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32. Jahrgang.
Fulda, Dienstag, den 6. Juni 1905,
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«Hiermit-, schreibt ,Die Wartburg' dazu, «scheint unS die Sache erledigt zu sein." Wir wollen dazu zwei Fragezeichen machen, da Mär- lein, welche der Evangelische Bund kolportiert, unsterblich find wie die Seeschlange.
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cy» das nicht unbezahlbar! Der Mann, der PreßburrauS, Bischof Senestny von RegeuSburg für die Rede geholten haben soll, hat st- selbst wieder, .außerordentlich maßvoll und ruhig erklärt.
holt als Fälschung zurückgewissen; seine Gegner, s die damals mit in Rom waren, müssen ihm zustimmen, daß er die Rede nicht gehalten hat, trotzdem soll nun noch der Beweis der Unechtheit erbracht werden. Ist das nicht naiv oder dreist?!
Dir ganze fkruprllosr Dreistigkeit offenbart ein Herr Pastor Dr. Rirks-Prosen, der die Er- klärungrn Gtroßmeyers in folgender ungemein bezeichnender Weise auSschalten will:
Der Man», welcher am 27. November 1870 an (Seb "^ulliarat Prof. Dr. Baueiband in Bou» schrieb, ba6 e? seine auf dem Konzil bekundete Neben,eugung fest und unerschütterlich di? zum Tode vertreien werde, und dann 1881 im Hirtenbrief die Papstunfehlbarkett für ein alter göttlich groffendarteS Dogma «klärte, kann nicht ohne weilerek für seine Ablrugnu»,Tlanb-n verlangen." (.Reformation' Nr. 20 vom 14. Mai 1905,
Dar vor einiger Zeit durch die Preffe gehende Gerücht, es werde allgemein eine Erhöhung der Beiträge zur Jnoalidenoerstcherung eintretrn, scheint sich, wenigstens ootläufb, nicht zu bestätigen, dahingegen werden dir BtrsicherungSan- stallen durch eine genaue, hä-figer wiederkehrende Kontrolle sowie durch empfindliche Be- Säumigen zu erzielen suchen,
übersteigendes JahreSarbeittverdienst die V.,Klaffe vor- nur mit einem Verweise bestraft werde«. Da» G ^
Nach dem Tode Stroßmayer's wurde nun I mit anderen Räubergeschichten die alte Konzils- rede noch einmal neu aufgrwätmt, und zwar zu- nächst in der Pariser MonatSschrist ,France et Erangile* und zwar von einem Herrn Georges du B-lloy. „weiland Sekretär des Vatikanischen KonziiS 1867—1870 und A lachet des Kardinal Erzbischofs Suibert von Paris, damals Erzbischof von Tours".
In derselben Nummer der .Reformation' teilt Pastor Rieks das Antwortschreiben mit, das ihm Herr Bellay auf feine Mitteilung hin, daß die Rede al» Fälschung betrachtet werde, zu- gesandt, und wo eS heißt:
„Ich habe selber die Rede deS Bischofs von tja-1 fngat schönt: ich war einer der Sekretäre des Konzils, wTet® in meinen Artikel, über die Römische Kurie (France et Evangile, Janvier, Feiner, Mars) lesen töxnen . . . Diese Rede wurde auf dem Konzil in der i »eneralkongregation Mitte April, den 14 , iS.uud 16., wenn meine «rinnerungeu ekakt sind, aber sicher »wischen dem 15. und 20. April 1870 gehalten. Ich füg, "bei, daß ich selber an den Bischof von Di-ckovar geschrieben habe, um ihn zu benachrichtigen, daß seine Rede erscheinen werde. Er hat mir nicht geantwortet. waS er ohne Zweifel getan hätte, wen» diese Rede apokryph gewesen wäre, wie Sie sagen."
Triumphierend ruft unser kampfesfrohrr Bundesbruder auS: „Wer möchte nach solchem Zeuzviffr die Echihrit der Rede ohne weiteres bkstreitenwollen?-
Nun, wir nennen ihm da einen Srgner, der das tut, deffen Zeugnis aber um so ver- ntchtender wird, als er zu den rabiaten Vor- kämpfern deS Evangelischen Bundes getSit: ,Die Wartburg' nämlich, die klüger als RiekS vorher Erkundigungen eingezogen, ehe sie auf den sranzöfischen Leim k,och und jetzt (Nr. 20 I vom 19. Mai 1905) erklärt:
Vermitdifes.
♦ Prügelstrafe für Ehemänner, die ihre Fra» schlagen, «u» New-York wird berichtet: I« Staate O regon wurde ein Gesetz erlassen, wonach jeder Maun, der seine Frau schlägt, zur Prügelstrafe verurteilt werde« muß. und zwar besteht die Höchststufe au» zwanzig Schlägen mit dem Riemen. DaS Gesetz ist te der vorigen Woche zum erst« »mal ««gewendet worden. Die beiden Schuldige« wurden in dm Hof de» Gesär griffe» von Portland geführt, wo die Aus- peitschung vor einem beschränkten Publ'kmn stattfand. Frauen wurden nicht zugelaffen. Em kräftiger GerichtS- diener verabfolgte de« Verurteilten zwanzig starke Hiebe aus den Rücke«.
♦ Schlimme Ahnung. Student (in der Zeitung lesend): .Ein Schneider io unserer Stadt wurde plötzlich wahnfinnig." „Alle Wetter, sollte da» mein Schneider sein, dem ich gestern rehu Mark geschickt
[] Bischof Strohmayer und eine von ihm nie gehaltene Rede.
Wer's nicht glaubt, daß ein Mensch auch für eine von ihm in seinem ganzen Leben nie gehaltene Rede verantwortlich gemacht werden kann, der kennt eben die Pappenheimer deS Eoangeli schen Bundes nicht, die kritiklos die größten Bären spazieren führen, roeim man damit nur den „arg bösen Feind» Rom bedräuen zu können vermeint.
Das zeigt wieder einmal die Verwertung der famosen Konzilsrede des kürzlich verstorbenen Bischofs Stroßmayrr von Djakooar.
Die Geschichte dieser Fälschung reicht bis in die Tage des vatikanischen Konzils zurück. Schon während dieses Konzils wurde nämlich in Rom eine „RedeStroßmayers vom 10. Juni" verkauft. Stroßmayrr selbst hat diese ihm in den Mund gelegte Rede, deren Unechtheit schon bei der flüchtigsten Lektüre offen zutage tritt, bereits in einer Erklärung vom 20. Dezember 1871 in Verings „Archiv für kathol Kirchenrecht" I XXIV, S. XXXV, als Fälschung gebrandmarkt. Noch einmal tat er das in einem Hirtenbriefe vom 28. Februar 1881, wo er spricht von einer häßlichen Rede, die vor einigen Jahren unter seinem Namen beinahe in der ganzen Welt zir-
Damit konnte die Sache erl.digt sein: bei denkenden Menschen wohl, nicht aber bei den Altkatholiken und den Kriegsmannen des Evan- arlüchen Bundes. Erstere verbreiteten 1872 die gefälschte Rede in Konstanz, worauf ein Dementi sowohl von Ketteler als von Stroßmayrr erfolgte und die Weiteroerbreitung eingestellt wurde.
Letztere aber nahmen 20 Jahre später den alten Schwindel wieder auf und ein Dr. R. Krone veröffentlichte dieselbe in Nr. 54 der .Flugschriften des Evangelisch m BundlS'.
Da trctt der Münchener altkatholische Profeffor Friedrich, der Freund und Biograph Döllingers, während der Konzilszeit selbst in Rom ar.wi send, auf und erklärte untetm 30. Mai 1891 die Rede abermals für unecht. Es fällt diese Erklämng umsomehr in die Wagschale, als Friedrich in der- selben Stroßmayrr als den „Hauptir formator des Verfassers der .Römischen Briefe' bezeichnet."
WÜs tat darauf Dr. Krone? Als Mann von Wahrheit und Ehrlichkeit hätte er die Fälschung fallen lasten müste«; statt besten veröffentlicht er in Nr. 55 der «Flugschriften des Evangelischen Bunde»' 18 Gründe, welche für die Echtheit ver Rede sprächen und fordert die ultramontane Preffe auf, den Beweis für die Unechtheit der Rede zu
für das im Bau begriffene Mstio»rsta«s, der Fulda so nahe gelegenen Mistionsstatirn Lauterbach, daS noch im Ju- beljahr vollendet und dem hl. Bonifatius geweiht werden soll, bittet [878
Dam, Wirrer in Hrrdyeiu iOberhesten).
träge maßgebende» J-ch,eSelnko«men 800 mal 4 ---
2. Weber B verdient ebenfalls durchschnittlich 4 Mark de« Tag, er gehört ab» der Ort»krankenkaffe an, welche die Beiträge »ach Straffen erhebt mw berat HS»«, Klaffe nach 2.50 M. Tagelohn Beiträge zahlt und Kiaukengeld erhält. Die Marken für B wären der 8. Klaffe zu entnehmen, «eil für sei»« Kranken- kaffenbeiträge der Tagelohn »»« 2.50 M. mechgebend ist und dieser Satz mit 800 mnltipltztert tm Rahmen der 3. Klaffe bleibt ,
8. Die Viehmagd C erhält freie Station im Werte von 850 M. und 300 M. JahreSlohn. Für londwiri- schaftliche Arbeiterinnen deS bett. Orte» ist «Ar der JahreSverdtenst regternngSfettig auf nur 820 M. festgesetzt. Hiernach genügen Marken zu 14 Pfg.
4. Der AlterSrentner D besorgt »och Gartenarbeiten, welche die KrankenoerstchernngSpflicht nicht begründen und ihm 150 M. pro Tag etnbringen. «et einem ortsüblichen Tagelohne von 8 M. würden für D Marken zu 30 Pfg. geklebt werden müffen weil der BeitragSleistung der 300fache Betrag de» ortsüblichen Tagelöhner zugrunde zu legen ist.
Die Versicherten find befugt, zu verlange«, daß Marken einer höheren wie der gesetzlich maß- gebenden Kliffe geklebt werden, jedoch müffen ste die Mehrkosten selbst tragen. Im Uebrigen sind die Beiträge zur Invalidenversicherung zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur anderen Hälfte vom Versicherten zu zahlen.
Der Arbeitgeber ist befugt, den auf den Versicherten entfallenden Anteil bei der Lohnzahlung zu kürzen; die Kürzung soll bei jeder Lohnzahlung erfolgen, da der Verstcherte nur die Erhaltung der Beiträge für die letzte» 2 Lohn- zahlungSperioden zu dulden braucht.
In alle» die Invalidenversicherung betreffenden Fragen muß die unter- Verwaltungsbehörde —Bürgermeister bezw.Landrat — denJntereflenten mögen sich daher rechtzeitig, am besten schriftlich, an die Behörde wenden, wenn über die Ver- stcherungspfltcht, die Beitrags höhe, die Höhe deS ortsüblichen TagrlohneS oder des landwirtfchaft- lichen JahreSverdiensteS rc. Zweifel bestehen.
.Hierzu <»u der «rklärung BellayS) schreibt «uS Prof. Dr. Friedrich, daß von vornherein auf fron- zöfifche Geistliche sehr wenig zu geben fei, denn .ge- rade diese unwtffenden und über alle Maßen hochmütigen Leute haben das ganze vatikanische Konzil mitins,entert, durch die frivolsten Mittel geMtzi und nicht geruht, biS ste ihr Dogma in der Tasche heim- tragen tonnten.* Herr dnBrllay aber «ar gar nicht Sekretär deS KonzilS; «ar er aber etwa Sekretär deS Grzbifchof» Snibert, so konnte er eine tu der General- kougregation gehaltene Rede überhaupt nicht hören; denn die Theologen und Sekretäre der Bischöfe dnrften an diesen Sitzmwen nicht teilnehmen. Wenn aber vollends Herr du Bellay die fragliche Rede »wischen dem 15. und 2D. April gehalten sein läßt, so erwidert Friedrich: ,Am 15. April war Karfreitag, am 16. Karsamstag, am 17. uvd 18. Ostern, lauter Tage ohne Sitzung. Am 19. aber, dem einzigen Ta» zwischen dem 15. und 20., wo eine Sitzung stattfand, find lediglich die letzten Abstimmungen über die 4 Kapitel de flde vorgenommen worden. Ueberhavpt fanden feit dem 1. April gar keine Generalkongregationen Satt, in denen außer von den Referenten der dogma- schen «ornmisston, Reden gehalten wurden. Schließ- I lich ist Ttroßmayer auch nicht, wie Herr du Bellay weiter schreibt, in der Nacht nach der angeblichen Rede auS Rom geblieben. Die einzige Rede, die Stroß- mayer über die Unfehlbarkeit wirklich laut werden ließ, hat er am 2. Juni (nicht am 10. Juni) gehalten. I Diese Rede aber hat sogar der Borstaud deS amtlichen
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daß den zur Entrichtung der Beiträge Berpfltch-11 teten daS nKlebegeroissen" geschärft wird.
«S steht nämlich fest, daß alljährlich tausende und abertausende Mark dadurch den Berfiche- 1 rungSträgern entgehen, daß entweder gar nicht oder in zu geringer Höhe geklebt tofcö. Vornehmlich für Putzfrauen, Kmderfrauen, Näherinnen, Sartenarbeiter, Akkordarbeiter, landwirlschafiliche Tagelöhner und ähnliche unständige Arbeiter wird die Markeuverwendung vielfach Unterlasten, trotzdem daS Gesetz alle diese Personen, wenn sie Lohn beziehen und das 16. Lebensjahr zurückge- leat haben, der Verficherungspfiicht unterstellt hat, und das Nichtklebrn mit Gil »strafe bis zu 300 Mark bedroht ist. Die B-UragSleistung erfolgt bekanntlich durch Einkleben von Marken, welche bei den Pofianstaltm und dr» Landbrtefträzern käuflich find, in eine von der Oktspoltzribehörde aus,»stellende sogenannte Quittungskarte. DaS I Enkleben muß der Arbeitgeber besorgen. Derselbe hat dann r och nicht seine Pflicht erfüllt, wenn er dem Arbeiter nur die Marke oder den Eeltbetrag zur Ar.sch ffung der Marke auShän- digt. Die Klebepslicht triff: in erster Linie denjenigen Arbeitgeber, welcher de« Arbeiter in der Woche zuerst beschäftigt; kommt dieser Ar- beitgeber seiner Pflicht nicht nach, so geht dir Klebepflickt auf die «eiteren Arbeitgeber während der betreffenden Woche über, jedoch steht diesem ein Rücksorderungtrecht gegen den Säumigen zu, der fich außerdem auch noch strafbar gemacht hat.
Die Oui'.turgSkarle muß seitens des Ver- sicherten dem Arbeitgeber vorgelegt werden, damit dieser seiner Pflicht genügen kann; im Weigerungs- falle kann der Arbeitgeber aus Kosten des Ber- sicherten eine neue Karte ausfertigen lasten. Die Beiträge zur Jnvalidtnoersicherung sind nach dem Jahresarbeitsverdienste des Brrstcherten in fünf Klaffen eingeteilt und zwar kommt zur Anmeldung: bei -In«» zahresarbeitSverd. 61« 350 St.: Klaffe L mit 1tPsg. Beitrag I „ „ „ von mehr al» sso—sbo , „ II. „ ao „ „
I 2 „ „ „ 550—850 „ . HI, „ 24 ,
" * " * " 850-1150 „ „ IV. , 30 , „
" " „ „ , , 1150 „ „ V. „ 86 ,
Es kommt für die Feststellung der Beitrags- klaffe aber nicht ausschließlich der Jndividuallohn a!S «rundlags in Betracht, vielmehr enthältdaS Ersetz nach dieser Richtung insbesondere folgende Vorschriften:
a) für die Mitglieder einer OSS-, Betrieb»., Bau- oder JnnnnzSkrankenkaffe ist der 300fache Betrag deS- ieniaen TazeSverdiensteS maßgebend, nach welchem die Krankenkaffenbetträge entrichtet werde«;
b) für die Mitglieder einer KnappfchaftSkaff - richtet fich die «eitragkhöhe nach de« SOOfachen Betrage deS vom Saffenvorftande fest,«fetzenden DurchfchnUStageS- Verdienstes beijmigen Arbeiterklaffe, welcher der Ber- ficherte angehört; ~ „ .... .. .
c) für die in der Land« «nd Forstwirtschaft beschäftigten, nicht einer der oben gedachten Krankenkaffen angehötenden Personen dient als Grundlage der von der Regierung für fie sestgestellte durchschnittliche
schreibt , g6tjflen Arbeiter und Arbeiterinnen ist die Bei ragSklaffe unter Zugrundelegung de» 300« fachen Betrages deS ortsüblichen TagelohnS zu er- . o.a--------------
Mitteln, S kommt also nicht in Betracht, ob der wilk. $ 6{e[(e^t Zigarre bei Dir?" B. „ liche Lohn die «inreihung in eine geringere oder höhere mir keine mehr!" A.: „WaS sagfi Du da? BeitragSklaffe bedingen würde. ... Ja warum denn?" B.: „Ich will Dir da»
Der ortsübliche Tagelohn und der Jahres- ^^ abgenöhnen i"
verdienst landwirtschaftlicher Arbeiter sind nicht überall gleich hoch, sondern richten sich nach den besonderen Verhältnissen der einzelnen Gemeinden. wu ”
Einige Beispiele mögen die Frage noch >M Welch trauriges Gesicht mein Kind?
1 Der Schlosser A arbeitet in Akkord; sein Durch Ach der böse Karl hat mit dem Stearinlicht gespielt und schnitiSoerdienst beläuft sich aus 4 M. den Tag; sein mein Kleid voller Flecken gemacht. — Schadet nidiU Äbeitaeber bat eine eigene BetrlebSkaffe, welche nach nimm das neue Fleckenwasser Benzinoform und alle bem wirklichen 8 er b*! en ft e die Beiträge erhebt Flecken gehen weg. Du kannst das sogleich tun, denn unb Krankengeld bezahlt.^ Für A müffen Marken zu Benzinoform ist nicht feuergefährlich und nicht explosiv. 86 Pfg. geklebt werden, weil sein für di« Kaffenbei-1 vederall erhältlich. __________ _____
Beat grotze dickrückig« Matjes-Heringe emPfieHlt Alexander Zimmer. RotglSckchen. hsrch! h»rch! u, Mr titato etn Glöckled tzeü und klar! WaS hat daS zu bet en*en? GS tönt so sonderbar. Sreitzmldrrj ernt Milte Sind da in großer Rot, Sie strecken aus die tzändleir Und flehen: gib unS Brot!
O guter Leser ormge Sin kleines Opfer gern, Daß froh daS Glöcklein kling'. Und sage Dank dem Herrn; Jede auch noch so kleine«abe nimm' dankbar entgegen
Die Oberin beS et. Katbarinensrifte» Schwester M. Ildefons« Koo-, z, B«iin NO., «reySwawerrr. u
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