Peterogage Rw. r (tarmouie).
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Jutöa, Samstag, den 15. März 1902.
29. Jahrgang.
der internationalen
Ende bereiten wird.
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fträffe^abg!'( KSm‘Tn'*^XSS'flerSöen^fri?^??1!“ £?"’ Uttb »u denen, soweit nicht gegentheilige ’ - Zucker-Konveutiou. Dieser Ber- alsdann aller Voraussicht nach seinem Daftin'!in ?bs"°°nzen bestehen. diepolizeiniSßigeReinigung
Die Klägerin wurde in «He« drei Instanzen abgkwiese«. Dis BerusSgericht war nicht der dl»sicht, daß dir der Ctattjemeinbe obsiegende U«terhaltuugSpflicht der Anlagen garz allgemein die Pflicht umfasse, sänmtliche dem öffentlichen Verkehr dienenden Straße und Wege im Falle o«n Glatteis ober Schneeglatte durch Bestreue» usw. gangbar zu machen. Daß die erwähnte Polizeioerordnung hierzu verpflichte, verneinte es
Da§ Reichsgericht ist Gleichfalls der Meinung, daß der Gemeinde als Ausfluß der Wege« baulast nach den Grundsätzen d-S öffentlichen Rechter die Verpflichtung obliege, die öffentliche» Wege dem BerkehrSbadürfniffe entsv-chend zu uuterhrlte» und Verkehrshindernisse auf Wegen zu beseitigen; allein damit sei der PflichtenkreiS umschrieben und eS bleibe zu uittersuchrn, ob er eine derartige Vorkehrung mit einschließe. Das Weiche gilt nach der Ansicht des höchste» deutschen Gerichtshofes in Ermangelung einer bestimmten Vorschrift auf dem @e. biete derjenigen kommunalen Lasten (8 3 des A^itzeS über die Pol!zeioer»altung vom 11. Marz 1850), welche außerhalb ber Wegebau- psilcht ber Gemeinde als solcher hinsichtlich der Wartung öffentlicher Straßen und Plätze ob-
des Bürgerliche» Gesetzbuches in gleicher Weise Anwendung. Für den heutigen Rechtszustanb ist zunächst zu betonen, daß nach § 823 Abs. 2 des B. G.-B. die Gemeinden in den Fällen verhaftet wäre«, wo sie es in schuldhafter Weise unter» ließen, entsprechenden polizeilichen Vorschriften ungeachtet zu streuen oder sonstige Vorkehrungen zu treffen. Denn, wo solche Bestimmungen er« laffe« find, da stelle» ste sich zweifellos als „den Sch tz eines Anderen" (nämlich ber Bürger) bezweckende Gesetze dar, deren schuldhafte Verletzung zum Schadenersätze verbindet, und in diesem Sinne betont auch daS Reichsgericht fort» gesetzt: In Ermangelung positiver Vorschriften.
Hervorzuheben ist, daß, wo solche Vorschriften nicht gegeben find, es heute auf die Vorhersehbarkeit deS Schadens nicht mehr an- kommt; dieses Kriterium kennt das B. G. • B. nicht. Heute ist nur maßgebend, ob Vorsatz oder Fahrlässtgkeit vorliegt, und fahrlässig handelt, wer | die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beach- tet. Rach diesem Maßstabe würde man auch heute noch den Fall für Straße», die innerhalb der Stadt liegen, zu Ungunste» der Stadt entscheiden müffen. Anders verhält eS sich mit den an den Peripherien der Städte laufenden Wegen, anders mit Anlagen und Promenade», wieder anders mit Verkehrs. Emiren und stark frcquentirten Nebenstraßen. Auch das Moment kann zu Gunsten der Stadtgemeinde heute «och in Betracht komme», daß — z. B. bei Anlagen — schon die räumliche Ausdehnung es von selbst verbietet, daß zu jeder Stunde, zu jeder Tage»- und Nachtzeit, bei jeder Witterung ein ganzer kostspieliger Apparat zur Sicherung in Scene gesetzt «erde. In manchen Städten und Gemeinde» gibt fl allerhand Wege, die a» sich nicht dem gewöhnlichen Verkehr gewidmet find, aber gern vorn Publikum zwecks Abkürzung benutzt werde». Dies wird im Allgemeine» die Gemeinde nicht zu berücksichtigen brauchen, während die
arbeiten, gerechnet wird. (§ 8 der genannten Megeordnung.)
Nach beiden Richtungen kann nicht verlangt baß jederzeit gegen jede nur denkbare Gefahr Vorkehrungen getroffen werde» müßten: «ar das kann verlangt werden, was nach vernünftiger Einsicht und nach Maß- gäbe der örtlichen Verhältnisse er- berist, um eine Gefahr für da» Publikum zu verhüten, und zwar unter Zugrundelegung — mangels positiver ge- sehlicher Vorschriften — der allgemeinen privatrechtlichen Prinzipien.
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gaben an verschiedenen Stellen sehr erheblich vermindert, die Einnahmen aus den Zöllen aber höher angesetzt, als der Bundesrath es gethan hatte, und aus diese Efe erzielte man einen anderen und erheblich
wöhnlichen Wege, z. B. durch Bauarbeiten und drrgl. — den Verkehr auf die ungewöhnliche» Verbindungen ausschließlich hinweist und ihn auf ste konzentrirt. Hier träfe die Gemeinde die Er- satz-Verbindlichkeit, wenn sie nicht genügend Vorkehrungen träfe; denn sie hat ja diese an sich ungewöhnlichen Wege dem Verkehr gewaltsam ausgeröthigt.
derselben ausgeschrieben werden.
Der Ausnahmezustand in Triest ist noch mcht aufgehoben worden. Auf heftige Ausfälle der “ ' und Italiener deswegen im öfter« Abgeordnetenhause hat Ministerpräsident
H^wtwortlich: 5%t dir Redaktion Iol. Baue, fite Mtrate 3. parzellrr in Lulta.
Auch ber Umstand kann von Bedeutung werden: wann der Zustand eintritt, ber bte Sicherung erheischt. Glatteis tritt oft ganz plötzlich auf und nimmt auf bie Tages« oder Nachtstunden keine Rücksicht. Die Gemeinden verlangen ste aber. 3R t Recht. ES kann nicht gefordert werden, daß um zwei Uhr Nachts der Apparat in der gleichen Wrise aufgeboten werde wie am Tage. Vielfach liegt den Hau!« eigenthürnern die Pflicht ob, die Bürgersteige in Ordnung zu halten; insowkit ig bann die Pflicht von den Schultern ber Gemeinden auf die — oft tragfähigeren — derHanSeigenlhü^.er gewälzt; liegt ihnen aber beiden nebenein« anbet die Pflicht ob, so haften sie natürlich
Im Herzogthum Sachsen - Koburg gibt es ---------------->-nen Steuergesetze. Wahr-
Der Reichstag hat die Etatsberatbuna b-endiat na^m t'°r’ Methuen nach ehern kurzen
und ist in die Osterferien qeaanaen Die Shnnn-n &a^’rie ®e^^en einer zahlreichen Menge von werden am 15. April wieder^ibre» »nfnrin englischen Mannschaften und Offizieren. Die Eng-
Durch die Aenderungen und Abstriche bie in der ben^fpmmn 9°sä °lcnbar ^>ne Ahnung gehabt von Budgetkommisfion des ReichStaaes an dem sRrirfiäfimia den Stellungen der Buren, und mit vollem Rechte halte vorgenommen worden find, ist die Zuschußanleihe bone^SM^r9konservative London 35 Millionen Mark, die nach dem Vorschläge der h OrfES?w”?Inb£?raÄOuf' alles Verbündeten Regierungen ausaenommen werden fnffte <r Ordnung sei bei der Oberleitung der britischen vollkommen überflüssig geworden. Nach dem Vor- DAmey"s wteSÄ bie Stellung
Wage der genannten Kommission wurden die Aus- 9 8 unterriiptet sein muffen.
Wochen-Rrm-scharr.
(Rachdruck verboten.)
X Fulda, 15. März 1902.
MAdnt täglich, ^Ausnahme der flSotm» und Feier« Moe. Bierteljährl.
Mne Bringerlohn «d Bestellgeld in e«lba und aus« KrtSlM.S0Pf.
t«fHtli: Dtp «nfpalttge Petit« Ml» oder bereu xan»lvPfm,Re- klamen die Petit«
Die HWW
-rr Gkmriudk« für Unfälle, die auf ihreu Ztraßev
uldaerWIeitung
mit Anterhaktungs-Beilage „Zssuflrirte Sonntags-Zeitung." Mti öertae H» Sultan Xrttentnutml
für Hefe armen Mädchen. Rauben „««oSSZ fchwestern em sehr gutes und nützliches Werk zu- thun, wenn sie eine solche Heimstätte einrichten, was Iis «te ^ch^^lern selbst ganz gewiß nichts weniger als em Vergnügen ist — aber sie haben die Rech» SeirÄ m^°^ipräsidi«m gemacht. Diesem <Wnt. e8 wichtiger, den katholischen Schwestern allerhand ganz unmögliche Meldeborschristen für die ■ ufgenommenen Mädchen zu machen, und ihnen nach IaTun^ inä«!,Mie ihrer ganzen Nieder- «J* h-.r " stellen, wenn Nicht genau
«ach diesen Vorschriften gehandelt werden sollte, al« dieses gute Werk zu unterstützen! Nun, in diesem «wem Falle hat da» Ministerium zu Gunsten der Schwestern eingegnffen. Aber in anderen Fällen hat die Regierung selbst die Gründung von Ni«der- laffungen unmöglich gemacht, obwohl ganz entschiedenes Bedürfniß danach vorhanden war; und iräerh b^^-n die Regierung-Vertreter im Abge« brdnetenhause das sei aus „Wohlwollen" gerade für diese katholischen Schwestern geschehen! Warum sagen die Herren denn nicht rund heraus ihre wahre Meinung. Das stände ihnen und dem Regiernngr- K& beffer en- °lr diese ver
alten Beschwichtigungrversnche. Der „Evangelische Bund aber läßt durch den nationalliberalen Lbze« »rdneten und Protestantischen Pfarrer H.ckenderg ^"„^^lschen «bgeordnetenhause den Katholiken «m '? ?? f f$on *°?urch „das evangelische Ge- Mhl verletze«, wenn sie nur ihre konfessionellen Grundsätze etdrtern," und das neunen dann die Herren vom Evangelischen Bunde „Toleranz üben" ^eber vorurtheiltlose Protestant muß ein solcher berauäforberHbe3 Auftreten ebenso vcrurtheilen, wie ttder Katholik. Die Herren von der Regierung, Kultusminister Dr. Studt voran, finden dafür kem Wörtchen, keine Andeutung der Mißbilliann, und Thatsache ist, daß den Katholiken in Preußen der gegenwärtige Kulturminister noch weniger freundlich gegenüber steht, als sein Vorgänger im Amte
Mene Zucker-Konvention.
embarung find be-getreten die Staaten Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Frankreich, Italien, Belgien, Holland, Schweden und Norwegen und Grofi- bntannten — nicht aber Rußland und die Ver- elmgten Staaten von Amerika auch nicht, auch noch mcht die britischen und holländischen Kolonien. Es sollen alle Ausfuhrvergütungen in den Bertraas- andern aufgehoben werden, und die Einfuhrzölle sollen überall 6 Franken gleich 4,80 Mark betragen, d. h eigentlich die.Ueberzölle", nämlich der ganze Einfuhrzoll soll um diesen Betrag die erhobene Jn- landsteuer übertreffen. Nach den in Brüssel ge- troffenen Vereinbarungen sollen die Bestimmungen des Vertrages am (1. September 1903 in Kraft treten Daß vvrher die Zustimmung der Parlamentes noth- 1TI PH nt rt irr n»t iimA «m iT X <___. »r c nn . ”
In dem schleswigscheu Wahlkreise HaderSleben den Tob seines bisherigen Vertreters im Reichstage eine Ersatzwahl zum Reichstage nothwendig geworden. Diese hat wiederum mit dem Siege des dänischen Wahlbewerbes geendet, dem Redakteur-Jessen, der eine ganz erhebliche Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhielt.
Im preußischen Abgeordnetenhause ist vom C ent- rum und von den Konservativen ein Antrag elugebracht worden, der von der StaatSregiernng s°"ert, daß sie im Bundesrathe für Getreidezölle über die Hohe des Zolltarifentwurfes hinaus eintrete. Die Konservativen haben, bis auf einen, alle unter« c ur CH ’ öon k>en hundert Mitgliedern des Centrums fehlen nur neu», daS macht zusammen 232 Unter« ’AnC,e" ""d bedeutet im Vorau, die sichere Annahme des Anträge». Daraus können die Verbündeten Regierungen von neuem mit vollkommener Sicherheit entnehme«, daß ihr Standpunkt in der Getreideroll- Fr«»e nicht derjenige der Volksmehrheit ist.
Die rechtliche Stellung der Regentschaft in ^r?unschweig ist in einer Denkschrift beleuchtet, bte in diesen Tagen von der Regierung des Herrog- c?miJ8rou”^roeia en dessen Landtag gelangt ist. „Im Namen des Herzog» von Cumberland" sollten «ach einer Eingabe die Gesetze und Verordnungen durch die Regierung erlaffen werden; daß diese Ein« gäbe von Anhängern dis welfischen Hause» ausging, faucht nicht besonder» erwähnt zu werden. Die tegterung hat darauf in einer umfangreichen Denk- d)tift geantwortet, die die rechtliche Stellung der Regentschaft genau erörtert. Danach führt der Regent die Regentschaft unbeschränkt und mit allen daraus ^wachsenden Rechten «nd Befugnissen bis zu dem Regierungsantritte de» Thronfolgers, aber nicht im Namen desselben und überhaupt nicht in dem Namen' einer bestimmten Person, sondern kraft eignen Rechte». x>ie Regentschaft würde auch unverändert weitergehen, wenn der Herzog von Cumberland sterben und Prinz ! Wilhelm als erbberechtigter Thronfolger an
Weoerholrmgen wirb entsprechend. Rabatt gewährt.
scheinlich schlimmer und ,edenfalls weit häufiger, als man im allgemeinen glaubt; und sie haben gerade unter dem Regimente des liberalen Kabinets Sagasta sehr an Häufigkeit zugenommen. Nächstdem wird der junge König Alfons XIII. volljährig und besteigt den ^ro£- Andeutungen spanischer Zeitungen soll sie Absicht bestehen, ihm einen unverantwortlichen Kronrath beizugeben, der aus dem früheren Ministerpräsidenten Silvela, dem Präsidvzten der Kammer, dem Erzbischof von Toledo, der KMgin-Regentin und dem Gatten der Prinzessin von Asturien bestehen soll. Bestätigung bleibt abzuwarten.
Eine böse Niederlage haben die Engländer in Transvaal erlitten. General
----um vch Auucengenerai rey zu fangen. Aber gar nicht weit von der Transvaal- Hauptstadt Pretoria erschien auf einmal Delarey und nahm Loro Methuen nach einem kurzen
»°"«uf befriedigen müffen. Miß Alice Roose- d» Tochier de» amerikanischen Präsibeute», sollte rm Frühiommer Europa besuchen und nameit«' Itc? an den Krönung,festlichkeiten in London theil- »ehmen. Die Reise aber soll uaterbleiben, weil ihr-, - ----------------pu^uu«,..
«ater die Besorgmß hegt, daß das gar zu starke Eon ®otb" e ne ausführliche Antwort gegeben, au» Zumuthunzen an die junge Dame stellen würde. I ^Ä?^kht, daß diese Ausnahmemaßregeln Man sagte, der deutsche Kaiser würde Fräulein \ 6o^eu[) ^"chtlgt sind. ES handelt sich nicht um eine Aoosevelt auch zu einem Abstecher nach dem Berliner !?"ne Lo,nbewegung, sondern um förmlichen Aufruhr, Kaiserhofe eingeladen haben. j ieS?te Lohnbewegung nur für die eigenen Zwecke
Der englische Schwindel daß die übrige ’ »-^LSo^ftreiti9feittn Pnb längst
ifc’SJ ßt jene Elemente, die den
IgeÄTbti ih«m ^^»»«^”0^*1«^«°®^ : Äd»^Mi^h?§
8 1 nDe t,rin9en to°ate- diesem greifen Veteranen des Parlamentes. Es wird
Ueberall ist der Ewpfana «^-^ogthum S „... ..ürmisch gewesen, so daß die Ar« tgkeiten wegen der u-----------
Erfolge dieser Reise alle, die daran betheiligt waren, to,r? der Landtag aufgelöst und Neuwahl
Somit kann bie hier in Rede stehende Pflicht ber Gemeirben keinesfalls allgemein verneint werben; nur kann nicht bavon die Rebe sein, daß ste sämmtliche öffentlichen Wege in der gebachten Weise gangbar zu machen habe. Der hier in Rebe stehenbe Weg ist ein Pro- menabettweg durch bie stäbtischen Anlagen. Bezüglich solcher Wege läßt sich aber eine derartige Verpflichtung ber Gemeinden auS allgemeinen Grunbsätzen nicht herleiten. ES ergeben sich Unterscheidungen unb Grenzen einerseits auS der Zweckbestimmung und Beschaffenheit der betreffenden Wege und Plätze, der be- stehenden Art des öffentlichen Gebrauchs, andererseits aus dem Grade der Gefährlichkeit des ein- r «getretene« oder zu besorgenden Zustandes, wonach
Bon Artbnr sNrnrfmn»« ' j sich denn auch die Vorhersehbarkeit eines mög.
Bon Arthur Brückmann. lichen Unfälle» bestimmt.
Durck Berliner Fast alle diese Grundsätze, die daS Reichs-
1 om jS?s9Ä?0t;2n ?et S^'chl vorzugsweise für das preußische Recht e«t- ä,Linb, f« t 'r ReASgericht eine! wickelt hatte, finden heute unter der Herrschaft Gemeinde nicht für schadenersatzpflichtig erklärt -.......-v
habe in einem Falle, wo in Folge Glatteises auf den Straßen ein Unfall eintrat. Dieses priuzipell wichtige Urtheil ist von außergewöhnlicher Tragweite und kommunalpolitischer Bedeutung; eS ließ sich jedoch erwarten, denn bereits am 18. Januar 1900 halte das Reichsgericht (VI. 346/1899) in gleichem Ginne entschieden. Doch ist die Zei- tvngSrni loung dazu angethan, dem Jrrthum Nahrung zu geben, daß das Reichsgericht damit pnuzipiell die Haftpflicht der Gemeinden über« Haupt verneine. Dem soll hier eatgegengetreten «erden. AuS dem umfangreichen Erkenntnisse seun zunächst kurz die Sätze heraasgeschält, die da» ReichSgencht leiteten. Wegen ihrer praktischen Bedeutung sind fu für alle Betheiligt.n gleich iutereffant und wichtig.
Der Thatbefiaud «ar folgender. Die Klägerin »ar am 6. Februar 1898 in E. bei einem Spa« zi-rgangi in dr» städtischen Anlazen auSgeglilten und hatte sich beim Falle« einen Beinbruch zu- gezogen. Sie verklagte die Stadtgemeinde auf Schabcuersatz u. machte zurrst geltend, daß am Tage deS Unfall» trotz bei damals herrschenden Glatt- Elsel d'.e Beklagte den Weg nicht durch Streue» »0» Sand oder Beseitigung des Eises gangbar gemacht habe; i» der zweiten Instanz hieß es, daß eS sich vur um Schneeglätte — glatt getretenen Schnee — oehandelt habe. Die Klägerin folgerte eine Verpflichturg der Gemeinde aus den Vorschriften der Stratzenpol'zeivrrorduung für die Stadt vom 24 12 1889, fosann aber «uchaus allgemeinen Rechtlgrundsätzen; sie beharptetr, daß dis Uffallst-lle auf der direk- tm Verbindung zwisek e.i dem östlichen Stadttheile und dem Bahnhof liege; thatsächlich seien an ie»rm Tage die Hausbesitzer in E zum Rerniaen i der Straßen und zur Beseitigung der Glätte be- i londers durch die Polizeibeamten aufgefordert । worden.
Voraussicht nach seinem Dasein' ein rST °estehev. die polizeimößige Reinigung .........oird. q ” e,n der Straßen und öffentlichen Plätze innerhalb in Spanien sind ganz äugen» Sadte usw. einschließlich der SchneeräumungS-
«,.nZ^^?Ei»rich von Preußen hat seine
Rundfahrt durch die Vereinigten Staaten dom > CClö‘ Amerika beendet unb befindet sich auf dem Rückweae i)c*|t" stelle trete« sollte.
«ach der Heimath. p-1-—n •“ *■- — - ** überaus festlich und stürmisch gewesen""so dä'^'die
jx- yci «puuainenieö Nvly- Eme böse s
menbtg ist bei uns in Deutschland also des Reichs- bei Tweebok» i tages, versteht sich von selbst. Sebr aewickitioe la».« *-ron8Daai ««“««• General
Stimmen erheben Widerspruch aeaen den ^niedrin»« l Methuen zog aus, um den Burengeneral Betrag dieses Schutzzolles so beispielsweffe bei^ uns' ® l0r^ SU fanaett" 8lber aat nirflf h,,it hnn tm Reichstage der Centrumsabgeordnete Herold.
Katholiken, gute unb überzeuzuugs- treue Katholiken, bte meinen, jetzt fei bei uns in ®eutf(ganb an der Haltung des Staates gegenüber Uni) katholischen Einrichtungen nichts mehr auszusetzen. Die Verhandlungen, bie ber Toleranzantrag des Centrums im Reichstage hervorgerufen hat, hat aufs klarste bewiesen, daß ?s beu‘f$e« Bundesstaaten bisher m gewesen ist unb theilweise noch
lsi' ,un^ "Ehrlich, wenn int preußischen Abgeord- SuItu5'®,at berathen wirb, kann man ? i? . die Katholiken auch
m Preußen noch sehr viele Veranlaffuna zu
S6fftetbc? ^dk». Der Abgeoämew "s hat bargelegt, unter-welcher Polizei- böben- Ä m^chwesternnieberlaffungen zu leiben d^en - Der Willkür stehen unter dem herrschenden Ordersgefttze thatsächlich Thür und Thor offen; und w-n °uch se gestellt wurde, daß der Minister in bem ärgerlichsten, der vorgekommenen Fälle einge- griffen unb bte willkürlichen Polizeivorschristen aufge» ihrem Schwester» in Schöneberg und
ihrem Dlenstmabchenhelm das Leben sauer machen sollten, so ist es nichts desto weniger ein ««halt-1
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