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31. Jahrgang.
gulda, Mittwoch, den 15. Juni 1904.
M 134.
V waren in Uurheffen die Volkschulen konfessionell.?
Drr frühere Reichstags- und Landtagsabge- srdnete Dr. Endemann hat diese Frage in tinem längeren Zeitungsartikel verneintund behauptet, erst in preußi cher Z-it habe man im ehemaligen Kurheffen die Volksschulen zu kon- fessionellen Schulen um gebildet. Diese Auf- fasiung entspricht, wie das .Raffgier Tageblatt' (Nr. 273) in einem längeren Artikel nach- wkist, nicht den Tatsachen.
Da jetzt so viel von konfessioneller und simultaner Volksschule die Rede ist, empfiehlt es fich vor ollen Singen, einmal die charakteristischen Merkmale beider Arten von Schulen hervorzuheben, zumal bis in die gebildetsten Kreise hinein h-erüber große Unklarheit besteht. Man ist welsack zu der Annabme geneigt, daß unter konfessioneller Schule eine solche zu ver« stehen sei, in der ausschließlich Schüler derselben Konfession un errichtet würden, während die Simultanschule Schüler verschiedener Konfessionen umf -ffe. Allein nicht die Konfession der Schüler ist für die Begriffebestimmvng einer der beiden Schularten maßgebend, sondern die Konfession der Lehrer, so daß als eine konfessionelle Schule nur diejenige in Betracht kommt, an welcher Lehrer der gleichen Kon- feffion unterrichten, während ihr die Siwultan- ,-schule mit L hrern verschiedener Konfession gegenübersteht. Es dürfte schwer fallen, aus karheffischer Zeit eine öffentliche Volksschule auszufübren, an der Lehrer verschiedener Konfessionen anqestellt waren, die mithin einen simulianen C-arakter gehabt hätte. Es bleibt also nur noch die konfessionelle Volksschule übrig. Richtig ist, daß in kurhesfischer Zeit amtlich von einer konfessionellen Volksschule nicht die Rede war, auch nicht von einer simultanen. Der Begriff der Simultanschule war eben vollständig unbekannt und so brauchte man für die erstere auch keine besondere Bezeichnung. Es gab nur öffentliche Schulen des Ortes. Diese konnten evangelisch oder katholisch oder auch israelitisch sein und in jeder von ihnen konnte das schulpflichtige Kind ohne Rücksicht auf die eigene Konfession vorbehaltlich besonderen Religionsunterrichts der gesetzlichen Schulpflicht genügen. So ist's auch heute noch. Aber an diesen öffentlichen Schulen des Ortes haben stets nur Lehrer der gleichen Konfession unterrichtet, ihr konfessioneller Charakter steht sonach außer Zweifel und wird dadurch nicht berührt, daß sie öfters von Schülern verschiedener Konfession besucht werden.
Die Konfeisionalität in Kurheflen erweist fich auS den verschiedenen Gründen. Ich will nur einige hervorheben:
Ohne Plan und Siel.
Roman von I. Baterlein.
25 ------ (Nachdruck verboten.)
„Hast Du bedacht, mit welch' erheblichen Kosten Deine Umsattelu'rg verbunden ist? Bezögest Du eine Universität, so könnten wir auf Grund Deines guten Eymna^al-Absolutoiiumr schon für'S erste Jahr um ein Stipendium für Dich ei »kommen. Diese Aussicht fällt weg, wenn Du bei Deinem gegenwärtigen Entschluß behorch. Daß einem Musikschüler, bevor er sein Talent beglaubigen und auf hervorragende Leistungen Hinweisen kann, ein Stipendium gewährt wird, daran ist nicht zu denken. Der Entgang eines Staats- zuschuffes ist aber für meine Kosse sehr empfindlich."
„£), Prpa!" entgegnete er eifrig, „darumbrauchst Du Dich mcht im Geringsten zu kümmern. Wenn Du mit meinen Plänen, die, wie ich richtig voraussah, Dir Schmerz und Enttäuschung brachten, Dich nur überhaupt aursöhnen kannst, dann ist urs Beiden geholfen. Sobald ich in die Musikschule ausgenommen bin, werde ich Dir ganz und gar nicht mehr auf der Tasche liegen."
„So?" erwiderte ich gedehnt und in der Vorahnung, noch einmal eine befremdende Neuigkeit zu vernehmen, „Du willst also in München lediglich von der Luft leben?"
„Nein, Papa! Aber Tante Carlotta, die mit meinen Absichten vollkommen einverstanden ist, hat mir einen Wechsel ausgesetzt, über deffen Höhe ich fast erschrak. Sie bezahlt lür mich nicht nur die Kosten des Musikunterrichts, sondern wird mir auch hundert Mark monatlich schicken, damit ich meinen Lebensunterhalt bequem bestreiten kann."
Innerlich gebrochen und vernichtet sank ich in meinen Lehnstuhl zurück Was half mir ein längeres Widerstreben? Ich stieß ja auch hier wieder aus den Einfluß meiner Schwäger'N, die sogar in dieser Au-
Bis zum Erlaß des Sckulavfsichtsgesetzes vom 1. März 1872 find die Geistlichen beider Konfessionen stets ohne weiteres kraft ihres kirchlichen Amtes Lokalschulinspektoren gewesen. Die Entlassung aus der Schule erfolgt heute noch innerhalb der evangelischen Landeslirche mit dem Tage der Konfirmation. Die Lehrerseminare in Kurhessen besaßen und besitzen noch heute einen streng konfessionellen Charakter. Für Simultan« schulen hätte man doch gewiß auch ein simultanes Seminar errichtet, wie dies im früheren Herzogtum Naffau, wo die Simultanschule auf ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung beruhte, der Fall gewesen ist. Dem Unterricht in Religion, Deutsch und Geschichte lagen 'm allen hessischen Volksschulen der Konfession Rechnung tragende Lehr- und Lesebücher zu Grunde. Nirgends waren derartige, auf simultanen Unterricht berechnete Bücher eingesührt.
Von großem Jntereffe für die Beantwortung bet aufgeworfenen Frage ist eine Erklärung, welche im Jahre 1833, also längst nach Einführung der freisinnigen Verfaffung von 1831, der damalige kurhessische Abgeordnete Endemann als Berichterstatter des Ausschuffes für Kultus und Unterricht über den Gesetzentwurf das Volksschulwesen betreffend in der Stände« kämmet abgegeben hat. Sie lautet wörtlich:
„Eine andere sehr wichtige Seite bildet ferner das Verhältnis der Schule zur Kirche. Aus der letzteren hervorgegangen und noch inuigst mit derselben verbunden ist die Schule aus einer Tochter gleichsam zu einer Schwester der Kirche geworden, ohne darum deren Leitung entbehren zu können. Diese enge Verbindung zeigt sich zunächst schon darin, daß der Schulunterricht ganz abgesehen von den eigentlichen Glaubenslehren vom religiösen Element durchdrungen sein und ganz von der Hand der Religion geleitet werden muß, was an sich auf die Kirche zurückfüirt. Sodann aber erscheint der Prediger, dem die Belehrung und Fortbildung der ganzen Gemeinde, sowie die Aufsicht über ihren religiösen und sittlichen Wandel anvertraut ist, notwendig alS der natürliche Obere der Schule, in welcher diejenigen Keime entwickel! werden, die er später weiter vsiegrn und fortbrlden soll."
Meines Erachtens kann ber konfessionelle Charakter der hessischen Volksschule nicht entschiedener zum Ausdruck gebracht werden, als es in diesen Worten geschehen ist. Und wie früher, so haben auch später an den maßgebendsten Stellen über den konfessionellen Charakter unserer Volksschule nie Zweifel bestanden. Einer der besten Kenner des hessischen Volksschulwesens, der Geh. Regietungsrat Dr. Falkenhainet, welcher, beiläufig bemerkt, stets eine führende Stellung unter den hessischen Liberalen einnahm, hat sich im Jahre 1889 in einem dem Ober- prästdenten der Provinz erstatteten Bericht mit aller Entschiedenheit dahin ausgesprochen, daß die Volksschule im Regierungsbezirk Kassel, also im Bereiche des vormaligen Kurfürstentums Hoffen, einen konfessionellen Charakter trage.
Es besteht in dieser Beziehung nur eine Ausnahme, nämlich für die Stadt Hanau, wo im Jahre 1874 gegen die Anschauung der Kaffeler Regierung aus einem ganz besonderen
gelegenhrit, die zweifellos vor allem mich mgmg, mir zuvvrgekommen war rnd mich, ihrer verhaßten Gewohnheit getreu, vor eine Tatsache gestellt hatte, die ich aus verschiedenen Gründen nichtrückgängig machen durfte.
Hätte sie die Sacke mit Robert nicht hinter meinem Rücken abgekartet und inS Reine gebracht, wäre sie mit ihrem Gildsack beiseitS geblieben, so würde mein Sohn den dringenden Vorstellungen, die er von mir zu böten bekam, gewiß Folge geleistet haben. Er hätte einsehen muffen, daß er ein Wagnis zu unternehmen im Begriffe stand, daS von sehr zweifelhaftem Erfolge sein konnte, während int Gegensatz dazu das Universi- tätsstudium gleich einer glatten Bahn vor ihm lag, an deren Ende eine herrliche Aussicht winkte. Jetzt aber hielt er sein Ohr vor meinen Mahnungen verschlossen. Er versteifte fich auf den Rückhalt, den er bei Carlotta sand, und auf die finanzielle Hilfe, die sie ihm versprochen hatte.
Und wenn ich dem gegenüber meine väterliche Autorität in die Wagschale warf, — wenn ich Robert den Besuch der Musikschule direkt verbot und ihn zwang, seine gelehrten Studien sortzusetzen, waS hatte ich unter den derzeitigen Verhältnissen damit gewonnen? Als gehorsamer Sohn würde er sich bescheiden, hatte er gesagt. Gewiß, das tut er auck, wenn ich eS verlangte. Aber wußte er dann, nachdem ihm Carlotta die Wege zur Erfüllung seiner Sehnsucht geebnet hatte, mein Begehren nicht al« schrullenhaste Laune betrachten? Mußte er mich als Störer seiner Pläne nicht mit einem Mißtrauen ansehen, das zu dauernder Entfremdung führen konnte?
Ich verwünschte heimlich den unheilvollen Einfluß meiner Schwägerin, der mich wieder einmal tote schon ost in eine peinliche Zwangslage brachte. Allein die möglichen Folgen, die aus einer Verweigerung meiner Zustimmung zu Roberts Vorhaben entstehen mochten, konnte ich doch nicht leichten Herzens auf mich nehmen. Sv tat tch mir denn selber Gewalt an, indem ich sagte:
Anlaß das Volksschulwesen durch den Minister Falk simultanisiert wurde.
Von einem „Rückschritt zur konfessionellen Schule in preußischer Zeit" kann deshalb nicht die Rede sein, da die konfessionelle Volksschule auch im flüheren Kurfürstentum Heffen stets bestanden hat. Es fällt damit auch der von Herrn Endemann erhobene Vorwurf, daß die Heffen „polnisch geschult durch die freie Verfaffung von 1831, nm deren Erhaltung der Kamps Jahrzehnte lang geführt worden war", in der Schulfrage nicht widerstandsfähig genug gewesen seien. Die Hessin hatten gar keine Veranlassung, gegen die spätere preußische Regierung in einer Frage anzukämpfen, welche diese behandelte, wie es dem Rechtsgefühl des Landes von jeher entsprochen hatte.
Gilt aber das Prinzip der Konfessionalität, so muß dieses für die Minderheit ebenso Platz greifen, wie für die Mehrheit. Nachdem in preußischer Zeit infolge der Gesetzgebung über die Freizügigkeit, die Gewerbefreiheit usw. an einzelnen Orten die konfessionellen Minderheiten ganz bedeutend angewachsen waren, konnte die Regierung fich deren berechtigten Ansprüchen auf eigene Schulen nicht verschließen und hat mit Rechts da, wo die Zahl der schulpflichtigen Kinder einer konfessionellen Minderheit eine angemessene Höhe erreichte, auf der Gründung eigener evangelischer oder kathol scher Schulen bestanden, was auch in dem vielumstrittenen Schulkompromiß als ein berechtigter Anspruch der konfessionellen Minderheit ausdrücklich fefi- gelegt ist. Wenn außerdem die Gemeinden mit konfessionell gemischter Bevölkerung neuerdings zu den Kosten der Beschulung auch der Minderheit herangezogen worden find, so ist zu berücksichtigen, daß im Regierungsbezirk Kassel die politischen Gemeinden die Trager der Schullasten sind, also auch für die Kosten aufzukommen haben, welche aus der Errichtung einer Schule erwachsen, auf welche die Minderheit einen berechtigten Anspruch hat.
Berlin, den 14. Juni 1904.
* Dem Reichstage ist eine Nachtragsforderung von 3 Millionen Mark zugegangen für ein Darlehen des Reichs an das Schutzgebiet Togo zum Bau einer Eisenbahn von Lome nach Palime. Die Forderung ist die erste Rate des Darlehens von 7,800,000 Mark an das Schutzgebiet. Die Bahn wird von der Firma Lenz u. Cie. Berlin, für 11la Millionen Mark gebaut. Der Rest ist für Nebenkosten bestimmt.
* Zur Beurteilung der Simultan- schulbestrebuugeu ist es interessant, nach der preußischen Statistik zu erfahren, daß unter den 36,756 öffentlichen Volksschulen in Preußen,
„Ich sehe schon, daß Dir mit gutem Rat nicht mehr zu helfen ist. Tu' also, WaS Du willst. Jeder Mensch ist seines Glückes eigener Schmied, und wie Du D ch bettest, so wirst Du schlafen."
Nur mit Mühe konnte ich mich Roberts stürmischer Dankesbeweise erwehren. Aber mir brachten dieselben keine rechte, unvermischte Freude, da ich mir meine Einwilligung selbst hatte abzwingen müssen. Um seine Gedanken aus da« jetzt Zunäckstliegende zu hingen und den lauten Jubel zu unterbrrchen, sagte ich daher:
„Da ich auf Deine Wünsche eingehe, dazu hat mich unter anderen die Erwägung bewogen, daß Du noch jung genug bist, um nötigen Falls ein zweites Mal umzusatteln. Du hast also meine Erlaubnis, die Musikschule zu besuchen, vorläufig nur für ein Jahr. Stellt fich unterdeffen heraus, daß eS Dir an Talent gebricht, und daß Du die Höhe der Kunst voraussichtlich nicht erreichen wirst, bann bist Du selbst so gescheidt, daß Du Dir sagen kannst, WaS Dir in solchem Falle übrig bleckt."
„O Vater, die Möglichkeit, die Du mir in Aussicht stellst, fwchte ich nicht."
„Wer wollen eS abwarten. Nun aber, mein Sohn, hast Du mir ein Versprechen auf Ehrenwort zu geben."
„Papa--" »
„Versprich mir, daß Du unter keiner Bedingung, unter keinem Vorwand von Tante Carlotta einen Pfennig Geld annimmst."
„Aber Vater! Gerade daS Versprechen der Tante —"
Eine entschiedene Handbewegung meinerseits gebot ihm Schweigen.
„Still!" sagte ich, „ich weiß, WaS Du Vorbringen willst: Wenn Deine Tante Dich nickt gestützt, wenn sie Dir keine Geldhilfe zugesichert hätte, würdest Du Dir den Gedanken an die Mufikantenkarrisre aus dem Kops geschlagen haben! Aber merke Dir," brach ich toS m» überschäumendem Ingrimm, „ich will nicht, daß wir von CarlottaS Gnade abhängig werden. Ich gäbe wir durch jahrelange rastlose Arbeft so diel er
bte 1901 vorhanden waren, 15.953 konseffionell und nur 803 (2,19 Prozent) paritätisch etnge« richtet find, unb daß von den damals gewählten 5,670,870 Schulkindern 5.386,295 in konfessionelle und nur 284,575 (5,02 Prozent) in partiätische Schulen gehen. Von diesen 803 kommt die große Mehrzahl auf Naffau, wo diese Schulen schon feit der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts bestehen, aber tatsächlich unseren ton« seffionellen Schulen entsprechen. Der Schulantrag will also nur die tatsächlich bestehenden Berhältniffe erhallen — unb da redet man, so schreibt ber .ReichSbote^ auf gegnerischer Seite von „Rückschritt" unb „Reaktion"; bie Leute wissen nicht, was sie sagen.
* AuS Deutsch-Südwestasrika. Generalleutnant v. Trotha meldet aus Swakopmund: Da großer Mangel an Etoppentruppe und Arbeitern, ist Transport Lüderitzbucht telegraphisch angewiesen, Bataillonsstab und eine Kompagnie in Swakopmund zu lassen, sodaß für Süden eine Kompagnie und eine Batterie bleibt.
* Sachse«-Koburg- Gotha und das englische Königshaus. Im 6. Helte der Annalen des Deutschen Reiches weist der Berliner Staatsrechts lehrer Professor Dr. 9 nach, daß in absehbarer Zeit die Verbindung bei Sachsen Koburg.Gothaischeu HerzogShauies mi dem englischen Königshause einmal auf hören muß. Der Prinz von Wales, vermählt mit Prinzessin Mary von Teck aus einer unebenbürtigen Seitenlinie des württembergischen Hauses, lebt nämlich in einer Ehe, die nach englischem Rechte vollgiltig ist, ba es in England kein Ebenbürtigkeitsrecht gibt, in Deutschland aber, insbesondere nach dem Hausrechte von Sacysen- Koburg, unstreitig notorische Mißheirat ist. Die Abkommen des Prinzen von Wales aus dieser Ehe gehören daher nicht mehr zum Hause ber Wettiner, dürfen sich nicht mehr Herzoge unb Herzoginnen zu Sachsen nennen unb haben in Deutschland keiner lei Thron folg er echte. Damit entsteht wieder ein rein englisches Königshaus ohne jede Verbindung mit einem deutschen Herrscherhause.
** Im Befinde« des Königs Georg von Sachse« dauert, wie aus Dresden gemeldet wird, die Krisis unverändert fort. Jedenfalls gibt man sich keinem Zweifel mehr hin Über bie hohe Gefahr, zumal ber Schwäche- zustanb nicht weichen will. Der König, ber im Bett liegend kaum Luft bekommen kann, will immer am offenen Fenster sitzen. Die bebenk- lichen katarrhalifchen Leiben können sehr leicht eine Infiltration der Lunge herbeiführen, die verhängnisvolle Folgen bei dem hohen Alter des Herrschers haben könne.
" Berlin, 14. Juni 1904. Der Kaiser, in der Uniform der Leibgardehusaren, begab sich heute morgen von Berlin aus im Automobil nach dem Truppenübungsplatz Töberitz und stieg dort um 53 < Uhr zu Pferde. Der Kaiser besichtigte zunächst das Garde- Kürassier-Regiment und exerzierte sodann die Garde- Kavallerie-Division. Die Division ritt zwei größere Attacken; bei der ersten markierte die Leibgendarmerie den Feind, bei der zwerten wurde dieser von dem Ziethen-Husarenregiment dargestellt. An der Hebung
spart, daß ich meine Kinder seibst erziehen unb ausbilden lassen kann. Und deshalb verbiete ich Dir, die Tante um Geld anzug-hen, oder solches von ihr anzunehrnen. Verwünscht sei jeder rote Heller, den Tu Dir trotz meines Verbotes von Carlotta auf- schwätzen läßt!"
Erngeschüchtert durch meine Heftigkeit, versprach Robert alles, was ich v-rlaugte. —
XII.
Der Entschluß meines Sohnes bereitete mir, obgleich ich ihm notgedrungen zugestimmt hatte, dennoch viel Kummer. Von jeher gewohnt, den Erwerb des Künstlers al» -inen sehr zweifelhaften und seinen Stand als einen fast minderwertigen anzuschauen, konnte ich mich mit der Vorstellung, in meinem eigenen Sohn einen künftigen Musiker zu erblicken, umso weniger befreunden, als ich seine Talente bezweifelte. Auch kam mit seine angebliche Vorliebe für daS Reich der Töne ziemlich überraschend. Im Studienseminar, worin er seine Ghmnafialjahre zugebracht, hatte er allerdings auch Musik getrieben; doch bemerkte ich niemals, daß er dieser Beschäftigung mit leidenschaftlicher Hingabe gehuldigt hätte.
Tie häuLltchen Sorgen, die mir Robert bereitete, und über welche ich mich mit dem besten Willen nicht hinwegsetzen konnte, rahmen mich derart in Anspruch daß ich sie be nabe wie ein körperliches Leiden fühlte und über all dem Grübeln und fortwährenden Sinnen Renata ganz vergaß.
Da wurde ich plötzlich wieder an sie erinnert; — aber in sehr unangenehmer Wisse.
Eines Vormittags war ich eben im Begriff, meine Wohnung zu verlassen, um nach der Handelsschule zu gehen, wo ich eine Lehrstunde zu geben hatte. Ich war schon vollständig zum AuSgang gerüstet und zog nur noch bie Handschuhe an, da klopfte eS an meiner Tür und der Briefträger gab ein Schreiben an mich ab.
(Fortsetzung folgt.)