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$ulöa, Mittwoch, den 21. September 1904.
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M 216.
31. Jahrgang.
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*— züüstkk deutscher Handwerk- und Gewerbekammertag.
Die Verhandlungen deS fünften deutschen Handwerks- und Gcwerbekammertages, die vom 7. brS 9. d. M. in Lübeck stattfanden, haben einen weithin sympathischeren Eindruck hinter lasten, als diejenigen deS Allgemeinen deutschen Junungs« und Handwerkertages, der kurz vorher in Magdeburg getagt hatte. Während sich in Lübeck im großen und ganzen ein ge« sundeS Streben nach dem tatsächlich Erreichbaren in der Handwerkerpolitik offenbarte, erging man sich in Magdeburg in aussichtslosen Bemühungen zur Gründung einer auf politische Ziele hin. arbeitenden Mrttslstandsrrreinigung, sowie in Scharfmachertiraden, die dem Handwerk in der großen Otffentlichkeit mehr schaden als nützen konnten. Die Magdeburger Tagung, die hauptsächlich svon den Berliner Jnnungsoerbändlern ausging, erwies sich auch insofern als weniger bedeutungsvoll, als die Lübecker Versammlung die Repräsentation der 71 deutschen Handwerkskammern darstellte, die namentlich auch von der Regierung als die berufensten Vertreter des gesamten Handwerkerstandes angeseben werden.
Da bei der augenblicklichen Lage, namentlich auch infolge des starken Widerstandes der Regierung, an die Einfübrung des allgemeinen Befähigungsnachweises in nächster Zukunft gar nicht zu denken ist, so tat der fünfte Handwerks- und Gewerbekammertag gut daran, einer weiteren Erörterung der Frage in Lübeck aus dem Wege zu gehen; zudem war dieselbe ja noch vor zwei Jahren in Leipzig besonders ausführlich behandelt worden. Um so entschiedener konnte man in Lübeck für die Einführung eines obligatorischen, partiellen Befähigungsnachweises, nämlich für das Bauhandwerk, eintreten, zumal sich gegen diesen mit Rücksicht auf das Gemeinwohl die Regierung auf die Dauer nicht ablehnend verhalten wird, und auch die Parteien in der Mehrzahl für ihn sind. Nicht weniger aussichtslos find die Bestrebungen der Handwerker um einen befferen Schutz des Meistertitels, namentlich nach der Richtung hin, daß nur der geprüfte Meister berechtigt sein soll, Lehrlinge zu halten und anzuleiten, daß ferner bei Vergebung öffentlicher Arbeiten und Lieferungen der geprüfte Meister bevorzugt wird und bei beschränkten Submisstonen nur solche Bewerber zugezogen werden, welche zur Führung des Meistertitels berechtigt find. Der Handwerkskammertag betonte außerdem noch in einer bezüglichen Resolution, daß den Kuratorien der gewerblichen Fortbildungsschulen nur solche Handwerker an- gehören sollen, welche den Meistertitel führen dürfen und ebenfalls nur solche Handwerker als gerichtliche Sachverständige in Handwerkssachen zugelaffen werden. Zur Herbeiführung eines befferen Schutzes des Gesellentitels wurde ferner eine lange Resolution angenommen, dessen wesentlichster Punkt verlangt, daß nur diejenigen als Gesellen gelten sollen, welche ihre Lehrzeit zurückgelegt und die Gesellenprüfung vor dem zuständigen Ausschuß ordnungsmäßig bestanden haben. Zum Schutze gegen den Kontraktbruch der Lehrlinge wurde in einer Resolution verlangt, daß der Meister, welcher einen Lehrling zum Kontraktbruch anstifte oder einem Lehrling, von dem er wußte oder wissen konnte, daß derselbe den Lehrvertrag gebrochen hat, Arbeitsgelegenheit verschaffe, oder einen derartigen Lehrling in Arbeit nehme, mit Geldstrafe eventuell mit entsprechender Haft belegt werden könne.
Alle Anerkennung verdient es, daß der Handwerks- und Gewerbekammertag auch dem Bil
dungswesen im Handwerk, speziell den Meisterkurs en, seine besondere Aufmerksamkeit zu-vandte. Da aber die sämtlichen, zurzeit in Deutschland eingerichteten oder vorbereiteten Metsterkurse als Versuche anzusehen find, welche allgemeine und stchere Grundsätze noch nicht herausgebildet haben, so beauftragte der Kammertag seinen Ausschuß, die vorhandenen praktischen Erfahrungen schnellster s zu sammeln und an deren Hand die grundlegenden Leitsätze für die Einrichtung von Meister- kursen auszustellen und dem nächsten Kammertage zur Beschlußfassung zu unterbreiten. Vor allem beschäftigte sich der Kammertag auch mit dem immer mehr an Bedeutung für den Handwerkerstand gewinnenden Genossenschaftswesen. Mit vollem Recht wies er daraufhin, daß die Ausbildung des Genossenschaftswesens keineswegs imstande sei, eine gute Jnnungsorgani- sation zu ersetzen oder überflüssig zn machen, wohl aber könne sie die Wirksamkeit der Innungen nach der wirtschaftlichen Seite hin mit Erfolg ergänzen und sei daher nach Kräften zu fördern. Von den verschiedenen Arten der Genossenschaften wurden den Handwerkern vor allem die Kredit- und die Rohstoff-Einkaufsgenossenschaften empfohlen. An die Gründung von Werk-, Pro duktiv und Vrrküufsgenoffenschaftkn sei dagegen nur dann heranzutreten, wenn ganz besonders günstige Vorbedingungen vorlägen und einen Erfolg mit Sicherheit in Aussicht stellten. In erster Linie empfahl der Kammertag die Gründung von Kreditgenossenschaften, aber auch nur da und insoweit nicht dem Kreditbedürfnis der Handwerker durch andere Genossenschaften, Banken oder Kaffen genügt wird. Daneben seien die Einkaufsgenossenschaften geeignet, den Handwerkern den preiswürdigen Einkauf von Rohstoffen und Werkzeugen m guter Beschaffenheit zu erleichtern.
Bon weiteren für das Handwerk wichtigen Fragen beschäftigte sich die Lübecker Tagung noch mit der Beteiligung von Beamten an Konsum
vereinen und verlangte ein staatliches Verbot der Teilnahme, ein Beschluß, der sich im allgemeinen auch mit den praktisch-sozialen parlamentarischen Bestrebungen der Zentrumkpartei deckt. Ferner sprach sich der deutsche Handwerkskammertag erneut dafür aus, daß eine gesetzliche Regelung der Begriffe „Handwerk- und „Fabrik" dringend notwendig sei, und daß eine Reichsbehörde zur Entscheidung dieser Streitigkeiten geschaffen werde. Außerdem sollten alle Betriebe, in welchen Arbeiter handwerksmäßig ausgebildet oder handwerksmäßig vorgebllSkte Arbeiter beschäftigt würden, zur BeitragsMung an die Handwerkskammer verpflichtet werden. Endlich befaßte sich der Kammertag noch mit der Frage der Beauftragten, kam jedoch hier zu keiner abschließenden Stellung- nähme.
Die Handwerker werden um so eher auf eine Erfüllung der in Lübeck aufgestellten Forderungen rechnen können, wenn sie sich nicht etwa auf das in Magdeburg empfohlene „Schreien" nach dem Rezept des Bundes der Landwirte verlegen, sondern durch eine Organisationsarbeit auf Grund und im Sinne des Handwerkergesetzrs vom Jahre 1897 der Regierung und öffentlichen Meinung zeigen, daß sie sich die Vorteile des Gesetzes eifrig zu nutze zu machen gewillt sind. Das ist eine Brücke zu weiteren Erfolgen in der Handwerkerpolitik, zu der als eine weitere die völlige Ausnützung aller Mittel der Selbsthilfe kommt.
* Wie man von seiner Herzkrankheit geheilt wird, darüber weiß die .Wiener Abendpost' folgendes Geschichtchkn zu erzählen: Ein Mann bildete fich steif und fest ein, daß er herzkrank sei, aber erst nach mehrmaligem Wechsel fand er einen Hausarzt, der fih davon „überzeugen" ließ und mit wissenschaftlichem
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Ernste darauf einging. Bei ihm hatte der „Kranke" es auch durchgesetzt, daß er nach einem von Herz- leidenden gern besuchten Kurorte geschickt wu de. Er reiste sorgenvoll, aber dich mit einer gewiffen Genugtuung dahin ab — einen an den Brunnenarzt gerichteten Brief in der Tasche. — Aber auf der langen Eisen- bahufahrt beschlichen ihn allerlei Gtdanken, und die trüben gewannen sogar die Oberhand. Kurz vor dem Ziele un erlag er der Versuchung, er öffnete den — gewiß die niederschmetternde Wahrheit enthaltenden Brief und laS solgenoeS: „Ho k verehrter Herr Kollege! Der Ueberreicher dieser wird fich Ihrer Anleitung zur Kur anvertrauen. Der Mann ist kerngesund, er geht ihm nur zv gut. Er befitzt in Wien drei Häuser und zeitweise etwas Herzklopfen, da er übermäßig Zigaretten raucht; wenn man ihm da obreden könnte, wärS gut. Sonst fehlt ihm nichts. Ich bin, ehrlich gestanden, froh, den Quälgeist für ein- Welle los zu fein. Machen Sie nicht zu viel Geschichten mit ihm, er verträgt keine gute Behandlung, und Sie hätten keine ruhige Minute mehr. Ganz ergebenst kollegialisch grüßend Dr. H." — Der Herzkranke brauchte einige Zeit, um fich von der Ueberraschung zu erholen und mit seinen gemischten Gefühlen in- reine zu kommen. Knapv vor dem Rlscziele verließ er den Zug, und der Kurort für Herzkranke hat ihn nicht zu sehen bekommen.
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Eines unserer Schutzgebiete in der fernen Südsee ist bekanntlich zum Schauplatz schrecklicher Bluttaten geworden. Die Kunde von der Ermordung der Missionare wirkte um so überraschender, als man allgemein annahm, daß di« Eingeborenen, nachdem vor mehreren Jahren ein größerer Aufstandsversuch mit Energie nieder- zeschlagen war, fich mit der deutschen Herrschaft lefreundet und ausgesöhnt hätten. Der Blutgier der Eingeborenen sind im ganzen fünf Mtsstonare und fünf Misfionssch western zum Opfer gefallen, deren Bild wir hier unfern Lesern bringen. Der Vorsteher der Missionsanstalten „St. Paul" Pater Matthäus Rascher fiel den Eingeborenen als erster zum Opfer. Er war am 12. November 1868 zu Bambach, in der Diözese Bamberg, ge- boren. Am 15. Juli 1895 wurde er im Herz- Jesu-Kloster zu Antwerpen zum Priester geweiht. Im September desselben Jahres reiste er nach Neupommern ab. Deiner Sprachenkenutnis ist
es btsonderS zu danken, daß die Misstonstätigkeit unter den Eingeborenen überhaupt Fort- schritte machte. Wegen seiner hervorragenden Leistungen in der Sprachenforschung der Südsee- Insulaner wurde er durch Verleihung des preußischen Kronenordens ausgezeichnet. Pater Heinrich Rütten, der ebenfalls ermordet wurde, war auch ein eifriger Missionar. Er war zu Tilburg in Holland geboren, wurde im Jahre 1900 zum Priester geweiht und reifte bald darauf nach der Südsee ab. Bruder Joseph Bley war Trappistenbruder aus der Abtei Banjalutta in Bosnien. Er stammt aus Haltern in Westfalen Bruder EduardPlaschart war zu Ooerslagbei Breda in Holland geboren. Auch er befand fich seit dem Jahre 1900 in Neupommern. Auch Bruder Johann Schelle!ens war ein Holländer. Er war zu Osterwyk in Holland geboren. Schwester Anna (Katharina lltsch) war zu Mudersbach im Regierungsbezirk Trier geboren. Die trat 1901
in die Genoffenschaft der Misstonsschwestern ein und ging 1902 nach Neupommern, wo fie sich hauptsächlich in der Krankenpflege betätigte. Schwester Agathe (Elisabeth Rath) wurde zu Senden in Westfalen geboren. Die ist erst in diesem Jahre nach der Düdsee gegangen. Schwester Angela (Wilhelmine iBalka) war ursprünglich Lehrerin von Beruf. Sie war in Galizien geboren und ist auch erst in diesem Jahre nach der Südsee gereist. Schwester Agnes, (Katharina Goller) ebenfalls Lehrerin von Beruf, wurde za Ruhmannsfelden in Bayern geboren. Sie ging im September 1902 nach Neupommern. Schwester Sophia (Anna Schmidt) wurde zu Mülhen, Kreis Ebersbach in Baden geboren. Auch sie ging erst in diesem Jahre nach Neupommern und betätigte sich auch hauptsächlich in der Krankenpflege.