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31. Jahrgang

Jl 92

Zul-a, Samstag, den 23» April 1904

erf^dnt täglich, mit Abnahme der Lor.a- üGtScitrtogt. viertel» Mrl. Stj«g5prei, ^r- Sringerloh« uv» Kes»^gtl- in Zulda unM Ewärtr \ Nt. 50 pfg.

Dieielbe mutz weisen, sonst oder es wird jedes Jahr genügen, um

die Wartezeit unterbrochen. Für würden also 2(\ Wochrnociträge die Anwartschaft aufrecht za er-

eegenwärttge Pflegemutter durchschlagend wider- legt. Dar Kind,' das der Mann „in- die Ehe mngedraMl haue", wie man hierzu'ande sagt, war 5 er Stiefmutter ein Dorn im Auge, uno man kann nur darüber im Zweifel fein, ob fie er- bloß auf Quälerei oder auf Beseitigung des Knies abgesehen hatte.

Soweit bot die Verhandlung nichts Heber» raschender; denn leider find derartige Kinder» quälerekn sehr häufig, lieber, aichend war aber das Urteil der Strafkammer. Denn während das Schöffengericht die Kindesquälerin zu neun Monaten Gefängnis verurteilt hatte, hielt die Strafkamrn-r sechs Monate für genug, obschon sic »bodenlose Roheit" seststellte und keinen andere-- MilderungSgrund eatbeden konnte, als daß die Angeklagte bisher unbescholten gewesen. Mir scheinen sechs Monate für eine so unmensch­liche Miller viel zu wenig zu fein. Die Ge­lehrten wögen jr über den Zweck der Strafe fagen, was sie wollen: Tatsächlich hat das Strafrecht den richtigen Zweck, abschreckend zu wirken, und deshalb muß bei Missetaten, die sich neuerdings häufen und gewissermassen eine ansteckende Krankheit bilden, das Slrafmap recht hoch gegriffen werden, um allen denen, die zu derselben Untat sich versucht fühlen, einen heil­samen Schrecken einzujazen. Das ist ja auch das einzig gute, was bte Zeitungsberichte über die Gerichtsverhandlungen an sich haben. Sie wirbn bei manchen Lesern nicht angenehm und manchmal auch nicht vorteilhaft; aber sie schärfen doch häufig dort, wo es Not tut, das Gewissen oder wenigstens die heilsame Überzeugung, daß Staat und Gesellschaft in solchen Dmgen nicht mit sich spassen lasten. Diese Einwirkung wird aber gefährdet, wenn man Urteile melden muß, dis nach dem gesunden Voltsempfinden im Ver­hältnis zu der betätigten Bosheit und dem an- gerichteten Schaden zu milde find. Manchmal liegt die Schuld schon am Strafgesetzbuch selbst, das nicht überall mit dem rechten Maßstab mißt. So versteht das Volk es z. B. nicht, daß Der- ' gehen gegen das Eigentum, wie z. B. einfache Diebstähle, die einen verhältnismäßig kleinen Schaden herbeiführ en, recht strenge bestraft werden, dagegen Roheitsvergehen, Mester- stechereim, Menscher,qnälereien u. bergt trotz der unvergleichlich größere« Schuld und Schädigung zu gnädig fortkommen. Aus dieser Erkenntnis heraus hat sich bekanntlich eine starke Strömung für Wiedereinführung der Prügelstrafe ent­wickelt. Dagegen läßt sich sehr viel sage«, und ich gebe auch zu, daß die strafrechtliche Prügelei einen Wcksch-Ut auf einer überwundenen Kultur­stufe bedeuten würdr. Wer bei aller Achtung vor den Autoritäten, die sich gegen den Prügel aussprechen, muß ich doch bekennen, daß mein persönliche« Gefühl gelegentl ch nach de» andern Seite drangt. Wern ich z. Ä. lese, daß im Kohlenrevier em roher Schlingel einen friedlichen Bürger, den er auf der Straße trifft, ohne jede Veranlassung mit dem Mester sticht, nur um fein Mütchen an irgend einem Mitmenschen zu kühle», so gehl mir das Herz mit dem zioillsierten Verstände durch und ich rufe aus: Der Kerl

gehindert, uns ein- oder auszuschiffen, je nachdem; selbst am andern User könnte man uns noch anhalten "

„Wir müssen also gut überlegen; von allen Seiten droht Gefahr."

„Utberdies ist zu bedenken, das der Fährmann geivagies Spiel spielt. Wir dürfen ihn nicht der Rache des Gauvrrneurs aussetzen. Der Dünst, den er uns leistet, könnte ihn den Kopf kosten."

„Das wäre ein schlechte Dank für seine Memchen- sreundlichkest.... Jedoch ich meine, wir könn'en heute Nacht übersetzen. Es regnet, und der Himmel ist dunkel genug.

„So rasch, als Sie eS wünschen, geht es doch nicht."

„Warum nicht?"

„Der Bootsmann muß zuerst benachrichtigt teerben."

„Das ist doch bald geschehen."

„Nicht so leicht, tote Sie glauben. Man darf keinen Argwohn erregen."

„Natürlich nicht."

„Und dann müssen wir einen Bor wand suchen, das Hotel zu verlassen"

„Ach, Gott, ja. Aber wie?"

„Vorläufig warten wir bis morgen."

„Immer dieses Wort: morgen!"

„Wenn Sie nachher zu Abend speien, lassen Sie wich rufen. Dann sagen Sie mir, so daß es jeder kören kann, daß Sie nicht in der Lage sind, sich längere Zeit — tote es ja den Anschein gewinnt — im Gasthause auszuhalien, da Sie sich nicht genügend mit Geld vor- aefehen. Sie beauftragen mi ch dann, ein bescheidener Unterkommen bei irgend einem kleinen Bürger zu suchen. Das übrige ist meine Sache."

' „Einverstanden!"

„Wenn Sie dann morgen noch nicht die Paß-Be­scheinigung bekommen, woraus ich schworen möchte, s» ziehen wir zu meinem Freunde."

„Und fegen morgen abend über?"

„So Gott will!"

.I« hoffe es!"

„Und jetzt gehe ich. Sine zu äuge Uuterredung

Wolbenbeitröge g klebt hat. Alle 2 Jah'e ist bte CuitiUTigjtane einzureichea und zu wechseln, auf jeden Fall 40 Beiträge auf- erwart der Anspruch auf Rente,

halten.

Zahlt mithin her Versicherte feine Beiträge nicht pünktlich für jede Woch„, sondern unter­läßt er es wegen vorübergehender Erkrankung oder ver äumt eS aus irgend e-r em Grande, fo schiebt er damit den Zeitpunkt s-iues Rtruenan- spr ches, d. h das Ende der Wartezeit, um ss viel weiter hinaus.

Die Wartezett für die Invalidenrente dauert bei regelmäßiger und ununterbrochener Zablung von 5U0 Wochendemägen mindestens 10 Jahre, das Jahr rutiö zu 50 Wochen gerechnet, und zum Abwarien von 1200 Bettrogswochen für dte Altersrente sind unter derselben Voraus­setzung im günstigsten Falle 24 Jahre not­wendig.

Je älter jemand mithin beim Beginne der Selbstoersicherung ist, desto mehr muß er im eigenen Interesse darauf bedacht fein, so bald als möglich dis vorgeschriebenen Beiträge za leisten, da er ja nut dem zunehmenden Alter eher dauernd invalide, d. h. weniger als ein Drittel nach fei', en VerhLltriffen erwerbsfähig werde» und dann nicht mehr w iter kleben kann und weil er sich sonst der Gefahr aussetz!, zu spät oder gar nicht auf Invalidenrente und noch weniger auf Altersrente Anspruch machen zu können. Jedenfalls müßte z B. etne_ Person, dte erst kurz vor dem 40 Lebensjahr« sich selbst versichert, wenn sie nicht pünktlich für jede Woche zahlen und doch nach 30 Jahren die Altersrente beziehe» wollte, durchschnittlich jährlich für 40 Wochen kleben.

Unpolitische Sdtlaufe.

(Nachdruck verboten.)

® Berlin, 21. April 1904.

„Die Leidensgeschichte eines Kindes". Unter diesem nicht mehr ungewöhnlichen Titel finde ich soeben in den Berliner Zeitungen den Bericht über eine Gerichtsverhandlung gegen eine unmenschliche Stiefmutter. Nach den Zeugniffen der Nachbarn war der vier­jährige Junge täglich vier bis fünfmal m't einem starken Ausklopfer schonungslos ver­hauen. oder mit Fußtritten regaliert worden, so daß fein Wehgeschrei steinerwerchend ceroefen fein soll. Ans die Vorhaltungen der Flurnach- darinnen antwortete die Mittler: Sie werden noch viel ».ehr erleben.! Als endlich brr Polrzei- arzt kam, stellte er zahlreiche Striemen u-> blaugrafie Beulen fest und bezeichnete die Be­handlung, die der Knabe erlitten, als lebens­gefährlich. Die angeklagte Stiefmutter suchte sich mit üblichen Ausreden zu helfen, das K'nd sei unsauber gewesen und habe deshalb gezüchtigt werden müssen; das wurde aber durch die unschädlich zu wachen. Sodann soll San Louis überrum­pelt werden. Da er nun überall Spione wit ert, die seinen Plan verraten mochten (er selbst unterhält deren eine Seg en), so ist er gesonnen, niemanden aus der Stadt zu lassen, bis ihm sein Vorhaben geglückt ist "

„Das ist ja schrecklich! Wie kommen wir dann hier heraus?"

„Das will ich ihnen eben erklären."

„Schnell, schnell l"

„Mein Freund wohnt in der Nähe des Flusses. Wie sie vielleicht gesehen haben, bildet der Fluß einen Bugen um die Stadt. Die Tiefe und Breite des Wassers dar außerdem stellenweise recht reißend ist, läßt einen Brückenbau nicht zu Vtnt Ein- und Bus­gang der Stadt wird scharfe Wache gehalten, jedoch am Landungsplatz der Ponte, welche den Verkehr zwischen diesseits und jenseits vermittelt, ist die Auf­sicht gleich Null wenigstens bei Nacht. Freilich ist die Vorsorge getroffen, daß die Ponte am anderen User befestigt wird, sobald mit Sonnenuntergang die letzte Ueberfahrt stattgesunden."

„Ja, dann aber ....*•

„Geduld, es kommt jetzt. Also der Fährmann ist einer der Unsrigen; er lebt und st-rbt für meinen Fieund, der ihm einmal einen großen Dienst erwiesen Dieser Mann könnte — ue-d er wird es tun —, uns während einen dunklen Nacht aus die andere Seite bringen. Da die Stadt gerade -n der weiten, runden Ausbuchtung lregt, können die Wachen an den Toren die Ponte nicht bemerken."

„Dann müßte mau zu jeder Zeit übersetzen können t"

„Gemach! So oft bei Tage gefahren wird, ist ein Kommissär gegenwäriig. und bei Nacht liegt die Ponte drüben. Bei Heller Nacht könnte irgend ein am Ufer Vorübergehender die Fahrt bemerk«» un, sich über das Außergewöhnliche wundern. Wenn es ein Re­volutionär wäre, würde er nicht verfehlen, Alarm zu schlag« und die Posten herbeizurufen. Wie leicht könnte dann einer von uns verwundet werden! Auf jeden FM gäbe es gewaltigen Lärm und wir würden

müßte zu Prügelstrafen xtuUeüt werden, und seine Gesinnungsgenossen mit dem allzeit lockere» Taschenmesser ebenfalls! Natürlich erst recht die Unholde, die au6 unmenschlichen Gelüsten Kinder überfallen. Will man d e Bestien tu Menschen­gestalt durchaus sicht prügeln, nun, so schaffe man für fie eine besondere Art von Gefängnis, wo ihnen der Uebermur durch schwere Arbeit ausgetrieben wird. Dte bloße Freiheitsentziehung mag für einen armen Teufel, der mal lange Finger gemacht hat, wohl Strafe genug jein; ober Leute, die in rvrefl Bosheit den Leib und das Leden ihrer Mitmmscheu angetassei hab«», mfiffen empfindlich am ebenen Leibe gestraft werden. Wer so rückständig in der Gesittung tit, kann sich nicht beklagt n, wenn ihm mit den Zuchtmitieln einer früheren Kulturepoche auf» gewartet wird. —

Kommen wir nun auf den Fall der grausamen Stiefmutter zurück, fo zeigt sich hier wieder die alte Erscheinung, das die Mißhandlungen an Krt dem erst durch das Eingreifen der empörte» Nachbarinnen mit Mühe und Not zur polizei­lichen und strafrechtlichen Sühne kommen. Ge­wöhnlich find es „ Zimme -Nachbarinnen ", die sich einmifchen. Das ist wenigstens eine kleine gute Seite des dichten Zusammenwohnens. In jedem Stockwerk der Maffenhäuser lieoen mehrere Wohnungen neben,einanber, und vielfach haben sogar zwei Wohnungen einen gemeinsamen Ein- gangsflur. Die eine Familie hört, sieht und riecht, was in der andern Familie oorgeht. Das ist im allgemeinen ein M ßstand, der sogar sehr schlimme sittliche Gefahren mit sich bringt; ge­legentlich wird aber eine sehr nützliche Kontrollt daraus. Die eine Familie muß sich vor d« andern „genieren“, und cS kann ein Antrieb zui Sauberkeit, Ordnung und Mäßigkeit fein. Es soll sogar vorkommen, daß der eheliche Friede von der Furcht vor den Ohren der Wände pro­fitiert; in solchen Wohi-mkgen kann sogar eine Gardinenpredigt nicht ungeniert gehalten werde». Eine scheußliche Eiterbeule am sozialen Körper ist bekanntlich die Engelmacherei, die gewerbs­mäßige Beseitigung von unbequemen Kinder»; dieses entsetzliche Gewerbe roflroe in den Welt­städten wie Berlin noch viel mehr im Schwünge fein, wenn nicht das enge Zufammenwohnen und bte bekannte Neugier der Nachbarinnen zu leicht zur Enibüllung führte;!. Daher haben wir auch die Erscheinung, daß die „Engelmacherinnen" fich in den feineren Stadtteilen in besseren Wohnungen einzunisten lieben, sodaß der höllische Geschäfts- betiieb ein größeres Anlagekapital erfordert.

Wenn nun gerade in den Großstädten s» häufig Kinderquä'ereien entdeckt und abgestrast werden, darf man daraus folgern, daß bet de» Kleinstädtern und Landbewohnern solche Gran- samkeiten weniger häufig Vorkommen? Bei alle« solchen Schlußfolgerungen, die etwas pharisäisch angehaucht sind, muß man vorsichtig sein. Man sagt freilich manchmal, daß in den kleinen Orten die Guckerei in fremde Töpfe und die Klatsch'acht noch größer sei, als in der Großstadt; aber man muß doch in Bedacht ziehen, daß in der Groß­stadt die Leute viel dichter auseinander wohne« wöckre Beidacht erwecken und uns Ueberwachung zm ziehen."

„Davor müssen wir uns hüten."

Sobald Pepa allein war, zählte sie ihre Barschast nach. Gareillas wußte nicht, rote nahe er der Wahr­heit kam, als er ihr riet, Geldverlegenheit v»rz»- schützrn. Die mitgenommene Summe schmolz arg zu­sammen, und Frau Marr skat vermeinte schon die Zeit zu seben, wo sie gezwungen wäre, trotz Stur« uni Regen den Wagen als Nachtlager zu benutzen und sür ihre Mahlzeit fich mit einem Stück Brot zu b» gnügen.

Sie wäre auch damit zufrieden gewesen, aber Luisette?

Die Dinge Verliesen, wie Gareillas angegeben Während ihres Abendessens beorderte Prpa den Kutscher und gab ihm in Gegenwart des Wirte- und einer Kellners die verabredeten Weisungen.

Der Besuch auf der RegierungSkanzlei am nächst« Tage hatte kein bessere- Ergebnis. Frau MareÄat beglich also ihre Rechnung du Gasthof und begab fich mit Laisette zu dem Freunde GareillaS. Letzterer folgte kurz darauf mit den Wagen.

AuS der Hoffnung, noch am selbigen Abend tber-- zusetzen, wurde jedoch leider nicht-.

Man hatte nämlich in der Stadt eine Bürger» wehr gebildet, an welcher jeder kräftige Mann fich j» beledigen hatte. An diesem Abend mußte der Fähr> mann D enst tun, am morgigen traf die Reihe de» Freund deS Kutschers. Die Fahrt wurde also auf die dritte Nacht verschoben. Um allem Argwohn vorz»- beugen, ging P.-pa jeden Morgen auf die Schreibstube des Gouverneurs — immer vergebens.

Endlich kam der ersehnte Zellpuukt. Der Rege» strömte ununterbrochen vom Himmel, der Sturm bnitte und türmte das Wasser des Flusses zu hohen Selle», daß e- wie ent Sturzbach vorüberschoß.

Der Sch'ffer machte darauf aufmerksam, daß brr diesem Untoetter die Ueberfahrt ein ernst-- Waaui- fei.

Leva überlegte. (F f.)

Verantwortlicher W» ■

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wschenbeUagi: „Illustrierte Sountagrzeitung"

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Nonatsbellage: „Zuldaer Seschlchtsdlamr . Fernsprecher Ur.,.

Maria Angela.

Bon Komtesse de Beaurepaire-Louvagny Genehmigte Uebersetzung aus dem Französischen.

2i ------ (Nachdruck verboten.)

Prpn- Füße versagten fast den Dienst, vor ihren - Auge« stimmrrre es, sie war einer Ohnmacht nahe.

Äm Tore deS Gasthofes lehnte Gareillas und flöt-te rin Lredcken. Er kam schnell aus sie zu

„Gestatten Sie, Madame, daß ich Sie au? Ihr Zimmer führe," sagte er. „Sie sehen ganz erschöpft Ms; Sie -önnen ja kaum weiter." Da,ei machte der brave Mensch ein Zeichen, als ob er etwas mit« iuteilen habe

P?pa nahm seinen Arm und ließ sich geleiten.

„Danke," antwortete fie laut, „ich fühle mich in

- der Tat recht elend."

„So stützt n Sie fich nur fest auf mich!"

Al- fie in PrpaS Zimmer angelangt waren, schloß f GareillaS sorgfältig die Türe.

„Man hat Ihnen dte Unterschrift verweigert?" | fragte er leise.

| „Wie wissen Sie das?"

„Bst! reden wir ganz leise. Da» Nebenzimmer ist bewvbnt . . . vielleicht von einem Spion." . „So sprechen Sie!"

„Ich wollte Ihnen mitteilen, daß es doch noch gute Leute in dieser Stadt g:bt, wenn auch die Mehr­zahl der Einwohner zu den Feinden gehört. Einer «einer Freunde «ft hier ansässig. Er strht gut mit «Ben, weil er seine politische Meinung vorsichtigerweiie für fich behält, bis er eines Tages unserer Partei niitzen kann. Nach dem, was er mir erzählte, konnte ich mir denken, wie es Ihnen auf der Regierung gehen würde "

„Was hat er Ihnen gesagt?

„Es scheint, daß der Gouverneur eine Attacke >lant, um einen großen Truppenteil im Süd-Westen

* Vie Wartezeit bei bcr gesetzlichen „Zeldstverficherung".

Aus Grund des Jnvalidengesetzes können sehr viele selbständige und rot Dienssverhaltms flehende, minder bemi leite und besser Mnerle Personen dis weit in bte Kreise des Mittel­stands hinein, welche nicht Versicherung.pssichng sind und auch niemals waren, durch fre?wtlltge Selbstve sicherung sich auf billige et>e eine Fürsorge tür die Zeit der Erwerbsunfahttz eit urtb des A ters verschaffen. Sie dürfen indes das 40 Leb nsjahr noL nicht vollendet haben, noch nicht davei-nd erwerbsunfähig und nickt mchr als 26 Wochen ununterbrochen krank ge­wesen fein. ,

Damit nun em Selbstv?rsicherler Anspruch auf eine feste Rente machen kann, muß er zuerst eine -bestimmte Wartezeit ober Karrenzzeit zurück­legen. Wenn diese Wartezeit auch im allgemeinen länger dauert, als sie für die Versicherungs pflichtigen vorgeschrieben ist, so erscheint dieselbe doch noch außerordentlich günstig im Vergleich zu der Höhe der Rente und den anbei en Vor­teilen, wrlche die Selbstverstcherung bietet.

Bei der Selbstoerstch erring und ihrer Fort fetzung ist die Wartezeit sür dir Invaliden­rente auf 500 Beitragswochen, für die Altersrente auf 1200 Wochen festgesetzt.

Als Beitragtwechen kommen nur in betracht die wirklich geleisteten und bezahlten Wochen­betträge bezw. bte Zahl der geklebten Marken. Bescheinigte Krankheilswochen und die Zeiten militärischer Dienstleistungen kommen bet der Sclbstversicherung, wie überhaupt bei der frei­willigen Versicherung, nicht in Anrechnung, eben- sowenig die Hindernden Uebergangsbestimmungen, welche nur Geltung haben- für die Zwangsoer- stcherung.

Auch ist zu beachten, daß, falls ein Selbst- versicherter, ehe er die Wartezeit überstanden hat, aus dem versicherungsberechtigten Verhältnis austritt und nun später fich wieder selbst weiter­versichert, — was erlaubt und ratsam ist, — er mindestens 100 Marken auf Grund her Ver- ficherungsberechtigung gezahlt haben muß.

Wie lange ein Selbstoersicherter wirklich werten muß und nach welchem Zeitraum der einzelne des Recht hat, um auf die Zahlung der Rente Anspruch machen zu könn n, das hangt hauptsächlich von ihm selbst ab. Es hängt da­von ab, wie viel Zeit er wirklich gebraucht, um die geiorberien 500 bezw. 1200 Wochenbeiträge zu leisten. Denn er kann und sollte auch für fei e Woche, sei es im einzelnen oder sür mehrere Wochen zugleich, seine Beitrage zahlen bezw. die betreffenden Marken einlleben; später aber wird der Nachweis gefordert, daß der Selbst­versicherte innerhalb 2 Jahren wenigstens 40

»Zweites Blatt