung von kirchlichen Gesamt- verbänden und von Viözesanhilssfonds.

Die am 21. August 1902 in Fulda ver­sammelt gewesenen preußischen Bischöfe haben unter Ueberreichung eines entsprechenden Ent­wurfs bei der Regierung den Antrag gestellt, auf Erlaß eines Gesetzes, durch welches für größere Ortschaften, in welchen sich mehrere unter einem gemeinsamen Pfarramte nicht ver­bundene Kirchengemeinden befinden, die Bildung parochialer Gesamtverbände zur gemein­samen Befriedigung der hervortretenden kirch­lichen Bedürfnisse ermöglicht werden soll. In der evangelischen Kirche hat das dort in gleicher Weise hervorgetretene Bedürfnis zum Erlaß ge­setzlicher Bestimmungen bereits seine Befriedi- guxg gefunden. Die Regierung hat anerkannt, daß es im Interesse der katholischen Kirche liege, für sie ebenfalls die gesetzliche Möglichkeit zur Bildung von parochialen Gesamtverbänden zu schaffen. Für die Gestaltung des nunmehr dem Abgeordnetenhause zugegangenen Gesetzentwurfs, mit dessen Inhalt sich die Bischöse einverstanden erklärt haben, sind im allgemeinen die Vor­schriften der für die evangelische Landeskirche erlassenen Gesetze vorbildlich gewesen.

Im wesentlichen bestimmt der Entwurf folgendes: In Ortschaften, die mehrere unter einem gemeinsamen Pfarramte nicht verbundene Kirchengemeinden umfassen, kann ein Gesamt­verband aus sämtlichen oder einigen Kirchen­gemeinden der betreffenden Ortschaft, geeigneten Falls unter Einbeziehung angrenzender Kirchen­gemeinden, gebildet werden, dem weitere Kirchcn- gemeinden derselben Ortschaft oder angrenzende angeschlosfen werden können. Diesem Verbände können ganz oder teilweise übertragen werden: 1) die Befugnis, über Einführung, Veränderung und Aufhebung allgemeiner Gebühren für die Verbandsgemeinden Beschluß zu fassen; 2) die Aufgabe, neue Parochialbildungen innerhalb der Verbandsgemeinden und eine ausreichende Aus­stattung der Verbandsgemeinden mit äußeren kirchlichen Einrichtungen, insbesondere Seelsorger­stellen, kirchlichen Gebäuden und bergt zu fördern; 3) die Verpflichtung, den einzelnen Kirchenge­meinden diejenigen Mittel zu gewähren, welche sie zur Erfüllung der ihnen obliegenden gesetz­lichen Leistungen bedürfen und in Ermangelung zulänglichen Kirchenvermögens und dritter Ver­pflichteter (Gemeinden, Patrone usw.) sich nicht ohne Umlage verschaffen können; 4) die Befugnis, Rechte, namentlich auch an Grundstücken, zu erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen, zu klagen und verklagt zu werden und zur Erwerbung von Grundstücken sowie zur Errichtung neuer kirch-

vn Naud auf der fiömgsburg.

Origmalerzählung aus der Geschichte der ehemaligen Jülicher Lande von Aleca Ruth.

------- (Nachdruck verboten.)

Zm Rittersaale angelangt, stellte er das Oellämpchen auf die Erde und lehnte sich wider die Wand. Kalter Schweiß perlte auf seiner Stirne. Welche Fügung des Himmels! Als Räuber, Verbrecher stand er in der Königsburg! Er, der versprach, als Ritter ruhm­beladen heimzukchren, nahte ehrbefleckt, verworfen und an-gestoßen aus der rechtlichen Gesellschaft, seiner Jsengard, seiner Braut, die an seinem Herzen ihm daS Treugelöbnis schwur! Wie elend, wie verworfen und ack! wie beklagenswert er war! In düsterer Entschlossenheit irrten seine Blicke durch den weiten Saal. Das trübe Licht warf seinen matten Schein über die Marmorsteine des Fußbodens und zauberte lange Schatten auf die hohen Wände, die ringsum eine lange Reihe Wandgemälde bedeckten. Die drohenden Rittergestalten schienen aus ihren Rahmen treten zu wollen gM m wilder Fehde gegen den Eindringling zu ziehen, der ihre Rache herausforderte. So schien es -Omar. Wenn aber die toten Bilder hätten reden können, sie würden gewiß nicht anders zu ihm gesprochen haben, als:Sohn und Erbe derer von Jbichau, wir grüßen Dich in Deiner Väter Burg! Eile! Die Arme find geöffnet, Dich zu empfangen. Nimm das Erbe Deiner Väter in Besitz, das solange gewartet auf den letzten des Fürftcn^cschtechl» Jbichau!" Omar dachle und em­pfand nicht» von der Wahrheit, die in tausend Zungen um ihn redete, doch schien seine Aufmerksamkeit gefesselt durch jeee Ritterbilder, die so ganz seine« idealen Vorstellungen entsprachen. Seinen Kummer halb ver- Rkffend schritt er von einem zum andern und schaute fie lange aufmerksam an im Lichte des Mondes und des Oe7ämpchens. Wer ihm ins Gesicht gesehen, hätte eher denken können, er trachte darnach, Hieroglyphen

sicher Gebäude und Errichtung von Begräbnis­plätzen Anleihen aufzunehmen; 5) Die Befugnis, die Mittel, welche der Verband zur Erfüllung seiner Aufgaben bedarf, soweit nicht andere Ein­nahmen zu Gebote stehen, sich durch Umlagen zu beschaffen; und in diesem Falle werden die Um­lagen unmittelbar auf die Gemeindeglieder sämt­licher Kirchengemeinden, verteilt und müssen gleich- zeisig in allen Gemeinden des Verbandes nach gleichem Maßstabe erhoben werden. Die Bil­dung eines Gesamtverbandes und die Feststellung der ihm zu übertragenden Rechte, und Pflichten erfolgt auf Anordnung der kirchlichen bischöflichen Behörde und bedarf der Zustimmung der betei­ligten Kirchengemeinden. Die verweigerte Zu- stimmung von beteiligten Kirchengemeinden kann durch Beschluß der bischöflichen Behörde ergänzt werden, falls die Seelenzahl der zustimmen­den Gemeinden wenigstens die Hälfte der Gesamt­seelenzahl des zubildendenGesamtverbandes beträgt.

Die dem Gesanttverbande übertragenen Be­fugnisse und Verpflichtungen werden von einer besonderen Verbandsvertretung wahrgenommen, welche besteht: a) aus den Vorsitzenden der Kirchenvorstände und b) aus den Vorsitzenden der Gemeindevertretungen der beteiligten Kirchen­gemeinden, c) aus je einem, für jede beteiligte Kirchengemeinde durch den Kirchenvorstand und die Gemeindevertretung in gemeinschaftlicher Sitzung zu wählenden Mitgliede des Kirchen­vorstandes oder der Gemeindevertretung. In den Kirchengemeinden, in welchen eine Gemeinde­vertretung nicht gebildet ist, sind durch den Kirchenvorstand aus seiner Mitte zwei Mitglieder zur Verbandsvertretung zu wählen. Den Vorsitz führt der Dechant (Erzpriester) und sofern dieser dem Verbände nicht angehört, der dienstälteste Pfarrer. Ein Ausschuß der Verbandsvertretung vertritt den Gesamtverband in vermögens­rechtlicher Beziehung und in Rechtssachen nach außen und verwaltet dessen Vermögen. Urkunden über Rechtsgeschäfte, welche der Gesamtverband gegen Dritte verpflichten solle, insbesondere Voll­machten, müssen von dem Vorsitzenden" cknd zwei Mitgliedern des Ausschusses unterschrieben und mit dem Siegel des Verbandes versehen fein.

Die näheren Bestimmungen über die Ein­richtung und Geschäftsführung der Verbands­vertretung und ihres Ausschusses werden von der bischöflichen Behörde in jedem einzelnen Falle festgesetzt. Die Anordnung der bischöflichen Be­hörde über die Bildung eines Gesamtverbandes und die Feststellung der ihm zu übertragenden Rechte und Pflichten, sowie der Erlaß von Re­gulativen bedürfen der Genehmigung der Staats­behörde. Durch königliche Verordnung werden diejenigen Staatsbehörden bezeichnet, welche die Aufsichtsrechte des Staates den Gesamtverbänden gegenüber auszuüben haben. (Schluß folgt.)

Deutsches Reich.

Berlin, den 31. März 1903.

** Jetzt sollen die Jesuiten auch noch an der Abnahme der protestantischen Theo­logie-Studierenden schuld fein. Ein Pastor

auf einem Grabmale zu Memphis zu entziffern, so ernst und sinnend, fast nach innen gekehrt war sein Blick. Er ging langsam die Reihe der bereits geprüften Bilder wieder zurück und begann von neuem sie zu beschauen. War ihm doch, als repräsenttere jene Bilder­reihe lauter ihm liebe alte Bekannte! Und doch ent­stammten sie verschiedenen Jahrhunderten. Jener Kreuzfahrer in dem wallenden Barte, der Höfling in der Halskrause, der drohende eifengerüstete Ritter, der vornehme Burgherr mit der Samtjacke und dem Feder­barett. Er kannte sie alle, doch diese Bekanntschaft stammte aus ferner, ferner, fast undenkbar ferner Zeit. Er kannte sie wieder, denn bei jenen konnte keine Zeit ihre flüchtige Spur zurücklassen. Mochten Menschen und Dinge sich geändert haben sie waren dieselben geblieben. Wo aber sah er sie? An welchem Zeit­punkte traten fie in fein Leben? Er sah fich von Rätseln umgeben, und diese wurden umso unlöslicher, je länger ihn die Mauern der Königsburg umschlossen. Seine Augen schweiften die Bilderreihe entlang, der Mond, dessen Sllberlicht durch die Bogenfenster drang, warf voll und ganz seinen Schein auf ein breites, mit einem Trauerflor umgebenes Gemälde, nahe der Ausgangstüre. Darauf schritt er, von seltsamer Regung erfaßt, zu und stand dann vor ihm wie ein Träumender, ein Verzückter. Hier sah er das vergrößerte Abbild jener Miniaturzeichnung im Medaillon vor fich, nur eines trat hinzu unn das erhöhte doppelt Omars Interesse. Auf dem Schoß der Fürstin ruhte ein etwa dreijähriger Knabe. Omar prägte fich feinen Anblick ein. Jener war also der Verschwundene! Sagte keine innere Stimme ihm, daß er fich selber sah? Ge­heimnisvolles Weben der Menschennatur; wie langsam fesseln deine Fäden an dm forschenden Geist die Er­kenntnis!

Jener Jüngling sah den Zwiespalt in fich auf» steigen, sah die Gegensätze werden und wußte fie nicht zu einen.-Jenes Bild hielt seinen Blick gefangen. Es war chm, als spräche daraus eine bekannte Stimme zu ihm, als nähme jene» Frauenbild Horm und Ge

Sommer aus Mustin in Sauenburg beschäftigt sich in der,Tägl. Rundschau' mit den Ursachen der Abnahme und findet sie u. a. in der Unge­rechtigkeit, die mit dem Militärdienst der Theo­logen verbunden sei.Die neue antiultramontane Wahlvereinigung wird hoffentlich, bemerkte er, auch dahin wirken, daß, wenn doch einmal den Jesuiten gegenüber kein Ausnahme - Gesetz mehr gelten soll, ein solches auch nicht mehr für die Befreiung der katholischen Theologen vom Mili­tärdienste in Kraft bleiben darf." Den Staat dürfe der Ordobegriff der katholischen Kirche nicht hindern, die Theologen dieser Religions-Gemein­schaft auch zu allgemeiner Dienstpflicht heranzu­zuziehen, zumal dieseHerren später von den Rech­ten eines jeden Deutschen, dem aktiven und pas­siven Reichstags-Wahlrecht, den ausgiebigsten Gebrauch machten. Die einzig richtige Folge wäre sonst, daß die katholischen Geistlichen, wie das Militär, nicht für den Reichstag wählten oder wählbar wären. Die evangelischen Theologen, die mit Entrüstung das Anerbieten der Befreiung vom Militärdienste abgelehnt hätten, da fie nicht mit 'Zuchthäuslern dieselben zweifelhaften Rechte teilen wollten, müßten die Kosten der Dienstzeit tragen, eine Summe von 1500 Jt, die der Staat jedem kathol. Theologen ohne weiteres schenke. Evangelischen Theologen werde außerdem erklärt, daß diejenigen, welche die vierwöchigen Lazarethpflegeübungen mitmachten, in erster Linie als Feldprediger im Kriege angestellt würden, während katholische Geist­liche Feldgeistliche würden, ohne einen Tag Soldat gewesen zu sein. Müder Abnahme der protestan­tischen Theologiestudierenden hat diese Sache offenbar gar nichts zu tun, aber Pastor Sommer hält die Gelegenheit für günstig, feinen Aerger über die Befreiung der katholischen Theologen vom Militärdienste auszulassen. Nachdem er weiter ausgeführt hat, daß die gebildeten Stände ihre Söhne mehr der Theologie zuführen sollten, schließt er ganz unvermittelt:Jedenfalls sollten Kirche und Staat bei Zeiten nach dem rechten sehen. Denn sicher ist, daß, die Jesuiten, wenn sie kommen, alles anstrengen werden, Geld,' Siff und Gewalt, um den evan gelis chen Pastoren­stand zu ruinieren. Ist ihnen das erst ge­lungen, dann ist ihnen die Herrschaft über unser Volk sicher." Der Herr empfindet offenbar nicht, wie komisch er in seiner Jesuitenangst ist.

*. Nach der endgültigen Berechnung betragen die nach dem Reichshaushalts-Etat für 1903 zur Deckung der Gesamt - Ausgabe des ordentlichen Etats aufzubringenden Matrikular-Beiträge jährlich 588,856,234 Jfc., d. h. 14,783,558 Jfc. weniger als im Jahre 1902. Auf Preußen ent­fallen 346,825,865 Jk, d. h. 8,671,540J6. weniger als im vorigen Jahre.

* Folgende Gesetze sind mit dem 1. April in Äraft getreten: Das Fleifchbeschaugesetz, die Seemannsordnung nebst den Neben­gesetzen (Seemannsgerichte, Stellenvermittelung für Seeleute 2C.), das Süßstoffg esetz (Verbot der Sacharinfabrikation), ferner die Bundesrats­verordnung betreffend Einführung von Lohn­büchern in der Kleider- und Wäsche­konfektion.

statt an, als öffneten jene lächelnden Lippen sich und redeten zu ihm Worte, wie sie nur eines Menschen Herz immer ersinnen kann, die Treue, die ewige Mutter­liebe! Und er fühlte das starre Weh aus seinem Herzen weichen, so wie vor der Sonne Glut die Eisrinde Tropfen um Tropfen verrinnt. Er sah sich wie jenes Knäblein auf der Mutter Schoß, an ihre Brust ge­schmiegt, von ihrer Hand gestreichelt, hörte die Worte der Liebe und von ihren Lippen die sanften Schlummer- weisen, und fühlte sich so traut geborgen, so wohl und sicher im Mutterarm. Re n, nein sie war nicht tot und stumm! fie lag nicht kalt und gefühllos für fein Leid in der Totengrust! Konnte ein enges Grab so viel Liebe umschließen!

Mutter," stöhnte er und faltete seine Hände vor dem Bilde der Fürstin,Mutter!" als könne er fich nicht sättigen an dem Wohlklang dieses für ihn lang­verhallten Namens. Horch! da drang Stimmengemurmel gedämpft zu ihm her. Er hielt den Atem an und lauschte. Dann von innerem Impuls getrieben hob er den Vorhang, der den Rittersaal von deman- stoßenden Gemache trennte und trat in letzteres ein. In der ihm gegenüberliegenden Wand verdeckte wiederum schweres Gewebe die Türöffnung, durch eine Spalte aber drang ein Lichtschein. Näher schlich er hinzu und lauschte.

Er wies meine Liebe zurück und suchte vor dem Altäre Schutz. Durste ich ihn der Hand Gottes ent­reißen ?" Das war Jsengards Stimme. Er trat näher hinzu und schaute durch die Spalte. Kerzenlicht erhellte ein trauliches Gemach. Aus dem Divan ruhte die Fürstin, Jsengard lag auf einem Teppich ihr zu Füßen, während der Fürst mit verbundener Schulter nahe beim flackernden Kamin saß.

Du hast mehr getan, als Dein Frauenstolz Dir erlaubte," nahm der Fürst nach einer Pause das Wort.Dich darf kein Vorwurf quälen. Wenn Julitta meint, Du hättest nicht von ihm gehen sollen, noch einen letzten Versuch, ihn umzustimmen, zu machen, so sage ich Dir: Du hast gut gehandelt, wie Du tatest!

* Schweinepreise und Fleischteuerung" In der Dienstagssitzung des Herrenhauses gab eine Petition der Stadt Charlottenburg um Maßnahmen gegen die Fleischteuerung dem Land- wirtschaftsminister v. Podbielski den offenbar sehr erwünschten Anlaß zu einer geradezu drastisch wirkenden Darlegung über das starke Sinken der Schweinepreise, dem freilich die Fleischpreise im Kleinverkauf nicht überall ent­sprechend gefolgt feien. Aus den Erhebungen, die der Minister veranstaltet hat, teilte er sogar die wunderbare" Tatsache mit, daß in vielen Städten die Fleischpreise noch gestiegen feien, während auf den Märkten derselben Städte der Preis fiel! Den Oberbürgermeister Bender von Breslau, welcher behauptete, für Breslau wenigstens be­weisen zu können, daß die Detailpreise sich nach den Marktpreisen richten, widerlegte der Minister schlagend durch die Mitteilung, daß in Breslau das Schweinefleisch sich von September bis Februar auf 150 Pfg. pro Kilo gehalten hat, während in derselben Zeit der Preis für Schweine von 137 auf 97 Pfg. fiel! Gegen die Stimmen der Bürgermeister-Fraktion wurde über die Petition hierauf zur Tagesordnung übergegangen.

* Landwirtsch astskammer und Bund der Landwirte. Vor einiger Zett rügte Graf Praschma im preußischen Abgeordnetenhaufe, daß das Amtsblatt der fchlefifchen Landwirt - fchaftskammer für eine Versammlung des Bundes der Landwirte Reklame machte. Der Minister gab zu, daß die Landwirtschaftskammern solche politischen Agitationen nicht treiben dürfen. Jetzt wird aber auch aus Wiesbaden und Hannover von einem ähnlichen Mißbrauch be­richtet. Die Amtsblätter der dortigen Landwirt­schaftskammern brachten als Beilage eine Abonne­mentseinladung der landbündlerifchen .Deutschen Tagesztg.'. Das ist entschieden ungehörig und wird hoffentlich dem Minister Veranlassung geben, den Landwirtschaftskammern seine Ansicht noch etwas deutlicher zum Ausdruck zu bringen.

' Die B«dgetkomm>sfion des Abgeordneten- hauses erledigte am Montag abend ohne große Er­örterung dieNedenbahnvorlage und genehmigte fie unverändert. Nur bei einzelnen Linien fand eine Aussprache über die Linienführung statt. Die Petitionen betreffend den Bau anderer Linien wurden im allgemeinen der Staatsregierung als Material überwiesen, nur über zwei Petitionen, die bei der Nebenbahn UsingenWeilmünster eine andere Linien­führung vorschlugen, wurde zur Tagesordnung über­gegangen. Eine lebhaftere Debatte entwickelte sich bei der Forderung von 5 Millionen Mark zur. Förde­rung des Baues von Kleinbahnen, mit welcher sich Vertreter aller Parteien einverstanden erklärten. Von allen Seiten wurde anerkannt, daß die dem Abgeordnetenhaufe zugegangene Denkschrift über die Entwickelung der Kleinbahnen erschöpfend und lehr­reich sei, doch wurden hierbei einige Wünsche dahin geäußert, daß die Bauwürdigkeit der Kleinbahnen genau geprüft werde. Minister Budde erwiderte, an sich sei er nicht zu einer solchen Prüfung be­rechtigt, nur bei den vom Staate unterstützten Klein­bahnen könne er es tun und tue er es auch; Klein­bahnen die keine Rente abwürfen, blieben ohne staatliche Unterstützung. Es wurde gewünscht, daß der Minister Staatsbaubeamte beurlaube, damit sie

obschon er mein Sohn ist." Omar richtete sich auf. Was sprach jener?Obschon er mein Sohn ist," wiederholte er fich Wort für Wort. Wer war sein Sohn? Da hörte er die Fürstin sprechen.

Legt nicht den Maßstab Eures Denkens an das meine, ich bitte Euch. Ich spreche nicht logisch, ich bin falsch in meinen Schlüssen, ich folgere nur immer das eine: Mein Sohn lebt und ich muß ihn wiederfinden! aber fast fürchte ich, das dies Wiedersehen erst im Jenseits erfolgen wird;" mächtige Erregung durch- zitlerte fie.

Sprich nicht so, Julitta," hörte er den Fürsten ungewöhnlich sanft reden,wir sind unserem Ziele näher als sonst. Die Seifige find ihm nachgesandt; aber er scheint wie vom Erdboden verschwunden. Vielleicht täuschte sich Agnesia."

So wie fie kann nur jemand sprechen, der seiner Sache ficher ist," ergriff Jsengard das Wort und richtete fich im Eifer des Gespräches halb empor,wir traten aus dem Burgtore, da sah fie ihn hinter dem steinernen Löwen stehen auch die Burgwache be­stätigte dies darauf kam sie schreckerfüllt zu uns und sagte: Ich habe einen Geist gesehen! So sprach fie wohl?" wandte fich Jsengard an die Fürstin-

Jawohl und fie fügte noch hinzu: Wenn es nicht unser Knabe ist, dann ist es f in Doppelgänger." Als wir indessen zu dem Steinlöwen herantraten, war der Fremde verschwunden." Omar fuhr fich über die Stirn und Augen, als müsse er aus einem Traume erwachen Sprach man von ihm? In welches Ver­hältnis brachte man ihn zu dem verschwundenen Knaben? Da horchte er wieder.

Noch fasse ich es nicht," begann die Fürstin wieder,wie jener entsetzliche Bruns von Hilthausen das Kind rauben konnte, ohne." Omar fuhr zu­sammen. Hilthausen? der schwarze Ritter der Kindesräuber!er schlief im Garten," hörte er weit«, als Hilthausen durch die kleine Pforte trat und ihn in seinem Mantel barg. Er mußte doch unzweifelhaft das Stadttor passieren, ber Knabe mußte schreien."