M 277
JuLScr, Dienstag, den 2. Dezember 1902.
)!( Rückständigkeit
vermiredter.
b. 89-41
1
le 51*/,
Reklame« «ab Auzeigeutheil.
i
trfdjeint täglich, tn. Ausnahme der Sonn- und Feier« leflt. Merirtjährl.
-esu,»preis
ent nt Verlag tn jatbau Merea*fft «». 1 (fcoreeukb
Daß wir Katholiken eine abergläubische, martialisches Gemülh, besondere» Talent für Politik rückstäsdige Gesellschaft sind, so plaudert c*"“rJL
sie .Deutsche Rrichszig/, ist uns in der letzten Züt schon so häufig von unseren Gegnern vor- gepredigt worden, Saß sich eine ganz besondere Dickfelligkeit dazu gehören maß, um nicht endlich baoon überzeugt zu sein. Da ist es dann wirk
und Neigung zum Herrschen. BeuuSlinie, ziemlich gut entwickelt, zeigt eine glückliche, gesegnete Ehe, überhaupt Glück bei Frauen an; unterbrochene Sonnenlinie bekundet Gunst und Gnade hoher Herrscher, aber auch Wechselfälle im Leben und tn der Politik. Kurze, sonst gut entwickelte Mondlinie bekundet mehr Thatkraft, al» Einbildungskraft; einfache M-rkarltnte, wohl entwickelt, läßt auf gute UrthetlSkraft, Talent im Handel, Beredt samkeit, Wechselfälle im Glück, schließen."
Wie man sieht, ist Bismarck sogar in der Wahl seiner Stirnlinien sehr vorsichtig gewesen, er hätte es sonst gewiß nicht so weit gebracht.
29. Jahrgang,
- „niustnrte Sonntags-"Zeitung0,
mit ae« Beilagen
,5uMaer Gescbicbtsblätter" und fotterie-Eisfe.
stalda und aus- •4rt<lK^0$t,
JTRMt?, DS einspaltige Detiv »eile oder der», Rauml5Pfg.,Re« Kamen di« Petit» zeile 2S Pfg.; bei Wiederholungen wird entsprechend. Rabatt gewährt.
* Ai« Idyll ans dem Srannfchweigifche« Landtage. In der Sitzung de» braunschweigischen Landtage» vom 25. November stand u. A. ans der Tage»» ordnung der RegierungAantrag auf Bewilligung von Mittel» iür Bauten auf dem Klostergute Winningen, insbesondere Anlage eine» Schweinehause» und einer Haupimifistätte. Darüber entspann sich eine „duftige" Debatte, über die wir der »Braunschweig. LandeSztg/ Folgendes entnehmen: Staatsminister Dr. v. Otto: Meine Herren, da find wir wieder einmal bei der Mist- fiätte, et» in dieser Versammlung nicht ganz ungewöhnliche-Thema. (Große Heiterkeit.) Man sollte vielleicht erwäge», ob man nicht statt »Mist" „Körper und Seele der Landwtrlhschast" sagen sollte. Wir sind nun gegen» über dem Anträge dec Kommission in einer schwierige» Lage. Nach dem mit dem Pächter abgeschlossenen Vertrage erfolgt die Erneuerung von Baulichkeiten, soweit sie nicht mehr reparaturfähig sind, auf Koste» der Kammer, und zu solchen Baulichkeiten gehört auch di« Miststätte. Soweit nun mein, waS Miststätten anlangt, recht schwacher Verstand ausreicht, bleibt bei diesen Mtststätten nicht» andere» übrig, «18 sie vollständig zu erneuern. Abg. Lambrecht: Ich bitte »ich zu entschuldige», wenn ich bei dieser Sache etwas weit aushole. Aber e» ist eine landwirthschaftltche Angelegenheit und dabei ist der Mist nicht zu vermeiden. (Große Heiterkeit.) Senn Sie einmal über juristische Spitzfindigkeiten hier verhandeln, dann ist das in unseren Augen auch vielfach Schafmist. (Große Heiterkeit.) DaS Uebrige ist sür die breite Oeffentlichkeit ohne Bedeutung. Judeß verdient diese „mrstologische" Debatte in weitere» Kreisen bekannt zu werden.
* Do« dem HdohkiHättglleilost«« der »erst»,»ene« Krupp legen viele jetzt veröffentlichte Erzählungen beredtes Zeugntß ab. S s schreibt die «Tägliche Rundschau': Krupp pflegt, nur einige Male wöchentlich in seine Fabriken zu gehen, So kam er auch einmal an einem kalten Wintertage dorthin und sah am Ein- ga«g»thor beim Pförtner eine Menschenansammlung. Er ging darauf zu und erkuhr, daß ein Arbeiter in seinem Essentopf einig« Stück« Kohlen mitnehme» wollte, waS Verbote» war. Auf Befragen erklärte der Arbeiter, er habe die K»hlen nicht vom Arbeitsplatz genommen, sonder« er habe nur solche angesammelt, die vom Wagen am Wege hingefallen waren. Der Name des Arbeiters wurde ausgeschrieben und damit war die Angelegenheit zunächst erledigt. Mittlerwette zog Krupp selbst noch
j »um Wahrsagen eingereiht. I» erster Linie ist es die durch ihre auffallende Gliederung und Zw eckmäßigkeit auffallende Hand, auf deren Aeußeres man eine ganz besonder»,ausgebildete Art deS Wahrsagen», die Handlesekunst („Chtrosophie") aufbaute. Bedeutende Philosophen des AlterthumS, so Aristoteles, Plato «. A. haben tn ihren Schriften diese Art des Wahrsagens angedeutet, begründet und mit andere» philosophischen Anschauungen (besonders dec Astrologie) verquickt. Ihre höchste Blüthe erreichten alle diese diagnostischen Wissenschaften im Mittrlalter und erhielten stch hoch angesehen bis tn das achtzehnte Iah'.hundert hinein. Erst Ende 1700 wurde die letzte Lehrkainel für Handlesekunst an'der UniveifitätzuJena ausgelassen. Erstorben ist damit auch in Europa diese Lehre nicht. Sie wird seit ca. 25 Jahren neuerdings ! viel beachtet, wenn schon des vielen eamit verbunden gewesen abergläubischen Beiwerks entkleidet. Die materialistische Weltanschauung, welche de» Geist der Materie entspringen läßt, weiß natürlich mit derlei Lehre» anzufangen und setzt fie auf die große Rechnung des Aberglaubens. Die geistigen Philosophien aber, welche die Seele (den Geist) als das Ursprüngliche, den Stoff als daS Sikundäre betrachte», beharre» auf der Anschauung, daß stch das Seelische auch im Stofflichen, das Primäre im Sekundären ausdrücken müffe. Sie bringen auch zahlreiche Beweise für dieseAnschauungbeiundführe»weiter» für die Berechtigung einer derartigen phystognomische» Diagnose (wie Ehirosophie) eine tausendjährige Erfahrung an."
Recht nett ist, daß seit 25 Jahren die Handlesekunst von dem abergläubischen Beiwerk entkleidet ist und die materialistische Weltanschauung damit nichts anzufangen weiß. Kürschners Jahrbuch mußte eigentlich hier hmzufügen, daß die katholische Kirche diesen Aberglauben als sündhaft verbietet, trotzdem sie gewiß nicht auf der Grundlage einer materialistischen Weltanschauung fleht. Recht bezeichnend ist auch, daß an der protestantischen Universität Jrna dieser Aberglaube bis 1700 gelehrt wurde.
Der Raum ist uns zu schade, um den hierauf folgenden seitenlangen Unsinn wkderzugeben und schließen mit einer Pcobs, wie. aus den Linien der Stirn gewahrsagt wird, welches man „Metoposkopie" rennt.
Das Jahrbuch o'.akelt da folgendermaßen:
(ich herzerquickend und, um mit Schiller zu rede», „Bat?am fit’S zerrtß'ae Herz", wenn man plötzlich bemerkt, daß es noch Leute gibt, an deren Dummheit wir überhaupt gar nicht heranretchen können.
Die Anzahl dieser Dummen muß in Deutschland ganz unendlich groß fein, wodurch dem alten Salomon wieder einmal Recht gegeben wird, denn er sagt in seinem Ecclestastes schon, daß die Zahl der Dummen grenzenlos ist. Be. sonders scheint dieses in unserer Hauptstadt Berlin der Fnll zu sein, wo die Wahrsagekunst in so hoher Blüthe steht, daß man jeden Tag die Ankündigungen von Wahrsagerinnen und weisen Frauen in den öffentlichen Blättern lesen kann, dir aus dem Kuffeemutt oder den Linien der Hand oder der Stirn die Zukunft vorher bestimmen können.
Das wußten wir nun schon seit Langem, wir waren aber dennroch überrascht, als wir in dem neuen „Jahrbuch von Kürschner", Verlag ,von Hermann Hillger, Berlin, eine vier und eine halbe Seite lang, Abhandlung über die „Handlesekunst und Stirnlinienkundr* fanden. Das Kürschner'sche Jahrbuch ist sonst ja ganz empfehlenswerth und seine Artikel über „Das vatikanische Budget" und „Zum Pontifikats-1 jubiläum Leo's XIII." zeugen von anerkennens- werther Objektivität.
Genannter Artikel über die Handlesekunst zeigt aber, daß dieser Aberglauve in dem protestaatischen Osten derartig verbreitet ist, daß sogar ein Werk von Bedeutung, wie genanntes Jahrbuch, demselben Rechnung tragen muß. Und es wird demselben mit der ernsthaftesten Miene Rechnung getragen, es wird da nicht von einem Aberglauben oder etwas Aehnlbhem ge- sprochA»., sondern es heißt dort:
„Der Wunsch, die Zukunft zu erforsche», ist so alt al» daS Menschengeschlecht selbst. Scho» bei den älteste» Völker» der Erde sta«d der Glaub« an die Möglichkeit eint» Wehrs«,«,S in hoher Blüthe. S» ist selbstverständlich, daß «an außer unbelebte» Dinge» der Schöpfung auch Lebewesen al» Mittel zur Erforschung der kommende» Dinge heranzog. Der Mensch mußte alS hervorragendstes Geschöpf der Natur eine ganz besondere Beachtung in dieser Hinsicht erlangen. So wurde die Form deS menschlichen Körper» in ihrem AbwechSlungsreichthum und ihrer Mannigfaltigkeit, besonders die mit Eigendeweguug ! versehen Thetl«: Kopf und Glieder, unter die Behelfe i
i ebenfalls NebergangSbestimmunge« getroffen worden. So sagt Artikel 7 Abs. 2:
„Ans Personen, welche beim Jukraft- treten dieser Bestimmungen daS 17. Lebensjahr vollendet haben, findet § 129 Abs. 1 der Art. 2 mit der Maßgabe Anwendung, daß denselben die Befugniß zur Anleiturg von Lehrlinge» auch dann zusteht, wenn sie nur eine zweijährige Lehrzeit zurückgrlegt haben."
Diese Bestimmung trat zugleich mit den Vorschriften über das Lehrlings-v-sen in Kraft, nämlich am 1, April 1901 (Verordnung vom 12. März 1900). Diejenigen Personen also, die am 1. April 1901 das 17. Lebensjahr vollendet hatte«, brauch, te», um die Befugniß zur Anleitung von Lehrlingen zu erhalten, nicht eine dreijährige Lehrzeit durchgemacht oder die Gesellenprüfung bestanden, sonder« nur eine zweijährige Lehrzeit zurück- gelegt zu haben. Labei bleibt allerdings bestehen, daß diese Personen nicht vor Vollendung des 24 Lebensjahres zur Anleitung von Lehrlingen befugt sind.
Soweit die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Berechtigung zur Führung des Meistertitels in Verbindung mit einer Handwerker-Bezeichnung. „Die Berechtigung zur Führung deS Titels „Meister* allein oder „Jsnungsmeister" wird dadurch," so heißt es in dem oben erwähnten Ministerial - Erlaß, »nicht berührt". D-r Titel „Meister" schlechthin oder in anderer Verbindung als mit dem Name» eines Handwerkes, z. B. Maschinenmeister, Spinn- meister rc, kann nach wie vor gebraucht werden, ohne daß der Träger dieses Titels den Anforde- rrmgen, wie sie die Handwerker-Novelle enthält, entsprochen hätte. Einen Gegenstand des Zweifels bildeten auch vie Bestimmungen des § 81b der Gewerbeordnung. Nach § 81 b sind »te Innungen befugt, Gesellen- und Meisterprü. fangen zu veranstalten uud über die Prüfungen Zeugnisse auSznsteSen. Nach § 138 geben aber vtese Zeugnisse nicht die Berechtigung zur Führung des Meistertitels in Verbindung mit einer Handwerks-Bezeichnung. Dazu berechtigen fortan nur die Zeugnisse der nach § 133 angeordneten Prüfuugs-Aommiffion.
MssNßMsxZchKSo
• Ira«llf«rt, 1. Dez. 1902. Amtliche Nottru», der Btehmarkt-Preife, Zum Verkauf standen: 450 Ochsen, 56 Bulle», 889 Kühe und Färsen (Stiere und Rinder), 237 Kälber, 8(0 Schüfe und Hämmel und 1164 Schweine. Bezahlt, wurde für 100 Pfund Schlachtgewicht Ochsen : n. vollfleischige, ausgemästete höchsten Schlachtwerthz bis zu 6 Jahre» 68-70 M., b. junge fleischige, nicht ausgemästete und ältere ausgemästete 61—66 M., a mäßig genährte junge, gut genährte ältere 53-61 M., d. gering genährte jeden Alters 00—00 M. Bulle»: a. vollfleischige höchsten SchlachtwerthsS 60-62 M. b.
nät;cre®iILtnbi9un8tn über den Arbeiter und seine Ver- bältniff« ein und schickte einige Tage darauf - da die Nachforschungen sonst sehr Günstiges ergeben hatten - »ur freudige» Aeberraschung d-S Arbeiters diesem einen Wage» Kohlen in» HauS, damit er nicht ,u frieren brauchte. Außerdem ließ er ihm mittheilen, daß " ihm de» Arbeitslohn «m «in Beträchtliches erhöht habe. - Alfred Scupp war auch ein Mann der schnellsten Hilfe. Ec ließ «8 nie erst auf lange Erkundigungen und Nachforschungen ankommen, wen» er galt, Jemande» au» einer Verlegenheit zu helfe». Er sah sich seine Leute an, und wußte sofort, wen er vor stch hatte. Einstmals suchte ihn, wider .Berliner Börlen-Kurier' erzählt, im Bristol Hotel ein Mger Mediziner auf, dem es an dem nölhigen Kleingeld für das Dokto:-Examen fehlte. Krupp fragte chn»ach derHöhe der Summe, griff in eine Westentasche und überreichte dem Perenten mit de» Worte«: „Wenn da» noch nicht auSreichen sollte, dann schreibe» Sie mir!" einen Taufendmarkschei». — Ein be- sonders sympathischer Zug in feinem Charakter war ^«eVorurtheilslosiskeit. Namentlich aus seinen Reise» im Au-laude gefiel er stch im Verkehr mit firner Lcbensfphäre fern standen und vermied eS geflissentlich, fich etwas auf fein« dorntnirende Stellung zu Gute zu thun. Er liebte es auch nicht, daß man ih» mit Exzellenz" anredete, und auch auf feinen Ge- heimrathstitel legte er wenig Gewicht. Er schrieb in das Fremdenbuch einfach: Krupp in Essen.
» Iben« die Könige reife«. Der Besuch deS Kaisers in England, so plaudert ein englische» Blatt, ist in Folge der Ruhe, di« er während seines Aufenl- haltS genoffen hat, nicht kostspielig gewesen; aber es koukml nicht oft vor, daß Könige billig reifen. Georg IV. mußte wegen der Unkosteneine Reise nach Berlin aufgeben. AlS Kaiser Wilhelm 1891 Königin Viktoria besuchte, gab fie dafür 35 320 Mk. au», und ein kurzer Besuch des Königs von Siam kostete fie 18 883 Mk. Ihre eigene« Besuche im Ausland kosteten gegen ICO 030 Mk., obgleich die Königin selten über Frankreich hinauS- pi»s; 26000 Mk. dieftr Summe wurden allein von dem Oberstallmeister abgegeben, und ein Herbstbefuch in Balmoral kostete der Königin einst über 200 000 Mk. D-r letzte Besuch deS Zaren i» Frankreich soll nicht weniger alS.10 0t0000 Mk. gekostet haben. Die Aus- 8Qbe« bei französischen Regierung betrugen allein 2 4800(0 Mk und fie bedeute« nur den geringste» Theil der Unkosten. Dünkirchen bezahlte seinen Peets für die Ehr«, einen Zaren zum Frühstück zu haben, eme besondere Steuer wurde in Kornpis me erhoben, um die Kosten zur Bewirthung des Herrschers aller «rußen zu decken. Nicht umsonst folgten 140 Pol'zeiagente« tem Zaren durch Frankreich, und i« der Eompisgne waren 409 Beiten von Polizeibeamten und Diener» im Gefolge N.kolauS II. besetzt. Einer der letzten könig- lichen Besuche in einer englischen Provinzstadt war der deS Prinzen von Wale» in Bristol; ein Blick auf die N'"k??ser ölten Stadt zeigt, daß auch solche könig- fichen Bisuche große Unkosten im Gefolge haben. Als die Königin Btkioria Bristol besuchte, haben allein die Dekorationen 120000 Mark gekostet, und es scheint, als ob duGegenwart in solchen Dingen verschwenderischer geworden sei, alS man früher war. Königin Anna be- s«chte Bristol vom Freitag biS zum Dienstag, und das kostete der Stadt noch nicht 1000 Mark, darin waren 82 Mark für die Errichtung einer Laube für die lönigin zum Wafferspmt eingeschloffen. Eromwell beuchte die Stadt auf acht Tag« und trug selbst die Un- koste», aber Karl II. und seine Gemahlin kosteten Bristol 27810 Mark. Ei» Besuch der Königin Katharina im Jahre 1677 kostete 6920 Mark und der Prinz und die Prinzessin von Wales verursachten eine Rechnung von 20000 Mark.
[] Der Meistertitel.
U$bet die Berechtigung zur Führung deS Meistertitelr in Berbindung mit der Bezeichnung eines Handwerk« z. B. Schuhmacher meister, Schveider meister) sind vielfach Streitfragen ausgetaucht. Gegenüber dem Zweifel der Berliner Han^vsMkammrr, ob diejenigen Schornsteinfeger, welche durch Ablegung einer Prüfung vor der auf Grund des Regulativs für den Be- trieb der Schornsteinfegergewerbes im Stadt- bezirke Berl n gebildeten Ko« missten die Berechtigung zur Ausübung ihres Gewerbes erwerben hatten, fich „SchornfiüLfegermeister" neunen zu dürfen, hat der preußische Handelsminister im verneinenden Sinne entschieden. Auf die zweite Frage, ob diejenigen, welche vor einer JnnungsprüfungSkomMisfio« nach § 81 b der . Gewerbe. Ordnung die Meisterprüfung bestanden haben, den Meistertitel in Verbindung mit der Bezeichnung deS Handwerks zu führen berechtigt feien, hat der Minister gleichfalls »erneivend geantwortet. I» dem betreffende« Miniflererlaß heißt eS u. e.:
„Nach § 183 ber Gewerbe-Ordnung und Artikel 8 deS Gesetze» vorn 26. Juli 1897 darf len W$ertit«I in Verbindung mit einer Hand »er k»be,ei ch- n u n g f hren, wer entweder die Reister rüstens «ach Vorschrift »es 8 183 bestanden aber beim Inkrafttreten dieser Bestimmung ein Hand» rk selbständig ansgeäbt hat, wenn er in ftinene Gewerbe die Befugniß zur An- leitun« een Lehrlinge« besitzt. Die Berechtigung zur Führung de- Titel» „Meister" allein »ber „In- » u» ,»meister" wird dadurch nicht berührt. Hiernach könne« diejenigen Handwerker, welche vor ber Meister- prüfungskommisston einer zuständigen Innung nach § 81 b der Gewerbe Ordnung die Meisterprüfung be. paaoe« Hobe», jedoch am 1. Oktober 1901 ihr Gewerbe nicht selbständig betrieb », sich a.S „Geister" oder „Jn- »ungsmeifier" bezechneu; zur Führ« gbe Meistertitels in Verbindung mit ber « zeichnnng eine» Hanbwerk» st b fie dagegen nicht berechtig-."
Im Anschluß hieran erscheint es geboten, die gesetzlichen Bestimmungen über die Berechtigung zur Führung des Meistertitels etwas näher zu erläutern. Bekanntlich find nach der Verordnung vom 12. März 1900 die Bestimmungen der Hand- • werkernovelle (26. Juli 1897), welche die Berechtigung zur Führung des Meistertitels betreffen, am 1. Ott. 1901 in Kraft getreten. Zur Führung de« Meistertitel» in Verbindung mit
(Stiere und Rinder): ». vollfleischige, auSgernästett Färse» (Stiere und Rinder) höchsten Schlachtwerth; 60—61 M., b. vollfleischige, ausgemästete Kühe höchste« SchlachtwerthsS bis zu 7 Jahren 55—57 M., c. älter, ausgemästete Kühe und wenig gut entwickele jünger«, Kühe und Färsen (Stiere und Rinder) 45—47 M., d mäßig genährte Kühe und Färse» (Stiere und Rind«») 89—41 e. gering genährte Kühe und Färse» (Stiere und Rinder) 00—00 M. Bezahlt wurde sür 1 Pfund Schlachtgewicht: Kälber: a. feinste Mast- (Bollm. Mast- und beste Saugkälber 78—80 Pf., b. mittlere Mast- m d jute Saugkälber 67—70 Pf., c. geringe Saugkälber 50 »iS 65 Pf., d. ältere gering genährte Kälber (Fresser) 00—00 Pf. Schafe: a. Mastlämmer und jüngere Mast, hämmel 62—64 Pj., b. ältere Masthämmel 58—60 Pf c. mäßig genährte Hämmel und Schafe (Märzschaft, 48—50 Pf. Schweine: a. vollfleischige der feineren Raffen und deren Kreuzungen im Alter bis zu l'ft Jahren 67—00 Ps., b. fleischige 66—00 Pf., e. geriete entwickelte, sowie Sauen und Eber 00—00 Pf., d. au3< ländische Schweine (unter Angabe der Herkunft) —. Pf. Bezahlt wurde für ein Pfund Leben», newicht: Kälber a. 47—48 Pf, " — —
l Lchweim a. 52* * Pfg., b. fieiivyige oi-/i Piß. Geschäft in Hornvieh mittelmäßig, Ueberstand unbedeutend, i« Kleinvieh gut, Markt geräumt. — Aus Oesterreich standen 115 Ochsen und 5 Bullen zum Verkauf.
einer HaudwerkSbezeichnuna ist nun fortan nach § 138 der Gewerbe Ordnung nur derjenige berechtigt, der in seinem erlernten Ge- werde die Befugniß zur Anleitung von Lchr- ltngeu erworben und die Meisterprüfung nach den Vorschriften des 8 133 bestanden hat. Die BefuWtß zur Anleitung von Lehrlingen steht nach § 129 der Gewerbe-Ordnung nur denjenigen zu,
„welche daS --4. Lebensjahr vollendet habe» und in dem Gewerbe oder in dem Zweige de» Gewerbe», in welchem die Anleitung der Lehrlinge erfolgen soll, entweder bievon der Handwerkskammer vorgeschriebene Lehrzeit, oder, solange di« Handwerkskammer« eine Vorschrift über die Dauer der Lehrzeit nicht erlaffen hat, mindestens eine dreijährige Lehrzeit zurückgelegt und die Gesellenprüfung bestanden habe« oder fünf Jahre hindurch persönlich da» Handwerk selbständig anSäeübt habe« oder als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung thätig gewesen find."
Außerdem kann die höhere HrrwaltungSbihörbe Personen, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, die Befugniß zur Anleitung von Lehrlingen verleihen. DaS find dieBedivgnngen, die tn Zukunft jeder Handwerker erfüllen muß, der die Berechtigung zu« Führung der Meister- titelS in Verbindung einer HandwnkSbrzeichnung erwerben wist.
Würde» diese Bestimmungen auch für die älteren Handwerker Geltung haim, die b«i« In- krafttreten dieser Vorschriften (1. Okt. 1901) bereits selbständig waren und Lehrlinge hielte«, so würde daS eine große Härte bedeuten, da solche Handwerker tn ihrer Mehrzahl der Berechtigung zur Führung des Meistertitels in Verbindung mit einer HandwerkSbezeichnung damit verlustig gingen. Mau hat darum UebergangSbestimmungen | getroffen.
Artikel 8 des Gesetzes vom 26. Juli 1897 bestimmt: „Wer beim Inkrafttreten dieser Bestimmungen (1. Okt. 1901) persönlich et» Handwerk selbständig aurübt, ist befugt, de» Meistertitel zu führen, wenn er in diesem Ge- werbe die Befugniß zur Anleitung von Lehrlinge besitzt/
Persönlich übt der Handwerker sein Ge- werbe auS, wenn er fich nicht auf die kauf- mäsnische und rechnerische Thättakeit beschränkt, sondern fich selbst in eigener Person an den Handwerksarbeiten beiheiligt. Selbständig betreibt er eS dann, wrun er eS auf eigene Rechnung, in eigenem Namen und uuler eigener Verantwortung ausübt. Bezüglich der Befug- niß zur Anleitung von Lehrlingen find!
„HkMkbklg-Skisik" st.
v 95 Pfennig bis
Mark 18 — per Meter, für Blousen und Roben. Franko und schon verzollt ins Haus geliefert. Reiche Muster- auSwahl umgehend. Seiden - Fabrik Henneberg, Zürich.
»Wir wollen nur noch ein auszearbeitetes Meto- poskop anführen, welches fich die Stirne BiSmarcks als Objekt metoposkopischer Spekulation ausgesucht hat. Die beigefügte Abbildung zeigt BiSmarck» Stirnlinien, auS welchen nach Angabe eine» Metopofkoptiker» Folgendes zu lese» ist: Saturnlmie, gut, aber nicht übst» mäßig entwickelt, bekundet eine starke Natur, langes Lebe«, Glück im HauSwese«. Jupiterlinie, nicht besonders entwickelt, zeigt ungünstige Verbindung mit Personen geistlichen Standes an. Marslinie, gut ent- wickelt, verräth ein leicht erzürnbares, jähzoinizes,
9