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Erscheint tS-lich mit liisn bme der Sonn» und.Feiertage Dterteb (äbrl. Bezugspreis ohne Bringe»!'hn und VefteLgelbinLuldaunb auswärts l®f. vv Psg.

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Schriftleiter: A.webl« für -ie Anzeigen:

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JA 149.

Zuldaer M Zeitung

w«ch-nd<iiagt: „Illustrierte Sonntag^eitung" wonatsbeiiagt: „zuldaer Geschichtsblätter"

Anze igen: Vie ein fpaltige Petitzeile ober deren Raum 15 Pfg. Reflomen Me Petitzeile 25 pfg.; bei Wieder­holungen wird entfpr. Rabatt gewährt.

Rotationsdrntl n. v«lag d« lfnldaer Ac- tienbnderti in Znlba. Fernsprecher Nr 4.

Fuld a, Mittwoch den 8. Juli 1907.

34. Jahrgang.

zweites KLatt

für das dritte Quartal

§

s

1031

(Nachdruck verboten.)

nehmen fortwährend alle Poftanstalteu, Landbriefträger, Zeitungsträger nnd die Expedition (Harnrmne) Bestellungen aus die .Fuldaer Zeitung' zum Preise von 1,50 Mark (ohne Be- ftettgetb und Bringer lohn) entgegen.

gung, sondern erst beim Abgänge gefordert werden kann.

Schließlich fiub dem Dienstberechtigten die ihm gehörigen, dem Angestellten übergebenen Gegen­stände z u r ü ck z u g e b e n, z. B. Reisekoffer, Mu- sterzusamnienstellungen, Kundenlisten, Briefe der Kunden, Geschäftsbücher, handschriftlich aufge­stellte Preiskourante, seine Notizen, die er sich z. B. über Bezugs- oder Absatzquellen oder über sonstige Adressen für seinen persönlichen Gebrauch gemacht hat, bem Chef herauszugeben, selbst dann nicht, wenn das Notizbuch dem Bücherborrat des Chefs entnommen ist. Es wird darauf ankom­men, ob der Angestellte das Buch für die Firma führen sollte oder ob er lediglich aus eigenem In­teresse die Notizen zu seiner Bequemlichkeit oder bessereil Orientierung gemacht hat.

und leuchtete in das bleiche Antlitz. Ja, es war seine Tochter, aber sie lebte. Er fjattc keine Zeit, ihre Verletzungen zu untersuchen, — es genügte ihm vorläufig die Tatsache, daß sie noch am Leben war. Er hob sie auf, drückte sie mit einem Arme est an feine Brust und behielt die andere Hand frei, um sich festzuhalten.

Lord Stratford setzte sich auf eine Stufe nieder, zitternd von der überstandenen Angst und Mühe, seine Tochter in seinen Armen.

Was sollte er nun tun? Das Schloß schien für die Nacht geschlossen, und er konnte nicht anklopfen um Hilfe herbeizurufen, ohne sich selbst zu ver­raten. Er konnte Alexa nicht verlassen, ehe er nicht ihre Verletzungen unterfucht und sich von dem Zustande derselben überzeugt hatte. Renard konnte jeden Augenblick zurückkommen, um sich von ihrem Tode zu überzeugen. Sein Entschluß war kurz gefaßt. Sobald er feine Kräfte wieder gesammelt hatte, stand er auf, Alexa in seinen Ar­men, und eilte über die Terrasie den Ruinen zu.

Als er das tiefe Dunkel derselben erreicht hatte, blieb er plötzlich stehen, da er den Kopf eines Man-' nes an einem großen, zum Teil mit Epheu be­wachsenen Bogenfenster sah.

„Bist Du es, Pierre?" flüsterte eine Stimme, welche er als die Jean Renards erkannte.

Mr. Strange antwortete nicht, sondern eilte rasch davon. Jean verließ das Fenster und kam eine Minute später an eine offene Tür; aber doch zu spät, denn Mr. Strange war inzwischen mit einer Bürde verschwunden.

„Pierre!" rief Jean leise. „Bist Du es, Bru­der? Pierre?"

Aber es erfolgte keine Antwort. Er ging die Ruinen entlang bis zu der Tür der Kapelle, die einem Wege nach dieser Richtung hin ein Ziel etzte. Er rief den Namen seines Bruders wieder- I oft, erst leise, dann lauter und in gereiztem I Tone 1

die Stufen wieder hinaus und langte keuchend und enttäuscht auf der Terpasse an. War die ganze Szene nur eine Vision gewesen? War eS mu Phantasiegebilde seines erregten Gehirns, wel- du lange und zu sehr angestrengt worden war- War er wahnsinnig geworden?"

Er warf sich auf der Terrasie nieder und blickte über den Rand des Abgrundes hinab; aber in der Dunkelheit konnte er keinen Gegenstand erkennen Er brannte ein Stück Papier an. welches jedoch ^„dem starken Winde sofort erlosch; ein zweites

. erte rasch auf und verbrannte, ehe er sich damit über den Abgrund beugen konnte; ein drittes Stück entfiel seiner Hand, fiel brennend m d«e Tiefe und blieb in dem Busch auf dem Felsvorsprunge hängen, wo es fast in demselben Moment erlosch. Jedoch hatte es lange genug ge­brannt und die Szenerie genug beleuchtet, sodaß Mr. Strange den Vorsprung und das Gesträuch bemerkte.

„Könnte mein Kind nicht auf diesen Fels- borfprung gefallen und darauf liegen geblieben fein?" dachte er.

Kaum war ihm dieser Gedanke gekommen, so eilte er auch schon nach der nur wenige Schritte entfernten Treppe und einige Stufen hinab, zün­dete em Streichholz an und sah bei dem schwachen flackernden Schein an der betreffenden Stelle einen dunklen Gegenstand; ja er glaubte sogar Alexa's aufwärts gewendetes Gesicht zu ernennen.

Ihre Lage war eine höchst gefährliche. Wenn sie zum Bewußtsein kam und eine leise unvor­sichtige Bewegung machte, mußte sie von dem schmalen Vorsprunge hinab ins sichere Verderben stürzen. Wenn er zu retten hoffte, mußte er rafa handeln.

'Er kletterte an der steilen Felswand hin. Kleine Spalten und Vorsprünge boten den Füßen und Händen einen festen Halt. So erreichte er nach wenigen Minuten die Stelle, wo die bewußt­lose Alexa lag. Wieder zog er ein Zündholz hervor

Akexcr

ober

Auf geheimnisvollen Wegen.

Roman von Eduard Wagner.

Unrecht, z. B. verspätet, erfolgt, sofortiger Wider­spruch nötig.

Nach geschehener Kündigung tritt an den An­gestellten die Aufgabe heran, sich um eine neue Stelle zu bemühen. Wenn es sich nicht nur um ein vorübergehendes, sondern um ein „dauern­des Dienstverhältnis" gehandelt hat, so hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten „auf Ver­langen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren". Wer nur tage- oder auch wochenweise angenommen ist, wird solchen Anspruch nicht immer erheben können. Selbst wer gegen ein monatliches Ge­halt angenommen ist, wird diesen Anspruch jeden­falls dann nicht haben, wenn er nicht zur Probe ober von vornherein für eine bestimmte Zett en­gagiert ist.

Fernerer Streit entsteht darüber, welche Zeit­dauer als eine „angemessene" zu gewähren ist. Eine bestimmte Vorschrift besteht darüber nicht und es hat sich auch keine bestimmte Praxis entwickelt. M. E. wird der Chef den Angestellten zwei- oder dreimal beurlauben müssen. Die Zeit, tvann der Beamte die erforderlichen Gänge machen will, wird er nicht einseitig bestimmen können, es sei denn, daß z. B. ein von auswärts kommender Chef ihn bittet, zu einer bestimmten Stunde an den Bahnhof ober ins Hotel zur Besprechung zu kommeu ober ihm sonst eine bestimmte Stunde zur Vorstellung angegeben ist. Wollte der Arbeit­geber in solchem Falle beit Urlaub zu der fest- gefetzten Zeit verweigern, so würde er sich der Gefahr aussetzen, wegen eingetretener Stellen­losigkeit schadenersatzpflichtig gemacht zu werden. Liegen derartige besondere Gründe nicht vor, so wird ein beiderseitiges Einvernehmen für die Zeit der Beurlaubung anzuftreben fein. Ein Arbeiter, der dem Arbeitgeber eines Abends erklärt hatte: „Morgen komme ich nicht, ich gehe Stellung suchen", und als er trotz Widerspruchs des Chefs gegen das Fortbleiben an dem Tage nicht zur Ar­beit kam, dieserhalb sofort entlassen worden war, ist mit seiner Klage auf Fortzahlung des Lohnes abgewiesen worden. — Ein fernerer Zweifel ist darüber entstanden, ob der Angestellte während der Stunden oder vielleicht auch des halben Tages, die er, um sich eine Stellung zu suchen, aus dem Geschäfte fern geblieben ist, sich einen Gehalts­abzug gefallen lassen muß. Die Gewerbe- und Kaufmannsgerichte haben diese, erfreulicherweise bislang nicht oft zur Entscheidung gebrachte, Frage verschieden beantwortet. Die einen haben die Vorschrift des § 616 des Bürgerlichen Gesetz­buches für anwendbar erklärt, wonach der Arbeit­geber dieVergütung fortzahlen mäß, wenn der An­gestellte für etue „nicht erhebliche Zeit" durch einen in feiner Person liegenden Grund ohne fein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird Andere Gerichte sind der Meinung, daß diese Vor­schrift nur für u n fr e i w i l»l i g e kurze Behin­derung gelte.

„ Bo» ungleich größerer Bedeutung als diese kleinlichen Differenzen ist für den Angestellten oas Zeugnis. Int Handel und Gewerbe kann jeder Angestellte ein solches beanspruchen, auch der, der nur aushilfsweise ober zur Probe ange­nommen ist. Jin übrigen Verkehr haben nur Per­sonen, welche in einem „dauernden" Dienstverhält­nis, das von vornherein für die Dauer berechnet war, Anspruch auf ein Zeugnis. Der Angestellte kann entscheiden, ob er ein Zeugnis nur über die Art und Dauer seiner Beschäftigung oder auch über seine Führung und Leistungen haben will. Nur Lehrlinge und Dienstboten haben dies Wahl­recht nicht, sondern der Meister bezw. die Herr­schaft ist nicht nur berechtigt, sondern auch geseh- ltch verpflichtet, sich auch über Betragen und Lei­stungen zu äußern. Die aufgeworfene Streit­frage, w a n 'n das Zeugnis verlangt werden kann, wird von den angesehensten Bearbeitern des Rechts der Handliingsgehilfen dahin beantwortet, daß das Zeugnis nichti schon zur Zeit der Kündi­

Als sie den Felsen hinabstürzte, siel sie nicht mehrere hundert Fuß tief in die See, wie ihr er­bitterter Feind es hoffte, sondern war in ihrem Falle von einem Gebüsch, welches in einer Tiefe bon eitra zwölf Fuß in den Ritzen eines Felsen­borsprunges Wurzel gefaßt, aufgehalten worden, wo sie bewußtlos und hilflos hängen blieb.

wilder Schrei war noch von anderen Ohren vernommen worden als von denen Ren­ards. Ihr Vater war seit einigen Minuten in bet Nähe des Schlosses hin- und hergegangen, auf fern,. Tochter wartend. Er hatte sich schweigend wre ein Schatten der Unglücksstätte genähert in bet i Augenblick, als die nichtswürdige Tat voll- bncht wurde, und war Zeuge derselben gewesen.

Emen Moment stand er wie am Boden festge­wurzelt. Mit Blitzesschnelle fuhr ihm der Gedanke durch den Kopf, daß seine Tochter das Opfer war und daß Pierre Renard es fein mußte, der sie hwab ins sichere Verderben schleuderte. Dann als der Diener forteilte, erwachte er aus seiner Erstarrung und stürzte wie ein Wahnsinniger mnab zur See. Er trug Zündhölzer bei sich, aber vei ihrem flackernden Schein fand er den zerschmet- terten Leichnam, den er zu finden erwartete, nicht. j5tt wahrer Todesangst suchte er eine Weile zwi- fajen den Klippen und im Wasser, aber ver­gebens.

..x »Nicht hier!" flüsterte er. „Mein Gott! Wo ist sie?"

. Eine plötzliche Hoffnung durchzuckte seine Seele wie em rasch aufblidender Lichtstrahl. Er eilte

Schlager, Patricius: Beiträge zur Ge­schichte der Kölnischen Franziskaner- OrdenSprovinzimMittelalter. Köln 1901.8*.

Schmidt, I.: RabanuS Maurus. Ein Zeit- und Lebensbild (-Katholik Jg. 88, H. 4.) Mainz 1906. 8».

Schnürer, Gustav: Franz von Assisi, München 1905. 8°. = (Weltgeschichte in Cha­rakterbildern. 13.)

Schriftsteller, Die griechischen christ­lichen, der ersten 3 Jahrhunderte. HerauSge« geben von der Kirchenväter-Kommission der König!. Preuß. Akademie der Wissenschaften. Leipzig, 8°. Bd. 15: Clemens Alexa«- drinus. 2. — 16: Hegemonius. 1906.

Smend, Rudolf: Lehrbuch der alltesta« mentlichen Religions-Geschichte. 2.Aust. Freiburg kJ8. 1899. 8*.

Zeitschrift für Kirchengesch ichte. Heran-- gegeben von Th. Brieger. Gotha. 8*. — Bd. 27. 1906.

(Fortsetzung folgt.)

Marktberichte.

♦ Frankfurt, 1. Juli 1907. Am heutigen Wochen­markt waren einheimische Brotfrüchte ohne nennens­wertes Angebot und Umsätze konnte« sich nicht ent­wickeln. Preisnotierungen nominell. Ausländische Brot- | früchte in effektiver Ware knapp und mangels inländische« | Angebots bester gefragt und höher bezahlt. Gerste ge­schäftslos. Hafer gut behauptet aber ohne Belebung. MaiS bei ruhigem Geschäft ohne Preisveränderung. Es notieren je nach Qualität nnd Herkunfrr Weizen hiesiger und Wetterauer, neuer, 20.50 bis 21.00M., kurhessischer jenachQi!alitSt00.00-M.00Mark, norddeutscher 00.00—00.00 Mk., russ. 21.00—22.25 M„ Redwinter 00.00-00.00 Mk., KansaS 09.00-00.00 Mk., La Plata 21.00—22.25 M., rumänischer 20.75-22.25 Mark. Roggen, hiesiger 00.00—00.00 Mk., ruman. 20.50-21.00 Mk., russischer 20.50-21.00 Mk. Gerste ge- schästslos. Hafer, hiesiger, 19.50 bis 20.50 Mk., bayerischer 19.50—20.50 Mark, russischer 19.00 bis 20.25 M., rumän. 19.00—20.25 Mk„ amerika­nischer 19.25—20.00 SOI., Mais (Mixed) 00.00-00.00 M., DonaumaiS 14.85—15.10 M, La Plata 00.00-0000 Mark, russischer 14.80—15.10 M. Alles per 100 Kilo, netto effektiv loco hier. — Mehl fest. Es notiert je nach Qualität: Weizenmehl, hiesiges, Nr. 0 29.25 bis 29.75 M., feinere Marken 30DO-31.00 M., Nr. 1 27.25—27.75 SOL, feinere Marken 28.25—28.75 Mark, Nr. 2 28.50—27.00 M., feine« Marken 27.00-27.75 Mark, Nr. 3 25.25—25.75 Mk., feinere Marken 25.75 bis 26.25 M., Nr. 4 23.00—23.50 SOL, feine« Marken 23.50—24.00 M., Roggenmehl hiesiges Nr. 0 29.00 bis 29.50 M.. Nr. 1 27.00 27.50 M., Nr. 2 22.50—23.50 Mark. Alles per 100 Kilo inklustv Sack, stutterartikel stiller. Weizenschalen 5.40—5.50 Mark, Welzen­kleie 5.50—5.50M.,R»ggenkieie6.25—6.50M.,Futtermehl 7.50—8.50 M., Biertreber, getrocknet, 5.60—5.70 Mk. je nach Qualität. Alles per 50 Kilo netto effektiv loco hier.

Dos Ende der Stellung.

Bon Dr. jur. W. Brandts, Groß-Lichterfelde.

(Nachdruck verboten.)

9htr zwei glückliche Tage soll ein Hausbesitzer haben, nämlich den Tag des Erwerbes und den Tag des Verkaufs seines Hauses. So lehrt uns ein luftiger Schwank, bet uns die Leiden eines Hausbesitzers und Vermieters schildert. Auch von iiianchem Dienstverhältnis kann man sagen, daß die Beteiligten nur am Tage des Vertrags-Ab­schlusses in gehobener erwartungsvoller Stim- tnuitg waren, und daß sie sehr bald den letzten Tag herbeisehnten. Bei einem derartigen Stande bet Dinge diktiert nicht ein gegenseitiges Wohl­wollen, sondern kaum noch das vorhandene Pflicht­gefühl die beiderseitigen Handlungen und gewöhn­lich fragt man nach dem Gesetz, um die gegen­seitigen Rechte unb Pflichten möglichst genau ab­zuwägen. Ich will nicht von den schlimmsten Fällen dieser Art reden, wo der Angestellte durch fein Verhalten den Dienstherru zu sofortiger Lösung des Verhältnisses berechtigt, ober wo um­gekehrt der Prinzipal dem jungen Mann Grund gibt, die Stellung sofort zu verlassen, sondern von dem häufigen Falle, daß beide Teile nicht zu einander passen oder sich nicht verstehen.

Zunächst muß gekündigt werden. Wenn teilte Kündigungsfrist vereinbart ist, gilt die ge­setzliche. Dieselbe beträgt für kauf nt ännische . Angestellte sechs Wochen vor Schluß eines Ka- lendervierteljahrs. Sechs Wochen sind 42 Tage, nickst ty2 Monat. Die Kündigung kann also nicht schon am 15. Februar zum 1. April, nicht schon am 15. Mai, 15. August ober 15. November verlangt werben, sondern sie geschieht rechtzeitig aut 17. Februar, im Schaltjahr sogar noch am 18., ferner am 19. Mai, 19. August. 19. November. Bis zum Ablauf dieser Tage, also nicht nur bis zur Mit­tagsstunde, sondern bis zu dem üblichen Geschäfts- schlnß am Abend dieser Tage, muß gekündigt wer- ben. Eine kürzere Frist kann vereinbart lverden, doch muß sie wenigstens einen Monat betragen und kann das Ende des Dienstes nur für den Monatsschluß vereinbart lverden. — Gleichfalls sechswöchige Kündigungsfrist haben gesetzlich die höheren gewerblichen Beamten, z. B. Be­triebsdirektoren, Ingenieure, Maschinisten, Tech­niker, Chemiker, Werkmeister, Zeichner und ähn­liche Angestellte, wenn nicht etwas anderes verein­bart ist. Die gewerblichen Arbeiter, seien sie Gesellen oder Gehilfen ober Fabrikar­beiter, können gesetzlich an jedem Tage mit zwei­wöchiger Frist kündigen ober gekündigt werden. — Landesgesetzlich bestehen auch für andere Grup­pen von Angestellten, z. B. für das Gesinde, für Bergarbeiter Kündigungsfristen.

Für alle übrigen Angestellten, für welche feine gesetzlichen Vorschriften existieren, gelten die allgemeinen Kündigungsfristen des Bürger­lichen Gesetzbuches. Danach ist, wenn Ge­halt oder Lohn für ein Jahr bestimmt sind, die Kündigung für den Schluß eines Kalenderviertel- iahrs unter Einhaltung einer Kündigungsfrist bon sechs Wochen zulässig. Ist das Gehalt monat­lich bemessen, so ist die Kündigung nur für den Schluß eines Kalendermonats zulässig unb muß spätestens am 15. des Monats erfolgen. Ist der llohn nach Wochen bemesien, fo ist die Kündigung nur für den Schluß einer Kalenderwoche zulässig und muß spätestens am ersten Werktage der Woche erfolgen. Ist schließlich die Vergütung nach Tagen bemessen, so ist die Kündigung an jedem Tage für den folgenden zulässig.

Zur Giltigkeit der Kündigung bedarf es keiner Annahme. Ebenso wenig ist, wenn dieselbe zu

I Einige Minuten später wurde sein Rufen von I Pierre Renard beantwortet, welcher wie ein Schat­ten sich den Ruinen näherte.

„Bist Du es, Jean?" flüsterte er. „Was machst Du da für unsinnigen Lärm?"

„Warum haft Du mir nicht gleich geantwor­tet?" entgegnete Jean ärgerlich. „Ich habe seit zwei Stunden hier auf Dich gewartet. Du sagtest mir, ich sollte jede Nacht in den Ruinen fein —*

,Zch sagte in der Nähe."

„Du sagtest in den Ruinem Ich habe gewar- tet und Du treibst Deinen Spott mit mit, Renard. Warum antwortest Du mir nicht, als ich vor einer Viertelstunde zu Dir sprach? Warum verschwan- dest Du so plötzlich?"

■ „Ich war nicht hier. Ich komme eben von dec i Terrasse herüber."

„Ich weiß es bester, verstelle Dich nur nicht. Ich habe Dich gesehen, schleichend und geheimnis­voll wie immer, und Du verschwandest, als wärest Du plötzlich von der Erde weggeweht. —"

„Zum Teufel!" rief Renard erregt, „Du hast den Vogel gesehen, dem wir nachstellen? Du hast zu ihm gesprochen?"

„Ich rief ihn an!" '■ ’ '

„Und hast somit verraten, daß ich in der Nahe bin, und ihn gewarnt, auf seiner Hut zu sein. Du bist mir ein schlauer Spion, Jean Renard! Er hält sich in den Ruinen verborgen und wir müffen ihn finden. Wir müssen ihn diese Nacht fangen."

Sie ahnten nicht, daß sie belauscht wurden. John Wilson war nahe genug, daß er jedes Wort ihres leisen Geflüsters verstehen konnte. Er fragte sich, was es für ein „Bogel" fei, dem Pierre Ren- ard „nachstellte". Es schien ihm, als sei er in ein ganzes Netz von Geheimnissen geraten, und feig Eifer trieb ihn, jedes einzelne z« erforsche»,

Fortsetzung folgt.)

verzeichnt;

der Neuanschaffungen der Ständischen LandesbibliothekzuZuldaimLtakjahrjyoö

(April 1906-März 1907.)

Vorbemerkung. Die Bibliothek leiht ihre Werke an jedermann in und außerhalb Fuldas unentgeltlich aus.

> (Fortsetzung.)

VI. Theologie und Rkligionsmffkllschift.

Antilegomeua: Die Reste der außer» kanon. Evangelien . . . Herausgegeben von E. Preus ch en. Gießen 1905. 8°.

Dahlmann, Joseph: Buddha. Ein Kultur­bild des Ostens. Berlin 1898. 8°.

Derrifle, Heinrich: Luther und Luther­tum in der ersten Entwickelung quellenmäßig dar- gestellt. Mainz. 8°. — Bd. I, 1—2. 2. Aust, it. Erg. Bd. I—II. 1904—06.

Doundorf, Fr.: Was kann zur Befriedi­gung des. . . Bedürfnisses nach christl. Ge- meinschaftspflegegeschehen? Berlin 1897.8°.

(Fioretti.) Blütenkranz des ff)l. Franzis- kus von Assisi. Uebers. von Otto v. Taube. Jena und Leipzig 1905. 8*.

<*ams, P. B.: Serie« Episcoporum ecclesiae catholicae......Ratisbonae

1873. [nebst]Contimiatio 1886u. SuppL 11879. 4°.

Gruppe, O.: Griechische Mythologie i und Religionsgeschickte. (Schlußlieserung.) Mün­chen 1906. (— Handbuch der klaff. Altert. — Wiffensch. V, 2.) 1

Hablitzel, I. B.: Hrabanus Manrus. Ein Beittag z. Geich, der mittelallerlichen Exe­gese. Freiburg 1906. 8°.

Handkommentar zum Alten Testament. In Verbindung mit anderen Fachgelehrten heraus- gegeben von D. W. Nowack. Göttingen. 8°. — III 1: Jesaia. 1902. III 3, 1—2: Ezechiel und Daniel. 1894 u. 1900.

Kehr, P. F.: Regesta Pontificum Romanorum . . . Berolini. 8°. — Italia Pontificia. I: Roma 1906.

Naumann, Fr.: Christliche Volks- erhokungen. Gotha 1890. 8°.

Realeneyklopädie für protestantische Theologie und Kirche. Begründet von Herzog. In 3. Auslage herausg. von Hauck. Leipzig. 8°. — Band 17 u. 18, 1906.

Sabatier, Paul: Leben des Heiligen Franz von Assisi. Neue Ausgabe. Berlin 1897. 8».

Seeberg, Reinhold: Die Grundwahr­heiten der christlichen Religion. 4. Aufl. Leipzig 1906. 8°.