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V

Jahrgang

Fulda, Montag, den 6. Februar 1905.

Gesetze aufrecht erhielten, deren Beseitigung zu wünschen sei.

Für den ersten und gegen den zweiten Teil des Antrages erklärte sich namens der freisinni- gen VolkLpartei der Abg. Müller-Sagan.

Zum Schluffe sprach noch Abg. Dr. Stöcker gegen den Antrag, „nicht aus Intoleranz, sondern aus Rechtsgesühl." Der Antrag würde keine wahre Toleranz herbeisühren, sondern der katholischen Kirche die unbeschränkte Machtentfaltung ermög­lichen, während die evangelische keinen Gewinn habe. (Dieselbe hat nämlrch schon die Freiheit, die der Antrag für alle fordert. Die Red.)

Zum Abschlüsse gelangte die Debatte am Sams­tag noch nicht; sie wird aber auch am Montag nicht fortgesetzt. _______

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Verantwortlicher

Mrrröerzwist.

Schwäbische Dorfgeschichte von Kagpar Baum­gärtner.

13 ------(Nachdruck verboten.)

Doch der schüttelt bedenklich den Kopf. „Lassen Sie den Kranken nimmer allein/ ordnet er an, „der PulS ist unregelmäßig und die Kräfte schwinden zu­sehends. Und. Frau Werner, ist der Geistliche noch nie bei dem PMieMen gewesen?"

„Rein, er hätte auch nichts ausgerichtet, den« wein Man» war die ganze Zeit nur wenige Augenblicke b i« Verstand."

„Aller Wahrscheinlichkeit nach wird da» jetzt öfter geschehen, auch die TobsuchtSansälle werden weniger heirig sei«. Bitten Sie den Herrn Pfarrer Tanuach, er mlge ihn heute noch besuche»."

„Heut' noch!" jammert dte Bäuerin, „ja steht e» schon so?"

„Der Mann war ein Trinker, und deswegen ist seine Natur viel weniger widerstandsfähig als diejenige eine- andrrn Kranken. Sine augenbliüliche Gefahr ist zwar jetzt nicht vorhanden, aber eia weiterer Schlag­anfall wäre leicht möglich. Wissen Sie was? Ich fahre ja eben jetzt durch Tanna , ich toin den Herrn Pfarrer benachrichtigen und noch mit ihm über die Angolegenheit reden."

Der llotereggeria ist e» recht und der Doktor verabschiedet fich.

„Gin freundlicher, guter Herr, der Dollar!" mur­melt fie vor fich hi», aber seine Mitteilungen heute haben ihr doch wenig Freude berettet. Sie studiert.

Roch einmal hält' fie» probiert mit ihrem Mau», wie sehr er Uch auch an ihr verfehlt, wie sehr er auch am HauSwese» gesündigt, fie hätte ihm alles verziehen und wenn et gesund geworden und nur ein einziges- mal gesagt hätte: „Wir wollen jetzt frisch anfangen

S hausen und zu werken I" — fie hätte mit ollen ästen zugegriffen und die Kinder noch mehr al» bisher zur Arbeit anaehalte», wenn'S uöglich gewesen wäre. Er ist halt doch ihr Joseph und der Vater ihrer Kinder. Und jetzt? Sie mag nicht weiter denken; war immer er für ein Leben geführt, fie ver­liert ihre» Mann nur «»gern und beginnt zu weinen.

SIS der Bauer erwacht, lucht Anna ihn auf den Besuch des Geistlichen vorzuberette«. Er sagt nicht: „'S ist mir recht, daß er kommt" und auch nicht: „Ich will ihn nicht." Im stillen mag er wohl eine Beklemmung verspüren bei dieser Nachricht.

Am abend, noch nach der Maiandacht — eS ist ihm nicht früher möglich gewesen — kommt der Herr Pfarrer. Da der Kranke die schwarze Gestalt zur Kammertüre hereinkommen fieht, fährt er scheu zurück und zieht die Kissen näher an fich. Doch die milde, von freundlichem Ernst u"d von christlicher Liebe ge­tragene Stimme drS Geistlichen flößt dem Unteregger wieder Vertrauen ein. Hart am Krankenbett nimmt jener auf einem Stuhle Platz. Er fragt teilnahms­voll nach dem Befinde», läßt fich den Verlauf der Krankheit erzählen, worauf ihm abwechselnd Bauer und Bäuerin Red' und Antwort stehe», fragt die» und da», läßt manchmal auch eine wodlgemeinte Mahnung mit einlaufe», macht liebevolle Vorstellungen, um zum guten Schluß zu einem eruste» Zuspruch überzugehen.

„Am Ende stellt er die Frage: „Wollen Sie jetzt nicht beichten, Werner?"

Werner läßt zuerst da» Auge verlegen über die Bettdecke gleiten und daun schaut er seine Bäneriu an. Diese winkt ihm bejahend und er nickt und gibt seine Zustimmung.

Schrittcheu um Schrittchen ist der Geistliche vor­wärts gegangen, eine irrende Seele »och zur letzte» Stunde zu gewinnen, und stehe, hinter de» Bemühun­gen kommt der schönste Erwlg I

Die Bäuerin verläßt die Kammer und drinnen be­ginne» die beiden ein ernste» Zwiegespräch. 66 dauert

Ver Tolttünz-Akttag des Zentrums.

Im Reichstage ist am Samsiag der viel­genannte Toleranz-Antrag des Zentrums zur Beratung gekommen. Da der Inhalt dieses Antrages sogar denen, die darüber schreiben und sprechen, augenscheinlich gar nicht bekannt, ist, dürste es ar gemessen sein, den vollen Wortlaut dieses Antrages wieder einmal zum Abdruck zu bringen. Der Antrag fällt bekanntlich in zwei Telle, von denen der erste die persönliche Freiheit der Religionsübung, der zweite die Re­ligionsfreiheit der Religio ns-Gesellschaften gewährleisten will. Der erste Teil, welcher be­reits im Jahre 1902 vom Reichstage ange­nommen war, ist vom Zentrum nunmehr in derjenigen Form eingebracht worden, welche er durch die Verhandlungen in der Kommission und im Plenum des Reichstages erhalten hatte. Er lautet folgendermaßen:

I. Religionsfreiheit der Reichs- Angehörigen.

§ 1. Jedem Reichsangehörige« steht innerhalb des ReichSgebietS volle Freiheit deS religiöse» Be­kenntnisses, der Bereinignng zu Religionsge­meinschaften, sowie der gemeinsamen häuslichen «nd öffentlichen ReligionSübnug zu.

Den bürgerlichen «nd staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen.

Anberührt bleiben die allgemeinen, polizeilichen Borschrtften der Landesgesetze über das Vereins- und Bers ammlunLSwes en.

g 2. Für die Bestimmungen deS religiösen Be­ker mniffes, in welchem ein Kind erzogen werden soll, ist die Vereinbarung der Litern maß­gebend, welche jederzeit, vor oder nach Lingehung der Ehe getroffen «erden kann. Die Vereinbarung ist auch nach dem Tode drS eine» oder beider Llternteile z> befolgen.

§ 2a. In Ermangelung einer Vereinbarung der Eltern gelten für die Bestimmung des religiösen Be- kenntniffrS, soweit nicht nachfolgend ein anderes vor. geschrieben ist, die Vorschriften deS Bürger, lichen Gesetzbuches über die Sorge für die Person deS Kind-S.

Steht dem Vater oder der Mutter das Recht und die Pflicht, für die Person des KiudeS zu sorgen, neben einem dem Kinde bestellten Vormund oder Pfleger zu, so geht bei einer Meinungsverschiedenheit über die Bestimmung deS religiöse» Bekenntnisses, in welchem daS Kind zu erziehen ist, die Meinung deS VaterS oder der Mutter vor.

DaS religiöse Bekenntnis deS Kindes kann weder von de» Vormund noch von dem Pfleger geändert werde».

§ 2b. Gegen de» Willen der Erziehungsberechtigte« darf ein Kind nicht zur Teilnahme an dem Religions­unterricht oder Gottesdienst einer anderen Religionsgemeinschaft angehalten «erden, alS den in § 2 «nd § 2a getroffenen Bestimmungen entspricht.

§ 2« Nach beendetem vierzehnten Lebensjahre steht dem Kinde die Entscheidung über sein religiöses Bekenntnis zu.

§ 8. Der Austritt a«S einer Religionsgemein­schaft mit bürgerlicher Wirkung erfolgt durch anSdrück- liche Erklärung deS Austretenden gegenüber der ReligionS gemeinfchsft.

Die Erklärung ist dem Amtsgerichte des Wohn­ortes gegenüber abzugebe». Von diesem ist fie der zuständigen Behörde der Religionsgemeinschaft mitzu- teile». Die Erklärung kann schriftlich in öffentlich be- glaubigtrr Form abgegeben werden.

Hebet den Empfang der Erklärung ist eine Be­scheinigung zu erteilen.

DaS Verfahren ist kosten- und stempelfrei.

§ 4. Die Abgabe der Austrittserklärung bewirkt, daß der Ausgetretene zu Leistungen, welche auf der Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft beruhen, nicht mehr verpflichtet wird.

Leistungen, welche kraft besonderen RechtStttelS auf bestimmten Grundstücken haften oder von allen Grund­stücken deS Bezirks oder doch von alle» Grundstücken einer gewissen Klasse in dem Bezirk ohne Unterschied zu entrichten find, werden durch die AuStrittSerttärung nicht berührt.

§ 4a. Niemand kann zu Leistungen an eine Religionsgemeinschaft, zu welcher er nicht ge- hört, herangezogen werden, wen» nicht ein gemein­schaftlicher Genuß oder ein besonderes Rechtsverhältnis besteht.

Der zweite Teil des Antrages, welcher »ach nicht im einzelnen dulchberaten ist, Hot folgenden Wortlaut:

II. Religionsfreiheit der Religionsge- meinschaften.

§ 5 Religionsgemeinschaften, welche in einem der Bundesstaaten vom Staate anerkannt find (aner, kannten Religionsgemeinschaften) steht inner­halb drS Reichsgebietes die freie «nd öffentliche Aus­übung ihres Kultus zu.

Dieselben find insbesondere btfngt, überall im deutschen Reiche ohne staatliche oder kommunale Ge- nehmigung Gottesdienste abzuhalten, Kirchengebäude mit Türmen zu erbauen und auf denselben Glocken anzubringen.

Ihre ReligionSdiener dürfen die Religio«shand- lungen bei allen Mitgliedern der Religionsgemein­schaften ausübe».

§ 6. Der Verkehr der anerkannten ReligionS- gememschafteu mit ihren Obere« ist ungehindert.

Vorschriften «nd Anordnungen einer anerkannte» Religionsgemeinschaft, welche fich auf die ReligivnS- übung beziehen, bedürfe» zu ihrer Gültigkeit weder einer Mttteilung an die Staatsbehörde, noch einer Genehmigung von feiten der Staatsbehörde.

§ 7. Anerkannte Religionsgemeinschaften können innerhalb deS Reichsgebietes Religionsgemeinden oder geistliche Aemter, sofern für solche staatliche Mittel nicht in Anspruch genommen werden, ohne staatliche Genehmigung errichten oder abändern.

Landesrechtliche Verbote oder Beschränkungen der Verwendung auswärtiger Religionsdiener zu einer seelsorgerischen Tätigkeit finden keine Anwendung aus die ReligionSdiener anerkannter Religionsgemeinschaften,

§ 8. Die Aufnahme in eine »«erkannte Religion», gemeruschaft, die Zulassung zu deren ReligionShauv- lungen, sowie die Vornahme einer Taufe, ehutt kirch­lichen Trauung oder eine» kirchliche» Begräbnisses ist von einer Mitwirkung der Behörden deS Staates »der einer anderen Religionsgemeinschaft oder einer Anzeige bei solchen Behörden unabhängig.

§ S. Die Abhaltung tun Missionen der aner­kannten Religionsgemeinschaften unterliegt keinerlei gesetzlicher Beschränkung noch Hinderung.

5 10. Religiöse Genossenschaften, Gesell­schaften und Vereine aller Art, welche einer aner­kannten Religionsgemeinschaft ««gehören, bedürfen zu ihrer Gründung und Tätigkeit innerhalb deS Reichs­gebietes keinerlei staatlicher oder kommunaler Ge- nehmigung.

Bei der Beratung dieses Antrages in der Samstagssitzung des Reichstages hatte es an­fangs de» Anschein, als wolle die Regierung den Toleranzantrag deSZentrums mit derselben Nichtachtung behandeln wie einen beliebigen Initiativantrag von untergeordneter Bedeutung. Niemand zeigte sich am Bunlesratstische. Die Sitzung hatte längst begonnen; Abg. Bachem hatte bereits eine Weile zur Begründung des Antrags gesprochen und auf dte Leere am Bundesratstische mißbilligend hingewiesen, und

noch immer ließ fich niemand blicken. Schließ' lich trat aber doch der Staatssekretär Graf Posadowsky herein und, wohl von ihrem iö>en Gewiffen gettrbtn, weiter die Gesandten von Sachsen, Braunschweig, Mecklenburg, und schließlich auch solcher weniger schuldbewußter Staaten. Dr Bachem sprach mit großer Ruhe und Mäßigung l3/< Stunden.

Nach ihm hätte nun zunächst Staatssekretär Graf PesadowZly Anlaß gehabt, das Wort zu nehmen, da Dr. Bachem sich über die Stellung­nahme oder vielmehr Nichtstellungr ahme des Bundesrates zu dem früheren Beschlüsse be­schwert hatte. Das Aktenbündel, das er vor sich liegen hatte, und die Aufmerksamkeit, womit er zugehört hatte, ließen auch vermuten, daß er sich äußern werde. Allein er schwieg.

Da der nationalliberale Führer des Goaa- gelifchm Bundes in Württemberg, Abg. Dr. Hieber nicht anwesend war oder fich nicht hatte vorbe­reiten können, so übernahm der Abgeordnete Dr.Sattler, ihn „würdig" zu vertreten. Die alte Suada scheint den sonst so zungenfertigen Mann neuerdings verlsffen zu haben, oder er war ebenfalls nicht recht vorbereitet, denn er sprach stockend und unsicher; fing gleich mit einem falschen Zitat aus einer angeblichen Rede Bachems an und war sichtlich bemüht, sachliche Gründe durch Stimmaufwand zu ersetzen. An den wirklichen Forderungen des Antrags selbst drückte er sich möglichst vorbei mit Deklamationen über den Syllabus, die Intoleranz der katho­lischen Kirche, ihre Machtgelüste, die Staats- Hoheit, den konfessionellen Frieden u. s. w.

Der sozialdemokratischeAbg. Dr. David er­klärte, daß seine Partei von ihrem prinzipiellen Standpunkte aus für den Antrag sei, da sie nicht allein Freiheit für die Konfession, sondern über Haupt für die Weltanschauung fordere. Daraus glaubt er dann daS Recht herleiten zu dürfen, über Verleumdung der Sozialdemokratie zu klagen, wenn man ihr Feindseligkeit gegen Religion, Glauben und Kirche vorwerfe. Nach seiner Mei­nung find die Sozialdemokraten überhaupt allein tolerant, während durch den Religions-Unterricht die Menschen schon von Kindheit an zur Intole­ranz erzogen werden. Der Antrag mußte dem Redner überhaupt dazu dienen, eine AgitationS- Rede zur Verrherrlichung der Anschauungen seiner Partei über Religion und Kirche anzubringen. Es gelang ihm wenigstens, das Haus leer und müde zu reden.

Der konservative Abg.Henning äußerte sich zwar der Form nach sehr friedlich und versöhn­lich und erkannte auch an, daß in einzelnen Bun­desstaaten DiSparitäten zu Ungunsten der Katho­liken beständen, die beseitigt werden sollten, aber er kam doch zu einem ablehnenden Votum.

Ebenfalls ablehnend verhielt sich im Auftrage der Reichspartei der Abg. Dr. Stockmann. Nur war er in der Form erheblich unfreundlicher als der konservative Redner. Er zog das Jesuiten- gesetz, eine Allokution Pius IX. und alles mög­liche heran, kurz, sprach wie ein evangelischer Bündler. Indessen erklärte auch dieser Redner, daß, wo rückständige Staaten alle intolerante lange; „gottlob", sagt Anna in ihrem Herzen, „fie machen» gründlich". Der Kranke toitb müde dabei, aber da der Geistliche Abschied nimmt, ist ihm viel — viel leichter.

Nicht weniger Beruhigung empfindet seine Bäuerin, Jetzt ist er doch versehe» mit dem Allernotwevdigste», er hat gebeichtet.

Am folgenden Morgen bringt der Geistliche da» Allerheiligste. Alle Kinder samt der Mutter stad am krarkerbett versammelt, auch der Buchbauer ist da und sämtliche Ehehalten der Unteregg. Bor diesen Anwesende« stellt der Pfarrer an bett' Ärenlen die Frage: „Wollen Sie Ihrer Frau und ihren Kindern nicht versprechen, daß Sie, wenn Gott Ihne» die Ge­sundheit wieder schenkt, bester für Ihre Familie sor­gen würden?"

„Bon ganzem Herzen versprech' ich do»", gibt er zur AMwort und empfängt den Leib dk» Herrn. Die Anwesenden schluchzen, da» Versprechen ist aufeichiig gemeint, davon ist alle» überzeugt.

Am Nachmittag ist Anna in der Kammer mit kleinen Flickarbeiten beschäftigt ; fie besorgt dieselben, wenn die Pflege de» kranken Manne» e» zuläßt. Da bemerkt fie, wie der Kranke so unruhig wird. Sie steht ihn öfter mit drei Finger» der rechte» Ha»d über die Bettdecke fahren. Er will fich wende», e» geht nicht, er sucht fich aufzurichtr», langsam folgt der kranke Körper de» Vewühunge». Nu« nehme« seine GefichtSzßge eine Stellung ein, die Reue und Scham zugleich zum AuSdrr ck bringt, mit drei Fingern der nchte» Hand zeigt er aus die seinem Bett gegen­über stehende Kommode. , ,, .

„Dort", sagt er, „dort in der oberen Schublade --o — eine Obligatio»--g'hört dem Franz --.* Ei» schwerer Seufzer und er finkt in die Kiffe» zurück. Ruhig liegt er da, die Augen find ge­schloffen und da» Herz arbeitet in raschen Schlägen. Ei» stöhnender Atemzug folgt dem andern, der Kopf färbt fich, erst rot und dann blau. Da geht et» „Zuck" durch den ganzen Körper, ihm folgt ei» Röcheln

Deuflches Reich.

Berlin, den 4. Februar 1905.

§ Ein Potsdamer Berichterstatter w-ll aus Hofkreisen neuerdings erfahren haben, daß das Kaiserpaar eine Neife »ach dem Süden zu unternehmen beabsichtige. Daß der Kronprinz schon im Februar nach Italien reise und dort längere Zett verbleiben wrrd, stehe bereits fest, ebenso daß Prinz Eitel-Friedrich nach seiner Wieder­genesung eine längere Nachkur im Süden unter­nehmen wird. Der Zeitpunkt, wann die Reise des Katserpaares nach dem Süden erfolge, sei noch Gegenstand der Erwägung, da hierbei auch die bevorstehende Vermählung des Kronprinzen mit in Betracht gezogen werde.

\ Der Kriegsminister, Generalleutnant Einem ist an Influenza erkrankt. Er muß, da die Besserung nur sehr langsam fortschreitet, vorläufig noch daS Bett hüten

* Sie Bildung kirchlicher Hilfsfonds behufs Aufbringung von Zuschüssen zur Er­reichung des Mindest-Stelleneinkommens oder von Alters- und Ortszulagen an Geistliche, so­wie zu Beihilfen für Um-, Erweiterungs- und Neubauten von Kirchen-, Pfarr- und Küsterhäusern wird gegenwärtig, wie der zuoerläsfig

mttgeteilt wird, seitens der preußischen Diözesan­behörden zur Ausführung gebracht. Dies Sesetz vom 29. Mai 1903 hat bekanntlich staatlicher« seits diese Hilfsfonds ermöglicht. Auf Grund desselben soll vom laufenden Etatkjahre an eine Umlage von einem Prozent der von den katholischen Semeindegliedern zu zahlenden Gtaats- einkommensteuer erhoben werden. Dabei find die fingierten Steuersätze einem Einkommen von nicht mehr als 900 Mark außer Acht zu lassen. Wo die Kirchenkaffen den Betrag der ermittelte» Umlage za zahlen in der Lage find, werden die Beiträge »um Diözesan-Hilfsfonds aus diesen gezahlt. Reichen dte Einnahmen der Kirchen- kaffen jedoch hierfür nicht aus, so muß die Um­lage in der erwähnten Höhe von den Mitgliedern der Gemeinden direkt erhoben werden. Als Mittel zur Behebung der an manchen Orten so fühlbar gewordenen Kirchennot ist die Bildung der Diözesanhilssfonds m t großer Freude zu be- grüßen. Die höchst dankeswerte Einrichtung und eine allgemeine Lähme. Die Bäuerin ruft ihre Kinder und ihre D-eufibotrn zusammen: „Der Vater stirbt, der Bauer stirbt!"

Alle eilen, man zündet Kerzen an nnd beginnt die Sterbegebete. Der Bauer scheint nicht» zu hören, weder vom Beten noch vom Weinen. E» ist auch noch nicht irrst.

„Er tonn’» noch lang treiben und auf so etwa» ist ’i schon oft wieder besser worden", sagt der alte Leopold, „man sollt den Doktor holen."

„So holet ihn!" ordnet die Bäuerin an.

Der trifft aber eineu Toten, auf den einen Schlag­anfall war rasch ein zweiter gefolgt.

„Altershalber hätt' er noch lang' leben können," sagt der Leopold bei fich, „aber er hat halt sei« verflxte» Trinken nicht bleib n lassen."

Nun macht fich Anna daran, die Schublade zu öffnen, attf die Joseph noch gezeigt hat. In seine» Kleidern sucht fie den Schlüssel; e» ist da» erstemal seit den Prozeßjahre», daß fie ihn in die Hände be­kommt. Sie durchwühlt alle Papiere, nirgends find» fie etwa», da» einet Obligation ähnlich sehen würde, «ie tonn fich auch nicht denken, wa» e» fein sol. Obligationen tonnen keine im Hau» fern, wo die Schulden auf alle Dachpl-rte« drücken. Er hat gewH wieder in der Irre geredet. Während fie fich solchen Gedanken hingibt, räumt fie in einer Ecke noch zwei Bücher auf die Seite; da liegt al» letzte» Schriftstück ein zusammengefalteter Boaen Papier, fie öffnet: „Staatrobligation über 5000 M." sieht daraus und noch mehr, Wörter und Zahlen und Figuren, farbig umwunden. Sie wendet den Bogen und findet nach eingehendem Betrachten auf der Rückseite den Name« ihre» Schwiegervater» von feiner Hand mit Bleistift geschrieben. Da geht ihr ei» schreckliche» Licht aef. Sie tut einen Schrei durchdringend und markerschüt­ternd, daß eine» der Kindec herbeipürmt. 8» wird ihr wehe und fie meint, fie müsse »mfinken, aber fie faßt fich »och zur rechte» Zeit.

(Fortsetzung folgt.)

gulöaer W Zeitung

SäI w°ch-nb°u°g--„Illustrierte Sonntagsjtitung“ Mon°kbeu°g°: „zuldaer GeschichtrblAter".