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KuldaerMZeitung
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permtwortll»: LS» M« Xetattien 3#L See*, fS» Inserat« 3. Parzelle» in Lnläa.
mit Ztnterhattungs-Aeikage „Mustrirte Komlags-Deilung" (Mmtal, fl>. 3 (BarmenU)-
M 46.
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[J Die Volksernährung im Kriege.
Die jüngste Blockade Venezuelas hat, obwohl fie doch die Landetxfuhr über die kolumbische Grenze nicht verhindern konnte, doch schon große Preissteigerungen und Mangel an zahlreichen Dinge«, die znr Befriedigung der Lebeusbedütsi Kiffe teils nicht entbehrt werden können, teils nur sehr schwer entbehrt werden, hervorgrrufen. Und dies in einem tropischen Lande, dessen Natur selbst so viele Hilfsmittel bietet, und das nicht, wie die meisten europäischen Länder, eine dichte J.>dustriebevölkerung besitzt, die in ihrer Ernährung vollständig von der Arbeit, fei es der einheimischen Landbewohner, sei eS der ausländischen Land» wirtschaft abhängig ist. Wie viel drückender wird sich die Blockade eines europäischen Industrie» staateL fühlbar machen! In England wurde diese notwendige Sorge in den Wind geschlagen, als man dazu überging, durch den Freihandel und die einseitige Pflege der industriellen und Handelsintereffen die einheimische Landwirtschaft zu vernichten. Nur zu lange wiegte man fich in England in der Sicherheit, daß die natürliche Lage des Jnselkönigreichs und seine übermächtige Flotte jede Gefahr für die Ernährung des Volkes fernhalle« werde.
Ja den letzten Jahre» ist diese selbstzufriedene Sicherheit vielfach stark tnS Wanken geraten. Immer wieder tauchen ernste Zweifel daran auf, ob eS wirklich unter alle» Umstände» gelingen werde, eine Landung fremder Truppen, eine Blockade mancher engrifchen Häfen oder die Weg» »ahme englischer Handelsschiffe auf offener See zu verhindern. Man könnte vielleicht meinen, die letzterwähnte Gefahr fiele nicht so stark ins Gewicht, da der — an fich kaum vrrmetdltche Verlust einiger Handelsschiffe doch keinen so großen Einfluß auf die Volksrrnährung im ganze» auSüben könne. In England selbst find ein» sichtige Beurteiler aber anderer Ansicht. Das ergibt fich auS dem Schluffe der nachstehenden Kundgebung, die kürzlich von 26 hervorragenden britischen Getretdegroßhändlern erlaffen worden ist: Erfahrungsgemäß gingen während de« napoleonischen Feldzüge und während deS Krimkrteges die Werze»preise gewaltig in die Höhe, obwohl England immer die volle Herrschaft über die See bewahrte. Dabei war zur Zett des Krtmkrieges die Erze«» gung der englischen Landwirtschaft nahezu ausreichend für die Ernährung des Landes, während gegenwärtig Großbritannien vier Fünftel fernes Weize»bedarfs einführe» muß. Englands HauptbrzugSbestand ist derzeit die nordamerikanijche Union. Ruf dem nord» amerikanischen Markt aber kann der Weizenpreis künstlich in die Höhe getrieben werden. Das ist mit größter Wahrscheinlichkeit im Falle eines europäische» Krieges zu erwarte», falls England darin verwickelt werden sollte. Der Kornhandel auf beiden Seiten des atlantische» Meeres wird nicht verfehle», die Preise derart zu bemeffen, daß sie dem höheren Risiko des Krieges ent» sprechen. Auch wen» nur einige wenige Getreideschiffe weggenommenwerdenjölllt«, was im Hinblick auf die heutige Stärke der britischen Kriegsflotte unvermeidlich erscheint, ist eine empfindliche Hinaufrretbung der Preise zu befürchte«.
So dieses gewiß sachverständige Gut» achten, dessen nächster Zweck allerdings die Befürwortung einer wettere» Vermehrung der Kreuzer» flotte zu sei» scheint, das aber fernem Hauptinhalte nach nichts anderes bedeutet, als eine scharfe Verurteilung aller jener Bestrebungen, welche unter Vernachlässigung der einheimische» Landwirtschaft nur das Jntereffe des Handels und der Industrie im Auge habe«. Daß England auch mit der denkbar stärksten Flotte — jetzt schon macht ihm die Bemannung seiner Kriegsschiffe Sorge» — jemals im Stande wäre, für die Sicherheit feiner gesamten Getreideeinfuhr Bürgschaft zu leiste», glaube» wir »ie und »immer. Erst recht aber wird Deutschland niemals im Stande sein, jedem Kauffahrteischiff eine» Kreuzer zum Schutze beizugeven. Wir «olle» unsere Seemacht zum Schutze unserer Küsten vor einer Blockade und teilweise auch deS Importes »icht gering anschlage«, aber die stärkste Flotte wird »icht verhinder» könne«, daß wir im Falle eines Krieges mit einer großen Seemacht Hungerpreise und Hungersnot im eigenen Lande bekommen, wen» wir nicht daraus bedacht find, vor allem unsere eigene Landwirtschaft so stark zu erhalten und noch weiter zu kräftigen, daß fie den Bedarf Deutschlands selbst decken kann. DaS ist die Haupt, fache, auf die mehr ankommt als auf die stärkste Flotte und die gewaltigsten Heeresmaffe».
30. Jahrgang.
IuLöa, Donnerstag, den 26. Februar 1903.
Deutsche* Weich»
Berlin, 25. Februar 1903.
X Sch«tz vor Se»chrLeinschte,p««g! Anfangs Februar berichtete die .Kattowitzer Zeitung', daß auf dem letzte» Schweinemarkt in ToSnowicr von 60 aus dem Innern Rußlands gekommene« Fetisch weinen 33 wegen Maul« und Klauenseuche nicht auf de« Markt gelaffen wurden und die übrigen 27 Schweine wegen Seuchenverdachter unter Quarantäne gestellt worden seien. Also in Rußland war zweifellos die Maul- und Klauenseuche festgestellt. In ganz Schlesien war dagegen seit Monatrn kein Fall vo« Maul- und Klauenseuche beobachtet worden; nun aber berichtet die »Deutsche Tageszeitung': Vor etwa 8 Tage» brach auf dem Gute Kaminietz i« einer Rinderherde von etwa 800 Stück die Maul- und Klauen- seuche aus; er wurde festgestellt, daß zwei Fleifchergesellen aus Tarnowitz (daselbst dürfen wöchentlich 125 Schweine au« Sosnowicr eingeführt werde«), welche allwöchentlich mit aus Pole» importirten Schweinen t» Berührung komme«, drei Trge vor AuLbruch der Seuche eine Kuh aus dem Stalle abgeholt hatten. Die Nachbarkuh der abgeholten Kuh erkrankte zuerst. Wir haben es hier also, wie mit Sicherheit anzu- nehme« ist, mit einer Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Rußland zu tun. Als im vorige» Sommer i» der gesamten liberalen Pteffe der Ruf nach Oeffnung der Grenzen ertönte, da hieß es immer: Wir verlangen ja diese Oeffnung nur unter Beobachtung der veterinäre» Vorfichtsmaßregeln, aber, so führte man da»» weiter aus, da die Einfuhr von Schweinen i» die Schlachthäuser in Oberschlefie» keine Einschleppung der Seuche» bisher zur Folge gehabt hat, so kann eine WriterauSdehnung dieser Einfuhrerlaubnis auf andere Schlachthäuser auch keine Gefahr der Seucheneinschltppung mit sich bringen. Als der LandwirtschaftSmtntster v. Pod- bielSki in der Zolltarifkommiffio« Gelegenheit «ahm, die Unrichtigkeit dieses Standpunktes unter Hinweis auf die veterinären Zustände in Rußland, die eine so scharfe Kontrolle, wie fie für den einen Markt in Sosnowicr allerdings auSgeübt «erde, nicht allgemein durchführbar erscheine« lasse, zu beleuchten, da geriet damals das .Berliner Tageblatt' ganz aus dem Häuschen und warf dem Minister Voreiligkeit in der Schlußfolgerung und was sonst alles vor. Daß der Minister damals »icht nur völlig recht gehabt hat, ja daß sogar seine Annahme, daß die für Sosnowicr ergriffenen außerordentlich umfang- reichen Veterinärmaßregrl» wenigstens diese Ein- fuhr für uns ungefährlich gestalteten, «och zu optimistisch gewesen ist, das dürfte sich jetzt zum Schade» der deutschen Landwirtschaft von neuem erweisen.
Vorsicht bei Anfertigung eines gemeinschaftlichen Testaments!
Bon Rechtsanwalt SB. Manie«.
------ (Nachdruck verboten.)
Einträchtig lebenden Eheleuten ist es zumeist Bedürfnis, auch für den Todesfall ihre Verhältnisse durch gemeinschaftliche letziwillige Verfügung zu regeln. Deshalb darf auch nach dem B. G.-B., wie vordem, ein Ehepaar feine» letzten Willen in einer gemeinsamen Urkunde erklären. Regelmäßig setzen die Gatten sich dann gegenseitig zu Erben ein und bestimmen gleichzeitig, daß nach dem Tose de« Längstlebenden von ihnen der betöerseittge Nachlaß an solche Dritte fallen soll, die dem einen oder anderen Gatten oder beiden verwandt find oder sonst nahe stehen. Am häufigsten geht der Inhalt des gemeinschaftlichen Testaments dahin: »Wir, Eheleute X., fetzen uns gegenfeiiig zu Erden ein; was nach «nferm beiderseitigen Ableben a» Vermögen noch vorhanden ist, sollen fich unsere Kinder teilen."
Die einfache Sachlage und klare Bezeichnung des Gewollten bieten hier den Erbintereffenten kaum Anlaß zu Streit. Ader Ausdruck und Inhalt können auch weniger einfach fein. Erfahrungsgemäß find gemeinschaftliche Testamente häufig die Quell« zu Prozessen. Diese Quelle wird fortan wohl noch reichlicher fließen. Denn derselbe Wortlaut eines gemeinschaftlichen Testaments kann eine ganz andere Deutung erfahren, je nachdem das Testament vor oder nach dem Inkrafttreten des B. G.-B. errichtet ist.
Zur Erläuterung ein Beispiel. Die kinderlos verheirateten Eheleute X, bestimmen durch gemeinschaftliches Testament: 1. Der Mann, daß die Frau seine Alleinerbin fein und das dereinst nach dem Tode der Frau noch übrige Vermögen an feinen Bruderssohn fallen soll; 2, Die Frau, daß im Falle ihres früheren Ablebens der Mann Alleinerbe fein und das dereinst nach feinem Tode noch
übrige Vermögen an ihren (der Frau) Sohn erster Ehe fallen soll. — Gesetzt, der Mann stirbt zuerst, die Frau tritt die Erbschaft aus diesem Testamente an und verstirbt 3 Jahre später; nach dem Manne, aber vor ihr ist der vom Manne eingesetzte Neffe mit Hinterlassung eines Sohnes.verstorben. Bei Anwendung des bisherigen preußischen Rechts würde dieser Großneffe des Mannes (als Erbe feines Vaters) dasjenige vom Nachlasse des Manne« erhalten, was beim Tode der Frau davon noch vorhanden ist, während der ersteheliche Sohn der Frau von dem Nachlass« des Mannes (feines Stiefvaters) nichts, wohl aber seiner Mutter Ber- möge» ganz — insoweit es nicht aus dem Nachlaß des Mannes herrührt — erhielte. Nach dem B. G.-B. dagegen geht der Großneffe des Mannes leer aus, während der Sohn' der Frau beim Tod« seiner Mutter sowohl deren Nachlaß wie das, was dan» noch vom Nachlaß seines Stiefvaters vorhanden ist, erhält.
§ 2269 Abf. 1 B. G.-B. bestimmt nämlich: „Haben die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testamente, durch das fie fich gegenseitig als Erden einsetzen, bestimmt, daß nach dem Tode des Reber- lebenden der beiderseitige Nachlaß an einen Dritten fallen soll, so ist im Zweifel anzunehmen, daß der Dritte für den gesamten Naßlaß als Erbe des zuletzt verstorbenen Ehegatten eingesetzt ist."
Gesetzt ferner: Die Frau stirbt vo; dem Manne. Für diesen Fall hat fie in dem erwähnten Testament eine letztwillige Verfügung zu Gunsten ihres erstehelichen Sohnes »icht getroffen; dieser kann deshalb, weil im Pflichtteil verletzt, zunächst den Pflichtteil aus dem Nachlasse seiner Mutter vom Stiefvater fordern. Das behindert ihn aber keineswegs, sobald auch der Sttefoater verstorben ist, nunmehr noch als Miterbe an dem gesamten Nachlaß (Nachlaß seiner Mutter + Nachlaß des Stiefvaters) fich zu beteiligen. Denn die Geltendmachung des Pflichtteils hat nur bann den Verlust einer gemachten Zuwendung zur Folge, wenn der Pflichttsilsberschiigte als Erbe oder Mtterbs an dem Nachlaß eingesetzt ist, aus bm er den Pflichtteil fordert (§ 2806 B. G.-B ). Vorliegenden Falls ist nun der Stiefsohn des Manne» hinfichtliS des Nachlasses seiner Mutter, aus dem er den Pflichtteil forderte, garnicht als Erbe eingesetzt. Andrerseits hat er de» Pflichtteil nicht aus dem Nachlasse gefordert, an dem er jetzt als Testamentserbe teilnimmt. Denn dieser Nachlaß ist der des zuletzt verstorbenen Stiefvaters.
Im ersten Beifpielsfalle geht der Großneffe des Mannes leer aus, während dessen der Stiefsohn alles erhält! Im zweiten Beifpielsfalle erhält der Stiefsohn nicht nur noch bet Lebzeiten des Stiefvaters den Pflichtteil am Nachlaß der Mutter, sondern später überdies den vollen Erbteil am Ss- samtnachlaß! Das find Bevorzugungen, die für gewöhnlich wenigstens von beiden Eheleuten, di« gemeinsam testierten oder doch von demjenigen, dem der so Begünstigte ferner stand, nicht beab- fichttgt waren. Sie hätten sich auch vermeiden lassen, wenn man bei der Testamentsabfassung gleich die drohenden Möglichkeiten ins Auge gefaßt hätte. Denn der Eintritt der aut der Anwendung des § 2269 B. G.-B. nach Lage des einzelnen Falles fich ergebenden Unzuträglichkeitrn läßt fich vermeiden, da die Auslegung des gemeinschaftlichen Testaments nur dann nach der Richtschnur des § 2269 zu erfolgen hat, wenn nicht ersichtlich von dem Erblassern eine andere Deutung ihrer letztwilligen Verfügung gewollt ist. Aber eben die ungünstigen Möglichkeiten, die bei einer »icht ganz umsichtigen Formulierung des gemeinschaftlichen Testaments eintrrten können, klar zu überschauen, wird der Lais bei selbständiger Anfertigung dos Testaments regelmäßig nicht vermögen. Er wird deshalb brffer tun, die Abfassung des Testaments einem Juristen aufzutragen.
Auch für die Berechnung der Erbschaftssteuer ist die Vorschrift des § 2269 von erheblicher Bedeutung. Wer als Sohu erbt, ist von der Erbschaftssteuer frei, während einem Stiefsohn eins Erbschaftssteuer von 4'/, der ihm gemachten Zu- wendung trifft. 6s ist dahSr auch zu beachte«, ob man »icht durch eine geschickte Fassung des Testaments den Betrag der Erbschaftssteuer ver- ringern oder ganz beseitigen kann. Auch hierin liegt eine für den Laie« meist z» schwierige Aufgabe.
WkMßreMß-
Sristliche Kunst in r angehörigen Künstler
[] EhristNq. I nst Der Vorstand der deut- scheu Gesellschaft für christliche Kn-st in München versendet soeben an die ihr angehörigen Künstler ®i ilabunge» ,ur Etnsrndu», von Ort,iualwerk«n an die Geschäftsstelle in München, Karlstraße 6, damit die Ankäufe für dir Verlosungen bewerkstelligt werden können. Für da« Jahr find d'e «erlosangSaw. käufe bereits vollzogen «nd steht die Ziehung unmittelbar bevor. Echo» mm An, an, an hatte die Gesellschaft
solche Verlosungen in ihr Programm ausgenommen,': aber in den erste» Jahre» reichten die Mittel nicht hin. um diesen Programmpunkt sogleich za verwirklichen. Immerhin konnte bereits t. I. 1901 die erste Berlofu», veranstaltet werden, und «ach Beschluß der vorjährigen Generalversammlung zu Stuttgart finden solche nun alljährlich statt, wofür schon j-tzt eine hübsche Summe zur Verfügung steht. Zum Ankauf werden für diesen Zweck plastische und malerische Originokwerke bestimmt, die vo» Lünstkein der Gesellschaft stamme». Außerdem kommt eine erhebliche Anzahl von Exemplaren — im Jahr 1902 nicht wenizer alS 600 — einer größeren Reproduktion »ach einem Origina'wrrk eines Mitgliedes durch daS L»I zur Verteilung. Zur Verlosung werde» jene Mitglieder beizezogen, welche bereits 4 Jahre der Gesellschaft angehöre«; hiebei wird ein ModuS eingehalte», der jedem Mitglied innerhalb 4 Jahren eine» Gewinn fichert.
* Sprachsünden. In der Einleitung z« einem Artikel „Einige Sprachsünden" schreibt ein Mitarbeiter der Münchener Allg. „Seit Wustmann 1891 da« bekannte „Allerhand Sprachdummheiten" erscheinen ließ, mag wohl mancher seinen Stil und sein Sprechen etwas geprüft haben; abertausend Sprachdummheiten wuchern lustig weiter. Die „Silberhochzeit" scheint unausrottbar zu sein: aus purer Lippenfaulheit statt der etwas längeren „silberne Hochzeit", vielleicht auch, weil daS „Silber" schon an fich etwas adjektivisch klingt; „Boldhochzeit" wagt man doch nicht. „Brauchen" wird bi- in den Reichstag hinein ohne „zu" konstruiert; „ich brauche nicht hingehen". AuS Faulheit schreibt man ganz französisch, aber ganz undeutsch „in 1899" statt „im Jahre 1899"; ob man ei auch schon zu sprechen sich erkühnt hat? Vertrauen wird heutigen Tage» fast «ehr „in" einen als „auf" einen gesetzt, dergleichen Zweifel „in einen gesetzt", waS nun ganz unsinnig klingt, siatt „gegen einen gehegt". Seuchea- arttg breitet sich auch »er Mißbrauch deS rückbezüglichen „was" anstatt „das" au»; deutsch ist die Anwendung de» „waS" nur, wo e» sich auf ein substantivisches, selbständig stehende» Fürwort zurückbezievt. „DaS wa» hier geschieht",,,jene» wa» schon genannt wurd«"nsw., ferner auch bei einem selbständig stehenden Zahleigen- schaftrwort, „da» andere, daS zweite, wa» wir wünschen", „da» viele, da» wenige, war wir bedürfen"; aber kaum ist noch erlaubt, „da» gute, wa» wir haben", und vollends undeuisch ist dieser „war" nach einem Hauptwort: „dar Kind, wa» vorbeiging" (erinnert an die Schaffner-Aufforderung, die Fahrkarten zu zeige«; „wa» zugestiegen ist" —diese» übrigen» sprachlich richtig, aber menschenverächtlich), „daS Heu, wa» vorbeigesahren wurde," ufto. Wenn zwei Sätze durch da» Wörtchen „und" verbunden find, so hört und liest man im zweiten Satze fast regelmäßig eine falsche Wortstellung; man setzt da» Prädikat vor da» Subjekt, z. B. die Mutter stand am Fenster und spielten die Mädchen im Garten. Ein Generalanzeiger hat sogar den Satz verbrochen: Die Eltern saßen im Speisesaale und aßen die Kinder im Nebenzimmer." Brrrl
* Der Eigentümer de» Kölner Dome». An» Berlin wird uns folgende Schnurre mitgeteilt. Wie ein Reisender erzählte, hat er dieser Tage in Köln — ich weiß nicht, ob im Dome oder in einer Gesellschaft — „den" Domherrn gesehen und einen Kölner gefragt, ob da» der Ehef sei, der im Dome alle» zu befehlen habe. Der Kölner habe geantwortet, Ehef sei der Erzbischof und darauf eine weitere Frage, ob der Domherr vielleicht der Eigentümer der Metropolitankirche sei, bejaht, desgleichen eine weitere Frage, ob der Domherr, da die Kirche c och in geistlichem Besitze bleiben müsse, dieselbe für den Todesfall einem anderen Geistlichen testamentarisch vermachen müsse. Der Geschäftsreisende schloß: „Der Name deS Domherrn ist mir leider entfallen, e» hat mich aoer sehr interessiert, den Eigentümer diese» großartigen Gebäude» zu sehen. Er wird ungeheuer reich sein." Anscheinend ist der gute Reisende an einen karnevalistisch geschulten Kölner geraten. Wenn man in diesem Zusammenhang noch ernsthaft werden darf, so sei bemerki, daß Eigentümer des Dome» zwar nicht „der" Domherr, aber doch da» Domkapitel ist, wie dasselbe auch im 13. Jahrhundert al» Körperschaft den Bau de» heutigen Dome» beschloß.
Literarisches i <c^Lz
E-aritasSchrifte». 9 Heft: Die Pflichten der köheren Stände auf sozialem und charttaiivem Gebiet. Von Justizrat Karl Trimbo-n, Mitglied beS Reichstag» und beS preußischen Abgeordnetenhauses. — Die erste» fünf Jahre be8 SharitaS- verbande» für da» kathol. Deutschland. Von Monsignore Dr. Werthma»», Srzb. Seistl. Rat, Präsident beS «haritaSoerbandeS. Preis 70 Pfg. S» ist sehr dankenswert, baß ber TharitaSvrrdand hier bie geistvolle, mit fernem Humor gewürzt« Rede deS Justizrate» Dr. Drimborn auf dem Aachener SharitaS- tage einem weitere» Leserkreise zugänglich macht. — AuS dem Aeberblick, den ber Präsiden: deS Verbände», Dr. Werthma»», über da» Wirke» derselbe» in de» »un vollendeten fünf ersten Jahren seines Bestehens gibt, entnehme» wir mit Befriedigung, wie der GbaritaS« verband, besonders durch die Herausgabe ber Zeitschrift .SHaritaS' und einer Reihe von populär Wissenschaft« Ucheu Echriftche», sowie durch Schaffung einer chari« tativeu Zentralstelle mit »uSkunftstelle und «ibvothek, erfolzreich bemüht war, auf dem Gebiete ber Wolthättg« kett aufklärenb, anregend, oermtttelnb zu wirke». Ja den letzte» Jahren ist ber Verband nach außen besonders durch die Ausbildung ländlicher Krankenbesucherinnen bekannt geworden. Möge die Lesung deS Schrift- chenS dem Verbände viele neue Mitglieder zuführe»: bis jetzt ist der Stand seiner Mitglieder (220C) noch viel zu gering gegenüber den großen Aufgabe», die er zu erfülle» hat. Der Jahresbeitrag (zahlbar an Herrn Bankier Dr. Krebs i» Freiburg i. Br.) beträgt 6 Mk.