Einzelbild herunterladen
 

nwMW! „Zvuftrierte SonntagrzMmg

34. Jahraan^

Fulda, Montag den 25. November 1907.

m 270.

Verantiv. Rebolteuti Carl Schütt«: für die Anzeigen t z. parzeller in Fulda.

'Ww j«t 9 «w. vlt «iW spaltlge Petit;« il« ob et Herrn Raum jS Psg. Rttlamen »l« Prtit;«ll1 25 pfg.; bei Wieder» Holungen wird entjptt Rabatt gewährt.

«rscheini Ntgllch *W Susnahme b«r Son» „d5« irr tage. v,ert«l, Mr»v«;Utz»vr«i< ohne Sringerl'hn unh tzeüeLgeib in Fulda und aurwärtr 1 Ml 50 Pfj.

T w v TjU Rotation,druck Ui

Verlag der Fuldaer St* ~ tiendr ickerei in Fulda.

Monokbenas«! „Fuldaer GeschlchtrblSiter" m.

Krstes WLalt.

Deutscher Reichstag.

Sitzung vom 23. November 1907.

Eingegangen sind: eine Interpellation Al- ;recht (Soz.i betr. Die Teuetung der Oe- bensmittel: eine Interpellation Albrmit (Soz.) uno eine Interpellation Arend (Np.) über die h o h e n K o h l e n p r e i s e.

Das Haus berät den Vertrag zwischen Deutschland und den Niederlanden betr. die Unfallversicherung. Der In- halt der Vorlage besteht in der Hauptsache darin, daß beim Heber greifen eines Betriebes aus einem der beiden Länder in das andere der über­greifende Betrieb dem Unfallversicherungsgesetz des Landes unterliegt, in dem der Betrieb hegt. Nach längerer Debatte wird die Vorlage an eine Kommission von 14 Mitgliedern verwiesen.

Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwur­fes betr. Ma jestätsbeleidigungen. Nach oem Entwurf toll im Gegensatz zu dem bisheri­gen Rechtszustand eine Bestrafung nur dann er­folgen, wenn die Beleidigung mit Vorbedacht und böswillig geschehen ist; die Strafverfolgung soll aber auch dann nur mit Genehmigung der Lan- desjusfizverwaltung eintreten.

Staatssekretär Dr. Nieüerding: Die Vorlage ist der kaiserlichen Initiative zu verdanken. Ter Entwurf wird viele Mißverständnisse, und Miß­deutungen in weiteren Kreisen beseitigen. Wit bitten um baldige Erledigung.

Abg. Dr. Girs« (k.) begrüßt den Entwurf, äußert aber schwere Bedenken gegen die Bestim­mung, daß aushilfsweise die allgemeinen Vor­schriften über Beleidigung zur Anwendung kom­men sollen.

Abg. Träger (fr. Vp.) hält eine Kommissions­beratung für notwendig. Die Einschränkung der Majestätsbeleidigungsprozesse sei gewiß erfreu­lich, es frage sich jedoch, ob die Vorlage hierzu den richtigen Weg einschlage. Es sei im höchsten Grade bedenklich, hier den Begriff „Böswillig" avzuwendcn. Redner äußert weiter Bedenken gegen die Bestimmung, daß die Verfolgung in gewissen Fällen nur mit Genehmigung der Lan­desjustizverwaltung eintreten soll.

Abg. Driinstrrmaun (Rp.) hält ebenfalls eine Kommissionsberatung für angemessen.

Abg. Osann (nl.) beantragt die Uebertoeifitng 6er Vorlage au eine 21gliederige Kommission.

Abg. Kirsch (Ztr.): Trotz mancher Beden­ken stehen auch wir der Vorlage freundlich ge­genüber, da wir in ihr den ersten Schritt erbli­cken auf dem Wege zu einer gewiß notwendigen Revision der Majestätsbeleidigungen. Die ge­wählten Ausdrücke sind sehr unglücklich ausge­sucht; sie müssen durch bessere ersetzt werden. „Böswillig" und „mit Vorbedacht" sind git dehn­bar. Wie steht es mit den schwebenden Prozessen? Die Herabsetzung der Verjährungsfristen begrii- ßen wir. Auch wir halten es für bedenklich, daß auch die allgemeinen Bestimmungen über Belei­digungen Anwendung finden können.

Abg. Heine (Soz.). Wenn das Gesetz nicht wesentlich verbessert wird, so müssen wir es ab­lehnen. Wer wird den Vorteil von diesem Gesetz haben? Der Spießbürger, der schimpft, weil ihm die Steuern zu hoch sind (Heiterkeit) oder der Agrarier, der schimpft, weil ihm die Kornzölle nicht hoch genug sind (Gelächter rechts) oder der „Patriot", der einen Mordsskandal schlägt, wenn d ^''ser eine Politik macht, die ihm nicht

paßt. Sagt der Angeklagte: „Ich bin ein kon­servativer Mann, ich bin Mitglied des Krieger- Vereins", dann kann man mit ziemlicher Sicher­heit auf Freisprechung rechnen. Sagt ein Frei­sinniger: „Ich bin ein freiänntg-bürgerltcber Mann" — dann ist die Sache schon zweifelhaft (Heiterkeit); Zentrum und Polen haben die gesetzliche Vermutung gegen sich, daß sie „böswillig und mit Vorbedacht" handeln. (Hei­terkeit.) Nun aber gar wir Sozialdemokraten — wir find in der Beziehung konservativ. (Große Heiterkeit.) Ein Redakteur ist verurteilt wor­den, weil er von „Abschlachtung von Wildsauen bei einer Hofjagd" gesprochen hatte; es gab neun Monate Gefängnis — eine Schmähung der Hof­jagd ist eine Schmähung der Person des Kaisers. Ein anderer bekam sechs Monate Gefängnis, weil er die Chinamedaille verschmäht hatte. Durch die Herabsetzung des Ordens, so hieß es im Urteil, sei auch der Stifter des Ordens verletzt worden. Ein Redakteur wurde verurteilt, weil er von der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche als der „Aegir- kirche" und zwar deshalb, weil der Kaiser zum Bau der Kirche die Erträge gestiftet hatte, die das Lied bringen würde, von dem man heilte noch nicht weiß, ob der Kaiser oder der inzwischen verschwundene Eulenburg es gedichtet hat. (Hei­terkeit.) Der Begriff der Majestätsbeleidigung mutz dem der persönlichen Beleidigung in jeder Hinsicht gleichgestellt werden. Dies liegt durch­aus im Interesse der Monarchie. (Große Heiter­keit.)

Staatssekretär Dr. Nieberding: Die Aus­führungen des Abg. Heine erfüllen mit Wider­willen; er hat eine Anzahl von Prozcfien zur Sprache gebracht, die willkommene. Gelegenheit bieten, hämische Bemerkungen, die auch dem Unkundigsten verständlich sind, gegen die aller­höchste Perlon einzuflechten. Wie schon zu un­gezählten Malen habe er die Verpflichtung, den deutschen Richterstand in Schuh zu nehmen. Das Gesetz verdanke nicht dem Gnadenerlaß seinen Ursprung, sondern sei nach der Wahlbewegung durch die öffentliche Meinung der Regierung nahe gelegt und von dieser aufgenommen wor­den. Die Rückblicke auf die Vergangenheit hät­ten Veranlassung gegeben zu Ausblicken auf die Zukunft; diese zu beurteilen, überlasse er dem hohen Hause, das sich entscheiden müsse, ob es Heine mehr glauben wolle ober den Tatsachen. Er nehme die beutfcben Richter in Schutz gegen­über den Unterstellungen des Abg. Heine, als ob sie die Klassenjustiz fördern wollten.

Abg. Graefe (Wirtsch. Vgg.) hält ebenfalls eine Kommissionsberatung für erforderlich.

Abg. Heckfchcr (fr. Vgg.) äußert lebhafte Be­denken gegen-bie Bestimmung des Entwurfs, wo­nach aushilfsweise auch die allgemeinen Bestim­mungen über Beleidigung zur Anwendung kom­men können.

Abg. Rindewald begrüßt di« Vorlage und po­lemisiert gegen die Sozialdemokratie.

Die Vorlage geht an eine Vorlage von 21 Mitgliedern.

Montag 1 Uhr: Interpellation betr. Lebens­mittel -und Kohlenpreise, Sicherung der Forde­rung der Bauhandwerker.

):( va§ neue Vsrsengesetz,

das seinem Inhalte nach jetzt bekannt wird, b:- deutet ein völliges Kapitulieren der Re­gierung vor der Börse.

Nach Mitteilungen, die die „Nordd. Allg. Ztg." über die Neuerungen bringt, kann man sagen, daß das Gesetz von 1896 in allen wesent-

r:j6pn »eilen aufgehoben wird; bestehen nur ba8 Verbot des Terminhan- T“ "”®«IreÜe uni $1161: in »-NP-- bierut dagegen soll der Ternnnhandel fretge- Ser? und^das Börsenregrst erbe s etttgt werden. Strafbestimmungen find überhaupt nicht vorgesehen. _ .

Wenn unsere Informationen zutreffend sind und sie werden bestätigt durch eine Auslassung in der „Neuen Pol. Korresp.", soll aber auch das Verbot des Terminhandels in Mehl und Getreide eine Durchlöcherung erfahren und zwar tn Der Weife, daß ein borsenmatziger Z e l t h a n d e I in Getreide und Mehl statthaft fern soll zwischen Grotzkaufleuten und großen Land- wirten und in strenger Reglementierung. Unter dieser Reglementierung hat man voraussichtlich die Bestimmung zu verstehen, daß Getreide tm Voraus gehandelt werden kann in dem Umfange der zu erwartenden Ernte. Dieser Begriff '.ist sehr flüssig; denn, wie will ein Landwirt tm Voraus bestimmen können, welches seme Ernte sein wird. Hagelschlag, Frost tn der Blute, Ge­treidebrand usw. können die Vorausberechmnig völlig über den Haufen Wersen.

Der Entwurf hangt der Aufhebung des Terminhandelsverbotes tn Jet re t- de und Mühlenfabrikaten nur em Mäntelchen um. das die Aufhebung des Verbotes verdecken

wll.

Aber nicht nur diese Neuerung muß Be- denken erregen, sondern auch die Bestlmmung über den Termiuhandel in Wertpapte- r e n. Nach der „Nordd. Allg. Ztg." findet sich das Verbot des Börsenterminhandels tn Berg­werks- und Fabrikunternehmungen im Entwürfe nicht wieder. Das Allgemeinwohl verlange dte Aufhebung. Doch soll dem Bundesrat dte Be­fugnis verbleiben, Börsentermtngeschafte tn be- stimmten Waren ober Wertpapieren zu verbie­ten. Hier haben wir die völlige Wteberetnsuh- rung des Terminhandels in Bergwerks- und Jndustriepavieren.

Da die Rechte und Linke sich bereit erklären werden, die Vorlage in dieser Form anzunehmen, wird eine Derbesserung des Entwurfs zu Gunsten der Landwirtschaft durch das Zentrum nicht möglich sein. Damit entsällt aber auch für das Zentrum die Verantwortung dafür, daß Bestimmungeit in das Gesetz.aufgenommen werden, welche die Konservativen bisher als un - annehmbar bezeichnet haben.

Diese Novelle ist das erste Gesetzgebungs-Pro- bukt der neuen Bülow'schen „konservativ-libera­len Paarung" ist aber, wie zu erwarten war, durchaus liberal und gar nicht konservativ aus- gefallen, weit mehr liberal, als im Geheimen be­fürchtet wurde. Da der Entwurf offenbar auf den Abmachung en beruht, die int Laufe des Sommers in Norderney bei den Verhand­lungen des Reichskanzlers mit den Führern der Blockparteien gepflogen worden sind, er- scheint die Annahme von der Blockmehrheit so gut wie gesichert, wenn auch die „Deutsche Tages- Ztg." sich noch dagegen sträubt und „vorläufig den Entwurf für die Parteien der Reck;ten als unannehmbar bezeichnet. Sie meint, das Gesetz werde schwere Kämpfe veranlassen und mahnt den Reichskanzler, sich nicht darüber zu täusclien, daß durch die Art, wie der Entwurf gestaltet fei, die politische Sage wesentlich ernster, sehr ernst geworden sei.

Zu spät! Die Grundlagen des Entwurfes tragen den Stempel des konservativ-liberalen Kompromisses von Norderney, und wenn die Konservativen damit den Boden betreten haben,

den sie bisher ängstlich mieden, so müssen sie auch die Verantwortung dafür tragen.

Deutsches Reich.

4. Neber das Befinden des Kaisers bringt eine Berliner Korrespondenz allerhand wentg günstige Mitteilungen. Sie berichtet tm beson­deren über eine beabsichtigte längere Kreuzer- fahrt im Mittelländischen Meere, die mit einem Atif ent halt auf Kor f u auf feiner neu erworbenen Besitzung Achilleion verbun­den und spätestens für denFedruar, wahrscheinlich aber schon für einen erheblich früheren Zeitpunkt tn Aussicht genommen sein soll. Da Fastnacht diesmal sehr spät fällt, und damit die Hoffestlnh- feiten sich bis beinahe zum März hinausziehen werden, so dürste der Kaiser von einer Teilnahme daran überhaupt absehen und das kronprinzliche Paar mit der Vertretung beauftragen. Sein altes Obren leib en, das dem Monarchen in­folge Erkältung und nervöser Erregungen neuer­dings wieder zu schaffen gemacht bat, wird von der Ruhe einer Seefahrt erfahrungsgemäß schnell und gründlich beeinflußt. Nach Berichten au8 Highclif se Castle beabsichtigt der K at - fer, der den Katarrh abgeschüttelt hat und fröh­lichster Stimmung ist, feinen Auftenhalt dort um eine Woche zu verlängern.

Der Reichstag verbrauchte fast 2 Stun­den für die Erledigung des Vertrages mit Holland über die" Unfallversicherung. Die Vorlage fand im allgemeinen eine freundlich» Beurteilung, nur die Sozialdemokraten waren, wie immer, in sozialpolitischen Fragen unzufrie« den. Der Hinweis des Abgeordneten Schiffer (Ztr.) daraus, daß die Sozialdemokratie hier kein» kompetente Beurteilung sei, da sie ja die ganz» Arbeiterversicherung abgelehnt habe — rief gleich drei Genossen auf den Plan: Stadthagen, Hue und Sachse. Mit mehr dialektischer Gewandtheit als mit inneren Gründen suchten sie Schiffer zu widerlegen. Die Vorlage ging schließlich an eine Kommission von 14 Mitgliedern. Die zweit« Vorlage betraf die Bestrafung von Majestäts« beleibigungen. Es ist dies eine Vorlage, die sich der Zustimmung aller Parteien erfreut wenn auch über ihre Ausgestaltung die Wünsche im einzelnen auseinander gingen. Der Gesetzent­wurf schränkt die Strasversolgung in Majestäts­beleidigungen wesentlich ein. Einmal dadurch, daß zur Strafbarkeit Vorbedacht und Böswillig­keit erforderlich sind, daß zur Strafverfolgung die Genehmigung der Landesjustizverwaltung erforderlich ist und daß endlich die Verjährungs­frist von 5 Jahren auf 6 Monate herabgesetzt wird. Die in der Oeffentlichkeit begangenen Be­leidigungen fallen — abgesehen von der Ver­jährungsfrist — nicht unter das Gesetz. Di» Redner sämtlicher Parteien waren der Ansicht, daß mit der Vorlage dem Denunziantentum be­gegnet wird und in Zukunft die Zahl der Straf­verfolgungen eine erhebliche Einschränkung er­fährt. Mit großem juristischem Geschick legte hierauf der Zenlrumsabgeordnete Kirsch dar, wie daS Gesetz in sich unvollkommen, fa widerspruchs­voll fei und einer gründlichen Umarbeitung be­dürfe. Mit scharfem Spott geißelte der Sozial­demokrat Heine die bisherig« Haltung in Maje- stätSbeleidigungSprozefsen; er betonte besonders, wie daS Gesetz tn dieser Form ein politisches Ausnahmegesetz gegen btt jeweilige Opposition

3>ie alte Kante.

HumoriM-'" Erzählung von Gustav Reh selb 8| (Nachdruck verboten.)

Und dann stiegen Bilder aus den vergan­genen Jahren vor ihrem geistigen Auge, auf. Sie sah sich als Schülerin des vornehmen Genfer Pensionats, als die allzeit fröhliche, lebenslustige Else von der Horst, die unter den Lustigsten stets die Lustigste, unter den Tollen stets die Tollste war, bis ein Tag kam, an welchem die Vorstehe­rin sie zu sich rief und ihr mit dürren Worten mitteilte, daß eingelaufenet Nachrichten zufolge ihr Papa, der General der Kavallerie Freiherr von der Horst, bei einem Ritt gestürzt sei und das Genick gebrochen habe. Und seit einem Jahre sei die Pension nicht bezahlt; sie habe ferner erfahren, daß der Tote tief verschuldet und sein Nachlaß sofort mit Beschlag belegt wor­den sei. Ob sie keine Verwandten habe, die fick ihrer annehmen und die Pension für sie bezahlen könnten? Nein, Verwandte hatte sie nicht, höch­stens sehr entfernte, und die waren auch atm. Was nun tun, um die überaus mißgestimmte Vorsteherin zu beschwichtigen und eine Schuld zu decken, die ihr im höchsten Grade peinlich war? Da fiel ihr ein Manu ein, den ihr Vater Ju- 1 endfreund genannt, mit dem er einigen Verkehr gepflogen, und der, vor vielleicht zwei Jahren cus Amerika herübergekommen, unweit ihrer Vaterstadt Koblenz eine prächtige Villa bewohnte, — der Baron von Scharsfenstein. Wenn sie sich tm ihn wandte? Vielleicht half er ihr in ihrer Hot und sandte daS Geld, damit sie wenigstens ebreifen und dem Begräbnis ihres Vaters bei- wohnen konnte. Hernach würde sie Geld zu ver- drenen suchen, um die Schuld zu tilgen. Was wußte sie, die kaum Sechzehnjährige, vom Leben?

Kurz entschlossen setzte sie sich sogleich hin und schrieb an Baron Scharffenstein. Sie setzte ihm ihre bedrängte Lage auseinander und bat ihn er möge ihr das Geld zur Deckung ihrer Ver- bindlichkeiten vorstrecken: sie werde unablässig

arbeiten, um e3 ihm recht bald zurückerstatten zu können. Dieses Schreiben sandte sie als Eilbrief ab. Vierundzwanzig Stunden später war eine mehr als genügende Summe telegraphisch ange­wiesen. Sie konnte ihre Schuld bezahlen und Genf auf Nimmerwiederkehr verlassen.

Auf dem Bahnhofe in Koblenz empfing Ba­ron Scharffenstein die junge Waise, die gerade noch zurechtkam, das Angesicht des teuren Ent­schlafenen ein lehtesmal zu sehen, ehe der Sarg sich für immer über ihm -schloß. Ter Baron hatte für ein Trauerkostüm gesorgt, er hatte die Beerdigungsfeierlichkeiten in die Hand genom­men, er stützte die Trostlose am Grabe, er ordnete den Nachlaß und sorgte großmütig dafür, daß alle Gläubiger befriedigt wurden, so daß fein Flecken auf dem Namen des Generals von der Horst haften blieb. Hernach, als er mit dem trostlosen jungen Mädchen seiner schönen Besitz­ung zufuhr, erzählte er ihr, wie der General von der Horst einst sein Regimentskamerad und bester Freund gewesen sei, der ihm, als er den Dienst des Kaisers verließ und nach Amerika auswanderte, um dort für sich und sein junges Weib eine Existenz zu gründen, bereitwillig ein soeben ererbtes kleines Kapital darlieh, ohne auf eine Wiedererstattung rechnen zu können. Und es hatte wohl sechs Jahre gedauert, ehe Scharf­fenstein in der Lage War, sich seiner Verpflichtung entledigen zu können, seiner pekuniären Ver- pflichtung, — denn die Schuld der Dankbarkeit werde er nie abtragen können, versicherte er der aufhorchenden Waise; umsomehr freue es ihn, an der Tochter wenigstens einigermaßen vergel­ten zu dürfen, was der Vater an ihm getan hatte.

Er führte Else von der Horst nach Gunzen- bach, in der Absicht, sie dort zu halten wie sein eigenes Kind. Doch er hatte seine Gattin nicht in Betracht gezogen, die, seit Jahren schwer lei­dend, ihren Gemahl mit den Argusaugen der Eifersucht auf Schritt und Tritt verfolgt« und in dem schönen Mädchen alsbald eine Nebenbuh­lerin witterte. Sie hatte dem Baron eine schreck- liche Szene gemacht, so daß er sich gezwungen sah, tags darauf seinen Schützling nach Köln in

ein feines Damenpensionat zu führen. Dort blieb Else bis über ihr siebenzehntes Jahr hin- aus. Dann kam eines Tages Baron Scharffen­stein und teilte ihr mit, daß feine Frau vor eini­gen Monaten gestorben und sein Haus verein­samt sei; er stehe nun ganz allein und habe niemand als sie; ob sie ihm die Hand reichen wolle zum ewigen Bunde; in diesem Falle könne er ihr fein gesamtes Vermögen hinterlassen, ohne befürchten zu müssen, daß sein Testament ange­fochten werden könne.

Nun, Else's Herz war frei. Sie hatte keine Gelegenheit gehabt, mit Herren zusammenzu- kommen, daher kannte sie die Liebe nicht, kannte sie nicht bis — heute l Schon aus Dankbarkeit reichte sie ihrem,Beschützer die Hand und wurde Baronin Scharffenstein im Alter von noch nicht achtzehn Jahren, um - sich ein Jahr später als Witwe zu sehen. Als Witwe und Erbin eines prächtigen Gutes, sowie mehrerer Millionen!

Natürlich hatte es der jungen, schönen und reichen Frau nie an Bewerbern gefehlt. Deren Zahl war im Gegenteil sehr groß. Zu den eif­rigsten aber gehörten entschieden Graf Metter- nich-Volkratshausen und Major Baron Minkwitz in Koblenz. Beide Manner zählten bereits eine stattliche Reihe von Jahren; was ihnen an Ju­gend abging, suchten sie indessen durch Rang und Liebenswürdigkeit zu ersetzen. Obwohl Else von Scharffenstein keinen begünstigte, so sag es doch auf der Hand, daß schon die allernächste Zeit ihr von dieser Seite einen Antrag bringen konnte.

Sollte sie Grosin Metternich ober Majorin von Minkwitz werden? Sie wußte es nicht, sie war unentschlossen. Liebe empfand sie für keinen von beiden, und nur aus Liebe wollte sie hei­raten, sie selbst wollte geliebt sein, man sollte sie nicht des Geldes wegen nehmen! Würde sie aber je imstande fein, zu lieben, und würde sich je einer finden, der sie um ihrer selbst willen liebte? Fast glaubte, fast hoffte sie eS nicht mehr!

3.

Ein junger schöner, stattlicher Mann in ele­gantem Reisekostüm, eine Touristentasche an der

Seite, siebt vor der Villa am Rhein und betrach­tet sie nachdenklich: — Lothar von Scharffenstein.

„Prächtiger Besitz!" murmelt er. „Die Tante kann sich glücklich schätzen, ihn bett ihren nennen zu bürfen. Mich aber könnte selbst bas nicht zum Erbschleichen verführen! Ich gönne es ihr von Herzen, wenn sie sich noch recht lange seiner er­freut! UebrigenS bin ich neugierig, die Bekannt­schaft dieser Tante Thusnelda zu machen! Dar­um auf und hinein in die Burg!"

Er hatte nicht so bald die nur leicht ange­lehnte Gittertür passiert, als ein Diener in rei­cher Livree bie Stufen der breiten Marmor­treppe herabeilte und sich ihm näherte.

»Ist Frau von Scharffenstein zu sprechen?" fragte Lothar kurz.

„Die gnädige Frau sind zu Hause!" erwidert» der Diener, der niemand anders als der biedere Johann war, den Fremden neugierig musternd. „Wen darf ich melden?"

„Hier meine Karte!"

Johann nahm dieselbe und warf einen Blick daraus. Dann verbeugte er sich und sagte höf­lich, ohne ein breites Schmunzeln unterdrücken zu können: „Tarf ich bitten?"

Er schritt voran. Lothar, der ihm folgte, konnte nicht umhin, die überall herrschende Pracht zu bewundern, die das stattliche Gebäude zu einem wahren Feenpalast gestaltete.

„Sonderbar, daß bie alte Frau einen solchen Sinn für Luxus hat!" dachte er.

Sie fliegen bie Stufen zu Beletage hinauf und Waren kaum oben angelangt, als eine Zofe boherhuschte. Verwunbert betrachtete der junge Mann bie allerliebste Soubrette mit dem krausen dunklgn Haar und den blitzenden schwarzen Augen, die ihn so ungeniert und mutwillig mu­sterten. Verwundert sah er auch den Blick, wel­chen der Diener und die Zofe austauschten, fowie das schelmische Lächeln um die Lippen der Klei­nen, als Johann zu ihr sagte: „Der Herr, wünscht die Gnädige zu sprechen, Franchettel" -

(Fortsetzung folgt)