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JuLöa, Frettag, den 11. Juli 1902.

29. Jahrgang.

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eine Verzögerung in der Realifirung der Forde« rung entstehen muß, und um diese zu Vermeiden t es zweckmäßig, in derartigen Fällen mit der $ Eloge gegen die Frau auf Erfüllung auch gleich« Zeitig eine solche gegen den Ehemann aus Duldung »er Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Ver­mögen der Schuldnerin zu verbinden. Das Reichsgericht hat nun durch Erkenntniß vom 21. Dezember 1901 es ausgesprochen, daß diese Art des Vorgehens sogar daun statthaft sein soll, wenn die Ehefrau aus einem Wechsel hastet, wenn also gegen sie im Wechselproteste geklagt werden muß. ES leuchtet ein, daß hierdurch eine sehr bedeutende Erleichterung für den Reichs» verkehr geboten wird, vermöge deren sich der Släubiger sehr viel sicherer und schneller Be- riedigung verschaffen kann.

Der Ka«rrnstarrd in China.

Kulturhistorische Skizze von C. v. Bodmann.

, f. . (Nachdruck verboten.)

Der Ackerbau ist von der chinesischen Regte« rung immer geschützt und unterstützt worden. Jedes Jahr wird in den Hauptstädten des Reichs zu Ehren deS Ackerbaues ein Fest gefeiert, bei dem der Kaiser mit eigener Hand einen Acker umpflügt, welcher sich in der Nähe von Peking befindet. (Dieses Fest wird aber in diesem Jahre nicht stattgefunden haben, da der Hof nicht in Peking war.) In einem alten kaiserlichen Gesetze liest man:Wenn es einen Mann gibt, der seinen Acker nicht bestellt, oder eine Frau, die nicht spinnt, so wird es auch Menschen tot Reiche geben, die Frost und Hunger leiden." Keiner der chinesischen Reformatoren hat diesen weisen Spruch vergeffen, und viele von ihnen haben sich gerade durch ihren Eifer für die Förderung des Ackerbauer berühmt gemacht. So ordnete der Kaiser Iong-Ching, der zu Ende des vorigen Jahrhunderts regierte, an, daß die Gouverneure der Provinzen die Nqmen derjenigen Ackerbauer einsenden sollten, welche fich durch Fleiß und gute Sitten auszeichneten. Man erhob diese braven und verständigen Leute in den Rang der Mandarinen achter Klaffe, eine Auszeichnung, welche ihnen das in China sehr beneidenSwerth erscheinende Vorrecht gab, bei dem Gouverneur der Provinz Thee zu trinken und in seiner Gegen­wart sitzen zu bleiben. Bei seinem Tode wurden dem fleißigen Landmanne viele Ehren erwiesen und fein Name mit großer Feierlichkeit int Saale der Ahnen eingeschrieben. Die Folge dieser weisen Politik war nicht nut, daß fich die Zahl der Ackerbauer bedeutend vermehrte, sondern auch, daß ihr Stand in der allgemeinen Achtung stieg. Nirgends ist der Landmann höher geachtet als In China, wo er im Range weit Über den Gewerbe­treibenden der Städte und den Kaufleuten steht.

Bei dem lebhaften Jntereffe, welches die Kaiser von China fortwährend für bett Ackerbau zeigten, suchten fie fich auch vermittelst eines General- katasterS einen genauen Ueberblick über die HilsS« mittel zu verschaffen, welche die Bodenkultur dem Lande gewählte. Diese Kataster, welche biS tos 14. Jahrhundert zurückreichen, find mit der muffet« haften Genauigkeit an gefertigt, die dem Chinesen bei fast allen Arbeiten eigen ist. Man findet nicht nur die Ausdehnung und den Werth jeder Landstrecke genau verzeichnet, fordern auch die Beschaffenheit der einzelnen Aecker, ihre Ent« fernungen von den Hauptstädten und den Betrag der Steuern, welche fie der Regierung zahlen. Die Prinzipien, die man bei diesen schwierigen Arbeiten befolgte, dienen noch jetzt bei ähnlichen Arbeiten den damit Beauftragten zur Richtschnur.

Auch bei der Vertheilung der öffentlichen Lasten hat die chinefische Regierung den Land« mann außerordentlich bevorzugt. Die Steuern, welche er zahlt, find feit dem Jahre 1711 nicht erhöht worden, obgleich die Preise der Boden« erzeugniffe seitdem bedeutend gestiegen sind. Wenn die Einwohner eines Dorfes in den Fall kommen, fich an der Ausbefferung der Straßen oder be andern öffentlichen Arbeiten zu bethelligen, so wird ihnen der Tagelohn, welchen fie verdienen, an den Steuern erlassen. Freilich ist diese Ein­richtung nicht so ganz günstig, als er den An­schein hat, denn der Lohn für diese Leistungen ist noch so, wie er vor mehreren Jahrhunderten bestimmt wurde und folglich da die Arbeit seitdem im Preise gestiegen ist sehr unge­nügend.

Gewöhnlich ist der chinefische Bauer nicht Eigenthümer des Bodens, den er bebaut, sondern er hat ihn in Pacht sder theilt die Erzeugniffe mit dem Besitzer? Der Pachtzins wechselt von 12 Franks pro Mou*), aber der Pächter mu* \ auch die Grundsteuer zähle», welche sich je nach der Beschaffenheit des Landes auf 15 bis 60

Cent pro Mou beläuft. Wenn der Bauer ibem Grundbesitzer die Hälfte der Ernte liefert, so wird die Grundsteuer natürlich von letzterem getragen.

Der Grundbesitz gewährt übrtaens, trotz des geringen Pachtzinses, ansehnliche Einkünfte. Die Ländereien, welche die russische Miffionsqesellschast in der Umgegend von Peking besitzt, sind z. B. u 80 Ernt pro Mou verpachtet und tragen >en«och jährlich 10 Proz. Der wahre Werth bet legenden Gründe ist übrigens schwer zu bestimmen, >a st« nur verkauft werden, wenn die Eizenthümer »urch Hypothekarschulden oder andere Umstände dazu gezwungen sind.

Die Privilegien und Ehren, womit die chinesische Regierung die ackerbauende Klaffe der Beröikerung Überhäuft hat, find indeffen nicht zanz ohne Nachtheil auf andere Verhältnisse ge» »lieben. Der Bauer zahlt nämlich seine Abgaben an den Staat außerordentlich pünktlich, aber er erfüllt seine Verpflichtungen gegen den Grund- »esitzrr oft mit viel geringerer Gewiffrnhastigkeit, a dieser ist zuweilen int offenbaren Nachtheil. Leun fich nämlich der Pächter einmal ein HauS auf dem gepachteten Boden gebaut hat, so ist es chwer, ja beinahe unmöglich, ihn daraus zu ver­reiben und ost identifizirt er seine Person so ganz und gar mit der d-s Besitzers, daß er nicht mehr daran denkt, Pachtzins zu zahlen. Man amt sich ht diesem Falle an die Behörde des Kantons wenden, aber dieser Schritt ist mit so vielen Umständlichkeiten und Kosten verknüpft, daß der größte Theil der Besitzer Anstand nimmt, ihn zu thun. Im Ganzen sind übrigens solche Usurpationen seltener, als man denken sollte, denn so bevorzugt der Landmann auch ist, müffen die Gerichte doch schließlich dem Besitzer sein Recht zusprechen. Diesem siebt es bann ftei, den un­getreuen Pächter zu verjagen und dieser sieht sich in die Nothwendigkrit versetzt, seinen Familien- stiedhof wetter mtt fich zu führen, eine Prozedur, die kostspielig und deshalb gefürchtet ist.

Aber das Loos be« chinesischen Landmanne» ist trotz bet mannigfachen Vortheile, die et genießt, gewöhnlich ein trauriger. Die Ursachen dazu tob zweierlei Art. Viele bet unteren Beamten tob in Bezug auf den Bauer durchaus nicht der Ansicht der Regierung und weit entfernt, ihn zu schützen, benutzen diese kleinen Machthaber und be« ander« die Sekretäre be« DistriktSgouverneut« jede Gelegenheit, den Landmann zu bedrücken. Die Regierung weiß das alletding«, aber das Nebel ist stärket als ihre Gewalt und sie muß sich damit begnügen, die Folgen nach Kräften zu mildern.

Der zweite Grund für die Armuth be« chine­sischen Landmanne« liegt in bet Einiheilung be« Lanbes in zu kleine Parzellen und in der zu großen Anzahl ber Ackerbauer. Das Stück Land, welche« jeder von ihnen bewirthfchaftkt, ist oft kaum hinreichend, einer Familie den nothwenbigsten Unterhalt zugewähren, so bescheiden auch ihre An­sprüche sind. Der Bauer nährt sich fast aus­schließlich von Reis ober in anderen Provinzen von Buchwr zengrütze, und wenn die reichsten unter ihnen wöchentlich ein« ober zweimal Fleisch esfin, so ist e« fast immer das gefallener Thiers, welches der ärmste europäische Taglöhner zurückweisen würde.

Der chinefische Landmann verdiente ein beffete« Loo«, denn er ist außerordentlich fleißig und be­triebsam und gönnt fich niernal« einen Augenblick Rahe. Er bringt sein ganze« Leben, im buch­stäblichen Sinne des Worts, auf feinem Acker zu, den er auf die geschickteste Weise auszubeuten weiß.

Lohuzahlungsbncher.

dem 1. Oktober 1900 ist der § 134 artf. 3 der Gewerbe-Ordnung in Kraft, welcher vorschreibt, daß in Fabriken für jeden minber» Migen Arbeiter ein Lohnzahlungsbuch einzurichten jo. In das Lohnzahlungsbuch ist bei jeber Lohn- Mung der Betrag des verdienten Lohnes einzu« tragen; e« ist bei der Lohnzahlung dem Minder­jährigen ooer feinem gesetzlichen Vertreter auszn« händigen und von dem Empfänger vor der nächste» Lohnzahlung zurückzureichen. Die Berichte der Aeiverbeaussichtsbeamten stellen nunmehr fest, daß die Erwartungen, die man auf diese Gesetzes­bestimmung gesetzt hat, im attgemetoen nicht ein- getroffen sind. Namentlich lasten fich auch die Eltern die Lohnzahlungrbücher zur Feststellung be» gon ihren Kindern verdienten Lohnes vielfach nicht vorzeigen, wa« doch als wesentlichster Zweck durch die Bücher erreicht werden soll.

Die sozialdemokratische Preffe benutzt diesen Anlaß,diese Musterleistung klerikaler Sozial­politik", weil dieser Paragraph namentlich auch auf Veranlaffung des Gentrum«' zu Stande ge­kommen ist, in Grund und Boden zu verdonnern und erhofft eine baldige Aushebung dieser Be­stimmung. Wenn diese bisher zu keinen prak- tischen Erfolgen geführt hat, so beweist da« nicht» gegen ihre Zweckmäßigkeit. Der Paragraph soll in erster Linie dazu dienen, die Autorität ber Eltern zu stärken. Durch die geordnete, dem Einblick ber Eitern stet« leicht zugängliche Buch­führung über den Arbeitsverdienst, welche vom Beginn ber Erwerb« thätigkeit an für alle jugend­lichen Fabrikarbeiter eingeführt wird, wird das Bewußtsein, unter elterlicher Autorität zu stehen und den Eltern ein gewisse» Recht über den Lohn einräumen zu müffen, bei den Minderjährigen ge­stärkt und so von vornherein in weitem Maße eben ber Gefahr vorgebeugt, daß Lohnangelegen- helfen einmal zu mißlichen Verhältniffen zwischen Eltern und Kindern führen. Der § 134 gibt den Eltern, welche auf Zucht und Ordnung halten, wenigsten» die Möglichkeit, den Verdienst ihrer Kinder zu kontrolliren, soweit fie die» nicht thun, ist das ihre Sache.

Wir erhoffen daher nicht eine Aushebung des § 134, sondern eine weitere zweckmäßige Aus­gestaltung desselben nach der Richtung hin, daß die Eltern gesetzlich angehalten werden, einen Ein­blick in die Lohnbücher zu thun und die« durch ihre Unterschrift bestätigen; vorher soll keine weitere Lohnzahlung stattfinden. Eine Stärkung der Autorität ber Eltern liegt zuletzt nicht zum wenigsten im Jntereffe ber Autorität des Staate«. Und dieser Umstand rechtfertigt schon einen weiter- gehenden gesetzgeberischen Schritt. Zudem haben manche Unternehmer, wie die Berichte mittheilen, den Quittungszwang bereits eingeführi.

*) Ein M,« ist et« Quadrat von xxgtfiNr 240 » (chinesisch).

Ivserak,, einspaltige jeiü oder RanuUSPf Hamen die

hinein und zwar so, daß die Felder jährlich nach und nach drei Ernten gewähren.

Besonders glänzend zeigt fich ber Fleiß und die Betriebsamkeit des chinefische» Bauern in den Gibirgsdistrikten. Wie unfruchtbar die Landstrecke auch feto mag, er weiß fie endlich nutzbringend zu machen. Keine Schwierigkeit schreckt ihn ab; er thürmt an den Abhängen der Berge eine ' -erraffe über die andere und bewässert sie mit . ?ilfe hydraulischer Maschinen, die ebenso zweck­entsprechend wie einfach und billig find. Wen» zwei bebaute Bergwände sich sehr nahe liegen, o führt man das Wasser in langen Bambus­öhren von einer zur andern. Man kann wohl äge», daß es in ganz China keine Spanne Land sibt, die nicht benutzt würde, aber Weideplätze, Blumengärten und Parks find fast unbekannt.

Im Ganzen ist die Lage des chinesische» Bauer», trotz der lobenswerthen Maßregel» der ! Regierung, viel schlechter aI8 die des europäischen Landmanns. Dazu kommt, daß ungeachtet des unermüdlichen Eifers, mit welchem er jedes Mittel ur Verbesserung ver Felder benutzt, und trotz eines fast unerhörten Fleißes das Land dennoch läufig von Mißwachs und Hungersnoth heim- gesucht wird. Man rechnet, daß ein Dritel der Bevölkerung des Reichs auS völlig befitzlose» Menschen besteht, welche ohne Heimath und Ob« »ach umherirren, um Existenzmittel zu suchen, und elbst in reiche» Jahren gibt eS Tausende von Inglückilchen, die sich nur von Wurzel» und de» Blättern der Bäume »ähren.

Im Norden de« Lande», wo man vorzugs­weise Weizen baut, säet man, sobald er aufge- gangen ist, in die Zwischenräume Buchweizen, welcher auch im Schatten wächst. Ist der Weizen reif, so reißt man ihn au«, um ihn durch eine Art schnellwachsender Erbsen zu ersetzen, die bann wieder im Schatten de« Buchweizen« wachsen; und so Jahr für Jahr. Trotzdem man die Aecker in diesem Theile de« Lunde« niemals düngt, bleibt ihre Fruchtbarkeit stets dieselbe.

D»e Reiskultur, die besonders in be» südlichen Provinzen betrieben wird, fordert noch mehr Sorg­falt und Mühe. Die Felder werden hier mtt allerlei Abfällen, die man in den Städte» sammelt, gebüagt und durch vortreffliche Vorrichtungen Überschwemmt. Bis an die Knöchel im Wasser stehend bearbeitet der Land mann den Boden vier» mal nacheinander. Schließlich wird noch jeder Erbkloß zerschlage», jede Meine Erhöhung beseitigt um endlich der ganze Acker mtt einer Egge, die von einem Ochse» gezogen wird, mit großer Genauigkeit geegnet, bis das Wasser Überall in gleicher Höhe übet der Erde steht. Ist dies mühselige Geschäft beendigt, so säet man den ReiS auf» Serathewohl, ist er aber aufgegangen und habe» die Pflanzen die Höhe von etwa Fuß erreicht, so werden sie herausgenommen und in Heinen Büschel» in gewisser Ordnung verpflanzt. Die Zwischenräume benutzt man wie die der Weizenfelder: man säet schnellwachsende Pflanze»

Die Schulden einer Eheftau.

(Nachdruck verboten.)

Das neue Reichsrecht hat die Geschäftsfähig­keit einer Ehefrau außerordentlich erweitert, so daß fie jetzt Verpflichtungen jeder Art wirksam eingehen kann, ohne daß es hierzu der Ermäch­tigung ihres Mannes bedürfte. Will aber der Gläubiger gegen seine in der Ehe lebende Schuldnerin mit der Zwangsvollstreckung vor« gehen, so kann er sich zunächst nur gegen ihr vorbehalteneS Vermögen werden, das fie nicht in die Ehe eingebracht hat, an welchem dem Ehemanne weder das Recht der Nutznießang noch der Verwaltung zusteht, und das (bei Güterge­meinschaft) auch nicht Sesammtgut geworden ist. Hat der Ehemann aber seine Zustimmung zu dem von der Frau abgeschloffenen Geschäfte gegeben, so haftet auch dasjenige Vermögen bet Frau da­für, das in die Ehe eingebracht worden ist, der Mann muß demnach zulaffen, daß in diesen VermögenSbestandtheil die Zwangsvollstreckung stattfinde; bei Gütergemeinschaft kann bann sogar daS gesummte Ehevermögen hetange« zogen werben. Nun liegt die Sache vielsaö > so, daß zunächst btt Gläubiger ben fälligen Anspruch gegen bie Frau geltenb macht, hier ein obfiezenbeS llrthett erftreitet, daß bann aber der Zwangsvollstreckung bet Widerspruch de» Ehemannes entgegentrttt, der nicht dulde» will, daß feine ehemännliche» Rechte dadürch gefchmäler ««de», daß das feiner Nutznießung und feiner Berwaltung unterstehende Vermögen der Frau von dem Gläubiger herangezogen werde. Wi der letztere nun diesen Widerspruch beseitige», so muß er von neuem gegen ben Ehemann au Duldung ber Zwangsvollstreckung klagen. ES leuchtet ein, baß hieraus unter allen Umständen

Q Da» Glas.

Skizze een 9. Steinhäuser.

--------- (R,chdruck oerbeten.)

Meine Ferien zu verbringen, hatte ich mich mit meinem fünfjährigen Jungen in den Hoch- taunuS, das waldumsäumte Schmitten, zurückge­zogen, um hier in herrlicher Lust, fern von allem Getriebe der Großstadt, rechte Erholung zu finden. In dem sauberen Dörfchen, das von jeder Eisenbahnverbtobung abgeschloffen ist, und )» dem man erst nach zweistündiger Postkutschen« fahrt von Anspach-Usingen aus gelangt, fand ich im Gast- und Kurhauszum Ochsen", beffenBe« fitzer, Herr OchS, ein liebenswürdiger Herr, immer behauptete, es gäbe in Schmitten außer ihm und seinen beiden Brüdern keinenOchs" mehr, aus­gezeichnete Aufnahme.

Und wie herrlich waren die Wanderungen im wetten Wald, hin zum Feldberg oder nach Ober- reifenberg! Stundenlang begegnete man keinem Menschen und hatte so recht Muße, das geheim- nißvolle Leben und Webe» im Walde zu be­obachten.

Doch die Freude sollte nur von kurzer Dauer fein; ein altes rheumatisches Leiden stellte fich mit erneuter Heftigkeit ein und rasch entschlossen reiste ich nach dem schönen Wiesbaden, um dort dem Nebel unter Zuhilfenahme der heil­kräftigen Quellen ganz energisch zu Leibe zu gehen.

Nach dem Bade begab ich mich mit meinem Junge» jeden Morgen zur Kochbrunnen-Quelle, um hier noch ein Glas des salzhaltigen warme» Wasser« zu trinke».

Früher bekam man das Wasser von de» Brunnenmädche» mit einem freundlichen Lächeln gratis, heute lautet die stereotype Antwort auf die Bitte um ein Gläschen de» dampfenden Trankes:Da müffen Sie fich erst ein GlaS an der Ausgabestelle holen." Und hier kostet solch ein GlaS jeden Morgen 10 Pfg.

Ja, da macht bie Badeverwaltung wohl ein Geschäft, und es ist kein Wunder, daß die ein­heimischen alten Wiesbadener Bürger gar nicht mehr wiffen, wie ihr in aller Wett berühmter Kochbrunnen schmeckt.

Eine» Morgens schritt ich wieder mit meinem Jungen durch die Trinkhalle zur Quelle, um am Kredenztische mir mein Glas fülle» zu laffen. Eine entsprechende Einzäunung gestattet hier nur, daß immer eine Person hinter der anderen heran- kommen kann. Bor mir und meinem Jungen schritt ein älterer Herr, der ein hübsches Kryftall- gläSchen dem Brunnenmädchen Überreichte. Dan» wandte er sich zur Sette, um mit einer alten Dame, seiner Frau zu plaudern. So hatte er nicht bemerkt, daß das Mädchen da» gefüllte GlaS schon vor ihn hingestellt hatte. Als er sich nun rasch umdrehte, stieß er mtt dem Rock« schooße gegen daS Glas, das umfiel und auf die Kante rollte. In demselben Moment faßte mein Junge nach dem Glase und verhinderte, daß eS zur Erde fiel. _ ,

Erschrocken stand der alle Herr da. Sei» Gesicht war bleich geworden. Nach einem Mo­ment aber lächelte er wieder, reichte meinem Junge» die Hand unb sagte: _ r ,

Ich danke Dir, lieber Junge, Du hast mir einen großen Dienst geleistet! Ja," meinte er, sich zu mir wendend,Sie glauben nicht, wie e« mich freut, daß ber kleine Kerl dar Glas rettete.

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Wüstnrte Sonntags »Zeitung ,Suldaer Gesdncbtsblätter" und Cotterie-fisfe.

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