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FuldaerMZeitung
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mit Zlnteröaktungs-Aeilage „Issustrirte Sonntags-Zeitung"
-12 60. jmtl'da Samstag, den 14. März 1903. 30. Jahrgang.
Führer von Bennings,, H allerdings Mffenb, aber deffen Erklärung und deffen Ätitit an dem 8 2 ist leiser nicht vollständig wirdergegebrn. Der Abgeordnete non Be^nivgfrn hat nämlich in der Sitzung des RUchStager vom 17. Jant 1896 die Bestimmungr» brf $ 2 drS Jssnttengesttzer als »unpraktisch und gehässig «ab Der»
gemalt auch nicht die mindeste Veranlassung habe, die Wirksamkeit bei Jesuitenordens zu bemängel». SS sind Ihnen ferner vorgelegt morden die Zeugnisse der Leitung der sreimillige« Krankenpflege über die Tätigkeit, die aufopferndste Tätigkeit oei OcdenS in dem jüngsten Feldzüge.
l Zweites
Unpolitische Zeitläufe.
(Nachdrnck verboten.)
© Berlin, 12. März 1908.
Nardenkötter iß in London gefaßt morde«. Die Polizri hat dos Versäumte nachgeholt und mit »eitere« Fleiß alle- ber dachtet, waS mit de« flüchtigen Kurpfuscher in Beziehung stehe» könnte. SS war ei« großer Fehler, daß ma» eine» Rann, der Hunderttaufende verdient hatte, für lumpige 16,000 Mk. aus der Haft entließ, und ei war ein noch größerer Fehler, daß ma» den Fluchtverdächtigen ohne jede polizeiliche Bo» obachtung ließ. Um so erfreulicher ist die schnelle
() Protestantische Stimmen über das Jesnirengesetz.
Die orthodoxe .Kreuzzeitung' schreibt: „Die Aufhebung bei JesutteugesttzeS murre schon im Jahre 1883 aaS Anlaß eine- von bei Sozial»,mokraten eingebrachte« Grseytntsnrfrs wegen Aushebung sämtlicher im Deutschen Reiche bestkh-nde» Ausnahmegesetze einer Bk» sprech-ng unterzoeen. Sin ausschließlich auf Sie »«stzrbusg bei JrsuitengesetzeS b-zü-licher An trag wurde zum ersten Male in der ReichStagS- Ikssion 1898/94 gestellt und am 16. April 1894 ia na«entltcher Abstimmung mit 168 gegen 14S Stimmen angenommen. Für die Am »adme stimmte« damals bal Zentrum, die Polen, di« S fäffer und die Sozialdemokraten geschloffen, außerdem 12 Freistnaize, 5 Mitglieder der deatsche» DolkSpartet u«d ei« Antisemit. Siu neuerlicher Antrag btfd iftigte den Reichstag is der folgenden Tagung, i» dieser wurde er am 20. Februar 1895 in dritter Lesung ohne namentliche Abstimmung angenommen. Am 17. Juni 1896 verhandelte der Reichstag über die Interpellation deS Abgeordneten Grafen Hompesch und Genosse« «egen Stellungnahme des Bundesrats zu jenem im Vorjahre gefaßte« Beschluss« bei Reichstages. Bei dieser Gilegen» hett erklärte der Abgeordnete v. Bennigsen namrrS der nationalliberale« Partei, daß diese sich der Aufhebung deS § 2 d«S Jesuit,«gesttzeS, der geeigret fei, in wetten Br» »ölknung-kreffe« verletzend zu wirke», nicht widersetzen werde, wenn tta entsprechender Gr- setzewwmf dem Reichstage unterbreitet werden würde. Dieser Anregung leisteten später die Abgeordnete» Graf Limburg»Stimm und Rickert Fo 'ge, indem sie, alS der Antrag des Abg. Graf Hompesch im Jahre 1897 von neuem zur Beratung stand, dem Reichstag einen Gesetz nt- warf unterbreiteten, der nur die Aufhebung deS § 9 zum Ziele hatte. Bei der Begründung deS SntwurfS berief fich Abg. Rickert ausdrücklich auf die Erklärung, die der Abz. von Beuningse» im Namen der Nationalltberalen ein Jahr vor» her abgegeben hatte. Der Antrag der 'Abgg. Graf Ltmburg-Stirnm und R ckert wurde darauf gegen die Stimmen der Fretkooservattoen und «tneS Teiler der Konservativen angenommen; von den Nationalliberalen stimmten für ihn u. A. bi« Abgg. Prinz Sarolath, Baffermaan, Blankenhoru und Freiherr von Hryl. Im Hinblick auf biefe Vorgänge muß ei einigermaßen auffallend erscheinen, daß gerade die National» liberalen jetzt die Führung im Kampfe gegen di« Aufhebung bei § 2 übernommen haben. Im Sinne idrei verewigten Führers Benntngse« handeln sie damit sicherlich nicht. "
Soweit die »Kreuzzeitung'. Der Hinweis derselben anf den verstorbenen nationalltberaleu
setze; zweimal (am 1. Dezember 1893 und am 20. Februar 1895) gelangte ein Gesetzentwurf durch die Mehrheit zur Annahme, wodurch bal Jesuitengrsetz wieder aufgehoben werden sollte. Sin drittel Mal, 1896, verständigte« sich Konservative und Freisinnige Vereinigung dayin, daß werrzstens bet § 2 bei Gesetzes als unnötig und unpraktisch aufzuhebensei. Diese Auf» bedang habe bemale bei einer großen Anzahl Nationalliberaler uneingeschränkte Zustimmung gesunden und kein geringerer als der verdiente Führer derselbe«. Rudolf o. Bennigsen, batte ihr am 17. Juni 1896 in einer Rede im Reichstage -»gestimmt, desgleichen der Führer der Konservativen Graf zu Limburg-Stirum Namens eines großen Teils feiner FraktionSge» »offen, am 2, April 1897 der Abg. o. Mar» quardfen und zuletzt am 28 Januar 1902 der Abg. Büsing als Wortführer der Nationalliberalen, worin dieser auSführr, ma« könne ganz gut der Aufhebung zustimmen, da nur fette« von demselben Gebrauch gemacht würde.
Nachdem nun Graf Bülow erklärt hat, daß die preußische« Stimmen im Bundesräte für diesen konservativ »ationalliberal-freisinnige» Antrag auf Aufhebung bei § 2 abgegeben werde» solle», erhebt fich ei» Gezeter und Gejammer der maßlosen Jesuitenhüffer, besonders bei evangelische» Bundes, daß es selbst der jesuitenfeindliche» .Kölnische» Zeitung'zu arg wird. Sie schreibt:
Dieselben Kreise, welche anläßlich der Krieg!« erklä.ung drS Bischofs Korum versucht haben, durch leidenschaftliche Uebertre ibung der Bedeutung dieses vereinzelten und sehr rasch wieder rückgängig gemachte» Angriffs unser Vaterland i» eine« neuen und verderblichen Kulturkampf hineinzuziehen, diese selbe« Kreise werden nicht müde, die vom Reichskanzler vor einigen Wochen in AuSficht gestellte Aufhebung bei § 2 bei Jesuitengesetzes in einer Weise aal» zunutzen, daß Wahrheit, Gerechtigkeit und Billigkeit darunter in der ärgste» Weife Schade» leide». Man kann über die Aufhebung oder Mchtaufhebung diese! Paragraphen denken, wie man will. Jedenfalls darf ma« aber nicht den Tatbestand auf de« Kopf stelle» und von der Wiederzulaffung der Jesuiten rede», wie da! jetzt in gewissen protestantische» Kreise» geschieht.
Vie .kölnische Zeitung' gibt sodann ruhig und sschi ts den Tatbestand an und fährt dann fort:
.Der ^afeuthatt der JesuUen im deutsche» R che ist r icht verboten. Zahlreiche Jesuiten teve» vielmehr schon jetzt unter uni. Von einer Zulassung der Jesuite» bei Aufhebung bei § 2 zu reden, widerspricht ,der Wahrheit. Ma» kann feiner Zeit von der Notwendigkeit durchdrungen gewesen sei», die Bestimmungen de» 8 2 zu erlassen. Heute, »ach 30 Jadren, muß als Tatsache anerkannt «erden, daß fie so gut wie niemals tatsächlich auSgeführt worden, daß fie somit unwirksam und i» ihrem erste« Satze sogar überflüssig find. Denn auch »ach Aushebung des § 2 bleibt die Möglichkeit bt< Ausweisung ausländischer Jesuiten wie aller andere» Ausländer in Kraft. Dieser Paragraph hat demnach keine Bedeutung mehr.
SS wird doch wohl noch so viel Recht«- gefühl im Deutsche» Reiche vorhanden sei», daß diesen Er wä ungen bei Recht« mehr K äst beigemeffe» wird, als dem nur von Intoleranz diktirtev Haffe etnrS gewissen Bunde!.
■ Kritik dieses Führers der nattonalliberalr« Partei ■ kaum ausfallen.
Der naiionalltberale Abg. Dr. Bähr gab am ■ 19. Juni 1872 zu der Beschlußfassung über § 2 ‘ de« Jesultevgesetzk« im Reichstage folgende Sr- : Körung ab:
। Die Ausweisung eine« Staatsangehörigen au« dem Orte, wo er feine Heimat hat, sowie die Ber« Weisung desselben an einen bestimmten andere» Ort, halte ich für einen so schweren Eingriff in die Rechte der Persönlichkeit, daß ich die Verhängung eine« solchen Nachteile« nur etwa al« Strafe für et« Vergehe« oder Verbrechen oder al« Felge einer solchen Strafe für statthaft erachten könnte. Da« vorliegende Gesetz aber verhängt diese Nachteile gegen Personen, die sich keiner Vergehen« oder Verbrechen« schuldig gemacht haben, einfach al« Prlizei- maßreg l. Aach einen staatlichen No stand, welcher ausnahmsweise ehe solche Maßregel rechtfertigte, vermag ich zur Zett nicht zu erkennen.
Der »anonalltberale Avg. Dr. Bähr, welcher diese« Verdikt über den § 2 fällte und wegen derselbe« gegen das ganz- Jesuitengesetz stimmte, wir ReichSgericht«ra1 und al« solcher e s Mann des Recht«, wie die vorstehende Eik'ärurg beweist.
Aber auch der nationatiberale Abg. Recht«- anwalt $>;. Lasker, der in feiner Abgeordneten- Hausrede vom 25. Nsvemser 1873 von dem schon vor dem Kriege von 1870/71 g-plante» Kulturkampf is der O ffertlichk-it Kenntnis gegeben hat und bet in der Legislaturperiode de« Kulturkampfes al« ein eifriger Kulturkämpfer stch erwies, hat doch auch gerade wegen des § 2 de« Jefuitengesktz-s so schwere Bedenke« gehabt, daß er nach Annahme desselben g ce« bei ganze Jesuitengesetz stimmte. I« bei Reich«- tagsfitzung vom 19. Jant 1872 eik.ärte der Abg. Dr. Sa* k-r u. a.:
Auch die Wahrung de« Rechtswege«, auch die Wahrung desjenigen, was zur Sitte geworden ist in allen zivilisierte« Staate», daß überall, wo sie Verfolgung eines Bürgers stattfinden soll, Rechtsgarantien notwendig feien, gehört zu den höchsten Staatsaufgaben, die wir nicht außer Schi lassen dürfe».
Von feinem „überlegenen Rrchtidewußtsein" aus hat der Abg. Dr. LaSker damals, wie er ausdrücklich am Schluffe feiler Rede erklärte, wegen bei § 2 bei Jefuiiengefetzes von seine» Freu»de» fichgetrennt. Herr Abg. v. Bennigsen hatte daS jedenfalls nicht vergessen und hat den 1878 begangenen Fehler wieder gut zu machen Gesucht, indem er für die Aufhebung bei j 2 bei Jesuitengesetzes eintrat mit her vernichtende» Kritik, derselbe sei „unpraktisch und gehässig und verletzend".
Sine Ergänzung dieser Standpunktes bildet die R-de deS Zentrumiab^eorVneten v. Mallinckrodt in der Sitzung des Reichstags vom 14 Juni 1872, der wir folgende Stelle ent. »chmen:
Ich hebe hervor, daß nach fünfundzwanzig- ähriger Wirksamkeit de« Jesuitenordens in den deutschen Länder« auch nicht ein einziges Vergehen, nicht eine einzige Gesetzübertretung gegen auch nur ein einzige- Mitglied bei Jesuitenordens zur Sprache je« »rächt ist; im Gegenteil, es hat selbst dasjenige Mitglied deS hohen Hause« (Windthorst. Berlin, der liberale Vetter be« große« Zentrum-führerS), welche- mit größter Leidenschaftlichkeit gegen den Orden sprach und welche« die Behauptung bei Herrn ReichSkornmiffarius, daß diese Frage mit einem Angriffe gegen die Kirche gar nichts gemein habe, dahin illustrierte, baßer sogar den Spruch wiederholte: „icraees l’infame“, dieses Mitglied Hai stch selbst verpflichtet gefühlt, den einzelnen Angehörig«» deS Jesuitenordens daS Leumundszeugnis auSzustelle», daß fie „durchweg achtbare und ehrenwerte Leute" feien. SS find Ihne« ferner »orgrlegt au- Stadt u»V Land, von Hoch und Niedrig, hunderttaufende von Zmgüiffen speziell auS den Gegenden, wo der Jesuitenorden wirk- sam gewesen ist: ste stimmen überein i» den Ausdrücke» der entschiedensten Aner- kennung und bei größten LobeS. SS ist Ihnen vorgeführt daS Zeugnis, daS vor einige« D^ennten die preußische Staats- regierung .... do» Jesuiten erteilt hat, daß bim nämlich von Seite der Staats- 1
Wacheu-Rundfcha«.
(Nachdruck verboten.)
X Fulda, 14. März 1903.
Was wir Katholiken vom guten Willen der Regierung und unserer guten Freunde aus allen Lagern yt erwarten haben, das ist in der verflossenen Woche recht deutlich in den parlamentarischen Verhandlungen des preußischen Abgeordnetenhauses und des Reichstages zum Ausdruck gekommen. Schon die national- liberale Interpellation zum „Fall Korum" leitete in das Fahrwasser des Kulturkampfs hinein. Dann kam im Reichstage die Debatte über die Straßburger katholisch-theologische Fakultät und daran wieder schlossen fich endlose Gefechte bei der Kulturdebatte sm Abgeordnetenhause.
Wir wissen nun längst, daß es niemandem einfällt, seine Gesinnungen uns gegenüber von heute auf morgen zu verändern. Wenn hier und da immer noch ein Stück von dem morschen Bau der Kulturkampfgesetzgebung nachbröckelt, so haben wir das keineswegs dem guten Willen des Staates zu verdanken, sondern der einfachen Notwendigkeit, die dem Staate die Pflicht auferlegt, mit der einzigen Partei, auf die die er sich bei positiver Arbeit verlasse« kann, nämlich mit dem Zentrum, in Frieden zu leben. Wo der Staat etwas an den Rechten der katholischen Kirche abknapsen kann, da wird er es ohne Zweifel mit großem Vergnügen tun: Darüber dürfen wir uns auch nach dem Ausgange dieser Kultusdebatte im Abgeordnetenhause keine Illusionen machen. Von anderen Gegenständen abgesehen, hat der Staat in zwei für die Katholiken hochwichtigen Fragen sich sehr «nliebenswürdig a b l e h n e n d ausgesprochen: Erstens bezüglich der Gleichstellung der katholischen Krankenpflegeorden mit den evangelischen Diakonissen bezw. über die Aufhebung des Ministerialerlasses, wonach nur mit Genehmigung des Ministers katholische Schwestern irgendwelchen Unterricht erteilen dürfen, sei es auch nur Handarbeitsunterricht; und zweitens bezüglich der konfessionellen Friedhöfe in den westlichen Provinzen. Wo der Staat eben das Heft in der Hand hat, macht er von seinen Rechten den rücksichtslosesten Gebrauch. Ob wir im Kulturkampf leben oder nicht, das bleibt sich dann eigentlich ganz Keich. Nur was wir un« erkämpfen, ist wirklich unser. Freiwillig wird man uns nicht das Schwarze vom Nagel zugeben. Wenn man die Zustände in Mecklenburg und Braunschweig in betracht zieht, wo die Diasporageistlichen unter direkter Aufsicht protestantischer Prediger stehen, dann begreift man eS schwer, daß die Forderung konfessionell getrennter Friedhöfe in vorwiegend katholischen Gegenden auf so heftigen Widerstand stößt.
Die Hauptnummer für die Woche war noch immer -er Streit um den Trierer Erlaß. Eine unerschöpfliche Menge von Staatsklugheit war von der liberalen Presse verschwendet worden, um den Nachweis zu führen, daß der Staat in dieser Affäre wieder einmal den Kürzeren gezogen habe. Da» ewige „Zurückweichen" vor der römischen Hierarchie wurde dem Reichskanzler zum steten Vorwurf gemacht. SS ist direkt eine Manie der Kulturkämpfer der Linken, diese angebliche Nachgiebigkeit der Regierung ins Feld zu führen, von der wir Katholiken leider niemals etwas bemerken. Graf Bülow kann nun schmunzelnd einen Erfolg quittieren, wie ihn kaum Fürst Bismarck im Kulturkämpfe jemals erlebt hat. Bischof Korum hat nach eingehenden Verhandlungen mit dem hl. Stuhl den Erlaß zurückgenommen. Mehr hatte Graf Bülow nicht verlangt. Aber den Herren von der Linken ist das noch immer nicht recht. Natürlich: Der Erlaß an fich ist ihnen gleichgültig; sie wollten doch nur eine schöne Gelegenheit zum Kulturpauken haben, und diese Gelegenheit haben fie gründlich ausgenutzt. Jetzt sagen sie: Die Regierung hat doch noch nachgegeben, denn die Lösung der Trierer Frage ist erst auf dem „Umwege über Rom" erfolgt. Das hätten wir Voraussagen können; diesen Herren ist eben nichts recht zu machen, bis sie selbst wieder die Fäden in der Hand haben. Solange
Nur lassen sich solche Vorwürfe ohne Bertrauens- brüche und ohne gewisse Anspielungen nicht beweisen. Als Recht bleibt schließlich die betrübende Tatsache, daß die Steuerzahler gewiffe persönliche Schwärmereien mit ihrem schweren Selbe bezahlen sollen. Die Erklärungen des preußischen Kriegsministers, daß die Regierung mit dem bisherigen Geschütz noch sehr zufrieden sei, klangen ja wohl ziemlich beruhigend. Man darf sich aber nicht wundern, wenn eines schönen Tages doch die Umbewaffnung der Artillerie fertig ist. Ueber die Tatsache, daß infolge bei künstlichen Monopols ber Firma Krupp ein Schiff im Werte von 21/a—3 Millionen Mark 600000 bis 700000 Mark mehr kostet, ist man sich nach ben Verhandlungen ber Bubgetkommission im Klären. Gerabezu skanbalös ist ber Fall mit ber Lieferung ber Grobblechwalzwerke, bie bas Material durch eine Ring- bilbung ad hoc um 30 Mark pro Tonne verteuert haben. Der preußische Kriegsminister würbe ganz nervös, als Bebel biefe Angaben im Plenum zur Sprache brachte; ber Zentrumsabgeorbnete Müller- Fulba hat bas Verbienst, bie systematische Ueber» Vorteilung ber Reichskasse aufgebeckt zu haben.
Im Ausl an be hat bie Woche ebenfalls ein Stück Kulturkampf gebracht. Kardinal Rampolla hat beit Ansprüchen ber französischen Republik auf Ernennung ber Bischöfe einen gehörigen Dämpfer aufgesetzt, indem er in einer längeren Note ben klaren Beweis erbrachte, baß die ftanzösischen Ansprüche einfach auf einer Fälschung des Konkordats beruhen. Der Streit dreht sich um die Formel „nobis nominavit*, d. h.: die Regierung hat uns (dem hl. Stuhle) den und den Geistlichen als geeignete Person zu einem Bischofssitze genannt. Die Pariser Freimaurer haben daraus flugs ein „ernannt" gemacht. In diesem Falle liegt das unanfechtbare Recht auf Setten der Kirche. Aber man will auch in Frankreich einen Kulturkampf um jeden Preis.
Sühne bet Mißgriffe.
DaS Flüchten scheint jetzt überhaupt ei» schlechtes Geschäft zu sein. Die französische Polizei hat die Millionenschwindler HumbertS wieder gekriegt, und bie deutfche Polizei außex Nardenkötter auch noch den unterschlägerischen Bankbeamten Neßler. Bei aller Raffiniertheit komme» die Verbrecher nicht weit genug, obschon sie doch Geldmittel genug mitzunehmen pflegen. I Die Welt ist zu klein geworden zum erfolgreichen Versteckspiel. Im Zeitalter der Eisenbahnen und Telegraphen liegt London dicht bei seite von ort luuunamplerittyen rveeyrheu oepBerlin und Madrid dicht bei Paris. Ja, auch Reichstage- genehmigt. Seit vielen Jahre» fordert bis Amerika ist nur ein Katzensprung. In meiner aber jetzt die Mehrheit des Reichstage« die Auf- Jugend galt Amerika als bombensichere Freistatt Hebung dieses schlimmsten aller AuSuahmege« für alle Missetäter; «er über den große« Enten-
schimpfen sie über Zurückweichen vor dem Zentrum und der Anmaßung der Hierarchie, über Kuhhandel und wie die schönen Schlagworte alle heißen.
Daher z. B. auch das „knurrende Herz" deS Abg. Sattler, weil nämlich den katholischen Theologiestudierenden in Elsaß-Lothringen endlich ihr Recht geworden ist mit der Errichtung einer katholischtheologischen Fakultät in Straßburg. Es gibt leitende katholische Kreise, welche diese Neueinrichtung nicht für einen Vorteil der Kirche gehalten haben; ja es hat eines beträchtlichen Aufwandes von Arbeit und Ueberredungskunst bedurft, bie Reibungswiderstände i« dieser Angelegenheit zu beseitigen. Tut nichts: „Knurrenden Herzens" stellt der Abgeordnete Sattler namens der protestantischen Bevölkerung fest, daß der Staat wieder einmal gegenüber der katholischen Kirche benachteiligt worden ist. WaS kann «an angesichts solcher Begriffsverwirrung noch sagen?
Im Reichstage lag der Schwerpunkt des politischen Interesses der vergangenen Woche in der Behandlung des Militäretats im Plenum und des Marineetats in der Kommission. Es handelte sich dabei um den nicht unbegründeten Borwurf, daß die Firma Krupp von ber Militärverwaltung einseitig bevorzugt werbe. Es ist nun eigentlich kein Geheimnis, wer biefe Firma in erster Linie bevorzugt und auf!— „ . . . „ _______
wen die Militärverwaltung dabei Rüchicht nimmt, j letzend" bezeichne!, und schärfer konnte bie