MaerW Zeitung
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32. Jahrgmig.
Fulda, Samstag, dm 27. Mai 1905.
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P<rl«»e»t«rische Rrchrichtex.
% Ttimmnug-bild *xd de« Abgesrd- neienhanse. AevßerUch betrachtet haue das Abgeordnetenhaus hmte eine^großeTitzang- • Die Tridünen waren weit stärker besetzt als bet der zwetten Lesung deS Bergarbetterg setze-. Sogar Hof- und D plomarenloaen wiesen eine zahlreiche Zthörrrschrft svf. Di? HauS war so gut besetzt, wie seit langem n'.chi; bei et”«* Hammelsprünge wurden 346 Anwesend« g^xth"- Am Re(irr«ngstifche saßen der sMinisterprästdent
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Deutsches Reich.
Berlin, den 24. Mai 1905.
* 3*r Hochzeit de- §kr»«pri«zex wird, I wie die.Germania^ erfährt, auf Anordnung des Papstes eine eigene Gesandtschaft von Rom stch nach Berlin begeben, um dem kaiserlichen Hofe die Glückwünsche des Papste« darzubringen.
* Die „Mitteilungen de« deutschen Flotteu-BereiuS" bringen au« Stuttgart, 25. Mai, die Meldung, daß durch die Audienz, die der Fürst Otto zu Salm-Horstmar bei dem Kaiser in Wiesbaden hatte, das obwaltende Mißverständnis vollständig gehoben und hierdurch die zukünftige Tätigkeit des Flotten» verein« in seitheriger Weise gesichert sei. Wirk- lich »in seitheriger Weise' ?
8 Herr von Ltndeqnift wird, wie die .WeUkorrespondem' berichtet, von seinem Urlaube nach dem Süden Ende dieses MonalS nach Berlin zurückkehren. Alsdann werden die Verhandlungen mit ihm Übrr die Uebernahm? deS Gouverneurpostens von Deutsch- Süd westafrika wieder ausgenommen. Es heißt, der Kaiser sei bereit, die Forderung Linde- quifis gut zu heißen, daß der Gouverneur über dem Kommandeur der Schutztruppe zu stehen habe — einerlei, welche militärische Stellung dieser Kommandeur hat. — und daß ihm. dem Gouverneur, die Verfügung übrr die Schutztruppe zustehe. Herr v. Lindequist beabsichtigt nicht, sich in die interne Verwaltung der Schutztruppe zu mischen, aber er will nicht, daß stch irgendwelcher Kompetenzstreit erhebt, wenn er es für gut findet, einen Teil der Schutztruppe hierhin oder dorthin zu beordern. Es soll nicht sein Wunsch fein, in Südwestafrika noch mit General v. Trotha zusammenzutreffen, weil bet den Machtbk sugniffe'n, die der S.neral zurzeit befiht, der Gouverneur von vornherein in eine schisse Lage kommen würde. Herr v. Lindequist aber will in Südwestafrika sein, was jeder eng- tische Gouverneur in seiner Kolonie ist: Der Vertreter deS Landesherr».
* Die ZeutrnmSfrnttion deS RrichStegS «ul deS Ad»eord»etr»h»useS hielt am DonnrrSta, abend tmBerltner Zoologischer. Garten daS üblicheF r a k t i o n S- effe« ab, an dem «. a. auch der Präsident deS Reich». tagS, Graf Ballestrem, verschiedene »lsäffer, sowie «ertreter der Zentrum» preffe teilnahme». Abg. Graf Hompesch brachte zunächst ein Hoch auf daS Zentrum auS. ®t warf einen Rückblick auf die zu Ende gehende Laansa und schloß mit einer eindrtnoltcheu Mahnung, einig ,« bleibe». Als 2 Redner toastete Ab,. Dr. Porsch aus den Grafen Ballestrem, der a»e« ein Beispiel an Arbeitsamkeit sei, obwohl er fett dem letzte» Beisammensein daS 71. Lebensjahr überschritte» babe. RetchStogSpräfident Graf «allestrem dankt in her,, ltchen Worte». Sodann ging er auf sie gegenwärtige polnische Lage ei». Darauf toastete Prälat Dr. v ch ä dl er auf die Gäste, namentlich die «lsäffer. deren Anwesen, heil er alS ein guter Omen für die Zukunst betrachte. Sei» Toast galt speziell den ObermajchiwstenderP«. leien, den Herren Bureaudtrektoren «rack und Plate. Abg. Herold brachte ein Hoch aus die Zentrums- presse au«, die daS Verständnis für die politische und wirtschaftliche Tätigkeit deS Zentrums ta Volke in anerkennenswerter Weife ,u wecken verstehe. Abg. Wetterle erklärte tu humoristiicher Weife, daß eS ihm beim Zentrum sehr gut gefalle und hofft, daß daS Verhältnis für die Zekunft »och et« innigeres werden würde. (Lebhafter Beifall.) Damit waren die offizielle» Toaste erschöpft. Die Teilnehmer bliebe« «och t« weit vorgerückte, «beudfluude in geselligem «reise zusammen.
*• Nach dem Gesetz vom 30. März 1903 über die Kinderarbeit in gewerbliche« Betrieben war der Bundesrat ermächtigt, für die ersten zwei Jahre nach dem Jnkrasttteten diese- Gesetzes für einzelne Arten von Werkstätten Ausnahmen von dem Verbot der Beschäftigung eigener Kinder zuzulaffen. Sr hat hiervon auch Gebrauch gemacht. Mit dem Ende des laufenden Jahres ist nun die Ucbrrgangs- zeit von zwei Jahren abgeschlossen, die betreffen- bet» AuSnahmtvorfchristen treten am 31. Dezbr. 1905 außer Kraft. Wie sich die Verhältniffe nach dieiem Termin gestalten werden, darüber führen die ,B. Pol. Nachr.' aus: „ES wird angenommen, daß sich'vom 1. Januar 1906 ab die Gesetzesvorschriften über fca8 Verbot der Beschäftigung eigener Kinder im allgemeinen ohne wirtschaftliche Härten werden durchführen lassen. Um solche indeffmnach Möglichkeit im besonderen zu vermeiden, hat der preußische Minister für Handel und Gewerbe bei der erhebliche« wirtschaftliche« Tragweite dieser Gesetzesvorschriften für die Hausindustrie bei verschiedenen Regie- rungSprästdenten eine erneute Prüfung der Frag« angeordnet. ob und inwieweit für einzelne Arten der Werstättrn AuSnabmen erforderlich erscheinen. Solche AuSnahrüsn könnten auch über den 1. Januar 1906 hinaus zugelaffen Werden. Mer. din!»s darf dann der Bundesrat die Beschaut- nun« eigener Kinder nur unter der Bedingung gestatte», daß diese nicht an den durch Triebkraft bewegten Maschinen beschäftigt werden. Auch kann der Bundesrat außerdem für einzelne Arte« von Werkstätten Ausnahmen von dem Verbot
M '[] Das vergarbritergesetz
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istvom Abgeordnetenhause mit Zustimmung der Regierung in der Form angenommen worden, wie «S am Donnerstag zwischen Zentrum, Frei- konservativen und Nationalliberalen vereinbart worden «ar. Die Konservativen verhielten stch hartnäckig ablehnend, und die freund- lichsten Worte deS Ministerpräsidenten vermochten nicht, fie umzustimmen. So traf fis das eigentümliche Mißgeschick, daß fie fich schließlich einzig und allein mit den Polen in der Opposition zusammentrafen. So etwas hätten sie sich auch wohl nie träumen lassen.
Aus politischen Gründen kann man es vielleicht unerwünscht finden, daß es nicht gelungen ist,»das Gesetz mit den Konservativen zu machen. Wie die Dinge nun einmal lagen, ist das aber für die Bergarbeiter ein ganz entschiedener Gewinn. Denn wenn das Gesetz unter Mitwirkung der Konservattven zustcmde gekommen wäre, so wäre es — einerlei, welche Parteien sonst noch die Mehrheit gestell-. hätten — wesentlich schlechter ausgefallen. Sie hätten niemals alles das zugestanden, was jetzt erreicht worden ist. Als Ganzes betrachtet, bedeutet daS Gesetz einen wesentlichen Fortschritt für die Bergleute gegenüber dem bestehenden Zustande und was mangelhaft oder weniger vollkommen daran ist, fällt für die Praxis keineswegs so sehr inS Gewicht, daß die Ablehnung deS Gesetzes im Interesse der Arbeiter gelegen hätte. Alls urteilsfähigen Bergleute werden das bei ruhiger Prüfung zugeben. Die böswillige KriM, die ja nicht ausbleib-i wird, wird dis e Tatsache nicht verdunkel« können. Zum Teil ist sogar «och eine Verbesserung gegenüber der Regierungsvorlage erreiche Worsrn.
Um das W chtigstr kurz hrroorzuhebe«, so ist zunächst das Wagennullen, daS bei den Arbeitern so viel Unzuftiedenheit erregte, beseitigt worden. Die Arbeiter bekommen einen Vertrauensmann, der bei der Feststellung deS Gewichtes und ihres Lohnanteils mitwirkt und für den Bergwerksbesitzet den Lohn auf Antrag der Arbeiter vorschußweise zu zahlen hat, so daß für ihn gesorgt ist, wenn Streitigkeiten zwischen ihm und der Verwaltung entstehen. Den vorauSbeza^ten Lohn kann dann der Besitzer den beteiligten Arbeitern bei der Lohnzahlung anteilsweise in Abzug bringen. Die Gesamt- strafe für unrichtig gelieferte Kohle darf im Monat 5 Mark nicht übersteigen, während ste nach der Regierungsvorlage den doppelten durchschnittlichen Tagesarbeitsverdienst erreichen konnte. Während ferner nach der Vorlage nur ein Mitglied deS ArbeitrrauSschuffeS an der Verwaltung der UnterstützunzSkaffe, in die auch die Straf» arider fl.eßen, beteiligt fein sollte, soll nach den Beschlüssen deS Hauses die Hälfte der Bet« waltungSstimmen den von Arbeitern gewählten Mitgliedern zustehen.
Für die ArbeiterauSschüffe, die bei 100 Arbeiter« obligatorisch find, ist geheime Wahl »orgeschrieben, ein Punkt, der bei den Konservative« den meisten Anstoß erregte. DaS aktive und passiv« Wahlrecht ist allerdings an etwas andere Bedingungen geknüpft, als es die Slesie» rungsvorlage tut. Wahlberechtigt find nur Arbeiter, die ein Jahr auf der Grube tätig find; wahlfähig nur solche, die 30 Jahre alt find (Re- gieruugSoorlage 25 Jahre) und 3 Jahre (Re- giernugSvorlage 1 Jahr) ununterbrochen tätig waren. Dadurch wird die Zahl der Arbeiter, die in den Ausschuß gewählt werden können, allerdings etwas eingeschränkt; allein man wird nicht behaupten könne», daß die Bergleute nun nicht mehr in der Lage seien, Männer ihres Ver- trauens in den Ausschuß zu wähle«. Es bleiben doch immer geeignete Leute genug übrig, die die votgeschriebenen Bedingungen erfüllen. liebet» dies würden in der Regel wohl ohnehin Arbeiter Über 30 I hre gewählt worden sei». Jedenfalls enthalten die neue« Wahlbestimmungen richt«, «öS den Wert der Ausschüsse ernstlich herabzumindern geeignet wäre und eine Ablehnung des ganzen Gesetzes hätte ted;»fertigen können. Die bcn Polen anstößige Sprachbeflimmung ist dahm gemildert worden, daß e8 nicht mehr heißt, die AuSschußmiiglieder müßten bet deutschen Sprache in „8Bort und Schrift" mächtig sei», sondern nwr fk müßte« der deutschen Sprache mächtig feie. Die Polen sahen fich allerdings durch diese Bestimmung veranlaßt, gegen das ganze Gesetz zu stimmen.
Die anstößige Bestimmung der KommisfionS- beschlüffe, wonach Ausschußmitglredern die Politisch-agitatorische Tätigkeit untersagt
der Beschäftigung eigener Kinder unter zehn Jahren zulassen, sofern dir Kindern mtt besondrr- i-ichten und ihrem Aller angemessenen Arbeiten befchäftigt werden- In feiner Verfügung Hai der preußische Handelsminister betont, das bei den von ihm angeregten Vorschlägen für bte Zulassung von Ausnahmen nirgends über das Maß des im wirtschaftlichen Interesse der be- treffenden Betriebe unbedingt Gebotenen hinauS- zusehen ist. Insbesondere Hl geprüft werden, auf welchen Zeitraum die etwa für erforderlich erachteten Ausnahmen zu begrenzen find.-
• Wegen «efchlrrtziufähizkeit mußte der Reichstag in dieser Woche mehrmals feine Sitzung abbrrchen. Am Donnerstag ereignete fich btt einer namentlichen Abstimmung der Fall, daß gerade 199 Stimmzettel abgegeben waren, also genau so viele, wie zur Beschlußfähigkeit notwendig find. Aber man soll eine ReichstagS- Sitzung nicht vor dem Schlüsse loben. Als bald darauf nach einer zweiten namentlichen mung der Präsident sich «hob, um das Ergebnis mitzuteilen, überraschte er daS Haus mit der Anzeige, daß schon die erste Abstimmung un- gültig gewesen fei, well, wie nachträglich er- mlltett worden war, ein Abgeordneter 2 Stimmzettel abgegeben hatte, fomü nur 198 Abgeordnete anwesend gewesen waren. Es war Sayer bedeutungslos, daß bei der zweiten Abstimmung nur mehr 195 Anwesende gezählt worden waren. Es war schon vorher bekannt, daß der Präsident im Falle der Beschlußunfähigkett die nächste Sitzung auf Dienstag anbeiaumen wolle. Widerspruch konnte dagegen von dem beschlußunfähigen Hause natürlich nicht erhoben werden. Die Bedeutung ist, daß der Präsident daran verzweifelt, den Reichstag noch länger arbeitsfähig zu erhalten und daß die Regierung sich daher bald schlüssig werden möge, ob sie-ihn schließen oder vertagen will. Es wurde gemeldet, im Bundesrate sei man übereingekommen, btn Reichstag nach Pfingsten nochmals zusammenkommen zu lassen, damit die Börsengefttz - Novelle noch erledigt werde. Allem Anscheine nach war das eine Fabel. Jedenfalls müssen die verbündeten Regierungen fich nachgerade doch überzeugt haben, daß nach Psingfien mit dem Reichstage nichtt mehr zu machen wäre. Am Dienstag oder Mitt woch wird nun ohne Zweifel das Ende kommen Wenn die verbündeten Regierungen vielleicht rni dem Reichstage nicht zufrieden sein sollten, fi mögen sie sich in erster Linie mit ihren Beschwer- den an die Konservativen wenden. Als es am Mlltwoch gatt, die Tierhatter von einer ihnen unbequemen SesetzeSabstimmung zu befreien, waren fie in Menge anwesend, fast so zahlreich, als hätte eS gegolten, den Ersatz für Hasenschaden abzuwenden. Am Donnerstag, wo sie der Re- gierung ihre Kolonial»Freundlichkeit hätten beweisen sollen, fehlten von ihnen eine sehr große Anzahl. Wären die Konservativen verhältnismäßig so gut vertreten gewesen wie Zentrum und Linke, so wäre das HauS sehr gut beschlußfähig gewesen. Auf der Tagesordnung der Dienstags-Sitzung steht wiederum die Eisenbahnvorlage für Rametun. Es ist aber sehr fraglich, ob fie nun noch erledigt werden wird. Auch die Börsengesktz-Novelle steht auf der Tagesordnung; bis zu ihr wird ober die Verhandlung kaum kommen.
♦ München, 26. Mai 1905. DaS Programm der 28. Generalversammlung des Verbände- katholischer kaufmännischer Vereinigungen Deutschlands, welche zwischen dem 11. und 14 August in München, stattfinden wird, ist jetzt festgestellt. Der erste Taz. den ein Gottesdienst einleitet, gilt hauptsächlich den Verhandlungen, betten auch größtenteils der zweite Tag gewidmet ist. Am ersten Abend findet eine BegrüßurgSfrier statt, am zweiten ein echtes Münchener Kellerfest auf dem Saloatorkeller. Som tag, den 13. August ist daS Pontifikolamt mit Fahnenweihe im Dome zu 11. L. grau, mittags Festmahl in den «Vier Jahreszeiten-, abends eine solenne Festftier. Der letzte Tag ist der Erholung gewidmet ; morgens wird die Stadt besichtigt, mittags gehts an den Starnberger See, wo eine Dampfer- rundfahrt geplant ist. I« Tutzmg bleiben daun die Kollegen noch fröhlich bekommen, ehe es wiederum in die weite Welt hinauSgeht.
sein sollte, ist natürlich gestrichen worden. Nicht ganz beseitigt ist die Bestimmung, wonach ein Ausschuß, der seine Zuständigkeit überschreitet, außer Kraft gefetzt »erben kann. Aber fie ist so gemildert worden, daß fie praktisch alS unbedenklich bezeichnet werden kann. Srstlich kann die Auflösung aber nur wegen Urberschreitung der Zuständigkeit erfolgen, zweitens erst nach fruch loser Verwarnung, drittens nur durch dos Obexbergamt, viertens kann Außerkraftsetzung nur auf 1 Jahr (nicht auf 3 Jahre) erfolgen und fünftens kann die Außerkraftsetzung nur nach wiederholter Auflösung erfolgen. Es ist zu beachten, daß die Auflösung oder Außerkraft- setzung nicht etwa wegen leiten mit der Gmbenoerwattung ober rrung von
Wünschen erfolgen kann, : Verwaltung nicht passen, sondern nur, wenn der Aue schuß etwas tut, wozu er gesetzlich nicht berechtigt ist. Innerhalb seiner Zuständigkeit hat er volle Bewegungsfreiheit; die Ueberschreitung der Zu- ständigkeit wird ein Arbeiterausschuß Dcritflnftiger Weise nicht als sein Recht beanspruchen könne», und dagegk n, daß er wegen beliebiger MeinnngS- verschtedenhett mit den Besitzern aufgelöst ober suspendiert werden kann, ist er geyebrm»falls durch daS Obttbergamt geschützt. Im übrigen wird man sagen dü.iev, daß ein ArbeiterauS- schuß, der fich wiederholt Verwarnung und Auflösung zuzieht, doch kaum eine ersprießliche Tätig- keil entfalten kann und daß es unter solchen Umständen am Ende das Beste ist, wenn Die Gemüter fich einmal ein Jahr beruhigen können.
Der Streik ist bekanntlich wegen Streitig- leiten Über die Seilfahrt ausgebrychen. Nach dem Gesetze darf durch die Aus- und Eirftahu die ArbrUszeit nicht um mehr als eine halbe Stunde verlängert werden. Infolgedessen muß für 40 Prozent der Arbeiter im Ruhrrevier, die eine Seilfahrt von mehr aiS */» Stunde haoen, die Arbeitszeit entsprechend verkürzt, bezw. ihnen das, was fie für die Seilfahrt länger brauchen, im Lohne vergütet werden. Auch ist Ver.an- aerung der Arbeitszeit, die zu Umgebung der Bestimmung über die Seilfahrt lührr, unzulässig. Der sanitäre Maximalarbeitstag, wie ihn die Regierung vOtschlug,ist nicht ein- gefübrt. Aber, wenn «ach der Abficht desGesetzgebers gehandelt wird, ist daS letzt Beschlossene besser als die Regierungsvorlage. Es hat bet den Arbeitern selbst vielsach Widersprach ge- sanden, daß in Graben, wo mehr als die Halste der Betriebe eine Temperatur von mehr als + 22° hat. die Arbeitszeit 81/«, später 8 Stunden nicht übersteigen sollte. Man fürchtete, daß in der Praxis nicht aus vielen Gruben diese Bestimmung zur Anwendung kommen werde, Jetzt solle« die Oberbergämter, »ach An- hörung des SesundheitsbeirateS, Maßnahmen zum Schutze der Sesundhett der Arbeiter, insbesondere bezüglich der Arbeitszeit treffen. Es kommt also auf die Temperatur nicht an und wo solche Anordnungen getroffen werden, erstrecken sie fich gleich uuf den ganzen Bezirk. Man darf nun erwarten, daß die Regierung die Oberbergämter anweist, fich die Anschauungen in der P-axis zu eigen zu machen, von denen die Regierung bei ihrem Vorschläge über den sanitären Max malarbeitstag euSginfl.
Schließlich fei noch erwähnt, daß für die politischen Fragen, zu denen auch die Aus- lösunz de« »rbeiterauSschusseS gehört, daS Ver- waltungSstreitoersahren stattfindet, «ährend i« technischen Fragen ein besonderer Bergausschuß zuständig sein soll, dessen Zusammensetzung Gewähr für die Gerechtigkeit deS VerfahnnS gibt, gegen den aber Berufung an das Oberverwaltungsgericht offen steht.
Alle- in allem gehl aus dem Gesagte« für jeden Unbefangenen hervor, daß daS Gesetz einen großen sozialen Fortschritt bringt. An seiner Annahme im Herrenhause besteht kein Zweifel, wiewohl im Abgeordnetenhause die konservativen dagegen gestimmt haben. Diese oder jene kleine Abänderung ist allerdings nicht a«S- geschloffen. Sollte fich nach Inkrafttreten deS Gesetze- ergeben, daß es den gehegten Srwar- tunge« nicht entspricht oder nicht so aus geführt wttd, wie eS gedacht ist, so wird das Zentrum eS jedenfalls an Bemühungen, berechtigte Forderungen bet Arbeiter zu verwirklichen, nicht fehlen taffen. SS hat ja Überhaupt auf keinen feiner bisherigen Forderungen endgiltig vttzichtet; nötigenfall» würde es mit Anträgen im Reichstage vorgehen, um dort zu erreichen, was noch fehlt. Wer aber auch nur einiges politische- Verständnis hat, wird gestehen müssen, daß es klug und gut tut, dem Gesetze in der vorliegenden Fassung im Abgeordneten Hause zur Annahme zu verhelfen.