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Druck und Verlag 6t LuldaerActtendruck«? in Zulda (Harmonik Lernsprech« M° 9.
M 247.
Krlda, Donnerstag, den 27. Oktober 1904.
31. Jahrgang»
w. Var eheliche Güterrecht
V. (Schluß.)
Errungenschafts. Gemein schäft.
Durch die Errungenschafts-Gemeinschaft wird dar Vermögen, welches der Mann oder die Frau während der Ehe in rechter Er- runaenschaftS - Gemeinschaftszeit erwirbt, ge. meinschaftlicheS Vermögen beider Ehegatten, sogen. Gesamtgut. Die Errungen. schastS«Gemeinschaft trägt dem Gedanken Rech, nung, daß die Arbeit der Eheleute eine gemeinschaftliche ist, und daß derenEiträge deshalb ihnen beiden gebühren. Wenn also z. B. bei Eingehung der Ehe der Mann ein Geschäft hat, in dem die Frau ihm helfen soll, so kann der Frau ihr Anteil am Erwerb ohne Einführung der „Errungenschafts. Gemein« schäft" mittels Ehevertrages gesichert wer. den. (Geschieht disses nicht, so gehört der Er. werb allein dem Manne.) Dem Sesamtgut gegen, über steht das ein gebrachte Gut und dar VorbehaltSgut der Frau; Vorbehaltsgut des Manner ist ausgeschlossen.
Eingebrachtes Gut.
Eingebrachtes Gut eines Ehegatten ist — außer dem, was ihm bei dem Eintritte der Errungenschafts-Gemeinschaft gehört —:
1) Dasjenige, was er von Todeswegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erwirbt (ausgenommen ist ein Erwerb, der den Umstän. den nach zu don Einkünften zu rechnen ist);
2) dasjenige, was durch Ehevertrag für «ingrbrachtes Gut erklärt ist;
3) dasjenige, was der Ehegatte auf Grund eines zu einem eingebrachten Gute gehörenden Rechter (z. B. die dem Eigentümer eines Grund, stücke- gebührende Hälfte eines darauf gefundenen Schatzes) oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines zum einge« brachten Gute gehörenden Gegenstandes oder durch ein Rechtsgeschäft erwirbt, das sich auf das eingebrachte Gut bezieht.
VorbehaltSgut.
VorbehaltSgut ist, waS durch den Ehever« trag zu gunsten der Frau als solches erklärt oder von i,r durch letztwillige Verfügung »der Schenkung seitens eines Dritten mit der Maßgabe erworben ist, daß es Vorbehalts, gut seinsoll. Vorbehaltsgut desMan. nes ist ausgeschlossen. Für das Vorbehalts, gut der Frau gilt das gleiche, wie für das Vor- behaltsgut bei der allgemeinen Gütergemeinschaft.
Die Verwaltung des Gesamtgutes steht dem Manne zu und es gelten hierbei die Vorschriften, welche die Verwaltung des Gesamtgutes bei der allgemeinen Gütergemeinschaft ergeben. (Siehe II. Teil.)
Das eingebrachte Gut wird für Rech, nung des Gesamtgutes verwaltet; die Nutzungen, welche in dem gesetzlichen Güterstande (Verwaltung und Nutznießung der Mannes am eingebrachten Gute) dem Manne zufallen, gehören zum Sesamtgut.
Der eheliche Aufwand fällt dem Gesamt- gute zur Last; dieses trägt auch die Lasten des etngebrachten Gutes beider Ehegatten, und zwar in dem Umfange, wie dieses bei dem gesetzlichen «üterstande der Verwaltung und Nutz, nießung dem Manne obliegt. Das Sesamtgut haftet für die Verbindlichketten des Mannes — Schulden des Mannes find also ausnahmslos GesamtgutS-Verbindlichketten —; dagegen hastet es für die Verbindlichkeiten der Frau, die auS einem nach dem Eintritt der Errungenschafts- Gemeinschaft vor^enommenen Rechtsgeschäfte entstehen, regelmäßig nur dann, sofern die Vor- nähme des RechtsgeschäfteS mit Zustimmung der Mannes erfolgt ist.
Für Verbindlichkeiten der Frau, die EesamtgutSverbindlichkeUen find, haftet der Mann persönlich als Gesamtschuldner, also in on Weise, daß der Gläubiger die Befriedigung !®met Forderung ganz vom Manne verlangen
Dagegen haftet die Frau für die M öglichkeiten deS Mannes, auch wenn fie im Verhältnis der Ehegatten unter einander dem ^samtgute zur Last fallen, nie persönlich, lonoern stets nur mit dem Gesamtgut.
Endigung der SrrungenschaftS. gemeinschaft.
x. Errungenschaftsgemeinschaft endigt außer ourch den Tod oder die Todeserklärung eines Ehe
gatten dermitRechtSkraftdeS Beschlusses, durch den Konkurs über das Vermögen des Mannes (nicht derFra u) eröffnet wird, sowie mit dem Zeitpunkt, welcher in einem die Auf. Hebung der Errungenschaft bestimmenden Ehe- vertrage festgesetzt ist. SS kann ferner jeder der Ehegatten auf Aufhebung der Errungen« schaftSgemeinschaft klagen unter denselben Voraussetzungen unter denen er aus Aufhebung der allgemeinen.Gütergemeinschaft klagen könnte; die Frau überdies auch dann, wenn ihr ringebrachteS Gut durch dir Verwaltung deS Mannes erheb, lich gefährdet wird, wenn der Mann ent« mündig! oder für ihn ein Abwesenheit^- pfleger bestellt und die baldige Aufhebung der Pflegschaft nicht zu erwarten ist.
Endigt die ErrungenschaftSgemeinschaft anders alS dorch den Tod eines der Ehegatten (also durch den Konkurs des ManneS, durch Urteil auf die Klage eines der Ehegatten hin oder durch Eheoertragj, so tritt, falls nicht in dem Eheoertrage etwas anders bestimmt ist, für die Zukunft Gütertrennung ein.
Nach der Beendigung der Errungenschafts- gemeinschaft findet in Ansehung deS Gesamtgutes die Auseinandersetzung statt. Für diese gelten dieselben Regeln, wie für die Auseinandersetzung bei der allgemeinen Güter« gemeinschaft. Auf daS eingebrachte Gut der Frau finden die für den gesetzlichen Güter- stand geltenden Vorschriften Anwendung.
Fahrnis. Gemeinschaft.
Die Fahrnis.Gemeinschaft — auch Modi- liar-Gerneinschaft oder Gemeinschaft deS beweglichenVermögenS und der Errungenschaft genannt —ist nur eine Modifikation der allgemeinen Gütergemeinschaft. Sie fällt ganz mit ihr zusammen, wenn keiner der beiden Ehe- gatten unbewegliches Vermögen besitzt.
W Wir haben hier wieder drei Gütermaffen zu unterscheiden: daS Gesamtgut, daS einge. brachte Gut und das VorbehaltSgut der Frau.
Gesamtgut.
DaS Gesamtgut umfaßt alles dasjenige, was Mann und Frau bei Eingehung der Ehe ar beweglicher Vermögensmaffe besitzen, und daS. jenige, was sie während der Gemeinschaft an beweglichen und unbeweglichen Vermögensstücken erwerben.
Von dem Gesamtgute ist ausgeschlossen das eingebrachte Gut eines Ehegatten. Dieses umfaßt:
1) Das unbeweglich« Vermögen, das «in Ehegatte bei dem Eintritt der Fahrnis-Se» meinschast hat oder während derselben durch Erbfolge, Vermächtnis, Schenkung oder als Ausstattung erwirbt. Hypotheken, Srundschulden und Rentenschulden gehören hierbei nicht zum unbeweglichen Vermögen;
2) dasjenige, was durch Ehevertrag für eingebrachtes Gut erklärt ist;
3) dasjenige, was der Ehegatte von Todes, wegen (durch Erbfall) oder durch Zuwendung seitens eines Dritren unentgeltlich mit der Bestimmung erwirbt, daß der Erwerb eingebrach, les Gut sein solle;
4) dasjenige, waS der Ehegatte auf Grund eines zu einem eingebrachten Gute gehörenden Rechtes oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eine- zum einge. brachten Gute gehörenden Gegenstandes oder durch ein Rechtsgeschäft erwirbt, das sich auf das ein- gebrachte Gut bezieht.
Die N u tz u n g e n aus dem eingebrachten Gute fließen in das Gesamtgut, das andererseits den ehelichen Aufwand und die Lasten der einge. brachten Gutes zu tragen hat.
Vorbehaltsgut.
VorbehaltSgut der Frau ist dasjenige, was bei allgemeiner Gütergemeinschaft ihr Vorbehattsgut sein würde. (Vergl. II. Teil.) Vorbehaltsgut des Mannes ist nicht zugelaffen.
Auf das Vorbehaltsgut finden die bei allgemeiner Gütergemeinschaft für das Gesamtgut gel. lenden Vorschriften Anwendung. Dochtritt fortgesetzte Gütergemeinschaft nur ein, wenn sie durch Vertrag vereinbart rst.
Dieselben Vorschriften, wie sie bei der Errungenschafts-Gemeinschaft gellen, finden für das eingebrachte Gut auch bei der Fahrnis-Ge- meinschast Anwendung, dagegen gelten für das Vorbehaltsgut der Frau dieselben Bestim- mungen wie bei der allgemeinen Gütergemeinschaft.
mr.herbftlAftuk-Atmung5wertzeuge.
Bon Dr. O. Wellmir.
(Nachdruck verboten.)
Im Herbst beschleicht zahlreiche Personen eine bange Sorg«. Sie wiffen «S aus Erfahrung,
daß, wenn das naßkalte Herbstwetter seinen Einzug hält, bei ihnen auch Schnupfen, Husten und Luftröhrenkatarrhe Einkehr halten. Die AtmungS» wertzeuge find ihre Achillesferse. Da Vorsicht die Mutter der Weisheit ist, so beschließt man, sich dieser Mutter würdig zu erweisen. Jnü Praktische übertragen heißt daS: wir wollen uns recht warm hollen und die Berührung mit der kühlen Herbstluft möglichst vermeiden. Es werden also die Winterkleider hervorgeholt, die Fenster dicht verschloffen gehalten und Ausgänge nur wenn dringend nötig unternommen. Allerdings sollte man schon auS den früheren Herbstperioden wiffen, daß diese Vorbeugungsmaßregeln wenig nützen.
ES ist ganz selbstverständlich, daß mit dem Beginn deS Herbstes auch «ärmere Kleidung angelegt werden muß. Denn die niedrigere Temperatur bedingt auch eine größere Wärmeabgabe unseres Körpers, der nur durch Ver- stärkung der Kleidung ein Gegengewicht geschaffen werden kann. Meist gehen aber gerade die zu Erkrankungen -der AtinungSwertzeuge Neigenden in dieser Hinsicht zu weit.
Sie wissen, daß eine jede Erkältung, sei sie auf diese oder jene Ursache zurückzuführen, in dem Wiederauftreten deS alten Leidens zum Aus- druck gelangt, und daß, wenn es sich erst ein- mal von neuem eingenistet hat, eS nur unvoll, ständig oder sehr schwer zu vertreiben ist. Man packt und wickelt sich demgemäß frühzeitig wie eine zerbrechliche Nippel fix ur weich und dick «in. WaS erreicht man dadurch? Man erzielt zwar auf diese Weise eine starke Erwärmung, zugleich aber auch noch unerwünschte und unbeabsichtigte Nebenwirkungen verschiedener Art. Eine Haut, die fortdauernd einer höheren Temperatur aus. gefetzt ist, verzärtelt d. h. fie verliet die natürliche Fähigkeit, die glatt« Muskulatur der Blut- gefäße zusammenzuziehen oder zu erweitern und die Höh« der Blutzufuhr zu ihr je nach dem Stand« und Wechsel der Lufttemperarur zu regeln. Eine gesunde Haut erweitert bei einer hohen Außentemperatur ihre zahllosen kleinen Blutge- säße, um den Körper vor Ueberhitzung zu v«. wahren, und fie verengt, waS im Herbst und Winter von Wert ist, die winzigen Blutbahnen bei niederigeren Temperaturen, um eine stärkere Abkühlung des BluteS und eine hieraus entspringende Unterkühlung des Gesamtkörpers oder einzelner empfindlicher Organe zu verhindern. Aber die Vorbedingung für diese auSgleichende und schützende Selbstregulierung ist die, daß die Haut in Hebung bleibt. Denn auch hier macht Uebung den Meister. Nehmen wir der Haut, indem wir als wandelnde Betten einherschreiten, die Hebung, so wird fie modern und streikt gerade dann, wenn ihre Arbeit am dringlichsten ist.
Aber neben der Verzärtelung bringt die übermäßige Kleidereinpackung noch einen anderen Uebeittand mit sich, die Beförderung der Schweißabsonderung. Schon die Wärme regt die Haut dazu an. Stärker aber wird die Schweißabsonderung noch, wenn wir uns bewegen, denn die Muskeltätigkeit wird zu einer neuen Wärmequelle. Wer bei 9, 10, 11 Grad ZelsiuS Wärme einen schweren Winterüberzieher mit sich herumschleppt, kann fich nicht wundern, wenn er in kurzem in Schweiß gerät. Denn außer den er- wähnten Momenten spricht noch die Last der gewichtigen Paletotkapsel mit. Wer bei seinen Spaziergängen einen Rucksack von gleicher Schwere beständig mit fich herumtragen müßte, würde eine solche Belastung als Menschenschinderei bezeichnen. Beim Winterüberzieher aber nennt man es fürsorgliche Vorsicht. Das Ergebnis der eskimo- haften Einhüllung im Herbst ist außerdem, daß man schwitzt, wo zweckmäßig gekleidet« Menschen >avon noch nicht die leiseste Spur wahrnehmen. Nun wäre ja der Schweißausbruch in den Wechselfällen des Lebens die erschütterndste Erscheinung nicht, wenn nicht zwei Umstände eine erwägende Beachtung verdienten. ES ist eine sichere Tatsache, daß, je mehr den Schweißdrüsen )er Haut Gelegenheit gegeben wird, ihre Absonderung vorzunehmen, fie allmählich desto leichter und reichlicher dazu schreiten. Auch hier Mdelt «s fich um eine Art Uebung. Und ebenso ausgemacht ist eS, daß gerade bei schweißbedeckter Haut, zumal wenn fie ihre Blutversorgung nicht angemeffen zu regeln vermag, eine Erkältung be- onders leicht eintritt. Durch die überwarme Einhüllung begünstigt man also insgesamt das Hebel, welches mau vermeiden will, die Erkältung und sorgt nicht sür den Schutz der darauf antwortenden Atmungsorgane, sondern arbeitet unabsichtlich ihrer Schädigung vor.
Die einfache Nutzanwendung dieser Darlegung ist di«, die Kleidung im Herbste nicht zu warm u wählen. Das Wärmebedürfnis des einzelnen ■ st ja nach dem Ernährungs - Zustand, der Be- chästigung und dem Alter verschieden, und daher äßt sich auch keine allgemein gütige Regel auf
stellen. Aber es gibt doch einen annähernden Maßstab. Wer im Herbst bei der mäßigen Be. wegung, wie sie einem Spaziergange eigen ist, schwitzt, der kann überzeugt sein, daß seine Kleidung zu schwer und zu dick ist. Es ist nicht die Stärke des Stoffes, die uns den notwendigen Schutz gegen gesundheitswidrige Abkühlung verleiht. Vielmehr ist es der von der Kleidung ein. geschloffene Luftring, der die Schutzwand gegen die niedrige Außentemperatur darstellt. Denn Lust ist ein außerordentlich schlechter Wärmeleiter, der die Wärme neunmal schlechter leitet als die üblichen Kleiderstoffe. Die zwischen Haut und Kleidung befindliche Luftschicht hält die vom Körper abgegebene Wärme nach Möglichkeit fest, wie die Temperatur - Meffungen zeigen. Die Luftschicht, welche die Körperoberfläche umgibt, nimmt eine Temperatur von 34—35 Grad C. an, wie sie auch die Haut selbst nur aufweist. Es kommt daher nur darauf an, daß wir uns im Herbst zur Abwehr der niedrigeren Temperatur mit einer zweiten Luftschicht umgeben, und dazu genügt ein leichter Mantel, wie er in der Form der Have« locks sich schon vielfach eingebürgert hat. Ein mantelartiges Kleidungsstück ist dem Ueberzieher, und sei es auch der sogen. Sommerüberzieher, entschieden vorzuziehen. Er hat ein geringeres Gewicht, reicht wetter bis zu den Füßen hinab, liegt der Kleidung nicht eng an, sondern um. schließt eine umfangreiche Luftschicht. Diese zweite, etwas kühlere Luftschicht ist aber nicht zwischen dem Mantel und der ersten Kleiderlage festge. bannt, vielmehr vollzieht sich zwischen ihr und der die Körperoberfläche umspülenden Lustmaffe einerseits ein Austausch, andererseits steht sie mit der Außenluft in Wechselverkehr. Infolge dessen wird die Haut auch belebenden Anretzes der frischen, aber genügend temperierten Luft teilhaftig.
Einen zweiten Fehler begehen zu Erkrankungen der Atmungswertzeuge neigende Personen damit, daß fie sich eine freiwillige, mehr oder weniger harte Zimmerhaft auferlegen. Ei bedarf kaum einer Erörterung, daß für sie unwirtliches Sturmwetter nicht geeignet ist. Aber es gibt im Herbst «ine große Anzahl von Tagen, an denen Spazier- gänge sehr wohl möglich find. Nur muß man dabei einige Vorsichtsmaßregeln beachten. Es ist ein ost gegebener Ratschlag, bei rauher Witterung immer ausschließlich durch die Nase zu atmen. Allein nicht wenigen Menschen fällt die Nasenatmung außerordentlich schwer, so bald fie fich stärker bewegen. Deshalb muß alS notwendige Ergänzung zu diesem Ratschag die Regel befolgt werden: nie schneller zu gehen, als es fich mit der Nasenatmung verträgt. Je stärker unsere Muskeltätigkeit ist, desto größer wird auch das Bedürfnis der Blutlüftung. Wird bei regerer Muskeltätigkeit das Blut nicht genügend ent. gast und gleichzeitig mit Sauerstoff bereichert, so stellt fich Lufthunger und mit ihm Mundatmung «in. Durch eine Herabsetzung der Muskeltätig, kett inbeffen wird auch das Bedürfnis der Blut« lüftung eingeschränkt, und es reicht dann die Nasenatmung vollkommen aus. Die Ausführ, barkeit der Nasenatmung muß das Tempo der Gangart abgeben. Ist bei dem sonst Üblichen Tempo die Nasenatmung nicht möglich, so muß man «S noch mehr mäßigen und fich unter Um. ständen die Schnecke zum nachahmenswerten Vorbild nehmen, die ja zuletzt auch an ihr Ziel gelangt. Möglichst zu vermeiden ist ferner das Sprechen >eim Aufenthalt im Freien. Denn mit dem Sprechen trifft auch die kühle, staubhalttg« Luft unvermittelt die Atmungsorgane. Für alle Ra» arrhaliker und Leidensverwandte liefert das alte, eider auch sonst zu wenig beherzigte Sprichwort sie Richtschnur: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Denn durch daS Sprechen werden die Stimmbänder und der Kehlkopf erhitzt, und um o empfindlicher werden sie gegen jeden kühleren Luftzug. Respiratoren zu tragen, ist unbequem und selbst für überängstliche Personen nicht nötig. Denn entweder ist das Maschenwerk dieser Maulkörbe, wie man sie genannt hat, eng, und bann wirb ber Durchtritt der Luft behindert und eS macht fich Lufthunger geltend, ober es ist weit, unb bann verfehlt ber Respirator feinen Zweck. Es ist baher beim ersten Uebergang aus bem Zimmer in die Außenluft viel empfehlenswerter, >as Taschentuch vor Munb unb Nase zu halten, bas man allmählich mehr unb mehr lüftet, um es zuletzt ganz beiseite zu lassen.
Selbst bewegtere Lust unb ein Sprühregen inb kein Grund, sich bem Hauszwang streng zu unterwerfen. Bei windiger Witterung braucht man auf feinen Spaziergängen nur eine Richtung 5» wählen, bei ber man ben Winb hn Rücken >at. Die Rückseite des Körpers schirmt bann licht blos gegen ben Anprall ber Luftströmung, onbern wird auch noch zum Staubfänger. Ein einer Sprühregen aber hat ben Vorzug, daß er «n Staub niederschlägt unb so bie Luft reinigt. Durch bie Niederschlagung des Staubes wirb