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M z82

Fulda, Samstag, den 9. Dezember 1905.

32. Jahrgang.

i-d.Rheinprovinz

»Hjetgen: me tin= sp ltrge Petitjeite ober beten Könnt 15 pfg. Retiomen bie petiizeile 25 Pfg.; bei öieber« Holungen wirb entfpt.

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sug. Bekanntlich ruft die Bearbeitung der Unter- stutzungssachen, insbesondere die Ermittelung des Unterwohnsitzes und die Geltendmachung eines Erstattungsanspruches, bei dem zahlungspflich- tigen Armenverband viele Mühen und Arbeiten hervor. Den größeren Teil der Arbeit verursacht erfahrungsgemäß die Erledigung der vorüber­gehenden Unterstützungsfälle. Während letz­tere durchschnittlich vielleicht yö bis y4 der Ge­samtausgaben erfordern, nahmen sie ande­rerseits % der Gesamtarbeit in Anspruch. Oft genug wird um einer Bagatelle willen, da keiner der in Frage kommenden Armenverbände wegen der Konsequenzen die Kosten unter Verzicht auf den Nachweis seiner Verpflichtung übernehmen will, eine Ueberfülle von lästiger Schreiberei er­forderlich, die gelegentlich dazu führt, daß die Kosten der Ermittelungen höher werden, als die­jenigen der Unterstützung. — Zu dieser Schreib­arbeit wird durch den § 29 der neuen Fassung insofern Erleichterung rmd Vereinfachung ge­boten, als bei den unter § 29 fallenden Personen jedes Nachforschen nach einem anderen verpflich­teten Armenverband unnötig wird.

Der weitere Inhalt der Novelle, der haupt­sächlich mehrere in der Praxis hervorgetretcne Streitfragen entscheiden wird, ist weniger von allgemeinem Interesse, sodaß ein Eingehen auf ihn überflüssig erscheint. Im ganzen wird man die Novelle nur freudig begrüßen können, unb es darf nach dem Mitgeteilten wohl angenommen werden, daß er eine günstige Beurteilung auch im Reichstage finden wird.

wirtschaftlichen Korporationen, d. h. der Kartelle und Trusts, durch einen Gesetzgebungsakt zu re- geln. Scheitert dieser Versuch, so fordert die Bot­schaft weitgehende Vollmachten diesen Korporatio­nen gegenüber durch Aenderung der Versassuna Für uns, bezw. das Ausland ist die Mitteilung der Botschaft von Interesse, daß Erwägungen über die Zweckmäßigkeit von Vorarbeiten zu Rezi­prozitätsverträgen mit auswärttgen Mächten im Gange sind, welche die Einführung von Maximal und Minimaltarifen ins Auge fassen. Das ist nicht viel, aber immerhin etwas. Fraglich ist nur welche Stellung der amerikanische Senat zu dieser Anregung des Präsidenten einnehmen wird. Ueber die Handelsvertragsverhandlungen zwischen Deutschland und der Union verlautet nichts weite» res. Deutschland hat aber nicht gezögert, am letz- ten November, d. h. im letzten zulässigen Augen- blick, den bestehenden Vertrag zu kündigen.

Die Aktion der Mächte gegen die Pforte ist noch im Gange. Da die bisherigen Erklärungen der Pforte nicht genügen, scheint es in der Absicht der Mächte zu liegen, außer auf Mytilene noch weiteres türkisches Gebiet zu be­sehen. An die B a l k a n st a a t e n haben die Mächte die dringende Aufforderung gerichtet, die Differenzen mit der Türkei nicht zu einem Vor­gehen ihrerseits gegen dieselbe auszunuhen.

Die bayeris mer hat jetzt da-

Im österreichischen Abgeordne­te n hause wurde die Wahlrechtsfrage noch weiter erörtert. Inzwischen nehmen die De­monstrationen für das allgemeine Wahlrecht an verschiedenen Städten einen bedrohlichen Charak­ter an. In Prag scheint die Gefahr vorzuliegen, daß sich die Demonstrationen völlig zu einer revo­lutionären Bewegung auswächst. Schon hat man Vorkehrung getroffen, um nötigenfalls starke Truppenmassen nach Prag werfen zu können. — Auch in Ungarn gährt es. In Budapest ist es zwischen streikenden Arbeitern und der Polizei zu einem scharfen Zusammenstöße gekommen. Die Lösung der Regierungskrisis in Ungarn steht nach allen Anzeichen noch immer in weitem Felde.

In Rußland dehnen sich die Meute­reien im Landheere wie in der Marine immer weiter aus. In K i ew ist es ähnlich wie in Seba- stopol zu einer förmlichen Schlacht zwischen auf­ständischen Soldaten und treugebliebenen Trup­pen gekommen. Selbst bei den in der nächsten Um­gebung des Zaren stationierten Truppen scheint der Geist des Aufruhrs zu herrschen. Der Versuch des Revolutionskomitees, einen allgemeinen Streik zu wiederholen, scheint fehlqeschlagen zu sein. Da­gegen ist ein Streik der Post- und Telegraphen- beantten im Gange, der die Verkehrsverhältnisse in Rußland außerordentlich beeinträchtigt.

Der französische Senat hat das Gesetz über die Trennung von Kirche und Staat unver­ändert in der Fassung der Kammer mit 181 gegen 102 Stimmen angenommen. Das Resultat der Abstimmung wurde von der kulturkämpferischen Linken des Senats mit lebhaftem Beifall und Hochrufen auf die Republik begrüßt.

^n England ist nun doch das Ministerium Balfour vom Schauplatze abgetreten. Es ist durch ein liberales Ministerium unter Führung von C a m Poe IlBannerman ersetzt worden. Dasselbe hat die Geschäfte übernommen unter der Voraussetzung der sofortigen Auflösung des Par­laments. Demgemäß sollen Neuwahlen bereits im Januar stattfinden.

Der Kongreß der Vereinigten S t a a t e n hat am Dienstag die übliche Botschaft des Präsidenten erhalten. Die für die innere Politik der Vereinigten Staaten bedeutsamste An­kündigung besteht in der Mitteilung, daß der Ver­such gemacht werden soll, die Verhältnisse der

Nach dem Gesetzentwürfe würde die Fürsorge­pflicht der Heimatsgemeinden für die im Alter ?on 16 Jahren oder früher abgewanderten Arbei- er alsdann bereits mit dem vollendeten 17. Le­bensjahre, mithin drei Jahre früher als gegen­wärtig, ihr Ende erreichen.

Dieser Gedanke entspricht so sehr den Grund­ätzen der Billigkeit, daß man ihm seine Aner- ennung nicht wird versagen dürfen. Allerdings läßt sich nicht verkennen, daß seine Durchführung, insbesondere für die westlichen Provinzen, vor allein eine starke Zunahme der Landarmen- l a st e n bedingen wird. Die dort aus dem Osten zuwandernden Personen bleiben nämlich, wie die Erfahrung gelehrt hat, um so weniger am ersten Orte der Zuwanderung wohnen, je jünger sie an Jahren sind. Es steckt in ihnen eben der der Jugend allgemein eigentümliche Wandertrieb; so­bald sie hören oder vermuten, daß sie an einem andern Orte bessere Arbeitsbedingungen aniref- :en werden, packen sie ihre geringen Habseligkeiten ein und ziehen von Ort zu Ort. Dazu kommt, daß in den Jndustriegegenden viele geschickte Amtmänner es schon einzurichten wissen, daß die Zugewanderten in den ihnen unterstellten Ge­meinden nicht so bald nnterstützunasberechtigt werden.

Verautroortlitbtr

Schriftleiter: 3. von«;

für bie Anzetar«

parier in .wba. rvochenbeNage: „Illustrierte Zonntagzzettung"

■ Dazu kommen noch die Kosten der außer- lordentltchen Armenpflege, die in beiden Provinzen annähernd gleich hohe Ausgaben wie die ordentliche Armenpflege verursacht, so daß I z. B. der Landarmenverband in Westfalen jetzt rund iy2 Million <M aufzuwenden hat. Diese

I Summe entspricht ungefähr der Hälfte der Pro- I vinzialabgaben überhaupt, die u. W. 10 % der Staatssteuer ausmachen. Jeder Steuerzahler I in Westfalen hat sonach schon 5 % der auf ihn I entfallenden Staatssteuern für die Landarmen aufzubringen. In anderen Provinzen noch er­heblich mehr.

Weil eben von der Erhöhung der Landarmen­lasten manche Gemeinden mitbetroffen werden, die zu derselben keinen Anlaß geben, wäre es im Hinblick auf die mitgeteilten Zahlen und die schon jetzt recht empfindlichen Landarmenlasten über­haupt, nicht unbedenklich, einer Neuerung zuzu- I stimmen, welche eine weitere Erhöhung dieser Lasten Hervorrufen muß. Erfreulicherweise wird I aber dieses Bedenken gehoben, ein Korrektiv ge­boten durch einen weiteren Vorschlag in der No- I bette. * Danach soll die Abhilfe geschaffen werden in einer weiteren Durchführung des Grundsatzes der Wechselwirkung zwischen wirtschaftlicher Lei­stung und Unterstützungspflicht, indem in Er­weiterung des § 29 des Gesetzes über den Unter- stützungswohnsitz die Arbeitsgemeinde stärker herangezogen werden wird. Dieser § 29 I soll nämlich folgende Fassung haben: „Tritt bei Personen, ivelche au einem Orte mindestens eine Woche hindurch gegen Lohn oder Gehalt I in ein und deniselben Dienst- oder Arbeitsver­hältnisse gestanden haben, der Fall der Hilfsbe­dürftigkeit während der Fortdauer einer Woche nach seiner Beendigung ein, so hat der Ortsarmenverband des Dienst- oder Arbeitsortes für die ersten 26 Wochen nach dem Beginne der I Unterstützung die Kosten endgiltig zu tragen, ober, wenn die Unterstützung von einem anderen Ar- rnenverbande gewährt worden ist, diesem zu er- | statten.

Sofern nach Abs. 1 der Ortsarmenverband des Dienst- und Arbeitsortes verpflichtet ist, die Kosten der Unterstützung eines Dienstverpflich- teten oder Arbeiters endgiltig zu tragen oder zu erstatten, erstreckt sich diese Verpflichtung auch auf dessen bei ihm befindliche Angehörigen, welche seinen Unterstützungswohnsitz teilen, sofern diese nicht selbst in einem Dienst- ober Arbeitsverhält­nisse stehen ober gestanden haben, durch welches gemäß Abs. 1 eine Verpflichtung des Armenver- bandes ihres Dienst- ober Arbeitsortes begründet wird.

Wird im Falle der Erkrankung einer der in den Abs. 1, 2 bezeichneten Personen Kur und Verpflegung auf Kosten einer Krankenkasse ge­währt und muß bei Beendigung bet Leistungen der Kasse die Armenpflege eintreten, so sind bie | Kosten der letzteren von dem Ortsarmenverbande des Dienst- unb Arbeitsortes in derselben Weise zu tragen oder zu erstatten, wie wenn die Armen­pflege schon in dem Zeitpunkte eingetreten wäre, in welchem die Leistungen der Krankenkasse be­gonnen haben.

Die Vorschriften der Abs. 1, 3 finden auf Lehrlinge entsprechende Anwendung.

Wird dieser Vorschlag angenommen, so wird die Armenlast für a l l e im § 29 näher bezeich­neten Personen — mögen sie landarm oder orts- arm fein — denjenigen Gemeinden zufallen, welche den wirtschaftlichen Nutzen aus jenen Per­sonen, so lange sie nicht hilfsbedürftig waren und sich in einem Lohn- bezw. Dienstverhältnis be­fanden, gezogen haben. Diese Gemeinden werden naturgemäß eine beträchtliche Erhöhung ihrer Armenlasten erfahren. Da sie aber in der Regel bie leistungsfähigeren zu sein pflegen, so wirb sich gegen diesen Vorschlag nichts einwenden lassen. Damit soll freilich nicht gesagt sein, der Vorschlag auch in feinen Einzelheiten einwandsfrei fei.

Ein nicht zu leugnenber Vorteil dieses Vor­schlags liegt auch darin, daß er eine bedeutende Verminderung des Schreibwesens unter den Arrnenbehörden mit sich bringen wird. Dieser Vorschlag bat übrigens noch einen zweiten Vor-

Mit der hiernach nicht wegzuleugnenden Zu­nahme bet Lanbarmenkosten — mit betten freilich eine Abnahme der Ortsarmenlasten in den Ab­wanderungsgemeinden Hand in Hand gehen wird —. wird allerdings der Uebelstand etntreten, daß schließlich viele Gemeinden mitbhtten müssen, die an der erhöhten Landarmenlast ganz unschuldig sind. Die Landarmenverbände, die sich, von ge­ringen Ausnahmen abgesehen, mit den Provin­zialverbänden decken, verteilen näntlich ihre Geld- bebürfniffe nach Art des Matrikularverfahrens des Reiches einfach auf die Kreise, es diesen über­lassend, wie sie zu ihrem Gelbe kommen. Die Kreise berteileu wiederum bie ihnen von der Provinz zugewiesene Schuld auf die Gemeinden, und letztere müssen bann in Form erhöhter Kom­munalsteuern die erforderlichen Mittel für die Provinz beisteuern. Schon jetzt machen die durch die Provinzialbedürfnisse entstehenden Ausgaben in den verschiedenen Provinzen 9 bis über 30% des Staatssteuersolls aus. Je höher aber die Landarmenlasten eines Provinzialverbandes wer­den, um so mehr müssen die zu ihm gehörenden Gemeinden an ihn Steuer abführen. Bedauer­licherweise sind jene Lasten schon feit geraumer Zeit ohnehin in starker Steigerung begriffen; beliefen sich doch die Landarmenkosten der o r - deutlichen Armenpflege

in Westfalen

* Vie Novelle zum Gesetz über den

Wocken-Kundschau.

(Nachdruck verboten.) Fulda, den 9. Dezember 1905.

Der Reichstag hat in der vergangenen Woche die parlamentarische Tätigkeit voll einge­setzt. Zunächst mit einer sozialdemokratischen Interpellation über die Fleischnot, die zwei Tage beanspruchte, aber noch nicht zu Ende geführt wurde. Sodann mit einer kolo­nialpolitischen Debatte, die sich an die Forderung von 5 Millionen Mark für den Bau einer Eisenbahn von Lüder itz- B n ch t nach K u b u b in Deutsch-Südwestafrika knüpfte. Die Erörterung dieser Vorlage gab zu einer Kritik des gesamten kolonialpolittschen Systems Anlaß, bei der die Vertreter der Kolo- nialabteilung, an deren Spitze zum erftenmale der Erbprinz von Hohenlohe-Lan­genburg erschien, einen schwierigen Stand­punkt hatten. — Am M i t t w o ch hat die Etats­beratung begonnen, die mit der 1. Lesung der Flottenvorlage unb der neuen Steuergesetze berbunben ist.

Auch der preußische Landtag hat seine Tätigkeit wieder aufgenommen. Er wurde am Dienstag mit einer Thronrede eröffnet, welche einen sehr geschäftsmäßigen Charakter trug, mit Ausnahme eines Hinweises aut die Notwen- digkeit der Unterstützung der Maßnahmen der Regierung in den Ostmarken durch den dortigen deutschen Grundbesitz, nur eine Auszählung der dem Landtage zugebächten Gesetzentwürfe enthält. Darunter nimmt natürlich das Volksschnl- UnterhaltungSgesetz die erste Stelle ein. Der Entwurf ist bereits dem Abgeordnetenhause zugegangen. Er enthält Wohl den Grundsatz der Ko fessionsschule, macht aber im übrigen den Freunden der Simultanschule ziemlich weitgehende Konzessionen.

welche dem Reichstage zur Beschlußfassung unter­breitet ist, wird, wenn sie zum Gesetze erhoben werden sollte, eine nicht unbedeutende Verschie­bung in den Trägern der öffentlichen Armen­lasten zur unausbleiblichen Folge haben. Ihr Hauptzweck ist Entlastung der leisttingsschwäche- ren ländlichen Gemeinden von den sie oft schwer drückenden Armenlasten und entsprechende stärkere Heranziehung der größeren Städte und Jndustrie- gemeinden. Die Freizügigkeit hat bekanntlich immer größere Verschiebungen in der Bevölkerung hervorgerufen. Namentlich sind es die jüngeren leistungsfähigen Arbeitskräfte, die den Groß­städten und der Industrie zuströmen. Während die letzteren für sich die Kräfte der Zugewanderten ausnützen, liegt nach den jetzigen Gesetzen den Ge­meinden, aus betten bie Auswanderung erfolgt ist, noch eine geraume Zeit nach der Abwanderung die armenrechtliche Ftirsorge für die Fortgegange­nen ob. Das erscheint um so unbilliger, als die Heimatsgemeinden durch die Abwanderungen ge­rade ihrer arbeitsfähigeren Elemente wirtschaft­lich geschwächt unb durch die ihnen obliegende Unterstützung der nach erfolgter Abwanderung in Not geratenen Personen zu vermehrten und viel­fach ihre Leistungsfähigkeit übersteigenden Aus- teenbungen gruüiigi werden. Diese bedenklichen; Folgen haben sich vor allem in immer steigendem Maße in den östlichen Provinzen, aus denen all­jährlich tausende von jungen Arbeitern nach dem Westen abwandern, geltend gemacht. Aber nicht für die sogen. Heimatsgemeinden allein führen die bestehenden Bestimmungen zu Härten, sondern vielfach auch für die in der Umgebung größerer Städte unb Industriezentren belegenen kleineren Gemeinden (Vorortsgemeinden), in denen bie in benachbarten Großstädten und in- dustriereichen Ortschaften beschäftigten Arbeiter mit Vorliebe ihren Wohnsitz aufschlagen. Denn die durch die Kosten der Unterstützung im Falle eintretender Bedürftigkeit wie durch sonstige Auf­wendungen den Vororts- bezw. Wohnsitzgemeinden erwachsende Belastung wird durch wirtschaftliche I Leistungen der anderweit in Arbeit stehenden Per- onen in der Regel nicht ausgeglichen. Um in I i tiefen ungünstigen Verhältnissen eine Besserung zu erzielen, wird in erster Linie vorgeschlagen, daß bie durch das Gesetz vom 12. März 1894 fest­gesetzte Altersgrenze für den Verlust und Erwerb des Unterstützungswohnsitzes vom zurückgelegten 18. Lebensjahre auf das 16. Lebensjahr her­abgesetzt werden soll, daß ferner der Unter- tühungswohnsitz nicht mehr wie bisher durch zwei- jährige, sondern schon durch einjährige un­unterbrochene Abwesenheit verloren und dement- brechend auch durch einjährigen (früher zwei­jährigen) ununterbrochenen Aufenthalt nach zu- rückgelegtem 16. Lebensjahre erworben wird. Dabei ist der Gedanke leitend gewesen, daß „nach iten Durchschnittsverhältnissen der gesamten Ar- beiterbevölkerung das 16. Lebensjahr den Beginn iter wirtschaftlichen Selbständigkeit annähernd zu-1 reffend und keinesfalls zu niedrig bestimmt."

ch e Abgeordneten kam-

..... ... Wahlgesetz in 3. Lesung endgiltig erledigt. — Unter gewissen Vorbehalten stimmten auch die Liberalen für das Gesetz, so­daß dasselbe e i n ft i m m i g zur Annahme ge­langte. Damit ist der wesentliche Zweck erreicht, den das Zentrum in Bayern bei den letzten Wah­len mit dem Zusammengehen mit der Sozial­demokratie verfolgte.

AuS unserenKolonien find in der Ver­gangenen Woche bemerkenswerte Ereignisse nicht gemeldet worden. In Deutsch-Südwestafrika scheinen sich Friedensverhandlungen anzubahnen. Der neue Gouverneur v. Lindequist hat die Bedingungen bekannt gegeben, unter denen die Unterwerfung der Witbois angenommen Wurden. Auch die He'reroS scheinen jetzt am Ende ihrer Widerstandskraft angelangt zu fein, so daß bie Hoffnung nicht mehr als ganz unbegründet be­zeichnet werden kann, daß in nicht allzu langer Frist wieder Ordnung und Friede in unserem südwestafrikanischen Schutzgebiet einkehrt. In Deutsch-Ostafrika ist unsere Schutztruppe wieder­um in verschiedenen Gefechten gegenüber den Auf­ständischen siegreich gewesen, doch hindert sie bie außerordentliche Zersplitterung der Aufständischen daran, diesen gegenüber einen entscheibenden Schlag zu führen. Allem Anschein nach schreitet aber bie Pazifizierung der verschiedenen Gebiete langsam fort

-er Charitas im katholischen deutschlan-

Einen äußerst lehrreichen Einblick in bie Ent­stehung unb Entwickelung der modernen katho­lischen Charitasorganisation, spez. des Charitasverbanbes für das katholische Deutsch­land, gewährt ein Nachruf, den das Dezemberheft der „S oziale Kultur" (Verlag des Volks­vereins, M.-Gladbach) dem leider allzufrüh ber-t ftotbenen Direktor Max Brandts widmet. Den fruchtreichsten, innigsten Anschluß für seine sozial- charitativen Gedanken fand er, so heißt es da nach einem kurzen Ueberblick über seinen äußeren Werdegang, in „Arbeiterwohl", dem er 1883 als Mitglied, seit 1890 als Vorstandsmitglied ange­hörte. Hier gewannen dieselben freudigsten Wider­hall, klarere Durchdringung, praktische Gestaltung. In gegenseitigem Geben und Empfangen wurden die Herzen warm, in ernster Geistesarbeit wurden Gedanken und Pläne zur Reife gebracht und bann hinausgetragen ins Leben. Im einzelnen wird dann im Bezug auf die Förderung und den Aus­bau der Charitas ausgeführt:

Auf Grund gelegentlicher Besprechungen trat zuerst am 7. Oktober 1889 in M.-Gladbach, ange­regt durch Herrn Landesrat Brandts, berufen durch den Vorsitzenden des „Arbeiterwohl", Herrn Franz Brandts, eine Konferenz zum Gedanken- Austausch über die brennendsten Lagen der Ar­menpflege und Charitas zusammen. Der ersten Konferenz wohnten bei die Herren: Rechtsanwalt Jul. Bachem (Köln), Franz Brandts (Vt.-Glad­bach), Landesrat Brandts (Düsseldorf), Amtsge­richtsrat Fritzen (Dülken), Generalsekretär Hitze (M.-Gladbach), Dr. Urfey (Krefeld), Math. Wiese (Werden a. d. Ruhr); entschuldigt waren Herr Louis Beißel (Aachen), Bürgermeister Wenders (Neuß) und Landesrat a. D. Fritzen (Düsseldorf). Herr Landesrat Fritzen wurde zum Vorsitzenden gewählt und es wurde beschlossen, folgende Herren zu kooptieren: C. Hofffümmer (Düren), Land­richter Reichensperger (Köln), Amtsrichter Schmitz (Erkelenz), Pfarrer Schumacher (Köln), Dechaitt Neu (Bonn), H. Oster (Aachen), Landrichter Spahn (Bonn). Am 8. April 1890 fand die zweite Konferenz in Düsseldorf statt. Als Resultat der anregenden Beratungen ergab sich der Beschluß, zunächst eine eingehende Statistik über die in der Erzdiözese Köln bestehenden katholischen Wohl­tätigkeitsanstalten und Vereine ins Werk zu setzen und den Herrn Erzbischof in einer Eingabe um jütige Mitwirkung zu ersuchen. Zugleich sollten die Grundlinien einer Organisation der Charitas- Bestrebungen — Diözesan-Komitee mit dem Herrn Erzbischof resp. dessen Kommissar an der Spitze — in einer Denkschrift dargelegt werden. Erst durch den Herrn Kardinal Fischer (1904) ist ein solcher Diözesan-Ansschuß und ein Diözesan- Komitee aus Geistlichen und Laien zur Organi­sation der Werke christlicher Liebe und sozialer Fürsorge ins Leben gerufen worben.

, Die Generalversammlung des Verbandes „Ar- ieiterwohl" in Bocholt 1891 gab die erste willkom­mene Gelegenheit, diese Gedanken in die weitere Oeffenilichkeit zu tragen. Herr Landesrat Brandts übernahm diese Aufgabe und löste sie vortrefflich in seinem bedeutungsvollen Vortrage: „D iebe- anderen Aufgaben der kath. Liebes- ätigkeit in der heutigen Zeit." Hier wurde das Stichwort geprägt: Mehr Organi- ation, mehr Publikation! Die Rede wirkte wie eine Erleuchtung. Die Idee wurde im lebendigen Wort — vor allem durch die „Praktisch-sozialen Kurse" in M.-Gladbach (1893), Bamberg, Neisse (1894), Schwäb. Gmünd (1896), wo der erste Charitastag abgehalten wurde, Freiburg i. B., Straßburg rc. — wie in zahlreichen Artikeln durch ganz Deutschland getragen.

„Mehr Publikation!" — Diese Idee wurde ent- prechend der inzwischen unterm 14. August 1890 iberreichten Denkschrift zuerst in der Erzdiözese l öln verwirklicht. Herr Landesrat Brands hatte unter Mitwirkung von Freunden die ca. 16 Frage­bogen — für jedes djaritatibe Gebiet besonders — entworfen. In der Freude und im ersten Eifer waren die mannigfaltigsten und eingehend­sten Fragen gestellt — alle in sich durchaus be-

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monatsbeuagt: „^ulöacr Geschichtsblätter". üernspreper Nr.

im Jahre 1890 auf

327000 Mark

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