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Sernfprecher Ur. 9.
M 236,
ZÄöa, Freitag, den 14. Oktober 1904.
31. Jahrgang.
। Zweites Blatt
w. Das eheliche Güterrecht
(Nachdruck verboten.)
Während bisher in Deutschland wett über 100 verschiedene eheliche Güterrechte galten, ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch das eheliche Güterrecht für ganz Deutschland einheitlich gestaltet worden; der Landesgesetzgebung ist kein Raum gelassen.
Doch ist bet der Herstellung eines einheitlichen ehelichen Güterrechtes für ganz Deutschland auf die fast überall mehr oder weniger herrschende Anhänglichkeit an das bestehende Güterrecht Rückstcht genommen worden und den Ehegatten die Möglichkeit gegeben, den Güler- stand durch
Vertrag selbständig zu ordnen. Die VertragsfrKheit ist aber auch aus wirtschaftlichen Grünöen und um die Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse der Ehegatten zu ermöglichen, geboten und von jeher in Deutschland geltendes Recht. Das Bürgerliche Gesetzbuch (das wir in Zukunft der Einfachheit halber in B. G. B. abkürzen wollen) hält daher die Vertragsfreiheit auch auf dem Gebiete des ehelichen Güterrechts aufrecht und gestattet den Abschluß von Eheverträgen sowohl vor als nach Eingehung der Ehe.
Doch verlangt das B. G. B-, daß der Abschluß des Ehevertrages bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten vor Gerich oder einem Notar vorgenommen wird; es ist erforderlich, daß der Vorgang, der beurkunden werden soll, von dem Gerichte bezw. Notar als von ihm wahrgenommen bezeugt wird. Zur Beurkundung der Erklärung ist demnach notwendig, daß sie vor dem Gerichte bezw. dem Notar abgegeben oder, falls sie bereits niedergeschrieben, von dem Erklärenden als von chm abgegeben anerkannt wird. Zuständig für die gerichtliche Beurkundung sind nach § 167 des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit die Amtsgerichte, doch können nach Artikel 141 des Einführungsgesetzes dir Landesgesetze bestimmen, daß für die Beurkundung nur die Gerichte oder nur die Notare zuständig sind.
Verwaltung und Nutznießung.
Wie wir oben gezeigt haben, hat das B.G.B. den Festsetzungen durch Ehevertrag, worauf wir im zweiten Teile unserer Abhandlung eingehen werden, den freiesten Spielraum gelassen. Vereinbaren jedoch die Ehegatten keinen besonderen Güterstand, so tritt der gesetzliche ein. Der gesetzliche Güterstand ist derjenige der sogen. Verwaltungsgemeinschaft. Durch die Eheschließung wird kraft Gesetzes das Vermögen der Frau — sowohl das, waS sie bei der Em- gehung der Ede besitzt, als auch das, welches sie später während der Ehe erwirbt —, der Verwaltung und Nutznießung des Mannes unterworfen, es gilt als eingebrachtes Gut. Nur in dem Fall ist die Verwaltung und Nutznießung deS Mannes ausgeschlossen (es tritt also die von uns im folgenden Abschnitt behandelte Gütertrennung ein), wenn der Mann die Ehe mit einer in der Geschäftsfähigkeit be- schränkten Frau (vergl. §§ 106—115 B. G. B.) ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (des Vaters, der Mutter, des Vormundes, Pflegers) eingeht. Im übrigen wird das Ver- wallungsrecht und die Nutznießung des Mannes dadurch nicht berührt, daß die Frau minderjährig (oder sonst in der Geschäftsfähigkeit beschränkt) ist. Der gesetzliche Vertreter der Frau wirkt bei der Verwaltung der Vermögens der Frau nur mit, soweit zu Rechtshandlungen des Mannes die Zustimmung der Frau erforderlich ist, worauf wir im Folgenden noch kommen »erden.
VorbehaltSgut.
Die Verwaltung und Nutznießung desMannes ^streckt sich nicht auf das VorbehaltSgut 6er Frau. Als gesetzliches VorbehaltSgut nennt das B. G. B. die ausschliejßlich zum ^.Ersönlichsn Gebrauch der Frau bestimmten fachen, insbesondere Kleider, Schmucksachen und Ardettsgeräte; ferner daS, was die Frau durch chre Arbett oder durch den selbständischen Be- eines Erwerbsgeschäftes erwirbt, z. B. als «äschert», Aufwärterin, Tagelöhnerin ebenso wie als Sängerin, Schauspielerin, Schriftstellerin.
« Privatwillkür kann Vorbehaltsgut ge- ichoffen werden im Wege des Ebevertrages so
wie in Folge von Bestimmungen eines Dritten, welcher der Frau etwas unentgeltlich unter Lebenden oder von TodeSwegen zuwendet, z. B. vorausgesetzt, daß der Erblasser oder Schenker bei der Zuwendung bestimmt hat, daß das Zugewendele Vorbehaltsgut sein solle. Vorbehaltsgut wird endlich, was an Stelle von Vorbehaltsgut tritt, z. B. Versicherungsgelder im Falle eines Brandschadens — das Haus, jdaS die Frau mit Mitteln ihres Vorbehaltsgut-s kauft. Jnbezug auf das Vorbehaltsgut hat die Frau v o l l st ä n d i g freie Hand, sie kann es verwalten, darüber verfügen, darauf bezügliche Verbindlichkeiten eingehen, Rechtsstreitigkeiten über das Vorbehaltsgut führen und es nutzen,wie wenn sie unverheiratet wäre; demgemäß ist sie jedoch auch verpflichtet, die Lasten und Kosten des Vorbehaltsgutes zu tragen. Die Gläubiger des Mannes können weder auf das Vorbehaltsgut, noch auf dessen Nutzungen greifen. Gegen Verschleuderungen des Vorbehaltsgutes durch die Frau ist der Mann nur durch die Möglichkeit der Entmündigung geschützt. Die Gläubiger der Frau können auS dem Vorbehaltsgute Befriedigung verlangen, wie wenn die Frau nicht verheiratet wäre. Uedrigens äußert die Ehe auch gegenüber dem Vorbehaltsaute Wirkungen, insofern die Frau von den Einkünften des vorbehaltenen Vermögens und dem Ertrage ihrer Arbeit dem Manne insoweit einen Beitrag leisten muß, als die Nutzungen des eingebrachten Vermögens zur Bestreitung des ehelichen Aufwandes nicht einen angemessenen Beitrag leisten.
Jeder Ehegaite kann verlangen, daß auf seine Kosten unter Mitwirkung des anderen Ehegatten ein Verzeichnis des eingebrachten Gur es ausgenommen werde; er kann fernerden Zustand der zum eingebrachten Gute gehörigen Sachen auf s eine Ko st en durch Sachverständige seststellen lassen. Auf die Mitwirkung des anderen Ehegatten bei der Aufnahme des Verzeichnisses kann nötigenfalls geklagt werden.
(Fortsetzung folgt.)
:: Neber das Leben in Pott Arthur
Ein junger Kaufmann aus Riga hat unter dem 14, August aus Tsingtau an seine Eltern einen Brief geschrieben, der ein anschauliches Bild von dem Leben in Port Arthur gibt. Die ,Düna-Zritung' veröffentlicht einen Teil des sehr langen Schreibens, das also beginnt:
»Fast vier Monate find eS her, daß ich Luch keine Nachricht senden konnte. Abgeschnitten von der ganzen Well, saß ich seit dem 25. April ringesperrt in der Mausefalle. Ich habe, liebe Eltern, schwere Zeiten überstandrn, denn in einer belagerten Stadt zu Hausen, Ta« für Tag, Nacht für Nacht von den Feinden nicht tx Ruhr gelassen zu werden, ohne Schlaf in steter Aufregung zu sein, das ist wahrlich hart genug. Ich danke Sott, daß ich endlich wohlbehalten entkommen bin. Ende April verließen viele Bewohner Port Arthur, wo die Lage sehr ernst wurde. Die Züge konnten gar nicht alle aufnehmen, so viele wollten fort. Der
Prokurist unseres SeschäfteS machte auch unS Angestellten da? Angebot, nach Haufe zu reisen und bot u»S freie Rttse und 300 Rudel. Manche nahmen daS Angebot an, ich entschloß mich jedoch, weiter auSzu- harren. Also ein großer Teil der Angestellten wollte fort, da kam plötzlich die Nachricht, die Paflagierzüge wären bereits vom Feinde beschossen worden und mit Verwundeten nach Port Arthur zurückgekehrt. Nun mußten auch die Unsrigen daran glauben.
Bei Bqtsawo (etwa 80 Werst von uns) hatten die Japaner 39 Transportschiffe und zehn Werst weiter 29 Schiffe mit Truppen gelandet. Unser Bieheinkäufer ist Augenzeuge gewesen und hatte sofort telegravhisch nach Port Arthur berichtet. Wäre unser Makorow noch am Lebe» gewesen, ich glaube ficher, daß es anders gekommen wäre und kein Japaner die Kwang» tunghalbinsel betreten hätte! Ach, sein entsetzliches Code am 30. März! Ich stand damals am Schlachthof und sah daS Schauspiel an, als unsere Flotte stolz hinausfuhr, um dem Feinde eine Schlacht zu liefern. Aber die Japaner waren schlau und lockten unsere Schiffe links vom Hafen weg, wo fie in den vorhergehenden Nächten ihre Minen trotz der vielen Scheinwerfer ausgestreut hatten. Da geschah das Entsetzliche. Das Avmtralschiff, ein Koloß, der Grauen beim bloßen Anblick erregte, stieß auf einen Haufen Minen, die die Japaner zusammengekettet hatten, und binnen 1—2 Minute» war es verschwunden. Ich werde den Anblick nie vergessen können, ereignete sich dir Katastrophe doch nur 3 Werst vom Ufer, was auf dem ruhigen Wafler noch weit näher erscheint, gleichsam als seien eS nur 2—300 Schritt. Zuerst legte sich das Schiff auf die Seite, aus der eine gelbe, mit Feuer gemischte Dampf wolle emporschoß, das Hinterteil wurde hoch in die Luft gehoben, die drei großen Schrauben arbetteten »och mit ganzer Kraft — dann ein Brausen, ein Zischen, hier und da noch einige kleine Explosionen, und alles lag in Totenstille. 800 Menschen waren hinabgezogen in den Höllenrachen des Meeres. Gleich nach dem Unglück begannen alle unsere Schiffe direkt inS Wasser zu schießen. Wir glaubten, eS gelte Unterseeboote», aber nein, eS galt den überall ausgrstreuten Minen. So endete in trauriger Weise der mit so großen Hoffnungen begrüßte 30. März.
Am folgende» Tage gab eS ein heftiges Bombardement. Wir standen mit sämtlichen EhefS cuf einem ziemlich hohen Berge und sahen zu, wie die Geschoffe in den Hasen einschlugen, zum Glück aber den Schiffen keinen Schaden zufügte:«. Plötzlich schlugen in unserer nächsten Näbe zwei große 14zöllige Granaten nieder, so daß uns die Splitter umsausten. Sechs Chinesen und zwei Soldaten kamen ums Leben. Die verstümmelten Leichen sahen schrecklich aus, abgeriflene Köpfe und Glieder lagen von Blut überströmt umher. Der ganze Weg, auf dem die Geschosse niedergesallen waren, war mit Siegeln, Zehen und Fleischstücken besät. . . •"
Nach einer umständlichen Schüderung der KriegS- ereigniffe, die sich bis zum 13. Mai in und um Port Arthur abspielten, fährt der Brieffchreiber fort: »Am 19. Mai war der KrönungStag und für uns ein Feiertag Plötzlich um 2 Uhr mittngs kam der Befehl, sämtliche Bewohner russischer Untertanschaft sollten sich um 5 Uhr beim Militärchef einfinden. Dort hörten wir, daß alle Männer von 16 bis 60 Jahren sich zur Verteidigung bereit zu machen hätten. Jeden Morgen um 7 Uhr mußten wir von nun an auf dem Platze fein, wo wir in vierzehn Kolonnen zu je 250 Man« von je einem Offizier und vier Unteroffizieren ein« exerziert wurden. Ich kann es nicht leugnen, es war oft sehr, sehr schwer. Oft bekamen wir Befehl, um 5 Ubr schon auf dem Platze zu fein; da wir dazu drei Werst zu Fuß zurückzulegen hatten, mußte man schon um 4 Uhr aus dem Bett und dann in einem Schützengraben im Lehmboden bei brennender Sonnenglut ohne einen Bissen, ohne Trunk, bisweilen bis 1 Uhr nachmittags liegen. Für jüngere Leute waren die Strapazen schwer genug, die alten, ergrauten Leute, die nie Soldaten
gewesen waren, brachen oft zusammen. Schließlich beschlossen die Firmen, die Geschäfte ganz zu schließen, wenn nicht eine Aenderuug eintrele, und erreichten aus diese Weise nach drei Tagen, daß die Uebungen aus 7—8 Uhr anberaumt wurden. Bon der Landseite rückten die Javaner immer näher heran, ihre Vorposten wurden aus 15 Werst gesichtet. Biele Europäer, vor allem die hier ansässigen deutschen Reichsangehörigen, fuhren auf Dschunken nach Tfchisu ab, lieber den Gefahren der Seereise, als denen der Belagerung ssich aussetzend. Wir Russen bekommen jedoch keine Erlaubnis fortzufahren, bis es uns endlich nach großen Bemühungen gelang, die Erlaubnis vom Festungs- tommanbanten auszuwirken. Am 18. Juni (1. Juli) fuhr ich mit 13 Reisegefährten aus der »zwölf Werst entfernten Taubenbucht ab. Sachen konnten wir nicht viel mitnehmen, der größte Teil blieb zurück. Aber wir waren trotzdem fröhlich und hofften, den Japanern wie den zahlreichen Piratendschunken zu entgehen. Plötzlich tauchten »or uns drei japanische Torpedoboote und ein Kanonenboot auf — unfern Schreck könnt Ihr Luch denken. Ls lief aber alles gut ab, und wir landeten nach 18stündiger Fahrt in Tschifu. Jetzt bin ich, nachdem mich die Strapazen von Port Artyur auf 14 Tage ins Bett geworfen hatten, wohlauf im deutschen Tsingtau. Die Stadt ist sehr hübsch. Port Arthur hält keinen Vergleich mit ihr auS, 'alles ist nach deutscher Art angelegt, es gibt elektrische Straßenbeleuchtung, Straßenbahn, hübsche Bauten, große breite Straßen, aber trotzdem habe ich mich an die Port Arthursche Art so gewöhnt, daß eS mir hier eintönig vorkommt...."
Literarisches.
Hygienische Fragen beschäftigen in unserer Zeit, weit mehr als früher, die Menschheit. Gebildete und Ungebildete, reich und arm haben läygst erkannt, welch ungemein kostbares Gut gerade in dem aufreibenden Kampf ums Dasein die Gesundheit ist. Zahlreiche wissenschaftliche Entdeckungen haben im Verein mit den ungeheuren Fortschritten der Technik erst eine wirksame Bekämpfung so mancher Krankheiten ermöglicht, und waS noch wichtiger ist, der medizinischen Forsebung wie den Behörden und auch dem einzelnen den Weg zur Verhütung dieser der menschlichen Gesundheit drohenden Gefahre:« und die zweckmäßieste Art der Lebensführung gezeigt. Freilich sind hygienische Maßnahmen so alt wie die Kulturgeschichte ber Menschheit. Wir bewundern die großartigen Einrichtungen der alten Griechen und Römer; einzelne der baulichen Anlagen lassen noch beute in gewaltigen Ruinen auf den ausgebildeten hygienischen Sinn dieser Kulturvölker schließen. Mit dem Niedergang der römischen Weltherrschaft sank daS Verständnis für Hygiene. Selbst daS alte mächtige deutsche Reich läßt nur spärliche Anzeichen von öffentlicher Hygiene erkennen, und erst der Neuzeit war der Beginn einer wohlgeordneten staatlichen sozialen Hygiene vorbehalten, die in der Sanitätsgefetzgebung ihren allgemeinen und wichtigsten Ausdruck findet. Bei bet unbestrittenen Bedeutung der öffentlichen wie privaten Gesundheitspflege für jebeS Lebensalter, für den einzelnen und die Familie, für Stadt und Land, für Gemeinde und Staat ist es wohl von allgemeinem Interesse, auch über die Geschichte der Hygiene, ihre Entwicklung und ihre Fortschritte bei den verschiedenen Kulturvölkern, die gesetzliche Regelung in den verschiedenen Staaten u. s. w. näheres zu erfahren. Der im Erscheinen begriffene vierte Band von Herders Konversationslexikon enthält (Heft 68) hierüber alles Wissenswerte in einer übersichtlichen und zuverlässigen Darstellung, die durch eine sorgfältig ausgearbeitete besondere Beilage wefentlrch unterstützt wird.
Zur ('' .Hebung der Witbors in LirdwesLafrika: Witboileute.
Eine überraschende Nachricht, deren Tragweite niemand abzuschätzen weiß, kommt aus Deutsch-Südwestasrika. Die Witboois, die bis- ;er stets als treue Freunde der Deutschen gegolten haben, sind zum Teil im hellen Aufruhr. Die Station Kurs ist von ihnen angegriffen worden. Hendrik Witbooi, einstens ein hartnäckiger Gegner der Deutschen, hatte sich nach seiner end
gültigen Unterwerfung stets als unser treuer Freund erwiesen. Im Feldzuae gegen die Bondel- zwarts kämvfte er tapfer mit seinen Leuten auf Seite der Deutschen. Ebenso hatte er bisher im Feldzuae gegen die Herero treu zu unserer Fahne geholten Man nimmt denn auch an, daß Hendrik Witbooi nach wie vor auf Seite der Deutschen steht, daß aber sein Eirfluß nicht
wehr so stark ist, um eine Erhebung seines Stammes verhindern zu können. Sollte der Aufstand der Witboois sich über den ganzen Stamm erstrecken, dann hätten die Deutschen in Deutsch-Südwestasrika keinen einzigen ihnen treu ergebenen Stamm mehr zur Verfügung, und das Ende der Kämpfe in dieser Kolonie wäre nicht abzusehen.