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31. Jahrgang.

zulda, Mittwoch, den 24. Februar 1904.

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Neklasreu- Anzeigenteil.

Zührer im oftafiatischen Kriege

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Deutsches Reich.

Berlin, den 23. Februar 1904 Der Liberalismus und der Schutz

kleinen Jnselreiches dar, das zur Zeit in ein gewaltiges Ringen mit dem landmächtigen Ruß­land eingetteten ist. — Nc 2 ist der Admiral Saito, der Chefkommandant der japanischen Flotte, die unter seiner strategischen Anleitung so überraschende Erfolge erzielt hat, so daß man auf eine bervorragende Tüchtigkeit der obersten Leitung schließen muß. Nr. 3 ist der japanische Kriegsminister Teraoutschi, von dessen Dis­positionen die Einleitung des Landfeldzuges gegen

verantwortlicher rchristleiter:Ios.vaum

3. parzellerln^ulda. wochenbellage: „Illustrierte Sonntagrzeitung

die Rusten abhängt, der allem Anscheine nach mit ebensoviel Umsicht wie Energie ins Werk geletzt wird. Nr. 4 ist der russische Höchstkom­mandierende im fernen Osten, Admiral Alexe» je ff, der seine Begabung auf dem schwierigen Posten erst noch erweisen muß und bisher nur Mißerfolge zu verzeichnen gehabt hat Nr 5 end­lich ist der japanische Ministerpräsident Vicomte Katsura. Er gilt als weiser und kluger Po­litiker und hat sich bei Einleitung der Feind­seligkeiten entschieden sehr geschickt erwiesen, s" daß seine Politik in diesen kritischen Zeiten im eigenen Lande die vollste Billigung aller Be­völkerungskreise gefunden hat.

der Sittlichkeit. Die ,Kreuzztg/ kommt (Nc 81) — etwas verspätet — auf die vor etwa 14 Tagen in der Petitionskommission des Reichstages gepflogene Verhandlung zurück, die durch eine Petition der Kreissynode Berlin H veranlaßt mar, welche erhöhten Schutz gegen die zu­nehmende Schmutzliteratur forderte. Aber da das leitende konservative Blatt die Austastung der Reichstagsfraktion in dieser Frage wieder­geben dürfte, verdienen seine Auslastungen er­höhte Beachtung. Die .Kreuzztg/ weist ebenfalls darauf hin, daß der Beschluß der Kommission, „die Petition dem Reichskanzler zur Berücksich­tigung zu überweisen", genügt habe, um in der liberalen Presse aller Schattierungen den Alarm­ruf: „Eine neue lex Heinze in Sicht!" zu w-cken, und sagt dann durchaus zutreffend: „Wie ein Mann erhob sich die gesamte Linke, die National­liberalen eingeschlossen, um gegen den Kommissions- beschluß Stellung zu nehmen. Wenn Radikale und Maßvolle sich dabei unterschieden, so war es nur in der Methode, nicht in dec Sache . . Als ein Musterexemplar derjenigen, die den Pelz waschen, aber ihn nicht naß machen wollen, er­wies sich der (nat.-lib.) Abg. Dr. ©erntet, der seinen Beruf zum Nationalliberalismus damit glänzend bewährte. Gegen die Schmutzliteratur

würden die Nationalliberalen noch weniger mit» machen, als damals, denn der Nationalliberol-smus hat sich sei dem nicht aufwärts, sondern weiter abwärts entwickelt. Wenn die in Rede stehende Petition demnächst im Plenum des Reichstags zur Beratung kommt, wird man ja sehen, wie die Güster sich scheiden.

* Das Fchruarheft brr „Ätahrvril" (Heiaus- geber Dr. Armin Kausen in rvcünchen, Vertag der Hofbuchhandlung von Jos. Bern klau in Leutkirch) bringt wieder eine Reihe gediegener «nh akm-ller Aussätze. An leitender Stelle spricht Dr. B. Clara Renz „Ein ernstes Wort in ernster Zeit", eine Mahnung zur Wkderbefinnung auf den göttlichen Ursprung und zu sittlicher Einkehr. Prof. Tr. Gra uert weist in iitteresiarttrr Weise nach, daß das neuerdings wieder avfzegriffmr Wo.-1 vom „Sich durchlüaen" nicht nur vom General-Feldmarschall Grasen Roon 1848, sondern auch von Goethe in einem Tagebuch­blatt von 1777 in dem harmlosen Sinne des „glück­lich davonkommen", leitlich sich dmchschlaaen gebraucht worden ist. Eine Ehrenrettung für den vielange­feindeten Windthorst! Dr. Jean Konsens („Viribus unitis“) wirft scharfe Schlaglichter auf die politischen Zustände in Ungarn und ihre Ursachen, Dc. Vögele hat dem großen Philosophen Kant ein Gedachtnisblmt gewidmet. Cato zieht heilsame Lehren aus dem Fall „Bilse". Prosifsor Dr. Seidenberger bietet eimn R.ckblick auf bett pädaaogisch-kat!chelischen Kursus in Salzburg. Eine Würdigung der „Völkerschau" als Viertel- jahrrschrift beschli ßt das niet ballige Hest.

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wollte er Nichts unternehmen, wohl aber schwärmte er dafür, eine „große Sittlichkeitsgesktzgebung" anzubahnen, denn Zustände, wie sie z. B. die Br-lliner Friedrichstraße böte, seien skandalös. Em eleganterer Eiertanz ist wohl selten aufge­führt worden, aber das Ende ist immer dasselbe Auch dann würden wir nichts anderes erleben, wenn die große Sittlichkeitsgesetzgedung wirklich käme. Wir haben unsere Erfahrung mit der lex Heinze gemacht uno trauen seitdem in diesen Fragen keinem, der sich liberal nennt, so recht über den Weg. Die ganzen Gegner sind uns deshalb lieber, als die halben, die das moderne Schlappmachertum in seiner vollen Widerwärtig­keit symbolisieren." Die Nalionalliberalen sind hier durchaus naturgetreu porträtiert. Bezüglich einer etwaigen Aktion gegen die übet handnehmende Schmutzliteratur äußerte die ,Kreuzztg.' u. a.: „Daß wir das schärfste Vorgehen gegen die öffentliche Unsittlichkeit wünschen, verstedt sich von selbst, und wir werden deshalb jede Maßnahme unterstützen, die in dieser Hinsicht Erfolg ver­spricht. Freilich aber müssen wir sagen, daß wir gegen eine gewisse paprerne Grsetzgebungs- arbcit mißtrauisch geworden sind und uns von kräftiger Durchführung der vorhande­nen Bestimmungen mehr versprechen, als von manchen neuen Bestrebungen, die nur zu häu'ig in den Akten begraben bleiben." Die .Kreuzttg/ beklagt damit, wie wir, daß die im Jahre 1900 Gesetz gewordenen verschärften Be­stimmungen gegen die unsittliche Literatur nament­lich in Berlin von den Gerichten häufig in einer Weise ausgelegt werden, daß sie völlig unwirksam bleiben, und die der Absicht des Gesetzgebers direkt widerspricht. Ganz zutreffend sagt hier das konservative Organ: „Die Polizei vermag nichts dagegen auszurichten, nicht weil es an gesetzlichen Handhaben zum Einschreiten fehlte, sondern weil das vermeintliche Kulturinreresse überall hindernd dazwischen tritt und zu gericht­lichen Freisprechungen führt, wo bei Aus­schaltung dieses Moments Verurteilungen folgen müßten und würden." Schließlich meint die »Kreuzztg/, daß der Versuch einer Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen gegen die Unsitt- lichkett trotz alledem gemacht werden müßte, denn in solchen Dingen sei die Erfahrung alles. Wir zweifeln allerdings nicht, daß dabei die Konservativen heute entschiedener mitwirken würden, als vor vier Jahren bei der lex Heinze. Dagegen

ist die Rente sicher eine nicht zu unterschätzende und vor allem sichere Einnahme. Jedenfalls aber ist die Rente im Verhältnis zu den geleisteten kleinen Wochenbeiträgen, die auch nicht w sehr empfunden werden, ganz bedeutend Denn jeher Jnvalidenrentenbezieher erhält jahrltcy den SlaatSzusckuß von 50 Mark, nebst dem von der VersichetuncsonstrltaufzubringendenGtundbeirag, der in der höchsten Klaffe V 100Maika smacht. Dazu kommt noch für jeden gezahlten ober durch Krankhettsbescheiniaung ersetzte i Wochenbeitrag ein Sleigerungssatz von je 12 Pfg. in der höchsten Klasse. Der wöchentliche Beitrag in dieser Kasse ist 36 Pfg. . , , . .

Nimmt man nun an, jemand sei m der höchsten Klasse weiterversichert und hätte jährlich 50 Beitragswochen aufzuweisen, so betrüge

nach 5 — 10 — 20 — 59 fahren seine Beitragss. M. 90,00 180,00 360,00 900,00

seine Rente Mark 180,00 210,00 270,00 450,00

Wenn also ein Weiterversicherter schon über 12 Jahre Beiträge gezahlt hat und er erhält dann nur ein Jahr Rente, so hätte er schon mehr als seine gesamten Beiträge zurück. Und wenner sogar 50 Jahre Beiträge geleistet hätte und würde erst dann Invalide, dann würde er schon in zwei Jahren die ganze Summe zurückoezahlt er­halten. Faktisch stellt sich das Verhältk is noch weit günstiger, da ja die Weiler versicherten für die Zeit ihrer Zwangsve.sicherung nur die Hälfte der Beiträge selbst bezahlt haben. Aehnlich, wenn auch im allgemeinen nicht so günstig, steht es für die Weiterversicherien mit d r Altersrente. Da­bei ist aber wohl in Betc ichl zu ziehen, daß von den selbständig werdenden Existenzen jedenfalls ein größerer Prozentsatz ein höheres Atter erreicht und zu dem Genuß der Altersrente gelangt, als von den unselbständig bleibenden Lohnarbeitern.

Die Anwartschaft auf Rente erlischt, wenn ein bisher Versicherter die Weiterversicherung unterläßt oder innerhalb 2 Jahren nach Aus­stellung der letzten QaittungSkarte weniger als insgesamt 20 Beitragswochen aufzun eisen hat und nicht innerhalb eines weiteren Jahres die fehlenden Beiträge nachträglich entrichtet sind. Sie lebt wieder auf, wenn durch freiwillige Beitragsleistung später das Dersicherungsver- hältnis erneuert wird. Es ist dann aber eine Wartezeit von 200 Beitragswochen, also von mindestens 4 Jahren vorgeschrieben. Erst nach Ablauf derselben kann auf Rentenbezuz Anspruch gemacht werden, wobei dann aber die früheren Beitragswochen in Anrechnung kommen. Wer deshalb es versäumt hat, beim Austritt aus dem versicherungspflichtigen Verhältnis sich freiwillig weiter zu versichern, der kann noch immer durch Erneuerung der freiwilligen Versicherung einen Teil der früher erworbenen Ansprüche zurückge­winnen. Sind die Beiträge zurückerstattet, so lebt die Anwartschaft nicht wieder auf und alle bis­herigen Ansprüche bleiben verloren. Schon aus diesem Grunde sollten weibliche Versicherte, wenn sie heiraten, ihre gezahlten Jnvalidenbei- träge nicht zurückfordern, sondern sich ebenfalls weiter versichern ober wenigstens sich die Mög­lichkeit offen halten, falls sie den Nutzen den Versi lerung auch für sich später besser zu würdigen gelernt haben, durch Erneuerung des Ver- sicherungsverhältniffes eher zu einem höheren Rentenbezuge zu gelingen.

Eine „offenbare Verrücktheit".

Endlich ist das Rezept entdeckt worden — dem sozialdemokratischen Abgeordneten Fiicher gebührt das große Verdienst — wir das Zentrum als „regierende Partei" die Regierung auf der Bahn der Sozialpolitik rascher vorwärtsbrmgen soll. In der Sitzung vom 25. Januar gab er bei der Beratung des Etats des Reichsamts des Innern dem Zentrum den wohlgemeinten Rat, es solle den Etat ablehnen, wenn die Re­gierung seinen Anträgen nicht entspräche.

Nun hat schon auf dem sozialdemokratischen Parteitage' zu Frankfurt a. M. der verstorbene Abgeordnete Grillenberger einen derartigen Schritt als eine „offenbare Verrücktheit (Prot. S. 121) bezeichnet. Die Soualdemokrutie wird da doch vom Zentrum wohl nicht im Ernste verlangen können, daß es sich zu solchen ,,Ve.» rückcheiten" hergibt. Aber was wäre denn die tatsächliche Folge einer solchen Verweigerung? Unseres Erachtens bedeutete dies nichts anderes, als die Regierung zum Staatsstreich auf­muntern, indem sie dann unser bisheriges parlamentarisches System kassierte. Wird dann vielleicht die Sozialdemokratie auch den Mut finden, auf die Barrikaden zu steigen, um sich dort, wie Bebel auf dem sozialdemokratischen Parteitage zu Erfurt im Jahre 1891 einmal ausführte, „wie die Spatzen jämmerlich zusammen- schießen" zu lassen, (Prot. S. 172.)

Man sieht, zu welch' tollen Kon­sequenzen jener sozialdemokratische Vorschlag führt! Der Sozialdemokratie kommt es dabei auch weniger darauf an, ob tatsächlich bei einem derartigen außergewöhnlichen Schritt des Zentrums die Sozialpolitik wirklich einen ordentlichen Ruck weiter käme; denn das ist einfach ausgeschlossen. Wohl aber würde sie Gelegenheit finden, bei einem Konflikte des Zentrums mit der Regierung im Trüben zu fischen. ,

Profitieren würden vor allem dabei die Scharfmacher, denen, wie die Verhandlungen des Reichstags beim Etat des Reichsamts des Innern zeigen, schon der jetzige Fortschritt der Sozialpolitik ein Dorn im Auge ist, und die am liebsten möglichst weit rückwärts revidieren möchten. , .

Aus alledem ersieht man, auf wie richtigem Wege das Zentrum ist, wenn es schrittweise und friedlich zu einem weiteren Ausbau unserer Sozialpolitik zu gelangen sucht, und sich dabei durch Scharf machereien weder von links noch rechts beirren läßt.s

In beistehendem Bilde geben wir unseren Lesern die Porträts von sünf bervorragenden Persönlichkeiten des japanisch-russischen Krieges. Nr. 1 stellt den Mikado, den Kaiser des zur Zeit in ein lidmächtigen Ruß-

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:: Die freiwillige weiterverficherung in der Znoaiidenverficherung.

ii.

Aus der freiwilligen Weiterversicherung auf Grund des Jnvalidenverstcherungsgesetzes folgen dieselben Rechte und Pflichten wie aus der Zwangsoersicherung. Der Weitervei sicherte hat auch wöchentlich Beiträge zu zahlen, es gelten aber auch bei ihm bescheinigte Krankheiten, mili­tärische Dienstleistungen ec. als Beitragswochen. Er hat dieselbe Wartezeit einzuhalten. Da er aber meist schon in feinem versicherungspflichtigen Verhältnis mehrere Jahre Beiträge gezahlt hat, würde er sofort schon beim Eintritt einer In­validität in den Bezug der Rente kommen. Ferner bezieht der Weiteroersicherte auch nach einer 26wöchentlichen Erwerbsunfähigkeit, die durch Erkrankung, Siechtum, Gebrechlichkeit, Unfälle aller Art (soweit öer Versicherte nicht derUnfall- verstchirungspflicht unterliegt und durch diese Versicherung eine Rente erhält) verursacht ist, so lange dec Zustand nicht unheilbar erscheint, von der 27. Woche an eine Krankenrente, und sofern die Erwerbsunfähigkeit dauernd und auf weniger als ein Drittel herabgemindert ist, fürs ganze Leben die eigentliche Invaliden­rente. Auch wenn ein Weiterversicherter erkrankt, so daß feine Invalidität zu besorgen ist, ober wenn bei einem solchen, nachdem ihm die Rente zugesprochen ist, durch ein Heilverfahren die Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit zu hossen ist, kann die Versicherungsanstalt ein Heilver­fahren auf ihre Kosten eintreten lsssen. lieber» Haupt kommen ihm alle durch daS Gesetz vorge­sehenen Wohltaten zu gute.

Als Grund, warum man fich nicht weiter« versichert, wird nicht selten angeführt, daß die Rente doch zu gering sei. Für denjenigen, der im Kalle der Jnvalidüät mittellos dasteht.

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