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Maer W Zeitung

fUlda, Samslag, den 28 März 1903.

Verantwortlicher 8christ!eiter:Zos.vaum

30. Jahrgang.

Monatsbeilage: „zuldaer Geschichtsblätter"

Lrscheint täglich, mit Ausnahme der §onn- »nd Feiertage. viertel- jährl. Bezugspreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld in Zulda und auswärts t Mit. 50 pfg

Z. parzeller in Fulda. Wochenbeilage: „Illustrierte Sonntagszeitung"

Anzeigen: Vie ein­spaltige Petitzeile oder deren Raum 15 pfg. Reklamen die Petitzeile 25 Pfg.; bei Wieder­holungen wird entspr.

Rabatt gewährt.

Druck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerek in Fulda (Harmonie). Fernsprecher Nr. 9.

Ja, es ist leichter, Aale zu greifen, als Medien! Da hat z. B. die Frau Rothe aus der Geisterwelt auch ein Notizbuch apportiert. Es stellte sich heraus, daß das Büchelchen aus einer Chemnitzer Handlung stammte, und zwar gerade aus dem Geschäfte, in welchem die Tochter der Frau Rothe als Gehilfin tätig ist. Da denkt nun die materialistische Welt in ihrem Stumpf­sinn, das Töchterlein werde wohl die Lieferantin gewesen sein. Auch der Geschäftsinhaber verfiel auf diesen Erklärungsversuch und stellte das Töchterlein zur Rede. Aber ihm wurde ordent­lich heimgeleuchtet. Die Tochter ist ganz un­beteiligt; ihre Mutter, die große Geisterfreundin, steht in Beziehung zu dem Geist der verstorbenen Inhaberin dieses Geschäftes, und wenn die ver­geistigte Geschäftsfrau Lust verspürt, Notizbücher zu verschenken, was ist da natürlicher, als daß sie diese Sachen aus ihrem früheren Geschäft be­zieht? Der Geist scheint sich noch jetzt als stiller Teilhaber zu fühlen, denn er hat die Notizbücher nicht bezahlt, während doch die andern Geister, die Blumen und Südfrüchte schenken, diese Sachen gegen bar einkaufen lassen. Aber so ein kleiner Uebergriff einer verstorbenen Geschäftsfrau in den hinterlasfenen Warenbestand ist doch wohl zu be­greifen und zu entschuldigen, und der jetzige Ge­schäftsinhaber wird sich nach dieser Aufklärung nicht mehr wundern, daß ihm bei der Inventur einige Kleinigkeiten fehlten.

Ueberhaupt ist der spiritistische Schwindel eines der leichtesten und lohnendsten Betriebe, so lange nicht Polizei und Gericht ihre rauhe Hände hineinstecken. In dem üblichen Halb­dunkel läßt sich trefflich munkeln. Will die Taschenspielerei nicht recht glatt gehen, so sagte das Medium, die Geister wollten diesmal nicht kommen, weil nicht die rechte Harmonie herrsche, unsympathische Elemente da seien ic. Stellt sich ein Mißschlag ein, so greift man eine von dem Dutzend Ausreden heraus, die soeben gekenn­zeichnet sind. Auch die traurige Tatsache, daß Frau Rothe im Gefängnis von allen Geistern im Stich gelaffen wird und nicht einmal eine Erfrischungs-Apfelsine sich apportieren kann, er­klären die Spiritisten sehr einfach: Es fehlt die „Region sympathisierender Personen", die not­wendig ist, um die Seele des Mediums in jene Erhebung zu versetzen, die zum Verkehr mit der Geisterwelt führt. Diese Lehre von der Sympathie und Harmonie ist äußerst praktisch; wenn z. B. mißtrauische Zuschauer der Frau Rothe zu dicht auf den Leib rückten, so erklärte der Unternehmer Jentsch die Harmonie für ge­stört und ordnete einen Wechsel der Plätze an. Eine gewisse Sorge machte Herrn Jentsch der Hohlraum unter dem Tische; da half man sich mit einem recht hübschen Trick: Frau Rothe warf ihrem Partner eine Sicherheitsnadel zu, das Ding fiel zu Boden, Jentsch bückte sich zum Aufheben und konnte so unauffällig unter den Tisch gucken.

Zu den Geschäftstricks gehören auch die salbungsvollen Reden, die das Medium in seiner Verzückung zu halten pflegte. Der Spiritismus gibt sich überhaupt gern einen religiösen Anstrich. Frau Rothe mit ihren Blumen und Apfelsinen im Unterrock hielt den Leuten eine fromme Predigt, sodaß die Einfältigen gerührt sagten: Die kann es bester, als der Prediger; das kann sie unmöglich aus sich haben! Die bösen Spione allerdings fanden es etwas komisch, daß die schwungvollen, frommen Gedanken im sächsischen Tonfall mit groben Sprachfehlern vorgetragen wurden, und forschten ihrerseits nach, ob Frau Rothe ihre Predigten nicht aus irgend einem irdischen Buche geschöpft habe. Sie fanden richtig die Quelle in einem Erbauungsbuch vom Jahre 1839.

Das Mäntelchen der Frömmelei macht die Sache nur noch widerlicher und gefährlicher. Die Schwindler mißbrauchen den Trieb, der bei man­chen unbefriedigten Protestanten nach Sektirerei drängt. Ihre nüchterne Lehre genügt diesen Leuten nicht; der eine sucht bei der Heilsarmee Erbauung, der andere geht zu den Gesundbetern, der dritte zu den Spiritisten. Den Weg zur rechten Quelle des Glaubens verlegen ihm die Vorurteile gegen den Katholizismus; darum ver­fallen sie dem Aberglauben in einer von feinen vielen Formen. Die einfache und klare Lehre vom Fegfeuer und von den Schutzengeln wollen sie nicht glauben, weil das ja katholisch wäre; aber dafür ergreifen sie mit Leidenschaft die konfuse Lehre, daß die Geister der Verstor­benen in der vierten Dimension sich planlos um­hertreiben und nichts besseres zu tun haben, als Blumen und Apfelsinen zu apportieren, Klopf­töne in den Tischen hervoiHubringen, die Tische rücken zu lasten, die Schreibtafeln von sogenann­ten Medien mit dummen Phrasen vollzukritzeln oder gar in einem dunklen Alkoven unter Phos­phorgeruch zu „erscheinen". Auch die Geister

Proteste. So kommt das Bundesorgan zu dem Vorschläge, daß die Parteien der Linken das Ge­setz ab lehnen sollten. Sonderbare Zumutung, da gerade der Antrag Rickert (freis. Ver.) dem Reglement zugrunde liegt, während dasselbe nach Zentrums-Vorschlägen modifiziert ist!

Unpolitische Zeitlaufe.

Flachdruck verboten.»

(C Berlin, 26. März 1903.

Erst gegen die „körperlichen", dann gegen die „geistigen" Schwindler! Nach den Kurpfuschern kommen die Mediums heran. In Halberstadt ;at man einen würdigen Fachgenossen des Narden- Ätter, der wertlose Heilmittel zu hohen Preisen vertrieb, mit 4 Jahren Zuchthaus belegt. <ior dem Berliner Gerichte stehen jetzt einige Pracht­exemplare der andern Sorte von Wundertätern, )ie nicht von kranken Körpern, sondern von taten­durstigen „Geistern" leben wollen: das hochberühmte Blumenmedium Frau Rothe und ihr gewandter Internehmer Jentsch. Frau Rothe hat sich in ihrer Weise erfolgreich bemüht, das Dichterwort

zu verwirklichen: „Ehret die Frauen, sie flechten und weben himmlische Rosen ins irdische Leben!" Massenhaft hat sie den guten Leuten, die das Eintrittsgeld für ihre Sitzungen bezahlten, Rosen und sonstige Blumen aus dem Geisterreiche appor­tiert. Das Vermittelungs-Geschäft in himmlischen Blumen wurde in der Tat en groa betrieben: an einem Abend gab es z. B. einen Waschkorb voll Blumen, und als eines andern schönen Abends die unzarte Hand eines Polizisten zufaßte, fand man in der geheimen Tasche, die sich Frau Rothe aus dem aufgekrempelten Unterrocke gebildet hatte, noch einen Vorrat von 153 Blumen, 3 Apfel­sinen und 2 Zitronen, die allzumal noch als Geisterspende zur Verteilung gelangen sollten Und so eine edle Frau, die der Menschheit überirdi­sche Blumen auf den Weg streut, wird nun als gewöhnliche Betrügerin auf die materialistifche Anklagebank gesetzt! Das ist um so empörender, als die „Geister" der Frau Rothe eine anerken­nenswerte Mittelstands-Politik betrieben; sie ließen nämlich die fraglichen Blumen bei den Markt­frauen ankaufen, und zwar gegen gutes, materiel­les Geld, um so das einheimische Kleingewerbe zu unterstützen!

Nun sollte man denken, wenn der Ankauf der Blumen auf dem Marktplatze und die riesige Ge­heimtasche im Unterzeuge der Frau Rolhe nach­gewiesen sind, so werden die Spiritisten baff sein und die Schwindlerin preisgeben. Aber weit ge­fehlt ! Diese abergläubischen Leute haben für das tollste Zeug die schönsten Erklärungen. Es han­delt sich ja nicht so führt ein begeisterter Schutzzeuge aus um gewöhnliche Wald- und Wiesenblumen, die man überall ohne weiteres abpflücken kann, sondern um Rosen, Narzissen und sonstige Kulturblumen, welche die biederen Geister sich nicht anders verschaffen können, als durch regelrechten Kauf. Bei dem Handelsgeschäfte benutzen die Geister den ..Astralleib" der Frau Rothe als ihr Werkzeug. Letztere kauft die Blumen, Apfelsinen rc. ein auf Antrieb der Geister, ohne selbst davon etwas zu wissen. Die Geister neh­men nun diese Marktblumen der dritten Dimen­sion in ihre vierte Dimension hinüber, d. h. sie dematerialisieren sie, die Blumen rc. lösen sich in Atome auf, die nur den Geistern noch sichtbar und handlich sind. Wenn nun die'„Sitzung" im Gange ist und die Geister ihre Apparate bringen sollen, so werden die dematerialisierten Blumen wieder rematerialisiert; die Geister lasten die „Atome" wieder zu Blumen werden, das Medium sieht sie, faßt sie und überreicht dieselben als reelle Grüße aus der Geisterwelt.

Das verstehe ich nicht, sagt da vielleicht man- cher Leser. Schadet nichts; die Spiritisten glauben steif uyd fest daran, und das genügt. So werden ganz gewöhnliche Blumen, die bei einer Marktfrau auf dem Winterseldplatze in Berlin gekauft sind, zu wirklichen und wahrhaf­tigen Geisterblumen! Ja, sie sind noch echter und wunderbarer, als wenn sie einfach von den Geistern gemacht worden wären; denn sie haben einen doppelten Wunderprozeß durchgemacht; erst sind sie in „geistige Atome" aufgelöst worden und dann sind sie aus dieser Vergeistigung wieder zurückgeführt und von neuem körperlich aufgebaut worden. Alles für 3 Mk Entree, für Unbe­mittelte noch billiger!

Aber der aufgekrempelte Unterrock, der mit 153 Blumen und verschiedenen Südfrüchten ge­füllt war? Herr Jentsch, der kluge Geschäfts­führer, wußte auch diesen Fund der polizeilichen Schatzgräber sofort zu erklären. Als die rauhe Hand der Polizei das verzückte Medium angriff, gab es natürlich eine gewaltige Nervenerschütte­rung; durch diesen „Chor", in deren Astralleibe wurde die langsame Dematerialisation in eine plötzliche, massenhafte Rematerialifotion umge- wandelt, und so waren mit einem Schlage die 153 Blumen nebst Zubehör'da, die sonst erst nach und nach aus der Geisterwelt gekommen wären. — Eine herrliche Blüte der spiritistischen Er­klärungskunst ! Einigen spiritistischen Zeugen war folglich diese Lehre von der Massen-Materiali- sation durch die Nervenerschütterung doch etwas „zu hoch"; sie ließen die volle Vorratskammer im Unterrock vorläufig im unklaren.

Das macht aber nicht viel aus; im Notfall hilft man sich, wie es früher schon oft geschehen, durch das Einschieben von Neckgeistern. Es gibt nämlich unter den Geistern wahre Gaffenbuben, die nichts lieber tun, als die Leute zum Narren halten und durch läppische Rede oder Schelmen­streiche Verwirrung anrichten. Solche Berliner Schusterjungen aus der Geisterwelt können wohl den Unterrock der Frau Rothe vollgestopft haben, um die Polizei in den April zu schicken. Wer ollte es sonst getan haben? Frau Rothe gewiß richt, denn sie erklärt sich ja für unschuldig und -estreitet überhaupt, daß in dem llnterrock 153 irdische Blumen Platz hätten.

* Vie Sicherung öes Wahlgeheimnisses bei den Reichstagswahlen

hat durch das neue, von den Verbündeten Ne- gierungen vorgeschlagene Wahlreglement einen entschiedenen Fortschritt gemacht. Wer das nicht aus der einfachen Sachlage heraus erkennt, muß es aus den mißvergnügten Gesichtern lesen, welche die berufsmäßigen Wahlbeeinfluffer von rechts und links über das „Klosettgesetz" machen. Daß etwas „Vollkommenes" bei dem neuen Reglement herauskommen werde, war wohl nich gut zu verlangen. Auch die Reichsregierung hat ihre kleinen Nebenansichten. Sie will es mit ihren guten Freunden von früher her nicht gan,! und gar verderben und hat deshalb einige er­hebliche Milderungen eintreten lasten. Von kon­servativer Seite ist namentlich die Abstimmung im „Nebenraum", d. h. die Unterbringung des Wahlzettels in einem amtlichen Umschlag vor der eigentlichen Abgabe des Stimmzettels, hartnäckig bemängelt worden. Diesen Einwürfen hat die Regierung nachgegeben, indem sie da, wo kein „Nebenraum" zu beschaffen ist, einen „Neben- tisch" gestattet hat. Diese Bestimmung wird natürlich da, wo es den Interessenten paßt, gründlich ausgenutzt werden. Ein Fortschritt aber bleibt auf alle Fälle das Wahlkouvert, welches verhindern kann, daß so gröbliche Ver­letzungen des Wahlgeheimnisses, wie sie bisher üblich waren, in Zukunft in demselben Umfange verübt werden können. „Unbeobachtet", das steht schon jetzt fest, wird auch in Zukunft in solchen Wahllokalen, wo kein „Nebenraum", sondern nur ein „Nebentisch" vorhanden ist, so leicht niemand seine Stimme abgeben können.

Merkwürdigerweise ist der ,Vorwärts' mit dem neuen Reglement ziemlich einverstanden, obwohl er auch einige Anstände hat. Leicht zu begreifen! Die Beobachtungs - Schutztruppe ist bei den „Genossen so gut organisiert, wie bei irgend einer andern Partei. Die Wahlhandlung ist öffentlich, obwohl es verboten ist, im Wahl­lokal Reden zu halten oder Stimmzettel zu ver­teilen. Einige „firme" Vertrauensmänner werden schon dafür sorgen, daß kein Genoffe am „Neben- trsche" schwach wird.

Die Konservativen haben gegen das „Klosett­gesetz" ursprünglich die meisten Bedenken gehabt. Es mutet eigentümlich an, wenn heute die -Kreuzzeitung' im allgemeinen mit der neuen Faffung des Reglements einverstanden »ft dabei aber starke Besorgnisse für die Sicherung des Wahlgeheimnisses hegt. Ihr ärgster Kummer »st die Möglichkeit, daß zugereiste sozial­demokratische „Kontrolleure" die Wähler be­obachten. Die Konservativen, denen man nicht ganz mit Unrecht Staatsstreichgelüste bezüglich des Wahlrechts nachsagt, als Hüter des Wahl­geheimnisses — das ist ein erbauliches Schau­spiel. Das konservative Hauplorgan kann schließ­lich nicht zu der Ueberzeugunq kommen, daß es ein glücklicher Gedanke der Verbündeten Regie­rungen gewesen sei, jetzt Abänderungen des Reglements vorzunehmen; es befürchtet vielmehr eine Vermehrung der Wahlproteste.

Derselben Ansicht gibt auch die ,Nationalztg.' Ausdruck, das Organ der nationalliberalen Groß­industrie, die bekanntlich niemals in Wahltyrannei gemacht hat. Sie drückt sich allerdings sehr vor­sichtig aus und klammert sich zunächst nur an die Bestimmung betr. Schluß der Abstimmung um 7 Uhr; das sei nur ein scheinbarer Fort­schritt, da bisher die Zettel aller um 6 Uhr im Wahl­lokal anwesenden Personen noch entgegengenommen worden seien, jetzt aber der Vorsitzende die Ab­stimmung um 7 Uhr für geschloffen erklären und keinen Zettel mehr entgegen nehmen soll. Da­durch könne Hunderten von Personen die Ab­stimmung unmöglich gemacht werden. Die,Na- tionalzeitung' meint wohl nur, daß ihr das ganze Gesetz eigentlich nicht behagt. Deshalb fängt sie bei solchen Nebensachen an, die sich leicht ver­meiden lassen. Daran freilich, daß die Wahl­handlung erschwert wird, ist nicht zu zweifeln. Aber eben diese Erschwerung verhindert eine leichtfertige Verletzung des Wahlgeheimniffes.

. Selbstverständlich ist auch der „Bund der Land­wirte" vom „Klosett-Gesetz" wenig erbaut. Der Großgrundbesitz im Osten hat ja mit den Jndu- Mrellen im Westen gewetteifert, wenn es sich um Wahl - Beeinflussungen handelte. Die ,Deutsche Tagesztg/ sieht die Wahlproteste in Unmasse kommen und erblickt in der Neuerung nebenbei

fast „kindliche Bevormundung des Wählers" und eme gewaltige Zunahme der

** Vie Vörsenfteuer Defraudationen.

Bekanntlich wird gegen die im Jahre 1900 erfolgte mäßige Erhöhung des Börsenstempels auch heute noch lebhafte Opposition gemacht, die Stempelerhöhung soll das Geschäft ins Ausland gedrängt, die deutschen Börsen geschädigt und die Reichseinnahmen anstatt vermehrt vermindere haben. Der jetzige preußische Handelsminister Möller, früher als Reichstagsabgeordneter ein Freund der Börsensteuererhöhung, hat diese An­sicht zu der seinigen gemacht und eine Aenderung des Gesetzes für notwendig erklärt.

Daß die Börsensteuer - Erträge in dem kritischen Jahre 1901/02 infolge der wirtschaft­lichen Depression ebenso wie alle übrigen Ver­kehrseinnahmen (Wechselstempel,Eisenbahnfrachten, Postgebühren usw.) vorübergehend einen mäßigen Rückgang gezeigt haben, ist ja richtig. Im laufenden Jahre 1902/03 zeigt die Einnahme aus dem Börsenstempel jedoch, obschon noch keineswegs ein wirtschaftlicher Aufschwung ein­getreten ist, eine recht erfreuliche Besserung. Vom 1. April 1902 dis 28. Februar 1903 wurden rund 32 Millionen Mark gegen rund 24 Millionen Mark in der Zeit vom 1. April 1901 bis 28. Februar 1902 verein­nahmt, mithin in den ersten 11 Monaten des laufenden Rechnungsjahres eine Zunahme von 8 Millionen Mark oder 33*/z Prozent! Voraus­sichtlich wir der Ertrag der Börsensteuer für das laufende Rechnungsjahr der höchste jemals da­gewesene sein. Jeder unbefangene Beurteiler muß deshalb überrascht sein, wie wenig informiert der preußische Handelsminister war, als er sich in dem erwähnten Sinne äußerte.

Jetzt gewinnt aber diese Angelegenheit noch ein weiteres Interesse, nachdem die Aufstellung der Stempelrevisionen bei den deutschen Bank­geschäften im Jahre 1901 (für das Jahr 1902 liegt eine solche bedauerlicherweise noch nicht vor) erschienen ist. Aus dieser Revisionsliste ersehen wir zweierlei: 1) wie wenig energisch das Revi­sionsrecht seitens der Steuerbehörden bei den so­genannten Privatbankiers ausgeübt worden ist, und 2) wie geradezu erschreckend groß die Zahl der Deftaudationen sich bei diesen herausstellt.

In Preußen wurden von 2556 revisions­pflichtigen Bankiers im Jahre 1901 nur 523 revidiert, wobei sich 1365 Defraudationen oder Kontraventionen herausstellten, in Bayern von 461 Bankiers 199 revidiert mit 6826 Desrau- dations- und Kontraventionsfällen, in Mecklen­burg-Schwerin von 18 Bankiers 17 revidiert mit 1162 Fällen. In Hamburg wurden von 713 Bankiers nur 9 revidiert, dort scheint also das Revisionsrecht fast gar nicht ausgeübt zu werden. In Württemberg hat überhaupt keine Revision stattgefunden!

Trotz der vieltausendfachen Stempelhinter­ziehung ist nur in ganz wenigen Fällen Straf­antrag gestellt worden, in allen früheren Fällen hat man sich, wie es scheint, mit der Nach­erhebung des Stempels begnügt. Damit blieb natürlich die Reichskasse geschädigt in allen den Fällen von Stempelhinterziehung, die man nicht entdeckt hat, weil man nicht revidiert hat.

Die Reichshaushaltskommiffion hat deshalb am 20. d. M eine Resolution nach dem Antrag des Zentrumsabgeordneten Speck beschloffen, worin der Reichskanzler aufgefordert wird für eine strengere und gleichmäßige Handhabung des Revistonsrechts Sorge zu tragen. Zweifellos steht schon jetzt fest, daß die Stempelhinter­ziehungen einen geradezu enormen.Umfang er­reicht haben und daß auf diese Weise die Reichs­finanzen außerordentlich geschädigt find.

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