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JuLöcr, Donnerstag, den 20. März 1902.

JK66.

29. Jahrgang.

• Die Auswanderung aus Deutschland.

Schon mehrfach ist darauf hingewiesen worden, daß die deutschen Auswanderungsziffern im Var- jahre und auch im Jahre 1900 recht günstig sich gestalteten; daß aber während der ersten beiden Monate dieser neuen Jahres wieder ein An­schwellen der Auswanderer'Ziffern sich bemerkbar gemacht hat. Jetzt liegen die amtlichen Aus­weise über diese neueste Gestaltung der Aus­wanderer vor, und es verlohnt sich, einen Bliö! darauf zu werfen.

Die Auswanderung war im Vorjahre die allergeringste überhaupt während der letzten Jahr­zehnte. In deutschen und fremden europäischen Häfen wurden im Tanzen genommen nur 22073 deutsche Auswanderer gezählt, noch 148 weniger, als im Jahre 1898, das bisher die günstigste AuSwanderungSziffer aufzuweisen hatte. Die deutsche Volksvermehrung ist nach dem Durchschnitte der letzten Jahre auf rund 800000 jährlich zu schätzen. Rechnet man nun hinzu, daß alljährlich noch sehr zahlreiche Arbeitskräfte aus dem Auslande herangezogen werden müffen, um die erforderliche Arbettsmenge zu bewältigen, so erhält man alS Tchlußergebniß eine wirklich erstaunlich hohe Aufnahmefähigkeit der deutschen VolkSwirthschaft während der letzten Jahre.

Aber wo es bei uns hapert, das ersteht man auch wieder aus der Auswanderer stattstik de« Jahre» 1901: mehr als ein Drittel aller Aus« Wanderer diese« Jahre« entstammten der Forst- und Landwtrthschaft, nämlich nicht weniger al« 7538 Auswanderer, und darunter wiederum 3648 Tagelöhner, Knechte, Mägde und dergleichen. Bei uns in Deutschland gibt es noch, wie unlängst in der ,Fuld. Ztg.' dargethan wurde, ungemein viel unbebautes Land — nicht nur Oedland, das nur zum Aufforsten sich eignet, sondern auch noch un­geheuer ausgedehnte Moorflächen, die bei geeigneter Behandlung durchaus gedeihlichem landwirthschaft- lichem Betriebe gewonnen werden können. Geht unsere VolkSwirthschaft jetzt die richtigen Wege, dann muß sie die Landwtrthschaft wieder lohnen­der als bisher machen, damit diese nicht noch fernerhin alljährlich Tausende von guten Arbeits­kräften an das Ausland abgebe, sondern vielmehr Lust an neuen Unternehmungen gewinne, frische Anbauflächen erschließe und auch dadurch dazu beitrage, die wirthschastliche Selbständigkeit Deutschlands zu erhalten und da» deutsche Reich in dem Bezüge seiner nothipendigsten Nahrungs­mittel nicht vom Auslande abhängig zu machen.

Von den rund 22000 deutschen Auswanderern des Jahres 1901 gingen wiederum allein 20000 nach den Vereinigten Staaten von Amerika. Gleich hinter diesen folgt Brasilien mit nur vier­hundert deutschen Auswanderern!

Im Januar und Februar dieses Jahre« find inrgesammt etwa tausend Menschen mehr aus Deutschland ausgewandert, als im gleichen Zeiträume des Vorjahres — eine ein­dringliche Warnung!

Deutsches Keich.

Berlin, 19. März 1902.

* „Hege« die Aorträge von Aalur ärzten" und deren Agenten wendet sich der Eisenbahnminister in einem Erlasse an die Eisen­bahn-Direktionen, in dem eS u. a. heißt:

„Ein amtliches Eintreten für nichtapprobirte Aerztr muß ich ernstlich mißbilligen. Vorträge;olcher Personen über Gesundheitspflege oder wissenschaftliche Fragen auS dem ärztlichen Gebiete find in Räumen der Eisen- bahnverwaltung grundsätzlich nicht zuzulassen. Auch ist von Tienftoorstehern und Behörden im Bereiche der Etsenbahnverwaltung streng zu vermeiden, den Eisen- bahnbediensteten die Behandlung durch sog. Naturärzte oder andere zur Ausübung der Heilkunde nicht appro- birte Personen oder den Ankauf der von diesen heraus- gegebenen Schrift?« über Heilkunst und Naturheilmetho­de» zu empfehlen."

Der Minister weist schließlich darauf hin, daß in Räumen der Etsenbahnverwaltung nur den Bahnärzten oder im Benehmen mit letzteren an­deren approbirten Aerzten Vorträge über Ge­sundheitspflege zu gestatten find. Wenn von allen Ministerien auS die Beamten vor den Naturheilquacksalbern gewarnt würden, könnte mancher von denen, die nicht alle werden, vor Schaden bewahrt werden.

* Unter den Aurfälken der KiseuVaH«- KitmaHme« für das laufende Rechnungsjahr spielt der Rückgang der Einnahmen aus dem Personen-Verkehr an stch eine untergeord­nete Rolle; aber diese Minder-Einnahme erreicht auch nicht entfernt nur den Betrag derjenigen Einnahmen, welche im Jahre 1900 anS der Pariser

Weltausstellung erwachsen sind. Rrchart man hinzu, daß aus der Herabsetzung der Preise ge­wisser Militär- Billets ein Ausfall von Via Mil­lionen entstanden ist, so erhellt, daß dieser Rück­gang auf einmaligen zufälligen Umständen beruht und demzufolge auf diesem Gebiete eine aufstei­gende Bewegung demnächst mit Sicherheit zu er­warten ist, wie denn auch schon der Monat Ja­nuar wiederum eine Mehr - Einnahme auS dem Personen-Verkrhr gegenüber dem Vorjahre auf- gt wiesen hat. Anders liegen die Aussichten in Bezug auf die Einnahmen aus dem Güt er-Ver­kehr. Für die Beurtheilung der Gestaltung dieses Einnahme-Zweiges ist der Umstand von entschei­dender Bedeutung, daß über zwei Drittel, nahezu drei Viertel deS Einnahme«Ausfalles auf den Verkehr des Ruhr-Revieres entfallen. Man wird daher in der Annahme nicht fehl gehen, daß der starke Rückschlag gerade dieses Verkehres in ursäch­lichem Zusammenhangs mit den Produktions-Ein­schränkungen steht, welche von dem Kohlen- und Koks-Syndikat zum Zwecke der Aufrechterhal­tung der Preise verfügt worden sind. Trifft diese Annahme zu, so dürfte auch auf eine auf- steigende Bewegung des Verkehres und demzu­folge auch der Einnahmen aus dem Güter-Ver- kehr so lange nicht zu rechne« sein, als nament­lich das Kohlen-Syndikat fortfährt, einem Rückgänge der Kohlenpreise durch vermehrte Be­schränkung der Produktion entgegenzuwtrken. Zur Zeit verfolgt das ganze Syndikat diese Taktik noch in vollem Umfange, und es erscheint daher selbst nicht ansgeschlossen, daß der Rückgang des Ver- kehres im Ruhrkohle» - Reviere und damit auch der Eisenbahn-Verwaltung aus dem Güter-Ver- kehr den Tiefstand noch nicht erreicht hat.

* Ein preußisches Sondergesetz über die Ae- flämpfrmg von einheimischs« ansteckende« AranSHeite» wird, wie Prof. Karl Fränkel- Halle in der Deutsch, med. Wochenschrift mittheilt, vorbereitet. E« handele sich darum, das Reichs­seuchengesetz, da« sich im wesentlichen mit der Be­kämpfung der exotischen Seuchen, wie Cholera, Pest usw., die von Zeit zu Zeit auf deutsches Gebiet «ingeschleppt werden, beschäftigt, durch ein Landergesetz zu ergänzen, sodaß da« Reichs- und LandeSgesetz zusammen die Gesammtheit der gesetz­lichen Maßnahmen zur Bekämpfung der anstecken­den Krankheiten enthalten wird. Prof. Fränkel plaidirt dabei auch für die Einführung der Melde­pflicht bei Tuberkulose.

Die rechtliche Stellung des Dienstmädchens.

Dr. jur. I. Tenge.

------ (Nachdruck verboten.)

I.

Die Rechtsverhältnisse der Dienstboten sind mit ganz geringen Ausnahme« von der Rege- luug durch das Bürgerliche Gesetzbuch für das deutsche Reich ausgeschlossen gebltebe« und der Gesetzgebung der einzelnen Bundesstaate« über­lassen worden. Der Ausschluß des Gesinde- rechts aus dem B. G.-B. ist damit begründet, daß die maßgebenden wirthschastlichen und soziale« Verhältnisse in den einzelne» Staaten Deutschlands, vielfach sogar in den einzelnen Theilen derselbe», so mannigfaltig seien, daß sie sich einer einheitlichen Regelung entzögen Motive zum Einf.-Gesetz zum B. G.-B. Seite 166). Es ist also hier bet der alten RechtS- lerrtffenheit gebltebe». Da auch in absehbarer Zukunft eine für daS ganze Reich geltende Ge- indeordnung nicht zu erwarte« steht, haben tn de« Jahren 1897 bis 1900 nicht weniger als 19 Bundesstaaten, unter denen Preußen sich edoch bedauerlicher Weife nicht befindet, neue Gefindeordnungen erlassen oder die bisherigen wesentlich abgeändert. Diese Sestndeorduungen Haden die verschiedensten Herrschaftsgebiete und Tendenzen, fo daß sich eine einheitliche Dar- iellung von selbst verbietet. Im preußischen Staate allein bestehen 17 Gefindeordnunge« nebeneinander. Einige gelten nur für kleine Territorien; betsprelshalber habe« die Städte kaffel und Frankfurt a. M., der Kreis Lauen- >urg, das Land Haveln in Hannover ihre eigene« Sefindeordnunge«. Den größten Geltungsbereich at die altpreußische Gefindeordnung vom 8. Nov. . 810. Die umfaßt die Provinzen Ost- und Westpreußen, Posen, Schleste«, Pommern (mit Ausnahme von Neuoorpommern und Rüge»), Brandenburg, Sachse«, Westfalen und die rhem- ändischen Kreife Essen, Mühlheim, Ruhrort. Ihre Bestimmungen haben daher in der folgen- den Erörterung, soweit es sich nicht um für anz Deutschland geltende Vorschriften handelt.

vorzugsweise Berücksichtigung gefunden.

Nur solche Dienstmädchen unterstehen der Ge- rndeordnung, welche in die häusliche Gemein- schäft der Herrschaft ausgenommen find und ihr«

Dienste dem Hausstände der Herrschaft widmen (z. B. als HauSmädchen, Köchinnen, Jungfern, Kammerzofen, Kindermädchen). Restaurations­köchinnen und Kellnerinnen, welche nur nebenbei im Hausstande des Wirths beschäftigt werden, fallen unter die Gewerbeordnung. Dasselbe gil von Verkäuferinnen, Ladenmädchen und dergl. mehr. Mägde der Landwirthe jedoch, auch wenn ste ausschließlich in der Landwirthschaft und gar nicht im Hausstande der Herrschaft thätig find, gehören aus historischen Gründe« zum Ge- finde. Dienstmädchen unter 21 Jahren bedürfen zur Eingehung des MiethoertrageS der Einwilli­gung ihres gesetzlichen Vertreters (Vater, Mutter, Vormund). Sonst ist der Vertrag für ste »ich bindend. In Preuße« leistet der Besitz des Dienstbuches, mit dem jeder Dienstbote ver­sehen sein muß, eine Gewähr, daß diese Ein- willigung ertheilt ist. DaS Dienstmädchen muß sein Dienstbuch beim Dienstantritt der Herrschaft vorlege«, widrigenfalls es sofort entlassen oder zur Bestrafung der Polizei angezeigt werden kann. Vielfach (z. B. für die Provinz Schlesien, die Regierungsbezirke Potsdam und Magdeburg, die Stadt Berlin) gelten Polizeiverordnungen, wo­nach eine Herrschaft, die ein Dienstmädchen ohne Dienstbuch annimmt, bestraft wird. Das Dienst- buch besteht aus 8 Blättern und bietet Raum für 14 Zeugnisse. Hiernach kann man fest­stellen, ob etwa ein Blatt herausgeriffen ist. Fälschungen des Dienstbuches werden bestraft.

Die Form des Gesindepertrages richtet sich tn Alt-Preußen nach der Höhe deS für die darin ausgemachte Dienstzeit bewilligten Lohnes. Be- trägt dieser mehr als 150 Mark, so ist der Vertrag nur giltig, wenn et schriftlich gemacht ist. oder wenn da« Mädchen von der Herrschaft ein Miethgeld von beliebiger Höhe, üblicher« aber nicht nothwendigerweise einen Thaler, angenom­men hat. Beträgt der Lohn nicht mehr als 150 Mark, so genügt eine bloß mündliche Abrede; das Geben und Nehmen eines Miethgeldes ist überflüssig. Die weitverbreitete Ansicht, daß der Dienstbote sich durch Rückgabe des Miethgeldes binnen 24 Stunden von dem Mieihvertrage frei machen könne, ist unrichtig. Ebensowenig kann die Herrschaft durch Verzicht auf das Miethgeld den Vertrag rückgängig machen. Die Herrschaft ist nach ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung (§ 25 Tes.-O. o. 8. 11. 1810) berechtigt, das Miethgeld aus de« ersten Lohn anzurechnen, eS sei denn, daß dies im Miethvertrage von beiden Theilen für unstatthaft erklärt ist.

Die Dienstzeit dauert, wen« darüber nicht- ausgemacht worden ist, beim ländlichen, d. h. zur Landwirthschaft gebrauchten Gesinde 1 Jahr, beim übrigen, dem sog. städtischen Gesinde 1/< Jahr (§ 41 a. a. O.) Die Kündigungsfrist be­trägt mangels ander-r Verabredungen bei ersterem 3 Monate, bei letzterem 6 Woche«. Bei mo«atS- weife gemietetem Gesinde gilt eine Kündigungs­frist von 1la Monat, bei wochenweise gemietetem kann noch am letzten Tage gekündigt werden. Die Kündigungsfrist richtet sich nicht, wie vielfach angenommen wird, nach der Lohnzahlung. Hin­sichtlich der Kündigung hat der Gefindevertrag die Besonderheit, daß er, auch wenn er sür eine fest bestimmte Zeit geschloffen ist, nicht mit dem Ablaufe dieser Zeit von selbst aufhört, sondern auf die gesetzliche Dienstzeit vo« 1 bezw. Jahr ür verlängert gilt, wenn nicht vorher ordnungs­mäßig gekündigt ist. Nach der Anschauung der altpreußischen Gefindeordnung nämlich wird der Gisindevertrag von beiden Theilen in der Ab- ichl geschlossen, daß der Dienstbote recht lange »ei der Herrschaft bleibe, und daß die erste auS- bedungene Dienstzeit eigentlich nur eine Probe­zeit sei. Deshalb wird vom Gesetz das Unter» affen, der Kündigung als ein Zeichen behandelt, daß dis Probezeit zu einem dauernden Verhält­nisse geführt habe. Nur, wenn eS ausdrücklich ausgemacht ist, oder wenn es, wie beim Saison- gefinde am Badeort, aus be« Umständen klar rhellt, endigt das Gefindeoerhältniß ohne Kün- digung nvt dem Ablaufe der ausgemachten Zeit

Mrrrst wider Mnrst.*)

Uebersetzung aus dem holländischen Blatte,De Offizieele Kerklijst* von C. Sch.

Im Winter 1813 stand vor einem Gold- chrniedladen in der Stadt Fulda ein Man», der seinem Aeußere« nach ein behäbiger Bauer aus dem Fuldaer Lande zu fein schien. Mit roßem Interesse betrachtete der Landbewohner sie gelbenen und silbernen Gegenstände im Schau- enster.

Der Goldschmied, der den Mann schon einige Zeit beobachtet hatte und glaubte, der- elbe werde bei ihm zu einem Einkäufe vor- precheu, erschien unter der Thüre und fragte

*) DaS Geschichtche» wird übrigens im „Fuldarr Aneldotenbüchlein" von Domkapitular Malkmus ähn­lich erzählt.

den Beschauer In freundschaftlichem Tone, ob er bereits unter all den herrliche« Sache« ein® Auswahl getroffen habe.

„So schnell schießen die Preußen nicht" ant­wortete kopfschüttelnd der Bauer, „immerhin möchte ich an Euch die Frage stellen, zu welchem Preise Ihr mir einen Klumpen Silber i« der Größe eine- Kindskopfes abnehmen würdet."

Eine solche Frage machte natürlich einen angenehmen Eindruck auf den Geschäftsgeist des Juweliers und er nöthigte deshalb den Bauern, in fein Haus zu treten, um ihn bei einem Glaft Wein und einer appetitlichen Mahlzeit für daS in Aussicht stehende Geschäft gefügig zu mache«.

Der Bauer ließ sich den» auch nicht zwei Mal aufmuntern, da es galt, einem echten rheinische« Tropfen und einem solchen Mahle, wie eS sich nur die Städter erlauben könne«, die wohlverdiente Ehre anzuthun,

Nach aufgehobener Tafel hielt der Sold- känstler es für angezeigt auch die Frage zu stellen, wie es sich mit dem großen Silberbarren verhalte und ob er denselben nicht alsogleich sehe« könne, um ihn abzuschätzen.

Mit geheuchelter Verwunderung gab nun aber der Bauer zur Antwort: „So weit find wir noch nicht, ich gedachte bei Euch nur über de« Preis Auskunft erhalten zu können, wen« das Glück mir einmal ein solches Quantum Silber i« be« Schooß werfen würde! Sprach's und ging seines Weges, ohne jedoch zu unter­lassen, seinem freigebigen @aftgeber für die aus­giebige Mahlzeit, mit den herzlichsten Dankes- roorten zu schmeicheln.

Den Goldschmied aber wurmte eS tief, daß er fich von einem einfachen Bauer« hatte über­tölpel« lasse».

Kurze Zeit darauf begegnete der Juwelier dem geriebenen Bauern auf dem Markte, wo derselbe Brennholz verkaufte. Ohne von seinem noch nicht geschwundenen Groll etwas werte« zu lassen, fragte er den Bauern fo beiläufig, ob er auch Tannenzapfen liefern könne. „Für einen Tannenzapfen gebe ich Euch einen halben Batzen," schloß er „Seid Jhr's zufrieden?"

„Recht gerne, so viel Ihr wollt" antwortete erfreut der Bauer. Im Geiste überlegte er schon das Ergebniß, das ihm bei diesem schönen Geschäfte winke. „Einen halben Batzen für einen Tannenzapfen! Himmel, wie wird fich meine Alte freuen!"

I« den nächsten Tagen mußte alle-, was Hände hatte auf deS Bauern Gut, in be« nahe« Wald wandern und Tannenzapfen sammel», und in der nächste« Woche schon führte der Bauer drei schwer beladene Wagen mit Tannen- zapfen vor des Goldschmieds Haus in der Stadt. Dieser hatte nun nichts Eiligeres zu thun, als dem Bauer» seine Verwunderung darüber auSzudrücke«, wo er feine schwere Ladung unterzubringen hoffe.

„Aber daS ist ja Alles für Euch" erwiderte in vergnügtem Ton der Bauer. „Sagt nur, wo ich die Zapfen abladen soll, damit wir sie zählen."

„Wozu zählen?" entgegnete ruhig der Gold­schmied: „DaS wäre eine heillose Arbeit; ich siebe Euch für eine« Tannenzapfen einen halben Batzen und wen« Ihr mir die übrigen in meine Scheuer bringen wollt, fo soll es mir recht fein."

Mit diesen Worten hielt er dem Bauer eine« halben Batzen vor die Auge«; dieser aber blieb dabei, der Goldschmied habe ihm für eben Tannenzapfen einen halbe« Batzen zugesagt.

Der Goldschmied aber lachte und sagte: „Einen halbe« Batzen für eine« Tannen- zapfen war mein Wort; wenn Ihr mich miß- verstanden habt, fo thut es mir wirklich leib; kehrt also nur mit Euerer Last i»8 Dorf zurück und wenn Ihr nächstens den Silberklumpen i-rdet, fo wirb Euch die widerfahrene Täuschung nicht mehr lange drücken.

Jetzt ging dem Bauer ein Licht auf, daß er nun auch seinerseits über de» Löffel barbiit worden sei. Es blieb ihm nichts Anderes übrig, als dem Goldschm!ed die drei Ladungen Tannen- apfe» zu einem spottbilligen Preise zu verkaufen denn er hätte die Schande nicht erleben mögen, unverrichteter Sache in fei« Dorf zurückkehren u müffen, wo er von alle» Nachbarn ob seines »rofitadle« Handels beneidet worbe« war.

Mit der „Alten" aber gabs Krieg.

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' HedanKenlos. Frau: „Aber, liebe» Männchen, warum sitzt Du denn so trübselig da?" - Mann (Schriftsteller): „Ja, weißt Du, ich habe heute so gar keinen Gedanken, und da mache ich mir so meine Ge­danken darüber!"

* Kutscherstolz. „Du hast dem Baron gekündigt, weil er heirathet?" „Ja, sein Schwiegervater ist Automobilfabrikant."