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eitung

Maer

mondsbeUage: „SuIbGCt <5eW$t$bfötter"

31. Jahrgang

Zulda. Samstag, den 7. Mai 1904.

M 104

Seranttvonliche»

<chriftieitrr:Zos.vmu»

Druck und Verlag tf Zuldaer Aetirndrockest in Zulda (t?armoui< Zerosprecher Ur. 9.

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A. par;eL«"i^8ulda. wechenbeUtige:„Illustrierte Zonntagrzeitung

MM» »Lfllich, mit Ausnahme der Samt» >tW68eiertafle. viertel THrl-vezugsprei» vringerlahn und «rßellgeldinZuldaund rurwärts \ Mk. 50 Pfg.

* Die Uanalvorlage ist vom Abgeordreisühause a t dieselbe Kommission verwiesen roorben, die auch d e Hochwafse; Vor­lagen vorzubersten Ea< Das läßt schon voraus-' sehen, daß man eine gute Welle nichts mehr von ihr hören wird. Dciin zunächst werden die vier anheim Vorlagen beraten werd n, ur b das dürste bei aller grundsätzirchen Ueb.remftimmu?>g und Zustimmung dr.ch einige Zett in Anspruch nehmen. Den Vorsitz «n her Kanaltomv tffiun führt der konferouttte Ao geordnete G.af Wartens- leben.

Tie beiden letzten Berhanblur.gstogs im Ad- geordretenh^use haben zur Klärung der Lage gar nichts beigetragen. Was die Parteien über ihre Stellungnahme sagen wollten, war bereits gesagt worden. Und wenn das keine Klarier schuf, so konnten oder wollten die Parteien eben vorläufig nicht deutlicher werden. Minifter- prästdent Graf Brlow ist den Verhandlungen gänzlich ftrngebl'ebe Das wird ihm von der liberalen Preffe vielfach verübelt. Wir sehen aber nicht ein, was er dem sog. Mittelland, karmls hätte nützen tonnen; ba3 mußte er dem beteiligten Fach > inissir überlassen. Er hätte nur einige leere Redensarten cm tragen tonnen, die ohne jeden Einfluß auf den Gang der Dir gs geblieben wären, ober cr hätte pol'ttsche Er­wägungen in's Feld führen müssen, die dem Kanal wahrschiinlrch mehr geschadet als genützt hätten. Graf Bülow hat klüger gehand-lt, indem er den Verhandlungen fernblieb unb damit be kündete, daß die Regierung die Kanalfrage als rein wirtschaftliche und nicht als eine politische betrachtet zu fehen wünscht.

Aus den Aeußsrungen der freikonseroativen Blätter scheint hrroorzugehen, daß Die Freikonser- vativen trotz aller Abneigung gegen den Kanal eine Verständigung ernstlich wünschen. Für die Konservativen hat das die »Kreuzig/ dieser Tage schon ausgesprochen. Man möchte eben dre leidige Kanalfrage endlich aus der Welt geschafft sehen, und da man fürchtet, daß das mit der einfachen Ablehnung des sog. Mittellandkanals nicht zu er­reichen sei, so wünscht man eine Verständigung. Diese soll indeß nicht in der Annahme der jetzigen Vorlage bestehen. Die Regierung hat den Konservativen zu Liebe von dem" Kanal das Stück Hannover—Magdeburg abgeschnitten, so kann sie, denkt man, um des lieben Friedens willen auch noch ein weiteres Stück abschneideu. ES wird offenbar der Versuch gemacht werden, sie auch noch zum Verzicht auf das Stück Bevrr. 9<tn—Hannover zu bewegen. Darüber scheinen Konservative und Freikonservative einig zu fein.

Die liberalen Kanalfreunde würden sich gegen die weitere Verstümmelung natürlich mit Händen und Füßen sträuben. Obwohl sie bereits jetzt so tun, als liege ihnen an dem verkürzten Kanal nichts mehr, bezweifeln wir doch, ob sie bei einer weiteren Verkürzung zur Ablehnung der Vorlage kämen. Jemehr sie versagten, um so be­deutungsvoller würde die Stellung­nahme des Zentrums werden. Wir haben schon wiederholt gesagt, daß die Meinungen im Zentrum auseinandergehen. Die.DeutscheTages- zeüung' findet unsere Bemerkung, daß das Zen- trum weder mit Nein noch mit Ja stimmen werde, wenn nicht etwas dazwischen komme, was das ganze Zentrum auf die Nein- oder die Ja-Sette bringe, dunkel. Mit Unrecht. DaS Zentrum als solches wird weder mit Nein noch 6 i Aa stimmen, eben weil die Ansichten geteilt st' ) und wohl auch geteilt bleiben. Es müßte eb n etwas Unerwartetes und Ungewöhnliches da «wischen kommen, wenn alle Zentrumsstimmen tfr oder gegen die Vorlage abgegeben werden lohen. Was aber dazwischen kommen tonnte, »ftijten wir nicht, und deshalb glauben wir eben, bafs das Zentrum bet der entscheidenden Ab­stimmung auseinandergehen werde.

Berlin, den 6 Mai 1SO<

*♦ I« Bundesrat soll der ,Nat. Lid. Korr/ zufolge sie Neigung, den im Reichstage wegen der M,litSrpenfionsgesetze zum Ausdruck gebrachten Wünschen entgegenzukommen, eine nicht unerhebliche Abschwächung erfahren haben, seitdem der Reichstag die Matrikularbei- träge um 17*/» Millionen erhöht hat. Das wäre

doch mal eine „sachliche" Stellungnahme. Aller­dings könnte der BandeSrat sich darauf berufen, daß von for.fewatwer Seite die Erhöhung Der Matrikularumlagen auch nicht aus sachlichen Grünten erfotat sei, aber ter Reichs ag ist nicht dafür veraittoorrlich, was Graf Schwerin und Herr v. Kardorff reden.

* General v. Jagwitz, her im Wa' tfteile Frankfurt» Lebus as Kandidat des Bandes der Laridwtt'e aufgestellt worh-n ist, hot in seiner ersten Wahlrede erklärt, daß er das Protzt -wm der antisem itischen Reformpartei durch­aus billige unb sich im Falle seiner Asichl der Wirtschaftlichen Vereinigung anscktt-ß n werde. Seifdbe Herr war bei D<r Ha tptwahl im vorigen Iah e konservativer Kandidat für den Wahlkreis Jau r-Bolkenhayn. Die Sym­pathie der.Kreuzkz.' für lhn scheint sich nun elwas gemindert zu haben. Im Wahlkreise ist infolge der Kandidatur d. Jagnntz der Streu unter den „Bereinigten" bürgerlichen Parteien bereits lichterloh entbrannt.

* Darf der Präsident des Reichstags ciu Mitglied des Bundesrats zur Ord vung rufen? Diese Fr -ge ist sston oft auf­geworfen und am Frerlag vom Präfidmlen Graf Bülleftrrm tu ter Zustimmung des Hauses im bejahenden Sinne' gelöst worden. Der Zentrums­abgeordnete Dasbach brachte der Beratung des Antrages Gröber die übrigen gelinden Strafen auf die SoldatensaKhanDlungen u -h dis harten Strafen auf dis Vergehen der Untergebenen gegen die Vorgesetzten zur Sprache. D-r Reichs­tag müsie dec An palt der armen gequälten Sol­dat n se'n. An diesem Ausdruck nahm Anstoß Der bayerische General von Endres, der daraufhin von „Verleumdungen der O'fizi re" sprach. Graf Balleftrem erklärt? darat f sofort, daß ein Bundesrat? l>-vollmächtig, ter im Reichs­tage nicht von Verieumdungen sprechen dürfe. Die tm Hause gefallen seien! Damit ist die obige Frage gelöst; der Präsident ist oberster Herr tm R ichstage und ihm unterstehen in Der Hand­habung der Geschäftsführung all-' Abgeordnete unb Bundesratsbevollmächtigte. Der boye rsche Genera! nahm die Rüge. ohne Widerspruch an und entschuldigte sich mit einem ,Japans lir.guae“ (.falschen Zungerrfchi g" würde Herr v. Budde gesagt haben).' Damit ist für die innere Ord nung im Reichstage ein wichtiger Schritt ge­schehen, im Jntereffe des Reichstags. General von Endres meinte später: «Ich sehe immer mehr ein, daß man sich im Reichstage mit außer­ordentlicher Sorgfalt ausdrücken muß!" Ein recht lebhaftes „Sehr richtig!" aus dem ganzen Hause belehrte ihn von der Richtigkeit dieser Anschauung!

** Der hem Reichstage vorgelegte Gesetzentwurf betr. Menderuugen der Zivilprozetz- Ord nung bestimmt, daß die Revision in Rechts- fireitigfeiten über vermögensrechtliche Ansprüche stets zulässig sein soll, wenn der Wert des Be­schwerde-Gegenstandes den Betrag von 3000 A übersteigt, bei dem Vorliegen abweichender Ent­scheidungen aber schon dann, wenn der Wert des Gegen staudes der Beschwerde, soweit sie auf dem Unterschiede zwischen dem ersten und zweiten Urteil beruht, den Betrag von 2000 A. übersteigt. Diese Untersche'dung rechtfertigt sich, heißt es in der Begründung, durch die Erwägung, daß, soweit Uebereinftimmung zweier Instanzen vorliegt, im allgemeinen eine größere Gewähr für die richtige Entscheidung gegeben ist. Zugleich entzieht sie dem Einwande jeden Boden, daß bei einer un­bedingten Erhöhung der sievisions- Summe auf 3000 A in einzelnen Rechtsmaterien nicht mehr alle wichtigen Rechtsfragen zur Entscheidung der höchsten Instanz gelangen würden. Was die Wirkung der in Aussicht genommenen Maßregel anbelangt, so ist sie für die unbemittelten Be- völkerungs-Klasien sehr gering. Unter den wäh­rend der letzten 5 Jahre bei dem Reichsgerichte anhängig gewordenen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, welche einen Be­schwerde-Gegenstand von 3000 A ober weniger betrafen, befanden sich durchschnittlich in jedem Jahre nur 26 Sachen, in denen dem Revisions- Kläger das Armenrecht bewilligt war. Nach den für Die Jahre 1899 bis 1903 angestellten Ermitt­lungen ist anzunehmen, daß die Zahl der Revi­sionen bei einer allgemeinen Erhöhung der Revistonssumme auf 3000 Mark sich höchstens um 30 Prozent vermindern würde. Ausreichende Ermittlungen Darüber, wie viele Sachen solche waren, in welchen die Entscheidungen bei den Vorinftanzen übereinftimmten, haben sich nicht anstellen taffen. Es darf aber nach den sorge- nsmmenen Proben als sicher gelten, daß eine nicht unbeträchtliche Zahl von Sachen, die sonst von dem Zugänge zum Reichsgericht ausgeschloffen sein würde», diesen Zugang behalten, sobald die Revision auch bei einem Werte des Beschwerde- gegenständes zwischen 2000 und 3000 Mark dann .nläsfi; bleibt, wenn die Entscheidungen der

ersten und zweiten Instanz in der durch den Entwurf bezeichneten Weise von einander ab= weichen Danach wüßte auch der vorher geschätzte Prozentsatz etwa auf 23 Prozent ermäßigt werden. Für Die tatsächliche Bedeutung dieser Einschränkung gegenüber den Parteien kommt in Betracht, oaß noch dm schon erwählten Betrachtungen mehr als drei Vierteile aller Urteile von vornherein auf Abweisung lauten; insoweit bringt also die geschützte Einschränkung der Reoisionssachen der Bevölkerung kernen fachlichen Nachteil. ,

?? Die Kandidatur, des revisionistischen und gegen den großen Bebel nicht ausreichend unterwürfigen Genvfsen Dr. Braun in Frank fnrt-Lebus hat bei „unentwegten" Brbeigetreuen schweren Anstoß erregt. Die sozialdemokratische Reußische „Trrdüne" "schreibt und die ,Lespzrger Vollsztg.' druckt es ab:

„Die sofortige und einmütige Aufnahme der Wahl­agitation ist geruifi erfreulich, unsre Parteigenossin in Fcanksult-LeLur bat en aber b'tenfen solle-, daß Brw n gezwungen werden muß e, sich einem Schiedsgericht zu stellen. Dsi.ser ist, soweit bisbrr bekennt, noch nicht zu einew Abschluß se-.n.r Verhandlungen ge- lonmrn. Ob das Bemeismaterial zu Gunst« oder kln. unsten Brauns ausiäNt, ist noch vellig ut bekannt. Tieie überhastete K-nddatur ist nich-s mehr und nichts weniger als eine Tiezi vlinarwidrt gke it, rin Parterskandal. Erst der Fall Göhre, j-tzt dieser Fall Brmm — es ist wahrlich die höchste Zeil, daß endlich einmal piüadlich Auskrhr gehalte wird. Schon au» Taktgefühl allein hätte B-auri die Kardt- datur j tzt nick., annehmen dürfen. Der Hmdi-uscger Geist scheint aber derart demoralisierend gewirkt tu haben, "aß von Taktgefühl siine Rede mehr ist. Im Jnrenffe der Partei erfdemi urs dahrr eine durch­greifende Operation am Pnrteiköiper durchaus not­wendig. Uno j: mehr, desto beffer."

Dazu bemerkt der.Vorwärts': „DisVoraus­setzungen dieser Renßischen M iaungsäußer vng und des .Leipziger' Cirats sind falsch. Tie Tar- sache, daß gegen Braun ein Schiedsgericht schwebt, kann ihn natürlich nicht zu einer Kandidatur untauglich machen. Denn da jeder Parteigeroffr das Recht hat, ein SchievSgertcht zu beantragen, wäre die Konsequenz dieser Auffassung, daß schließlich jede Kandidatur unmöglich ge­macht werden kann, die irgend einem Parteigenossin nicht gefällt. Außerdem ist die Angelegenheit Braun von den Parteigenoffen in Frankfurt-Lebus bereits untersucht und von ihnen durchaus zu seinen Gunsten entschieden worden. Von einer Disziplinlosigkeit kann also gar keine Rede sein; eher ließe sich die Frage aufwerfen, ob der in unserem Part-ileben neue Vorgang, daß in einem bereits begonnenen Wahlkampfe der sozialdemokratische Kandidat von sozial- demokratischen Blättern angegriffen wird, mit den Pflichten Der Disziplin vereinbar ist Die Partetblätter könnten zum mindesten eS den ge­ordneten Partei-Instanzen überiaffen, gegen Kandidaturen Einsvruch zu erheben. Daß dieser Einspruch nicht erfolgt ist, beweist gleichfalls die Nichtberechtigung der gegen die Frankfurter Parteigenossen erhobenen" Vorwürfe." Bebel hat eben immer recht. Wenn er Einspruch gegen eine revisionistische Kandidatur erhebt, und wenn er sie zu gestatt«n geruht, er trifft immer das Richtige und andere Leute haben schweigend zu gehorchen, auch wenn sie „unentwegte" Revolutionäre find. Uebrigens wurde gegen die Kandidatur Göhres auch das gellend gemacht, daß gegen ihn ein schiedsgericht­liches Verfahren schwebe.

* Gegen die Gefängnisfolter hat die sozialdemokratische Fraktion zur dritten Lesung des Etats die folgende Resolution emgebracht, in welcher die Mindestforderungen gestellt werden zur Beseitigung der entsetzlichen Zustände in Gesängniffen und Strafanstalten: Der Reichstag wolle beschließen: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen — unbeschadet der Verlegung eineS Reichs-Strafoollzugsgesetzes — bei den Verbündeten Regierungen dahin zu wirken, 1) daß in den Gesängniffen und Strafanstalten schleunigst Maßnahmen getroffen werden, welche geeignet find, die rechtzeitige Feststellung von körperlichen und geistigen Erkrankungen der Ge- ängknen sowie die Hilfeleistung in Erkrankung? - ällen zu sichern; 2) daß die Verhängung von chweren Disziplinarstrafen unter Recdtsgaran- ien gestellt wird; 3) daß dem Reichstag jähr- ich eine Uederficht über die Zahl, Art und Anlaß der in den Gesängniffen und Straf­anstalten verhängten Disziplinarstrafen vorge- lejt wird.

** Sitzung der U»terrichtsko»«isfio» des Abgeordnetenhauses vom 4. Mai. Mehrere Petitionen beantragen eine Aenderung des Lehrerbesoldungsgesetzes:

a) Erhöhung d es Grundgehaltes; die Sätze desselben seien zu niedrig bemessen; es gebe kaum irgend­wo „bUHatte Orte' im Sinne deS Gesetzes: die An­sichten über ^Leistungsfähigkeit' der Gemeind« ver­ursachten Ungleichheiten und Unzufriedenheit. Die

Petenten fordern Grundgehalt 1300 ober 13' 0 Mark, Alterszulage 150 Mark. Einige Petitionen verlang« Gleichstellung aller Lehrer im Gehalte. Referent be­merkt u. a. Dre Berbeflerung fi-ht eine Regelung bei Gehalte? nach den öruickcn Berhällniflen vor; die Lehrer find nicht Beaune des Staates, sondern der Gemeinden. Wenn das Geholt eines jeden LehrerS nn" um ICO M erhöht werden soll, ergibt das 10 Millionen Mark jährlich Der Referent beantragt Ueberweisun? als Materml. Der Regierungslommifsar stellt in Ausficht, daß nach dem Zustandekommen des bevorstehenden ScknüunkerhalturiftSgetetzes das Lehrer« besoldungsgefetz abgeänderl werde. Peschlkfien wurde:

b) Eo wird petilionieit um Erhöhung der Mietsentschädigung, sodaß eine den Normativ­bestimmungen entsprechende Wohnung beschafft werd« kann,

c) daß auch die unverheirateten Lehrervom Zeitounlle der Gcwäh'u. g des vollen Grundgehalts ab die volle MictSentfchädrgung erhalten sollen,

d) dr.ß bei der Penfiourerung als MielSent- schädigung 300 Mk. anxercchnet wer- en sollen, auch wenn die Mirtsentfchädrcuug oder Werl ter Dienst-' wohnung diesen Betrag nicht erreicht,

e) daß dicN atur alleistungen uudLanddolation« adgelöv werden soll- ii,

f) daß der mit dem Schulamt verburchene Kirchem- dienfl besondkrs und angemeflener b soldet werde und diese Einkiinfte nicht aus das Lehrergeundgehall anzu- recknen seien,

g) daß drn auftragswelse beschäftigten Lehrer« dasselbe Gehalt gewährt werde, wie den einstweilig angc stellten.

Beschlossen wurde, die Petition betreffs Grund­gehalt unU'r Anerkennung ter bestedenden Härt« und llngleichHeiken des Gifines und in A nbetracht der Notwendigkeit, zunächst das Schulunterhaltungsgesetz zustande zu bringen, der Staatsreg erung als Material für eine tunlichst baldige Revision des Ledrerbesolduugs« gesktzes von 1867 zu überweisen. Bttreffs aller ander« Anträge wurde Uebergang zur Tagesordnung beschloffeu.

Die Petition der Landlehrer des Kreises Reichenbach, soweit sie Gleichstellung der Gehälter der Lehrer bn beiden Kor fessiouen verlanrt, ist bereits erledigt; soweit sie Erhöhung des Gehaltes betrifft, zur Erwägung überwiesen.

85. Sitzung vom 6. Mai 1904.

Eröffnung 1 ’/« Uhr.

Ein schleuniger Antrag Werner und Genoffen ^Antis.) aui Einstellung eines gegen Len Abg. Brüh« (Antis.i schwebenden Privarklageversahreus wird de­battelos angenommen.

Es folgt die Beratung der Resolution Gröber (3) betreffend Aenderung des Militärstrafge­setzbuchs (Herabsetzung der Mindeststrafen für Ver­gehungen von Untergebenen.)

Die Kommission — Berichterstatter Abg. Gröber(Z.) beantragt, die Verbündeten Regierung« um Vorlegung eines Geletzentwurfs zu ersuchen, welcher im Milttärftrafgesctzbuch § 97 Absatz 1 die Minimal­strafsätze erheblich herabsetzt, also für die Fälle der tätlichen Widersetzlichkeit und des Ungehorsams.

Staatssekretär v Ttrpitz bittet, der Resolution nicht zuzustimmen.

Abg. v. Noirnau« (t.): Wir haben bereits bei der ersten Besprechung der Resolution erklärt, daß sie für uns gänzlich unannehmbar ist. Darin hat sich nichts dadurch geändert, daß die Resolution der Kommisfio« eirr neue, etwas abgcändert» Faffung erhalten bat-

Abg. Dr. Hagemanu (natlb ): In der Kommission find wird in oer Lage, der Resolution zuzustimm«. Gegen den Verdacht, daß wir die Hand dazu biet« wollen, die Di 'z'plin der Armee zu untergraben, brauche ich mich wohl nicht zu verwahren.

Abg. Dr. Müllrr-Meiniugen (fr. Vp.): Wir werden der Resolution zustimwen, wenn wir auch leb­haft bedauern, daß sie nach den Kommissionsbeschlüff« aus einen so wenig umfangreichen Tatbestand beschränkt wird. Ich habe bereits heute zu erklären, daß wir eine vollständige Revifion der Mikitärstrafgesetzgebnnfl für unbedingt notwendig eracht«.

Abg Singer (Soz.) erklärt, seine Partei werde der Resolution zustimmen, well augenblicklich nichts Befferes zu erreichen fei.

Abg. Dasbach (Zentrum) führte au?, daß das Volk höchstens den Schluß auS der Annahme der Re­solution zieh« würde, daß der arme Soldat im Reichs­tage einen Anwalt bksihe. Redner zeigte an mehrer« Beispielen, wie die Bergehungrn der Mannschaft f« außerordentlich schwer bestraft würd«, die Soldaten- Mißhandlung« nur eine gelinde Strafe erführen. Der Reichstag müffe ein Anwalt der gequält« Sol­daten feto.

Bayerischer BundrSbeoollmächtigter Generalleut­nant d. EudreS übernahm diese Anwaltschaft für das OfstzierkorpS. Bei dem B rteidigungseifer ließ er sich etwas hinreiß« und sprach von »Verleumdung«', die im Reichstage vorgekommen sei«.

Prästdent Gras Ballestrem machte ibn darauf aufmerksam, daß solche Aeußerungm nicht der Ord­nung des Hauses enttoreche».

Dieser indirekte Ruf zur Ordnung veranlaßte d« S«eralleutnant, seine Bemerkungen zurückzunehm«, indem er sie als einen „lapsus linguae“ bezeichnete.

Abg. Spahn (Zentrum) trat dem Staatssekretär von Tirpitz entgegen, indem et betonte, daß Gerechtig­keit und Dtkzipltn nicht einander ausschlitßende Begriffe seien, daß aber die Gerechrigkeit über der Disziplst» stehe, und daß, da daS Militärstrafgesetzbuch mildernde Umstände nicht (rotte, man durch Herabsetzung d« Mindeststrafe dm Richter in stand setz« müsse, die Strafe Über ein« Soldaten zu verhängen, die er als dem Strafmaß entsprechend erachtet. Bei dem jetzig« Mindestmaß fei der R chter gezwungen, häufig er» hützWeS Strafmaß anzuwend«, als et es für geregt erachte.

Die Resolution wurde angroowm«.

ES folg« Petitionen.

Mehrere Petitionen betr. Versorgung grg« Ar­beitslosigkeit werden als Material überwies». Bei einer Petition betr. Definiernng von Hand-