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, ,5,’Ä Wochenbeilage: „Illustrierte Sonntagszeitung"

Zeitung

monakbeilage: „gulöaer Geschichtsblätter".

Anzeigen: Vie tüt« spaltig« PetitzeUe oder deren Saum 15 Pf-. Reklamen die petitzeNe 25 pfg.; bei Wieder­holungen wird entspr. Rabatt gewährt.

Druck und Verla- der Zuldaer Rrtiendruckerei in Zulda (Harmonie), zernsprecher Nr. 4.

Kulda, Mittwoch, bett 13. April 1904.

31. Jahrgang.

’S

Gegend von H ittenkaualS

' 71 UL demlandtag,

parlamentarische Nachrichten.

§ Im Abgeorduetenhause ist einge- gangen: Der Gesetzentwurf belr. die Bestrafung des Spieles in außerpreußischen Lotterien, eine Denkschrift über das Hochwasser im Oder- und Weichselgebiet vom Juli 1903, eine Denkschrift über die staatliche Hilfs­aktion auS Ai laß von Unwetterschäden im Jahre 1903. Außerdem find die wasserwirt­schaftlichen Vorlagen zur Verteilung ge­langt.

§ Der Gesetzentwurf betr. die Vorflnt in der unteren Oder, Havel und Spree fieht eine Beteiligung des Staates an dieser Re­gulierung in Höhe von 60,820,000 Mark vor. Die Verbesserung der Vorflut an der unteren Oder soll nur dann erfolgen, wenn die Provinzen Brandenburg und Pommern gewiffe in der Vor- läge namhaft gemachten Verpflichtungen über­nehmen. Zu der Spreeregulierung wird die Provinz Schlefien mit 19,000 Mk. herangezogen. — Der Vorlage find drei Denkschriften bei» gegeben mit Kartenmaterial.

A Die Kanalvorlage fordert für die Strecke vom Rhein dir Hannover 197150000 Millionen Mark und zwar

a) vom Rhein in der Gegend von Ruhrort bis zum Dortmund-EwS Kanal in der Gegend von Herne einschließlich eine- Lippe-SeitenlanalS von Datteln nach Hamm 70500000 Millionen Start,

b) oeifäjtebene Ergänzungsbauten am Dortmund« Tms-Kanal in der Stricke Dortmund-Bevergern 61500ÜU Millionen Mark,

c) für die Strecke Dortmund Emskanal ht der Gegend von Bevergern nach Hannover mit Z reiz- kanäten nach Osnabrück, Minden und Linden, einschließlich der Kanal sierung der Weser von Minden noch Hameln oder der Herstellung von Staubecken an Stelle dieser Kanalisierung 120100100 Mill. Mark.

Für den Großschifffahrtsweg Berlin- Stettin werden 49 Millionen Mark gefordert, für Verbesserung der Woss rstraße zwischen Oder und Weichsel, sowie der Schifffahrtsstraße der Warth« von der Mündung der Netze bis Pofen 211750(0 Mill. Mark, für die Kanalisierung der Oder von der Mündung der Glatzer Neiße bis BreSlau sowie für Versuchsbauten kür die Strecke von Breslau bis Fütstcnberg a. d. O. 189FOCOO Millionen Mark, zusammen 260273 000 Millionen Mark (einschließlich Rheim Hannover).

Der Bau des Kanals Rhein-Hannover soll nur dann in Angriff genommen werden, wenn die be» teilipten Provinz-n und Verbände sich bis 1. Juli 1906 verpflichte! haben, den durch die Kanaleinnabmen nicht gedeckten Fehlbetrag der Betrieb? und Unterhaltungs­kosten bis ,ur Höh« von 535000 Mark im Jahr zu er­stalten, ferner einen Baukostenanteil von 23'/, Millionen aus eigenen Mitteln in jedem Rechnungsjahr mit 3°/o zu verzinsen und vom 16. Betriebsjabre ab auch mit '/>% sowie den ersparten Zinsbeträgen zu tilgen, so­weit die Kanaleinnahmen zur Verzinsung und Ab schreibung mit 3'/»°/° nach Abzug der Betriebs- und Unterha' tungk kosten nicht ausreichen, den durch die Einnahmen nicht gedeckten Fehlbetrag für die Strecke unter c) bis zur Höhe von 1007500 Million Mark zu erstatten und einen Baukostenanteil für diese Strecke von 49,95’! 000 Millionen Mark in den ersten 5 Jahren mit i°/„ für die folgenden 5 Jahre mit 2°/o, von da ab mit 3°/0 zu verzinsen, vom 16. ab auch mit '/»/•/» sowie den ersparten Zink betrügen zu tilgen, soweit die Kanaleinnahmen dieS notwendig machen. Der Zeit­punkt der Betriebseröffnuug ist dem Minister vorbehalten.

Ueberschüsse auS den Einnahmen sind zu verwenden zur weiteren Abschreibung des Baukopitals und nach erfolgter Abschreibung zur Zurückzahlung der vom Staate und den beteiligten Verbünden in früheren Jahren geleisteten Zubußen rach deren Verhältnis, im weiteren zur Erstattung der vom Staate verausgabten Bauzinfsn und schließlich zur Erstattung der von den letzteren sowie do« den Zubußen des Staates und der Verbände mit 3°/o zu berechnenden Zinsen nach dem Verhältnis der beiderseitigen Zinsbeträge.

Bei der Ausbringung und llnteroerteilung der auS den Provinzen, Steifen und Gemeinden erwachsenden Lasten finden die gesetzlichen Borschriften über die Mehr- und Minderbelastung einzelner Kreise und tireiSterle sowie der §§ 9 und 20 deS Kommunakab- gabeugesetzes statt.

Der Vorlage ist eine längere Begründung bei« gegeben nebst 6 Denkschriften über die erwähnten ein­zelnen Wasserstraßen sowie den Einfluß der Wasserstraßen auf die Anfiedelung der Industrie und deren Dezen­tralisierung.

Ferner ist zur Verteilung gelangt der Gesetzentwurf betr. Maßnahmen zur Verhütungvon Hochwasser­gefahren in der Provinz Brandenburg und im Havelgebiete der Provinz Sachsen, betr. Maßnahmen zur Regelung der Hochwasser-, Deich- und Borflut­verhältnisse an der oberen und mittleren Oder und betr. Freihaltung des Ueberschwem- mungsgebietes der Wasserläufe.

der Abgeordnete Bebel über den bekannten Roman des Grafen Baudifftn sprach, von rechts der Ruf fiel: „Er ist ein Lump!" Ter Name des be­treffenden Abgeordneten ließ sich nicht ermitteln.

* Staatsmiuift-r Otto aus Braun­schweig ist in Berlin eingetrofien, um mit der preußischen Regierung in Sachen des preußischen Gesetzentwurfs gegen dasSpieleninfremden Lotterien zu verhandeln.

(*) Der Präsident des deutschen Raphael- VereiuS zum Schutze der Auswanderer, Abg. Kommerzienrat Cahensly aus Limburg, ir gestern in Rom vom heil. Vater in Pnoat- Audienz empfangen worden.

]♦[ Der Mannheimer Schueiderstreik hat nach fünfmonatlicher Dauer mit einer Niederlage der Gehilfen geendet. Obwohl die Gehilfen tn Karlsruhe und München, wo in der letzten Zeit Streikarbeiien ausgesührt wurden, sich mit den hiestgen Gehilfen soltdansch und bereit ei klärten, ebenfalls die Arbeit einzustellen, beschlossen die hiesigen Gehilfen, den Streik ver­loren zu geben und die Arbeit wieder aufzu­nehmen.

* Die Fünfmarkstücke «ngiltig in Deutsch Südwestafrika! Die »Deutsch Süd- westafrikamsche Zeitung' schreibt vom 8. März aus Swakopmuno: „Die mit der „Darmstadt" hierher gesandten Truppen wurden während der Reise an Bord gelöhnt und dabei wurden auch die in Deutschland noch gütigen silbernen Fünf­markstücke in ausgiebigem Maße verwendet. Natürlich waren die Soldaten sehr erstaunt, als man ihnen die Münze hier überall als un- giltig zurückwi.s. Die Swakopmunder Bezirks­kaffe mußte ihnen ausnahmsweise die Stücke ab­nehmen und Umtauschen und wird nun mehrere tausend Mark in silbernen Fünsmarkstücken mit nicht unerheblichen Kosten nach Hause schicken müffen. Gibt es ein drastischeres Beispiel für die Unzweckmäßigkeit der Außerkurssetzung einer in der Heimat giltigen Münze in den Schutz­gebieten, zumal, da ein plausibler Grund für eine solche Maßnahme nicht ersichtlich ist? — Tie Sache ist wunderschön. Warum heißt es eigentlih Deut sch-Eüowestafrika? Und noch intereffanter ist die Tatsache, daß dir Ungiltig­keit der deutschen Fünfmarkstücke in den Ko­lonien offenbar den vorgesetzten Stellen nicht bekannt war, denn sonst wäre das Versehen nicht gekommen. Wenn es sich ja auch hier um eine vergleichsweise unwichtige Sache handelt, so ist sie doch geeignet, auf die sachliche Vorbereitung der Expedition ein eigentümliches Licht zu werfen.

* Gera, 12. April 1904. Wie die,Geraer Zeitung' mitteilt, wird der im nächsten Monat zusammentretende Landtag des Fürstentums Reuß sich u. a. auch mit einem Anträge auf Erlaß eines Landesgesetzes zu beschäftigen haben, durch das den Jesuiten daS Betreten des Landes sowie die Vornahme von Amts­handlungen verboten werden soll. — Das kann nicht stimmen. Denn über „das Betreten des Landes" bestimmt das Freizügigkeitsgesetz, und dieses Reichsgesetz kann durch ein Landes­gesetz nicht abgeändert oder beschränkt werden. Die biederen Reußer werden also, wenn es einem Jesuiten gefallen sollte, das Reußische Land zu betreten, gegen die große Gefahr, die damit dem Lande droht, völlig machtlos sein. Schrecklich!

Berlin, den 12 April 1904.

□ Die wasserwirtschaftliche Vorlage, die tm Laufe des heutigen T rges im Adzeord- netenbause verteilt wurde, bildet einen für den gewiflenhaften Abgeordneten förmlich erschreckenden Haufen von Drucksachen. Wer das alles durch­lesen will, bedarf Wochen, ja Monate dazu. Den Zeitungen hat die Regierung die Sache glücklicherweise bequem gemacht, indem sie das wichtigste aus den Vorlagen bereits durch die .Berliner Korrespondenz' verbreiten ließ, ehe noch die Vorlagen selbst aus gegeben waren. Je nach dem Inten ffe, das die verschiedenen Ent­würfe für die verschiedene Landesteiie haben, kann sich nun jedes Blatt das ihm als das Wichtigste erscheinende rasch herausnehmen. Aber kann denn diese Unmenge von Arbeitsstoff in der bereils vorgerückten Session noch erledigt werden? Wenn man sich nicht einfach mit der Aussicht die in den Denkschriften gegeben wird, begnügen, sondern jede einzelne Vorlage noch Angehend in der Kommission und im Plenum prüfen und erörtern, etwa gar noch durch weiteres Material erläutern kaffen will, ist eS gänzlich unmöglich, zumal da doch auch noch das Herren­haus sich mit der Vorlage befassen muß. Man bann dann nur die eine oder die andere Vorlage verabschieden; denn zu einer „gründlichen" Durch­beratung nach dem Vorbilde der Kommisfions- beratung über die frühere Kanalvorlage gehören viele Monate. Nur wenn man so rasch arbeitet, wie die Provinziallandtage, ist etwas zu hoffen. Auf konservativer Seile wird man natürlich auf be« schleunigie Erledigung der Hochwaffervorlage drängen. Mancher würde sie vielleicht am liebsten ohne KomwisstonSbrratung angenommen sehen. Aoer was soll denn ous der eigentlichen Kanalvorlage werden? Wird dir Regierung damit einverstanden fein, daß sie vorläufig un­erledigt bleibe, und sich mit einem Wechsel auf die Zukunft begnügen? Werden die Liberalen nicht zur versteckten Obstruktion greifen, wenn fie merken, daß die Kanalvorlage übrig bleiben soll? Daß fie nicht auch noch diese selbst bekämpfen werden, weil fie nicht gleich den ganzen Mittel­landkanal bringt, wollen wir ohne weiteres an­nehmen. Fast ist man zu der Annahme versucht, die Regierung habe die Vorlage gar nicht mit der Abficht eingebracht, fie noch in dieser Tagung erledigt zu sehen. ES ist schon vorgeschlagen worden, den Landtag im Sommer nicht zu schließen, sondern zu vertagen, damit im nächsten Herbst und Winter die Beratung fortgesetzt werden könne. Vertagt man nicht, so wird wahrscheinlich eine Unmenge Zeit und Geld nutzlos vertan sei«; denn daß das alles in den nächsten zwei oder drei Monaten erledigt werde, ist so unwahrscheinlich wie möglich.

* Der konservative Landtagsabgeordnete Prä- torins, Rittmeister a. D.» Vertreter von Ran­dow - Greifenhagen feit 1885, ist heute früh infolge eines Schlaganfalles gestorben. Er hat ein Alter von 69 Jahren erreicht. Von 1900 bis 1903 vertrat er Randow-Greifen­hagen auch im Reichstage. Infolge der Auseinandersetzungen der Konservativen mit dem Bunde der Landwirte anläßlich der Abstimmung über den Zolltarif verließ er den konservativen FraktionSverband und blieb wild. Bei den Neuwahlen zum Reichstage unterlag er dem Sozialdemokraten Körsten.

** Graf Wolf v. Bandissi« (Freiherr ». Schlicht) versendet an die Preffe folgende Erklärung: „Auf einer Orientreise begriffen, er­hielt ich am 10. März in Alexandrien ein Zei­tungsblatt, das in den Reicht,tags-Verhandlungen auch einen mich persönlich aufs schwerste beleidi­genden Zwischenruf zu meiner Kenntnis brachte, der eine sofortige Genugtuung meinerseits erfor­dert. Ich habe daraufhin umgehend an den Herrn Prästdenten des Reichstages, Herrn Grafen v. Ballestrem, die Bitte gerichtet, mit den Namen desjenigen Herrn Abgeordneten zu nen­nen, der meine Ehre aufs schwerste verletzt hat, um die Angelegenheit alsdann sofort in geeigneter Weise zum Aus trag bringen zu können. Die Ant­wort des Herrn Prästdenten, welche besagt, daß die Geschäftsordnung des Reichstages ihm keine Handhabe gäbe, einen am 4 März während der Plenar-Sitzung gefallenen, von der amtlichen Stenographie nicht wiedergegebenen Zwischenruf der Ermittelung durch Vorlesung meinet Eingabe dem Reichstage entaegenzufühten, erhielt ich erst jetzt nach meiner beschleunigten Rückkehr in Dres­den. Demgemäß habe ich selbstoerständlich jetzt fofott die wetteren mit geeignet erscheinenden Schritte getan.» CS sei dazu bemerkt, daß, als

64. Sitzung vom 12. April 1904.

Eröffnung 21/« Uhr.

Präsident Graf Ballestrem heißt die Mitglieder nach der Osterpause herzlich willkommen. (Bravo!)

Erster Gegenstand der Tagesordnung ist die Be­ratung der Novelle zum Münzgesetz, durch die ein neues 50 Pfennig-Stück eingeführt werden soll.

Reichsschatzsekretär Frhr v. Stengel legt daS Bedürfnis nach einem solchen Zwtschengeldstück zwischen der „Marl" und dem ,10 Pfennig"-Slück dar. DaS neue 50 Pfg.-Stück werde kleiner und dicker sein, als daS jetzige. Hierdurch, sowie durch eine stärkere Riffelung deS Randes solle eine beflere Untersch-.idung von anderen Geldstücken ermöglicht werden.

»bg. Dr. Spahn (Z.) stimmt der Vorlage grund­sätzlich zu und bittet, sie ohne vorgängige Kommis stonS- beratung gleich tn 2. Lesung zu erledigen.

Rach kurzer Debatte wird die Vorlage an «ine Kommission von 14 Mitgliedern verwiesen.

Hierauf wird die Beratung fortgesetzt beim Etat des Reichskanzlers. Beim Gehalt des Reichs- kanzlers kommt

Abg. Dr. Spahn (Z.) auf den Prozeß gegen dr» Redakteur der .Neunkirchener Zeitung' zu reden und bemerkt, daß rS unzulässig fei; wenn der Reichstag in der Wahlprüfung eine Erhebung deschloffen habe, von Seiten eines Minist-rS oder einer vorgesetzte« Behörde den Beamte« die Verweigerung des ZeuguifieS zur Pflicht gemacht werde. Nur dann könne die Zeugen­aussage verböten werden, bevor her Reichstag feinen Beschluß gefaßt habe. Der Reichstag stehe aiS gesetz­geberischer Faktor über den einzelstaarlichen Ministerien und Behörden. In dem erwähnten Prozeß sei dem Redakteur durch Beschränkung des BeweiSmaterialS die Möglichkeit genommen worden, den WohrbeitsbeweiS zu erbringen, und trotzdem sei er verurteilt worden mit der Erklärung, er bade den Wahrheitsbeweis nicht liefern können. (Hört! hört!) AuS diesem Vorfall ergebe sich die Notwendigkeit einer Aenderung der Strafprozeßordnung.

Staatssekretär Dr. Nieberdiug erklärt namens deS Reichskanzlers, daß die Frage in den schweb nden Verhandlungen über die Reform der Strafprozeßord­nung einer wohlwrllende« Erörterung unterzöge» werden solle.

Abg. Dr. David (Soz.) fragt an, ob die Abficht bestehe, SchiffahrtSabgaben auf Rhein und Elb« zu er» h«ben.

Staatssekretär Graf Posadowsky erwidert, «s sei auch nicht der leiseste Geoanke innerhalb der Staats- regitrunfl angeregt worden, auf diesen Flössen Ab­gaben überhaupt ewführen zu wollen.

Abg. Dr. Sattler (ntl.) bittet den Reichskanzler um Auskunft über den Stand der HaadelSvertragsver- handlungea, über unsere auswärtigen Beziehungen und über Weftafrika. Sodann kommt Redner auf die Auf­hebung des § 2 des Jesaitengesetzes zu sprechen. Seine Partei habe nie den Katholizismus bekämpft, blos den UltramontanismuS. Er habe den ©inbruct daß ein Unstern gemaltet habe über den Zu­geständnissen, die im Reiche und in Preußen dem Zentrum gemacht worden feien. (Beifall bei den Ra- nonalliberalen). Tie Aufhebung des § 2 habe an sich keine große Bedeutung, aber die Art des Vorgehens sei es, die dir Bevölkerung errege. Es cheine auch, daß im Bundesrat nicht diejenige Rücksicht auf einzelne Staaten genommen sei. die im Jntereffe einer gedeihlichen Zusammenarbeit geboten erscheine. Selbst der Papst have anerkannt, daß die konfessionellen Berhältmsse in Deutschland gut geregelt sei-«. Wie von Seiten der Regie-ung und von Seiten des Zentrums in letzter Zeit vorgegangen sei, sei nicht geeignet, den konfessionellen Frieden zu fördern. (Beifall bei den Nationalliberalm.)

Reichskanzler Graf Bülow erklärt, bei dem englisch-französischen Abkommen scheine eS sich nur darum zu handel«, Differenzpunkte zwischen Frankreich und England auf dem Wege gütlicher Verständigung aus der Welt zu bringen; dagegen habe Deutschland nichts einzuwenden. Was Dftaften anlange, so tue Deutschland alles, was nötig fei; damit nicht aus dem Dmll im Osten ein Weltkrieg werd«. Dies sei der Grund für seine Neutralität. Zudem würden die deut- chen Interessen durch den Krieg nicht berührt. WaS >en § 2 des Jesuitengesetzes anlange, so mb sie die Regierung bemüht fein, durch eine Politik, die sich über den Hader der Konfessionen halte, den konfesfionellm Frieden und damit die Geschloffenheit der Nation aus­recht zu erhalten. 8r bedauere, daß der Abg. Sattler sich wieder nur in allgemeinen Wendungen bewegt habe. Er würde ihm dankbar sein, wenn er ihm sage« würde» welche Zugeständuiffe denn dem Ultramonta- nismus auf kosten des Reiches gemacht worden seien. Er bestreite auf das allere« tschi ebenste, daß er solche Zugeständuiffe oder Zugeständuiffe, bte ein Unrecht gcgmüderder evangelischen Kirchewären,gemachc habe. Wenn der Abg. Sattler ein Mittel rwffe, wie er die Geschäfte des Reichstags verfassungsmäßig mü> ersprießlich führen könne, ohne Rücksichtnahme aus bte stärkste Partei, so möge er ihm dieS Mittel ins Ohr sagen, also heraus niit dem Rezept! Er raffle «er- Währung dagegen einlegen, daß das alS BerleugnmA der ©taatiintereffen, als Schädigung des ProtestautrS- mus, als Gang nach Kanoffa hingestellt werde, wa» wiederholt vom Reichstag« selbst gefordert worden fei. WaS den Bundesrat anlange, so wiffe er selbst die vertrauensvollen Beziehungen zwischen ihnen aufrecht zu erhalten. Bezüglich Südwestafrita werde Deutschland unter allen Umständen dafür sorgen, bog es von bem Boden, auf den es einmal den Fuß gesev und auf dem deutsches Blut gefloflen sei, keinen Fuß breit abgebe. Wir gedenken mit Webmut der Tote«, aber auch mit Anerkennung ihrer Bravour, mit Aner­kennung für den Heldenmut, bex sie an den Tag gelegt haben. (Beifall.)

Hierauf wirb die Weiterberatung auf Mittwoch 1 Uhr vertagt.

Schluß 6'/« Uhr.

Abgeordnetenhaus.

50. Sitzung vorn 12. April 1904.

Eröffnung: 11'/« Uhr.

DaS Haus ehrt bas Andenken des verstorbene« Abg. PrätoriuS (konf.) in der üblichen Weise.

Hierauf wird die 2. Beratung deS KultuSetatS fortgesetzt beim Kapitel Universitäten.

Abg. Eickhoff (fr. Bp.) beschwert sich darüber, daß die Berliner Promotionsordnung die Oberreal- und Realschulabiturienten benachteilige.

Abg. Rewoldt (freilonf) fordert «tue strenge Ueberwachung der russischen Studenten.

Ministerialdirektor Dr. Althoff erwiedert, die Promotionsordnung sei eine Frage der Selbstverwal­tung der Fakultäten. Eine schärfere Ueberwachung der auswärtigen Studenten sei inS Auge gefaßt. Die Unterrichtsverwaltung werde sich dieferhalb mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung setzen.

In gleicher Weise sagt der Ministerialdirektor aus eine Reihe von Wünschen verschiedener Abgeordnete« eine wohlwollende Erwägung zu.

Abg. Hauptmann (Zir.) regt an, ob nicht für daS katholische Konvikt in Bonn eine analoge Summe auS- geroorfen werden f rinne wie für das evangelisch-the»-- logisch« Stift.

Die »bgg. v. Savigny (Ztr.) und Schulz-Pelkum (kons.) wünschen die Errichtung einer medizinischen Fakultät in Münster L W.

Die Abgg. Berndt (natlj, Hilbü (natl), Eickhoff (fr. Bp.) und Schmedding (Ztr.) unterstützen diese« Wunsch.

Abg. Stockmann (sreikcns.) wünscht die Errichtung einer evangelisch.theologischen Fakultät in Münster.

Kulturminister Dr. Stndt gibt namens der Re­gierung die Erklärung ab, daß dem Wunsche auf Er­richtung einer medizinischen Fakultät in Münster nicht stattgegrben werden könne, da die Bedürsnisfrage ver­neint und mit der Errichtung der medizinische« Fakultät die Angelegenheit Münster alS abgefchloffe« betrachte werden müffe. Auch auS finanziellen Gründe« verbiete sich die Errichtung einer medizinische« Fakultät Für eine evangelisch-theologische Fakultät liege ebenfalls et» Bedürfnis nicht vor. An der Universität Bon«, welche St den Nachwuchs der cvangelifche« Theologe« für heinlaud und Westfale« zu sorgen habe, stehe Ne- Zahl der Studierenden in keinem Verhältnis p r Zah^ der Lehrer.