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Fulda, Montag, den 11. Dezember 190»,

32. Jahrgang

Zweites "SM'att

Louis Spier

DM" Friedrlchstr. | Nr. 4 *3

Schuhwaren

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vermischter.

* Das Schießeisen in Italien. Ein unange­nehmes Abenteuer hat dieser Tage ein baye­rischer Offizier erlebt. Er kommt auf der Hochzeitsreise nach Florenz und genießt, des naßkalten Wetters nicht achtend, fleißig Kunst und Südfrüchte. Ein ungewöhnlicher Stofftvech-- sel stellt sich ein und nötigt ihn häufig zu den Stätten stiller Zurückgezogenheit. In einer sol­chen fällt ihm der Revolver aus der Hosentasche, und der Schuß kracht los--- glücklicherweise

„ins Blaue". Aber keineswegs unbemerkt. Bor der friedgewohnten Anstalt entsteht ein Auflauf: Da drin hat sich einer erschossen l Als der Herr Major den Raum verläßt, wird er von einem Sicherheitsbeamten empfangen und freundlich zur Wache begleitet. Zum Tragen von Waffen ist in Italien ein besonderer Erlaubnisschein nötig, den der Herr natürlich nicht besitzt; da er sich aber als deutscher Offizier ausweist,, blieb er zu­nächst auf freiem Fuß. Nur der Revolver wird beschlagnahmt. Doch schon am Abend findet er eine Vorladung vor Gericht, und trotz aller ®e= mühungen des deutschen Konsuls kommt es zur

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Verhandlung. Der junge Staatsanwalt will sich offenbar die Sporen verdienen; er eifert gegen die Fremden, die da glauben, Italien sei voller Banditen und der Reisende müsse auf Selbstver­teidigung bedacht sein — das sei eine Mißachtung der Landesgesetze und rufe deren ganze Strenge an: sechs Monate Gefängnis! Der Verteidiger fordert natürlich Freisprechung. Er verweist auf die vom bayerischen Geschäftsträger in Rom be­stätigte Tatsache, daß in Deutschland jeder Offi­zier, auch in Zivil, Waffen tragen darf, was ja auch italienischen Offizieren in Deutschland zu­gute komme und also auf Gegenseitigkeit beruhen müsse; er beklagt in rührenden Worten das Pech, das seinen verehrten Mandaten in Florenz be­troffen: das unglaublich schlechte Wetter, das Bauchtveh und die Vergänglichkeit seiner schönen Pistolentasche u. f. f. Und wenn er schon damit die Lacher auf seine Seite brachte und den Richter nnlde stimmte, so daß dieser sich bewegen ließ, noch unter das geringste Strafmaß herabzugehen, so wurde doch auf 25 Tage und 72 Lire Strafe erkannt! Aber die Suppe ^vird auch in Italien nicht so heiß gegessen, wie sie gekocht wird; die Strafe ist nur bedingungsweise und gilt, wenn der Herr Major innerhalb drei Jahren in Italien nicht wieder Pech haben sollte, als verbüßt. Die schöne „verräterische" Waffe aber blieb als Be­weisstück beschlagnahmt. — Und die Moral von der Geschichte: „Wer nach Italien will, lasse das Schießeisen zu Hause."

* Ei« Dieb im Gerichtsgebäude. Dieser Tage würde das Potsdamer Landgericht von einem Langfinger unsicher gemacht, der aus dem Zeu- genzimmer einem Brandenburger Arbeiter einen Hut und einen Regenschirm stahl, während dieser im Strafkamniersaal vernommen wurde. Aus dem Mantel des Brandenburger Polizeikommis­sars Priebe, den dieser ebenfalls im Zeugenzim­mer hatte hängen lassen, stahl der Dieb eine ge­füllte Zigarrentasche und ein goldenes Pincenez. Einem Landgerichtsrat wurden aus seinem tu einem anderen Zimmer hängenden Ueberzicher die Handschuhe gestohlen. In dem Verdacht der Täterschaft steht ein älterer Mann, der sich in auffälliger Weise auf dem Flur des Gerichts- gebäudes aufgehalten hat, und dessen abgetrage­ner Hut im Zeugenzimmer gefunden wurde.

* Furchtbare Drohung. Wirt (zum lärmenden Gast): „Du Hannes, Dei Frau und Schwieger­mutter sind draußen; wenn D' jetzt kei Ruh gibst, daschmeiß ich Dich 'naus!'

• AuS der Schule. „Die hauptsächüchsten schäd­liche» Pflanzen haben wir jetzt besprochen. Weiß vielleicht jemand noch eine? Run Müller?" „Das spanische Rohr, Herr Lehrer!'

Berufungsinstanz vom 11. März 1905 wurde« dagegen sämtliche Angeklagte freigesprochen. DaS Gericht nahm zwar eine Drohung an, meinte aber, diese sei nicht gegen die Bauunternehmer, sondern gegen die Liefercnten gerichtet. Tatsäch- Uch waren aber daS Ziel der Drohung die , streikbrechenden" Bauunternehmer. Die Lieferanten mußten in diesem Falle nur mitleiden. Man schlug, wie daS Sprichwort sagt, den Sack und meinte den Esel. DaS OberlandeSgericht in Karls­ruhe hob denn auch durch Urteil vom 8. IM 1905 bei elf Angeklagten da- Urteil der Straf­kammer auf und verwies die Sache zur ander­weitigen Verhandlung nach Konstanz zurück. Wie jetzt berichtet wird, hat die Strafkammer in ihrer Verhandlung vom 7. November vo» den elf an­geklagten Arbeitgebern einen freigrsprochen und die übrigen zu je einem Lage Gefängnis verurteilt.

In anbetracht der drakonischen Strafen, mit welchen Arbeiter in ähnlichen Fällen bedacht wer­den, können sich die Arbeitgeber über Strenge des Urteils nicht beschweren. Vielleicht trägt aber dieser Fall dazu bei, in manchen Kreisen die Ein­sicht zu erwecken, daß an § 153 der Gewerbe­ordnung manches auSzusetzen ist.

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Itflnrfmg mi ArtckßckmwkßeiPkr- ßthcn 11» § 153 der Omntnrtanj.

§ 153 der Gewerbeordnung bestimmt bekannt­lich, daß, sofern nach dem allgemeinen Strafe- sehe nicht eine höhere Strafe eintritt, mit Ge­fängnis bis zu drei Monate« zu bestrafen ist, wer andere durch Anwendung körperlichen Zwanges, durch Drohungen, Ehrverletzung oder VerrufSerklärung bestimmt oder zu bestim­men versucht, an Koalitionen (Arbeiter- und Ar­beitgeberkoalitionen) teilzuuehmen oder andere durch d«S gleiche Mittel hindert oder zu hindern versucht, von solche« Verabredungen zurückzu- treten. Obschon im Laufe der Jahre Tatsachen .genug bekannt wurden, wonach Arbeitgeber vor de« schärfste« Zwangsmittel» gegenüber ihre« Kollegen nicht zurückschreckren, um ihre Verab­redungen und gemeinsamen Aktionen wirksam z« mache«, wurde von einer genchttichen Bestrafung der Arbeitgeber nie etwas bekannt. Da die Ar­beiter aber, wie bekannt, selbst wegen gering- fügiger Vergehen gegen § 153 mit den schärfsten ‘Strafen bedacht wurden, hatten sie »ollen Grund, über eine solche GerichtSprax- sich zu beklagen.

Im vorigen Jahre wurde «Mich tw Fall bekannt, wonach die StaatSanwaltschast in Kon­stanz ein ErmittelungSverfahrm gegen einen dor­tigen Arbeitgeberverband eingeleitet hatte wegen Nötigung bezw. Vergehe« gegen tz 153 der Ge­werbeordnung. Der Fall lag folgendermaßen: Einige Bauunternehmer hatte» die Forderungen der Arbeiter, die in den Ausstand getreten waren, bewilligt. Darauf suchte der Arbeitgeberverband Baumateriallieferanten, die an die „Streikbrecher" lieferten, zu veranlasien, die Lieferungen einzu- stellen, und zwar unter der Androhung, daß widrigenfalls Mitglieder der Arbeitgeberverbandes ihre geschäftlichen Beziehungen zu de» Lieferanten abdrechen würden. Ängeklagt wurden 21 Ar­beitgeber. DaS Schöffengericht in Konstanz sprach i« seinem Urteil vom 28. September 1904 vier der Angeklagten frei, die übrige» wurden zu einem Tage Gefängnis verurteilt. Durch Urteil der Strafkammer des Landgerichts Konstanz alS

Literarischer.

DommwStther katholische Zeitschriften. Während der lange« Winterabende, an denen in der Familie wieder mehr aeleieit wird, möchten wir auf die vorzüglichen katholischen Zeitschriften Hinweisen, welche wir von dem Verlage L. Auer in Donau­wörth beziehen. Vor allem auf die .Monikas welche für den billigen Preis von 3 Mark im Jahr« so unendlich viel des Belehrenden und Unterhal­tenden bietet. .Monika' hat sich in den letzter Jahren zu einem wahren Famitienblafte ausge­wachsen, daß nicht bloß die Hausfrau und Mutter, sondern auch den Gatten und Vater interessiert und auch von der Heranwachsenden Tochter mit großem Nutzen gelesen werden kann. Fesselnde Lebens­bilder, längere und kürzere Erzählungen aller Art sinnige Gedichte, hübsche Illustrationen, belehrende Artikel auf dem Gebiete der Gesundheitspflege; Küche usw., Modebilder, praktische Handarbeiten re.: dies alle- bietet .Monika' in reicher Fülle und Ab­wechslung. Man sieht eS dem Blatte an, daß et unter einer überaus tüchtigen, umsichtigen Leitung sieht. Ebenso gut in seiner Art ist das Beiblatt der.Monika', der .Schutzengel', ein Freund. Lchrer und Führer der Kinder. Man muß sich nur erstaunen, wie viel wirklich Gutes dieses klein« Blatt bietet. Es enthält wahre Perlen von Er­zählungen und Gedichten, unzählige hübsche Bilder, belehrende kleine Artikel, Lieder, Sinnsprüche, Rätsel, Spiele und Beschäftigungen. Nicht allein die kleinen, sondern auch die großen Kinder werden das lieb« Blättchen mit Interesse lesen. — Für die Heran­wachsenden Söhne ist ,Ravhael' sehr lehrreich und unterhaltend; speziell für die studierende Jugend ist der .Stern der Jugend', eine illustriert« Wochenschrift, bestimmt, die sich mit dem letzte» Jahrgange sehr vervollkommnet hat. .Notburga sollte jede Hausfrau ihrem Dienstmädchen hallen Die keine Ausgabe rentiert sich sicher. Auch für Bauerstöchter u. deral. ist diese belehrende uni unterhaltende Zeitschrift sehr zu empfehlen. — End­lich sei noch auf die Kalender des gleichen Vev lages hingewiesen, die sich an die soeben besprochene« Zeitschriften anschließen; Monika- unb Kinder- Kalender, Taschenkalender für die studierende Jugend, Notburga-Kalender usw. Alle zeichnen sich durch reichen Inhalt, hübsche Illustrierung und billiger Preis aus.

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