Fuldaern
mtt (kh.Bdtoftto
Jllustrirte Sonntags'Zeitung'’,
Jtt 179.
JukSa, Mittwoch, dm 6. August 1902.
29. Jahrgang.
(Nachdruck verboten.)
Wer kann, muß kommen!
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öemMMts.
< Aus nach Mannheim!
In einer hochmodernen Stadt tagt diesmal die Generalversammlung der Katholiken Deutsch« landS: in Mannheim, dem bedeutendsten Handelsplätze am Oberrhein.
: War der Zweck einer Leistung in der Art
' bestimmt, daß der Empfänger durch die Annahme gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen hat, so ist der Empfänger zur Herausgabe verpflichtet." Das Reichsgericht hat durch Erkenntniß vom S. Juni 1902 im Sinne der Klage entschiede». An und für sich besteht die Verpflichtung, Anzeige von einer Strafthat zu erstatten nur in denjenigen Fällen, ix denen da- Gesetz dies aus- drücklich aus spricht, eS verletzt also niemals eine RechtSpflicht, wen» er über eine zu feiner Kennt- niß gelangte strafbare Handlung Schweige« I beobachtet. Wohl aber verstößt es gege» die guten Sitten, dieses an und für sich erlaubte Schweige» iw gewinnsüchtiger Weise einem Andern nur deshalb zuzusagen, um von ihm Vermögens- vortheile zu erwerbe», auf welche a» und für sich kein Anspruch besteht.
AwderS wird allerdings in der Rechtsprechung der häufige Fall beurtheilt, daß Jemand, der durch eine strafbare Handlung verletzt worden ist, einem Dritten, der ihn schadlos stellt, ver. spricht, keine Anzeige zu erstatten. Es hat z. B, der Lehrling A. Veruntreuungen gege» seine» Prinzipal B. begangen, sei» Vater verspricht dem B. vollkommenen Ersatz hierfür, obwohl er rechtlich hierzu nicht verpflichtet ist, um daS Schweigen des B. zu erkaufen. Ti» solches Abkommen ist als mit den gute« Sitten im Einklänge befindlich erachtet worden, so unlängst auch durch ei« Erkenntniß des Reichsgerichts vom 12. März 1902.
. .Der Unterschied ist leicht einzusehe», im letztere» Falle nämlich berührt die Sttasthat den Empfänger des Schweigegeldes unmittelbar, er ist durch die ^Strafthat geschädigt worde« und es liegt für ihn nah«, fich Genugthuung dafür vor ’ dem Richter zu verschaffen. Im erstere» Falle ! dagegen würde eS bei der Erstattung der An- : zeige an solchem Beweggrund, nämlich an der ! Absicht der Verfolgung eigener Rechte fehlen; eS \ läge einfach eine Deuunziatio» vor, die nun er- ; fahrung-gemäß nicht immer aus gerade lautere» | <
Nach Berli» ist der Katholikentag bisher noch nicht gekomme». Vielleicht ist die Mann- Heimer Tagung eine Vorstufe dazu. Auch i* Mannheim können und müffen wir zeige», daß die katholische Bewegung auch i» die neuzeitliche Welt paßt, auch im modernen Industrie- und BerkehrSleben das heilsame Gegengewicht gegen den Materialismus zu bilde», als ewig frischer Sauerteig auch t» dem staubigsten Mehl des 20. Jahrhunderts zu wirke« vermag.
Mannheim, das große Schachbrett im Mün- dungswinkel von Neckar »nd Rhein, aus hundert quadratische» Häuserblocks planmäßig aufgebaut, ist jung, aber hat doch eine sehr bewegte Geschichte mit de« stärksten Wellenschläge«. Die neu er- schienens Festgabe für die 49. Generalversammlung gibt auS der gewandten Feder deS Haupt- redakteurs Paul Feige einen intereffanten Abriß der wechselvsllen Ereiguiffe der 300 Jahre, der nut zahlreichen prächtige« Bildern veranschaulicht und verschönt wird. DaS vortrefflich gelun- gene Buch, daS im zweiten Theile den ebenfalls reich illustrirten „Führer" mit einem große«Stadtplane enthält, wird den Besuchern der Generalversammlung zum Spottpreise von 50 s? geboten. Die ortsgefchichtliche Arbeit Feige'S hat allgemeine« »nd dauernde« Werth: fie e«trollt uns daS Drama einer Stadt, die im erste» Jahrhundert ihres Daseins eine vollständige und im zweiten Jahrhundert eine theilweise Zerstörung zu erdulden hatte und i» politischer wie in wirtschaftlicher Beziehung ein Spielball deS Schicksals war, und auf diesem farbenreichen Hintergründe zeichnen fich die Kämpfe und Arbeite«, die wechselvollen Geschicke und der allmähliche Aufschwung der katholische« Gemein- schäft von Mannheim in fesselnde« Bildern ab.
In der Pfalz hat der Grundsatz: „Cujus regio etc. (der Landesherr bestimmt die Religio») beso»ders üppige Blüthen getriebe». BiS 1685 hatten die protestantischen Kurfürsten ihre Unter- thanen zwei Mal zum Lutherthum und zwei Mal zum Kalvinismus „bekehrt". DaS „reformirte" Regiment war so erbarmungslos, daß noch im Jahre 1681 daS Bittgesuch der Mannheimer Katholiken um Gestattung deS Krankenbe- suche- durch katholische Priester abschläzlich beschtede« und daS kurfürstliche Verbot bet | Spendung der Wegzehrung an Orten ohne das Privilegium deS katholische» „exercitium reli- gionis“ von Neuem eingeschärft wurde. Um der alten Zeit kein Unrecht zu thun, müssen wir allerdings dara» denke», daß in Preuße» auch in den stebziger Jahre» des letzte« Jahrhu»dertS »och die Seelsorge am Todesbette zu einem straf- rechtlichen Vergehen gemacht werde« konnte!
Von 1685 an kam die Oberpfalz unter die Herrschaft katholischer Fürsten, und eS gab statt der bisherigen Verfolgung der Nicht-Reformirten et» Toleranzedikt. Sehr bezeichnend ist, daß de« katholischen Kurfürst««, sobald sie ihr eigener Bekenntniß etwa- zu bevorzugen suchten, sofort von der protestantischen Liga mit Ein- j sprüchen, Drohungen und Repressalien in den Arm gefallen wurde, während die protestantische» Vorgänger ihr landesherrliches Religionsrecht unbehelligt i» aller Rücksichtslosigkeit hatten auS- übe» dürfen.
Im Jahre 1801 kam Mannheim unter die badische Herrschaft. Von ihrer zweiten Zer- störung erholte sich die Stadt verhältnißmäßig schnell; aber auf kirchenpolitischem Gebiete gab eS Rückschläge. Baden war ja bet Musterstaal für den kulturkämpferische« Liberalismus und muß sich heute »och, obscho» die «ationalliberale Parlomentsmehrbett dort gebrochen ist, mit der schlechten Hinterlassenschaft desselben abquälen.
AlS Einleitung zum Mannheimer Katholiken- tag von 1902 ka«n man keine passendere Epistel setze», als die Schilderung des Krawalls vom Februar 1865, als die Mannheimer Kultur- kämpfer de» Janhagel aufboten, um eine Ver- sammlung der Katholik«» zur Vrrtheidigung ihrer koufesfionrllen Schule gewaltsam zu verhiudern. Im ,Ma»»hrim«r Anzeiger’ erschienen damals folgende Anzeige«: „Die Heranwachsende Jugend möge fich heute Abend punkt 9 Uhr mit recht knallender Klapperet am Hofe deS goldenen Falken einfinde»". — „Heute Nachmittag trifft eine Partie Gchwarzwildpret zum Aushaueu ei»."
DaS „AuShauen" ist damals wirklich gelungen, weil die Katholike» noch nicht richtig organifirt waren. Jetzt find die Zetten etwa- anders geworden. DeS .Schwarzwlldpret" kan» ruhig
irfcfieiRl iäzklch, M. Lataahm- bet
Wau« wrrdrrr Körperverletzunge« auf der Krtrirbsstaitr «1» Betriebs ««falle entschädigt?
Dr. jur. 0. Weyer.
Marktberichte.
* Sfrettlfwrt, 4. Au,. 1902. Amtliche Notirung der Biehmarkt-Preise. Zum Verkauf standen: 403 Ochsen, 4S Bullen, 801 Kühe und Färsen (Stiere und Müder), 269 Kälber, 160 Schafe und Hämmel und 932 Schweine. Bezahlt wurde für 100 Pfund Schlachtgewicht Ochsen:
Schweigegelder.
(Nachdruck verboten.)
Das Reichsgericht hat jüngst eine beachtens- werthe Entscheidung getroffen. De, Beklagte hatte vom Erblaffer des Klägers eine gewisse Geldsumme gegen das Versprechen erhalte«, gegen denselbe» nicht wegen Meineide- Strafanzeige zu erstatten. Dem Beklagten war bekannt, daß Jener fich dieses Verbrechens schuldig gemacht habe, und hatte versprochen, solange Stillschweigen zu beobachten, bis die Strafverjährung einge- trete« sein werde. Jetzt verlangte der Kläger die Herauszahlung dieser Summe, indem «r behauptete, das ganze Abkomme» verfloß« gegen die gute» Sitten. Er stützte sich hierbei auf di« Bestimmung des § 817 B. G. B, dessen erster Satz lautet:
Motiven erstattet wird. Wer «un zufällig Kennt- »iß 80» einer Strafthat erlangt, die ih» selbst nicht berührt, soll diese« Umstand »ach dem Wille» der Gesetze- nicht dazu ausbeute» dürfe«, um eine Pression auf den Beutel de- Andere» au-zuüben. Dr. B.
Notiz, daß ein Schiedsgericht einen auf der Be- triebsstätte vorgekommenen Mord als Betriebsunfall anerkannt und die zuständige BerufSgenoffen- schüft vrrurtheilt habe, den Hinterbliebenen deS Ermordeten Rente zu zahlen. ES entspricht dem Geiste der Unfalloersicherungsgefthe, daß die Arbeiter möglichst gegen alle Gefahre» sicher gestellt werde«, welche durch de» Zusammenfluß vieler Personen an einer Betriebsstätte entstehe«. Die Arbeiter find ost »icht in der Lage, sich vor dem Muthwillen und der Fahrlässigkeit ihrer Genossen schützen zu können; wenn bei einer Schlägerei eine unbeteiligte in gefährlicher Nähe einer Maschine befindliche Person, die diesen Platz nicht verlassen darf, i» die Theile der Maschine hineingestoßen oder wenn einem Bauarbeiter von einem über seinem Standorte gelegenen Gerüst eine leere Bierflasche auf den Kopf geworfen wird, so entspricht «S durchaus unserem Empfinde», daß die reichSgesetzliche Unfallversicherung für die Verletzten eintritt; andererseits würden wir eS nicht verstehen, wenn Jemand, der eine Rauferei mit seinen Mit- arbeitet« in angetrunkenem Zustande oder tu frivoler Weise vom Zaun gebrochen hat und dabei verletzt wurde, entschädigt wird.
Vom Reichs-Verficherungsamt find in dieser Frage überaus zahlreiche Entscheidungen ergangen; es ist dabei an dem Grundsätze festge- hatte« worden, daß auf der Betriebsstätte oder bei der Betriebsarbeit durch einen Mitarbeiter oder einem Dritte« beigebrachte vorsätzliche Körper. verletzu«gen nur dann als Betriebsunfälle gelte» könne», wen« fie derart in erkennbarem ursäch- lichem Zusammenhang mit dem Betriebe stehen, daß entweder die Veranlassung dazu wesentlich in letzterem beruht, oder die verletzende Handlung selbst fich noch als ein Ausfluß der Betriebsarbeit ergibt. DaS ReichSverficherungSamt hat daher einen Betriebsunfall anerkannt bei einem Arbeiter, der feinem Mitarbeiter aus Ungeschicklichkeit ei» schweres Eisenstück auf den Fuß fallen ließ und von diesem in plötzlicher Erregung in Folg« der Schmerze« mit einem Hebel, de« er zu Betriebs- zwecke« in der Hand hatte, erschlagen wurde; ferner der Tod eines Arbeiters durch Vergiftung, dem sei» Mitarbeiter aus Rache, weil er ihn bei dem gemeinschaftliche» Arbeitgeber angeb. lich angeschwärzt hatte, Arsenik in die «tilge- brachten Speise« hinein gethan hatte; .weiter gellen als Betriebsunfälle die Verletzungen von Arbeitern und Belriebsbeamlen, welche zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit Befehle, Zurechtweisungen und Rügen erlheilen müffen und von den Gemaßregelten gewattlhätig angegriffen oder hinterrücks überfallen werden. Andererseits ist ei« Arbeiter entschädigt worde«, welcher von seinem Aufseher, weil er angeblich i zu langsam arbeitete, mit dem Stiel einer Kartoffelhacke verletzt wurde. Si« Pferdebahn, schaffner, der einen Fahrgast vom Wagen ver. wieS und von diesem durch einen Stockschlag verletzt wurde, ein Wächter, der bei der Verfol- gung von Dieben angegriffen, mußte« von der zu- ständige« Berufsge«ossenschaft entschädigt werde».
Kein Betriebsunfall ist angenommen worde« bei Arbeiter«, die auf der Betriebsstätte beim scherzweise« Riugen oder bei mit dem Betriebe nicht zusamme «hängenden Streitigkeiten verletzt wurden. Biele derartige Fälle werden naturgemäß hart an der Grenze des Betriebsunfalles liegen und i« jedem einzelnen Falle eine besondere Be> rückfichligung aller i« Frage kommenden Umstände erforderlich machen.
* Di« wem« römisch katholisch« Kathedral« i* »"ße katholische Kathedrale im Stadt- theil Westminster geht ihrer Vollendung entgegen und kann alt eines der schönste» und stolzesten Bauwerke Londons betrachtet «erden. Der Grundstein wurde im Jahre 1896 gelegt und die Einweihung «ar für die KronungSwoche vorgesehen gewesen, wen« auch bi« '»ner« Ausschmückung längst noch »icht vollendet ist. Di« Kathedrale ist sozusagen daS eigenste Werk deS Kardinal-Erzbischofs Vaughan, der in den 7 Jahren unermüdlich über de« Bau gewacht und seine Fortschritt«
Fuldaer 0esd)id)t$bIälfef" und kME-kisfh.
I nach demselben Mannheim kommen. Jeder Gedanke an „Revanche" liegt fern. Wir wollen nur friedlich unsere Angelegenheiten erörtern und uns der rechtmäßigen Besitzstandes erfreuen, de« wir in zäher Arbeit errungen haben und in fried- lichem Wettbewerb auf dem Boden der Rechts- gleichheit und Frecheit auszugestalten gedenken.
Raum bietet uuS Mannheim in Hülle und Fülle. Die dorttgen Katholiken haben sich ein großes Vereinshaus gebaut, den Bernhard«-- Hof, der für die engeren Versammlungen und die geselligen Zusammenkünfte ein hübsches Heim bietet. Und mit den Hauptversammlungen weihen wir die neue städtische Festhalle ein, die alle der- artigen Riesenräume in Deutschland übertrifft. I @6 ist Ehrensache, sie mit wenigstens 7000 Zuhörer« Tag für Tag zu füllen!
Mannheim hat ausgezeichnete Eisenbahnverbindungen nach allen Seiten. Mögen die Freunde von beiden Seiten des Mains und des Rheins wetteifer» in ihrer Benutzung! ES wird Zeit, daß wir auch dem Südwesten Deutschlands mal wieder zeigen, was ein« katholische Generalversammlung ist und wie sie fich vorlheilhasl an Größe und friedlicher Thäligkeit unterscheidet von den Veranstaltungen der Gegner. Wir dürfen auch nicht vergessen, daß diese Tagung die letzte vor den bedeutungsvollen Reichstagswahlen von 1903 ist und daß Überhaupt in der jetzigen Zeit, wo neue Ansätze zum Kulturkampf mit den Aus- läuferu des allen Kulturkampfes zusammentreffen, daS Auftreten der Katholiken von den schärfsten Augen gemustert wirb. Da läßt sich schon für bie gute Sache ei« Opfer bringen, um so leichter, wenn bas Opfer in nichts anbetem bestehl, als einer bequemen Fahrt an bi* Oberrhein unb bie Abhänge des Schwarzwaldes, sowie in der Theil- «ahme an einer Versammlung, in der Behagen, Hoffnung, Hochgefühl unb Thatkrast auf Gegenseitigkeit vermittelt werben.
* Gleichheit vor dem Gesetz. Daß dieses Wort m Holland zu Recht besteht, hat kürzlich Print Albert von Belgien auf einer Automobil- fa h rt, die ihn in Begleitung seiner Gemahlin über die Grenze führte, erfahren müffen. Als das fürst- llche Paar auf seinem AuSfluge mehrere Ortschaften durchfahren hatte und in das Gebiet von Zuid- zande bei Middelbourg gekommen war, wurde ihm von einem Feldhüter Halt geboten. Dieser hatte bemerkt, daß das Gefährt, entgegen der in Holland gleich wie im Nachbarlande gütigen gesetzlichen Vorschrift, keine Nummer trug,' und nahm das Protokoll auf. Als Prinz Albert Namen und Stand angegeben hatte, entblößte der treue Hüter des Gesetzes bescheiden sein Haupt, erklärte aber nichtsdestoweniger, Anzeige machen zu müffen.
* Der Wiederaufbau von Schemacha. Während die Elemente auf der Insel Martinique immer von Neuem ihre Macht zeigen, ist in Schemacha, das bekanntlich im Frühjahre von einem gewaltigen Erdbeben zerstört wurde, wieder Friede eingekehrt, und die Bevölkerung ist bereits eifrig mit dem Aufbau der Stadt beschäftigt, die nunmehr zum dritten Male ihre Auferstehung feiert. Mit inniger Liebe hängen die Bewohner an diesem Flecken Erde, der in 680 Meter Meereshöhe auf einem der östlichen Ausläufer des Kaukasus sich befindet, und können sich von ihm nicht trennen, obwohl die Wahrscheinlichkeit einer neuen Katastrophe in absehbarer Zeit nicht von der Hand zu weisen ist. Die Behörden in der Gouvernementsstadt Baku, die fich ursprünglich einem Wiederaufbaue Schernachas wenig geneigt zeigten, haben nun doch dem Wunsche der obdachlosen Bevölkerung entsprochen und in den letzten Monaten für den schnellen Aufbau der Stadt viel gethan. Ein ganzer Troß Verwaltungsbeamter schaltet jetzt auf der Trümmerstätte, und täglich werden von zwei Landmessern einige vierzig Parzellen zum Häuserbau 6er- theilt. Sogar der Gouverneur von Baku selbst ist für einige Zeit in Schemacha eingetroffen und fieht nach dem Rechten. Wenn aber auch das neue Schemacha wieder vollständig erstanden sein wird, so wird es doch nicht mehr jene frühere Blüthe und Bedeutung als wichtige Handels- und Gouvernementsstadt erhalten, die eS vor dem ersten großen Erdbeben im Jahre 1859 hatte.
*, Zu spät. „Sobald ich 500 Dollars habe, bringe ich fie zur Bank." — „Na, weißt Du, wenn Du 500 Dollars hast, gibt es schon längst keine Bank mehr."
yeK&r!BnIi(5 verfolgt hat, nachdem 8H«lpIbMab<* Grundstück erworben und die großen Pmne bis in die kleinsten Details sorgfältig ftubirt unb gutgebetfieH batte. — Der Baumeister der Kirche, Mr. 3. F. Bentley, ist vor einigen Wochen geworben bat also die Vollendung nicht mehr erlebt. - Die Kathedrale ist im Byzanttnersttle erbaut, welcher von Kardinal Vaughan absichtlich gewählt wurde, damit der «au sich von allen anderen in London eristirenden ?"chen unterscheide. Die Kathedrale ist in ihren äußeren Dimenfionen 360 Fuß lang und 156 Fuß breit, ./«^"telfchiffeS beträgt 118 Fuß, diejenige ber Hauptfafsade 99 Fuß und diejenige deS Haupt. Wurmes, des Campanile, bi- zur Spitze deS KreuzeS Fuß. Der letztere Thurm ist augenblicklich daS einzige existirende Muster eine» dyzantinischen Cam- ----------------------- pamle, nachdem derjenige von St. MarcuS in Venedig
Kürzlich ging burch bie Tageszeitungen blt »'5*
i». baß ein StbkbSaettot einen auk her 3i**eIw aufgeführt und wird im Innern die Wände im uuy ein rseyieosgerrlyi einen aut ver «e-1 unteren Theile mit Marmor, im oberen mtt Mosaik be- haben. Der große Hauptaltar besteht auS einem soliden Block von grauem unpolirten Granit von Corn- wall, 12 Tonnen im Gewicht und die Kanzel ist auS u~ dkarmor hergerichtet, während der erz- bifchöfliche Thron ganz auS weißem Marmor gehauen M. Das Dach des Mittelschiffes wird von drei riesige« K>AP-ln überragt, und die beiden Seitenschiffe erhalten zahlreiche Nischen und Galerien. Die Kathedrale wird »«ifche» «-7000 Personen faffen können und ist somit die größte Kirche Londons und Englands.
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a. vollfleischige, ausgemästete höchsten SchlachtwerthS bis zu 6 Jahren 70—72 M., b. junge fleischige, nicht ausgemästete und ältere ausgemästete 66—67 M., a mäßig genährte junge, gut genährte ältere 60—62 M, d. gering genährte jeden MterS 00—00 M. Bullen: *. vollfleischige höchsten SchlachtwertheS 58-60 M. b. mäßig genährte jüngere und gut genährte ältere 54—565»,, c. gering genährte 00—00 M. Kühe und Färsen (Stiere und Rinder): a. vollfleischige, ausgemästete Färsen (Stiere und Rinder) höchsten Schlachtw " * 66—68 M., b. vollfleischige, ausgemästete Kühe hi Schlachtwerihes bis zu 7 Jahren 61—63 M., c_____
ausgemästete Kühe und wenig gut entwickele jüngere, Kühe und Färsen (Stiere und Rinder) 52—54 M., |d. mäßig genährte Kühe und Färsen (Stiere und Rinder) 43—45 3TOL e. gering genährte Kühe und Färsen (Stiere und Rinder) 00—00 M. Bezahlt wurde für 1 Pfund Schlachtgewicht: Kälber: a. fernste Mast- (Voll«. Mast- und beste Saugkälber 78—80 Pf., b. mittlere Mast- und ge Saugkälber 72—75 Pf., o. geringe Saugkälber 69
63 Pf., d. ältere gering genährte Kälber (Fresser) 00—00 Pf. Schafe: a. Mastlämmer und Jüngere Mast- hämmel 64—66 Pf., b. ältere Masthämmel 60—62 Pf. c. mäßig genährte Hämmel und Schafe (Märzschaf«. 60—52 Pf. Schweine: a. vollfleischige der feiner«» Raffen und deren Kreuzungen im Aller biS zu 1*/« Jahren 67—00 Pf., b. fleischige 66—00 Psi, o. gering entwickelte, sowie Sauen und Eber 64—68 Pf., d. ausländische Schwein« (unter Angabe der Herkunft) —.—. Pf. Bezahlt wurde für ei» Pfund Lebendgewicht: Kälber a. 48—49 Pfg. b. 43—46 SfgM Schwein, a. 63-00 Pfg., b. fleischige 52 Pfg Geschäft in Hornvieh und Kleinvieh gut, Markt geräumt. — Aus Oesterreich standen 131 Ochse», 1 Bulle »nd 1 Kuh zum Verkauf.