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«scheint täglich, mir Lurnahme der Sonn- und Zeiertage. viertel- jährt. vrzugspreir ohne vringerlohn und VesteLgeldinZnidaund anrwärt; t Ml. 50 plg-

Verantwortlicher Zchriftleiter:I<>s.vaum, für dl« Inserate 3. parzeller in 8«lda.

ZMaer

Wochenbeilage: „Illustrierte Sonntagszeitung"

eitung

Monatsbeilage: „Mdaer GeschichftblStter".

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Druck und Verlag der ZuldaerActiendruckerei In Zulda (Harmonie).

Zernsprecher Rr. 9.

M 6.

gulöa, Samstag, den 9. Januar 1904.

31. Jahrgang.

’4a-.

[] VerGesitzvNtwurf betr.Uoufma.ns- g*richte

wird in der ,9lorbb. Allg. Zlg/ veröffentlicht. Für den Bezirk emer Gemeinde erfolgt die Gr- richtuna eures Kaufmannsgerichts durch Ortrstatut- Mehrere Gemeinden tönnen sich zur Errichtung eines gemeinsamen Kautmannögerichts vereinigen. Auch für den Bezirk eine» werteren Kommunal- verbandeS kann ein solches errichtet werden. Die Landeszentralbehörde kann auf Antrag beteiligter Kaufleute oder Handlungsgehilfen die Errichtung anoxcnen, wenn ungeachtet ergangener Auf­forderung die Errichtung durch Ortsfiatut nicht erfolgt ist. Für Gemeinden mit mehr als 50600 Einwohnern muß ein Kaufmarmsgencht erdichtet werden. Handlungsgehilfen mit mehr als 5000 Mark JahreSoerdienst, sowie Apotheker gehrifen And -lehrlinge fallen nicht unter das Gesetz.

,V Die KaufmannSgerichte sind zuständig für Streitigkeiten zwischen Kaufleuten und ihren tandlungsgehilfen oder -lehrlingen, wenn die treitigkeilen betreffen 1. den Antritt, die Fort­setzung oder die Auflösung des Dienst- oder Lehrliugsverhältniffes, sowie bie Aushändigung oder den Inhalt des Zeugnisses; 2. die Leistungen aus dem Dienst- oder LehrlingsvrrHältnisse; 3. die Rückgabe von Sicherheiten, Zeugnissen, Legi limanonspopieren usw.; 4. die Ansprüche auf Schadenersatz oder Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung der Verpflichtungen, welche die unter Nr. 1 bis 3 bezeichneten Gegenstände be­treffen, sowie wegen gesetzwidriger oder unrichtiger Eintragungen in Zeugnisse, Krankenkassenbücher oder Quittungskarten der InvalidenVersicherung; 5. dieBerechnung und Anrechnung der von den Hand­lungsgehilfen oder Handlungslehrlingen zu leisten­den Krankenverstcherungsbeiträge und Eintritts­gelder. Streitigkeiten über Ansprüche aus einer Verernbarung, durch welche der Handlungsgehilfe oder Handlungslehrling für die Zeit nach Been­digung des Dienst- oder Lehroerhältnisses in seiner gewerblichen fcatiatdt beschränkt wird, ge hören nicht zur Zuständigkeit der Kausmannsge- richte. Durch die Zuständigkeit eines Kaufmanns- gerichts wird die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte ausgeschlossen.

Die Kosten der Errichtung und Un­terhaltung sind von den Gemeinden owerden weiteren Kommunaloerbänden zu tragen. Für jedes Kaufmannsgericht sind ein Vorsitzender, ein Stellvertreter desselben und mindestens vier Bei­sitzer zu berufen. Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter müffen die Befähigung zum Richter­amt oder zum höheren Verwaltungsdienst erlangt haben. Sie dürfen weder Kaufleute noch Hand­lungsgehilfen fein. Sie werden durch den Ma­gistrat oder durch dir Gemeindrvertreiuna auf mindestens ein Jahr gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung der höheren Verwaltungsbehöide.

Wildmeisters Röschen.

Eine Novelle von E. Pfaff.

6 ------ (Nachdruck verboten.)

„Run, das wollte ich gerade nicht sagen, Herr Bettet!* bemerkte Leopold und fuhr fort: „Als ich nun, wie gesagt, mit dem Zeugnis zu meinem Batet kam, freute er sich außerordentlich, meine Mutier aber sagte: „Nicht wahr, Leopold, Du wirst ein Herr, ich meine schon, ich hört- Dich aus dem Mariä Ehren­berg Deine erste Predigt tun." Ich schwieg, den« ich mochte die gute Frau nicht betrüben. An: anderen Tage hatte mein Batet Holzschreibtag in Motten und nahm mich mit dorthin. Als wir auf d-m Rückwege wate«, faßte er mich bei der Hand und sagte mit ernster Stimme: „Nun, lieber Sohn! sage mir auf­richtig, was willst Du werde«?* „Batet! ein Jäger und nichts anderes, mein Leib und Seel' hängt daran, und Du wirst einft Deine Freude an mir haben; die Wildmeisterei in Uttrichshausen muß bei unserer Familie bleiben.* Mit dieser Antwort hatte ich es bei «einem Baier schön getroffen; er sagte anfänglich zwar kein Wort, aber an seinem Blicke fonrte ich die unfreundliche Ausnahme mein s Entschlusses deutlich genug lesen. Als wtt nach Hause kamen, a ging das Leid erst recht an, meine Mutter meinte dm flani’K Tag und mein Batet schmollte oder zankte. ^Ja wenn Du einmal kein geistliche Fleisch hast, und D« sagtest mir noch, Du wolltest Jurist werden, so könnte tch doch v elleicht meine alten Tage bei mei em Sohne, dem Herrn Amisvogt, zubringen; ober jetzt, wo Tu sv gut studn hast und ein Jäger . . . . nein, das (eiOe iä# ..icht, lieber ein Bauer als das,* sagte mein Baier oft mehrmals in einem Tage und sah wich mit keinem freundliche,t Auge mehr an. Ta wurde es mir sv leid in unserem Hause, daß ich eines Mittags auf und davon lief, eie Rhönberge hinauf

Besteht am Sitze des Kaufwanr.sgerichts e-n Gewerbegericht, fo sind in der Rege? dessen Vorsitzender und fern Stelltier'reier zugleich rum Vorsitzenden unv stellvertretenden Vorsitzenden des Kaufmannsgerichts zu bestellen sofern sie ine bezeichnete Befähigung haben Die Beisitzer müssen zur Hälfte aus de« Kaufleuten, welche mindestens einer, Handluncsgehilfen oder -lehrling regelmäßig beschäftigen, zur Halste au« den Hundlrwgsgehilsen entnommen werden. Die erstere werden von den Kaufleuten, die anbei e von den Gehilfen gewählt in geheimer Wahl, und zwar mindestens auf 1 Jadr, höchstens auf 6 Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Wahlbe rechtrgr ist nur, wer das 25. Lebensjahr vollendet hm, in Bezirk des Kaufwannsgerichls beschäftigt ist und zum Amt eines Schöffen nicht unfähig ist Das Kaufmannsgericht ist verpflichtet, auf An­suchen von Staatsbehörden oder de» Vorstandes des Kommunaloerbandes Gutachten über Fragen abzugeden, welche das kaufmännische Dren st und Lehroerhälinis betreffen. Es ist berechtigt, in diesen Fragen Anträge an. Behörden und oesetz- gebetibe Körperschaften zu richten. Ist ein Kauf­mannsgericht nicht vorhanden, so kann bei Streitig­keiten der vorhin bezeichneten Art jede Partei bie vorläufige Entscheidung durch den Vorsteher der Gemeinde nachsuchen. Das Gesetz soll mit dem 1 Januar 1905 in Kraft treten

Berlin, den 8. Januar 1904.

** Der Kaiser besuchte am Donnerstag, an dem Todestage der Kaiserin Augusta, nach­mittags das Mausoleum in Charlottenburg und legte einen Kranz in der Gruft nieder. Später hatte er eine Unterredung mit dem Reichskanzler Grafen v. Bülow in dessen Wohnung und kehrte dann nach dem Neuen Palais zurück. Heute vormittag empfing der Monarch den Bildhauer Professor Haverkamp im Beisein des Kultus­ministers Dr. Studt. — Der zweite Sohn des Kaiserpaares, Prinz Eitel Friedrich von Preußen, ist mit seinen militärischen Begleitern zur Fortsetzung seiner Studien von Potsdam nach Bonn zurückgereist; auch die Kaiser!. Prinzen August Wilhelm und Oskar haben nach Beendigung der Weihnachts-Ferien das Eltern­haus oer kiff en und sind zur Wiederaufnahme des Unterrichtes vom Neuen Palais nach Plön zurück­gekehrt.

§ Die Klagen über die fortwährenden Uni form - Aenderuugen scheinen nicht ohne Ein­druck geblieben zu fein. Die,Nordd. Allgem. Ztg/ schreibt hochoffiziös: „Die Oeffentlichkeit ist durch Angaben beunruhigt worden, welche die ,Köln.Ztg/ unter Berufung auf militärische Kreise über Uniform-Aenderungen, und zwar über die Einführung einer neuen Grundfarbe für die Waffenröcke, dem Ersatz der Feldbinde durch ein Ueberschnall-Koppel, die Anbringung der Abzeichen

nach Taiherda, wo ein Bekannter rn<irres BaterK, der alte Fried, des Baron von WkyherS Förster, wohnte. Ihm klagte ich mein ganzes Leid; der biedere Mann suchte mich zu trösten und faste immer: „Laß' das gut sein, Leopold, das wird sich auch schor- geben.* Ich wußte, daß nm jene Zett der Herr Oberfotst- meifter von Truchseß aus Fulda zu meinem Batet kam, um Revision im Revier zu halten, gewöhnlich kamen noch einige Herren mit, und da mußte unsere Küche immer wohlversorgt sein. Acht Tage war ich in Dalherda bei beit alten Förster und innerherlb dieser Zeil schickte id meinem Vater drei prächtige Rehböcke nach U trichshausen hinab, die ich selbst ge­schossen hatte, denn vom ftühen Morgen bis zum späten Abend streifte ich im Walde, um meinen Summer zu verscheuchen. Da war es am Abende vor Thekla, dem Namenstage meiner M tter, es schneite und stürmte schon recht wild auf der Rhön. Wir hatten ein Helles Feuer in dem Ofen des Förste Hauses; d.-r alte Fried saß neben dem Ofen — ich sehe ihn noch — und rauchte fein Pfeifchen; ich saß vor dem freundlichen Alten und cörte feine Erzählungen aus dem Jägerleben, niemals war ich so verstimmt, wie an diesem Abend, denn der kommende Tag war sonst der schönste meiner Ferienzeit. TagS zuvor hatte ich den britten Rehbock nach Hause geschickt und zugleich meiner Mutter zu ihrem Namenstage Glück wünschen lassen. Wie ich so in meiner Betrübnis bei dem Förster saß, llopste es auf einmal heftig an die Fenster­scheiben ; ich eilte hin, öffnete bas kleine Fenster und sah en-ün Kann zu Pferde vor demselben halten, der jetzt mit lauter Stimme rief: „Fried! Fried! ist mein Leopold bei Euch? „Mein Vater!" rief ich, und etnen Augeblick daraus lag ich in seinen Armen. „Nun, Du magst ein Jäger werden, Dein Gesellenstück hast Du schon gemacht." sagte er; der alte Förster aber setzte hinzu: „Der Apfel fällt nicht wett vom Stamm, und waL ein Häkchen werden will, krümmt sich bei Zeiten."

„Das ist ja eine schöne uad rührende Geschichte;

des Dienstgrades auf den Acrmeln und die Ver­tauschung der grauen Litewka durch eiite grau­grüne gemacht hat. Wir stellen fest, daß hier eine gröbliche Mystifikation vorliegt. Die Angaben sind in allen Einzelheiten erfun­den. Es ist bedauerlich, daß ein ernstes Blatt solche falsche Gerüchte über angebliche Entschließun­gen der höchsten Stelle ohne genauePrüstnig aus­genommen hat."

§ Das Gericht der 33. Division erläßt im .Reichsanzeiger' folgende Bekanntmachung: „Auf Grund des kriegsgerichtlichen Urteils wider den Leutnant Bilse im lothringischen Train­bataillon N . 16 vom 11. November 1903 und der hierzu ergangenen Allerhöchsten Besiängungs- ordre vom 23 12. 1903 werden sämtliche Staatsanwaltschaften und Polizeibedörden hiermit ersucht, alle int Besitze von Buchhändlern be­findlichen oder öffentlich ausge.egten oder öffent­lich ungebetenen Exemplare des im Verlage von Richard Sattler in Braunschweig erschienenen Buches „Fc-tz von der Kyrburg, Aus einer kleinen Garnison" unbrauchbar zu machen." Eine Neuauflage des Buches ist bekanntlich in Wien erschienen.

* Der Gesetzentwurf über die Ent­schädigung unschuldig Verhafteter, der in der Thronrede angekündigt war und von dem an anderer Stelle verlautet, daß er bereits fix und fertig wäre, ist sicherem Vernehmen d»r .Nat.Ztg.' nach no nicht endgiltig durchberaten morden Sowoh' die forrr.eße, wie ganz besonders te materielle Abgrenzung der Entschädigungsfälle verursacht ein ungewöhnliches Maß von Schwierig­keiten, sodaß es sicherlich nicht leicht gewesen ist, bie einander enlgegrnstkhenden Interessen in Einklang zu bringen und einen Entwurf auszu­arbeiten der die Stimmen der einzelstaatlichen Vertreter im Bundesrat auf sich vereinigen kann und gleichzeitig weit genug geht, rm im Reichstage Annahme zu finden. Der Bundesrat wird sich erst in der nächsten Woche m t der Vorlage beschäftigen. Nicht in letzter Linie dürfte die finanzielle Tragweite des Gesetzes eine besonders schwierige Vorarbeit ndmenbig gemacht haben.

* Staatsprüfung für Krankenpfleger und Krankenpflegerinnen. Wie die .Deutsche Medizinische Wochenschrift' mitteilt, ist die Ein­führung einer Staatsprüfung für Kranketipfleger und Krankenpflegerinnen in Preußen als nahe bevorstehend zu betrachten. Von ärztlicher Seite ist diese Forderung schon feit langer Zeit geltend gemacht worden.

* Eine Versammlung von Arbeit­gebern der deutschen Textilindustrie findet am 18. ds. Mts. in Berlin statt, zwecks Be- schlußfaffung über die Gründung eines Gesamt­verb andeS von Arbeitgebern der deutschen Textilindustrie. Syndikus Lehmann von der Handelskammer Aachen ist als Berichterstatter genannt. Es soll eine Kommission zur Aus­arbeitung der Satzungen gewällt werdet-, nach­dem l ereits in der Versammlung zu Kottbus am 15. Dezember v. I. die Grundsätze zur Bildung eines solchen Vereins festgelegt wurden.

nun habe ich den Leopold noch einmal so lieb, und freue mich, daß tr Forstwart auf meinem Reviere ist. Aber, meine Herren! wo ist denn der Oberamt- mann von B. birgeraten, der fehlt ja in unserer Ge sellichast, wie ich sehe," sagte ter Oberförster von Dammersbach.

„Still, still von dem Oberamlmai n und nennt feinen Namen nicht, wenn es der Haselfleiner do Hirten hört, wirb es ein schöner Spektakel geben,* bemerkte Siner der Jcgdgcnosseu.

„Oho, ich hab' alles gehört, braucht nicht zu schweigen, lieber Baumann! Wundert mich nur, baß Tuch bie Abwesenheir des Herrn Dberamtmannee noch auffällt: der kann froh sein, daß er mit heiler Haut davon gekomn en ist, wenn Se. fürstlichen Gnaden nicht in der Nähe waren, lief eS ro glatt nicht ab. Aber, wenn mir dieser Scharf schütz noch einmal aus meinen Forst kommt, bann will ich nicht Bildmeister von Haselstein sein, ober eS setzt ein hartes Weiter zwischen mir und diesem hochadligen Herrn. Jt dessen soll er mit den Feldmann feuer bezahlen, nein, baS getreue Tier vergeß ich nicht, hab' eS so lieb gehabt und war kein besserer Hund weit und breit, nun kommt so ein Keil und schießt mir ihn tot. Ach, wie der Herr Oberamtmann vor mir stand, die Knie scklotnrte» ihm und er wußte gar nicht, woS er alles zur Entschuldigung Vorbringen sollte; ist auch noch so unverschämt und s. gt, et habe meinen Hmd für einen FvchS gehalten. Mein Feldmann und ein Fochsi Da muß man blind fein, wenn einem eine solche Ver­wechslung passieren kann, aber mit schwerem Geld soll er mir den Hund bezahlen.* So schalt mit erhobener Stimme der Wildmeister von Haselstein und gab feirem Pferde bie Sporen, damit er früher als die andern Wciidmänuer in seiner Wvhr ung ankomme, worin der Fürstbischof, welcher jede B'glenung fteundlichst ab- gelehnt hatte, bereits obgepiegen war.

In dem Hanse des Äitdmeisters herrschte ein überaus reges Leben. Einen so hohen Gast würdig

* Eine ebenso seltene wie merkwürdige Anklage wurde dieser Tage r»r einer Berliner Strafkammer verhandelt. Ein sechsfacher Merfter vom Stuhl, dem eine Haupt- und fünf Töchter Freimaurerlogen unterstanden, war der Unterschlagung angeschuldigj, wurde aber freigesprochen, da ihm nach Ansicht des Gertchts Verfehlungen nicht vachzewiesen seien. Das Delikt, dessen er bcschuld-gr war, ist aber auch Nebensache, das Merkwürdige und Seltene liegt darin, daß eine Freimaurerloge öffentliche Klage gegen em Mitglied und dazu gar roch gegen etnen Meister vom Stuhl erhebt. Sonst ist man gewohnt, daß diese lichtscheuen Gesellschaften alle rhre Angelegenheiten, vor der Oeffentlichkeit sorgfältig geheim halten; namentlich aber Verfehlungen von Mitgliedern. Dafür liegen höchst bezeichnende Beispiele vor. Warum wohl in diesem Falle eine Ausnahme von der sonst beliebten Praxis gewacht wurde? Vielleicht des­halb, weil der angeschutdigte Meister vom Stuhl aus der Loge austrat? Das wäre höchst be­zeichnend. Die Anklage wurde nämlich erst nach dem Austritt erhoben.

*— lieber die Ausgabe neuer Fünfzig Pfennigstücke wird berichtet, daß die Um­gestaltung des Fünfzigpfennigttückes gegenwärtig tm Reichs schatzamte noch Erwägungen unterliegt, deren Abschluß binnen kurzem bevorstrht. Die Einführung eines neuen Zwanzigpfennig- ftückes wird indes nicht deabsichttgt.

* lieber eine Verbesserung der Ver kehrswöglichkeiteu auf Cisenbahue«, die vom Eisenbahnunnister geplant werd, berichtet man dem ,Berl. Tageblatt : Einem unlängst er­gangen« n Erlasse des Eisenbahnministers an die Sisenbahndireklionen zufolge ist, um den Bedürf­nissen des Verkehrs, insbesondere auf Neben- eisenbahneu, besser und mit möglichst ge­ringen Kosten entsprechen zu können, der Ver­wendung von Motorwagen oder leichtere», lediglich dem Personenverkehr (mit beschränkter Klaffenzahl) dienenden Zügen näher zu treten. Die Ersenbahndtrektionen haben deshalb zu prüfen, ob und auf welchen Strecken ihres Be­zirkes die Verwendung solcher oder ähnlicher Fahrzeuge zweckmäßig ist; dabei soll nicht nur die Bedienung gewiffer Verkehre, wie beispiels­weise des Schul oder des Arbeiterver­kehrs zu bestimmten Tagesstunden, sondern aruh die Ausfüllung von Lücken im Fahrplan auf kürzeren Strecken in Betracht gezogen werden. In letzterer Beziehung werden befonders der Verkehr mit den wirtschaftlichen und poli- ischen Hauptorten eines Bezirkes und sie Verbesserung der Anschlüsse nach und von )en durchgehenden Hauptbahnen zu berücksichtigen ein. lieber das Ergebnis der Prüfung, insbe- ondere auch über die Gestaltung des Betriebes sinfichtlich der Art und Anzahl der Züge, ihrer Zusammensetzung (Klaffen, Frauen-, Nrchtraucher- abteile), der Beförderung von Gepäck, der etwa notwendigen Mitführung von Anhängewagen und so weiter, haben die Eisenbahndirektionm innerhalb dreier Monate dem Minister zu be­richten.

zu empfangen und $u behandeln war kein»: Kleinig­keit, obschon eS nicht bas erste Mol war. Im Grunde genommen war der Fürstbischof nicht des Wüdmeister» Gast, sondern der Wllbrneipec war Gast seines iürst- lichen Herrn, denn das ganze Mahl und feine Zube­reitung wurde von der Hvftuche besorgt, b:r r-iche Ü berrest desselben aber blieb der Familie des Wild- meister?, welche nur die Räumlichkeiten und daS Brenn­material zu stellen hatte.

In dem oberen Stecke des Ha>iseS befand sich ein sehr geräumiges Zimmer, seine hohen Bogenfenster boten bie schönste Aussicht auf das Dorf und die Umgegend desselben. Hebet der Eingangstüre dieses Zimmers prangte ein Hirschgeweihe von vielen Enden mit der Jahreszahl, wann das Wild erlegt worden war, Porträts der Eltern und Großettern bei WildmeisterS und Jagdlzenen in Oel gemalt schmückten bie Wände. Hebet dem umfangreichem Ost» in einer Rüche hing ein aus gestopfter 6bdfal!e wie träumend in seinem Ringe. Die Möbel dieses Zimmers, welches all Speisesaal diente, waren im Grschmücke jener Zeit gearbeitet; Stühle, deren Polster und hohe Lehnen mit grünem Samrnt überzogen waren, während kunstreiche Schnitzereien die gekrümmun Füße und bas übrige Holzwerk schmückten Auf dem sauber gedickten Tische stand zwischen niedlichen Obst­körbchen ein hoher Pokal von geschlflenem Glase mit goldenen Rändern, zierliche Reime standen da­raus und aufmuniextibe Trinkfprüche. GS war em Erbstück in der Familie des Wüdmeisters, der sich die Ehre nicht «etmen ließ, fernem fürstlichen Herrn in jenem Lecher den Eh; en!r unk aus eigenem Keller zu kredenzen.

Die Gefell schäft, welche sich an dieser Tafel ver­sammelte, wer nicht groß. D.'r Fürstbischof inb einige seiner Kavaliere, der Oberförster von Dammers­bach ueb der Pfarrer von Haselstein, der AmtSvogt aus dem Dorfe und bei Wildweiper bildeten die Tischgesellschaft, währeud in einem arpoßerüen Zftnmer bie Revierjäger und Forflworte speisten. Den Jäger-