Einzelbild herunterladen
 

'nldacr

«rscheiot täglich, W. Ausnahme der Koan-und Feier­tage. BierteljShrl.

zerngsprris ohne Brmgerlohn und Bestellgeld in »ulda und auS- VVtSlM.S6Pf.

eitung

Inserat», Di« einspaltige Petit» zeile oder deren Raum15Pfg.,Re- klamen die Petit­zeile 26 Pfg.; bei Wiederholungen wird entsprechend. Rabatt gewahvt.

3. Parzelle» in 3*1 öa. mit Zlnierhallungs-Meikage „Muflnrte Sonntags-Zeitung" M" XT«?«““'“

JK 94

JuLöcr, Freitag, den 25. April 1902.

29. Jahrgang.

wedder?"

Reklame»» Auzeigeutheil.

Utrmi$cb(e$

eS

immen

OrteS, an welchem daS Kind zuletzt seinen dauern­den Aufenthaltsort gehabt hat, kosten« und stempel- frei ausgestellt. Die Karten haben de« Namen, Tag und Jahr der Geburt des KindeS, sowie den Namen Stand und letzte» Wohnort des ge­setzlichen Vertreters zu enthalten. Die Wahl der Arbeitskarten und der Anzeigepflicht dürfte als glücklich zu bezeichne« sein; durch dieselben dürfte vielleicht das erzielt werden, daß manche Eltern von der Beschäftigung ihrer eigenen Kinder ab­sehen, weil sie sich eben scheuen, ihre Kinder bei der Ortspslizei-Brhörde anzumelden bezw. Karten für dieselben ausstellen za lassen.

Von orrschiedenen Seiten vermißt man eine Ausdehnung des Kinderschuhes auf die im Ge- firdrdienfle und in der Landwirthschaft thätigen Kinder unter besonderem Hinweis auf die schweren an dieselben gestellten körperliche« Zumutungen und sittlichen Gefahre». Nun ist aber zu berück­sichtigen, daß besonders große Anstrengungen nur bei gewisse« landwirthfchaftliche« Arbeiten, z. B. dem Rübenziehen vorkommen und sittliche Gefahre« namentlich die Hütekinder bedrohen. Wenn für irgend ein Gebiet die Regelung der Kinderarbeit schwierig ist, so trifft dies gerade für die Landwirthschaft zu. Nachdem einmal dos Gebiet des Kinderschutzes durch die Gesetz­gebung betreten worden ist, wird man vielleich später sehen können, wie und wieweit auch au: die Landwirthschaft dieser auszudehurn ist.

Das wichtigste ist, daß einmal mit dem Kinderfchntze begonnen worden und mit dem Ge­setzentwürfe eine Handhabe zur Bekämpfung wenigstens der schlimmsten Möglichkeiten der Kinderausbeutung geboten worden ist. Von der Strenge der Durchführung der bezüglichen Vor­schriften und einer genügenden Kontrolle wird es nunmehr abhängen, wie weit obiges Ziel sich jetzt schon erreichen läßt.

Friedensverhandlungen schwindet mehr und mehr. Lange Jahre wird es dauern, bis all das Elend, da« dieser unselige Raubkrieg hervorgerufen hat, auch nur zum Theil wieder gut gemacht ist. Zu de« charakteristischen Anschauungen de« Krieges gehört bekanntlich die von England ausgeübte rulale Vergewaltigung der nichtkriegführend«« Bewohner und Bewohnerinnen der unglücklichen Surenstaaten. Unter de» Vorgaben de« Schutze« der Verlassenen in Wirklichkeit oder um einen moralischen Druck auf die im Felde stehenden Suren auszuüben, hat «an die durch Rieder­brennen der Farmen und Verwüst«»- der Felder

Jagdhunde können bei der Jagd verwendet werden, doch müssen sie außerhalb des Jagdreviers festgelegt oder mit einem sicheren Maulkord versehen an der

Dem Gesetzentwurf zur Regelung der gewerblichen Kinderarbeit

außerhalb der Fabriken, der bekanntlich am 10 April vom BundeSraih angenommen und sofort der Oeffenilichkeit übergeben worden ist, widmet die »Soziale Praxis' in ihrer Nummer 29 eine im Allgemeinen wohlwollende Besprechung.

Dir bedeutungsvollste Maßnahme de« Gesetz­entwurfes ist das Eingreifen des Staates in die Beschäftigung eigener Kinder, in die Ordnung der Familie. Die Gesetzgebung überschreitet aut auf dem Gebiete der Erwerbsarbeit die Schwelle der Hauses, nachdem ste bereits früher z. B. durch den Schulzwang, Impfzwang, die all­gemeine Dienstpflicht rc. in die Rechte der häu«. lichen Gemeinschaft einbegriffen hat. Die Be­rechtigung zu dieser weitgehenden staatlichen Maß­nahme leitet sich daher, daß sder Staat niemals zugeben kann, „daß ein großer Theil der Heran­wachsenden Generation durch ungeeignete oder be­denkliche Erwerbsarbeit leiblich und sittlich zur Entartung gebracht und überdies in seiner geistiger^ Ausbildung gehemmt.wird. Ein Staat, der solche Mißstände auf die Dauer zuläßt, untergräbt die Fundamente seiner Zukunft, die ein an Leib und Seele gesundes Geschlecht gebraucht."

* Auch ein Sozialpolitiker. Einbrecher (vor einem Schaufenster mit neuesten Konstruktionen von

Menschen belegter Zeltlager exportirt. Unsere bei- stehende Abbildung z-igt das Kriegskonzentration«« lager von Brandfo t nach einer photographische« Aufnahme. In langen Zeltreihen sind hier die zwangsweise interuirten F-auen, Greise und Kinder untergebracht, «ährend die weite baumlose Ebene den Bewohnern keinerlei Schutz gegen die Sonnen« strahle« bietet. Daß bei den lange Zeit hindurch äußerst mangelhaft bestehenden hygienischen Ein« richtungen dieser Lager die Kindersterblichkeit eine so enorme geworden ist, daß sie einer Ausrottung der Burennation gleichka«, ist bekannt, «nd viel­leicht auch von der englische» Heeresleitung beab­sichtigt gewesen.

Friedensabmachungen beendet werden, aber die Aussicht auf einen Abschluß der stattfindenden

Sommer-Seiden

und Foulardsstoffe, letzte Neuheiten in einfachen bis hochelegantesten Mustern in glatt, fa?onnirt rc. An Private Porto» und zollfrei direkt zu EngroS-Preisen. Tausende von Anerkennungsschreiben. Muster franko. Doppeltes Briefporto nach der Schweiz.

Seidenstott-Fabrik-Union

Adolf Glieder & Cie., Zürich (Schwell).

Kgl. Hoflieferanten.

„Mensch, Sie reden mir ja ein Loch in den Leib V* — Haufirer: „Ver-

Wranöfort,

an» den berüchtigten Konzentrationslagern in Südafrika.

L äää xä« I «S f« ’»°°

r«ch vertreten; denn in der Reichshauptstadt gibt es , .9 Uuverbe erNch Herr-

viele Sonntagsmmrods, die gememsam Jagdreviere f mir ja ein L°ch in den Leib 'l" pachten. Trotz der hohen Hundesteuer gibt es auch ^dreuaaesällw viele Luxushunde aller Raffen. Voraussichtlich wird ■ banöjeU9 9CfaUt9 ? ~ die Hundesperre eine wesentliche Verminderung des, Hundebestandes herbeiführen. Um den Unbequemlich- i leiten, welche die Sperre mit sich bringt, zu entgehen, < überweisen manche Hundebesitzer ihre Thiere dem | Thierschutzverein zum Zwecke der Vergiftung oder über- j lassen sie den Händlern. Die Straßenbilder während \ der Hundesperre sind den Berlinern übrigens nicht» neues. Wiederholt ist die Hundesperre verhängt worden, ’i und stets konnte man bemerken, daß die Thiere auf. der Straße sich der lästigen Leine zu entziehen suchten. \ Auch jetzt gibt's manche lustige Hetzjagden, wen» es' einem der Vierfüßler gelungen ist, sich der lästigen Fessel zu entziehen, wobei Jung-Berlin gewöhnlich bemüht ist, das Wiedereiufangen möglichst zu erschweren. Die Dienstmädchen, welche die verschiedenen Pittis, Flocks, Karos usw. an der Leine spazieren führen müssen, haben einen schweren Stand. Bereits ist aber ein neuer Erwerbszweig: der „Hundeführer", aufge­taucht. Arbeitslose bieten sich Hundebesitzern an, gegen ein kleines Entgelt ihre Thiere spazieren zu führen.

* Die schottischen Hochlandsregimenter sollen am Schurz der Bergschotten eine Aenderung erhalten. Im englischen Unterhaus rief dieser „Anschlag" einen Sturm der Entrüstung hervor. William Allan rief, ob e« eine „Revanche" für Bannockburn sein solle? (Eine der schlimmsten Niederlagen, die die Engländer in ihrem Kampfe mit den Schotten erlitten.) Der Gedanke einer so verspäteten und so gearteten Revanche

* $i*# »reinigt««. lieber 126 006 Mark Zoll auf einem Brett hat dieser Tage eine Fra« Colli» F. Huntington au» New.Aork bezahlt und damit auf diesem Sebirte eine» Rekord ausgestellt. Bekanntlich ist die Einfuhr een feinen Damentoilette», Wäsche und Sticke­reien nach Amerika mit einem sehr hohen Zoll belegt, um di« amerikanische Industrie za fürder«. Dieser Zoll beträgt nahezu 42 pEt. vom Werth« drr ringe» führten Maaren. Unlängst kehrte die obengenannte Dame »ach Ne« « Jork zurück und führt« in zwanzig Kaffem

* Dom Sprechfehkertenfer. Iw .Neuen Wiener Tageblatt' veröffentlicht Landgerichlsrath Dr. Joseph Wach Aufzeichnungen aus dem Nachlaß eines Wiener Juristen, darunter Aussprüche von Richtern, Staats­anwälten und Bertheidigern, dir der Sprechfehlerteufel — es gibt einen solchen, und er ist böser als der Druck­fehlerteufel — gezeugt und die der lustige Mann während seiner ernsten Thätigkeit gesammelt hat. So äußerte sich ein Richter über die Thätigkeit eines alten Einbrechers: „Diese Diebstähle athmen alle Zeit und Ruhe." — Das Urtheil in einem Thierseuchenprozeß wurde begründet: „Durch die Zeugen ist konstatirt, daß der Angeklagte seinen Maulkorb ohne Hund auf der Gaffe laufen ließ." — Eine tiefe theoretische Erklärung bildet drr richterliche Ausspruch: „Die That ist die Art und Weise, wie ste vollbracht wird." — Wie viel Menschlichkeit liegt in der Strafbemessung, wenn der Richter annimmt: „M ldernd ist auch die Trunkenheit, die in dem Verdikte der Geschworenen zum Ausdruck kommt." — Unwiderleglich ist die Begründung eine» Schuldurtheils, in der es heißt: „Zehn Zeugen haben dies eigenhändig auSgesagt." Insbesondere» wenn an diese die Mahnung gerichtet wurde: „Sie müffen ganz unparteiisch aussagen, daß dem Angeklagten weder Recht noch Unrecht geschieht." — Die Staatsanwälte find, wie man weiß, die geborenen Zweifler. ES kann nicht Wunder nehmen, wenn rin solcher sagt: „Wenn Sie hundert Personen nebeneinander stellen, werden Sie kaum eine finden, die Sie gleich fieht." Oder: „Es kann einem auch gegen seinen Willen etwas gestohlen werden." Ausgezeichnet charakterifirt wurde die Stim­mung bei einer MirtbShausrauferet, alS der Staatsan­walt sagte: „Jetzt sind wir dort angelangt, wo der Suff hervorbricht und sich in schlechter Gesellschaft in einer eigenen Gruppe darstellt." — Die weitaus schönsten Proben unserer Sammlung kommen natürlich auf Rechnung der Herren Bertheidiger. Co zum Bei- ptel: „Dieser Umstand ist et» einschichtiger Halm auf dem Stoppelfelde der Anklage." Oder: „Rein Kiesel ist so hart, daß er nicht einen Funken gibt." Oder: „Unter der Menge der Beweise zerstiebt die Anklage in ein Nichts, rote die Moleküle des Weltalls."

• Hine Streitfrage für Aerzte. „Darf «in Medizi­nalbeamter seiner Behörde etwas dafür berechnen, wen» er fich selbst impft?" Diese wichtige Frage beschäftigt gegenwärtig di« Stadtväter von Storo. Dr. Hunter, der öffentliche Impfer dieses OrteS, beantwortet diese Frage mit einem entschiedenen Ja, roaS man nicht anders er­warten kann, da et in der Sache nicht unparteiisch, und, falls seine Ansicht durchdringen sollte, zum Empfange einiger Schillinge aus der Semeindekaffe berechtigt ist. Er begründet feine Ansprüche mit folgenden Argumenten: 1) Ich bi» ein Mitglied der Gemeinde «nd hab« daher ein Anrecht an allen öffentlichen Einrichtungen. 2) Ich bi« Steuerzahler und bezahle in meinen Steuern schon für meine Impfung. 3) Ich habe mich in meinem Wohnzimmer geimpft, da» einen Theil meiner Privat- wohnuna bildet. Daher kann die Impfung nicht al» in der Klinik auSgeführt betrachtet wersen. Die Be­hörden von Storo haben noch kein« Lust, die Gründe

die kostbarsten Roben, Seidenstoffe und Spitzen aus London, Wien, Venedig und Parts mit sich. Sie er­klärte den Zollbeamten in der freimüthigsten Weise, daß sie Roben und Konfektionsartikel im Werthe von 876 COO Francs einführe. Da man eine derartige Offen­heit gewöhnlich nicht in den Zollämtern gewöhnt ist, waren die Beamten natürlich über die abgegebene Er­klärung auf das höchste erstaunt. Die Höhe des Zolles wurde auf mehr 120000 Mk. festgesetzt (31800 Dollars . Frau Huntington hinterlegte mit dem liebenswürdixsten Licheln von der Welt dir verlangte Summe.

* Die Berliner Huudesperre. Schweres Unge­mach »st über die ?undewelt von Groß-Berlin herein- •

Die Beschäftigung eigener Kinder ist nach dem Gesetzentwurf in solchen Betrieben verboten, die Maschineneinrichtungen aufweisen. Im Handels­gewerbe und in Verkehrsgewerben dürfen eigene Kinder unter zehn Jahren überhaupt nicht, eigene Kinder über zehn Jahre nicht in der Zeit zwischen 8 Uhr Abend« und 8 Uhr Morgens beschäftigt werden. Eigene Kinder unter zwölf Jahren dürfen in der Wohnung oder Werkstätte de» Vaters, Pflegevater« für Dritte nicht beschäftigt werden. An Sonn- und Festtagen dürfen auch eigene Kinder im Betriebe von Werkstätten und im Handslrgewerbe nicht beschäftigt werden. Die Be­schäftigung eigener Kinder im Betriebe von Gast- und Echenkwirthschaften, sowie die Verwendung derselben zu Botengängen und zum Austragen von Maaren ist gestattet; jedoch kann die Beschäftigung i« ersteren Falle unter Umständen eingeschränkt, auch verboten werden. Wenn, so meint die .Soziale Praxis', diese Bestimmungen sowohl hin- sichtlich de« Schutzalter« al« auch der Arbeitszeit »nd der Beschäftigungsart manchen al« nicht weit­gehend genug erscheinen mögen, so sei doch zu be­denken, daß es durchaus richtig sei, auf diesem neu zu pflegenden Gebiete der Regelung der Er­werbrarbeit von Kindern im eigenen Hause zu­nächst schonend und tastend vorzugehen. Außerdem sei 68 wohl zu billigen, daß dem Arbeitgeber hin- sichtlich der Beschäftigung seiner eigenen Kinder weftergehe«de Befugnisse eingeräumt worden seien, al« hinsichtlich derjenigen fremder; denn trotz schlimmer Ausnahmen, auf die die Erfahrung Hin­weise, dürfte im allgemeinen die Erwartung wohl berechtigt sein, daß Eltern, Vormünder, Pfleger ihre Kinder schonender behandeln, als dies bei Fremden geschieht.

UkbergangSbeflimmunge» und Erleichterungen des Gesetzentwurfes erscheinen uns, abgesehen von dem oben bereits berührten Gesichtspunkte der Neuheit des Gebiete-, insofern als berechtigt, alS die Regelung der Kinderarbeit für solche Fa- v-ilien, welche auf die Mitarbeit der Kinder angewiesen find, von einschneidender Bedeutung sein kann. Es dürfte daher wohl angebracht sei«, einen gewissen Spielraum in der Zeit vor- zuschen, während dessen solche Familtm sich den veränderte« Verhältnisse« anpaffen können. Ferner ist entsprechend der Art der Beschäftigung eine Differenzirung der Bestimmungen über dieselbe wohl angebracht. Besonders lobenSwerth erscheint der genannten Wochenschrift, daß die Arbeit schulpflichtiger Kinder in einer großen Anzahl öox Gewerbe« völlig verboten wird, „weil die Thätigkeit in ihnen den zarte« Kräften viel zu schwere Laste« aufbürdet, der Gesundheit schäd­lich ist oder sittliche Nachtheile bringt." Hier komme« neben den eigene« «ame«tlich die frem­de« Kinder in Betracht. Diese sollen künftig auf Baute« in Ziegeleien, Brüchen und Gruben, sowie einer Anzahl namhaft gemachter Betriebe, die bisher einer Beschränkung der Kinderarbeft nicht «uterworfe« waren, nicht beschäftigt werden. Ver­boten ist die Beschäftigung bet Schaustellungen, soweit nicht «in höherer künstlerisches Interesse obwaltet. Im Betriebe von Gastwirthschafte« dürfen Kinder unter 12 Jahre« nicht beschäftigt «erde». Der Ueberwachung der Vorschriften dient die Einsührung der Anzeigepflicht, sowie die Sin- sührung von Arbeitskarte»; letztere werden auf A»trag oder mit Zustimmung des gesetzliche« Ver» tretrrS durch Me OüSpoltzei-Behörde desjenigen

ihres Arztes alS stichhaltig anzuerkennen, weshalb jedenfalls z« einem Prozesse nm den Jrnpfbrirag form roird.

Der Krieg i« Südaftika soll zur Zeit durch | obdachlos gemachten Frauen und Kinder in einer c—*----- —*— - *-'■> großen Anzahl offener, mit Tausenden vo«

rief die größte Heiterkeit h-rvsr, erzürnte aber den Redner nur noch mehr, der sich bis zur Drohung de» Abfalls Schottlands verst-ea, wenn man die Schotten in der Armee zwänge, Hosen statt ihres „Kilts" zu tragen. Der Minister gab dann die Erklärung ab, daß „an Hosen nicht gedacht werde", nur die Farbe des Uniformrocks und des „Kilts" (des bis zu den Knieen reichenden Röckch-ne) solle geändert werden. Das genügte den Schottländern nicht, denn der Kilt ist, wie ein Plaid, aus Sirffen gefertigt, die in den Farben und dem Muster bt Clans bilden, aus denen Weil ein ,M,nM-^r .irtV'HS

sZrtÄÄSÄfii 5».Ich«»»

Worten. Bi, znm 24 Juni d. I. müffen alle Hmde > M “a roÄÄiSÄ

an bte Kette gelegt oder eingesperrt werden. Der | Jmt? ®r0^6ntanmen

Festlegung wird gleichgeachtet das Führen der mit W * Berreibl/cker^rrtünm Miill-r Meblkavn unter der M LL

angeschirrt und mit einem sicheren Maulkorbe versehen, ? »nh

außer der Zeit des Gebrauches aber festgelegt werden! ruft ?unkDunnerroedd/ E

Jaadbunde können bei her PTnnh hprvnpnhpt tnwh,« . Im Dunnerwedder, Fru, wat rs denn nu all