Maer M Zeitung
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Sulöa, Mittwoch, den 23. März 1904.
31. Jahrgang
Druck und Verlag de» zuldaerActiendrnSerei in Zulda (Harmonie) Zernfprecher Nr. 9.
Eekitttt-Nch.mtt ««nähme der $etm« SÄ Feiertage, viertel» Ml. ve;ugrpreis ,hne vringerlohn und SeftrLgeld in Fulda und auswärts l Mk. 50 pfg.
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Monakdeilage: „zulöaer SeschichtrbMer"
kchriftleiter:Zos.vaum
v wochenbcnage: „Illustrierte Sonntagszeitung
ßeglüMM aef dis 2. Quartal 1904 der »Fuldaer Zeitung^ werde« fortwährend von allen Postanstalte«, Landbriefbote», Zeitungsträgern und von unserer Expedition (Harmonie) entgegen- genommen.
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ca. ZurMrchhosssragein Lothringen.
Die rechtliche Lage der Kirchhöfe in Elsaß- Lolhringen wird durch das noch zu Recht bestehende französische Dekret vom 23. Prairial XII. geregelt, welches im Art. 15 verordnet: „Inden Gemeinden, in welchen man sich zu mehreren Kulten bekennt, muß jeder Kalt einen eignen Begräbnisplatz haben, und in den Fällen, wo nur ein Kirchhof vorhanden ist, muß derselbe durch Mauern, Hecken oder Gräben in so viele Teile zerlegt werden als verschiedene Kulte vorhanden sind mit einem eignen Eingänge für jeden Teil, indem man dessen Platz (bezüglich seiner Größe) in Uebereinstimmung mit der Einwohnerzahl eines jeden Kultus bringt.« Hieraus ergibt sich das durch mehrere Ministerialerlasse verbürgte Recht einer jeden Konfession „sich zu weigern, ihren Kirchhofsanteil zur Beerdigung eines Andersgläubigen herzugeben". Zweck dieser Bestimmung war nach ausdrücklicher Erklärung des Gesetzgebers die Förderung des konfessionellen Friedens durch Vermeidung von jedweder Streitigkeit in Betreff der Beerdigung von Mitgliedern mehrerer Konfessionen auf demselben Friedhöfe und durch Rücksichtsnahme auf die berechtigten Gefühle der Katholiken, die, gerade wie die Israeliten, auch nach ihrem Tode an den Einrichtungen ihrer Kirchen teil haben wollen. Bis zum Jahre 1870 war diese gesetzliche Bestimmung in den wenig zahlreichen Ortschaften Lothringens, in. denen Protestanten wohnten, anstandslos beachtet worden.
Als infolge der neuen Verhältnisse (seit 1871) die Zahl der Protestanten sich erheblich mehrte, und dieselben nach und nach auch in entlegenen Ortschaften vereinzelt ansässig wurden, erließ am 25. Juli 1876 der Bischof von Metz Dupont- des-Loges eine Verordnung, nach welcher die Bestimmungen des Praivialgesetzes in allen Pfarreien durcbgeführt werden sollten, um so jeder Schwierigkeit vorzubeugen. Auf Befehl des damaligen Bezirkspräsidenten wurde jedoch die bischöfliche Verordnung beschlagnahmt und ihre Veröffentlichung untersagt. Am 19. Januar 1877 erschien dann der Ober-Präsidialerlaß, laut welchem „der Fall des Art. 15 nur dann als vorliegend zu erachten ist, wenn das Bekennen des Minderheitskultus ein öffentliches, in die Wirklichkeit (durch Abhaltung eines regelmäßigen Gottesdienstes) tretendes ist." Während also in den wenigen Gemeinden, in denen Gottesdienst für die Protestanten stattfindet, konfessionelle Kirchhöfe genehmigt wurden, wurde in den übrigen Landgemeinden die Errichtung einer Abteilung für die Protestanten grundsätzlich verhindert und nur ausnahmsweise auf Drängen der Bevölkerung gestattet. Die Beerdigung der Protestanten wurde dann in der Reihe der Katholiken polizeilich erzwungen.
So ward denn, nachdem der Bischof alles versucht hatte, um die Streitigkeiten unter Wahrung der Rechte beider Konfessionen zu verhindern, der Kampf durch die Regierung aufgezwungen. Würde der Erlaß von 187 7 durchgeführt, so wäre es um die konfessionellen Kirchhöfe in den Landgemeinden Lothringens geschehen! Es blieb nun dem Bischof nichts anderes übrig, als die einzigen ihm zu Gebote stehenden Mitte zu gebrauchen, indem er in jedem katholischen Kirchhofe, in welchem ein Andersgläubiger beerdigt wurde, die kirchlichen Zeremonien unter» sagte, solange die kirchlichen und weltlichen Gesetzesbestimmungen nicht erfüllt waren. Diesem energischen Vorgehen, das im Lause der letzten 30 Jahre mehrmals sich wiederholen mußte, allein verdanken es die Katholiken Lothringens, daß sie noch heute ihre durch das Gesetz verbürgten katholischen Kirchhöfe haben und daß in den meisten in betracht kommenden Gemeinden die Kirchhöfe nunmehr konfessionell getrennt sind und somit der konfessionelle Friede gesichert ist. Die bischöfliche Behörde hat nichts unterlassen, darauf zu dringen, daß die von dem Gesetze vor- geschriebene Trennung auch da eingeführt werde, wo sie noch nicht besteht. Leider ist dies bei dem abschlägigen Verhalten der Regierung bis jetzt noch nicht überall verlangt worden.
Was besonders den Fall Fameck betrifft, so wurden in den letzten zwei Jahren (nicht vor 40 Jahren, wie mehrere Blätter behaupten) in dem katholischen Kirchhofe zwei kleine Kinder protestantischer Eltern beerdigt. Die bischöfliche Behörde sah damals von einem Einschreiten ab, verlangte jedoch, daß sobald als möglich der ohnedies schon überfüllte Kirchhof vergrößert und bei dieser Gelegenheit eine Abteilung für Beerdigung der Andersgläubigen errichtet werde. Infolge der in der Gemeinde herrschenden Zwistigkeiten zogen sich die Verhandlungen in die Länge, bis im vorigen Jahre der Gemeinde- rat die gewünschte Anlage beschloß. Die Ar- belten konnten jedoch nicht in Angriff genommen werden, weil die behördliche Genehmigung auf sich warten ließ. (Sie ist seitdem eingetroffen.) Inzwischen starb in Fameck ein Protestant. Derselbe wurde durch den protestantischen Pfarrer im katholischen Kirchhof beerdigt.
Schon im vorigen Jahre war in Metz selbst, wo doch sicher der protestantische Kultus „öffentlich" ausgeübt wird, ein ähnlicyer Fall am 9. April vorgekommen. Auf dem katholischen Friedhof St. Simon war trotz des vorherigen Einspruches des Bischoses ein Protestant in einer Familiengruft beerdigt worden, den unzweideutigen gesetzlichen Bestimmungen über Konfessionelli- tät der Familiengrufte zum Hohn, und obschon n St. Simon ein protestantischer Kirchhof belebt. Der Bischof hatte damals von einer strengen Maßregel vorläufig Ab stand genommen in der Hoffnung, eine friedliche Lösung des Falles zu erzielen: bis zum heutigen Tage ist in dieser Hinsicht noch nichts geschehen. Sollte nun auch ;n dem zweiten Fall, in Fameck, die kirchliche Behörde die Uebertretung des Gesetzes dulden, o mußte sie in absehbarer Zeit auf )ie Konfessionellität der Kirchhöfe verzichten. Deshalb sah sich der Bischof genötigt, nach dem Beispiele seiner Amtsoorgänger, über den Kirchhof von Fameck das Interdikt auszusprechen. Uebrigens haben sowohl der Bürgermeister wie auch die Mehrzahl der Einwohner von Fameck die Gründe, die den Bischof zu seinem Vorgehen zwangen, vollkommen gewür- ugt und sich bereit erklärt, so bald als möglich die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen.
Zur Würdigung der Sachlage dürfte es noch angemeffen fern, durch folgendes Beispiel zu zeigen, auf welcher Seite Toleranz zu finden ist: In Longeville bei Metz erwies stch vor einigen
Tonnen, also die Kleinigkeit von 13400 Zentner. Für die ganze Reise von Bremen nach New York erhält das Schiff einschließlich der Refervekohlen etwa 5000 Tonnen gleich 100000 Zentner Kohlen und ebensoviel für die Rückreise.
Monaten die Protest. Abteilung des Kirchhofs als unzulänglich. Well nun die vorgeschlagene Vergrößerung dieser Abteilung nach außen hin dem protestantischen Bürgermeister „aus ästhetischen Rückstchten" nicht gefiel, beantragte derselbe eine Vergrößerung nach innen hin auf Kosten der katholischen Abteilung, wobei er noch erklärte, daß er eine Weigerung des Bischofs, darauf ein- zugehen, als eine „direkte Beleidigung der Protestanten auffaffen würde". Trotz dieses unfreundlichen Auftretens und um einem Konflikte soviel als möglich vorzubeugen, willigte der Bischof ein und gestattete die Ausgrabung von oier Reihen katholischer Gräber, die dann der protestantischen Abteilung zugefügt wurden. Dabei hat nun aber der Bischof das Recht, darauf zu bestehen, daß (wie ein französischer Minister inbetreff der Kirchhofsfrage schrieb) „wenn die Rechte der protestantischen Minderheit nicht verletzt werde», auch die Rechte der katholischen Mehrheit nicht mit Füßen getreten werden sollen".
Wenn also noch jetzt in Lothringen einzelne unliebsame Kirchhofsstreitigkeiten vorkommen und der Bischof zur Wahrung der katholischen Jntereffen gezwungen wird, zu dem einzigen in seiner Macht liegenden Mittel zu greifen, so tragen dafür diejenigen die volle Verantwortung, die seit dreißig Jahren der Anlegung konfessioneller Kirchhöfe in den Landgemeinden be ständig Hindernisse in den Weg gelegt haben. Zur Beseitigung dieses Zustandes haben die Metzer Bischöfe alles getan. Nur eines konnten sie nicht tun, nämlich das gesetzlich verbürgte Recht der Katholiken Lothringens auf konfessionelle Ki chhöfe durch ihr Stillschweigen freiwillig preisgeben!
[] Sind die Kinder deS Kaisers geimpft 1 Eine Berliner Zeitung hat schon mehrfach Mitteilungen deS Inhaltes veröffentlicht, daßdieKinderdesKaisers im Gegensatz zu den Bestimmungen des deutschen Jmpf- gesetzes vom 8. April 1874 nicht geimpft wären. Derartige Mitteilungen sind geeignet, das Rechtsgefühl des Volkes zu verletzen und irrtümliche Vorstellungen von der Wichtigkeit des Jmpfgesetzes zu erwecken. Auch an anderer Stelle find ähnliche Behauptungen mehrfach aufgestellt worden, insbesondere anläßlich der immer erneuten Angriffe der Jmpfgegner auf den Impfzwang, welchen die gesamte moderne Medizin ohne Unterschied der Nationen als eine fundamentale Maßregel zur Sicherung der Volkswohlfahrt anerkennt. Im Hinblick auf die prinzipielle Bedeutung der Angelegenheit haben die Zeitschrift für ärztliche Fortbildung die Ermächtigung zur Abgabe einer Erklärung «beten, welche die Grund- ofigkeit jener Behauptung ein für allemal dartut und allen aus ihr gezogenen Schlußfolgerungen ein Ende bereitet. Mit Genehmigung deS Kai|ers veröffentlicht >ie genannte Zeitschriftsein Schreiben des Herrn General- tabsarzics der Armee Prof. Dr. von Leuthold und eine Bescheinigung des Geh. Med.-Rats Dr. Zunker, in denen ausdrücklich erklärt wird, daß die Prinzen Söhne und die Prinzessin Tochter Seiner Majestät des Kaisers und Königs mit Erfolg geimpft und wiedergeimpft find.
* Die deutsche Lirbrstätigkeit für die Abge- branute« ia Aalrsund hat in der ganzen Welt Anerkennung gefunden; allerdings eine „Liebes(?) gäbe" hätte man in der norwegischen Stadt gern entbehrt. Der Magistrat von Aalesund hat die Dampfschiffahrts- gesellschaften gebeten, weder Bier, Wein, noch andere alkoholischen Getränke nach bet Stabt i u befördern, „da eine derartige Zufuhr die Arbeit der 1 ommunalen Behörden zu beeinträchtigen imstande sei." Wie der Zeit.-Korresp. „Die Alkoholfrage" mitgeteilt wurde, hatte auch der dänische Dampfer „Etmbria" Bier des berühmten Brauereibefitzers Jakobsen verladen. Das Bier wurde nicht angenommen und mußte nach Kopenhagen zurückgehen. In Aalesund ist eine kräftige Enthaltsamkeitsbewegung; was die abstinenten Aalefunder mit dem deutschen Bier und Schnaps angefangen haben, ist noch nicht bekannt.
[:] Kohleuverbryuch eines Ozean-Schnelldampfers. Ueber den riefigen Kohlenverbrauch eines einzigen der großen transatlantischen Schnelldampfer macht man fich im Binnenlande kaum eine richtige Vorstellung. Der bekannte Schnelldampfer des Nordd. Lloyd .Kaiser Wilhelm II.*, dessen beide Maschinen, die stärksten der Welt, etwa 43 000 Pferdekräfte entwickeln, gebraucht bet voller Fahrt pro Tag etwa 670
Marktberichte.
* Frankfurt, 21. März 1904. Am heutigen Wochen- mortt konnte sich in einheimischen Brotfrüchten nur wenig Geschäft entwickeln, weil die Preise gegenüber den gewrchenen Mehlpreisen zu hoch gehalten find. Landwetzen schließlich billiger erlaffen. Landroggen Karl angeboten, ohne Geschäft. Ausländische Brot- fruchte bei großer Zurückhaltung der Mühlen ohne Be- lebung. Gerste still. Hafer behauptet bei beschränkten Umsätzen. Mars ruhig zu unveränderten Preisen. Es »o^en nach Qualität! Weizen, hiesiger u. Wetterauer 17.75—18.00 Mk., kurhessischer 00.00- 00.00 Mark, norddeutscher 00.00—00.00 Mk., russischer 17.50—19.00 Mk., Redwmter 00.00—00.00 M., Kansas 00.00—00.00 Mk., 00- 00 Mk., Roggen, hiesiger, 13.90—14,00 Mk., Pfälzer —, russischer 14.40-14.75 Mark, Gerste, hrefige, 14.75—15.00 Mark, Pfälzer 14.75—15.40 Mk. fränkische 15.00-00.00 Mark, Riedgerste 15.00—15.25 M!., ungarische 00.00 Mark, Hafer, hies., 13.25—14.25 Mark, Württemb. —, bayerischer 13.25—14.50 Mark, russischer 13.25—14.75. Mais Mixed 12.20—12.40 Mark, Donaumais, 00.00-90 Mk., La Plata 11.75-12.00 Mark, Ruffischer 00.00 Mk. Alles per 100 Kilo netto effektw loco hier. — Mehl unverändert. ES notiert nach Qualität: Weizenmehl, hiesiges, Nr. 0 26.75—27.25 M., feinere Marken 29.50—30.00 M., Nr. 1 24.75—25.25 M., feinere Marken 26.00—26.50 M., Nr. 2 23.75—24.25 M., feinere Marken 24.75—25.25 M., Nr. 3 22.75—23.25 M., feinere Marken 23.25—23.75 M., Nr- 4 20.25—20.75 M., feinere Marken 20.00—20.50 M., Roggenmehl, hiesiges, Nr. 0 22.50—23.00 M„ Nr. 1 20.00—20.50 M., Nr. 2 15.50—16.50 M. Alles per 100 Kilo incl. Sack. — Futterartikel unverändert. Es notieren: Weizenschalen 4.45—4.50 Mk., Weizenkleie 4.45-4.50 M., Roggenkleie 4.95-5.10 M , Futtermehl 6.50-7.25 Mk., Biertreber, getrocknet, 5.40-5.50 Dtt. je nach Qualität. Alles per 50 Kilo netto effekttv loco hier. v * Frankfurt a. M., 21. Mär, 1904. Notierung der Viehmarkt-Preise. Zum Berkaus standen: 460 Ochsen, 38 Bullen, 695 Kühe und Färsen, (Stiere und Rinder), 226 Kälber, 223 Schafe und Hämmel und 1702 Schweine. Bezahlt wurde für lOO Pfd. Schlachtgewicht: Ochsen : a. vollfleischige, ausgemästete höchsten Schlacht, werts bis zu 6 Jahren 70—73 Mk., b. junge Mschiar nicht ausgemästete und ältere ausgemästete 65-67 Mk.. v. mäßig genährte junge, gutgenähtte ältere 59—62 Mk., d- gering genährte jeden Alters 00-00 Mk. Bullen, a. vollfleischige höchstens Schlachtwertes 62-64 Mk., d- wäßig genähtte jüngere und gut genährte ältere 59-6° Mk., c. gering genährte Mk., Kühe und Färsen: (Stiere und Rinder): a. vollfleischige, auSge- mästete Färsen (Stiere und Rinder) höchsten Schlacht- wertes 60—62 Mk., b. vollfleischige, ausgemästete Kühe höchsten Schlachtwertes bis szu 7 Jahren 57—59 Mk., o. ältere cnisgemästete Kühe und wenig gut entwickelte längere Kühe und Färsen (Stiere und Rinder) 44 btt 46 Ms:- ä. mäßig genährte Kühe und Färsen (Stiere und Rinder) 41-43 Mk., e. gering genährte Kühe und Färsen (Stiere und Rinder) —.— Mk. Bezahlt wurde ür 1 Pfd. Schlachtgewicht: Kälber: a. feinste Mast- (Bollm. Mast) und beste Saugkälber 84—86 Pfg., b. mittlere Mast- und gute Saugkälber 75—80 Pfg., o. gc-inge Saugkälber 62-65 Pfg., d. ältere gering |e> nährte Kälber (Fresser) -.- Pfg. Schale: a. Mastlämmer und jüngere Masthämmel 70—72 Pfg., b. ältere Masthämmel 60—64 Pfg., c mäßig genährte Hämmel und Schafe (Merzschafe) 00-00 Pfg. Schweine: a. voll- leischlge der feineren Raffen und deren Kreuzungen im Alter btt zu l1/« Jahren 52-00 Pfg., b. fleischige 50 bis 51 Psg., c. gering entwickelte, sowie Sauen und Eber 42—44 Pfg., d. ausländische Schweine (unter Angabe der Herkunft) —.— Pfg. Bezahlt wurde für 1 Pfd. Lebendgewicht: Kälber a. 50—52 Pfg., b. 45—48 Pfg.. Schweine a. 41-00 Pfg., b. fleischige 40 Pfg. Geschäft in Hornvieh und Kleinvieh gut, Markt geräumt. Aus Oesterreich standen 183 Ochsen, 12 Stiere, 7 Bullen und 3 Kühe zum Berkaus.
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«analstratze 35 III.
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