verantwortliche»
31. Jahrgang.
zulda, Mittwoch, den 20. Januar 1904.
LrscheM täglich, mtt Ausnahme der Som- Aid Feiertage. Viertel« lührl. Bezugspreis ohne Bringerlohn und BesteSgeld in Zulda und auswärts \ M. 50 Pfg.
Druck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Zulda (Harmonie). Zernfprecher Nr. 9.
Monakbeüage: „Ktldaer GeschichtrbMer"
§chrift!eiter:Zos.vau«
3 wochrnb-iiage:„IllustrierteSonntagszeitung
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D^r Gesetzentwurf über Kaufmanns» gerichte
ist wieder ans Tageslicht gekommen. Der Entwurf ging bekanntlich Anfang 1903, also vor Jahresfrist, dem Bundesrat zu. Als Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes war der 1. April 1904 in Aussicht genommen. Diese Hoffnung erwies sich als trügerisch. Die Vorlage blreb schon auf der ersten Station, tn den Ausschüssen des Bundesrates stecken. Sofort nach dem Erscheinen machte sich starker Wlderspruch gegen d7n Entwurf geltend. Hrer bestntt man die Notwendigkeit kaufmänmscher Schredsgerrchte Lber- bauvt dort bekämpfte man die vorgesehene Organisation, und in Gehilfenkreisen selbst erfuhren trotz grundsätzlicher Zustimmung einzelne Bestimmungen des Entwurfs eine teilweise scharfe Kritik. Der Himmel wurde immer bewölkter, sodaß schwarzsehende Propheten sogar bald das Scheitern der ganzen Vorlage voraussagten. Erhielt doch um die Mitte des Jahres die »Deutsche HandelSwachtt von einem „parlamentarischen Gewährsmanns" die Mitteilung, im Bundesrat sei Neigung vorhanden, den „Ent- wurf vorläufig ad acta zu legen". Diese Prophezeiung hat sich aber glücklicherweise als falsch erwiesen. Die Vorlage ist in veränderter Fasiung am 7. Januar vom Bundesrat genehmigt worden.
In seinen Grundzügen »st der erste Entwurf beibehalten worden. Es ist sowohl die Verbindung mit den Gewerbegerichten wie auch die Wahl der Beisitzer vorgesehen, nicht etwa, wie es eine Zeitlang schien, der Anschluß an die Amtsgerichte und die Berufung der Beisitzer. Auch die jetzige Begründung weist in Uebereinstimmung mit der früheren darauf hin, daß der Anschluß der Kaufmannsgerichte an die Amtsgerichte eine Umgestaltung des ganzen amts- gerichtlichen Verfahrens bedinge, die Erörterung einer fo weitgehenoen Reform aber die Errichtung der Kaufmannsgerichte unter Umständen erheblich verzögern würde. In wichtigen, die Organisation betr. Nebenfragen machte der neuere Entwurf jedoch den Befürwortern besserer Sicherung sachgemäßer Rechtsprechung Konzessionen. Er bestimmt, daß die Führung des Vorsitzes bei den Verhandlungen Personen mit der Befähigung zum Richteramte oder zum höheren"Verwaltungsdienste vorbehalten werde Für Gewerbsgerichte besteht bekanntlich diese Vorschrift nicht, obwohl tatsächlich wohl fast allgemein der Vorsitz in den Händen von Juristen liegt. Auch der frühere Entwurf sah für die Kaufmannsgerichte nur eine Personalunion im Vorsitz von Gewerbe- und Kaufmannsgerichten vor. Eine weitere Aenderung gegenüber dem früheren Entwurf besteht darin, daß mit Rücksicht auf das häufigere Vorkommen schwieriger Rechtsfragen bei den Kaufmannsgerichten Rechtsanwälte zugelaflen werden sollen.
Die Bestimmungen über die Wahl der Beisitzer weisen einen Zusatz auf,
wonach „durch das Statut die Wahl der ersteren (Prinzipals-) Beisitzer einer für den Bezirk bestehenden Vertretung des Handelsstandes, di- Wahl der letzteren (Gehilfen-) Beisitzer der am Srtze des Gerichts bestehenden Verbände der Handlungs- aehilfen oder den zu den Handlungsgehilfen gehörenden Vertretern der bestehenden Krankenkasien übertragen werden kann “
Dem so lebhaft und allgemein geäußerten Wunsche der Handlungsgehilfen, die Altersgrenze für daS aktive Wahlrecht von 25 aus 21 Jahre herabzusetzen, ist keine Folge gegeben worden.
Auch noch einige andere seitens der Handlungsgehilfen mit Nachdruck vertretene Wünsche haben bei den Regierungen keine Gegenliebe gefunden. So bleiben die Streitigketten aus der sogenannten Konkurrenzklausel oon ber Zuständigkeit der Kaufmann-gerichteausgefchlossen, obwohl z. B. nach der Ansicht der Sozialen Kommission des Verbandes kath.-kaufm. Vereinigungen die Konkurrenzklausel „unbedingt" zur Kompetenz der Kaufmannsgerichte gehören sollte. In der Vorschrift über die obligatorische Einführung weist der neue Entwurf gar eine Verschlechterung gegenüber dem früheren auf. Während der erste Entwurf die Errichtung für alle Gemeinden über 20000 Einwohner obliga- tonsch machte, setzt der neue die Minimalgrenze für die obligatorische Einführung auf 50000 Bewohner fest.
' ximgen anderen Punkten ist man jedoch den Forderungen der Gehilfen wiederum entgegen
gekommen. Der Krers der Personen die dem Kaufmannsqericht unterstehen sollen, ist auf Gehilfen mit 5000 Mark Jahreseinkommen ausgedehnt, während nach dem ersten Entwurf die H>öck st grenze 3000 Mark war. Auch die Berühr n q s < u m m e ist von 100 auf 300 Mark erhöht worden. Dagegen hat man der insbesondere auch von der „Sozialen Praxis" derzeit vertretenen Ansicht, den Kaufmannsgerichten die Funktionen eines Einigungsamtes zu übertragen, keine Folge gegeben. , , ,
Wenn der vorliegende Entwurf auch nicht m allen Punkten die Wünsche der Handlungsgehilfen befriedigt, so ist doch die Genehmigung des Entwurfs in seiner jetzigen Fasiung seitens des Bundesrates zweifellos als ein Erfolg zu begrüßen. Berechtigt ist darin die Warnung der „Soz. Praxis", „mit allzuscharfer Kritik und radikalen Anforderungen an den Gesetzentwurf heranzutreten, wenn man die baldige Errichtung von Kausmannsgerichten erreichen will. Diese Institution hat an sich schon viele Gegner: Die meisten Handelskammern, die Nur-Juristen unter den Richtern und Anwälten, auch manche Regie- rungen. Es ist kein Geheimnis, daß die geteilte Aufnahme, welche der erste Entwurf bei den Gehilfen fand, der Protest gegen die Angliederung an die Gewerbegerichte, die stürmische r Mehr- forderungen u. a. m-, jenen Gegnern gewünschte Handhabe geboten hat, um das ganze Projekt über den Haufen zu werfen. Lange hat der Bundesrat geschwankt, nun aber die Entscheidung gefallen ist, sollte di- Lösung wenigstens in ihren prinzipiellen Punkten die einmütige Unterstützung aller Freunde der Kaufmannsgerichte finden."
* (Eine deutsche Votivkirche.
Der »Freiburger Bote' schreibt: In diesem Jahre wird man das Jubiläum der Verkündigung des Dogmas der unbefleckten Empfängnis feiern. In Rom sollen große Feste veranstaltet werden und die Bischöfe werden in ihren Hirtenbriefen nicht unterlasien, auf die Bedeutung der Feier aufmerk am zu machen.
Aber sollte man nicht daran denken, durch ein sichtbares Zeichen der Verehrrmg für die allerreinste Jungftau einen weithin sichtbaren Ausdruck zu geben? Wir leben in einer Zeit der Dekadenz, des Genusses und der Unreinheit. Wohin man sieht, es ist, als ob man wieder in die römische Kaiserzeit versetzt wäre, wo Zügellosigkeit und Brutalität herrschte.
Da sollte man alles tun, um wieder dem Ideale der Reinheit zum Siege zu verhelfen. Wie sein Ideal ist, so wird der Mensch. Gib ihm niedere Gedanken: Er wird gemein werden; weise ihn auf Hohes hin: Er wird wachsen. Was aber hebt den Menschen, der im gewohnten Gleise weiterlebt, beffer vom irdischen Staube der Gewöhnlichkeit empor, als der Besuch einer heiligen Kultstätte, die ihm in monumentaler Weise die Nähe Gottes predigt?
Es fehlt ja bei uns nicht an schönen Kirchen. Aber es fehlt ein deutsches Nationalheiligtum in hübscher Lage, das vom ganzen Volke gebaut, von ihm besucht wicd, gleichsam ein deutsches Lourdes. Ich glaube, daß eine Votivkirche, die der Verehrung der allerseligsten Jungfrau geweiht ist, viel Gutes stiften könnte, und möchte daher diesen Gedanken anregen, damit die berufenen Faktoren in dieser Angelegenheit ihre Stimme abgeben.
Die katholische Kirche ist heute hart gedrängt. Unglaube und böser Wille, Verleumdung und Niedertracht bekämpft sie. Da sollte sie zeigen, daß sie sich nicht fürchtet. Sie sollte mitten im Herzen Deutschlands, etwa im schönen Thüringen, ein herrliches Gotteshaus errichten, das einen Zentralpunkt abgibt für die in der Diaspora befindlichen Glaubensgenosten. Wie ein wohlgeordnetes Kriegsheer sollte das Haus dastehen und Zeugnis ablegen für die Kirchs, die die Pforten der Hölle nicht überwältigen sollen. Die Tausende von Wallfahrern aber, die jährlich hinwallen würden, sollten der Welt verkünden, daß der Katholizismus noch lange nicht tot ist, vielmehr fortschreitet trotz Angriff und Verleumdung. Die Kirche sollte zugleich die Geschichte des Katholizismus in Deutschland im letzten Jahrhundert schildern und so ein beredtes Zeugnis ablegen für die ungeheure Entwickelung von den Taoen der größten Erniedrigung bis zu unseren Tagen des herannahenden Triumphes.
Die Marienkrche aber denke ich mit etwa in dieser Weise: In eü« s hönen Waldgegend erhebt sich auf einem sanften Hügel ei >e gotische Kirche und zwar im spanischen Mudejarstil. Denn dieser so überaus monumental wirkende Stil ist bei uns noch ganz unbekannt und ist doch vorzüglich geeignet zur künstlerischen Dar-
'tellung eine1- Idee. Ich denke dabei an bte Kirchen in Toledo, wie St. Juan de los Repes.
Rings um die Außenseite des Gotteshauses geht ein Kranz von Statuen, die die Stifter aller religiösen Orden und geistlichen Ritterorden wiedergeben. Auf beiden Se ten der Eingangs- türe befinden sich aber die Gestalten des verdienstvollen Papstes Gregors des Großen und der durch unseren Nationaldichter verherrlichten Heldenjungfrau Johanna d'Lrc.
Das Innere versinnbildlicht hauptsächlich zwei Gedanken, den der Keuschheit und dann die Geschichte des Katholizismus, besonders im 19. Jahrhundert. An den Wänden denke ich mir einen Zug aller Heiligen, die Deutschland heroor- gebracht hat, ähnlich w e in St. Vincent de Paul in Paris oder St. Vitale in Ravenna. Darunter die Medaillons aller hervorragenden Katholiken des letzten Jahrhunderts, besonders auch von Konvertiten, wie des edlen Grafen Stolberg (der gewiß das Prädikat „ehrwürdig" so gut verdient wie viele andere) und der nickt minder vornehmen Schriftstellerin Gräfin Hahr-Hahn, der Dichterin Hensel u. A. Altäre sollten nur deutschen Heiligen geweiht sein, wie der heil. Elisabeth oon Thüringen, der hl. Radegund, Walburg usw.
Mit der Kirche denke ich mir vereint em Kloster, etwa eins der Kongregation von Beuron, die ja beim Kaiser peisona grata ist und den Gregorianischen Gesang besonders pflegt. Dabei ein großes Haus, um geistige Ue6ungen zu machen. Zuletzt eine höhere Schule, die Gymnasium und Oberrealschu^e vereinigt und die d>e Kongregation von Beuron gewiß mit Lehrern versehen könnte. Die Katholiken entbehren bis jetzt völlig einer solche Anstalt und doch sollten sie alles daran setzen, daß sie ihnen bewilligt wird.
So wäre ein schöner Mittelpunkt geschaffen, der Frieden und Gnaden den Welikindern übermitteln könnte, die dort für kurze Zeit ausruhen und sich mit Höherem beschäftigen wollen. Ein dunkler Wald lädt zum Sinnen ein, er ist hier und da geziert mit heiligen Erinnerungen, mit Bildern und Quellen; so hatten schon unsere Vorfahren heilige Haine, in denen sie d e Götter vermuteten. Wenn sich der Wald öffnet, erblickt man die Gnadenkirhe auf oem Berge, und das Gefühl des Friedens beschleicht den Wanderer: findet er ja dort die Gnadenmutter, mit der der Herr ist, die Gebenedeite unter den Weibern, die auch ihm den Frieden gibt, den die Welt nicht geben kann.
Deutsches Reich.
Berlin, den 19. Januar 1904
* Dem Reichstage ist eine Hebersicht über die vom Reiche «uterstützten Baugenosse«' schäften vom Reichsanzeiger zugestellt worden. Es find im ganzen 35 Genossenschaften, denen eine staatliche Unterstützung zu teil wurde, darunter 13 Beamtengenoffenschaften, 3 Genossenschaften von Angestellten der Verwaltung des Kaiser-Wilhelm-Kanals und 2 Genossenschaften von Angestellren der Kaiserlichen Werften Die größte der unterstützten Genossenschaften ist der am 17. September 1890 begründete Beamtenwohnungsverein zu Berlin mit 3512 Mitgliedern und einem gezeichneten Geschäfrs- kapital von 2 588 700 Mk, dem eine Haftsumme in gleicher Höhe entspricht. Emgezcrhlt sind 1468470 Mk. Der Verein hat 21 Häuser gebaut mit einem Wert von 2 545022 Mk. Die Genossenschaft wird im Oktober voraussichtlich insgesamt 531 Wohnzelegenheiten hergestellt haben. Die Mietpreise betragen in der Häusergruppe im Norden Berlins 166—840 Mk. Die Bewohner wohnen, ungeachtet der befferen Ausstattung, 14,5 Prozent billiger als vordem. In den Häusern der Berliner gemeinnützigen Baugesellschaft stellt sich der Mietpreis durchschnittlich 25 Prozent niedriger als in Prioathäusern. Letztgenannte Gesellschaft ist die einzige, welche die Form einer Aktiengesellschaft hat. Sie hat 47 Häuser erbaut zum Buchwert von 6505 988,50 Mk. (der gegenwärtige Wert ist erheblich höher) mit 693 zumeist kleinen Wohnungen. Von den Baugenossenschaften in Westdeutschland haben Darlehen erhalten: die Beamtenwohnungsoereine zu Bochum, Köln, Dortmund, Iserlohn, Wiesbaden, die Spar« und Bauvereine zu Dortmund und Düsseldorf und die gemeinnützige Baugenossenschaft zu Siegburg. In den weitaus meisten Fällen scheint der Mangel an gesunden, zweckmäßig eingerichteten und preiswerten Wohnungen zur Begründung der gemeinnützigen Unter« nehmungen geführt zu haben. In manchen Ortschaften, so namentlich in Kiel und Vororten, hat sogar absolute Wohnungsnot Vorgelegen. Eine größere, allgemeine Denkschrift über das Wohnungswesen, als deren Vorgängerin die
vorliegende Hebersicht gelten kann, wird bekannt- ich vom Reichsamt des Innern vorbereitet.
* „Allgemeine Rundschau, Wochen- chrift für Politik und Kultur." Unter liefern Titel erscheint ab 1. April in München m Verlage und unter bet Chefredakiion von Dr. Armin Kausen im Normalumsange von 12 Seiten (Format 31/23,5) eine Wochenschrift vornehmeren Stiles, welche die Vorgänge in der Politik, wie auf allen Gebieten der Kultur (Religion, Wissenschaft, Literatur, Kunst, Technik, Wirtschaftliches und Soziales, Gewerbe, Handel und Verkehr rc.) von erhöhtem Standpunkte betrachtet und alles Gute und Kernige treu be- wahend» einem gesunden, bedachtsamen Fortschritt huldigt. Auf dem festen Boden der christlichen Weltanschauung und der katholischen Kirche stehend, politisch auf dem Programm der Zentrumspartei fußend, wird die Allgemeine Rundschau' gleichwohl auch gerechten und vorurteilsfreien Stimmen Andersdenkender ihre Spalten nicht verschließen. Alle Aufsätze werden mit Namen gezeichnet. Diese Einrichtung ist geeignet, das'Interesse der Mitarbeiter wie der Leser zu steigern und bietet eine Gewähr, daß jeder nach bestem Können mit seiner ganzen Person für seine Idee eintritt. Namhafte Parlamentarier des Reichstages und Landtages, Soziologen, Männer der Wissenschaft, Kunst- und Literaturkenner haben ihre Mitarbeit bereits zugesagt. Die Probenummer wird Mitte März erscheinen. Der Abonnementspreis wird pro Quartal 2 Mark betragen.
* Einfluß des Alkohols auf die Lebeusdaner. Vom Hamburgischen Zentral- verbande gegen den Atkoholismus wird eine Broschüre verbreitet: „Die Zahlen des Dr. Helenius." Dieser Statistiker hat die Lebensdauer der Abstinenten gegenüber der der Mäßigen untersucht und gelangte zu dem Ergebnis, daß die Lebenserwartung der Abstinenten um 20—25 Prozent bester sei, als selbst die der ganz Mäßigen.
* Die Zentrumsfraktior» des badische« Landtags hatte in der Zweiten Kammer den Antrag eingebracht, die Regierung solle ersucht werden, i.n Bundesrat dahin zu wirken, daß den Kriegsveteranen im Sinne des Art. 1 des Gesetzes vom 22. Mai 1859 die jährliche Beihilfe von 120 Mark schon dann gewährt wird, wenn deren Erwerbstätigkeit unter ein Drittel herabgesunken ist, und daß ferner die Beihilfe von dem Tage an zur Auszahlung gelangt, an welchem die Bezugsberechtigung anerkannt worden ist. Als Vertreter der Regierung versicherte der Minister deS Innern, 3 r. Schenkel, bei der Beratung des Antrags am Samstag seine vollste Symphathie mit den Wünschen der Zweiten Kammer und stellte eine Vertretung int Bundesrat im Sinne der Antragsteller in leftimmte Aussicht.
* Das Grabdenkmal LeoS XIII. Die Arbeiten für die Errichtung des Grabdenkmals für den hochseligen Papst Leo XIII. sollen demnächst beginnen; der von dem Peruginer Bildhauer G. Lucchrlti eingebrachte Entwurf sand bereits im Jahre 1895 die volle Genehmigung' es »erstorbenen Papstes, dessen Ideen der Künstler zur Ausführung uebracht bat. Das Denkmal soll seinen Platz in der Latera-tbastlika finden, und zwar am Eingang der zur Sakristei führt, als Gegenstück zu dem vom gleichen Künstler 1891 vollendeten Monument von Jnnocenz III. Wie bereits in der ,Fuld. Ztg/ bericktet, hat Kardinal Serafino Bannutelli, als von Leo XIII. erst- kreierter unter den noch lebenden Kardinülen, die anderen Mitglieder des hl. Kollegiums, denen ebenfalls vom selben Papst der Purvur verliehen wurde, ersucht, für die Deckung der Kosten, die sich im Voranschlag auf 163 000 Franks belaufen, Sorge zu tragen. Auf diese Weise wird dem verstorbenen Papste durch bte Errichtung des Grabdenkmals die höchste Ehrerbietung gezollt von denjenigen, die er in den Senat der Kirche berufen hat. Außerdem wird von den Domherren von St. Johannes im Lateran eine Kommilfion gebildet, die unter dem Vorsitz des Erzpriesters der Basilika, Kardinal Satolli, über die Ausführung zu wachen hat und Beiträge entgegennimmt. Das Denkmal soll, wie der .Köln. BolkSztg/ geschrieben wird, in ahn lick er Weise wie das von Jnnocenz III. hergestellt werden, nur soll die Figur des Papstes keine liegende Stellung einnehmen; Leo XIII. wird sitzend dargestellt mit aus- gestreckren Händen. Zu seinen Füßen ruhen zwei Engel, die einen Marmorschild tragen zur Ausnahme einer besonderen Inschrift. Ja den Seitennischen de§ Denkmals sollen zwei Statuen angebracht werden: der hl. Tbomcs von Aquin, deflen Lehren m Leo einen so energischen Wiederhersteller fandrn, und zur Linken der hl. Franziskus, zur Erinnerung an die Liebe, die der Verstorbene für den seraphischen Heiligen und für den drillen Ordon hegte. Bei dieser Gelegenheit sei erwähnt, daß Leo seinerzeit, als ihm zum erstenmal der Entwurf gezeigt wurde, und man ihm den Vorschlag machte, an die Stelle der Statue des hl. Franziskus die von Sankt Bonaventura zu setzen, nach einigen Augenblicken Nach- stnnens sich für den Armen von Assisi entschied.