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Wildmeisters Röschen.

Eine Novelle von C. Pfaff.

------ (Nachdruck verboten.)

Dem Tage von Aepern, so glücklich kür die österreichischen Waffen, folgte bald daS Unglück von Wagram (6. Juli 1869). Napoleon» Stern, welcher auf der Insel Lobau erbleichen zu willen schien, strahlte in neuem Glanze. Bi» auf die Ebenen Ungarn» hinab erstreckte sich der SiegeSflug seiner Adler. Der Waffenstillstand zu Znaim machte de« beiderseitigen Feindseligkeiten ein vorläufige» Ende; man unterhandelte um den Frieden, Oesterreich sollte ihn so teuer erkaufen.

Ja dem schnell eingerichteten Mllitärspitale einer Keinen Stadt Ungarn» lag eine Anzahl gefangener Franzosen a» ihren Wunde» krank darnieder. Obwohl den Reihen de» Feinde» angehörend erfreuten sich diese Unglücklichen der liebevollsten Pflege und sorg­samsten Behandlung von österreichischen Händen.

Die letzten Strahlen bir Abendsonne eine» schönen Sommertages glänzten in den viereckigen Scheiben eine» schmalen Fenster», da» eine Kranken­zelle jene» Spital» erhellte. Hinter dem Fenster stand auf seinen Stock gestützt ein Mann von an« sehnlicher Körpergröße und häutigem Gliederbaa, dessen Gefickt tu der Lust de» Krankenzimmer» und unrer den Schmerzen seiner Wunde eine tiefe Bläffe angenommen hatte. Kofis und rechter Ob-rarm waren in Binven gehüllt und die Gemütsflimwuvg de» Manne» schien nach seinem GefichtSauSdrucke zu schließen keine gesunde und heitere, sondern eine trüb­selige zu sein. Der verwundete Gefangene blieb einige Minuten vor dem Fenster stehen und starrte unbe­weglichen Blicke» in den Hofraum de» Krankenhaus^» hinab, dann schritt er in dem beschränkten Raume seine» Zimmer» eus und nieder. Die tiefe Stille ferner Zelle wurde durch nicht» unterbrochen, al» durch da» langsame Schlürfe« seiner Pantiffcln über den Fußboden und da» Ausstößen de» Stocke», desseu sich der Verwundete al» Stütze b.dier te. Eine Weile wandel e der Gefangene so aus und nieder, dann setzie er sich auf fein Bett und begann leise eilte kriegerische Steife zu pfeifen; das eintönige Summen

einer Mücke am Fenster begleitete dieselbe. Die Türe de» Zimmer« öffnete fick, ein Militärarzt trat herein, von einem Offizier in österreichischer Dragoneruniform begleitet.

„Guten Abend, Herr Doktor! Sie wollen gewiß Ihre Abendvisite mache-," sagte der Verwundete und richtete seine Blicke auf die beiden Eintretenden.

„Ja wohl, Herr Kapitän und fragen, ob Ihre Wünsche in Betreff der Pflege noch etwa» übrig kaffen," erwiderte der Arzt.

„Nicht da» Geringste, man schenkt mir ja die freundlichste Aufmerksamkeit. Ich sehe, e» gibt viele gute Herzen in diesem Oesterreich, die einem Leiden­den g-geuüber mcht fragen, ob Freu»» oder Feind."

„Sie find bei Aspern verwundet worden, mein Seit! Ich habe viel von der Bravur gehört, womit

ie sich verteidigten. Ist Ihr werter Name nicht Anton Remmert?" fragte mit freundlicher Miene der neben dem Arzte stehende Offizier.

„Ja wohl, Anton Remmert heiße ich, kaiserliche Dragoner nahmen wich gefangen, tapfere Kerle, da» muß ich gestehen; wie bte Löwen find sie auf unt» eingedrungen, und ich wäre deu Streiche« ihrer Pallasche sicher erlegen, hätte nicht ein Unteroffizier wir da» Leben gerettet; möchte gern den Name« diese» cblen Manne» wissen."

„Peter Wadzack, er ist Wachtmeister inder Ellcedron, die ich führe," sagte der Dragoneroffizier.

„Da waren es also wahrscheinlich Ihr« Leute, denen ich in die Hände fiel; nun ich habe Respekt vor diesen Dragonern, sie machen ihrem Chef alle Ehre."

„Jo, meine Leute waren es, die da» unglückliche Geschick de» Kriege» gegen meinen Landsmann - führte."

„Wie, Ihren Landsmann?" fragte der Kapitän, schob die Binde, welche sein rechte» Auge überdeckte, etwa» in die $0Jje und maß den Rittmeister vom Kopf bis zu Füßen.

(Fortsetzung felgt)

.Da» habt Ihr brav gemacht, Wachtmeister l Kommt, hier ist ein Brabänter für Enr; edle Hand­lungsweise; wehrlose Krieg-gefangene müssen beet Soldaten immer heilig sein," rief der General dem Unteroffizier zu.

„«nron Remmert!" srgte kopfschüttelnd der Ritt­meister und nach seinen Leute« sich wendend fragte er: „Wie sieht der gefangene Offizier au»?"

„Siu großer Mann mit blauen Augen, trägt Ehassk uruniform und einen Orden, er mag höchsten» vtenmddreißig Jahre alt sein," erwiderte der Wacht- meifler.

„Anton Remmert. vierunddreißig Jahre alt, französischer Ehaffeuroffizier," murmelte der Rittmeister vor sich hin und fuhr mit der Hand über die Stirne. Sei» Nachdenken wurde unterbrochen durch die Rede des «eben ihm haltenden General», der, auf die Reih« der Kämpfenden in der Ebene hinweisend, mit freudig strahlendem Blicke zu seiner Umgebung sagte: „Meine Herren, sehen Sie diese Braven, wie sie arbetten. Herr Adjutant, können Sie mit dem Fernrohr unterscheiden, wa» das für ein Bataillon ist, dessen Sturmkolonnen eben in da» Dorf bringen. Die Leute leiden fürchterlich durch da» feindliche Ge- schützfeuer, dennoch bringen sie vorwärts."

„@in Bataillon vom Regiment- Zettwitz, so viel ich unterscheiden kann, Herr General," erwiderte ein Offner, dessen bewaffnete« Auge «nabläffig den Kampf beobachtete. \

„Em Bataillon von Zettwitz Znfeurterie — da kann Maierhof« Ahnung heute in Erfüllung gehen," sagte halblaut und mit bedenklicher Miene der Ritt-

Dir Schlacht nagte sich ihrem Ende zu, das

Feuer wurde matter, die Franzosen begannen sich über be Brücke, welche die große Twnauinsel Lobau mit bem linken Ufer de» Strome» verband, zurück zuziehen. Der Fri-hlingsabend Breitete sich über das Schlachtfeld au-, welche- mit zahllosen Opfern dieses heiße« Tage- bedickt war.

Langsamen Schritte» kam ein Husarenoffizier die Anhöhe heraufgeritten, Pferd und Reiter schienen sehr ermüdet zu sei«. Der Offizier näherte sich dem Rittmeister, welcher mit seinen Leuten noch auf der Höhe hiett, während die Stabsoffizier e sich entfernt hatten.

„Eine traurige Botschaft, den letzten Gruß und Händedruck von einem Freunde soll ich Ihne« bringen, Herr Rtttmeisteri" sagte der Husar und reichte tem Dragoner die Hand.

„Nicht wahr, Haupimann von Maierhof ist io?" fragte ter An geredete; eine Träne schlich sich ver­stohlen über seine Wangen.

„Der wackere Hauptmann ist in meinen Armen gestorben. Drei Kugeln streckten ihn nieder, als er mit seinen Soldaten durch einen Garten sich einen Weg in da» Dorf bahnte. Wir brachten ibn unter einen Baum vor dem Dorfe, der hochwürdigfle Feld­pater vorn Regiment Eolloredo spendete dem Sterben­den die heilige Oelung. Seine letzten Worte, bri denen er krampfhaft meine Hand faßte, und die er mit gebrochener Stimme sprach, waren: „Grüßen Sie mir noch einmal Rittmeister von Truchseß; er soll meine» Kinde» gedenk«." So lautete die Trauer- Botschaft des HusarenosfizierS.

Der Rittmeister schwieg eine Weile, man konnte auf seinem Gesichte den gaszen Schmerz über diese« Verlust lesen; endlich sagte er: „Ich werde dem Kinde meine» Freundes ein SSater fein." Schweigend nahm er die aoldene Uhr und den Ring de» Gksallengn an» den Händen de» Husarenoffiziers entgegen; t» war der Trauring Sophien-, die ihrem Gatten dreimal vor seinem Trde erschienen war.

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(:) Die „Bestrafung" der Hereros.

GS ist selbstverständlich, daß Deutschland alles aufbieten muß, um den Aufstand der Here- ros zu unterdrücken und Ruhe und Ordnung in unserer südwestafrikanischen Kolonie wiederherzu­stellen. In verschiedenen Blättern wird schon jetzt die Frage erörtert, waS nach der Unter­drückung weiter geschehen müffe, mit anderen Worten, wie man die Aufständischen, nachdem ihr Widerstand gebrochen ist, bestrafen müffe.

Die »Deutsche Warte' will von guttnformierter Seite erfahren haben, daß man in de« maß­gebenden Kreisen der Kolonialverwaltung bereits im Prinzip über die Art und Weise, in welcher eine durchgreifende und exemplarische Bestrafung der rebellierenden Eingeborenen nach ihrer völligen Niederwerfung und Ent­waffnung auSgesührt werden soll, einig ist. Nach den gemachten Erfahrungen müffe die zukünftige Behandlung der Stämme, die sich aufgelehnt haben, vor allen Dingen eine nochmalige Er­hebung unmöglich machen. Es kommen daher wesentlich neue Gesichtspunkte sür die zu ver­hängenden Strafen in betracht, als man bisher geltend machte. Zuerst muß daran gedacht werde«, den beraubten Farmern den angerichteten Schaden nach Möglichkeit zu ersetzen. Das den Hereros abzunehmende Vieh würde also an die geschädigten Weißen verteilt werden. Ferner wird der halben Souveränität der Häuptlinge, die durch Schutzverträge garantiert ist, ein Ende zu bereiten sein. Den Aufständischen würde ferner das Eigentumsrecht an Grund und Boden zu entziehen sein. Ihr Land fiele also dem Fis­kus anheim. Während vord.m die Ansiedler wegen Abtretung von Gebiet mit den Hereros verhandeln mußten, würden diese nach Besitz­nahme des Landes durch das Gouvernement sich an den FiskuS zu wenden haben. Durch Ver­kauf von Ansiedlungsland ließe sich bann ein Teil der Kriegskosten decken. Die wesentlichste und fühlbarste Strafe wäre aber die energische und schonungslose Heranziehung der Rebellen zu öffentlicher Arbeit ohne Lohn mit alleiniger Vergütung durch Kost und Kleidung. Das wäre vor allen Dingen deshalb eine recht fühlbare Strafe, weil jeder einzelne Eingeborene am eigenen Leibe die Folgen seines Verhaltens spürt. Man hält dies sür ein ab­schreckenderes Mittel gegen spätere Selbständigkeits­gelüste, als die lisher beliebte Erschießung der Rädelsführer. An Arbeiten für die im all­gemeinen faulen HereroS würde es natürlich nach dem Feldzuge nicht fehlen. Auch zu aus­gedehnten Damm- und Eisenbahnbauten wäre ihre Verwendung sehr nützlich. Die erheblichen Ersparnisse, die hierdurch erzielt würden, könnten dann gleichfalls zur Tilgung der Expeditions­kosten usw. Verwendung finden.

Aehnliches weiß die »Ostpreußische Zeitung' anscheinend aus derselben Quelle über die ge­plante Bestrafung der aufständischen Stämme zu berichten. Sie schreibt darüber:

„In erster Linie wird der reiche Vieh­bestand der Hereros dazu benutzt, um den be­

raubten Farmern aufzuhelfen. Man wird das Vieh an sie und dann an die übrigen Ansiedler verteilen. Ferner muß die durch Schutzver­träge garantierte halbe Souveränität der Häupt­linge vernichtet werden. Die HereroS ver- lieren dann auch das Eigentumsrecht an Grund und Boden. Das Land geht an den FiS- kuS über. Die Ansiedler müssen sich also be­hufs Ankauf von Herero-Land in Zukunft an diesen wenden. Hierdurch hofft man einen Teil der Kriegskosten decken zu können. Als nach­haltigste Strafe aber wird die energische und rücksichtslose Heranziehung der HereroS zu öffentlichen Arbeiten bezeichnet. Man muß sie fest herannehmen und sie nicht für Lohn, sondern nur für Kost und Bekleidung arbeiten taffen. Auch hierdurch würde man er­hebliche Ersparnisse erzielen. An Arbeiten wird nach dem Aufstande gewiß kein Mangel sein. Außer der Wiederherstellung der zerstörten Bauten usw. kämen noch be onders Damm- und Eisenbahnarbeiten in betracht. Diese Art der Strafe wäre besonders deshalb eine paffende, weil sie jeder einzelnen Person des Stammes tüchtig fühlbar wird."

Es ist doch nicht wahrscheinlich, daß man an maßgebender Stelle schon endgiltigen Beschluß darüber gefaßt habe, was nach Be­endigung des Aufstandes geschehen soll. Jeden­falls wird man vorher doch die Ansicht und den Rat deS Gouverneurs jenes Schutzgebietes hören wollen. Wir glauben nicht, daß man soweit gehen wird, den Aufständischen alles Besitztum wegzunehmen. Die hier vorgeschlagene „schonungslose und energische Heranziehung der Rebellen zu öffentlichen Arbetten ohne Lohn" wäre bei Licht besehen nichts anderes als die Einführung der Sklaverei, und dazu wird das deutsche Reich sich gewiß nicht verstehen.

Es scheint uns überhaupt nicht ganz ein­wandfrei, wenn man hier von einer Bestrafung redet. Mit Recht wird hervorgehoben, daß der Aufstand der wilden Eingeborenen des Landes eine ganz natürliche Folge des ihnen mißliebigen Eindringens der Europäer und ihrer kolonisa­torischen Maßregeln ist. Und daß es zu solch blutigem Aufstand gekommen ist, daran dürfte der Mangel an Vorsicht von unserer Seite einen großen Teil der Schuld tragen. Von einer Be­strafung im eigentlichen Sinne kann also wohl nicht gut gesprochen werden, wenn auch ander­seits alles geschehen muß, was eine Wieder­holung blutiger Aufstände sozusagen unmöglich macht.

Die Regierung wird unseres Erachtens nach der Niederwerfung deS Ausstandes weniger auf eine Bestrafung der Eingeborenen, als vielmehr auf ihre Versöhnung und Erziehung Be­dacht nehmen müssen. Welche Nachteile ihnen erwachsen, wenn sie sich zu Gewalttätigkeiten gegen die deutsche Regierung oder deutsche An­siedler hinreißen taffen, das wird ihnen jetzt zweifellos recht gründlich fühlbar gemacht werden. Nachdem daS aber geschehen ist, kommt es darauf an, ihnen ebenso klar zu machen, welch' große Vorteile ihnen die deutsche Herrschaft bringen

will und bringen wird, wenn sie sich in daS Un­vermeidliche fügen. Also nicht Rache und Ver- gewaltigung, nicht Strafe, sondern Aussöhnung und Heranbildung der Eingeborenen zur Kultur kann vom sittlichen Standpunkte betrachtet nur als die Aufgabe Deutschlands in Südwestafrika ange­sehen werden. Es liegt daS auch im Jatereffe Deutschlands selber, denn daS Wohlbefinden der Eingeborenen ist und bleibt die Grundbedingung für daS Gedeihen der Kolonien.

Wir zweifeln nicht daran, daß unsere Re- gierung an diesen Gesichtspunkten festhalten und sich darin durch kein Geschrei der Scharfmacher irre machen läßt.

—* Zum Mschbeschaugesetz.

Der Antrag Müller-Fulda, Groeber, Dr. Schädler, Horn, Sittart, den § 23 des Fleisch­beschaugesetzes dahin zu ändern, daß die UntersuchungSkosten für Schlachtvieh künftig den Bundesstaaten zur Last fallen und Gebühren dafür nicht erhoben werden sollen, hat in land­wirtschaftlichen Kreisen allseitige Zu­stimmung gefunden. Auch der rheinische Bauernverein hat sich für diesen Antrag ausge­sprochen. Um eine raschere Verhandlung im Reichstage zu ermöglichen, hat das Zentrum den Antrag jetzt auch noch in Form einer Resolution zum Etat deS Reichsgesundheitsamts eingebracht, sodaß er schon bei der Beratung deS Etats des Reichsamts des Innern in zweiter Lesung be­sprochen werden kann.

Inzwischen ist bekanntlich auch im preußisch« Abgeordnetenhause ein ähnlicher Antrag gestellt worden, welcher, wenn nicht die gänzliche Be­seitigung, doch eine wesentliche Ermäßigung der Gebühren für die Schlachtoiehuntersuchung ver­langt, insbesondere für die HauSschlachtungen. Ueber diesen Antrag wurde heute verhandelt. Der Landwirtschaftsminister war einstweilen der Herabsetzung der Gebühren durchaus abgeneigt und wollte wenigstens noch ein paar Jahre damit warten, weil das Gesetz erst zu kurze Zeit in Kraft sei. Das Haus nahm den Antrag jedoch mit großer Mehrheit an.

Daß die Gebühren, wie sie jetzt seitens der preußischen Regierung festgesetzt jtnb, eine ge­radezu unerträglich e Belastung der Landwirtschaft bilden, während einzelnen Fleischbeschauern oder Tierärzten damit ein Jahreseinkommen von 10 000—17000 Mark geschaffen wird, unterliegt keinem Zweifel. Der Landrat von Ruhrort soll deshalb, wie die Zeitung »Der Fleischbeschauer' meldet, auch be­reits die Genehmigung des Regierungspräsi­denten, diese Gebühren auf die Hälfte herabzusetzen, erhalten haben.

Man muß sich nur billigerweise darüber wundern, wie die Regierung dazu gekommen ist, der Landwirtschaft eine solche Belastung auf­zuerlegen, und weShalb die betreffenden Stellen nicht den begangenen Fehler durch eine unver­zügliche Herabsetzung der Gebühren alsbald wieder gut gemacht haben.

Wenn solche bureaukratsschen Maßregeln, die naturgemäß unter der ländlichen Bevölkerung große Erdttterung Hervorrufen, am grünen Tisch getroffen worden sind, sollte man mit deren Be­seitigung gar nicht warten, bis das Drängen der Volksvertretung Abhüfe erzwingt, sondern so rasch als möglich handeln. Der Landwirt, schast wird in schönen Worten recht oft von oben herab Sympathie bezeugt und Besserung ihrer Lage in Aussicht gestellt, die tatsächliche« Leistungen sind dagegen jedoch recht gering.

Wir wollen daraus niemand einen Vorwurf machen, weil wir wissen, wie schwierig solche positive Leistungen herbeizuführen find, allein gerade deswegen sollte man an maßgebender Stelle alles vermeiden, was geeignet ist der Landwirtschaft die Existenz noch mehr zu er­schweren und dem Bauern immer wieder neue Lasten aufzubürden. Deshalb rufen wir bem preußischen Ministerium und den preußischen Regierungen zu: „bis dat qui cito dat“. Möchten sie sich beeilen, die Fleischveschaugebühren, resp. die Untersuchungskosten für Schlachtvieh einer Revision zu unterziehen und nicht erst warten, bis die Unzufriedenheit der ländlichen Bevölkerung mit den getroffenen Maßregeln sie dazu zwingt.

Berlin, den 3. Februar 1904.

_ * Zu dem Festmahle, das der Reichstags- prafibe.it Graf Ballestrem heute abend zur Feier der Eröffnung deS neuen PrästdialgebäudeS gibt und zu dem der Kaiser sein Erscheinen zugesagt hat, find 'geladen: Die beiden Vizepräsidenten Graf zu Stolberg und Dr. Paasche, Alterspräsident v. Winterfeldt-Menkin, die Reichs­tagsmitglieder Krebs, Frhr. v. Thünefeld, Him­burg, Pauli, Rimpau, Graf Mielzynski, Blell, Dr. Hermes, Dr. Rintelen, Münch-Ferber, v. Kardorff, Schmidt-Elberfeld, Graf v. Kanitz, Graf v. Hompesch, Dr. Blankenhorn, Dr. Spahn, Direktor beim Reichstage Geh. Regierungsrat Knak, der Reichskanzler und die Saatssekrettre, als Begleitung Sr. Majestät: Generaladjutant, General der Infanterie v. Pleffen, General­major ä la suite Graf v. Moltke und FlÜgel- adjutant, Oberstleutnant v. PlüSkow, sowie end­lich 6 Mitglieder der Familie des Präsidenten.

** Der .Reichsanzeiger' meldet, daß dem Mitgliede des Herrenhauses, Majoratsbesitzer Alexander v. Rexin, der Charakter at& Wirklicher Geheimer Rat mit dem Prädikat „Exzellenz" verliehen worden ist. Herr von Rexin hat 50 Jahre, also seit der Errichtung des Herrenhauses, diesem angehört.

§ Der Abg. Schippet wird wegen seine» agrarischen Vortrages hart bedrängt. Er hat im,VorwärtS' abermals ehe Erklärung ver­öffentlicht, wonach er nur die Ansichten anderer objektiv wiedergegeben und dies auch in der Ein­leitung ausdrücklich gesagt haben will. Dagegen

Zulda, Donnerstag, den 4. Februar 1904.

31. Jahrgang.

27.

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