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mit Zlnterharümgs-Meitage „Illustrirte Sonntags-Ztürmg."
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JuLöa, Freitag, den 21. März 1902
29. Jahrgang.
RetlawtM» mrib A«zeige«thei!.
Da« Dienstmädchen, welche« nicht ansfchließ- lich zu bestimmten Geschäften gemiethet worden ist, muß seine ganze «rast und «rbeitrzeit seiner Herrschaft zur Verfügung stellen. E« ist schuldig, seine Dienste treu, fleißig und aufmerksam zu verrichten und die Befehle der Herrschaft und ihre Verweise mit Ehrerbietung und Bescheidenheit anzunehmen. Schäden, die e» der Herrschaft durch Unachtsamkeit (z. B. durch fahrläsfige« Zerschlagen von Geschirr, durch Verlieren de« Gelder zu« Einkäufe«), dürfen ihm vom Lohne abgezogen werden. Ein Züchtigung-recht hat die Herrschaft auch gegen ganz junge Dienstmädchen nicht. Diese Bestimmung gehört zu den wenigen, die da« Bürgerliche Gesetzbuch für- ganz Deutschland ge- geben hat (Itt. 96 de« Einf.-Ges. z B. G.-B.) Hierdurch ist da« bi«her in Braunschweig, Sachsen- Meiningen, und, auf da« Alter de« Dienstboten bi« 17 Jahren beschränkt, i« Königreich Sachsen und in Reuß j. L. gesetzliche anerkannte Züchti- gnngsrecht der Herrschaft aufgehoben. Der § 77 der Ges.-O. vom 8. 11. 1810 ist jedoch, da er ein allgemeine« Züchtigung«recht der Herrschaft garnicht eingeführt hat, von der Aufhebung nicht betroffen worden; er ist dahin zu verstehen, daß die Herrschaft für Scheltworte und geringe Thät- lichkeiten nicht bestraft wird, «en» sie nach«eisen !ann, daß fie im Zorn gehandelt habe, zu dem fie durch ungebührliche« Betragen de« Mädchen« gereizt worden sei.
Die Herrschaft ist nach dem für ganz Deutschland geltenden § 617 B. G.-B. verpflichtet, in Ansehung de« Schlafraume«, der Verpflegung, owie der Arbeit«- und Srholungrzeit diejenigen Anordnungen zu treffen, welche mit Rücksicht auf die Gesundheit, die Sittlichkeit und die Religion >e« Dienstmädchen« erforderlich find. Hiernach »«mißt fich auch die dem Mädchen mangel« einer Abrede zu gewährende Au«gehezeit. Rach Kündigung de« Dienste« muß ihm eine angemessene etwa dreimalige), »on der Herrschaft zu be- iimmeude Freizeit zu« Aufsuchen eine« neuen Dienste« gewährt werden.
Auf Weihnacht«- oder Neujahr«geschenke hat da« Dienstmädchen nur dann einen Anspruch, wenn fie al« Theil de« Lohne« vertrag«mäßig ausgemacht find. Ein nicht zum Lohn gehörige« Weihnacht«- oder Neujahr»,eschenk hat nach der altpreuß,scheu Ges.-O. dar Mädchen sogar erst rann voll verdient, wenn e« dafür ein ganze« Jahr au-gehalten hat. Im anderen Falle kann die Herrschaft da« Geschenk ganz, und nicht bloß verhältnißmäßig, an den letzten Lohn anrechnen. In Natur zurückfordern kann fie er nicht.
Daß so viele Herrschaften die vom Gesinde zu entrichtende Beitragrhäifte zur Alter«- und Jnvaliditätrverficherung freiwillig übernehmen und die ganzen Beiträge zahlen, ist eine bedauerliche
Die rechtliche Stellung des Dienstmädchens.
Dr. jur. I. Lenge.
------(Nachdruck verboten.)
deutung aber ist e«, daß der Prozentsatz der Verluste der Dampfer gegenüber den weniger letßung«fähigen Segelschiffen auf deutscher Seite viel geringer ist, al« auf englischer. Während »ach der deutschen Statistik in de» Jahren 1884—1899 vom Bestand der Dampfer 0,70—2,17 Prozent verlöre« gingen, hat die englische Statistik Huri« 1,67—3,25 Prozent zu verzeichnen. Durchweg zu Gunsten Deutschland« fällt der Vergleich der Statistik für 1899 resp. 1899/1900 au«. Von deutschen Seehandelsschiffen, unter Einschluß der Fischerei- und Lootsenfahr- ze«ge usw., gingen in diesem Jahre 2,29 Prozent, von deutschen Dampfern sogar nur 1,31 Prozent, verloren, während von englischen Seehandelsschiffen, unter Anschluß der Fischerfahrzeuge, 2,47 Prozent, und von englischen Dampfer» 2,23 Prozent verloren gingen. Interessant und für die deutsche Schiffsführung rühmlich ist auch die That- sache, daß unter den verloren gegangene» deutschen Schiffen nur 9,4 Prozent, von den englischen dagegen 16,6 Prozent kollidirt find. Die deutsche Seeschifffahrt kann fich also in jeder Beziehung, sowohl was Schiffsausrüstung, als was Schiffs- führuug betrifft, getrost mit der englischen messen.
* Kchiff*»rrl«ste iw der deutsche» uwd englischen Kawdelsmwriwe.
Die Marine-Rundschau' theilt in ihrer neueste« Nummer die englisch« Statistik der SeeunfiBt für die Jahre 1884—1899 mit. Au» derselben ergibt fich die be«erken»»«rthe Thatsache, daß de« Inkrafttreten der 1876 erlassenen Bestimmungen über die Liefladelini« nicht ein Rückgang der Zahl der gesunkenen und verschollenen Schisse, •über» eine Steigerung auf de« Fuße folgt. Ein Vergleich der englischen Statistik über Schiff». Unfälle der Handel»marine in den Jahren 1884 )i« 1899 mit der deutschen Statistik ergibt ein ür die deutsche Schifffahrt sehr gün- tige» Resultat. Danach ist allerding« in >rei der 16 Jahre der Prozentsatz der deutsche» Schiff-verluste höher al« der englische Höchstbetrag, »ährend die Mindefibeträge die beiden Nationen ast gleich find (Großbritannien 1892/93 ; 2,12 Prozent vom Gesammtschiffabestand, Deutschland 1897 : 2,01 Prozent). 6« muß jedoch hierbei z« Gunsten Deutschland« beachtet werden, daß die englische Statistik di« Fischereifahrzeuge, »elche meist über da« Durchschnitt«m»ß an den Schiff«. Verlusten betheiligt find, nicht «itzählt, während rie deutsche Statistik Re aufführt, soweit ste den registerpflichtigen Fahrzeugen zugehören. Außer- rem ist die deutsche Schifffahrt, in«besondere die Segelschifffahrt, durch ihren stärkere« Antheil an >er, wie die Statistik zeigt, besonder« stark von Unfällen bedrohten Nordseeschifffahrt im Nachtheil gegenüber der englischen. Von wesentlicher Be
hl. Bonifatius. Das alles find doch wohl triftige Gründe zur Errichtung einer schönen, würdige«, stattlichen Kirche in MÜS. Sie soll in'S Nachbarland hinein Zeugniß ablege» von katholischer Glaubenstreue; fie soll wie ein äußerster Schutzwall für daS Grab des großen Apostels Deutschlands fei«. Sie soll endlich Zeugniß ab- legen vo» der unermüdliche» katholischen Nächstenliebe und Opferwilligkeit.
Letztere besonders müssen wir anrufen. Dm» wenn auch die Anstrengungen unserer Gemeinde- Mitglieder noch so groß find — alles können fie nicht leisten. Man bedenke nur, daß eS fich um hart geplagte, meistens arme Landleute und Handwerker handelt; man wolle fich vergegen- «artigen, daß die Leute 230°/, Gemeinde-Um- lagen und 130°/, für kirchliche Zwecke aufbringe« müssen.
Hilfsbedürftig find wir also; die oben geschilderten Opfer der Leute beweise«, daß fie fie auch der Hilfe würdig find. Der Hochw. Herr Bischof AdalbertuS von Fulda hat daher unsere Dache der Mildthätigkett der Glaubensgenossen „angelegmtlichst" empfohlen. Für Palmsonntag wurde von der Bischöflichen Be- Hörde in der ganzen Diözese Fulda eine Kollekte angeordnet.
Und diese Zellen »ollen dazu beitragen, daß einerseits bet der bevorstehende» Kollekte unsere Glaubensgenossen möglichst reichliche Beiträge leisten und außerdem alle, di- bei der Kollekte nicht zugegen find, direkt an de« Herrn KuratuS i« MÜS, Post Großenlüder, recht viele Gaben für den Kirchenbau sende«.
Wir beten allsonntäglich gemeinsam beim hl. Opfer für unsere Wohlthäter; und ganz gewiß findet dieses G-bet Srhörung und Sott wird Allen hundertfach vergelten. K. I.
Gepflogenheit, die der Abstcht des Gesetzes durchaus widerstreitet. Denn er ist die Absicht des Gesetzes, daß der Versicherte dafür, daß ihm die Vortheile der Versicherung zukommen, auch selbst seine« Beitrag dazu leiste. — Die Rechtsfolge» einer Erkrankung der Dienstmädchens müssen wegen ihrer Komplizirtheit einer besonderen Abhandlung überlasse« bleiben.
Das Dienstverhältniß kann von der Herrschaft wie vom Dienstmädchen auf der Stelle aufgelöst »erden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 626 B. G.-B.). Die altpreußtsche Gesinde- Ordnung kennt 19 solcher Gründe, aus denen die Herrschaft das Mädchen sofort entlassen kann. Die wichtigsten sind: Schimpf- und Schmähworte gegen die Herrschaft, beharrlicher Ungchorsam, der übrigens auch auf Antrag der Herrschaft gerichtlich bestraft wird, Veruntreuungen, heimliche Entnahme von Maaren oder Geld auf Borg auf den Name» der Herrschaft, wiederholtes unerlaubtes Ausgehen, Schwangerschaft. Da» Dienstmädchen kann nur aus 7 Gründen den Dienst sofort verlassen, nämlich wenn e« von der Herrschaft gefährlich mißhandelt, mit ungewöhnlicher Härte behandelt, zu unerlaubten Handlungen verleftet, gegen unerlaubte Zumuthungen in der Familie der Herrschaft nicht geschützt, ihm die nothdürftige Kost vorenthalten wird, und endlich, wenn die Herrschaft - über 6 Meilen «eit wegzieht, ohne dabei dem Mädchen auf dessen Verlangen die spätere freie Rückbeförderung zuzusagen.
Unpünktlicher Lohnempfang und Möglichkeit einer Heirath berechtigen da« Dienstmädchen nur z«r vorzeitigen Aufkündigung mit Innehaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. (§§ 145,147 Ges.-O. vom 8. November 1810.) Wenn da« Dienstmädchen in der Birthschaft seiner Eltern im Laufe der Dienstzeit unentbehrlich wird, so kann e« seine sofortige Entlassung nur unter der Voraussetzung fordern, daß er eine taugliche Stellvertreterin auf seine Kosten stellt (§ 149 a. a. O.)
Unrechtmäßig vorzeitige Entlassung der Dienstmädchens verpflichtet die Herrschaft zur Weiterzahlung de» Lohnes und Gewährung eines angemessenen Kostgelde« bi« zum Ende der Dienst- zeit oder bi« zu einem gleich guten Unterkommen des Mädchens. Das unbefugt au« dem Dienste entlaufene Mädchen kann in Preußen von der Polizei zur Rückkehr gezwungen werde», ist fchade»«ersatzpflichtig und wird auf einen innerhalb 14 Tagen zu stellenden Antrag der Herrschaft mit 1 bi« 15 Mk. Geldstrafe ober 1—16 Tagen Haft (Gesetz vom 24. April 1854) bestraft.
Bei der Entlassung be« Dienstmädchen« ist die Herrschaft verpflichtet, in da« Dienstbuch bett Grund be« Dienstaustritte« und ein vollständige« Zeugniß über die Führung und da« Benehmen de« Mädchen» einzutragen. Viele Herrschaften verfahren hier zu sorglo« und nachsichtig, «egen die Herrschaft, die diese Verpflichtung nicht erfüllt, hat die Polizei, sobald sie davon Kennlniß erhält, mit Geldstrafen bi« 15 Mark vorzugehen (§ 176 Ges.-O. ». 8. 11. 1810). Ferner haftet die Herrschaft, die einem Mädchen, da« fich grober Laster »bet Veruntreuungen schuldig gemacht hat, wider bessere« Wissen da« Gegentheil attestirt, der folgenden Herrschaft für allen durch solche Laster und Veruntreuungen de« Mädchen» verursachten Schaben (§§ 174, 175 a. a. £).); gewiß eine sehr weit» gehende Verantwortlichkeit!
Uermifchte».
♦ zvie vekohut man am besten die Kranen? Bekanntlich ließ sich Coriolan durch die Bitten seiner Mutter und seiner Fran bewegen, von der Belagerung Rom« abzustehen, er war, al« ihn die Römer de« Lande« verwiesen hatten, zu den Volskern geflohen, von diesen zu ihrem Feldherrn ernannt worden, hatte sich bereit» de« römischen Gebiets bemächtigt und stand jetzt vor Rom. Ohne die Dazwischenkunft der beiden Frauen würde Coriolan an Rom furchtbare Bergrl- tuxj geübt haben. Die Römer waren überglücklich und wollten die Patriotinnen für ihre Güte eutfprechend belohnen. Und «a» that der römische Senat? 6t »erstattete ihnen, Pnrpurkleider und Goldbänder zu tragen und gebot, daß ihnen jeder Römer aus bett breiten Steinen der Straße auSweichen sollte. — Biele Jahrhunderte später wurde den Frauen eine ähnliche National-Bolohuung auSgeworfen. Karl der Kühne, Herzog von Burgund, und Ludwig der Elfte, König een Frankreich, haßten fich au« persönlicher Abneigung und thrr beiderseitigen Länder waren ein wechselseitiger Schauplatz Verwüstender Kriege. Karl drang bi« in da« Innere von Frankreich und belagerte die Stadt Beauvais. Die armen Einwohner sahen vorher da« traurige LooS, da» ihrer «artet», und diese allgemein« Roth vereinigte Männer und Frauen zur gemeinschaftlichen Bertheidigung. »in Generalsturm sollte da« Schicksal der Stadt entscheiden. Der Feind erstieg auch richtig die Wälle, drang schon in die Besatzung, bi« er einen Widerstand fand, den er nicht erwartet hatte. Die Weiber von Beauvais empfingen ihn mit eine« Regen von Steinen, geschmolzenem Blei' und Harz, da» fie mit einer Wuth um fich schleuderten, die nur Verzwetfelade« eigen ist. Der Herzog mußte sich zurückztehen und endlich die Belagerung ganz aufgeben. Für den König «ar die Erhaltung diese» Platze» über- au» wichtig, um so mehr hielt er fich verpflichtet, den braven Damen seine Erkenntlichkeit zu bezeigen. Und wie hätte ein König de» galanten Frankreich« wegen der Skt der Belohnung verlegen sein können. Die tapferen Amazonen Mieten ja immer Französinnen mit allen angestammten Eigenschaften und Retgungen der übrigen Töchter Eva«. »« war üblich, daß alle Jahre zu Ehre» de« Stadtpatron«, be« heiligen Andragesme, ein feierlicher Umzug gehalten wurde. Der König befahl, daß au diesem Tage die Frauen vor den Männern hergehen und nur fie vor allen Städten de« Königreich- berechtigt sein sollten, fich mit jede« Putz, wäre er auch noch so kostbar, zu schmücken. Di« ernsten Römerinnen, wie die eitlen Franzöfinnen, fanden fich durch solche Vergünlltgnngen reich belohnt, und wir sehen darau», daß zu alle» Zeiten der Charakter der Frauen derselbe geblieben. Dennoch aber sage» wir: .Die Frau ist wir der Mann, nur noch ein wenig besser!"
* »in für die Aehandlnug der Eicht sehr lehrreicher ärztlicher Meinung»au«tausch fand am 15. Februar in der »Gesellschaft für Natur- und Heilkunde* zu Dre»d«n statt. Der Redner de» AbendS, der erst kürzlich von Leipzig an da» Dresdener Stadtkranken, hau« berufene bekannte Professor Dr. W. Hi», sprach sich über de» Hellwerth der gegen Gicht gebräuchlichen Arzneimittel und Bäder ziemlich skeptisch auS. Al» unbedingt «»pfehleuSwerth vermochte er nur die völlige Enthaltsamkeit von alkoholischen Getränke» zu bezeichnen. In der»achf»lgen- den Besprechung wurde über gut beobachtete Fälle von ererbter Gelenk,icht bei zwei nahezu abstinent lebende» Dr«»de»er Aerzten berichtet. Beide bekamen ihre Anfälle nachweirlich nur im Anschluß an gelegentlichen sehr mäßigen Genuß von Wein oder vier.
* Benutzte Gelegenheit. Fräulein: .Verzeihe» Sie mein Herr, was ist da» für eine kleidsame Union», die Sie da tragen?" — Militär: „Ich bin von der Schutztruppe." — Fräulein: „Ach, wie reizend! Dann sind Sie gewiß so gut und begleiten mich »ach Hause!"
□ Müs.
Als ich vor mehrere» Monaten erfuhr, daß daS Schicksal beschlossen hatte, mich nach ML! |u befördern, da begann ich eine fieberhafte Thätigkeit, um Über Lage, Verhältnisse und Klima des Ortes mich zu unterrichten. Gämmtliche Atlanten, ©loben, Wand- und Handkarten, deren ich habhaft werde» konnte, studirte ich und — ’ konnte kein „MÜS" entdecke». Endlich legte mir ein guter Freund einen mächtigen Folianten vor mit der Behauptung, wenn nicht hier, so fe ; MÜS Überhaupt »icht zu finden und existire dann auch gar nicht. Aber da fand ich e«: „MÜS, Kreis Fulda"; dann fiel das suchende Auge auf die Notiz: „Drei Gasthöfe" und da — machte ich einen Saltomortale, ohne weiter zu lesen. Wozu auch? „Drei Gasthöfe!" daS sagt doch genug. Alles andere läßt fich daraus ohne große Phantasie ja schließen, nämlich lebhafter Verkehr, romantische Lage, Zoologischer Garte», Konzerte, Bibliothek, hohe Schule u. s. w. u. s. w. Herz, waS kannst du »och mehr verla»gen?
Aehnlichen Illusionen gab fich mein Intimus hin, als er den Namen MÜS las. „Wenn der Name,MÜ»' richtig geschrieben ist", behauptete er, „so kommt das Wort entweder von Gemüse oder vo» Muse. Gemüse ernährt, Muse belehrt — also Nähr- und Lehrfland dort hervorragend vertreten. Sratulire! Muß eS aber geschrieben werden MÜH, dann klänge eS arg ruffifch, den« der eiserne Zwang, das „Müssen" ist ein gar leidig Ding.
Uebrigens ist nicht ausgeschlossen, daß am Ende auf „Köllsch" „MÜS" auch die Mehrz chl von „MauS" sein könnte. DaS wäre auch so Übel nicht, denn wo so viele Mäuse ihr Dasein fristen könne», daß ma» dem Orte von ihnen seine» Namen gibt, da muß auch die übrige Menschheit frisch und fröhlich gedeihen. Als» Freund, Du bist zu beneiden, von welcher Seite Du auch Dein zukünftiges Los und den Namen Deiner neuen Heimath betrachten magst. Gehe hin und sei glücklich!"
Also auf nach MüS — MÜS sehen und dann sterben!
-Allein, allein, allein, allein!
Wie kau» ei» Mensch fich trüge»!
Ich fand da »icht« al» Sand und Stein' Und . . . ."
Doch halt, Sand und Stein!--
Lieber Leser! Bist Du schon einmal in MÜS gewesen? — Nun dann hast Du jedenfalls eine der traurigsten Kirchen gesehen, die eS gebe» kann. Sin kleines, altersschwaches, stilloses Kapellchen, dessen Sesammtflächeninhalt 90 Quadratmeter beträgt. Hier drängen und quetschen fich Sonntags 154 Schulkinder und Über 400 erwachsene Menschen zusammen. Bis auf die Altarstufen liegen fie, es ist ei» schwieriges Problem für de» Geistliche», fich zwischen ihnen zu bewegen, ohne ihnen Finger oder Zchen abzutreten.
Verstehst Du, lieber Leser, jetzt bald, welche Richtung meine Gedanken nahmen, als ich in dem schönen Liede vo« Claudiu« an die Worte „Sand und Stein" kam? Sand und Stein — wer die hat, kann ja eine Kirche bauen, wenn er dazu noch sonst allerlei hat.
Nu«, Sand und Stein habe» wir, und eS war im vergangene» Winter ei« Schauspiel rührendster und erbaulichster Art, als unsere Männer und Jünglinge jeder 10, 12 bis 18 Tage lang bei Kälte, Sturm, Regen und Schnee in einem neu aufgeschlossenen Steinbruche arbeiteten, um Steine für ein würdiges Gotteshaus zu brechen. Sie wollen dasselbe im kommende« Winter thun. DaS beispiellose Opfer aber, daS fie bringen, sist vor allem darin zu sehe», daß fie alle diese arbeiten ohne daS geringste Entgeld, lediglich zur Ehre Gottes und zum Heile ihrer Seelen, der blosen Anregung ihres Seelsorger« folgend, ver- richte». Noch mehr! Unter Auflage von persönlichen Entbehrungen bringe» fie ihr letztes Geld »ur Erreichung des gesteckten Zieles zum Bau einer würdigen Kirche.
Und nicht nur würdig, »ei»,schön statt- lich soll die neue Kirche werden. Denn MüS blldet eine vierfache Grenze: Diözesan-, Glaubens-, Provinzial- und LandeSgrenze. Zwei Kilometer nur liegt es entfernt von der Mainzer Diözese; die nächstgelegenen Ortschaften 3 resp. 5 Kilometer zur Rechten und zur Linken find protestantisch; wir bilden den äußerste» Punkt der Provinz Heffen-Naffau nordwestlich vo» Fulda, wir sehe» den Hesse»«darmstädtischen Löwen feine Krallen an den schwarz-weißen preußischen Grenzpfählen wetzen.
Vierzehn Kilometer von Fulda entfernt find wir gleich Vorposten der Wache am Grabe deS
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