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mit ArrkerHaklungs -Meikage „AssuKrirte Sonntags-Zeitung"

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Juköa, Mittwoch, den 5. März 1902.

JK 53.

29. Jahrgmg.

Die Häufigkeit der Unfälle

in gewerblichen Betrieben ist, wie die dem Reichs­tage oorqelegten Nachweisungenüber die Rchnungs- ergebnisse der Berufsgenoffenschaften erkennen lassen, auch im Jahre 1900 wieder gestiegen. Auf 1000 Vollarbeiter — unter diesen versteht man eine Arbeitsleistung von 300 Tage» jähr­lich — entfielen nämlich In der gewerblichen Un­fallversicherung im Jahre 1900 8,54 Unfälle, 1899 dagegen 8,47.

Diese Steigerung ist nicht allein eine absolute, sondern auch eine relative. Während nämlich int Jahre 1886 auf versicherte Personen (nicht Voll- arbeit«) in den gewerblichen Berufsgenoffen- schäften 2,81 pCt. Unfälle überhaupt vorkamen, belief sich diese Zahl für 1889 auf 4,71 pCt., für 1892 auf 5,64 pCt., für 1895 auf 6,24 p®t., für 1898 auf 7,10 und 1900 auf 7,46 pCt. Bon den Folgen der Unfälle sind die tödtlichen ebenfalls gestiegen. Erheblich verringert hat sich die Zahl der dauernd, völlig Erwerbsun- fähigen. Man g'ht wohl nicht fehl, wenn man diese Erscheinung zum großen Theil mit auf die Praxis der Berufsgenoffenschaften zurückführt, die bekanntlich mit allen Mitteln dahin wirken, die Verletzten einigermaßen zu heilen, wozu die Fortschritte in der ärztlichen Kunst ihre guten Dienste leisten. Strenge ärztliche Behandlung und Beobachtung der Verletzten, sowie lieber- führung derselben in Heilanstalten hat diese Er­folge herbeigeführt.

Diese fortwährende prozentuale Steigerung der Unfälle muß aus die Dauer verhängnißvoll werden. Aus die Ursachen wollen wir nicht näher eingehen. Sie mögen liegen wie sie wollen; auf ihre Beseitigung muß hlngearbeltet werden. Nicht bloS Unfallentschädigung, sondern Unfall­verhütung muß als Hauptaufgabe betrachtet wer­de». Gewiß liegen die Unsallgefahren in der Art unserer großindustriellen Arbeitsweise mitbk- gründet und können nicht ganz beseitigt werden. Aber zur möglichen Verhütung geschieht that- sächllch zu wenig. Wenn die 65 Berufsgenoffen- schäften im Jahre 1900 zusammen für Unfall- Verhütungsvorschriften 14169 Mark und für Überwachung der Betriebe 619 228 Mk. veraus­gabten, so ist das viel zu wenig, abgesehen da- von, daß die Kontrolle durch die Berufsgenoffen- schäften sehr zu wünschen übrig läßt und viel zu lax gehandhabt wird. Sodann besteht, wie auch die Berichte der Gewerbeaussichtsbeamten erkennen laffen, in manchen Kreisen der Unter­nehmer noch eine Abneigung gegen die An­bringung genügender Unfallverhütungsvorschriften, wenn andererseits nicht verkannt werden soll, daß auch die Arbeitnehmer vielfach denselben nicht dar genügende Interesse entgegenbringen und dadurch leicht die ersteren in ihrer ablehnen­den Haltung bestärken. Wie sehr noch gegen die UnfallverhütungSvoischrlften der Berufrgenossen- schaften gesündigt wird, geht schon daraus hervor, daß im Jahre 1900 nicht weniger als 137797

Der Werter Schuld.

Original-Roman von Fr. Collet.

18 ------ (Nachdruck verboten.)

Nur ein zustimmende« Brummen war die Ant­

wort.

Es dauerte nur wenige Minuten, bis beide ins Zimmer traten und sich, der Vater vor dem Tisch, der Sohn an seinem früheren Platz, nieder ließen. Als Stephanie nicht sogleich begann, zog der alte Kemper noch einige Züge aus seiner Pfeife, blies den Rauch über seinem Kopfe in die Luft und fragte dann gelassen:

„Was hast Du zu sagen, Mädchen?"

Ohne eine vermittelnde Einleitung ging Ste­phanie auf ihre Sache ein: „Wie viel verdient Ihr bei Eurem Schmuggel im Jahr?"

Beide Männer sahen sich verblüfft an. Jopp dachte an irgend eine Falle, die durch da« Mädchen im Auftrag de« Zollbeamten ihm gestellt werden sollte, mit dem seine Schwester am Sonntag ver­

kehrt hatte.

„Wir leben davon," gab der Vater unwirsch

zur Antwort.

„Ich wünsche, daß Ihr das Treiben aufgebt," fuhr das Mädchen fort, „und will Euch das, was Ihr weniger verdient, wenn Ihr gleich den an­dern Kötterrleuten Euere Felder selbst bestellt, und in der freien Zeit auf Tagelohn geht, gerne er­

setzen."

Beide Männer schwiegen, aber ihre trotzigen Mienen verriethen genügsam, daß sie wenig geneigt waren, aus des Mädchen» Angebot einzugehen.

Mk. Geldstrafen verhängt wurden, was um so be­deutungsvoller ist, wenn man bedenkt, daß es sich hier um Organisationen handelt, die aus Unter­nehmern bestehen und von diesen geleitet werden.

Nicht allein bezüglich der Unfallverhütung, sondern auch bezüglich der finanziellen Leistungen könnte seitens der Unfallversicherung viel mehr geschehen, lieber das zu strenge, vielfach bureau- kratische Vorgehen bei der Festsitzung der Rente (eiter । der Berussgenoffenschaften wird von den Arbeitern vielfach geklagt. Dabei muß bei Taxirung der Höhe der Renten immer wieder hervorgehoben werden, daß der Höchstsatz bei völliger Erwerbsunfähigkeit 662/s pCt. der Jahres­arbeitsverdienstes beträgt. Ferner besteht noch immer die Ungerechtigkeit, daß Innerhalb der ersten 13 Wochen die Krankenkasse für den Verletzten aufkommen muß, wofür der Arbeiter 2la der Bei­träge zahlt. Wie groß diese Belastung der Krankenkasse ist, kann man ungefähr ermessen, wenn man bedenkt, daß in der gewerblichen Un­fallversicherung 1900 von 417022 angemeldeten Unfällen nur bei 51627 von der BerufSgenoffen- fchaft die Entschädigungen gezahlt wurden. Also bei noch nicht 1ls der Unfälle wurden von den Berufegenossenschasten die Entschädigungen gezahlt. Rechnet man sehr günstig, daß «eitere 3/s der ge­meldeten Unfälle keine besonderen weiteren Folgen haben und mit Bezug auf spätere Folgen zur An­meldung gebracht werden, so bleibt den Kranken­kassen immerhin noch die Hälfte der sämmtlichen Unfälle aufgebürdet. Das ist kein gerechtes Ver- hältniß.

So sehr an dieser Stelle auch anerkannt werden soll, daß die Unfallversicherung segensreich für die Arbeiterschaft wirkt gegenüber den früheren Zuständen, ebenso energisch muß aber auch auf die Abstellung der noch bestehenden Uebelstände ge­drungen werden.

+ Die Antiduell-Liga in Frankreich.

Im Journal La Yente frangaise findet sich eine Veröffentlichung von feiten des Herrn J. du Boury. welcher auf Anregung des Jnfanten Don AlphonS von Spanien schon feit anderthalb Jahren mit größtem Eifer der Förderung der Anttduell-Aktion in Frankreich sich widmet. Nachstehendes ist in Kürze der Inhalt der er- wähnte» Veröffentlichung.

Die Gegner des Duells in Deutschland und Oesterreich, streben in erster Linie den gesetzlichen Schutz der persönlichen Ehre an; die eben ge­gründete Antiduell-Liga in Frankreich greift zur Selbsthilfe durch Errichtung privater fakul­tativer Ehrengerichte für die Mitglieder der Liga. Diese letztere wird ihre Mitglieder »ach Bezirke» (rayons) gruppiren, und jeder dieser Bezirke wird selbst seinen Ehrengerichts- Hof wählen. Zum weiteren Ausbau dieser Organisation traten letzthin Deleglrte der De- partements in Paris zu einer Berathung zu­sammen. Es wurde beschloffen, allen Gegnern des Duells, aus welchem Grunde immer sie dasselbe verwerfen, folgende Grundzüge der Or­ganisation mitzutheilen:

1. Die (Segnet des Duells orgaitiftren sich nach Bezirken um die Hauptstadt jede» derselben. Dieser

mgeren organifirten Gruppe kommt daS Recht zu, die Mitglieder des Ehrengerichtshofs für ihren Bezirk zu vählen.

2. Die provisorischen Kommissäre eines jeden Be- >irks werden die Aufstellung eines geschäftsführenden öureaus veranlassen, bestehend aus Präsident, Btze- »rästdent, Schriftführer und Kasstrer. Im Interesse >er Sache mögen die Vorstände der einzelnen Bezirke n steter Fühlung bleiben. Sie werden auch die Liste rufstellen derjenigen, welche etwa für die Wahl in den Lhrengerichtshof in Betracht kommen. Die Borschlags- iste soll doppelt so viel Namen bezeichnen, als ge­wählt werden.

3. Das Wahlrecht steht allen Mitgliedern zu, die Wahl kann durch Einsendung der Stimmen oder durch Stimmzettel in einer Versammlung erfolgen. Die Amts- »auer eines EhreurichterS ist fünf Jahre.

4. Oberstes Prinzip des Ehrengerichtes ist eS, nie auf Austragung einer Ehrensache mit der Waffe zu be­schließen, Aufgabe desselben aber ist es, den That- bestand sestzustellen und nach Kräften die Aussöhnung der Gegner auf loyalem Wege herbeizuführen. In allen Fällen aber entscheidet dasselbe durch sein gefällte» llrtheil endgilttg für beide Thelle.

5. Wer das Ehrengericht ansprechen will, wendet sich an den Präsidenten des betreffenden Bezirks. DaS Ehrengericht soll in kürzester Zeit konstituirt werden. Dabei kommen zwei Fälle in Betracht:

a. Beide Gegner rufen das Ehrengericht an. In diesem Falle hat jeder das Recht, aus der gegebenen Liste einen Richter zu wählen, den dritten bestimmt der Präsident in Gegenwart der beiden Parteien durch das Loos. Dieser dreigliedrige Gerichtshof wird jede Partei einzeln vernehmen und dann nachWecht und Gewiffen urtheilen.

b. Nur einer der beiden Gegner verlangt ein Ehrengericht. In diesem Falle wählt er einen Richter, die beiden anderen bestimmt der Präsident durch das Los.

Ist nun derjenige, welcher das Ehrengericht veran­laßt hat, der Beleidiger, so haben die Richter Art und Form der Beleidigung zu ermitteln und ihn zu ver­halten, daß er selbst sein Unrecht wieder gutmache. Wenn aber der Beleidigte den Gerichtshof anruft, so haben die Richter die Angelegenheit gewissenhaft zu prüfen und den Thatbestand festzustellen.

Kann die Beleidigung nicht gerechtfertigt werden, so wird das Ehrengericht dem Beleidigten sein Recht anerkennen und für seine Ehrenhaftigkeit eintreten.

6. Im Einverständniß mit den Parteien wird daS Ehrengericht entscheiden, inwieweit das Urtheil publizirt werden soll.

7. DaS Ehrengericht hat nicht über bett Anlaß eines Streites selbst zu urtheilen, sondern nur über die Haltung der Parteien in einer solche» Angelegenheit und darüber, waS zur Austragung derselben zu ge­schehen habe.

8. Das Ehrengericht ist nicht verpflichtet, immer dem Rufe der Parteien Folge zu geben, braucht auch keine Gründe anzugeben im Weigerungsfälle.

Zugleich hat sich in dieser Versammlung der EhrengerlchtShof für Paris konstituirt. Jllustre Namen haben die Wahl angenommen; Adel, Militär, Gelehrte, Abgeordnete, Journalisten sind aertreten.

Deutsches Keich-

Berlin, 4. März 1902.

X Ileform des Strafgesetzbuches. Bei der Berathung des Justiz-Etats im Reichstage hat kürzlich die Frage von der Umbildung des Strafgesetzbuches eine hervorragende Rolle gespielt. Freilich fehlte es nicht an allerhand spöttischen Bemerkungen auch von sehr berufener Seite, daß man wohl viel rede Über die Umbildung deS Strafgesetzbuches, aber im Allgemeinen wenig darüber wisse, wie man die Sache anfaffen solle. Der deutsche Juristentag wird sich nun i» seiner diesjährigen Versammlung mit der Reform

deS Strafgesetzbuches beschäftigen, und zwar auf der Grundlage von Sätzen, die der bekannte 8er« iner StrafrechtSlehrer v. Liszt aufgestellt hat. Dieser geht von der Ansicht aus, daß das straf­mündige Alter von 12 Jahren aus 14 Jahre hinaufzusetzen sei, eine Ansicht, die neulich im Reichstage von dem Staatssekretär des Reichs- Justizamtes bekämpft wurde. Für di« Bestim- mung der Strafe nach Art und Maß soll in erster Linie nicht der äußere Erfolg der That, sondern die verbrecherische (antisoziale) Gesinnung des ThäterS den Ausschlag geben. Gegen Jugendliche von 14 bis zu 21 Jahren soll Gesängnlß als Befferungsstrafe angewandt werde», unter ge­eigneten Umständen mit ausschließender Fürsorge­erziehung. Von Interesse ist ferner die Forderung, die Gesellschaft gegen gewerb». mäßige Verbrecher durch verschärfte Strafen zu chützen: Zuchthaus nicht unter fünf, bezw. tm öfter» Wiederholungsfälle) nicht unter zehn Jahren. Wenn gemeingefährliche Verbrecher wegen Unzurechnungsfähigkeit freigesprochen werden, solle« sie durch den Strafrichter sofort einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt überwiese« werden. Außerdem verlangt Profeffor v. Liszt reichsgesetzliche Regelung der bedingten Verur- theilung — eine Forderung, die bei der Be- rathung des JustizetatS unlängst ebenfalls von verschiedenen Rednern im Reichstage ausgestellt wurde, aber bekanntlich erst recht dem unbe­dingten Widerspruche des Staatssekretärs Nieder« ding begegnete. In der Hauptsache handelt es sich heutzutage um die geeigneter« Be­handlung der jugendlichen und der «ewohnheits- Verbrecher.

• lieber die Anwendung der ßebi«|fe* Aegrradigrmg in den deutschen Bundesstaate« ist dem Reichstage auch in dieser Seffion wieder eine Zusammenstellung zugegangen, aus der sich Folgendes ergibt: Seit Einführung der bedingten Begnadigung bis zum 31. Dez. 1901 war die Aussetzung der Strafvollstreckung mit Aussicht auf Begnadigung in 40853 Fälle» gewährt morde». Davon kamen auf daS Jahr 1901 8381. Die strafbare Handlung, auf welche sich die bedingte Begnadigung bezog, war in 69 Prozent aller Fälle ein Vergehen. Die übrigen Fälle vertheilten sich je zur Hälfte auf Verbrechen und UeberKetungen. lieber» wiegend handelte es sich um Sesängnißstrasen (85 Prozent), seltener um Haststrafen (15 Prozent), nur ganz vereinzelt um Zuchthaus ober Festungshaft. Die Dauer der ausgesetzte« Gefängnißstrafe betrug in beinahe zwei Dritteln der Fälle 55 von 85) eine Woche ober weniger. Die Zahl der Fälle, in denen diese Strafe einen Monat überstieg, ist nur etwa ein Zehntel (9 von 85) der Gesammtzahl. Die Bewäh­rungsfrist war in der großen Mehrzahl der Fälle (86 Prozent) auf weniger als drei Jahre bemeffen; nur bei 14 Prozent aller Fälle betrug sie drei Jahre oder mehr. Endgiltig erledigt find von den 40853 Fällen bis zum 31. Dezember 1901 25304 oder 62 Prozent. Fast drei Viertel der hierher gehörigen Der- urtheilte« haben sich durch ihre Führung während der Probezeit deS Erlaffes der Strafe würdig gemacht. Der Erfolg der be-

Stephanie mvchte da« fühlen, denn ihre nächsten Worte zeigten schon das Bestreben, mit Gründen den Widerstand zu bekämpfen.

„Was hast Du von Deinem Leben gehabt, Vater!" wandte fie fich zunächst an diesen, „doch nur Angst und Roth bei Tag und Nacht; ich weiß ja selbst mchis von Eurer Lebensweise, aber schrecklich genug ist das, wa« man davon hört. Und Du, Joseph, mußt auch einmal an Deine Zukunst denken; willst Du denn nie am eigenen Herd Dir ein gemüthliches Familienleben bereiten? Jetzt bist Du noch jung; wenn Du jetzt ein Leben der ehrlichen Arbeit beginnst, werden Dir die Leute Deine Vergangenheit bald verzeihen und sie vergessen; Niemand wird Dir mehr etwas in den Weg legen, wenn Du später ein ehrliches Mädchen zur Frau begehrst."

Wieder machte sie eine Pause und versuchte die Wirkung ihrer Worte au« den Zügen der beiden Männer zu lesen, diese blieben unbeweglich, der Bruder aber sagte kalt:

„Gib Dir keine Mühe, Schwester; wir können die ganze Litanei von Gründen auswendig her­sagen, die Dir gestern Dein Steuerbeamter ein­gepredigt. Es sind die gleichen, mit denen uns der Pfarrer früher Tag für Tag in den Ohren lag, wir haben genug davon!" Bitterer Hohn lag in des Sprechenden Ton.

Des Mädchens Brust begann stürmisch zu ar­beiten als sie der Spott des Bruders traf, den­noch beherrschte sie sich.

„Denkt Ihr denn gar nicht der Gefahr," be­gann sie mit vor Erregung zitternder Stimme, „der Lebensgefahr, der Ihr Euch auf jeden Eurer nächtlichen Züge aussetzt? Bedenkt Ihr nicht, daß

Euch die Noth des Augenblicks zum Mörder machen kann, daß Ihr selbst von einer tödtlichen Kugel getroffen, in einer solchen Nacht in die Ewigkeit berufen werden könntet? Denkt Ihr nicht, was dann aus Euch wird?"

Eindringlicher, inniger, besorgter waren die Worte dem Mädchen vom Munde gestossen; da« Bild der grauenvollen Ewigkeit hatte sich ihr selbst erst in dem Augenblicke aufgedrängt, als sie davon geredet.

Sie erschauerte bei dem Gedanken, was aus ihren nächsten Verwandten werden könnte, und wenn etwas im Stande gewesen wäre, die beiden zur Umkehr zu bewegen, die Predigerin, die da vor ihnen am Tische stand, die fahle Decke in der Erregung krampfhaft mit der einen Hand zusammenballend, die andere Hand auf die wogende Brust gepreßt, diese Predigerin hätte sie bekehren müffen.

Aber nichts war bei den beiden zu erreichen. Starrer Trotz sprach aus des Bruders Blick, als er, nachlässig das zerknitterte Tuch glättend, antwortete: „Was kümmert'- Dich, ob ich zum. Teufel gehe!"

Wie von einem giftigen Reptil gestochen, zuckte die Schw-ster bei dieser Lästerung zu­sammen ; nur wenige Sekunden lag es wie bleiern über ben drei Menschen, dann sank Stephanie auf den Stuhl zurück, ein schluchzender Laut entrang sich ihrer Brust, ihre Augen schossen Funken zu dem Bruder hinüber, und wie auS dem Halse eines Erstickenden gurgelte« sich einige Töne heraus. Starr haftete ihr Btic an des Bruders Zügen, da sie langsam, alt koste ihr das Reden Ueberwindung, jedes Wort stoßend, begann:

„Und wenn Dir an der Seligkeit Deiner eigenen Seele nichts gilt, wenn Du es über Dich gewinnst. Deinen alten Vater mit dem Fluch Eures verbrecherischen Thuns belade« ins Jen­seits gehen zu sehen, dann sieh' mich an, Deine Schwester, das einzige Geschöpf, für das Du vielleicht mehr empfindest, al8 für den Wurm, den dein Fuß achtlos zertritt! Bist Du im Stande, mein Lebensglück mit Deiner Weigerung zur Umkeyr zu zerstören, mich zu vernichten, da ich doch mit jeder Faser meines Herzens nach oben strebe; haft DU den Muth, mich auch noch auf Dein Gewissen zu laden?"

„Laß ih« seine Wege gehen. Du gehst die Deinen, er wird Dir nie in die Quere kommen!" suchte der Vater zu vermittel«.

„Er ist mir schon jetzt im Wege, nicht er allein, Ihr beide!" fuhr Stephanie heraus; es war ein fanatischer Zorn, der aus all' ihren Be­wegungen, aus den» Ton ihrer Stimme, aus den funkelnden Augen sprach; man sah eS, dieses Mädchen war nicht aus der Art geschlagen, im Elfer war es zu allem fähig.

„Sag' uns nur, wie wir Dir ausweichen können/ spottete ihres Zornes ungeachtet ihr Bruder.

„Wovon red« ich denn zu Euch!" fuhr sie etwas ruhiger fort. „WaS will ich ben» anders, als daß Ihr mir zu Liebe Eure Schmuggelzüge aufgebt, das Hinderniß aus dem Wege räumt, das mich vom Manne meiner Wahl, von dem­jenigen trennt, der allein meinem Leben einen Werth, einen Inhalt geben kann. Dahin müßt Ihr ausweichen, wenn Ihr mich nicht mit Euch an Leib und Seele ruiniren wollt."