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Fulda, Samstag, den 9. Dezember 1905.
32. Jahrgang.
i-d.Rheinprovinz
»Hjetgen: me tin= sp ltrge Petitjeite ober beten Könnt 15 pfg. Retiomen bie petiizeile 25 Pfg.; bei öieber« Holungen wirb entfpt.
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sug. Bekanntlich ruft die Bearbeitung der Unter- stutzungssachen, insbesondere die Ermittelung des Unterwohnsitzes und die Geltendmachung eines Erstattungsanspruches, bei dem zahlungspflich- tigen Armenverband viele Mühen und Arbeiten hervor. Den größeren Teil der Arbeit verursacht erfahrungsgemäß die Erledigung der vorübergehenden Unterstützungsfälle. Während letztere durchschnittlich vielleicht yö bis y4 der Gesamtausgaben erfordern, nahmen sie andererseits % der Gesamtarbeit in Anspruch. Oft genug wird um einer Bagatelle willen, da keiner der in Frage kommenden Armenverbände wegen der Konsequenzen die Kosten unter Verzicht auf den Nachweis seiner Verpflichtung übernehmen will, eine Ueberfülle von lästiger Schreiberei erforderlich, die gelegentlich dazu führt, daß die Kosten der Ermittelungen höher werden, als diejenigen der Unterstützung. — Zu dieser Schreibarbeit wird durch den § 29 der neuen Fassung insofern Erleichterung rmd Vereinfachung geboten, als bei den unter § 29 fallenden Personen jedes Nachforschen nach einem anderen verpflichteten Armenverband unnötig wird.
Der weitere Inhalt der Novelle, der hauptsächlich mehrere in der Praxis hervorgetretcne Streitfragen entscheiden wird, ist weniger von allgemeinem Interesse, sodaß ein Eingehen auf ihn überflüssig erscheint. Im ganzen wird man die Novelle nur freudig begrüßen können, unb es darf nach dem Mitgeteilten wohl angenommen werden, daß er eine günstige Beurteilung auch im Reichstage finden wird.
wirtschaftlichen Korporationen, d. h. der Kartelle und Trusts, durch einen Gesetzgebungsakt zu re- geln. Scheitert dieser Versuch, so fordert die Botschaft weitgehende Vollmachten diesen Korporationen gegenüber durch Aenderung der Versassuna Für uns, bezw. das Ausland ist die Mitteilung der Botschaft von Interesse, daß Erwägungen über die Zweckmäßigkeit von Vorarbeiten zu Reziprozitätsverträgen mit auswärttgen Mächten im Gange sind, welche die Einführung von Maximal und Minimaltarifen ins Auge fassen. Das ist nicht viel, aber immerhin etwas. Fraglich ist nur welche Stellung der amerikanische Senat zu dieser Anregung des Präsidenten einnehmen wird. Ueber die Handelsvertragsverhandlungen zwischen Deutschland und der Union verlautet nichts weite» res. Deutschland hat aber nicht gezögert, am letz- ten November, d. h. im letzten zulässigen Augen- blick, den bestehenden Vertrag zu kündigen.
Die Aktion der Mächte gegen die Pforte ist noch im Gange. Da die bisherigen Erklärungen der Pforte nicht genügen, scheint es in der Absicht der Mächte zu liegen, außer auf Mytilene noch weiteres türkisches Gebiet zu besehen. An die B a l k a n st a a t e n haben die Mächte die dringende Aufforderung gerichtet, die Differenzen mit der Türkei nicht zu einem Vorgehen ihrerseits gegen dieselbe auszunuhen.
Die bayeris mer hat jetzt da-
Im österreichischen Abgeordnete n hause wurde die Wahlrechtsfrage noch weiter erörtert. Inzwischen nehmen die Demonstrationen für das allgemeine Wahlrecht an verschiedenen Städten einen bedrohlichen Charakter an. In Prag scheint die Gefahr vorzuliegen, daß sich die Demonstrationen völlig zu einer revolutionären Bewegung auswächst. Schon hat man Vorkehrung getroffen, um nötigenfalls starke Truppenmassen nach Prag werfen zu können. — Auch in Ungarn gährt es. In Budapest ist es zwischen streikenden Arbeitern und der Polizei zu einem scharfen Zusammenstöße gekommen. Die Lösung der Regierungskrisis in Ungarn steht nach allen Anzeichen noch immer in weitem Felde.
In Rußland dehnen sich die Meutereien im Landheere wie in der Marine immer weiter aus. In K i ew ist es ähnlich wie in Seba- stopol zu einer förmlichen Schlacht zwischen aufständischen Soldaten und treugebliebenen Truppen gekommen. Selbst bei den in der nächsten Umgebung des Zaren stationierten Truppen scheint der Geist des Aufruhrs zu herrschen. Der Versuch des Revolutionskomitees, einen allgemeinen Streik zu wiederholen, scheint fehlqeschlagen zu sein. Dagegen ist ein Streik der Post- und Telegraphen- beantten im Gange, der die Verkehrsverhältnisse in Rußland außerordentlich beeinträchtigt.
Der französische Senat hat das Gesetz über die Trennung von Kirche und Staat unverändert in der Fassung der Kammer mit 181 gegen 102 Stimmen angenommen. Das Resultat der Abstimmung wurde von der kulturkämpferischen Linken des Senats mit lebhaftem Beifall und Hochrufen auf die Republik begrüßt.
^n England ist nun doch das Ministerium Balfour vom Schauplatze abgetreten. Es ist durch ein liberales Ministerium unter Führung von C a m Poe IlBannerman ersetzt worden. Dasselbe hat die Geschäfte übernommen unter der Voraussetzung der sofortigen Auflösung des Parlaments. Demgemäß sollen Neuwahlen bereits im Januar stattfinden.
Der Kongreß der Vereinigten S t a a t e n hat am Dienstag die übliche Botschaft des Präsidenten erhalten. Die für die innere Politik der Vereinigten Staaten bedeutsamste Ankündigung besteht in der Mitteilung, daß der Versuch gemacht werden soll, die Verhältnisse der
Nach dem Gesetzentwürfe würde die Fürsorgepflicht der Heimatsgemeinden für die im Alter ?on 16 Jahren oder früher abgewanderten Arbei- er alsdann bereits mit dem vollendeten 17. Lebensjahre, mithin drei Jahre früher als gegenwärtig, ihr Ende erreichen.
Dieser Gedanke entspricht so sehr den Grundätzen der Billigkeit, daß man ihm seine Aner- ennung nicht wird versagen dürfen. Allerdings läßt sich nicht verkennen, daß seine Durchführung, insbesondere für die westlichen Provinzen, vor allein eine starke Zunahme der Landarmen- l a st e n bedingen wird. Die dort aus dem Osten zuwandernden Personen bleiben nämlich, wie die Erfahrung gelehrt hat, um so weniger am ersten Orte der Zuwanderung wohnen, je jünger sie an Jahren sind. Es steckt in ihnen eben der der Jugend allgemein eigentümliche Wandertrieb; sobald sie hören oder vermuten, daß sie an einem andern Orte bessere Arbeitsbedingungen aniref- :en werden, packen sie ihre geringen Habseligkeiten ein und ziehen von Ort zu Ort. Dazu kommt, daß in den Jndustriegegenden viele geschickte Amtmänner es schon einzurichten wissen, daß die Zugewanderten in den ihnen unterstellten Gemeinden nicht so bald nnterstützunasberechtigt werden.
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Schriftleiter: 3. von«;
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parier in .wba. rvochenbeNage: „Illustrierte Zonntagzzettung"
■ Dazu kommen noch die Kosten der außer- lordentltchen Armenpflege, die in beiden Provinzen annähernd gleich hohe Ausgaben wie die ordentliche Armenpflege verursacht, so daß I z. B. der Landarmenverband in Westfalen jetzt rund iy2 Million <M aufzuwenden hat. Diese
I Summe entspricht ungefähr der Hälfte der Pro- I vinzialabgaben überhaupt, die u. W. 10 % der Staatssteuer ausmachen. Jeder Steuerzahler I in Westfalen hat sonach schon 5 % der auf ihn I entfallenden Staatssteuern für die Landarmen aufzubringen. In anderen Provinzen noch erheblich mehr.
Weil eben von der Erhöhung der Landarmenlasten manche Gemeinden mitbetroffen werden, die zu derselben keinen Anlaß geben, wäre es im Hinblick auf die mitgeteilten Zahlen und die schon jetzt recht empfindlichen Landarmenlasten überhaupt, nicht unbedenklich, einer Neuerung zuzu- I stimmen, welche eine weitere Erhöhung dieser Lasten Hervorrufen muß. Erfreulicherweise wird I aber dieses Bedenken gehoben, ein Korrektiv geboten durch einen weiteren Vorschlag in der No- I bette. * Danach soll die Abhilfe geschaffen werden in einer weiteren Durchführung des Grundsatzes der Wechselwirkung zwischen wirtschaftlicher Leistung und Unterstützungspflicht, indem in Erweiterung des § 29 des Gesetzes über den Unter- stützungswohnsitz die Arbeitsgemeinde stärker herangezogen werden wird. Dieser § 29 I soll nämlich folgende Fassung haben: „Tritt bei Personen, ivelche au einem Orte mindestens eine Woche hindurch gegen Lohn oder Gehalt I in ein und deniselben Dienst- oder Arbeitsverhältnisse gestanden haben, der Fall der Hilfsbedürftigkeit während der Fortdauer einer Woche nach seiner Beendigung ein, so hat der Ortsarmenverband des Dienst- oder Arbeitsortes für die ersten 26 Wochen nach dem Beginne der I Unterstützung die Kosten endgiltig zu tragen, ober, wenn die Unterstützung von einem anderen Ar- rnenverbande gewährt worden ist, diesem zu er- | statten.
Sofern nach Abs. 1 der Ortsarmenverband des Dienst- und Arbeitsortes verpflichtet ist, die Kosten der Unterstützung eines Dienstverpflich- teten oder Arbeiters endgiltig zu tragen oder zu erstatten, erstreckt sich diese Verpflichtung auch auf dessen bei ihm befindliche Angehörigen, welche seinen Unterstützungswohnsitz teilen, sofern diese nicht selbst in einem Dienst- ober Arbeitsverhältnisse stehen ober gestanden haben, durch welches gemäß Abs. 1 eine Verpflichtung des Armenver- bandes ihres Dienst- ober Arbeitsortes begründet wird.
Wird im Falle der Erkrankung einer der in den Abs. 1, 2 bezeichneten Personen Kur und Verpflegung auf Kosten einer Krankenkasse gewährt und muß bei Beendigung bet Leistungen der Kasse die Armenpflege eintreten, so sind bie | Kosten der letzteren von dem Ortsarmenverbande des Dienst- unb Arbeitsortes in derselben Weise zu tragen oder zu erstatten, wie wenn die Armenpflege schon in dem Zeitpunkte eingetreten wäre, in welchem die Leistungen der Krankenkasse begonnen haben.
Die Vorschriften der Abs. 1, 3 finden auf Lehrlinge entsprechende Anwendung.
Wird dieser Vorschlag angenommen, so wird die Armenlast für a l l e im § 29 näher bezeichneten Personen — mögen sie landarm oder orts- arm fein — denjenigen Gemeinden zufallen, welche den wirtschaftlichen Nutzen aus jenen Personen, so lange sie nicht hilfsbedürftig waren und sich in einem Lohn- bezw. Dienstverhältnis befanden, gezogen haben. Diese Gemeinden werden naturgemäß eine beträchtliche Erhöhung ihrer Armenlasten erfahren. Da sie aber in der Regel bie leistungsfähigeren zu sein pflegen, so wirb sich gegen diesen Vorschlag nichts einwenden lassen. Damit soll freilich nicht gesagt sein, der Vorschlag auch in feinen Einzelheiten einwandsfrei fei.
Ein nicht zu leugnenber Vorteil dieses Vorschlags liegt auch darin, daß er eine bedeutende Verminderung des Schreibwesens unter den Arrnenbehörden mit sich bringen wird. Dieser Vorschlag bat übrigens noch einen zweiten Vor-
Mit der hiernach nicht wegzuleugnenden Zunahme bet Lanbarmenkosten — mit betten freilich eine Abnahme der Ortsarmenlasten in den Abwanderungsgemeinden Hand in Hand gehen wird —. wird allerdings der Uebelstand etntreten, daß schließlich viele Gemeinden mitbhtten müssen, die an der erhöhten Landarmenlast ganz unschuldig sind. Die Landarmenverbände, die sich, von geringen Ausnahmen abgesehen, mit den Provinzialverbänden decken, verteilen näntlich ihre Geld- bebürfniffe nach Art des Matrikularverfahrens des Reiches einfach auf die Kreise, es diesen überlassend, wie sie zu ihrem Gelbe kommen. Die Kreise berteileu wiederum bie ihnen von der Provinz zugewiesene Schuld auf die Gemeinden, und letztere müssen bann in Form erhöhter Kommunalsteuern die erforderlichen Mittel für die Provinz beisteuern. Schon jetzt machen die durch die Provinzialbedürfnisse entstehenden Ausgaben in den verschiedenen Provinzen 9 bis über 30% des Staatssteuersolls aus. Je höher aber die Landarmenlasten eines Provinzialverbandes werden, um so mehr müssen die zu ihm gehörenden Gemeinden an ihn Steuer abführen. Bedauerlicherweise sind jene Lasten schon feit geraumer Zeit ohnehin in starker Steigerung begriffen; beliefen sich doch die Landarmenkosten der o r - deutlichen Armenpflege
in Westfalen
* Vie Novelle zum Gesetz über den
Wocken-Kundschau.
(Nachdruck verboten.) Fulda, den 9. Dezember 1905.
Der Reichstag hat in der vergangenen Woche die parlamentarische Tätigkeit voll eingesetzt. Zunächst mit einer sozialdemokratischen Interpellation über die Fleischnot, die zwei Tage beanspruchte, aber noch nicht zu Ende geführt wurde. Sodann mit einer kolonialpolitischen Debatte, die sich an die Forderung von 5 Millionen Mark für den Bau einer Eisenbahn von Lüder itz- B n ch t nach K u b u b in Deutsch-Südwestafrika knüpfte. Die Erörterung dieser Vorlage gab zu einer Kritik des gesamten kolonialpolittschen Systems Anlaß, bei der die Vertreter der Kolo- nialabteilung, an deren Spitze zum erftenmale der Erbprinz von Hohenlohe-Langenburg erschien, einen schwierigen Standpunkt hatten. — Am M i t t w o ch hat die Etatsberatung begonnen, die mit der 1. Lesung der Flottenvorlage unb der neuen Steuergesetze berbunben ist.
Auch der preußische Landtag hat seine Tätigkeit wieder aufgenommen. Er wurde am Dienstag mit einer Thronrede eröffnet, welche einen sehr geschäftsmäßigen Charakter trug, mit Ausnahme eines Hinweises aut die Notwen- digkeit der Unterstützung der Maßnahmen der Regierung in den Ostmarken durch den dortigen deutschen Grundbesitz, nur eine Auszählung der dem Landtage zugebächten Gesetzentwürfe enthält. Darunter nimmt natürlich das Volksschnl- UnterhaltungSgesetz die erste Stelle ein. Der Entwurf ist bereits dem Abgeordnetenhause zugegangen. Er enthält Wohl den Grundsatz der Ko fessionsschule, macht aber im übrigen den Freunden der Simultanschule ziemlich weitgehende Konzessionen.
welche dem Reichstage zur Beschlußfassung unterbreitet ist, wird, wenn sie zum Gesetze erhoben werden sollte, eine nicht unbedeutende Verschiebung in den Trägern der öffentlichen Armenlasten zur unausbleiblichen Folge haben. Ihr Hauptzweck ist Entlastung der leisttingsschwäche- ren ländlichen Gemeinden von den sie oft schwer drückenden Armenlasten und entsprechende stärkere Heranziehung der größeren Städte und Jndustrie- gemeinden. Die Freizügigkeit hat bekanntlich immer größere Verschiebungen in der Bevölkerung hervorgerufen. Namentlich sind es die jüngeren leistungsfähigen Arbeitskräfte, die den Großstädten und der Industrie zuströmen. Während die letzteren für sich die Kräfte der Zugewanderten ausnützen, liegt nach den jetzigen Gesetzen den Gemeinden, aus betten bie Auswanderung erfolgt ist, noch eine geraume Zeit nach der Abwanderung die armenrechtliche Ftirsorge für die Fortgegangenen ob. Das erscheint um so unbilliger, als die Heimatsgemeinden durch die Abwanderungen gerade ihrer arbeitsfähigeren Elemente wirtschaftlich geschwächt unb durch die ihnen obliegende Unterstützung der nach erfolgter Abwanderung in Not geratenen Personen zu vermehrten und vielfach ihre Leistungsfähigkeit übersteigenden Aus- teenbungen gruüiigi werden. Diese bedenklichen; Folgen haben sich vor allem in immer steigendem Maße in den östlichen Provinzen, aus denen alljährlich tausende von jungen Arbeitern nach dem Westen abwandern, geltend gemacht. Aber nicht für die sogen. Heimatsgemeinden allein führen die bestehenden Bestimmungen zu Härten, sondern vielfach auch für die in der Umgebung größerer Städte unb Industriezentren belegenen kleineren Gemeinden (Vorortsgemeinden), in denen bie in benachbarten Großstädten und in- dustriereichen Ortschaften beschäftigten Arbeiter mit Vorliebe ihren Wohnsitz aufschlagen. Denn die durch die Kosten der Unterstützung im Falle eintretender Bedürftigkeit wie durch sonstige Aufwendungen den Vororts- bezw. Wohnsitzgemeinden erwachsende Belastung wird durch wirtschaftliche I Leistungen der anderweit in Arbeit stehenden Per- onen in der Regel nicht ausgeglichen. Um in I i tiefen ungünstigen Verhältnissen eine Besserung zu erzielen, wird in erster Linie vorgeschlagen, daß bie durch das Gesetz vom 12. März 1894 festgesetzte Altersgrenze für den Verlust und Erwerb des Unterstützungswohnsitzes vom zurückgelegten 18. Lebensjahre auf das 16. Lebensjahr herabgesetzt werden soll, daß ferner der Unter- tühungswohnsitz nicht mehr wie bisher durch zwei- jährige, sondern schon durch einjährige ununterbrochene Abwesenheit verloren und dement- brechend auch durch einjährigen (früher zweijährigen) ununterbrochenen Aufenthalt nach zu- rückgelegtem 16. Lebensjahre erworben wird. Dabei ist der Gedanke leitend gewesen, daß „nach iten Durchschnittsverhältnissen der gesamten Ar- beiterbevölkerung das 16. Lebensjahr den Beginn iter wirtschaftlichen Selbständigkeit annähernd zu-1 reffend und keinesfalls zu niedrig bestimmt."
ch e Abgeordneten kam-
..... ... Wahlgesetz in 3. Lesung endgiltig erledigt. — Unter gewissen Vorbehalten stimmten auch die Liberalen für das Gesetz, sodaß dasselbe e i n ft i m m i g zur Annahme gelangte. Damit ist der wesentliche Zweck erreicht, den das Zentrum in Bayern bei den letzten Wahlen mit dem Zusammengehen mit der Sozialdemokratie verfolgte.
AuS unserenKolonien find in der Vergangenen Woche bemerkenswerte Ereignisse nicht gemeldet worden. In Deutsch-Südwestafrika scheinen sich Friedensverhandlungen anzubahnen. Der neue Gouverneur v. Lindequist hat die Bedingungen bekannt gegeben, unter denen die Unterwerfung der Witbois angenommen Wurden. Auch die He'reroS scheinen jetzt am Ende ihrer Widerstandskraft angelangt zu fein, so daß bie Hoffnung nicht mehr als ganz unbegründet bezeichnet werden kann, daß in nicht allzu langer Frist wieder Ordnung und Friede in unserem südwestafrikanischen Schutzgebiet einkehrt. In Deutsch-Ostafrika ist unsere Schutztruppe wiederum in verschiedenen Gefechten gegenüber den Aufständischen siegreich gewesen, doch hindert sie bie außerordentliche Zersplitterung der Aufständischen daran, diesen gegenüber einen entscheibenden Schlag zu führen. Allem Anschein nach schreitet aber bie Pazifizierung der verschiedenen Gebiete langsam fort
-er Charitas im katholischen deutschlan-
Einen äußerst lehrreichen Einblick in bie Entstehung unb Entwickelung der modernen katholischen Charitasorganisation, spez. des Charitasverbanbes für das katholische Deutschland, gewährt ein Nachruf, den das Dezemberheft der „S oziale Kultur" (Verlag des Volksvereins, M.-Gladbach) dem leider allzufrüh ber-t ftotbenen Direktor Max Brandts widmet. Den fruchtreichsten, innigsten Anschluß für seine sozial- charitativen Gedanken fand er, so heißt es da nach einem kurzen Ueberblick über seinen äußeren Werdegang, in „Arbeiterwohl", dem er 1883 als Mitglied, seit 1890 als Vorstandsmitglied angehörte. Hier gewannen dieselben freudigsten Widerhall, klarere Durchdringung, praktische Gestaltung. In gegenseitigem Geben und Empfangen wurden die Herzen warm, in ernster Geistesarbeit wurden Gedanken und Pläne zur Reife gebracht und bann hinausgetragen ins Leben. Im einzelnen wird dann im Bezug auf die Förderung und den Ausbau der Charitas ausgeführt:
Auf Grund gelegentlicher Besprechungen trat zuerst am 7. Oktober 1889 in M.-Gladbach, angeregt durch Herrn Landesrat Brandts, berufen durch den Vorsitzenden des „Arbeiterwohl", Herrn Franz Brandts, eine Konferenz zum Gedanken- Austausch über die brennendsten Lagen der Armenpflege und Charitas zusammen. Der ersten Konferenz wohnten bei die Herren: Rechtsanwalt Jul. Bachem (Köln), Franz Brandts (Vt.-Gladbach), Landesrat Brandts (Düsseldorf), Amtsgerichtsrat Fritzen (Dülken), Generalsekretär Hitze (M.-Gladbach), Dr. Urfey (Krefeld), Math. Wiese (Werden a. d. Ruhr); entschuldigt waren Herr Louis Beißel (Aachen), Bürgermeister Wenders (Neuß) und Landesrat a. D. Fritzen (Düsseldorf). Herr Landesrat Fritzen wurde zum Vorsitzenden gewählt und es wurde beschlossen, folgende Herren zu kooptieren: C. Hofffümmer (Düren), Landrichter Reichensperger (Köln), Amtsrichter Schmitz (Erkelenz), Pfarrer Schumacher (Köln), Dechaitt Neu (Bonn), H. Oster (Aachen), Landrichter Spahn (Bonn). Am 8. April 1890 fand die zweite Konferenz in Düsseldorf statt. Als Resultat der anregenden Beratungen ergab sich der Beschluß, zunächst eine eingehende Statistik über die in der Erzdiözese Köln bestehenden katholischen Wohltätigkeitsanstalten und Vereine ins Werk zu setzen und den Herrn Erzbischof in einer Eingabe um jütige Mitwirkung zu ersuchen. Zugleich sollten die Grundlinien einer Organisation der Charitas- Bestrebungen — Diözesan-Komitee mit dem Herrn Erzbischof resp. dessen Kommissar an der Spitze — in einer Denkschrift dargelegt werden. Erst durch den Herrn Kardinal Fischer (1904) ist ein solcher Diözesan-Ansschuß und ein Diözesan- Komitee aus Geistlichen und Laien zur Organisation der Werke christlicher Liebe und sozialer Fürsorge ins Leben gerufen worben.
, Die Generalversammlung des Verbandes „Ar- ieiterwohl" in Bocholt 1891 gab die erste willkommene Gelegenheit, diese Gedanken in die weitere Oeffenilichkeit zu tragen. Herr Landesrat Brandts übernahm diese Aufgabe und löste sie vortrefflich in seinem bedeutungsvollen Vortrage: „D iebe- anderen Aufgaben der kath. Liebes- ätigkeit in der heutigen Zeit." Hier wurde das Stichwort geprägt: Mehr Organi- ation, mehr Publikation! Die Rede wirkte wie eine Erleuchtung. Die Idee wurde im lebendigen Wort — vor allem durch die „Praktisch-sozialen Kurse" in M.-Gladbach (1893), Bamberg, Neisse (1894), Schwäb. Gmünd (1896), wo der erste Charitastag abgehalten wurde, Freiburg i. B., Straßburg rc. — wie in zahlreichen Artikeln durch ganz Deutschland getragen.
„Mehr Publikation!" — Diese Idee wurde ent- prechend der inzwischen unterm 14. August 1890 iberreichten Denkschrift zuerst in der Erzdiözese l öln verwirklicht. Herr Landesrat Brands hatte unter Mitwirkung von Freunden die ca. 16 Fragebogen — für jedes djaritatibe Gebiet besonders — entworfen. In der Freude und im ersten Eifer waren die mannigfaltigsten und eingehendsten Fragen gestellt — alle in sich durchaus be-
Hotott on$ drud u.
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monatsbeuagt: „^ulöacr Geschichtsblätter". üernspreper Nr.
im Jahre 1890 auf
327000 Mark
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844000 ,
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700000 ,
ii » 1895 „
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, „ 1900 ,
1349000 ,
II n 1902 „
1490000 „