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Vrraniwsrtlichrr Schriftleiter:A.Vchler siir die Anzeigen

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Sie ssR fpalflgt PeMzeile ob» deren Raum 15 Pf«.: Nettamtndkpetttzrile 25 pfg.; bei Mieder« hslunge« wird entspr.t «adatt gewährt. ;

Hotetiottsbrttl V«lag der Zuldaer Sc- ttendrnelerei in Znida.

Zernsprecher Nr. 9..

35 179.

von

BgesetzeS, also in der Haupt-

blauen Äul

ahreS im ganzen und Württemberg

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leit setzt und bei Streitigkeiten häufiger um vre Vermittelung der Einigungsämter nachsucht.

rische Zigeuner müssen die Staatsange- rn. Solange dieser Nachweis nicht geführt als Ausländer zu betrachten und eventuell

Mütterchen, und die Sonne sowie unsere alten Tannen werden viel zu tun ijp'vn, wenn sie diesem bleichen Gesicht Wied--- «erbe und den matten Augen Glanz verleihen sollen. Wenigsten», brauchen wir hier nicht zu befürchten, daß sich, die Forstgehilfen wieder mal aus Langeweile bei- lieben; dafür sorgt schon das reizlose, verbitterte Gesicht der Dame!" . i

Heute aber konnte er den boreütgen Spruch nicht mehr begreifen. Dieses geistig belebte, zarte Antlitz neben ihm, auf dem jetzt eine ßtzvache Röte lagerte, war ja tlichts weniger als rnzM; die großen, grauen Augen, welche mit solchem Ge­nuß die grüne Waldesherrlichkeit betrachteten, glänzten vor Genugtuung, und in dis ganz« schlanke Frauengestalt schien sich über Nacht em neuer Lebensstrom ergossen zn haben. Wurdey nicht silberglänzende Fäden, in den tlesscqwarzen Haarmasscn darauf hingewiesen haben, daß daß Fräulein den Mai des Lebens schon langst hinter sich batte, so hätte ihr der Forstmann in diesem Augenblick nicht mehr als etliche zwanzig Jahren

mit ihren Geldmitteln im Einklang gefunden, ihr leichtes Köfferchen gepackt und war in er- wartungsfreudiger Stimmung gestern hierher gereist. Eine lange nicht mehr gekannte Lebens­freud lgkeit war über sie gekommen, als ihr beim heutigen Erwachen die in ihr Fenster herein- nickenden Aeste der Waldbäume den Morgengrutz entgegenrauschten. Sie fühlte, , hier würde ihre Seele die letzten Nachwehen einer dereinst erlittenen Herzenstäuschung gänzlich abstreifen und ihr Geist sich stärken zum ferneren Ertragen des Arbeitsjoches. Sie hatte den blauen Schein, der zwischen wenigen Silberstücken den Ehren- pwtz in ihrem mageren Geldtäschchen einnahm, herausgezogen und fast ehrfürchtig betrachtet. Der bunte Lappen war ja der Talisman, der ihr erlaubte, vier Wochen in diefer Waldidylle zuzudriugenl

Hanna Geldern stand von dem Baumstumps aut, der ihr als Sitz gedient hatte, schaute in den grünen Waldesdom hinauf, breitete weit die Arme aus und rief: „Freiheit! Freiheit! — und wenn auch nur für Wochen!" ,

, Jawohl, Fräulein, bei uns tnt Wald herrscht noch die richtige, ungebundene Freiheit!. Das haben Sie wohl gleich erkannt, nachdem Sie der schönen Gottesnatur ins Auge gesehen haben? Freut mich, daß es Ihnen bei uns so gefällt; denn jedermanns Geschmack ist unsere köstliche Einsamkeit doch nicht. Wir hatten letztes ^ahr ein bleichsüchtiges Dämchen hier, das ist vor Langeweile fast vergangen."

Die Klavierlehrerin hatte den Forster, der sich leise näher gepürscht hatte, nicht wahrgenommen und war daher heftig zusammengefahren. Dann bot sie ihm lächelnd die Hand zum Gegengruh und trat mtt ihm den Rückweg zum Forsthaus an.

Ihr Begleiter betrachtete daS Fräulein ver­stohlen. Merkwürdig, welche Zauberkraft der liebe Wald und dessen wundersame Luft besaßen I Als die Sommergastin gestern abend ankam, da batte er mitleidig zu seiner Frau gesagt: „Dal arme Ting hat Dein« kräftig« Kost nur zu notig,

Als die beiden beim ForsthauS anlangten, der«, abschiedete die Försterin eben ein junges Weib/ das, einen etwa vierjährigen Knaben an der eine«. Hand führend, sich mit der freien Linken die. Augen trocknete und die Tränenspuren auf dem vollen, rosigen Wangen zu verwischen suchte. ■

Die Klavierlehrerin blickte interessierend ist das hübsche, von blonden Ringelhaaren umztttettH Gesichtchen der Frau. Wie schade für die schönes blauen Augen, daß sie durch das vergossene salzigtzj Naß getrübt wurden! Und tote ähnlich der nette Junge seiner Mutter war! Dieben weichest Züge in dem Antlitz, die gleiche goldige Haarfarbe der Locken, nur die großen Kinderaugen vo» anderer Färbung. Ein sanstnes, glanzendes, s«V tenes Braun. Hanna Geldern runzelte, über M selbst unwillig, die Stirn: sogar bis hierher fcug« tat die Erinnerungen und wollten ihr eine Aeym lichkeit Vortäuschen. Konnte fie denn dissch^ mischen falscheri^UMM^LMLÄMWÄ

insgesamt auf 163. Die Gesamtzahl der Ver­einbarungen, Schiedssprüche und Unterwerfungen betrug 111. — Im allgemeinen find also hm- fichtlich der Tättgkeit der Einigungsämter ferne besonders günstigen Resultate zu verzeichnen, rote die niedrigen Zahlenangaben ergeben. Zn den

auSzuweiscu. Ist der Nachweis oer Emals-oser Reicys- mizehörigkeit erbracht, soistihrErwcrbszwkig zu prüfen, eventuell sind dieselben als Landstreicher zu be­händ eln: oder, wenn sie ein Gerverbe betreiben, ist zu prüfen, ob sie im Besitze eines Wander-Gewerbe- sch eines sind. Eine gute Handhabe bieten S§ 62,57b jjjx. i—4 und 1-18 Nr. 7d. 141,5 Gewerbe-Ordnung. 2>r uPi entert Wander-Gewerbeschein Nachsuchende soll einen festen Wohnsitz haben und bezüglich Mitführen

Mariä Himmelfahrt einen Hirtenbriefs worin er die Gläubigen auffordert, zu beten am gesichts der augenblicklichen Lage der Kirche ist Frankreich, die feit einem Jahrhundert von frei« mauerischen Bestrebungen verfolgt wurde. DiS Arbeit der Entchristlichung sei be» sonders in den letzten 25 Jahren mit großem

Deutsches Reich.

Berlin, den 7. August 1905.

* Zum Katholikentage in Straßburg. Nach privaten Mitteilungen eines Komiteemitgliedes des Straßburger Katholikentages verspricht der Straßburger Katholikentag großartig zu werden. Danach sind für den Festzug bis heute schon 28000 Mann mit 70 Musikkapellen angemeldet. 85 Exttazüge — darunter allein 23 au dem Reichsland — sind bis jetzt festgelegt. Da die Altäre zum Messelesen nicht genügen, werden am Sonntag den 20. August um 10 und 11 Uhr in der Festhalle Mesfen gelesen werden j müssen. ।

** Wie die „Neue politische Korrespondenz" mitteilt, werden die Versuche mit Unterseeboten in diesem Jahre verstärkt fortgesetzt. Die Po­sitionen, die dafür in den diesjährigen Marine- Etat eingesetzt werden, sind entsprechend höher als die vorigen.

* In Sachen des Zeugniszwanges hat das Reichsjusttzamt, wie der „Zeitungsverlag" be- richtÄ, dem Verband deutscher Journalisten- und Schriftstellervereine mitteilen lassen, daß nun, nachdem die Protokolle für die Reform des Strafprozesses im Druck erschienen sind, der in Aussicht genommenen Besprechung über die gesetzliche Regelung der Zeugnispflicht der Redakteure näher getreten werden könne. Für .sie Besprühung ist ein Tag im Oktober in Aus­sicht genommen.

* Die Abschaffung der Nachtarbeit in den Backereibettieben verlangt eine Eingabe an den 'BunbeSrat, deren Absendung eine Bäckermeister - Berfammluug b eschlossen hat, die von der „Freien Vereinigung der Bäckermeister Berlins und der Vororte" einberusen war. Man for­dert vom Bundesrat, daß gemäß § 120s der Ge­werbeordnung die Nachtarbeit in den Bäckerei­betrieben von 8 Uhr abends bis 6 Uhr früh voll­ständig verbiete. Der Redner Bäckermeister Petersohn-Tegel erklärte, daß die Meister eine Ruhezeit verlangen könnten, die der für die Gesellen gesetzlich vorgeschriebenen wenigstens annähernd gleich komme. Das Frühstücksgebäck für den großen Teil der Bevölkerung könne auch von 6 Uhr morgens fertiggestsllt werden und den Arbeitern, die schon sehr frühe ihre Arbeit beginnen, würde spät abends gebackene immer noch genügend frische Ware geboten. Gegen die Abschaffung der Nachtarbeit fprach sich ein Vorstandsmitglied der Berliner Bäcker-Innung „Germania", Bäckermeister Hahn, ans, der ausführte, daß die Forderung nicht zeitgemäß fei. Die Abstimmung ergab aber die Annahme der Petition mit allen gegen fünf Stimmen.

vorbereitet und der Sinn dieser Trennung Jet die Verzichtleiftung Frankreichs, eine große ka­tholische Nation in der Welt zu fein. Es iei sicher, daß Frankreich im Großen und Ganzen die Trennung nicht verlange. Uebrigens fei ess nicht die Trennung, welche das Gefetz zwischen Kirche und Staat vornimnit, sondern eine neue Verfassung, welche der Kirche aufgezwungen wird, indem man ihre Existenz und ihre Hand­lungen ohne Rücksicht auf die Autorität des Papstes regele. . -1

* Die Frage der Auftechterhaltung der Zahlungsfähigkeit Ungarns nimmt nach und nach ein ernstes Gesicht an. Zweifellos kann die Zahlungsfähigkeit des Staates nicht unen schlittert bleiben, wenn die Steuer­zahlung vollständig stockt und selbst die frei- willig gezahlten Steuern der Staatskasse nicht zugeführt werden. UeBer kurz oder lang muß der Staat vor die Frage gestellt werden, entweder die äußeren oder inneren Zahlungen einzuschrän­ken oder einzustellen. Wahrscheinlich werden dis auswärtigen Staatsgläubiger befriedigt, dafür aber die inneren Zahlungen, darunter zunächst die Beamtengehälter herabgesetzt oder ganz eingestellt werden.

* Zur Lage in Rußland. Die Peterhofer Berat ungdesBulhginschenPro- j ekts einer Volksvertretung ist

Die helfende Hand.

Novelle von Maria Baierlei».

(Nachdruck verboten.)

Sie saß auf einem von Eisen umwucherten Baumstumpf und schaute leuchtenden Blickes hinaus in die grüne sie umgebende Waloespracht. Heber ihr das leise, feierliche Rauschen der Tan- nenwrpfel und Birkenäste; in der harzdurchduf- teten Luft das Spiel von tanzenden Mücken und hierher verirrten Schmetterlingen, zu ehren Füßen das emsige, stille Treiben der geschäftigen Ameisen und Käfer. Wenn ihr genießendes Auge nach einer nahen Lichtung schweifte, so gewahrte sie mit Entzücken die Pracht einer kleinen Waldwiese, deren samttrer Teppich von schmeichelnden Son­nenstrahlen geliebkost zu werden schien, Welch köstlicher Naturfrieden I Außer einer hoch tn der Luft jubilierenden Lerche und dem hämmernden Geräusch des Buntspechtes störte nichts diese süße Ruhe!

Hanna Geldern sog mit Wonne den aroma­tischen Waldesdust ein. Ach, wie wollte sie diese Wunder genießen während der vier Wochen ihres Aufenthalts. Ihre Augen sollten sich volltrinken an all dem Schönen, das sich ihnen bot, ihre Sinne sich sättigen an Lieser Herrlichkeit, damit sie in dem hasteliden, aufreibenden Lebensalltag, in welchen sie zurückkehren mußte, in der Erinnerung daran ein Gegengewicht fände, daß er nicht mehr mit feinen brutalen Forderungen ihre Seele zu Boden drücken konnte.

Es war nidjf verwunderlich, daß die nervös gewordene, geplagte Klavierlehrerin am ersten Tage ihres Landaufenthalts bis zur Ueberfchweng- lichkeit entzückt war. Hatte doch das arme, nur auf sich selbst angewiesene Mädchen bereits sei Jahren gerechnet und gespart, um sich einmal im Leben einen solchen LuxuS erlauben zu dürfen. Map konnte es gewiß eher ein Wunder nennen,

daß das bescheidene, nur Mittelmäßig honorierte Fräulein, welches tagein, tagaus mehr oder min- der unbegabten mindern seiner Vaterstadt den ersten Klavierunterricht erteilte, es zu einer kleinen Erholungsreise gebracht hatte. Seit langer Zeit war es Hannas sehnlichster Wunsch gewesen, auch einmal die Herrlichkeiten von Got­tes Erde auf sich einwirken zu lassen, wie jene bevorzugte Menschenklasse, die aus der Hitze und dem Dunst der städtischen Hochsommertage unge­hindert entfliehen konnten. Ihr armer Körper, der vom ewigen Treppensteigen ermattet war und die überreizten Nerven, denen mit der Zeit jeder ans falschen Griffen ungelenker Kinderfinger ent­stehende Mißton eine wahre Tortur bedeutete, alles verlangte gewaltsam nach Ruhe und Aus­spannung. Und endlich, -- endlich hatte sie das spärliche Reisegeld zusammengedarbt und zusam- mengefpart. Mit welch triumphierender Freude hatte fie festgestellt, daß nunmehr die kleine Summe zu einem anspruchslosen Landaufenthalt in irgend einem abgelegenen Waldwinkel ge-ade reichen würde. Wenn im Laufe des Sommers einer und der andere ihrer unfreiwilligen Quäl­geister ihr abschiednehmend dis ungeschickten Händ­chen entgegenstreckte und anze'.gte, daß er auch et­liche Wochen mtt Mama und Papa an die See oder in die Berge reisen würde, dann quoll das bittere Gefühl des Neides, das sie in früheren Jahren bei folchen Anlässen übermannt hatte, nicht mehr in ihr empor. Mit verständnisvollem Lächeln ließ die Lehrerin den Eltern glückliche Reise wünschen und sagte sich im Stillen, daß mit der Abreise der letzten Schülettn auch die Stunde schlug, welche ihr erlauben würde, gleichfalls für einige Zeit nicht nur Sklavin der Arbeit, sondern auch genießender Mensch zu sein.

Ein Zeitungsinserat hatte Hanna Geldern darauf aufmerksam gemacht, daß in einem Forst­haus im TaunuS eine wenig Ansprüche machende Dame als Pensionärin für den Sommeraufent­halt angenommen werde. Sie hatte sich brieflich mit den Först erlern m verständigt, den ■ Preis

deutschen Reiche anhängig gemacht wurden bei den Gewerbegerichten, betrug 93 8o0, von welchen 75 321 erledigt wurden. — Bemerkens- w-rt sind weiterhin noch einige Angaben über dieTätigkeitder Gewerbegerichte alsEinigungS« ämter. In Preußen wurden die Gewerbe, aerichte in dieser Eigenschaft ?0mal von beiden streitenden Parteien angerufen, in 86 Füllen nur von einer Seite, Es erfolgten ferner Ver­einbarungen, 13 Schiedssvmche und 8 Unter- Weisungen unter die Schiedssprüche. Avgelehnt wurden letztere 3 mal von feiten der Arbeitgeber, 1 mal von den Arbeitern und 1 mal settenS beider Parteien. Für Bauern weist der Bericht 31 Anrufungen von Arbeitern und Arbeitgebern zu­gleich, 16 nur von einer Sette, 32 Vereinbarungen, 4 Schiedssprüche, 2 Unterwerfungen und 1 Ab­lehnung auf. Die Zahl der^Anrufungen der Einigungsämter im deutschen Reiche beläuft sich

* Die Verpflichtung des Arbeiters zum Austtitt aus der Organisation und die gute Sitte. In manchen Arbeitskämpfen der setzten Zeit hat das Verlangen der Arbeitgeber, daß die Arbeiter sich durch Unterschrift eines Schrift- stücks verpflichten, b e st i m m t e n O rgani - sationen nicht anzugehören, eine Rolle gespielt. Der Hamburger Landrichter Dr. Matthaei hält es daher für angezeigt, in der „Sozialen Praxis" die rechtliche Tragweite folcher Verpflichtungen zu erörtern. Matthaei weist zunächst darauf hin, daß die Wissenschaft derartige Verpflichtungen einmütig als g c g e n die guten Sitten verstoßend und daher nach § 138 des Bürgerlichen Gesetzbuches als nichtig ansieht. Es kommt dabei die Vor­geschichte des Bürgerlichen Gesetzbuches in Be­tracht. Der erste Entwurf wollte neben dem den guten Sitten widersprechenden Rechtsge­schäft auch das gegen die öffentliche Ordnung verstoßende, die allgemeinen Staatsinteressen verletzende Rechtsgeschäfte treffen; es kamen hier­bei namentlich die mit dem Grundsatz der Ge­werbefreiheit in Widerspruch geratenen Verträge in Frage. Die Bestimmung wurde aber später gestrichen, weil der Begriff „öffentliche Ord­nung" zu vieldeutig ist und weil die Rechtsge­schäfte, die man im Auge hatte, auch gegen die guten Sitten verstoßen und deshalb nichtig sind. In der Reichstagskommission wurde bei der Be­ratung des Bürgerlichen Gesetzbuches von dem Regierungsvertreter und von mehreren Abge­ordneten betont, daß Rechtsgeschäfte, die gegen die Gewerbe- oder Koalitionsfreiheit verstoßen, als gegen die guten Sitten verstoßend nichtig I sind. In demselben Sinne fi'ihrt Planck in seinem Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch aus, daß Rechtsgeschäfte, welche gegen die Grundsätze der Freiheit des Gewissens der Per­son, der Koalition, gegen Gewerbe- und Wahl­freiheit verstoßen, stets als gegen die guten Sit­ten verstoßend anzusehen sind. Auch Stau- dinger, Kuhlenbcck, Dernburg und andere stehen auf diesem Standpunkt. Verpflichtet sich also I ein Arbeiter cmf-Vertangen des Arbeitgebers, I bestimmten Organisationen nicht beizutreten oder sich überhaupt nicht zu organisieren, so ist diese Verpflichtung nichtig, der Arbeiter kann fein Koalitionsrecht trotz jener Verpflichtung ausüosn, ohne baß ber Arbeitgeber daraus für den Arbeiter rechtliche Nachteile herleiten kann.

):( Die Zigeunerplage. Wiederholt ist in der Presse und tm Abgeordnetenhaus- über die Zi­geunerplage geklagt worden und das Ueberhand- nehmen der umherziehenden braunen Gcfellen mit dem Fehlen ausreichender gesetzlicher Bestimmungen entschuldigt worben. Letzteres scheint doch nicht ganz zutreffend zu fein. _ Wir entnehmen Retzlasss Polizeikalender 1905 auf Seile 119 und 120 folgende Stellen:

)( Die deutschen Gewerdegerichte im Zahre IW.

Das Juliheft des .Reichs-ArbettSblatt' gibt einen lehrreichen Ueberblick über die Organisation unb Tätigkeit der G e w e r be g er ich t e am Schluffe des Jahres 1904. Danach betrug die Gesamtzahl der im deutschen Reiche biS bahm überhaupt errichteten Geroerbegenchte 41o. Hier-

23 Gewerbegerichte. In Mecklenburgers, Schwarzburg-SonderShausen,WaldeckundSchaum- ,burg-Lippe besteht kein Gewnbegericht. In Preußen entfielen 121 der gemäß §§ U 83 errichteten Gewerbegerichte auf Gemeinden nut 'mehr als 20 000 Einwohnern, in Bayern 31, Dachsen 33 und Württemberg 22. Zahlreicher mach als die Gewerbegerichte sind nach dem Be­richte die JnnungSschiedSgerichte, wttche Streitigkeiten zwischen Handwerksmetstetti und ihren Gesellen zu entscheiden haben. Insgesamt bestanden tm ganzen Reiche Ende 1904 419 Jnnungsschiedsgerichte. Aus der G e s ch ä f t s » ßatiM ergibt sich, daß die Gewerbegeruhte auch im verstossenen Jahre wieder ernt sehr rege, erfolgreiche Tättgkeit entfaltet haben. In Preußen allein betrug die Zahl der Rechts» Nettigkeiten, welche anhängig wUen, 64 812. In 60 765 Fällen handelt« es sich hierbei um Klagen der Arbeiter, in 3801 Füllen um solch­er Arbeitgeber, während die übrigen 246 «tagen Differenzen zwischen Arbeitern däselben Arbeit« debers bet- Erledigt wurden von diesen Streitig. .7 348 durch Vergleich, 2132 durch Verzicht (u.. -inne des tz 306 der

ordnung), durch Anerkenntnis, 6897 durch Gersämnnisurteil und 11700 durch andere End­urteile. In 30322 Füllen betrug der Wert Streitgegenstandes bis 20 Mark einschließlich, bet >055 Urteile« ging er über 100 Mark hinaus. An Bayern wurden die Geroerbegenchw m | 467 Nrchtsfttrttigkeiten angerissen, 4 992 Fälle ^Drden Erledigung, der Wert des Streitobjeftes

muß in anderer Weise den Unterhau lemei gesichert haben. Die Ortspoüzeibehörde, bei welch« solcker Antrag zur Erlcmgung eines Wander^Gnv«!^ scheines gestellt wirb, soll sich des festm Wohnsches vergewissern und eventtiell bei den früheren Polizew^. Hörden Nachfrage halten und °b dort bereits em Wunder-Gewerbeschein ver,agt worden ^. überhaupt eine verschärfte Prüfung der persönlichen Verhältnisse eintreten lassen. Das Mit- führen der Kinder 'st im Wander-Gewerbes^E vennertt. iedoch dürfen die Kinder unter 14 Fahrens zu gewerblichen Zwecken —Mitwirkung bei Vorstellungen,/ Schaustellungen re. — nicht verwendet wnden- Dr* Kinder dürfen in der körperlichen unb g“*', sowie im Schulunterricht nicht vernachlasugt iverden. Wenn Wandergewerbetteibende zur Untrrbrmgung der, Familie Wagen oder Buden benutzten, so istderenZu- stand und Benutzung in gesimdheits- und

Ucker Beziehung zu überwachen. Zuwiderhandlungen gegen dir Besttmmungeu über das Mitführen von Kindern sind dem Landrat mitzuteckm, ber «eeignete«; Falls bei dem Bormundschattsgericht d» Fursorgttv ßehung gemäß Gesetz vom 2 Juli 1«»^» führungsdestinimimgen vom 18. Dezember 1900 denn j tragen wird." . ,

Wir glauben, daß diese Bestimnnmgen eme ausreichende Handhabe bieten, um das Vaga», bondieren der Zigeuner wenigstens zu erschweren und wesentlich einzuschränken. Es liegt also ledig­lich an den Polizeibehörden, die die Bestimmungen unbeachtet lassen und sich gewöhnlich darauf be»; schränken, die Zigeunerbanden so schnell als mög«;