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JW 290.

Fulda, Mittwoch den 18. Dezember 1907.

34. Jahraana.

Erstes Wl'crlk

.'. gilt Erfolg des Zkilrms für den Miilei-nnd.

Auch der Mittelstand soll seine Weihnachts- freube haben; der „Neichsanzeiger" kündigt, tote schon mitgeteilt, einen Gesetzentwurf über die Verschärfung der Bestimmungen über den u n • lauteren Wettbewerb an.

Kaufmann und Handwerker werden dre An­kündigung mit gleicher Freude vernehmen; sie werden sich aber auch erinnern, daß es das Zen­trum ist, das seit Jahr und Tag nach diesem Ge- setzentwurf gerufen hat, das namentlich seit 1900 keinen Winter Vorbeigehen liefe, ohne die Regie­rung ernstlich zu drängen, für eine Verschärfung d.'r vorhandenen Bestimmungen zu sorgen. Das Gesetz des unlautern Wettbewerbs ist im Jahre 1896 zustande gekommen. Im Laufe der Zeit stellte sich heraus, dafe namentlich wegen der sehr ttngherzigen Handhabung der Rechtsprechung das Besetz den Erwartungen nicht entsprach, die daran geknüpft wurden und dafe ganz besonders daS Gesetz gegenüber dem Unwesen der schwindelhaften Ausverkäufe vollständig versagte. Das Zentrum brachte deshalb ver drei Jahren die Resolution Gröber bezüglich des Ausverkaufswesens ein, die mit einem Anträge Rettich angenommen wurde, der die Vorlegung eines Gesetzes fordert, das eine Anmeldepflicht für alle Ausverkäufe for­derte und verlangte, dafe die Veranstaltung von ScheinauSverkäusen. sowie jeder Nachschub bei Ausverkäufen unter Strafe gestellt werde. In dem Antrag Hompesch betr. Förderung des ge­werblichen Mittelstandes, der am 6. Dezember im Reichstag zur Beratung stand, wurde eben­falls gefordert, daS Gesetz betr. die Abzahlungs­geschäfte einer seiner Härten beseitigenden Ne- Vision zu unterziehen und das Gesetz betr. den unlautern Wettbewerb entsprechend zu erweitern, sowie daS Ausverkaufswesen zu regeln.

Der nunmehr im „Reichsanzeiger" veröffent­lichte Entwurf ist eine recht brauchbare Grund­lage, von der auS der unlautere Wettbewerb mehr eingeschränkt und dem ehrlichen Kaufmann zu seinem Rechte verhalfen werden kann. Zu­nächst geht der Entwurf jenen faulen Machina­tionen zu Leibe, die die Schuld auf den A n g e- stellten abschieben wollen. Hai man bisher einen der zweifelhaften Leute beim Kragen ge­nommen, so versicherte er stets seine Unschuld und schob alles auf den Handlungsgehilfen oder das junge Mädchen im Laden; diese sollten die Er­finder der unlauteren Angaben sein. Gar oft mufeten die Angestellten den Kopf in die Schlinge legen, aber weil gegen die Angestellten kein An­trag auf Strafverfolgung vorlag oder diese in der Zwischenzeit ihre Stellung gewechselt hatten und mit unbekannten: Aufenthalte abwesend wa­ren. blieb der Schwindel straflos. Der Entwurf riegelt diese Hintertüre zu; der Geschäftsinhaber wird für die Mafenahmen seiner Angestellten haltbar erklärt. Ganz mit Recht, denn kein An- gestellter kann eine schwindelhafte Reklame nm- chen, mit der der Prinzipal nicht einverstan­den ist.

Wohltätig wird auch die Bestimmung wirken, wodurch der Begriff deS unlauteren Wettbe­werbs weiter gefafet wird, indem durch Einfüh­rung einer Generalklausel alle jene un­reellen Handlungen erfafet werden, die bisher durch die Maschen deS Gesetzes geschlüpft sind. Ferner soll den'kaufmännischen Vereinen und Verbänden daS Recht gegeben werden, dafe sie öffentliche Klage beantragen können; der Klage ist stattzugeben wenn durch den unlauteren Wettbewerb auch nur ein Teil der Allgemeinheit geschädigt wird. Hinzu kommt, dafe derjenige, der über seine Konkurrenten falsche Anga­be » verbreitet, zum Ersätze des entstandenen Schadens verpflichtet ist. Zu begrüfeen ist ferner, dafe dre Nachahmung von Firmen gleich­falls unter Strafe gestellt wird. Alle diese Vor- schritten werden gut wirken, wenn ein leicht be­weglicher Richterstand sie in dem Geiste anwen- det, der sie erlasien hat. Gerade bei solchen Ge- feien ist die Amvendung in der Praxis gar alles und eS wird sich zeigen, dafe ohne Handelsinspek- toren, die dem Richter in der Verfolgung un­lauterer Machinationen zur Seite stehen, auf die Dauer doch nicht auszukommen ist.

Die wichtigste nette Vorschrift ist die, die in Zukunft den Nachschub bei Ausverkau- fe » unterbinden will. Auch beim Erlafe des Ge- setzetz von 1896 glaubte man, dafe der Nachschub verboten fein werde, aber da, Reichsgericht er- klarte, dafe auf Grund jene, Gesetzes Nachschübe zulässig seien, und damit war dem Mifebrauch M AuSderkaufSwesen» wieder Tor und Tür ge­öffnet. Sin gerissener Gauner konnte wieder immerzu. Ausverkauf machen, ungestraft im schlimmsten Schwindelfystem. Von den neuen Vorschriften sind wir nicht besonders befriedigt. Wir verkennen nicht, dafe eine Regelung sehr und gar leicht auch dem soliden Ge- schastSmanil unangenehm werden kann. Aber etwa, mehr sollte doch geschehen. Was schlägt der Entwurf denn vor? Nur folgendes: wuiLV’ m ♦ffentli^eu WeEaxttimadiungen oder JF*1*1:****-'. e2e*. KreiS von Per-

sönen belttmmt fejb, b« Verlauf „„ Waren unter der »eretchmmß «uM »«SverkoufeS wttnbigt, ist gehalten, h* bte ®tixbe enjugeben, die zu

bm «Nia» gegeben baden. Durch die

hStzere ««»aUNNgttch-rbe taute für bestimmte Arten p»a «M,verti*i* «ngeorbaet wec»m, daß vor der Au- taubtgung btf «uöjertabei der von ihr zu be- zerchnenre« »tote Anzeige für den Grund des Aus- verkaufe, tmv Z el tpaakt seine, Beginns zu er. stauen sowie e« Merz eich NtS vee auszuverkaufenden toaten «uMserchen tf.

§ 10. Mit Geldstrafe bi, zu 500 Mk. ober mit Gefängnis bi, zu einem Jahr wird bestraft, wer im Falle der Ankündigung eines Ausverkaufes Waren zum Verkauf stellt, die den durch die Ankündigung betroffenen Waren nachträglich htnzuaefügt worden find ober für beten Verkauf ber bet der Ankündigung an­gegebene Grund deS Ausverkaufes nicht zukrifft.

§ 11. Mit Geldstrafe biS zu 150 ober mit Haft wirb bestraft' 1) wer ber Vorschrift bes § 9, Aos. 1 zuwiber es unterläßt, in ber Ankündigung eines Aus. Verkaufs die Gründe anzugeben, die zu dem Ausverkauf Anlaß gegeben haben; 2> wer den auf gründ deS § 9, Ads. 2 erlassenen Anordnungen zuwiderhandelt ober bei Befolgung dieser Anordnungen unrichtige Angaben macht.

§ 12. Der Ankündigung eines Ausverkaufs im Sinne deS § 9, Abs. 2 steht jede sonstige Ankündigung gleich, welche den Verkauf von Waren wegen Beendi­gung des Geschäftsbetriebes, Aufgabe einer einzelnen Warengattung oder Räumung eines bestimmten Waren­vorrats aus dem vorhandenen Bestände betrifft. Eine Ankündigung, die den Anschein hervortust, daß es sich um den Verkauf von Waren handelt, die den Be­standteil einer Konkursmasse bilden, gilt als unrichtige Angabe, wenn ber Verkauf nicht für Rechnung ber Konkursmasse vorgenommen wirb.

Fortschritte sind: 1. Das Verbot des Nach­schubes von Waren; 2. die Einschränkung der Konkursverkäufe. Was wir aber vermissen, ist die Beschränkung der Dauer der Aus- Verkäufe: gewife wird das Verbot des Wa- rennachschubes eine solche Beschränkung mit sich bringen; aber das genügt nicht. Auch nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes kann man noch Ausverkauf das ganze Jahr hindurch halten. Ferner fehlt die Vorschrift, dafe ein Schein- ausverkauf ganz verboten werden kann. Endlich sind die Strafen Vie! zu niedrig; Was kümmert den Kaufmann eine Strafe von 100—150 =41, — sie wird zudem selten so hoch werden — wenn er bei der ganzeit Sache seine 500 =41 und mehr verdient? Wenn man das Ausverkaufswesrn regelt, mufe man auch die Strafen sehr hock) setzen; denn der Käufer wird sich sagen, es han­delt sich sicher um eine sehr solide Sache, wenn unter dem neuen Gesetz noch ein Ausverkauf statt- findet. Da lockt ein solcher Ausverkauf erff reckt an.

Es ist jetzt Sache der kaufmännischen Dereini- gnngen — wir wenden uns besonders an die katholischen kaufmännischen Ver­eine — den Gesetzentwurf in den einzelnen Ortsgruppen durchzusprechen und Verbesserungs­vorschläge zu machen. Der Kaufmann mufe sich jetzt selbst rühren: es ist zu einem grofeen Teil in seine Hand gelegt wie das neue Gesetz aus- fällt. Das Zentrum wartet auf gutbegründete Vcrbefferungsvorschläge.

Deutsches Reich.

t

□ Prinz Ludwig von Bayern in Berlin. Die Anwesenheit des Prinzen Ludwig von Bayern in Berlin gilt zunächst der Jahresversammlung des deutschen Museums (München), an der auch der Kaiser teilnahm. Das deutsche Museum hat die Aufgabe, die Entwickelung der naturroiffen- schaftlichen Forschung auf allen Gebieten und die Entwickelung von Industrie und Technik darzu- stellen. Die Stadt München hat für den Bau die Kohleninsel in der Jiar hergeqeben. Die Versammlung, die geilem stattsand, wurde vom Prinzen Ludwig eröffnet mit einem Dank an den Kaiser dafür, dafe er es gestattet habe, die Haupt­versammlung des deutschen Museum» in Berlin abzuhalten. Nach dem Jahresbericht, den der Direktor Ehrenberger aus Esten erstattete, hatte der Verein im verflossenen Jahre eine Einnahme von 1750 000 Mark. — Der Rest der Ver­sammlung war Vorträgen gewidmet.

... Zur Krisis im Flottenverein. Wie der Krach deigelegt werden wird, darüber gehen allerlei Prophezeiungen durch die Presse. Die .Münchener Neuesten Nachrichten' erfahren, General Keim werde von seinem Amte als ge- schättssührender Vorsitzender zurücktreten und ebenso wolle auch der Präsident, Fürst zu Salm, sein Amt niederlegen. Sehr wahr- icheinlich ist das nicht; wenigstens ist nach der bisherigen Entwickelung der D nge kaum amu- nehmen, daß die Herren freiwillig verzichten werden. Viel eher kann man mutmaßen, daß sie erst einen Beschluß oder zum mindesten eine Meinungsäußerung der für die nächste Zeit ein» zuberufen den Hauptversammlung abwarten werden, ehe sie eine Entscheidung treffen.

* Die Erhöhung der Reichsbeamten-Gehälter ist nunmehrGegenstand kommissarischer Beratungen im Reichsfchatzamt. Den Vorsitz der Konferenzen, denen auch der Reichsschatzsekretär sowie der Ftnanzmintster anwobnen werden, führt Unter» staatSsekretär Twele. Die Teilnehmerzahl beläuft sich auf annähernd 50 Komnnfsare. Man rechnet damit, daß die Verhandlungen erst in der nächsten Woche zu Ende gehen werben.

□ lieber das Branntweinmonopol, richtiger Spiritushandelmonopol, das unter den neuen Steuerplänen der Regierung die erste Rolle spielt, verhandelte der BundeSrat am Dienstag und wahrscheinlich wird er sich auch die folgenden Tage damit zu beschäftigen haben, lieber den genaueren Inhalt des Slengelschen Vor- schlage- an den Bundesrat, der von diesem aber voraussichtlich umgestaltet werden wird, will die Liberale Korrespondenz' erfahren haben: „Die Liebesgabe soll den Brennern noch auf zehn Jahre zur Hälfte bewilligt werden. Der Preis des Branntwein- soll für alle Zukunft so normiert werden, daß der Wert der Schlempe

den Brennern stet- al- Gewinn übrig bleibt. Der Preis soll jede- Jahr fixiert werden, und zwar durch einen Ausschuß, der folgendermaßen zusammengesetzt ist: Ein Teil der Vertreter wird gewählt vom Reichstage, ein weiterer Teil von den Landwirtschaftskammern, und ein dritter Teil wird ernannt vom Reichskanzler und anderen Reichsbehörden. DaS agrarische Uebergewicht in diesem Ausschuß würde dadurch vollständig ge- währleistet sein." Die Hintermänner der,Liberal en Korrespondenz' sind die Herren Gothein, Dr. Barth und Schrader. Diese werden bei ihren Mitteilungen natürlich diejenige Form bevorzugen, die die Stimmung zu Gunsten der freisinnigen Wünsche beeinflußt. Man wird daher gut tun, näheres abzuwarten.

* Verbilligung des Tarifes für Stein­kohlen. Wie die frankfurter Ztg.' erfährt, ist angeordnet worden, daß mit Giltigkeit vom 1. Januar 1908 ab bis auf weiteres, jedenfalls bis zum 31. Dezember 19o9, für Steinkohlen und verwandte Artikel auf den preußisch-hessischen Staatsbahnen und den Reichsbahnen die Fracht­sätze des Rohstoffiariss allgemein zur Be­rechnung gelangen werden. — Bisher war die Anwendung dieses Tarifs auf den Versand der inländischen Steinkohlen beschränkt.

— Zum Hardenprozeß hört man ver­schiedentlich die Auffassung, daß die Harden'sche Krankheit beiden Teilen sehr gelegen komme, be- sonders aber dem Angeklagten Harden, der nach Lage der Sache und bei der Haltung der Ge­richte mit einer Umstoßung des freisprechenden Urteils und einer gepfefferten Verurteilung rechnen muß. Es tollen Vergleichsverhandlungen schweben, und bei diesen soll nach der Behauptung der dem Angeklagten Harden ganz besonders feindlich gesinnten /Nationalzeitung' Harden selbst die treibende Kraft sein. Von anderer Seite wird behauptet, daß einflußreiche Stellen den Grasen Moltke zur Zurücknahme des Strafan­trages gegen Harden za bewegen tuchen.

* Im Prozeß Roeren-Schmidt ist in der Verusungsinttanz Termin auf den 16. Januar vor der Strafkammer in Köln anberaumt worden.

kt. Die Soziale Kommission des Verbandes kath. kaufm. Bereinigungen hielt, wie schon kurz gemeldet, vom 6. 'bis 8. Dezember in Ber!in eine Sitzung ab, in der sie sich mit wichtigen Fragen befaßte, die für d e Entwicklung des Ver- bandes von erheblicher Tragweite sind. Von be­sonderer Wichtigkeit sind die Verhandlungen über die eventuelle Reform der Organisations­form des Verbandes. Die Kommission er­örterte diese Frage zunächst im eigenen Schoße und daun am Sonntag in einer fünfstündig-n Ansprache mit namhaften katholischen Reichs- und Lanvtagsabgeordneten, wie Dr. Hitze, Müller- Fulda, Gröber, Nacken, Marx, Erzberger usw. Die Aussprache klärte wesentlich die pmönlichen Auffassungen über die im Interesse des Ange- stelltenstandes erwünschte und mögliche Form der Organisation, lieber die ganzen ausgedehnten Verhandlungen betreffend die Organisationsform wird ein ausführliches Protokoll erscheinen. Für heute sei nur das Rewmee des bayerischen Land- taqsabg. Held (Regensburg), der die Konferenz mit den Parlamentariern leitete, mitgelerlt:

Wir sinb uns ersreulicherweise dahin einig ge­worden, daß unser Verband auf der heutig en Grundlage weiter bestehen soll; es ist aber auch aus allen Reden hervorqeklungen, daß hinsichtlich der Ge­hilfen mehr getan werden muß als bicher, nament­lich daß man den Gehil en in den einzelnen Vereinen und im Verbände eine freie «.«Selbständigkeit in gewisfen Richtungen einräumt. Unter allen Umständen müssen wir unsere Ge nlsen in den Vereinen so heran­bilden, daß sie für den Fall der Not sofort auch mit denselben Waffen kämpfen können, die heute die Ar­beiter in den Gewerkichaften zu führen in der Lage find. Mft der bisherigen Entwicklung deS Ver­bandes können wir nicht zusriedeir sein, wenn wir un­fern Verband lieb haben. Es ist seitzusteUen, daß ge­rade in katholischen Orten die Vereine der Deutsch- nationalen am meisten zugenommen haben. Das ist sehr bedauerlich, und es muß dem ein Riegel vorge­schoben werden. Wir wollen ein Zurücktreten der selbständigen Kaufleute tm Verbände, nicht freilich in dem Sinne, daß den jungen Elementen meh, der Vortritt gelassen und ihre gefunden Bestrebungen unterstützt werden.

Die Spziale Kommission, die nach der AuS- spräche mit den Parlamentariern nochnials zu- fammentrat, beschloß in der nächsten Sitzung die Vorschläge festzustellen, die auf gründ der Aus- spräche dem Kongreß in Trier unterbreitet werden sollen.

1. Der Meichsbote^ schwenkt wieder einmal seine „nationale" Mütze und schreit hurrah, hurrah, hurrahl Etwas oeripätet widmet er dem Jahres­gedächtnis vom „glorreichen" 13. Dezember einen in „nationalen* Phrasen schwelgenden Leitartikel, der in Die Losung für den Block ausklingt: „Das Vaterland über die Partei". Das Blatt bezeich­net die Tatsache, daß „erst die Aussicht einer Kanzlerkrisis die Blockparteien zur Be­sinnung brachte", als eine lief beschämende Erscheinung. Es habe sich gezeigt, „daß trotz des nationalen Aufschwunges, den das politische Leben bei Beginn dieses Jahres genommen hat, der Geist der Engherzigkeit und des kleinlichen Parterhaders auch jetzt noch einen großen Teil unserer Politiker in Fesseln schlägt". Alle die Fragen, um die sich gegenwärlig die Parteien stritten, erschienen dem deutschen Volke, soweit es national empfinde, nebensächlicher Ratur gegen­

über der einen wichigsten Frage: der Förderung und Sicherung deS Reiches und seines Ansehens. — Nach diesen Auslastungen muß man an­nehmen, daß bisher die Regierung in der Förde­rung der „nationalen Interessen" sehr hat fehlen lassen und die Parteien jetzt nur die Aufgabi haben, hier kräftig nachzuhelsen durch unbegrenzti Bewilligungen, die nötig find, des Reiches An­sehen und Sicherheit zu fördern. Dazu gebraucht es allerdings keines besonderen Parteiprogramms. Man bewilligt alle- und dem „deutschen Volk, soweit es national empfindet*, ist gehoffen. „Es geht doch nichts über die nationale Phrase". Wer die Lallen tragen soll, die durch eine solche „nationale* Politik entstehen, rechnet der ,Reichs- bote' jedenfalls zu den Fragen, die dem Volke „soweit es national empfindet" nebensächlich sind.

* Einen Nmfall der Freisinnigen in Sachen des Reichsveremsgeietzes bereitet, wie wir in der «Köln. Vztg.' lesen, die freisinnige »Bres­lauer Zig.' vor. Um ihn zu maskieren, wird zu­nächst Sturm geläutet gegen das Enteignungs­gesetz, für das ja eine konservativ-nalional- liberale Mehrheit sicher ist, so daß man die Frei­sinnigen dabei nicht braucht. Hier kann man sich allo eine stramme Opposition leisten und den wilden „Freiheitsmann" spielen. Die,Berl.Ztg.' lehnt alio das Enteignungsgesetz „rundweg ab, in jeder Form und unter allen Umständen." Wer da nicht Respekt vor freisinniger Charakterfestig­keit hat, dem ist einfach nicht zu he fen. Rach dieser heroischen Geste sängt die ,Bresl. Zig/ das Bauchrutschen an. Sie sagt, „anders" (!) lägen die Dinge bei der Sprachenfrage. In dem Recht der Polen, in Versammlungen ihre Mutter­sprache zu benutzen, erblickt das pseudofreisinnige Blatt unbegreiflicherweise ein „Vorrecht" (!) und sagt, die Polen müßten sich „gewisse Be­schränkungen gefallen lassen." Die freisinnigen Abgeordneten werden sicher nicht alle diesen schmählichen Umfall mitmachen, aber vielleicht werden so viele „abkommandiert", daß der reak­tionäre Plan mit knapper Not durchgeht. — Wer sich heule auf den „Freisinn" verläßt, der ist verlassen.

* Meiningen, 17. Dez. 1907. Der Landtag nahm in ver Schlußabftimmung heute daS neue Volksschulgesetz mit allen gegen siebe« sozialdemokratische Stimmen an und vertagte sich Dann bis zum 13. Januar.

• Darmstadt, 17. Dez. 1907. Die Zweit» Kammer lehnte Die wesentliche Bestimmung einer neuen Jagdordnung, wonach mit dem Grund- besitz in Zukunft ein Jagdrecht nicht verbünde« fein soll, ab.

— Stuttgart, 16. Dez. 1907. Die amtlich« Erklärung zum Fall Günter, die wir schon kurz erwähnten, liegt uns jetzt im Wortlaut voc. Es handelt sich, wie errnerlich, um folgendes: Ter katholische Professor Günter an der wärt« tembergischen Universität Tübingen wollte in die- sem Winter Borlesungen halten über „Heiligen­legenden". Ta dreser Gelehrte in seinen bis­herigen Vorlesungen und Werken über „Mar- tprerlegenden" und „Heiligenlegenden" modern» Anschauungen vertrat, die, wenn sie auch rich lig wären, immerhin zu mancherlei Mifever- siändniffen und Aufregungen führen konnten, so wurde der Professor durch den Regens del geistl. Seminars, Reck, ersucht, das Kolleg nutz! zn lesen, da sonst vielleicht der Bischof (Keppler Von Rottenburg) den Priesterzöglingen den B e- such der Kollegs verbieten könnte. Günter folgte dem Rate. Da erhoben nun die liberalen Zeitungen ein großes Geschrei von Einmischen deS Bischofs in Universitätsangelegenheiten, Eingriffen in die Lehrfreiheit und sie riefen den Landtag und den Minister zu Hilfe. Die Regie­rung liefe daraufhin eine hochnotpeinliche Unter suchung veranstalten und das Ergebnis derselbe»! bildet die vorliegende amtliche Erklärung. De» -SeminarregenS Tr. Reck bekommt darin eine« ministeriellen Tadel, weil er mit der Drohung seine Aintsbesugnisie überschritten habe; auch de» Professor Günter erhält eine Nase, weil ef dem Rate so schnell gefolgt sei und der zustän­digen Univerntätsanitsstelle keine Mitteilung ge­macht habe und dem Bischof wird bedeutet, er dürfe zwar seine Priesteramtszöglinge vor Ge­fährdung schützen, aber nicht direkt auf den Pro­fessor «inwirken. sondern nur durch die Staats­regierung. Diese werde bei begründeten Beden­ken eingreifen, ohne jedoch die akademische Lehr- reihest prciszugeben. — Die liberalen Blatte' ubeln, das Baterlond und die Wissenschaft stad !»ieder einmal vor einem Bischof gerettet. Ein 'ilniversitätsprofeffor darf lehren, toaS er will, gegen Herrgott und Kirche, nur nichts gegen die geheiligte Majestät des Staates. — Wenn nur >ie Regierungen es auch so genau nähmen bei ihren Uebergriffen ins kirchliche Gebiet!

Ausland.

• österreichischen Abgeordnetenhause er< Tarte der ruthenische Abg. Baczinski, der am Montag durch das Schleudern eines Pultdeckel- plitterz den Faustkampf und die Unterbrechung «er Sitzung verursachte, reuig sein Bedauern über den Vorfall, und versicherte auf Ehrenwort, er habe niemanden mit dem Wurfgeschofe treffe« wollen, fenbern dieses habe sich vom Deckel ohne ein Wissen abgetrennt und sei weggeflogen. Der Ministerpräsident erklärte, Abg. Baczinski werde ich vor Gericht verantworten müssen. Die Ab- timmung über das sogenannte Mantelgesetz beS Ausgleichs (Handelsvertrag mit Ungarn, Ucbeceinlommcn über Doppelbesteuerung, Block-